[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14315
17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Dr. Hermann E. Ott,
Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14038 –
Club der Energiewendestaaten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Einladung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, haben Vertreter von zehn Staaten am 1. Juni 2013 in
Berlin den „Club der Energiewendestaaten“ gegründet. Gemeinsames Ziel, laut
dem Gründungskommuniqué, sei es, den Ausbau der erneuerbaren Energien
weltweit voranzutreiben. Der Bundesumweltminister Peter Altmaier hatte den
Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages eine
konzeptionelle Vorlage zur Planung und Umsetzung des „Clubs der
Energiewendestaaten“ für Anfang dieses Jahres in Aussicht gestellt, jedoch nie vorgelegt.
Neue Ansätze in der internationalen Klima- und Energiepolitik sind dringend
notwendig. Wichtig dabei ist jedoch, dass ein Klima-Club Substanz aufweist,
Bewegung in die internationale Klimapolitik bringt und für wirkliche
klimapolitische Fortschritte sorgt.
1. Gibt es über das Gründungskommuniqué hinaus eine konzeptionelle
Grundlage für den „Club der Energiewendestaaten“, und falls ja, wann plant die
Bundesregierung, diese den Mitgliedern des Umweltausschusses wie
angekündigt zur Verfügung zu stellen?
Beim Club der Energiewendestaaten handelt es sich um eine politische
Initiative, die weder über institutionelle Strukturen noch ein Sekretariat verfügt. Der
Mehrwert des Clubs der Energiewendestaaten liegt insbesondere darin, ein
flexibles und sehr schnell arbeitendes Gremium zu sein. Die Mitglieder des
Clubs haben ihr Bekenntnis, sich für den weltweit beschleunigten Ausbau der
erneuerbaren Energien einzusetzen, dezidiert und umfassend im Abschluss-
Kommuniqué zum Ausdruck gebracht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 1. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14315 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Welchen Mehrwert sieht die Bundesregierung in dem „Club der
Energiewendestaaten“ im Vergleich zu bestehenden Institutionen und Initiativen in
diesem Bereich, insbesondere zur International Renewable Energy Agency
(Internationale Organisation für erneuerbare Energien, IRENA)?
Wie will sie einen solchen weiterentwickeln, und wie sollen
Überschneidungen vermieden werden?
3. Könnte eine Vereinbarung über einen Kohleausstieg nach Ansicht der
Bundesregierung ein solcher Mehrwert sein, und plant sie gegebenenfalls eine
solche Initiative im Zusammenhang mit dem „Club der
Energiewendestaaten“, und wenn nicht, warum nicht?
4. Könnte eine Vereinbarung über einen Atomausstieg nach Ansicht der
Bundesregierung ein solcher Mehrwert sein, und plant sie gegebenenfalls eine
solche Initiative im Zusammenhang mit dem „Club der
Energiewendestaaten“, und wenn nicht, warum nicht?
5. Könnten Vereinbarungen über Exportbürgschaften für erneuerbare
Energien, vertiefte Entwicklungszusammenarbeiten oder konkrete
Unternehmenskooperationen nach Ansicht der Bundesregierung ein solcher
Mehrwert sein, und plant sie gegebenenfalls solche Initiativen im
Zusammenhang mit dem „Club der Energiewendestaaten“, und wenn nicht, warum
nicht?
Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Club der Energiewendestaaten wurde am 1. Juni 2013 im Kontext des
Weltumwelttages von den Staaten Deutschland, Dänemark, Frankreich,
Großbritannien, Indien, China, Tonga, Marokko, Südafrika, den Vereinigten Arabischen
Emiraten und der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien
(IRENA) gegründet.
Es handelt sich beim Club der Energiewendestaaten um eine politische
Initiative. Das Ziel ist, auf hoher politischer Ebene den weltweiten Ausbau der
erneuerbaren Energien voranzutreiben. Der Club unterstützt damit politisch die
wertvolle Arbeit, die bereits von Organisationen wie IRENA und anderen
Netzwerken geleistet wird. Er soll dazu beitragen, dass der Mehrwert und Nutzen des
Ausbaus der erneuerbaren Energien weltweit wahrgenommen wird. IRENA war
im Vorfeld des Gründungstreffens des Clubs der Energiewendestaaten eine der
treibenden Kräfte. Als Mitglied des Clubs der Energiewendestaaten ist sie eine
große Unterstützerin der Initiative von Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit Peter Altmaier. Aktivitäten des Clubs werden u. a. auf die
Unterstützung der bereits existierenden und sehr wertvollen Arbeit von IRENA
bezogen. Die Mitgliedschaft von IRENA im Club wird naturgemäß eine sehr
enge Abstimmung der Aktivitäten des Clubs mit der Arbeit von IRENA
sicherstellen.
