[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250
17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13906 –
Städtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der LEIPZIG CHARTA zur nachhaltigen europäischen Stadt vereinbarten
die für Stadtentwicklung zuständigen Minister der europäischen Mitgliedstaaten,
die integrierte Stadtentwicklung voranzutreiben. Zentrale Punkte dabei sind die
unabdingbare Einbeziehung der Öffentlichkeit und die Herstellung
qualitätvoller öffentlicher Räume. Als besonders nachhaltig gelten Konzepte, die eine
Mischung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Versorgung und Freizeitgestaltung in
den Stadtvierteln berücksichtigen. Im Sinne seiner Vorbildfunktion hat der Bund
im Berliner Regierungsviertel einen besonderen Anspruch zu erfüllen.
Stattdessen existieren im Berliner Regierungsviertel kaum öffentlich zugängliche
Nutzungen, eine Nutzungsmischung des Viertels ist so gut wie nicht vorhanden.
Auch bei Neubaumaßnahmen werden bisher keine Anstrengungen
unternommen, dies zu ändern. So wird beispielsweise am Kapelle-Ufer ein Neubau des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an städtebaulich
zentraler Stelle entstehen, östlich des Berliner Hauptbahnhofs, unmittelbar am
Spreebogen und gegenüber von Bundeskanzleramt und Reichstagsgebäude. Im
Gegensatz zum Jakob-Kaiser-Haus (Abgeordnetenbüros) sind für den Neubau
des BMBF keine Ladengeschäfte, wie z. B. ein Buchladen oder eine Bäckerei,
geplant. Die Bundesregierung hat dazu auf die Schriftliche Frage 114 der
Abgeordneten Bettina Herlitzius auf Bundestagsdrucksache 17/8538 erläutert, dass
sicherheitstechnische Richtlinien öffentliche Nutzungen aufgrund der
„aktuellen Bedrohungslage“ nicht mehr zulassen. So entsteht ein weiterer
abgeschotteter Bürobau an einem Ort, der einen öffentlichen Charakter hatte. Durch die
Besucherinnen und Besucher des Bundespressestrands und später durch das Camp
der Occupy-Bewegung wurde der Ort von verschiedensten Gruppen genutzt.
Mit den jetzigen Planungen werden die Befürchtungen gestärkt, dass die ganze
Spreelinie ein verschlossenes Areal sein wird. Öffentlich zugängliche
Nutzungen im Regierungsviertel werden weiter zurückgedrängt.
Auch die Verbesserung von Energieeffizienz und ökologischer Nachhaltigkeit
sind zentrale Aspekte, die mit der LEIPZIG CHARTA zur nachhaltigen
europäischen Stadt vereinbart wurden. Und auch hier lässt der Bund seine
Vorbildfunktion leider ungenutzt. Eine verlässliche, öffentlich zugängliche Datenbasis und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 25. Juni 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14250 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeein Monitoring über die Energieeffizienz der Berliner Bundesbauten im
Regierungsviertel fehlt bislang.
Dabei wurde im Rahmen des Projekts „Monitoring der Energieeffizienz der
Berliner Bundesbauten“ die Energieeffizienz dieser Bauten erfasst. Der letzte
Bericht wurde im Jahr 2008 vorgelegt. Seit 2009 wird für die Berliner
Bundesbauten kein separater Monitoringbericht erstellt, stattdessen wird die
Energieeffizienz dieser Gebäude im Energie- und CO2-Bericht der Bundesregierung
erfasst. Auch dieser Bericht ist zuletzt im Jahr 2009 erschienen und damit vom
heutigen Standpunkt aus veraltet. Die dort veröffentlichten Daten zur
Energieeffizienz der Liegenschaften des Bundes in Berlin sind weder aufgeschlüsselt
noch vollständig.
So erlaubt der Bericht weder Rückschlüsse auf Ursachen (ergriffene
Maßnahmen) und Wirkungen (Energieeinsparerfolge und Wirtschaftlichkeit) noch
wertet er die Bundesbauten einzeln aus, wie dies noch 2008 der Fall war. Der
Bericht gibt nur Ganzjahreswerte an, bei denen oft auch militärische
Liegenschaften einbezogen werden. Weder positive noch negative Entwicklungen
werden begründet oder aufgelistet. Dadurch ist keine akzeptable Analyse des
aktuellen energetischen Standards und der Energieeffizienz möglich.
