[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14417
17. Wahlperiode 23. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14279 –
Zivil-militärische Ausbildung durch EU und NATO in Libyen und Einsatz
der Bundespolizei
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat beschlossen, bis zu 20 Beamtinnen und Beamte der
Bundespolizei zur Unterstützung der EU-Mission EUBAM Libyen (European
Union Integrated Border Management Assistance Mission in Libya) nach
Libyen zu entsenden (
www.bundesregierung.de „Deutschland unterstützt
Grenzsicherung“ vom 5. Juni 2013). Als Zweck wird die Unterstützung beim
Aufbau eines „integrierten Grenzmanagements“ angegeben. Allerdings
obliegt die Verwaltung der Grenzen zum Teil dem Militär und der Marine, viele
andere Grenzposten stehen indes unter der Kontrolle von früheren
Rebellengruppen.
Zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen der EU-Mission gehört nach
Angaben der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/13462 auch die Ausbildung von Grenzschützern für einen
Einsatz im Süden des Landes, wo die Sicherheitslage besonders prekär ist. Im
Winter hatte das Militär hier den Ausnahmezustand ausgerufen und die
Kontrolle der Grenzen übernommen.
Bekannt ist, dass dem libyschen Sicherheitsapparat zahlreiche Angehörige
irregulärer Milizen angehören, die „reintegriert“ werden sollen.
In Libyen werden selbst nach Einschätzung der EU von Staats wegen bzw. von
Seiten staatlicher Organe gravierende Menschenrechtsverletzungen begangen.
Die Bundesregierung selbst bezeichnete es in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. als „zu früh“, um die Umsetzung der
Menschenrechte durch libysche Sicherheitsbehörden einschätzen zu können
(Bundestagsdrucksache 17/13462).
Verstärkt werden die Bedenken hinsichtlich der menschenrechtlichen
Verantwortbarkeit der Mission durch die Tatsache, dass EUBAM Libyen berechtigt
ist, „internationales und örtliches Personal auf Vertragsbasis“ einzustellen
(Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der
Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in
Libyen – EUBAM Libyen), darunter auch Staatsangehörige von Drittstaaten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14417 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDamit wird letztlich auch die Hinzuziehung von Söldnerfirmen erlaubt, mit all
den bekannten Defiziten hinsichtlich deren (völker-)rechtlichen Status und
Verantwortlichkeiten.
Die Fragesteller erklären sich angesichts des Umfangs der Kleinen Anfrage im
Voraus mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.
1. Wann und von wem wurde eine offizielle Anfrage der libyschen Regierung
für EUBAM Libyen gestellt?
Vor Errichtung der Mission EUBAM Libyen fanden auf fachlicher und
politischer Ebene vorbereitende Gespräche zwischen der Europäischen Union (EU)
und der libyschen Regierung statt. Bei einem Treffen im Rahmen einer
gemeinsamen libysch-europäischen Arbeitsgruppe in Tripolis unterstrich der libysche
Premierminister Seidan am 25. November 2012 das Interesse seiner Regierung
an einer zivilen GSVP-Mission zur Unterstützung der libyschen Behörden beim
Aufbau effektiver Grenzschutzmechanismen. Im Rahmen einer Konferenz in
London am 17. Dezember 2012 wurde das libysche Interesse an einer solchen
Mission bekräftigt.
Der libysche Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale
Kooperation, Mohamed Abdulasis, übermittelte die offizielle Zustimmung der
libyschen Regierung zu einer zivilen GSVP-Grenzmission in Libyen mit
Schreiben vom 9. Januar 2013 an die Hohe Vertreterin der Europäischen Union
für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton.
2. Welche Vorabmissionen hat es in diesem Zusammenhang gegeben, wer
nahm daran teil, und mit welchen zuständigen libyschen Behörden fanden
hierzu Besprechungen statt?
Zur Vorbereitung von EUBAM Libyen hat es drei Vorausmissionen gegeben.
Die erste Bedarfsanalyse im Bereich Grenzschutz wurde vom 1. März bis zum
31. Mai 2012 in Libyen durchgeführt. Diese Vorausmission sollte den genauen
Bedarf der libyschen Behörden auf dem Gebiet der Grenzsicherung und des
Grenzmanagements ermitteln. Deutschland war mit einem Experten des
Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) daran beteiligt. Eine weitere
Erkundungsmission hielt sich vom 24. bis 30. November 2012 in Libyen auf,
gefolgt von der dritten vorbereitenden Mission vom 16. bis 27. März 2013 mit
deutscher Beteiligung durch einen Angehörigen der Bundespolizei.
Die Vorausmissionen setzten sich aus Teilnehmern des Europäischen
Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Mitgliedstaaten der EU zusammen, die Gespräche
mit verschiedenen im Bereich des integrierten Grenzmanagements zuständigen
lokalen und internationalen Ansprechpartnern führten. Dazu gehörten neben
Vertretern der relevanten libyschen Behörden zum Beispiel auch Vertreter der
Vereinten Nationen und internationale Diplomaten.
3. Seit wann arbeitet das „Kern-Team“ von EUBAM Libyen in Libyen, und
aus welchen Behörden bzw. sonstigen Akteuren welcher Länder setzt es
sich zusammen?
Das Kernteam von EUBAM Libyen befand sich vom 17. April 2013 bis zum
Start der Mission vor Ort. Es setzte sich zusammen aus 14 Missionsmitgliedern,
davon zwei aus der Bundesrepublik Deutschland, zwei aus dem Königreich
Dänemark, einem aus der Republik Finnland, vier aus dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland, zwei aus der Italienischen Republik und drei
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14417aus dem Königreich Schweden. Die Bundesregierung war am Kernteam mit
einem Angehörigen der Bundespolizei und einer über das ZIF entsandten
zivilen Expertin beteiligt.
