[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14290
17. Wahlperiode 01. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Hellmich, Klaus Barthel,
Rainer Arnold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13987 –
Vorbereitung des Europäischen Rates (19./20. Dezember 2013) zur
Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Europäische Rat wird im Dezember 2013 das Thema der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in den Mittelpunkt der
Beratungen stellen. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und
Sicherheitspolitik sowie die Europäische Kommission haben den Auftrag, bis
September 2013 Vorschläge vorzulegen.
Die Beratungen beim Europäischen Rat im Dezember 2013 sollen sich auf drei
so genannte Körbe beziehen:
– Entwicklung der Sichtbarkeit und Wirksamkeit der GSVP,
– Intensivierung der Entwicklung militärischer Fähigkeiten,
– Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie.
Insbesondere im Bereich der Entwicklung der Rüstungsindustrie soll mit
einem stärkeren Wettbewerb im Binnenmarkt den sinkenden
Verteidigungsausgaben entgegengetreten werden. Die Ausrichtung der Rüstungspolitik ist
zwischen den europäischen Staaten allerdings umstritten.
Die vom Europäischen Rat 2003 verabschiedete Sicherheitsstrategie „Ein
sicheres Europa in einer besseren Welt“ hat nach wie vor Gültigkeit. Die
gemeinsame Entwicklung von Fähigkeiten und das Schließen von
Fähigkeitslücken sollte im Mittelpunkt der GSVP stehen. Bedingt durch die aktuelle
europäische Wirtschafts- und Finanzkrise ist dieser Aspekt eindeutig in den
Hintergrund getreten. Die Einsparungen in den Militärhaushalten dominieren
auch perspektivisch die Diskussion in den europäischen Ländern. Vor diesem
Hintergrund geraten die eingerichteten aber inaktiven Instrumente wie
Battlegroups und die umfangreichen vereinbarten, aber nicht mit Aktivität gefüllten
Arbeitszusammenhänge weiter in den Hintergrund. Angesichts der
veränderten geopolitischen Strategie der USA und den neuen Konfliktherden ist es
notwendig, die GSVP konzeptionell zu überarbeiten und Projekte zu überprüfen
sowie an neue Realitäten anzupassen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Juni 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14290 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePositiv ist hervorzuheben, dass 25 zivile und militärische Missionen unter
Führung der Europäischen Union (EU) erste Erfolge aufweisen. Mit den nach
dem Abschluss des Vertrages von Lissabon 2009 aufgebauten Strukturen, wie
dem Europäischen Auswärtigen Dienst oder auch der Ständigen Strukturierten
Zusammenarbeit, sind Voraussetzungen für eine effektive Sicherheits- und
Verteidigungspolitik geschaffen.
Dieser institutionelle Rahmen muss mit Engagement und Aktivität gefüllt
werden. Voraussetzung ist der Wille der nationalen Regierungen, dies zu tun und
aktiv zu betreiben. Allein die Tatsache, dass es keinen exakten Überblick über
die in Europa vorhandenen Fähigkeiten gibt, lässt am Willen der europäischen
Regierungen zu einer wirklichen gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik zweifeln.
Vor diesem Hintergrund werden vom Europäischen Rat im Dezember 2013
konkrete Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der GSVP erwartet.
1. In welcher Art und Weise beteiligt sich die Bundesregierung an den
Vorbereitungen des Europäischen Rates 2013 (ER 2013)?
Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit dem Europäischen
Auswärtigen Dienst, der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten
zur Vorbereitung des Europäischen Rates im Dezember 2013.
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv mit eigenen Vorschlägen an der
Vorbereitung des ER 2013. So hat sie bislang u. a. im Rat der Europäischen Union ein
Gedankenpapier zur Weiterentwicklung der EU-Battlegroups vorgestellt.
Zudem hat die Bundesregierung Vorschläge zur Planung, Vorbereitung und
Durchführung ziviler Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) unterbreitet, die nunmehr von allen EU-
Mitgliedstaaten unterstützt werden.
2. Welche perspektivischen Impulse soll nach Ansicht der Bundesregierung
der ER 2013 für die nächsten Jahre setzen?