Auch im Bericht selbst wird die unzureichende Datengrundlage (S. 40)
bemängelt. Es fehlt an Datenkompatibilität und an der Akzeptanz der Akteure.
Dabei könnte ein regelmäßiger, ausführlicher und nach Liegenschaften
aufgeschlüsselter Monitoringbericht über die Bundesbauten hinaus eine wichtige
Grundlage für energieeffizientes Sanieren und Bauen darstellen und der
Vorbildfunktion des Bundes gerecht werden.
Am 21. März 2011 berichtete das Onlinemagazin „EnBauSa.de“, dass der
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter
Sachverständiger e. V. (BVS) sich auf dem Deutschen Sachverständigentag in Berlin für
ein Verbot des verbrauchsabhängigen Energieausweises ausgesprochen habe. In
der Begründung hieß es, dieser lade zum Missbrauch ein und trage nicht zur
Erreichung von Energieeinsparungen bei. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hat die Einführung eines verbesserten, einheitlichen und
verbraucherfreundlichen Energiebedarfsausweises gefordert
(Bundestagsdrucksache 17/11664).
Mithilfe der Energiekennwerte der Energieausweise für Gebäude ließe sich ein
Gebäudekataster erstellen (siehe auch entsprechende Forderung auf
Bundestagsdrucksache 17/11664). Seine Aussagekraft würde von einheitlichen
Gebäudeausweisen profitieren. Die Bundesregierung könnte hier als Vorbild tätig
werden und ein Energiekataster für die Bundesbauten erstellen. Damit ließen
sich Schwachstellen finden und Fortschritte zeigen. Eine auf
nachvollziehbaren Kriterien und öffentlich einsichtigen Werten beruhende Strategie zur
energetischen Modernisierung der Bundesbauten ließe sich auflegen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. zu den Fragen 1 bis 5
Nach der parlamentarischen Entscheidung 1991 wurde von Bund und Land
Berlin einvernehmlich beschlossen, die Parlaments- und Regierungsfunktionen
im Bereich um das Reichstagsgebäude zentral unterzubringen. Dabei wurde
wertvolle, weitgehend denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten, so dass die
Integration dieser Funktionen einen wichtigen Beitrag zur Stadtreparatur geleistet
hat.
Die Gebäude für Parlament und Regierung wurden nach den in den 90er-Jahren
geltenden Sicherheitsanforderungen geplant und errichtet. Die Terroranschläge
vom 11. September 2001 sowie die in der Folgezeit ausgesprochenen
Warnungen haben zu wesentlich höheren Anforderungen geführt. Neu geplante
Bauprojekte müssen die aktuellen, jeweils von Bundes- und Landeskriminalamt für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14250den jeweiligen Nutzer empfohlenen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die
abschließende Entscheidung über die umzusetzenden Maßnahmen trifft der
Nutzer. Ein allgemein gültiges Konzept für alle Bundesnutzer ist auf Grund der
unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen nicht zielführend.
Gleichwohl wird in jedem Einzelfall geprüft, ob und welche öffentlich
zugängliche Nutzung möglich ist.
Beispielhaft sei hier der von 1997 bis 1999 errichtete Neubau des Auswärtigen
Amts erwähnt, der sich mit transparenter Fassade zur gegenüberliegenden
Friedrichswerderschen Kirche öffnet. Besucher und Passanten haben werktags
Zugang zum Lichthof mit Besucherzentrum (wechselnde Ausstellungen),
Infostand und öffentlichem Café im Erdgeschoss. Aufgrund der Bedrohungslage
wird eine Personenkontrolle (ohne Ausweiskontrolle) durchgeführt.
2. zu den Fragen 6 bis 8
Der Bund respektiert die Planungshoheit der Gemeinde, hier des Landes Berlin.
Die Bebauungspläne wurden und werden durch das Land Berlin unter
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger aufgestellt und festgesetzt.
3. zu den Fragen 9 bis 27
Nach dem Kabinettsbeschluss zur Energiewende vom 6. Juni 2011 sollen
Bundesgebäude bei der Reduzierung des Energieverbrauchs und bei der Nutzung
erneuerbarer Energien eine Vorbildfunktion einnehmen. Ziele sind die Senkung
des Wärmebedarfs bis 2020 um 20 Prozent und die Minderung des
Primärenergiebedarfs bis 2050 um 80 Prozent (Bezugsjahr jeweils 2010).