Der Energiemix der Staaten, die Mitglieder im Club der Energiewendestaaten
sind, ist sehr divers. Beim Club handelt es sich um einen Zusammenschluss von
Ländern, die sich für den weltweiten Ausbau erneuerbarer Energien engagieren.
Er fokussiert sich damit auf erneuerbare Energietechnologien.
Im Bereich der Exportkreditgarantien gibt es auf der Ebene der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit dem
„Sektorabkommen für Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Wasserprojekte“ bereits
eine Vereinbarung, welche besondere Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. in Form
von flexiblen Zahlungsbedingungen und verlängerten Kreditlaufzeiten, für
erneuerbare Energien vorsieht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/143156. Soll sich der „Club der Energiewendestaaten“ nach Ansicht der
Bundesregierung in Richtung einer stärkeren Verbindlichkeit hinsichtlich von
Zielen und Maßnahmen entwickeln, und was tut die Bundesregierung
dafür?
7. Besteht zwischen den Ländern des „Clubs der Energiewendestaaten“
grundsätzlich Einigkeit über konkrete globale Ausbauziele für
erneuerbare Energien, oder ist geplant, dass die Länder sich zur Unterstreichung
der Vorreiterrolle des Clubs auf Ausbauziele verpflichten, die über
bestehende nationale oder internationale Ziele hinausgehen?
8. Gibt es für die Mitglieder des „Clubs der Energiewendestaaten“
gegebenenfalls bereits gemeinsame oder einzelne nationale Ziele oder zumindest
Zeithorizonte für den Anteil der erneuerbaren Energien an der jeweiligen
Energieversorgung?
9. Sollen Länder des Clubs darüber hinaus absehbar zusätzliche
klimapolitische Verpflichtungen eingehen, etwa im Bereich der Emissionsreduktion?
10. Soll es für die Mitglieder des „Clubs der Energiewendestaaten“ darüber
hinaus gemeinsame oder einzelne nationale Ziele sowie Zeithorizonte für
eine Steigerung der Energieeffizienz geben?
Die Fragen 6 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Ziel des Clubs der Energiewendestaaten ist der weltweite beschleunigte
Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Aktivitäten des Clubs zielen darauf ab,
die erneuerbaren Energien als ein wichtiges Schlüsselelement für
wirtschaftliches Wachstum, sozialen Wohlstand und stabile Umweltbedingungen heraus zu
stellen. Dazu wird der Club die Schaffung von förderlichen
Rahmenbedingungen unterstützen, die wirtschaftlichen Argumente für den Ausbau erneuerbarer
Energien stärken, ein größeres Bewusstsein dafür schaffen, dass erneuerbare
Energien eine entscheidende Rolle für die Reduktion von
Treibhausgasemissionen und damit für die Stabilisierung des Klimasystems spielen und dass sie für
die Energiesicherheit, eine nachhaltige Entwicklung und wirtschaftlichen
Wohlstand von Bedeutung sind und bereits existierende Gremien im Bereich der
erneuerbaren Energien stärken.
Zu diesen Zielen haben sich alle Mitglieder des Clubs der Energiewendestaaten
in ihrem gemeinsamen Kommuniqué bekannt. Sie haben in dem Kommuniqué
außerdem Bezug auf die Initiative der Vereinten Nationen (VN) „Sustainable
Energy For All“ genommen. Die Initiative des VN-Generalsekretärs Ban
Ki-moon beinhaltet die Ziele, bis 2030 universellen Zugang zu moderner
Energie zu schaffen, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln
und im selben Zeitraum die Steigerungsrate der Energieeffizienz zu verdoppeln.
Hinsichtlich des Ziels der Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien ist
IRENA der Knotenpunkt. Die Clubmitglieder werden zu einer schnellen
Zielerreichung oder Übertreffung des Ziels beitragen, u. a. indem sie IRENA dabei
unterstützen, das Verdopplungsziel zu modellieren und einen Fahrplan
(Roadmap) für Regionen sowie erneuerbare Technologien zu entwickeln.
Die Clubmitgliedstaaten sind eine Gruppe von Staaten, in denen jeweils sehr
unterschiedliche Ausgangssituationen sowie Potentiale für die einzelnen
erneuerbaren Energietechnologien vorhanden sind. Die einzelnen Clubmitglieder
haben vor diesem Hintergrund unterschiedliche nationale Ausbauziele für
erneuerbaren Energien.