4. Wie viele Akteure aus welchen Ländern und welchen jeweiligen Behörden
sind derzeit konkret für welche Zeiträume für einen Einsatz von EUBAM
Libyen vorgesehen bzw. bereits vor Ort, wie setzen sich diese zusammen,
und wie lange sollen diese jeweils in Libyen bleiben (bitte nach jeweils
entsendenden Behörden bzw. Polizei- oder ggf. Gendarmerieverbänden
untergliedern)?
EUBAM Libyen soll nach Kenntnis der Bundesregierung bis Anfang August
2013 knapp 50 Missionsmitglieder umfassen, davon zwei aus Deutschland.
13 weitere Mitgliedstaaten der EU sind beteiligt. Die Laufzeit der Mission
beträgt zwei Jahre. Weitergehende konkrete Informationen über die Entsandten
anderer Länder liegen der Bundesregierung nicht vor.
5. Wie viele Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder sowie
allfällig weitere Personen aus anderen Behörden sind derzeit konkret für
welche Zeiträume für einen Einsatz in Libyen vorgesehen bzw. bereits vor
Ort, und wie lange sollen diese jeweils in Libyen bleiben (bitte
teilnehmende Bundesländer einzeln darstellen)?
Die Bundesregierung hat seit April 2013 einen Bundespolizisten in die Mission
EUBAM Libyen entsandt. Der Einsatz ist für ein Jahr (bis April 2014)
vorgesehen. Zudem ist eine über das ZIF entsandte zivile Expertin ebenfalls für
zunächst ein Jahr in der Mission eingesetzt.
6. Bleibt es dabei, dass die Mission bis auf weiteres ausschließlich in Tripolis
eingesetzt wird (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 5e auf
Bundestagsdrucksache 17/13462)?
Wenn ja, inwiefern schließt diese Festlegung Überlandfahrten oder
Dienststellenbesuche außerhalb Tripolis aus?
Wenn nein, warum nicht, und in welchen Ortschaften bzw. Regionen sollen
die deutschen Beamtinnen und Beamten eingesetzt werden?
EUBAM Libyen soll schwerpunktmäßig in Tripolis tätig sein. Soweit die
Sicherheitslage dies erlaubt und nach Maßgabe des für die Sicherheit des
Missionspersonals verantwortlichen Missionsleiters, sind Kurzreisen in den Süden
des Landes vorgesehen, damit die Missionsmitglieder sich ein Bild von der
dortigen Situation machen können. EUBAM Libyen hat bislang
Erkundungsfahrten nach Rass Ajdir und Ghadames vorgenommen.
7. Mit welchen Waffen sind die teilnehmenden Polizeien und Militärs
ausgerüstet, welche Regelungen zur Beachtung von Ausgangssperren werden
getroffen, worin besteht das Training zum Verhalten in „feindlicher
Umgebung“, und wie wurde eine etwaige Evakuierung der Teilnehmenden
verabredet?
EUBAM Libyen ist eine unbewaffnete Mission. Die Sicherheit der eingesetzten
Beamtinnen und Beamten wird durch private Sicherheitsdienste im Rahmen der
Mission sichergestellt. Darüber hinaus wird im Rahmen der Vorbereitung ein
entsprechendes Sicherheitstraining für alle Polizistinnen und Polizisten
durchgeführt. Personalführung und Disziplinarkontrolle der Missionsmitglieder ob-
Drucksache 17/14417 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeliegen dem Missionskommandeur. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 23a verwiesen.
Details zu den Sicherheitsvorkehrungen sind im Operationskonzept der EU
(Concept of Operations) geregelt.
a) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das
libysche Polizeigesetz, das grundlegend für EUBAM Libyen sein dürfte,
noch nicht ins Englische übersetzt ist?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Sofern dies zutrifft, sprechen alle an EUBAM Libyen beteiligten
Militärs, Polizeien und Gendarmerien bzw. die deutschen
Polizeiangehörigen arabisch, oder auf welche andere Weise wird dessen Inhalt den
Teilnehmenden bekannt gemacht?
Sofern es erforderlich ist, werden Dolmetscher eingesetzt.
8. Mit welchen von Deutschland zu tragenden Kosten rechnet die
Bundesregierung für die zunächst vorgesehene Missionsdauer von 24 Monaten
(bitte nach den wichtigsten Ausgabeposten trennen)?
Der Budgetrahmen von EUBAM Libyen beträgt im ersten Jahr der
Missionslaufzeit etwa 30,3 Mio. Euro. Diese Kosten werden aus dem Haushalt der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik finanziert. Deutschland ist daran
nach dem für den EU-Haushalt gültigen Verteilungsschlüssel mit knapp 20
Prozent beteiligt. Die anfallenden Kosten werden für die Gesamtausgaben der
Mission veranschlagt und richten sich nicht nach einzelnen Ausgabeposten.
Das Budget für das zweite Jahr der Missionslaufzeit liegt der Bundesregierung
noch nicht vor.
Das Bundesministerium des Innern trägt die auslandsbedingten Mehrkosten für
die Entsendung deutscher Polizistinnen und Polizisten. Diese setzen sich
insbesondere aus Auslandsverwendungszuschlag, Trennungsgeld für Reisebeihilfen
sowie für die Reisekosten zu Beginn und Ende der Missionszugehörigkeit
zusammen. Aufgrund noch ausstehender Entscheidungen (Höhe
Auslandsverwendungszuschlag und Leistungen von dritter Seite) können die konkreten
Kosten derzeit noch nicht beziffert werden. Haushaltsmittel sind jedoch
grundsätzlich bereitgestellt.