Ein energetischer Sanierungsfahrplan Bundesgebäude soll die schrittweise und
geordnete Verwirklichung dieser Ziele sicherstellen. Dieser Fahrplan wird unter
Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) und unter Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) bis zum Ende der 17. Legislaturperiode vorgelegt. Er dient auch der
Umsetzung des Artikels 5 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU.
Das Bundespräsidialamt, die Gebäude des Bundestags und des Bundesrates
sowie weitere Bundesgebäude, die nicht im Eigentum der BImA stehen, nehmen
aufgrund besonderer (verfassungs-)rechtlicher Rahmenbedingungen nicht am
Verfahren des Sanierungsfahrplans teil.
Die Umsetzung des Sanierungsfahrplans wird durch ein Energiemonitoring
überwacht, die Datengrundlage damit stetig verbessert. Die Ergebnisse des
Monitorings werden Bestandteil des jährlichen Energie- und CO2-Berichts (CO2 =
Kohlenstoffdioxid) Bundesliegenschaften. Dieser Bericht wird durch den
Bundes-Energiebeauftragten erstellt und im Rahmen seines Internetauftrittes frei
zugänglich veröffentlicht. Die Sichtbarkeit der Vorbildrolle der Bundesbauten in
der Energieeffizienz wird damit gestärkt.
Städtebauliche Qualität des Regierungsviertels
1. Wurden zwischenzeitlich Konzepte entwickelt, die unter Berücksichtigung
der Sicherheitslage eine öffentliche Nutzung der Erdgeschosse in den in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bundesbauten erlauben?
Wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, wieso nicht?
Die Entwicklung grundsätzlicher, allgemein gültiger Konzepte, ist wegen der
jeweiligen nutzerspezifischen besonderen Anforderungen nicht zielführend.
Auf die Antwort zu den Fragen 3 (Haus der Zukunft – HdZ) und 4 (Neubau
Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF) wird verwiesen.
Drucksache 17/14250 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, mehr öffentlich
zugängliche Nutzungen im Regierungsviertel zu ermöglichen?
Wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, wieso nicht?
Um dem Anspruch nach mehr Lebendigkeit im Regierungsviertel
nachzukommen wird auch weiterhin in jedem Einzelfall geprüft, welche Möglichkeiten
öffentlich zugänglicher Nutzungen jeweils realisierbar sind.
3. Gibt es Überlegungen, bei dem geplanten „Haus der Zukunft“, das neben
dem BMBF-Neubau entstehen soll, eine öffentliche Nutzung umzusetzen?
Wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, wieso nicht?
Das HdZ sowie die zugehörigen Plätze werden vollständig öffentlichen
Nutzungen gewidmet sein. Auf einer Ausstellungsfläche von ca. 3 500 qm wird es den
Besucherinnen und Besuchern aktuelle und künftige Entwicklungen in
Wissenschaft, Forschung und Gesellschaft präsentieren. Mit seinem Veranstaltungs-
und Konferenzbereich wird das HdZ gleichzeitig eine Plattform für den
Gedankenaustausch insbesondere zu Zukunftsthemen bieten. Diese primären
Nutzungen werden flankiert durch ein öffentliches Restaurant/Café sowie einen
ebenfalls öffentlichen Shop.
4. Wurde bei dem aktuellen Bau des BMBF eine öffentliche
Erdgeschossnutzung geprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wieso nicht?
Beim Neubau des Berliner Dienstsitzes des BMBF am Kapelle-Ufer wurde eine
öffentliche Erdgeschossnutzung geprüft. Nach entsprechender Abstimmung
wurden die Angaben und Richtlinien des Landeskriminalamts Berlin und
insbesondere des Bundeskriminalamts umgesetzt; diese schließen eine öffentliche
Nutzung durch Läden, Gastronomiebetriebe o. Ä. im Erdgeschoss des Gebäudes
aus Sicherheitsgründen aus. Jedoch ist ein Besucher- und Pressezentrum
(600 qm) geplant.
5. Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen, dass sich das
Regierungsviertel, ohne weitere öffentlich zugängliche Nutzungen, immer mehr zu einem
„Geisterviertel“ entwickelt (bitte begründen)?