Drucksache 17/14315 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEs ist derzeit nicht geplant, dass sich die Mitglieder des Clubs explizit auf
Klima- und Energieeffizienzziele einigen. Da jedoch die Form der
Zusammenarbeit in einer Vorreiterkoalition viele Vorteile mit sich bringt, wird geprüft,
inwiefern dies auch ein Modell für Klimaschutz- und Energieeffizienzkoalitionen
ist.
11. Nach welchen Aufnahmekriterien wurden die Mitgliedstaaten des „Clubs
der Energiewendestaaten“ ausgewählt, und mit welchen weiteren Staaten
war und ist die Bundesregierung über eine mögliche Mitgliedschaft im
Austausch?
12. In welchen Fällen wurden „Aufnahmekriterien“ nicht erfüllt, und aus
welchen anderen Gründen kam eine Mitgliedschaft gegebenenfalls nicht
zustande?
13. Inwieweit ist geplant, weitere Mitglieder in den „Club der
Energiewendestaaten“ aufzunehmen, und falls ja, in welchem zeitlichen Rahmen und
mit welchen Staaten ist die Bundesregierung im Austausch?
14. Warum ist insbesondere bislang kein Land vom amerikanischen
Kontinent im „Club der Energiewendestaaten“ vertreten, und was tut die
Bundesregierung, um Mitglieder aus dieser Region der Erde zu werben?
Die Fragen 11 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Club der Energiewendestaaten besteht aus Staaten, die den erneuerbaren
Energien in ihrer nationalen Diskussion über eine Energiewende eine zentrale
Rolle geben. Staaten, die in diesem Sinne eine Vorreiterrolle einnehmen, wurden
von Bundesumweltminister Peter Altmaier eingeladen, mit ihm gemeinsam den
Club der Energiewendestaaten zu gründen.
Der Club ist kein exklusives Gremium, sondern steht auch anderen Staaten
offen, die sich durch ihre Vorreiterposition auszeichnen. Über die Aufnahme neuer
Mitglieder wird im Vorfeld des nächsten Zusammentreffens des Clubs
entschieden. Dies wird in enger Zusammenarbeit mit allen Clubmitgliedern erfolgen,
insbesondere mit den Ausrichtern des nächsten Zusammentreffens der
Clubmitgliedstaaten.
15. Ist es geplant, dass Mitglieder im Bereich der Forschung oder der
Förderpolitik für erneuerbare Energien zusammenarbeiten, und falls ja, welche
Ressourcen stellt die Bundesregierung dafür für welche konkreten
Projekte zur Verfügung?
Der Club der Energiewendestaaten hat sich in seinem Kommuniqué darauf
verständigt dafür einzutreten, dass die erneuerbaren Energien als ein wichtiges
Schlüsselelement wirtschaftlichen Wachstums, sozialen Wohlstands und stabiler
Umweltbedingungen gefördert werden, indem er die Umsetzung stabiler
politischer Strategien und die Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für eine
verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energien unterstützt. Im Rahmen der
Clubaktivitäten, die alle darauf abzielen, den weltweiten Ausbau erneuerbarer
Energien zu beschleunigen, und die auch die politische Unterstützung der bereits in
den Bereichen aktiven internationalen Organisationen und Gremien beinhalten,
werden die Mitglieder entweder bilateral oder multilateral zusammenarbeiten:
bilateral z. B. im Rahmen von Energiepartnerschaften Deutschlands mit einer
Reihe von Ländern, multilateral vor allem im Rahmen der IRENA-Arbeiten.
Über weitere konkrete Projekte werden die Clubmitglieder gemeinsam
entscheiden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1431516. Wird innerhalb des Clubs geplant, dass Entwicklungsländer finanziell
beim Ausbau der erneuerbaren Energien durch Industrieländer unterstützt
werden, und falls ja, wie will sich die Bundesregierung in diese Richtung
mit welchen personellen und/oder finanziellen Mitteln engagieren?
Der Club der Energiewendestaaten ist eine politische Initiative, die auf hoher
politischer Ebene den weltweiten Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen
will. Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) und der
Deutschen Klima- und Technologieinitiative fördert die Bundesregierung in
Schwellen- und Entwicklungsländern bereits sehr aktiv den Ausbau
erneuerbarer Energien.
Über die IKI werden im Bereich der erneuerbaren Energien und
Energieeffizienz allein 83 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 200 Mio. Euro in
29 Partnerländern seit 2008 gefördert. Das Thema Energie stellt damit 45
Prozent aller Projekte im Bereich „Klimafreundliche Wirtschaft“ dar. Im Fokus
stehen dabei insbesondere diejenigen Schwellen- und Entwicklungsländer, die ein
besonders hohes Treibhausgasreduktionspotential aufweisen. Dieses soll mit
Hilfe von deutschem Know-how und deutscher Technologien erschlossen
werden.