Die Bundesregierung erwartet, dass der ER 2013 die bestehenden Instrumente
der GSVP überprüft und Vorgaben für gebotene Veränderungen macht. Nach
Ansicht der Bundesregierung sollte geprüft werden, wie größtmögliche
Effizienz und Effektivität der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
durch einen noch stärker vernetzten Ansatz aller zur Verfügung stehenden
Instrumente erreicht werden können. Dazu gehört neben den zivilen und
militärischen GSVP-Missionen auch die Ausbildung und Beratung von Polizei und
Justiz sowie Entwicklungsprojekte und Wirtschaftshilfe. Die bessere
Umsetzung dieses „vernetzten Ansatzes“ ist ein Kernanliegen der Bundesregierung.
Um dieser sicherheitspolitischen Verantwortung gerecht zu werden, benötigt
die EU die gesamte Bandbreite ziviler und militärischer Instrumente. Im
Bereich der militärischen Fähigkeitsentwicklung gilt es, nicht zuletzt wegen der
begrenzten Haushaltsmittel, die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Rahmen
der EU und der NATO noch effizienter aufeinander abzustimmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/142903. An welchen Zielen und mit welchen Instrumenten kann die mit Hilfe des
ER 2013 beabsichtige Erhöhung der Sichtbarkeit der GSVP gemessen
werden?
Um die Erfolge der GSVP, insbesondere ihrer aktuell 16 zivilen Missionen und
militärischen Operationen, einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen,
stehen Instrumente beispielsweise der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur
Verfügung. Auch der ER 2013 selber wird durch die zu erwartende
Medienberichterstattung zu einer besseren Sichtbarkeit der GSVP beitragen. Inwieweit eine
höhere Sichtbarkeit unmittelbar nach dem ER 2013 auch demoskopisch
feststellbar sein wird, vermag die Bundesregierung nicht vorherzusagen.
4. Durch welche einzelnen und konkreten Schritte kann eine weitere
Harmonisierung der Fähigkeitsentwicklung in der NATO und der EU erfolgen?
Eine weitere Harmonisierung der Fähigkeitsentwicklung in der NATO und der
EU kann dadurch gefördert werden, dass sich die europäischen Staaten, die in
beiden Organisationen vertreten sind, auf das schrittweise Schließen derjenigen
Fähigkeitslücken konzentrieren, die sowohl die NATO als auch die EU
betreffen. Deutschland wird sich wie bisher in der NATO-EU-Fähigkeitsgruppe
engagieren. Deutschland wird zudem in den entsprechenden Ausschüssen von
NATO und EU, aber auch in den Foren der Europäischen Verteidigungsagentur,
für pragmatische Schritte zur weiteren Harmonisierung der
Fähigkeitsentwicklung in NATO und EU eintreten.
5. Welche konkreten Ideen und Vorschläge hat die Bundesregierung für die
Weiterentwicklung der EU-Battlegroups hinsichtlich Umfang, Aufgaben
und Einsatzgebieten?
Die Bundesregierung beteiligt sich auf europäischer Ebene an der Diskussion,
wie die EU-Battlegroups, die ein wichtiges Mittel zur schnellen Krisenreaktion
der EU darstellen, sinnvoll weiterentwickelt werden können. Die
Bundesregierung hat vorgeschlagen, eine robuste EU-Battlegroup, wie sie derzeit im
Konzept vorgesehen ist, beizubehalten. Daneben könnte eine weitere Battlegroup
aufgestellt werden, die modularer zusammengesetzt ist, mit dem Ziel, schnell
mit einer Trainingsmission auf eine entstehende Krise zu reagieren. Diese
neuartige Battlegroup könnte begrenzt und für eine gewisse Dauer die Zeit
überbrücken, die der reguläre Kräftegenerierungsprozess benötigt. Damit wäre die EU
in der Lage, im gesamten Spektrum der sogenannten Petersberg-Aufgaben
schnell auf Krisen zu reagieren.
6. Welchen Realisationsstand hat die für 2013 visierte „Weimarer
Dreieck“-Battlegroup erreicht?
Die EU-Battlegroup 2013-1 befindet sich im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni
2013 in der Standby-Phase. Die Zertifizierung des Verbands erfolgte mit
Abschluss der multinationalen Vorbereitungsphase im November 2012. Anfang
Dezember 2012 wurde die Einsatzbereitschaft durch den polnischen Force
Commander an das EU Military Committee gemeldet. An der EU-Battlegroup
2013-1 sind Truppenteile aus der Republik Polen (Framework Nation/
Rahmennation), der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland
beteiligt.