Die Bundesregierung teilt diese Befürchtungen nicht. Das Regierungsviertel ist
kein in sich abgeschlossenes Viertel. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich
ausreichend öffentlich zugängliche Nutzungen, so dass sich eine lebendige
gemischte Nutzung entwickelt hat.
6. Gibt es ein integriertes städtebauliches Gesamtkonzept für das
Regierungsviertel, das den Ansprüchen der LEIPZIG CHARTA zur nachhaltigen
europäischen Stadt genügt?
Wenn ja, wie sieht dieses aus, und wie passt das mit einer Abschottung vor
der Öffentlichkeit zusammen, und wenn nein, wieso nicht?
Das Unterbringungskonzept für die Bundesregierung wurde unmittelbar nach
dem Umzugsbeschluss des Deutschen Bundestages Anfang der 90er-Jahre
erarbeitet. Danach sollten soweit als möglich Bestandsbauten genutzt werden, die
sich im Eigentum des Bundes befanden. Damit wurde ein erheblicher Beitrag
zur Stadtreparatur und -entwicklung geleistet. Für die Integration des Regie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14250rungsviertels in die Stadtentwicklungsziele des Landes Berlin wurde eine
eigenständige Entwicklungsmaßnahme festgesetzt, an der der Bund 64 Prozent der
Kosten trägt. Diese ist noch nicht abgeschlossen.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihre
Vorbildfunktion für die städtebauliche Entwicklung nach der LEIPZIG CHARTA
zur nachhaltigen europäischen Stadt?
In der LEIPZIG CHARTA, die 2007 im Rahmen der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft durch EU-Mitgliedstaaten und weitere europäische Staaten
verabschiedet wurde, wird der integrierten Stadtentwicklung ein hoher politischer
Stellenwert eingeräumt. Zentrale Handlungsempfehlungen der LEIPZIG
CHARTA betreffen die stärkere Anwendung einer integrierten
Stadtentwicklungspolitik und die Stärkung benachteiligter Stadtquartiere im
gesamtstädtischen Kontext. Im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik werden
auch zukünftig zentrale Ziele der LEIPZIG CHARTA breit diskutiert und in
Kooperation mit Ländern und Gemeinden in die städtebauliche Wirklichkeit
transferiert. Unter anderem werden beispielsweise integrierte Entwicklungskonzepte
durchgängig für alle Programme der Städtebauförderung gefordert.
Unter Berücksichtigung des den Gemeinden gewährleisteten Rechts, alle
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener
Verantwortung zu regeln, sind alle Beteiligten bemüht, beim Regierungsviertel die
Ziele der LEIPZIG CHARTA in größtmöglichem Umfang zu realisieren.
8. Gab es zu den aktuellen Neubauten und Planungen im Regierungsviertel
eine Bürgerbeteiligung?
Wenn ja, wie sah diese aus, und wenn nein, warum nicht?
Zur Neubaumaßnahme des BMBF, zum Haus der Zukunft und zum
Bundesministerium des Innern (BMI) hat eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der
Aufstellung der Bebauungspläne nach den dafür einschlägigen Bestimmungen
durch das Land Berlin stattgefunden.
Für die Baumaßnahmen wurden vorgeschaltete bzw. integrierte
Architektenwettbewerbe durchgeführt, deren Ergebnisse in Ausstellungen öffentlich
einzusehen waren.
9. Gibt es für das Regierungsviertel vor dem Hintergrund der Energiewende
ein energetisches Gesamtkonzept?
Wenn ja, wie sieht dieses aus?
Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Berichtswesen/Monitoring/Datengrundlage Energieeffizienz
10. Ist ein aktueller Bericht der Bundesregierung zur Energieeffizienz der
Berliner Bundesbauten geplant, und wann wird dieser vorliegen?
Wenn kein weiterer Bericht geplant ist, warum nicht?
Im Rahmen des Projektes „Monitoring der Energieeffizienz der Berliner
Bundesbauten“ wurde die Effizienz der genannten Bauten von 2004 bis 2007 erfasst.
Der letzte Bericht „Fortführung des Monitorings Energieeffizienz der Berliner
Bundesbauten“ wurde im Jahr 2008 vorgelegt. Seit dem Jahr 2009 wird für die
Drucksache 17/14250 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBerliner Parlaments- und Regierungsbauten kein separater Monitoringbericht
erstellt, die Energieverbrauchsdaten dieser Gebäude werden nunmehr im
Energie- und CO2-Bericht der Bundesregierung erfasst.