9. Wie setzen sich die vorgesehenen Missionsgesamtkosten von 30,3 Mio.
Euro im Wesentlichen zusammen (bitte wichtigste Ausgabenposten
nennen), und in welchem Umfang fließt das Geld an private Unternehmen,
insbesondere private Sicherheits- und Militärunternehmen (Private
Military Company – PMC)?
Etwa die Hälfte der vorgesehenen Gesamtkosten ist für Ausgaben zur
Sicherung der Mission vorgesehen. Das Budget gliedert sich in Personalkosten,
Dienstreisen (Transport, Tagessätze, Unterkunft), laufende Kosten (inklusive
Sicherheitskosten), Kapitalaufwendungen (Ausrüstung inklusive gepanzerter
Wagen), Ausgaben zu Repräsentationszwecken und Projektfinanzierung. Die
Verantwortung für das Budget der Mission liegt beim Missionsleiter.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1441710. Über welche Mittel, Ressourcen und Informationszugänge soll EUBAM
Libyen verfügen (bitte möglichst vollständig aufzählen)?
EUBAM Libyen wird mit unterschiedlichen libyschen Behörden
zusammenarbeiten. Dazu gehören voraussichtlich die dem Innenministerium unterstellte
Grenzpolizei, der Zoll (Finanzministerium), die neugeschaffene Institution der
„Border Guards“ (Verteidigungsministerium), unterschiedliche maritime
Behörden, die dem Innen-, Finanz- oder Transportministerium unterstellt sind
sowie das libysche Justizministerium und das Ministerium für lokale Regierung.
11. Für welche besonderen Aufgaben sind die deutschen Beamtinnen und
Beamten vorgesehen (bitte ggf. nach Regionen oder Ortschaften
aufgliedern), und mit welchen konkreten libyschen Behörden bzw.
nichtstaatlichen Akteuren arbeiten sie dabei jeweils zusammen?
Welche Regelungen gelten für die Zusammenarbeit mit irregulären
Milizen?
Bisher ist ein deutscher Bundespolizist als strategischer Experte für Integriertes
Grenzmanagement eingesetzt. Sein Aufgabengebiet besteht in der Beratung der
libyschen Grenzbehörden für Trainingsmaßnahmen, Entwicklung eines
Konzeptes für Integriertes Grenzmanagement und der späteren Implementierung.
Schwerpunkt ist die aktive Mitwirkung in der interministeriellen Arbeitsgruppe
für Grenzmanagement. Dabei wird ausschließlich mit Behördenvertretern
(insbesondere Ministerien) zusammengearbeitet. Es erfolgt keine Zusammenarbeit
mit irregulären Milizen.
12. Wie viele Angehörige umfassen nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit die libyschen Sicherheitskräfte jeweils (bitte soweit möglich dazu
angeben, für welche Sektoren der Sicherheit diese zuständig sind)?
Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen eine
strikte Trennung der Zuständigkeit von Sicherheitskräften für die innere
und äußere Sicherheit?
Militär und Polizei sind in Libyen erst im Aufbau begriffen, beide stützen sich
zum Teil auf Verbände ehemaliger revolutionärer Kämpfer, die lokal Macht
ausüben. Der Bundesregierung liegen daher keine Angaben zur Zahl der
Angehörigen oder der Strukturen vor. Das Militär ist grundsätzlich für die äußere
Sicherheit zuständig, wurde aber seit der Revolution immer wieder im Innern
eingesetzt, um gewaltsame Auseinandersetzungen zu beenden.
13. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und
Akteure von in den Grenzregionen aktiven „Banden, die Drogen- Waffen-
und Menschenhandel betreiben“, wie es in der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Pressemitteilung der Bundesregierung vom 5. Juni
2013 heißt?
Es handelt sich einerseits um Gruppen, deren Mitglieder schon lange in den
Grenzregionen ansässig sind, andererseits um Gruppen ehemaliger
revolutionärer Kämpfer, die in der Folge der Revolution in diese Grenzregionen gelangt
sind.
Drucksache 17/14417 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Wie definiert und begründet die Europäische Union sowie die
Bundesregierung selbst das eigene Interesse an der Mission?
Die libysche Regierung übt keine effektive Kontrolle über die etwa 6 000 km
langen Landesgrenzen aus. Die Südwestgrenze wurde im Dezember 2012 zum
militärischen Sperrgebiet erklärt. Schwer bewaffnete professionelle Banden
leben vom Schmuggel (Drogen, Waffen, Menschenhandel). Um potentiell
erheblichen Bedrohungen der europäischen Sicherheit (einschließlich durch
Terrorismus) zu begegnen, hat die EU ein Interesse daran, dass Libyen die eigenen
Grenzen selbständig, sicher, effektiv und unter Wahrung internationaler
menschenrechtlicher Standards schützen kann.
a) Inwieweit dient EUBAM Libyen dazu, libysche Sicherheitskräfte für
eine Beteiligung am Grenzüberwachungssystem „EUROSUR“ oder
an anderen Systemen der Mitgliedstaaten zur Grenzüberwachung zu
ertüchtigen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) Welche Rolle spielt bei der Ausbildung der libyschen
Sicherheitskräfte die Situation in Mali?
Die politische Situation und die Sicherheitslage in Mali werden bei der
Ausbildung der libyschen Sicherheitskräfte berücksichtigt.
c) Inwiefern ist beabsichtigt, die libysche Regierung mit EUBAM
Libyen zu befähigen, mit Nachbarstaaten gemeinsame Patrouillen
durchzuführen oder an Grenzstationen besser zusammenzuarbeiten,
und welche konkreten Projekte sind hierfür anvisiert?