Über die Verwendung weiterer Mittel für besondere Aktivitäten des Clubs der
Energiewendestaaten ist derzeit noch nicht entschieden.
17. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung
und Umsetzung des „Clubs der Energiewendestaaten“ nach der erfolgten
Gründungsveranstaltung, und welche Überlegungen sprechen gegen ein
frühzeitigeres Folgetreffen als das nächstgeplante Treffen im Januar
2014?
18. Welche Arbeitsschritte und Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der
weiteren Entwicklung des „Clubs der Energiewendestaaten“ bis zu dem
nächstgeplanten Treffen im Januar 2014, und was ist darüber hinaus
geplant, um die Aktivitäten des Clubs auch langfristig zu sichern?
19. Gibt es für den „Club der Energiewendestaaten“ bereits Arbeitspläne,
Aufgabenaufteilungen und/oder Zeitpläne für Treffen auf der
Arbeitsebene und für die nächsten politischen Schritte, und kann die
Bundesregierung diese zur Verfügung stellen?
20. Welche personellen und finanziellen Ressourcen im Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und gegebenenfalls
anderen Bundesministerien oder Institutionen werden dem Projekt des „Club
der Energiewendestaaten“ zugeordnet, und wie soll dies weiter fortgeführt
werden?
Die Fragen 17 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den kommenden Monaten wird die Bundesregierung den Club der
Energiewendestaaten weiterentwickeln und Aktivitäten des Clubs mit weiteren
Clubstaaten abstimmen. Bis zu einem nächsten Zusammentreffen des Clubs in Abu
Dhabi im Januar 2014, zu dem die Vereinigten Arabischen Emirate bereits
eingeladen haben, wird der Club durch verschiedene Aktivitäten in Erscheinung
treten. Dazu können gemeinsame Veranstaltungen etwa im Rahmen der
Klimakonferenz in Warschau sowie bei dem Weltgipfel zu erneuerbaren Energien im
Januar in Abu Dhabi gehören.
Ziel ist es, in den nächsten Wochen auf der Basis des gemeinsamen
Kommuniqués konkrete Themen zu identifizieren, zu denen der Club Aktivitäten unter-
Drucksache 17/14315 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenehmen wird. Diese werden in enger Abstimmung mit den anderen Clubstaaten
erarbeitet. Zu diesen Fragestellungen befinden sich die Arbeitsebenen der
Clubstaaten in engem Austausch.
Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit arbeitet
das Referat mit der Zuständigkeit für internationale Angelegenheiten von
Energie und Umwelt, insbesondere erneuerbare Energien, an dem Vorhaben des
Clubs der Energiewendestaaten. Dadurch können insbesondere Synergien zu
anderen internationalen Energiepolitik-Prozessen genutzt und Überschneidungen
vermieden werden.
21. Gibt es Formen der Zusammenarbeit mit anderen nationalen
Bundesministerien oder Institutionen zum „Club der Energiewendestaaten“
(insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie), und
falls ja, wie ist diese konkret ausgestaltet?
22. Wurde das Bundeswirtschaftsministerium und/oder andere
Bundesministerien in die Überlegungen und Planungen des „Clubs der
Energiewendestaaten“ einbezogen, und falls ja, wie ist dies konkret erfolgt?
23. Welche Ministerien oder Regierungsebenen sind bei den anderen
Mitgliedern nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Prozess des
„Clubs der Energiewendestaaten“ eingebunden?
Die Fragen 21 bis 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beim Club der Energiewendestaaten handelt es sich um eine Initiative von
Bundesumweltminister Peter Altmaier, die den anderen Ressorts bekannt ist. Die
weiteren Planungen und Überlegungen zum Club der Energiewendestaaten
werden in den üblichen Verfahren innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Für
das erste Clubtreffen in Berlin fand neben der Diskussion zwischen den
Ministern eine Diskussionsrunde internationaler und hochrangiger Vertreter aus
Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft statt. Je nach thematischem Fokus
der Clubaktivitäten sollen auch weiterhin Dialoge zwischen den Vertretern der
Clubmitglieder und anderen relevanten Interessenvertretern angeregt werden.
Als Institution ist insbesondere die Internationale Organisation für erneuerbare
Energien IRENA in den Prozess des Clubs der Energiewendestaaten
eingebunden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]