Aktuell liegt ein Bericht aus dem Jahr 2012 vor. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Ist eine Berichterstattung, die, um einer Vorbildrolle gerecht zu werden, ein
einmal definiertes Berichtswesen nach vergleichbaren Kriterien, die nur
bei besonderer Notwendigkeit verändert, und in regelmäßigen und kurzen
Abständen durchgeführt wird, geplant?
Wenn ja, wie soll diese aussehen, und in welchem Zeitrahmen soll diese
umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Dazu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, die genannten Probleme der
möglicherweise unzureichenden Datengrundlage bzw. Kompatibilität der
Daten anzugehen, und wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?
Dazu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, die im Bericht beschriebene
fehlende Akzeptanz der Akteure in Zukunft zu verbessern bzw.
herzustellen, und wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?
Dazu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Warum ist die Darstellung der Energieverbräuche der Berliner
Liegenschaften des Bundes über die Jahre nur DENA-Zugangsberechtigten
möglich?
Der letzte Bericht „Fortführung des Monitorings Energieeffizienz der Berliner
Bundesbauten“ wurde im Jahr 2008 vorgelegt. Der Bericht ist im Rahmen des
Internetauftrittes des Bundes-Energiebeauftragten veröffentlicht und somit frei
zugänglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
15. Gibt es Pläne, dies zu ändern?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Dazu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Wie wirken sich die Erkenntnisse aus Berichten, z. B. für das Monitoring
beim Neubau des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) sowie für die anderen im Bau befindlichen
Bundesministerien, aus?
Die Monitoringmaßnahmen werden vom Bundesenergiebeauftragten beim
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betreut. Bei
Neubauvorhaben trifft die BImA zusammen mit dem nutzenden Ressort im Rahmen der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14250Festlegung der Nachhaltigkeitslevel (Leitfaden Nachhaltiges Bauen) Vorsorge
zur Errichtung energetisch optimaler Gebäude.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Energieausweise und Datenbank zur energetischen Beschaffenheit der
Bundesbauten
17. Erwägt die Bundesregierung die Verbesserung, Vereinheitlichung und
verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Gebäudeenergieausweise?
Wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum
nicht?
18. Erwägt die Bundesregierung die Vereinheitlichung des
Gebäudeenergieausweises zu einem Energiebedarfsausweis, der Auskunft über bauliche
und anlagentechnische Beschaffenheit und bauliche und
anlagentechnische Verbesserungsmöglichkeiten sowie ergänzend Verbrauchskennzahlen
und damit Hinweise zum Nutzerverhalten enthält?
Wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der aktuellen Novellierung der Energieeinsparverordnung sind verschiedene
Einzelmaßnahmen enthalten, die der Stärkung der Informationsfunktion von
Energieausweisen dienen. Neuerungen wird es in Umsetzung europäischer
Vorgaben bei den Pflichten geben, die den Energieausweis betreffen. Beispielsweise
müssen künftig in Immobilienanzeigen energetische Kennwerte aus den
Energieausweisen angegeben werden; bei Verkauf und Neuvermietung muss eine
Kopie des Energieausweises übergeben werden. Zudem wird die Aussagekraft
von Energieausweisen durch Veränderungen bei der Ausgestaltung der
Energieausweise gestärkt, z. B. durch Anpassung der Abstufung des Zahlenstrahls im
Energieausweis und durch Angaben zum Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Aufhebung der mit bestimmten
Einschränkungen vorgesehenen Wahlmöglichkeit zwischen Energiebedarfs- und
Energieverbrauchsausweis. Diese mit der Energieeinsparverordnung 2007
eingeführte Konzeption stellt einen ausgewogenen Mittelweg in dem Zielkonflikt
zwischen der erforderlichen fachlichen Genauigkeit des Energieausweises und
der Begrenzung der Kostenbelastung für den Eigentümer dar.
Es ist im Übrigen bereits heute möglich, einem Energiebedarfsausweis freiwillig
Informationen zum Energieverbrauch beizufügen.
Die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung von Modernisierungsempfehlungen
gilt sowohl für Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise.