Drucksache 17/14290 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen nach Auffassung der
Bundesregierung die Verfahren und Strukturen des europäischen
Krisenmanagements verbessert werden, um die zivilen und militärischen Instrumente der
EU und ihrer Mitgliedstaaten zu effektivieren?
Die Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen vom 1. Dezember
2011 enthalten einen Arbeitsauftrag an die Hohe Vertreterin der Europäischen
Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, die
Krisenmanagementverfahren der EU zu überarbeiten und an die Realitäten nach dem
Vertrag von Lissabon anzupassen. Die Hohe Vertreterin hat General Yves de
Kermabon beauftragt, Überlegungen zur Weiterentwicklung der
Krisenmanagementverfahren zu entwickeln. Diese wurden am 18. Juni 2013 vom Politischen
und Sicherheitspolitischen Komitee indossiert. Die Bundesregierung hatte im
Rahmen der Beratungen u. a. vorgeschlagen, das Ineinandergreifen der
verschiedenen Akteure innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit der
Europäischen Kommission zu verbessern, die außereuropäischen EU-
Delegationen bei der Verankerung und Umsetzung von Strategien zur Beendigung
einer GSVP-Mission oder -Operation mehr als bisher einzubeziehen und
Planungsprozesse durch eine weitgehend inhaltliche Standardisierung von
Planungsdokumenten zu beschleunigen.
8. Welchen Herausforderungen wird sich die europäische Verteidigung in den
kommenden zehn Jahren nach Auffassung der Bundesregierung stellen
müssen?
Mit dem Wandel des Kräftegleichgewichts in der globalisierten Welt steht Europa
vor neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Die sicherheitspolitischen
Prioritäten der Vereinigten Staaten von Amerika befinden sich im Wandel. Die
Umwälzungen in Europas südlicher Nachbarschaft verlangen auch eine
Übernahme größerer sicherheitspolitischer Verantwortung. Auch das Thema
Cybersicherheit rückt mehr und mehr in den Fokus sicherheits- und
verteidigungspolitischer Überlegungen. In all diesen Bereichen müssen die Europäer ihrer
Verantwortung – angesichts nicht nur vorübergehender Budgetzwänge mit
geringeren zur Verfügung stehenden Mitteln – gerecht werden.
9. Welche Vorschläge wird die Bundesregierung zur Abstimmung zwischen
der GSVP und der Politik der NATO einbringen?
Die NATO bleibt auf lange Sicht die entscheidende Institution euroatlantischer
kollektiver Verteidigung mit der Fähigkeit zu robusten internationalen
Einsätzen.
Das Alleinstellungsmerkmal der EU liegt darin, zusätzlich zu militärischen
Fähigkeiten für Kriseninterventionen unterer und mittlerer Intensität mit zivilen
Krisenmanagement-Missionen Ersthilfe beim Wiederaufbau staatlicher
Strukturen leisten und langfristig mit Instrumenten der Stabilisierung und der
Entwicklungshilfe überzeugende Angebote für die Konfliktnachsorge machen zu
können.
Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass NATO und EU ihr jeweiliges Profil
weiter schärfen, Doppelungen von Strukturen und Aufgaben vermeiden und
sich untereinander stärker vernetzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1429010. Hat die Bundesregierung regionale Themenschwerpunkte in die
Vorbereitungen des ER 2013 eingebracht, und wenn ja, welche Länder und
Regionen werden dies sein, und mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung hat keine eigenen regionalen Themenschwerpunkte in die
Vorbereitung des ER 2013 eingebracht. Der regionale Schwerpunkt der GSVP
wird jedoch weiterhin in der Nachbarschaft der EU liegen.
11. Hat die Bundesregierung Schritte eingeleitet, um die Zusammenarbeit der
GSVP mit den Vereinten Nationen zu verbessern und die Effizienz
friedenserhaltender Maßnahmen der Vereinten Nationen zu erhöhen?
Im November 2011 billigte das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der
EU einen Aktionsplan zur Unterstützung der Vereinten Nationen (VN) im
Krisenmanagement. Dieser enthält sechs Aktionsfelder zur Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen EU und VN bei friedenserhaltenden Maßnahmen. Die
Bundesregierung unterstützt die Umsetzung des Aktionsplans mit einem
besonderen Schwerpunkt auf Fortschritten in der Zusammenarbeit in den jeweiligen
Einsatzländern. Insbesondere bei der Vorbereitung neuer GSVP- und VN-
Missionen – so z. B. bei der EU-Training Mission (EUTM) und der
Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen (MINUSMA)
in Mali – unterstützt die Bundesregierung die Abstimmung der Planungen von
EU und VN, die Vermeidung von Doppelarbeit und die Herstellung von
Arbeitsbeziehungen zwischen den Missionen der VN und der GSVP.
12. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Verfassung einer neuen
europäischen Sicherheitsstrategie notwendig?
Wenn nein, wieso nicht?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheint die Erarbeitung einer neuen
europäischen Sicherheitsstrategie nicht erforderlich. Die Europäische
Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2003 bildet weiterhin eine angemessene Grundlage für die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und die
GSVP. Die Bundesregierung unterstützt jedoch Bestrebungen, die Europäische
Sicherheitsstrategie zu überprüfen. Als geeigneter Zeitpunkt für diese
Überprüfung erscheint die mit dem Dienstantritt der neuen Europäischen Kommission
(2014) verbundene neue Mandatszeit im Amt des Hohen Vertreters oder der
Hohen Vertreterin, dem oder der eine entsprechende Initiative vorbehalten
bleiben sollte.
13. Welche politischen Rahmenbedingungen sind für einen funktionsfähigen
und verantwortungsvollen Rüstungsmarkt in Europa notwendig, und wie
beabsichtigt die Bundesregierung diese Rahmenbedingungen zu
bewahren bzw. zu etablieren?
Für einen funktionsfähigen und verantwortungsvollen Rüstungsmarkt in
Europa ist die Etablierung eines sogenannten level-playing field notwendig mit
dem Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen
Rüstungsmarkt zu schaffen. Hierbei gilt es, insbesondere auch die Interessen der kleinen
und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen.
Zur Etablierung eines „level-playing field“ gehören insbesondere eine stärkere
Öffnung der nationalen Märkte und eine Harmonisierung der nationalen
Vergabebestimmungen. Mit dem Verteidigungspaket (Defence Package) der Europä-
Drucksache 17/14290 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeischen Kommission aus dem Jahr 2009 sind dazu bereits erste wichtige Schritte
erzielt worden.
Notwendige Verbesserungen der politischen Rahmenbedingungen können nur
über europäische Initiativen erfolgen. Die geplante Mitteilung der Europäischen
Kommission zum europäischen Verteidigungsmarkt kann hier weitere wichtige
Akzente setzen. Die Stärkung der industriellen und technologischen Basis des
Verteidigungssektors ist eine der Aufgaben der Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA). Die Umsetzung durch konkrete Maßnahmen erfolgt in enger
Abstimmung mit den teilnehmenden Mitgliedstaaten und der Europäischen
Kommission, hier unter anderem durch Mitwirkung in der „Task Force on
Defence“.
14. Welche nationalen deutschen Kompetenzen und Fähigkeiten werden in
einen europäischen Rüstungsmarkt unter der Beachtung europäischer
Vergaberichtlinien eingebracht?
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der
Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in
den Bereichen Verteidigung und Sicherheit ist ein wichtiger Schritt zur
Schaffung eines funktionsfähigen europäischen Rüstungsmarkts mit gleichen
Wettbewerbsbedingungen für Anbieter aus den EU-Mitgliedstaaten erfolgt. Die in
Deutschland privatwirtschaftlich verfasste Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie wird ihre Produkte und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt
auf der Grundlage wettbewerblicher und nichtdiskriminierender
Rahmenbedingungen anbieten.
15. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die absehbar weiterhin
sinkenden Verteidigungsausgaben und rückläufigen Beschaffungsvorhaben
industriepolitisch dadurch kompensieren zu wollen, dass sie Exporte in
Drittstaaten erhöht?
Die Bundesregierung betreibt eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik.
Sie entscheidet über die Genehmigung von Rüstungsexporten nach Maßgabe
der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und des
„Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom
8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr
von Militärtechnologie und Militärgütern“. Nach den Politischen Grundsätzen
dürfen beschäftigungspolitische Gründe bei der Entscheidung über die
Genehmigung der Ausfuhr von Kriegswaffen in andere Staaten als EU-, NATO- oder
NATO-gleichgestellte Länder keine ausschlaggebende Rolle spielen.
16. Wird die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für eine
restriktive Rüstungsexportpolitik etwa im Hinblick auf Spannungsgebiete oder
Menschenrechtsverletzungen und mehr Transparenz und
parlamentarische Kontrolle einsetzen?