EUBAM Libyen soll die libyschen Behörden bei Ausarbeitung und Umsetzung
einer Strategie für Integrierten Grenzschutz unterstützen. Integriertes
Grenzmanagement umfasst grundsätzlich auch die Befähigung zur Zusammenarbeit mit
Nachbarstaaten. Über konkrete Projekte liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
d) Inwiefern soll Libyen zukünftig in andere zivil-militärische EU-
Missionen in der Region eingebunden werden, darunter im Niger oder in
Mali?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Libyen zukünftig in andere
zivilmilitärische EU-Missionen in der Region eingebunden werden soll.
15. Wie beschreibt die Bundesregierung lang-, mittel- und kurzfristige Ziele
von EUBAM Libyen?
Das Ziel der zivilen Mission EUBAM Libyen besteht darin, die libyschen
Behörden dabei zu unterstützen, kurzfristig die Kapazitäten zur verstärkten
Sicherung der Land-, See- und Luftgrenzen Libyens auszubauen und langfristig eine
umfassendere Strategie für ein Integriertes Grenzmanagement auszuarbeiten
und umzusetzen.
16. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen sind insgesamt im Rahmen
der EU-Mission beabsichtigt?
EUBAM Libyen soll den libyschen Behörden durch Ausbildung, Betreuung
und Beratung zur Seite stehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14417a) Mit welchen konkreten libyschen Behörden bzw. den Angehörigen
welcher konkreten Sicherheitskräfte wird dabei jeweils
zusammengearbeitet (bitte ggf. nach Regionen oder Ortschaften aufgliedern)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Grenzwächter, Polizei, Zoll
und Marine gehören zu den Ansprechpartnern der Mission, auf
Regierungsebene der interministerielle Ausschuss für Grenzmanagement.
b) Wie gewichten sich die Anstrengungen auf die Landgrenzen (diese
bitte nach geographischen Schwerpunkten unterteilen), Luft- und
Seegrenzen?
EUBAM Libyen soll die libyschen Behörden beim Schutz der See-, Land- und
Luftgrenzen unterstützen. Eine Gewichtung der Aktivitäten von EUBAM
Libyen kann die Bundesregierung nicht vornehmen. Diese orientiert sich an den
Bedürfnissen vor Ort.
c) Inwiefern werden nichtstaatliche Kräfte in die projektierte
Grenzsicherung bzw. das Grenzmanagement einbezogen?
Die Strukturen und die Zuständigkeiten der libyschen Grenzüberwachung sind
fragmentiert. Der Bundesregierung vorliegenden Informationen zufolge ist die
Grenzpolizei an den 25 bestehenden libyschen Grenzübergängen für die
Kontrolle illegaler Migrationsbewegungen zuständig. Zwei dieser 25
Grenzübergänge sind dem libyschen Innenministerium unterstellt. Die anderen werden
von Milizen oder Stammesorganisationen überwacht. Die dem
Verteidigungsministerium unterstellten neugeschaffenen „Border Guards“ sollen die
Landgrenzen im Süden Libyens sichern.
17. Gehören zum Ausbildungsbeitrag von EUBAM Libyen auch
Unterweisungen in Zusammenhang mit dem Führen oder Bedienen von
Schusswaffen oder weniger tödlichen Waffen (LLW), und wenn ja,
Eine Ausbildung oder Unterweisung in Zusammenhang mit dem Führen oder
Bedienen von Schusswaffen oder weniger tödlichen Waffen (LLW) ist nicht
vorgesehen.
a) inwiefern sind deutsche Bundespolizistinnen und -polizisten daran
beteiligt,
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
b) welche Ausbildungsinhalte an welchen Waffentypen werden dabei
konkret vermittelt,
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
c) um welche Waffentypen handelt es sich,
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
d) wie vielen Angehörigen welcher libyschen Sicherheitskräfte werden
diese Kenntnisse vermittelt, und
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
Drucksache 17/14417 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) inwiefern ist ausgeschlossen, dass Angehörige irregulärer Milizen in
diese Ausbildung einbezogen werden?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
18. Inwieweit ist die Beachtung des non-refoulement-Gebots aus der Genfer
Flüchtlingskonvention, der Umgang mit besonders verletzlichen
Asylsuchenden und Schutzbedürftigen und ein menschenrechtlich orientierter
Umgang mit Migrantinnen und Migranten, Bestandteil des
Ausbildungsprogramms für die Grenzpolizei bzw. Sicherheitskräfte mit
Grenzsicherungsaufgaben?
GSVP-Missionen vermitteln in ihrer Arbeit grundsätzlich auch die Bedeutung
der Einhaltung von Menschenrechten. Dies soll auch Bestandteil der
Ausbildungsaktivitäten von EUBAM Libyen sein.
19. Welche Ausbildungsbestandteile sind für den Umgang mit potentiell
Schutzbedürftigen bzw. Asylsuchenden vorgesehen, die Libyen seeseitig
in Richtung Europäische Union verlassen wollen angesichts der früheren
Praxis der libyschen Sicherheitskräfte, solche Personen aktiv an einer
Ausreise aus Libyen zu hindern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Welche Regelungen gelten (angesichts des Fehlens eines
funktionstüchtigen Asylsystems in Libyen) an den libyschen Grenzen derzeit in Hinsicht
auf schutzbedürftige Personen, und inwieweit wird der Umgang mit
diesen Bestandteil des Ausbildungsprogramms, insbesondere für die
Seegrenze?
Bislang ist Libyen weder der Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen
beigetreten noch hat es die Arbeit des Flüchtlingshochkommissariats der
Vereinten Nationen in Libyen offiziell anerkannt. Schutzbedürftige Personen
verzichten in der Regel darauf, an der Grenze ein Schutzbedürfnis geltend zu
machen, sondern gelangen durch illegalen Grenzübertritt nach Libyen. GSVP-
Missionen vermitteln in ihrer Arbeit grundsätzlich auch die Bedeutung der
Einhaltung von Menschenrechten. Dies soll auch Bestandteil der
Ausbildungsaktivitäten von EUBAM Libyen sein.