Die von der Bundesregierung im Februar 2013 beschlossene Novellierung der
Energieeinsparverordnung (Bundesratsdrucksache 113/13) liegt zurzeit dem
Bundesrat zur Beratung vor.
Drucksache 17/14250 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Ist es geplant, die Kennzahlen der Energieausweise der Bundesbauten in
einer Datenbank (Gebäudekataster) zu sammeln und zu veröffentlichen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Gebäude- und Liegenschaftsdaten werden im SAP-System der BImA
(BALIMA) gepflegt. Die Energieausweise zu den Liegenschaften sind in
diesem System derzeit nicht enthalten. Zur Ermittlung zukünftiger Kennzahlen
wird derzeit sowohl eine mögliche Integration ins BALIMA als auch eine
Veröffentlichung der Daten geprüft.
Energieeffizienz der Berliner Bundesbauten
20. Welche Maßnahmen gegen Mehrverbräuche und/oder Mehrkosten in
energetisch auffallenden Liegenschaften des Bundes in Berlin wurden seit
2009 empfohlen und durchgeführt (bitte einzeln nach Liegenschaften
aufschlüsseln)?
Durch die BImA erfolgt im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung ein
energieoptimierter Betrieb der technischen Anlagen. Darüber hinaus verfolgt eine von
Seiten der BImA mit der EnergieAgentur.NRW GmbH entwickelte
Motivationskampagne das Ziel, die Nutzer der zivilen Dienstliegenschaften des Bundes für
ein energiebewusstes Verhalten zu sensibilisieren und gibt hierzu vielfältige
praktische Tipps zum Energiesparen. Für die im Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement (ELM) befindlichen Liegenschaften BMF (Bundesministerium der
Finanzen), BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend) und BPA (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.)
wurden bisher nur für das BMF Maßnahmen durchgeführt.
Maßnahmen BMF:
– Erneuerung der Gebäudeleittechnik zur Verbesserung der Betriebsführung
und Installation von Unterzählern für ein verbessertes Energiemanagement –
Maßnahme endet Juli 2013.
– Ermittlung von Gebäudeteil- und Bereichsverbrauchswerten zur Ermittlung
von auffälligen Energieverbrauchswerten – Maßnahme endet Dezember
2013.
– Umrüstung von Leuchtmitteln auf LED, Umsetzung bis Mai 2014.
– Einbau eines Energiemanagementsystems für die Küchentechnik, Januar
2014.
Das BMFSFJ (1. Dienstsitz Berlin) ist ein Neubau (Bezug 2010), bei dem bei
der Errichtung die aktuellen Nachhaltigkeitskriterien eingehalten wurden. Das
Bundespresseamt ist erst seit dem 1. Januar 2013 im ELM und wurde im
Rahmen der Errichtung u. a. mit einer Absorptionskältemaschine ausgestattet.
21. Inwieweit wurden dabei Anlagen der erneuerbaren Energien eingesetzt,
z. B. Photovoltaik (bitte nach Umfang, Art und Liegenschaft
aufschlüsseln), und inwieweit findet ein Controlling statt, dass diese Anlagen
tatsächlich laufen?
Im Rahmen des technischen Gebäudemanagements erfolgt eine kontinuierliche
Optimierung von Verbräuchen und Betriebszeiten nach den spezifischen
Bedürfnissen und Anforderungen der Nutzer. Anlagen zur Nutzung von
erneuerbaren Energien wurden nicht eingesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1425022. Wie hoch waren die Investitionen (bitte einzeln nach Liegenschaften und
Maßnahmen aufschlüsseln)?
23. Wie haben sich die Maßnahmen energetisch und wirtschaftlich ausgewirkt
(bitte einzeln nach Liegenschaften, und wenn möglich, nach Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Kosten für die Maßnahmen im BMF (vgl. Antwort zu Frage 20):
– Energiemanagementsystem Küche ca. 20 000 Euro (Amortisation nach ca. 8
bis 10 Jahren)
– Kälterückgewinnung ca. 3 000 Euro (Amortisation ca. 3 bis 5 Jahre)
– LED Casino+Flurbereiche ca. 14 000 Euro (Amortisation ca. 3 bis 4 Jahre)
Die damit zu erzielende Einsparung aus den Maßnahmen für die Liegenschaft
des BMF in Berlin beläuft sich prognostiziert auf ca. 53 000 kWh/a
(Kilowattstunden pro jahr) (1 Prozent des Jahresstromverbrauches) und damit zu einer
Kostenreduzierung um rund 8 700 Euro/Jahr.
