Datenschutzprobleme bei Spielekonsolen
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Medienberichten sieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar große Datenschutzprobleme bei der neuen Spielkonsole Xbox One der Firma Microsoft. „Die Xbox registriert ständig alle möglichen persönlichen Informationen über mich. Reaktionsgeschwindigkeiten, meine Lernfähigkeit oder emotionale Zustände. Die werden dann auf einem externen Server verarbeitet und möglicherweise sogar an Dritte weitergegeben. Ob sie jemals gelöscht werden, kann der Betroffene nicht beeinflussen“, so Peter Schaar (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 26. Mai 2013).
Ferner wird die neue Spielkonsole nach aktuellen Informationen zwingend mit einem Kamerasystem (Kinect) verbunden sein, das räumliche Information in höchster Qualität erfassen kann. Die Kamera zeichnet in Full-HD-Auflösung auf und ist dank einer Infrarot-Einheit in der Lage, auch bei Dunkelheit aufzunehmen. Auf Basis dieser Technik soll es möglich sein, Gesichtsausdrücke, die Drehung einzelner Gliedmaßen oder ob ein Bein mehr belastet wird als das andere zu erkennen (vgl. GameStar Online vom 23. Mai 2013).
Ein im letzten Jahr bekanntgewordener Patentantrag von Microsoft verdeutlicht die mögliche Art der Kinect-Nutzung. Bei Filmdownloads soll die Kamera die Personenanzahl vor dem Fernsehgerät erfassen und somit den Abrufpreis nach eben dieser Erkenntnis bestimmen (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 23. Mai 2013).
Ein weiterer Patenteintrag Microsofts, der die Dokumentation des Fernsehverhaltens der Nutzerinnen und Nutzer ermöglichen soll, um danach ein Belohnungssystem ausrichten zu können, zielt ebenfalls auf die Überwachung der Nutzerinnen und Nutzer (vgl. heise online 29. Mai 2013).
Des Weiteren ist die neue Konsole mit einer Mikrofonsteuerung ausgestattet, welche jederzeit auf ein bestimmtes Kommando reagiert und das Gerät daraufhin automatisch einschaltet. Laut Microsoft erkennt das Mikrofon im Stand-by-Modus nur die speziellen Signalworte und diese werden einzig lokal im Gerät aufgezeichnet. Jedoch muss nach Microsoft-Angaben das Gerät mindestens alle 24 Stunden einmal mit dem Internet verbunden sein, um mit dem Microsoft-Server zu kommunizieren. Einzelne Softwareprodukte können gar eine permanente Internetverbindung erfordern, so Microsoft weiter (vgl. GameStar Online 23. Mai 2013).
Peter Schaar selbst relativiert die Vorstellung, dass Microsoft per Mikrofon die Wohnzimmer ausspioniert als „verdrehte Horrorvision“, bezeichnet die Konsole aber explizit als „Überwachungsgerät“, weil die Nutzerinnen und Nutzer nicht kontrollieren können, welche Informationen über sie gespeichert werden.
Am 19. Juni 2013 reagierte Microsoft auf die weltweite Kritik. Der Präsident von Microsofts Unterhaltungssparte Don Mattrick erklärte, dass die Xbox One nun (vorerst) doch ohne DRM (DRM = Digital Rights Management), Regionssperre und Onlinezwang auskommen werde. Allerdings müssten dafür einige angekündigte Funktionen weichen (vgl. www.news.xbox.com/ 2013/06/update). Technisch scheinen die Überwachungsmöglichkeiten aber weiter zu bestehen, zumal Nutzer, wenn sie das volle Programm des „all-in-one entertainment system“ in Anspruch nehmen wollen, weiterhin Kinect inklusive einer ständigen Internetverbindung in Kauf nehmen müssen.
Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Fremdeinwirkung Dritter in das Serversystem einer Konsole ein signifikantes Sicherheitsproblem darstellt. So gelang es, durch sogenannte Cyberangriffe in das Playstation Network der Playstation 3 von Sony im Jahr 2011 einzudringen, und sensible Kundendaten zu entwenden, die später sogar öffentlich im Internet verbreitet wurden (vgl. SPIEGEL ONLINE 27. April 2011). Ein ähnliches Szenario wäre auch bei der neuen Xbox denkbar, bloß das dort die Folgen für die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer bedeutend schwerwiegender wären.
Die neue Xbox ist allerdings nur ein Beispiel für eine Vielzahl von Endgeräten einer neuen Konsolengeneration, die mit ähnlichen technischen Fähigkeiten ausgestattet sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Problematik, und wie bewertet sie die aktuellen Entwicklungen von potenziellen Einschränkungen der Privatsphäre bei modernen Spielekonsolen?
Verstößt die Sammlung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten auf externen Servern solcher Spielekonsolen nach Meinung der Bundesregierung gegen
a) das deutsche Datenschutzrecht,
b) das europäische Datenschutzrecht (bitte jeweils begründen)?
Sieht die Bundesregierung einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn personenbezogene oder personenbeziehbare Daten aus der Wohnung von Nutzerinnen und Nutzer durch Spielekonsolen aufgezeichnet und weitergegeben werden (bitte begründen)?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Bestimmungen zu einer informierten und freiwilligen Einwilligung weiterhin ausreichend, wenn die Nutzerinnen und Nutzer solcher Spielekonsolen ihre Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers erklären, ohne dass sie kontrollieren können, welche Informationen über sie gespeichert und weitergegeben werden?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Bestimmungen des Safe Harbor-Abkommens ausreichend, um einen Missbrauch solcher Dienste zu unterbinden und die Sicherheit der Serverarchitektur von Microsoft zu gewährleisten?
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um im Bereich der digitalen Consumer Electronics das Sammeln, Zusammenführen und Rastern von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten zu verknüpften Profilen zu unterbinden oder Mindeststandards zu unterwerfen?
Wenn ja,
a) wann wird die Bundesregierung entsprechend handeln, und
b) in welcher Form könnte dies geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung, aufgrund der Tatsache, dass ein Großteil der Nutzerinnen und Nutzer von Spielekonsolen Minderjährige sind, besonderen Handlungsbedarf?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung ausschlie��en, dass persönliche Daten von Nutzern in der Bundesrepublik Deutschland auf Xbox-One-Servern von Microsoft, künftig im Rahmen von PRISM oder anderen Überwachungsprogrammen von Geheimdiensten der USA oder anderer Staaten genutzt werden könnten?
Wenn ja, wieso?