21. Inwiefern hält es die Bundesregierung für angebracht, bei einer dem
Aufbau von Rechtsstaatlichkeit gewidmeten Mission auf Sicherheitsfirmen
zurückzugreifen?
Die Bundesregierung vertraut mit Blick auf den Einsatz von externen
Sicherheitsfirmen der Einschätzung durch die Experten der Europäischen Union. Von
der Europäischen Union eingesetzte private Sicherheitsfirmen sind Signatare
des internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen („Montreux
Dokument“ vom 17. September 2008).
a) Wurden, über den Beschluss 2013/233/GASP des Rates
hinausgehende, Regelungen oder Absprachen hinsichtlich der allfälligen Ein-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14417stellung von internationalem oder örtlichem Personal auf
Vertragsbasis getroffen, und wenn ja, welche?
Die Mission hat eine mandatierte Stärke von 110 internationalen Mitarbeitern
und 54 Ortskräften. 82 der internationalen Mitarbeiter werden sekundiert.
28 Stellen sind für Vertragskräfte vorgesehen.
b) Wie sollen Personen vor ihrer Einstellung auf Zuverlässigkeit und
daraufhin geprüft werden, ob sie in der Vergangenheit an
Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren?
Es ist Aufgabe der Mission, Befähigung und Eignung neuer Mitarbeiter soweit
möglich vor deren Einstellung zu überprüfen. Diese orientiert sich an
allgemeinen Vorgaben der GSVP-Missionen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass
die Mission über Neueinstellungen unter Hinzuziehung der zur Verfügung
stehenden Informationen und nach bestem Wissen entscheidet.
c) Ist gewährleistet, dass die Bundesregierung vor Einstellungen von
Einzelpersonen oder Vertragsabschlüssen mit Sicherheits- oder
Söldnerfirmen ein Veto einlegen kann?
Für die Einstellung von Einzelpersonen und für Vertragsabschlüsse ist der
Missionsleiter zuständig.
d) Existiert eine Art Negativliste mit Sicherheitsfirmen oder Milizen, mit
denen bzw. mit deren Angehörigen keine solchen Verträge
geschlossen werden dürfen, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung ist die Existenz einer solchen Negativliste nicht bekannt.
Die Kommission ist für vertragliche Vereinbarungen zuständig. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
e) Falls bereits Einstellungen von internationalem oder örtlichem
Personen vorgenommen oder vereinbart worden sind, wie viele Personen
betrifft dies, und aus welchen PMC stammen diese?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
22. Über welche Rechtsstellung verfügen die im Rahmen von EUBAM
Libyen entsandten Personen, und inwiefern laufen diesbezüglich noch
Verhandlungen?
Die Rechtsstellung der im Rahmen von EUBAM Libyen entsandten Personen
ergibt sich aus dem „Abkommen über die Rechtsstellung der Mission”, über
dessen Abschluss bislang noch Verhandlungen zwischen der libyschen
Regierung und der Europäischen Union laufen. Den der Bundesregierung
vorliegenden Informationen zufolge sind die Mitglieder der GSVP-Mission bis zum
Abschluss eines solchen Abkommens als Mitglieder der Delegation der
Europäischen Union in Tripolis akkreditiert.
23. Wie genau soll angesichts der prekären Sicherheitslage in Libyen für die
Sicherheit des EUBAM-Libyen-Personals gesorgt werden?
Die Sicherheitsabteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes analysiert
fortlaufend die Sicherheitslage in Libyen und schlägt Maßnahmen zur
Risikoreduzierung vor. Dazu gehören im Fall von EUBAM Libyen beispielsweise die
Drucksache 17/14417 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEinstellung eines Sicherheitsoffiziers für die Mission und ein spezielles
Sicherheitstraining für die Missionsmitglieder.
a) Wird das EUBAM-Libyen-Personal von libyschen Sicherheitskräften
oder ggf. auch von PMC beschützt, und wenn ja, wie wird die
Zuverlässigkeit des dabei eingesetzten Personals gewährleistet?
Die Mission beschäftigt eine internationale Sicherheitsfirma. Libysche
Sicherheitskräfte werden nicht zum Schutz herangezogen. Der Bundesregierung
liegen keine weitergehenden Informationen vor, sie vertraut mit Blick auf den
Einsatz von externen Sicherheitsfirmen auf die Einschätzung der Experten der EU.
b) Inwiefern werden die Unterkünfte und Fahrzeuge des EUBAM-
Libyen-Personals gesichert?
Der Missionsleiter ist für die Sicherheit des Missionspersonals verantwortlich.
Alle Unterkünfte müssen vorgegebene Mindestsicherheitsstandards erfüllen.
Zudem verfügt die Mission über sondergeschützte Fahrzeuge.
c) Welche Vorkehrungen werden zur medizinischen Notfallversorgung
des EUBAM-Libyen-Personals getroffen?
Eine Lufttransportversicherung soll die medizinische Notfallversorgung des
Personals von EUBAM Libyen gewährleisten. Der Missionsleiter hat die
Aufgabe, einen medizinischen Notfallplan zu entwickeln. Es bestehen Abkommen
vor Ort, die die medizinische Versorgung des Missionspersonals gewährleisten.
d) Wie viel Zeit muss bei Einsätzen außerhalb Tripolis kalkuliert werden,
bis das EUBAM-Libyen-Personal das jeweils nächstgelegene
Krankenhaus erreichen kann, und wie schätzt die Bundesregierung die
Leistungsfähigkeit libyscher Provinzkrankenhäuser ein?