Das Auswärtige Amt in Berlin führt in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Energie-Agentur (dena) seit 2011 ein Energie-Contracting über zehn Jahre
durch. Ziel ist eine Energieeinsparung in Höhe von rund 25 Prozent, wodurch
der CO2-Ausstoß um 2 000 Tonnen/Jahr reduziert und eine monetäre
Einsparung in Höhe von rund 500 000 Euro/Jahr erzielt wird.
24. Liegen zu den durchgeführten Maßnahmen veröffentlichte Projektberichte
vor?
Wenn nein, warum nicht?
Dazu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
25. Wenn den Berichten seit 2008 ein Trend zu steigendem Energieverbrauch,
insbesondere beim Stromverbrauch, zu entnehmen ist, welche
Konsequenzen wurden daraus gezogen, und wie gedenkt die Bundesregierung, den
gestiegenen Stromverbrauch wieder zu reduzieren?
Die gestiegenen Stromverbräuche resultieren primär aus der immer
umfangreicheren Ausstattung der Bundesgebäude mit leistungsfähiger IT und dem in
diesem Zusammenhang steigenden Strombedarf der Rechenzentren. Gemäß den
Beschlüssen des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom
6. Dezember 2010 sollen im Rahmen der öffentlichen Beschaffung nur noch
Produkte der jeweils höchsten Energieeffizienzklassen beschafft werden. Mit
Blick auf die Vorbildfunktion des Bundes und die damit verbundene
Signalwirkung wurde der Strombezug der Gebäude der Bundesministerien auf Ökostrom
mit 100 Prozent Ökostromanteil umgestellt. Dies reduziert die Umweltwirkung
des Stromverbrauchs nachhaltig. Das Angebotsverfahren für diese
Ausschreibung wurde so konzipiert, dass Angebote, deren elektrische Energie durch
neuere bzw. jüngere Energiekraftanlagen produziert wird, über ein festgelegtes
Wertungssystem bevorzugt wurden. Dieses Verfahren soll die Nachfrage nach
neuen Energiekraftanlagen, welche Ökostrom erzeugen, steigern und den
Ausbau weiterer Anlagen fördern.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 17/14250 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Welche Konsequenzen für die Energieeffizienz sind für das im Bau
befindliche Bundesministerium für Bildung und Forschung gezogen worden, das
sogar nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für
Bundesgebäude (BNB) zertifiziert werden soll?
Der Neubau des Berliner Dienstsitzes des BMBF soll nicht nur nach dem
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) mit der
höchsten Stufe „Gold“ zertifiziert werden, sondern soll auch die energetischen
Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) deutlich übertreffen
(Unterschreitung der nach der EnEV 2009 vorgegebenen Höchstwerte um mehr
als 50 Prozent). Diese Anforderungen wurden in dem Vertrag mit dem privaten
Partner, der das Projekt in einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft realisiert,
festgeschrieben. Darüber hinaus wurden feste Obergrenzen für Energieverbräuche
vereinbart, bei deren Überschreitung die Kosten der Mehrverbräuche zu Lasten
des privaten Partners gehen. Diese Ergebnisse sollen durch eine sehr innovative
Gebäudetechnik, insbesondere unter Einsatz einer großen, gasbetriebenen
Brennstoffzelle, eines Blockheizkraftwerks und von Photovoltaik-Technik auf
den Dächern und an der Fassade mit einer Vernetzung aller
Anlagenkomponenten (Smart Grid), erreicht werden.
27. Wie kann die Vorbildrolle der Bundesbauten in der Energieeffizienz
verbessert werden, vor dem Hintergrund, dass z. B. ein spezifischer
Wärmeenergieverbrauch von 2002 bis 2007 von 91,5 kWh (qm NGF *a) für
Verwaltungsgebäude (mit höherer technischer Ausstattung, in der auch
Energie für Kälteerzeugung enthalten ist, siehe Bericht 228, S. 21) nicht
schlecht ist, einer Vorbildrolle der Bundesbauten in der Energieeffizienz
jedoch nach Auffassung der Fragesteller nicht gerecht wird?
Dazu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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