Die Mitgliedstaaten der EU haben sich bereits jetzt im Rahmen des
rechtsverbindlichen „Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates der
Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ zu einer
restriktiven Rüstungsexportpolitik verpflichtet, wie auch der dritte
Erwägungsgrund dieses Gemeinsamen Standpunkts anführt („Die Mitgliedstaaten wollen
mit Entschlossenheit hohe gemeinsame Maßstäbe setzen, die als Mindeststan-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14290dards für die beim Transfer von Militärtechnologie und Militärgütern von allen
Mitgliedstaaten zu befolgende zurückhaltende Praxis angesehen werden sollten,
und den Austausch relevanter Informationen verstärken, um größere
Transparenz zu erreichen.“).
Das Bestehen von Spannungen wird im Rahmen der in Artikel 2 des
Gemeinsamen Standpunkts niedergelegten Kriterien 3 (Innere Lage im
Endbestimmungsland als Ergebnis von Spannungen oder bewaffneten Konflikten) und 4
(Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region)
berücksichtigt. Bezüglich der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen gilt das
Kriterium 2 (Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch
das Endbestimmungsland).
Im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP ist in Artikel 8 Absatz 2
vorgesehen, dass die EU dem Rat einen Jahresbericht vorlegt, der auf den Beiträgen
aller Mitgliedstaaten beruht, und diesen im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Laut Absatz 3 dieses Artikels veröffentlicht jeder Mitgliedstaat, der
Technologie oder Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU ausführt,
gegebenenfalls im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften, einen Bericht über seine
Ausfuhren von Militärtechnologie und Militärgütern. Die Bundesregierung
veröffentlicht ihre Angaben zu Ausfuhren in diesem Bereich im Rahmen des in den
„Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 festgelegten jährlichen
Rüstungsexportberichts. In diesem werden die Umsetzung der Grundsätze der
deutschen Rüstungsexportpolitik im abgelaufenen Kalenderjahr aufgezeigt und
die von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen
und sonstige Rüstungsgüter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
aufgeschlüsselt. Dieser Bericht wird dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
Nach Artikel 4 Absatz 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP ist die
Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte Sache des einzelnen Mitgliedstaats. Entsprechend ist die
parlamentarische Kontrolle solcher Entscheidungen nicht auf europäischer Ebene
zu regeln.
17. Welche Impulse sind von der Bundesregierung hinsichtlich einer
restriktiven Anwendung der gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr
von Militärtechnologie und Militärgüter zu erwarten?
Gibt es neue europäische Standards, die implementiert werden sollen?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Führt die Bundesregierung innerhalb Europas die Diskussion um die
(gemeinsame europäische) Herstellung von bewaffneten Drohnen auch nach
dem gescheiterten Euro-Hawk-Projekt weiter?
Wenn ja, mit welchen Zielen und Maßgaben?
Deutschland hat am 12. September 2012 mit Frankreich eine rechtlich
unverbindliche Absichtserklärung über eine gemeinsame Entwicklung und
Beschaffung von unbemannten Luftfahrzeugen der „Medium Altitude Long
Endurance“-Klasse unterzeichnet. Eine Entscheidung seitens Deutschlands und
Frankreichs ist hierzu noch nicht getroffen worden.
Die Verteidigungsminister Deutschlands und des Königreichs der Niederlande
haben am 28. Mai 2013 eine Absichtserklärung über die Intensivierung der
bilateralen Beziehungen im Verteidigungsbereich unterzeichnet. Im Anhang zu
Drucksache 17/14290 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedieser Erklärung ist u. a. festgehalten, dass Deutschland und die Niederlande
bei der Beschaffung eines unbemannten Luftfahrzeugs der MALE-Klasse
kooperieren wollen.
Eine Entscheidung zur Beschaffung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge ist
von der Bundesregierung noch nicht getroffen worden.
19. In welcher Form sollen die Gent-Initiative und das Weimarer Dreieck bei
den Vorbereitungen zum ER 2013 gestärkt werden?
Die Bundesregierung bleibt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der EU und der
Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) den Zielen der Gent-Initiative
verpflichtet. Durch die gemeinsame Nutzung von Fähigkeiten durch Bündelung
von Ressourcen und gemeinschaftlichem Betrieb von Fähigkeiten und
Einrichtungen (Pooling and Sharing) können Effizienzgewinne erzielt werden, vor
allem bei Logistik und Nischenfähigkeiten.