Die Mission ist derzeit nur in Tripolis tätig.
24. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass EU-
BAM Libyen nicht die Vermischung militärischer und polizeilicher
Belange fördert?
Eine Aufgabe der Mission EUBAM Libyen ist es, diese Vermischung durch
Beratung und der Einleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen aufzuheben. Eine
Umstrukturierung im Bereich der grenzpolizeilichen Aufgaben wird über die
interministerielle Arbeitsgruppe Grenzmanagement durch EUBAM Libyen
fachlich beratend unterstützt.
Eine Verifizierung fand durch die Mission EUBAM Libyen bisher noch nicht
statt, ist aber vorgesehen.
a) Welche Details zu libyschen Grenzstationen (See, Land, Luft) sind der
Bundesregierung im Rahmen von EUBAM Libyen bekannt geworden,
welchen Behörden bzw. sonstigen Kräften (wie Polizei, Küstenwache,
Gendarmerie, Marine, Armee oder einzelnen Milizen) sind diese
zugeordnet, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
Laut Angaben der libyschen Behörden gibt es 25 Grenzübergänge (Land, Luft,
See). Eine detaillierte Aufschlüsselung ist der Bundesregierung nicht möglich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14417b) Inwiefern ist eine Umstrukturierung dieser Verantwortlichkeiten im
Rahmen von EUBAM Libyen angestrebt?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
25. Auf welche Art und Weise arbeiten EUBAM Libyen, aber auch die
Bundesregierung mit libyschen Geheimdiensten zusammen?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung hinsichtlich der Frage 25
zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung nicht offen erfolgen kann.
Die Vertraulichkeit der Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten ist die
Geschäftsgrundlage ihrer Kooperation. Deswegen werden im Rahmen der
Zusammenarbeit Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich
behandelt. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse
auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der
Nachrichtendienste gezogen werden können und damit ihre Interessen unmittelbar
beeinträchtigt werden. Dies würde für die Zusammenarbeit des
Bundesnachrichtendienstes mit anderen Nachrichtendiensten erhebliche Nachteile bedeuten und
mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein.
Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung –
VSA) mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Sie werden in dieser
Form an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.*
26. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung hinsichtlich der Durchführung der Mission daraus, dass die
Geheimdienste Libyens mittlerweile in einem einzigen Direktorat gebündelt sind,
das für innere, äußere sowie militärische Aktivitäten gleichermaßen
verantwortlich ist?
Derzeit ist der Bundesregierung nur die Existenz eines libyschen
Geheimdienstes, des Libyan Intelligence Service, bekannt. Zu einer Bündelung von
Geheimdiensten Libyens im Sinne der Frage liegen keine Erkenntnisse vor.
27. Was ist der Bundesregierung über den Grund und den Verlauf des
Ausnahmezustandes bekannt, den das Militär im Winter in Provinzen mit
Grenzen zu Algerien, dem Niger und dem Tschad ausgerufen hatte, und
inwiefern hält sie es für sinnvoll, trotz der brisanten Situation an diesen
Grenzen an EUBAM Libyen festzuhalten?
Das Grenzgebiet im Südwesten und Süden Libyens wurde im Dezember 2012
mit einem Beschluss des Übergangsparlamentes zum militärischen Sperrgebiet
erklärt, mit dem Ziel, einem möglichen Zustrom dschihadistischer Kämpfer und
den Schmuggeltätigkeiten Einhalt zu gebieten. EUBAM Libyen dient dazu,
Libyen bei der Ausbildung von Personal zu unterstützen, das an libyschen
Grenzposten eingesetzt werden soll, und ist insofern nicht von der aktuellen Lage an
einzelnen Grenzabschnitten abhängig.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort mit Schreiben vom 19. Juli 2013 als „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Sie ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe
der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/14417 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Welche anderen Akteure (Staaten, internationale Organisationen,
Unternehmen) sind nach Kenntnis der Bundesregierung neben EUBAM Libyen
bislang schon auf dem Gebiet der Ausbildung der libyschen
Sicherheitskräfte (bitte diese konkreter spezifizieren) tätig oder werden dies in
absehbarer Zeit sein (bitte möglichst konkreten Auftrag sowie Anzahl der
dabei aufgewandten finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen
angeben)?
Im Anschluss an den G8-Gipfel in Lough Erne hat der britische Premierminister
David Cameron im Rahmen einer Regierungserklärung am 19. Juni 2013
mitgeteilt, dass mehrere G8-Mitgliedstaaten Libyen angeboten haben, insgesamt
7 000 Sicherheitskräfte auszubilden. Deutschland hat sich bereit erklärt, rund
200 libysche Polizisten auszubilden. Da die libysche Regierung ihre Nachfrage
nach Polizeiausbildung noch nicht konkretisiert hat, befinden sich die
Planungen derzeit noch in einem frühen Stadium. Die libysche Regierung wird die
Abstimmung mit den betreffenden Ländern selbst übernehmen.
a) Um welche Sicherheitskräfte und wie viele Angehörige hiervon geht
es hierbei?
b) Inwiefern gehören Unterweisungen in Zusammenhang mit
Schusswaffen oder LLW zum jeweiligen Programm?
c) Was ist der jeweilige Schwerpunkt der verschiedenen
Ausbildungsprogramme, und welche Fähigkeiten sollen dabei insbesondere
vermittelt werden?
d) Welche Mechanismen bzw. Gremien zur Abstimmung gibt es
zwischen den jeweiligen Akteuren?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
e) Welche Maßnahmen haben innerhalb des „Instruments für Stabilität“
der Europäischen Union stattgefunden?
Die Europäische Union unterstützt Libyen auch mit Mitteln aus dem
„Instrument für Stabilität“, allerdings nicht bei der Ausbildung der libyschen
Sicherheitskräfte. So wurde vom 1. Januar 2012 bis 30. Juni 2013 aus Mitteln des
Stabilitätsinstruments ein inklusiver Dialogprozess zur Zukunft Libyens
unterstützt.
f) Inwiefern trifft es zu, dass die Vereinigten Arabischen Emirate
ebenfalls Ausbildungsinhalte zur Sicherung von Grenzen durchführten,
diese aber dem Militär zugute kamen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
29. Auf welche Art und Weise will sich die NATO in die Anstrengungen von
EUBAM Libyen einbringen, welche Anfrage welcher libyschen Stelle
ging dem voraus, und wann wurde diese gestellt?
Die Bundesregierung vertritt die Position, dass die Unterstützung der
internationalen Gemeinschaft für Libyen mit der UN Support Mission in Libya
(UNSMIL) abgestimmt werden sollte. Inwieweit sich eine konkrete
Zusammenarbeit mit EUBAM Libyen ergeben könnte, ist noch nicht abzusehen. Der
libysche Ministerpräsident Seidan hatte den Generalsekretär der NATO
Rasmussen am 27. Mai 2013 um Unterstützung der libyschen Regierung durch
die NATO gebeten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14417a) Welche Maßnahmen der NATO hält die Bundesregierung für geeignet,
und wie sollen diese mit EUBAM Libyen abgestimmt werden?
Bislang wurde keine Entscheidung über mögliche Maßnahmen getroffen, da die
Bewertung der Lage in Libyen und des libyschen Wunsches nach Unterstützung
noch andauert.
b) Inwiefern würde eine etwaige NATO-Mission, die parallel oder in
Abstimmung mit EUBAM Libyen stattfindet, nach Ansicht der
Bundesregierung einer Vermischung polizeilicher und militärischer Belange
Vorschub leisten?
Auf die Antwort zu Frage 29a wird verwiesen.
c) Mit welchen Aufgaben ist eine „Delegation auf Experten-Ebene“
(www. nato.int) befasst, und aus welchen Angehörigen welcher
Behörden und welcher Länder setzt sich diese zusammen?
Die genannte Delegation setzte sich aus vier zivilen Beamten aus dem
Internationalen Stab der NATO zusammen. Ihre Aufgabe war es herauszufinden, worin
mögliche libysche Bedürfnisse gegenüber der NATO bestehen könnten.
d) Welche Orte werden von der Delegation bereist, und mit welchen
Behörden oder sonstigen Stellen erfolgen oder erfolgten Gespräche?
Die Delegation hielt sich nur in Tripolis auf. Gespräche wurden mit libyschen
Regierungsvertretern, lokalen Vertretern der internationalen Gemeinschaft
sowie nichtstaatlichen libyschen Stellen geführt.
30. Mit welchen Maßnahmen war das Flüchtlingshochkommissariat der
Vereinten Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen zum
„Migrationsmanagement“ tätig, und wofür wurden entsprechende Gelder
verwendet?
Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen hat sich 2011 im
Kontext der Krise in Libyen um die Befriedigung der Grundbedürfnisse von
Flüchtlingen und Binnenvertriebenen gekümmert. Darüber hinaus führte das
Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen Schutzmaßnahmen für
Flüchtlinge aus, die auch die Evakuierung von asiatischen Gastarbeitern vor
allem aus Bangladesch und Vietnam in ihre jeweilige Heimat umfassten. Die
Bundesregierung unterstützte diese Maßnahmen mit 2,5 Mio. Euro, 1 Mio. Euro
für die Befriedigung der Grundbedürfnisse und 1,5 Mio. Euro für
Schutzmaßnahmen inklusive Evakuierungen.
31. Wurde EUBAM Libyen auf einer internationalen Konferenz in
Frankreich, zu deren Teilnehmern nach Informationen der Fragesteller
Deutschland, Italien, Spanien, die USA, Saudi Arabien, Katar und die
Türkei gehörten, mit anderen internationalen Maßnahmen im Bereich
„Sicherheit, Justiz und Strafverfolgung“ synchronisiert, und wenn ja,
welche Angaben kann die Bundesregierung zum Inhalt der gegebenenfalls
beabsichtigten Synchronisierung machen?
a) Welche Maßnahmen anderer teilnehmender Regierungen wurden
hinsichtlich Libyen auf der Konferenz vorgetragen?
Drucksache 17/14417 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Inwiefern wurde dabei erörtert, ob diese geeignet sind, die Bereiche
polizeilicher und militärischer Belange zu vermischen, und welche
Haltung trug die Bundesregierung hierzu vor?
Der Europäische Auswärtige Dienst hat auf der Konferenz in Paris den
geplanten Einsatz von EUBAM Libyen vorgestellt. Eine Synchronisierung war
mangels vergleichbarer Initiativen anderer Teilnehmer nicht erforderlich.
32. Auf welche Weise sind die Maßnahmen von INTERPOL zum Aufbau
von Polizeidatenbanken in der Gesamtkonzeption von EUBAM Libyen
berücksichtigt?
Das Projekt von Interpol soll bei den Maßnahmen der Mission EUBAM Libyen
berücksichtigt werden. Über die Art und Weise liegen der Bundesregierung
derzeit noch keine Informationen vor.
a) Welche Kernaussagen traf die Präsentation von INTERPOL bei der
Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung am 22. Mai 2013 zum Thema
„Integrated Border Management Task Force Initiative“?