Der Aufbau einer ständigen zivil-militärischen Planungs- und
Führungsfähigkeit in Brüssel bleibt Kernelement der Weimarer-Dreieck-Initiative. Die
Bundesregierung wird im Kreis der EU-Mitgliedstaaten weiter für die
Unterstützung der Initiativen werben mit dem Ziel, die Planungs- und
Führungsstrukturen des EU-Krisenmanagements zu verbessern und das Krisenmanagement
effizienter zu gestalten.
20. Inwiefern findet eine Einbindung des deutsch-französischen Sicherheits-
und Verteidigungsrates in die Vorbereitungen des ER 2013 statt?
Der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR) hat am
22. Januar 2013 den Politischen Direktoren der Außen- und
Verteidigungsministerien den Auftrag für eine enge deutsch-französische Abstimmung bei
der Vorbereitung des ER 2013 erteilt. Zur Umsetzung dieses Auftrags treffen
sich die Politischen Direktoren der Außen- und Verteidigungsministerien
regelmäßig und koordinieren die Erarbeitung abgestimmter deutsch-französischer
Beiträge zu allen drei Feldern, die der Europäische Rat im Dezember 2012 als
Themen für den ER 2013 vorgegeben hat.
21. Wie verhält sich die Bundesregierung zum Vorhandensein amerikanischer
taktischer Nuklearwaffen auf europäischem Boden im Kontext der
Verfolgung des Ziels eines atomwaffenfreien Europas?
Nach Auffassung der Bundesregierung sind Abschreckung und Abrüstung
keine Gegensätze, sondern zwei komplementäre Seiten eines umfassenden
Ansatzes.
Auch dank des Engagements der Bundesregierung hat die NATO das
Bekenntnis zum Erhalt einer glaubwürdigen Nuklearkomponente mit der Bereitschaft
verbunden, eigene Dispositive unter Wahrung glaubwürdiger Abschreckung in
weitere reziproke Rüstungskontroll- und Abrüstungsschritte einzubeziehen.
Das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt wird bekräftigt.
Die Bundesregierung unterstützt die Einbeziehung der nichtstrategischen
Nuklearwaffen in einen New START-Nachfolgeprozess zwischen den USA und der
Russischen Föderation, indem sie in bilateralen Gesprächen mit beiden Seiten
kontinuierlich und nachdrücklich auf diese Notwendigkeit hinweist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1429022. Steht die Gründung einer deutsch-französischen Luftwaffe auf der
Agenda der Bundesregierung für die Vorbereitung des ER 2013?
Eine solche Gründung steht nicht auf der Agenda der Bundesregierung für den
ER 2013.
23. Hält die Bundesregierung ein neues ziviles und ein neues militärisches
Headline Goal sowie die Etablierung eines industriellen Headline Goals
für notwendig, und wenn nein, warum nicht?
2010 wurde beschlossen, die zivilen und militärischen Planziele der EU-
Krisenmanagementfähigkeiten nicht auslaufen zu lassen, sondern fortzuschreiben und
Synergien beider Prozesse weiter zu nutzen und auszuwerten. Ziel ist es, den
abgestimmten Einsatz ziviler und militärischer Instrumente im
Krisenmanagement zu ermöglichen. Eine Neufestlegung der Planziele hält die
Bundesregierung zurzeit für nicht erforderlich.
Bezüglich der militärischen Fähigkeitsentwicklung verfolgt die
Bundesregierung das Ziel, ab 2014 den EU-Planungsprozess (Capability development
mechanism – CDM) an den NATO-Planungsprozess (NATO Defence Planning
Process – NDPP) anzugleichen und möglichst zu harmonisieren.
Die Festlegung eines „industriellen Headline Goals“ zur Stärkung der
europäischen wehrtechnischen Industrie wird von der Bundesregierung nicht
unterstützt, da dies nicht den ordnungspolitischen Grundüberzeugungen der
Bundesregierung bezüglich einer privatwirtschaftlich verfassten
Verteidigungswirtschaft entspricht.
24. Welche grundlegenden europäischen Regelwerke müssen nach
Auffassung der Bundesregierung geändert werden, um die GSVP
weiterentwickeln zu können?
Die Europäischen Verträge geben gegenwärtig genug Handlungsmöglichkeiten
für die Weiterentwicklung der GSVP.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]