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstrich Interpol im Rahmen der
genannten Präsentation, soweit wie möglich zu Verbesserungen bei der
Bekämpfung des Terrorismus und der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität
(z. B. im Rahmen des Menschenhandels) beitragen zu wollen – zum Beispiel
durch die „Stolen-and-lost-travel-document-database“ (SLTD) und weitere
durch Interpol betriebene Datenbanken, die die einzelnen Staaten als
Unterstützung nutzen könnten.
b) Worin bestehen die Anstrengungen von INTERPOL hinsichtlich der
Grenzsicherung?
Über die öffentlich zugänglichen Informationen hinaus liegen der
Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse über die Anstrengungen von Interpol
hinsichtlich der Grenzsicherung vor.
c) Inwiefern stehen Behörden der Bundesregierung oder von EUBAM
Libyen mit der genannten „Task Force“ in Kontakt?
Behörden der Bundesregierung beteiligen sich nicht an der Task Force von
Interpol.
33. Was ist der Bundesregierung über die weitere Einbindung von Libyen in
das neue, regionale Überwachungsnetzwerk „Seahorse Mediterranian“
bekannt, das in das EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR integriert
werden soll?
a) Welche libyschen Lagezentren werden hierfür genutzt, und inwiefern
sind diese innerhalb von EUBAM Libyen Gegenstand von
Ausbildungsmaßnahmen?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Lagezentren an italienische
Einrichtungen angebunden werden sollen, und wenn ja, welche
Informationen hat sie darüber?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. Mai 2013 zu Frage 11b der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/13462) und
auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember 2012 zu den Fragen 10
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14417bis 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache
17/11986) verwiesen.
34. Was ist der Bundesregierung über bilaterale Projekte Italiens und Libyens
hinsichtlich der Grenzsicherung bekannt, und inwiefern baut EUBAM
Libyen auf diese auf?
a) Welche Details und Kosten sind der Bundesregierung zur Errichtung
eines Überwachungssystems für die libyschen Grenzen bekannt, das von
Italien bereits unter Muammar al-Gaddafi begonnen wurde und dessen
Zuschlag nach Informationen der Fragesteller die italienische Firma
SELEX/Finmeccanica erhielt, und inwiefern soll die Plattform in
andere Maßnahmen der Europäischen Union, insbesondere in EUBAM
Libyen (etwa bzgl. Ausbildungsmaßnahmen) oder EUROSUR,
eingebunden werden?
b) Inwiefern trifft es zu, dass Patrouillenschiffe,
Schiffsüberwachungssysteme und Radaranlagen an der libyschen Küste von Italien
modernisiert werden, und inwiefern sollen diese Anstrengungen in andere
Maßnahmen der Europäischen Union, insbesondere in EUBAM
Libyen (etwa bzgl. Ausbildungsmaßnahmen) oder EUROSUR,
einfließen?
c) Welche weiteren Ausbildungsmaßnahmen Italiens sind der
Bundesregierung hinsichtlich der Grenzsicherung bekannt, und inwiefern
adressieren diese jeweils das Militär, den Zoll, die Gendarmerie und
die Polizei?
Die libyschen Überlegungen zur Grenzsicherung haben bislang einen sehr
vorläufigen Charakter. Zudem wird die Vereinbarung von Projekten durch fehlende
Strukturen und Entscheidungen auf libyscher Seite verzögert. Nach Kenntnis
der Bundesregierung stimmt sich EUBAM Libyen vor Ort mit den Vertretungen
der EU-Mitgliedstaaten ab.
35. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von Italien
und anderen auch bei EUBAM Libyen teilnehmenden Regierungen
beabsichtigt ist, in Libyen eine Gendarmerie aufzubauen?
a) Welche Aufgaben könnte eine derartige Gendarmerie nach Ansicht der
Bundesregierung bzw. des Europäischen Auswärtigen Dienstes
übernehmen, und wie würde dies innerhalb von EUBAM Libyen
berücksichtigt?
b) Wie viele Angehörige welcher libyschen Behörden sind mit welchen
Inhalten im „Center of Excellence for Stability Police Units“
(CoESPU), das im Rahmen des G8-Aktionsplans „Expanding Global
Capability for Peace Support Operations“ eingerichtet wurde,
fortgebildet worden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
36. Wozu, und auf welche Art und Weise, ist die Europäische Agentur für die
operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen – FRONTEX – in die
Planung und Durchführung der EUBAM Libyen-Mission involviert?
Die EU-Agentur Frontex verfügt über einschlägige Erfahrungen im Bereich des
zivilen Grenzmanagements. Dem Berater des Missionsleiters von EUBAM
Libyen für Integriertes Grenzmanagement obliegt es, Verbindungen zu Frontex zu
halten, um die Expertise der Agentur für die Mission zu nutzen.
Drucksache 17/14417 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Mit welchen Angehörigen welcher Länder ist FRONTEX selbst (seit
wann) vor Ort, und wo sind diese tätig?
Frontex ist personell vor Ort nicht vertreten.
b) Inwiefern ist geplant, dass FRONTEX innerhalb der nächsten zwei
Jahre auch außerhalb von Tripolis, etwa an den teils militärisch
kontrollierten südwestlichen Grenzen, tätig werden könnte?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor.
c) Inwiefern ist geplant, dass libysche Sicherheitskräfte im Hauptquartier
von FRONTEX in Warschau oder im Rahmen anderer FRONTEX-
Missionen hospitieren oder teilnehmen?
Anfang Juni 2013 war eine Delegation libyscher Sicherheitskräfte zu Gast bei
Frontex in Warschau. Die Delegation wurde vom Berater des Missionsleiters
von EUBAM Libyen für Integriertes Grenzmanagement begleitet. Der Besuch
diente der Vorstellung der Agentur Frontex sowie möglicher Formen der
Kooperation.
Eine beobachtende Teilnahme von libyschen, grenzpolizeilich tätigen
Sicherheitskräften an Frontex-Missionen ist theoretisch möglich und hängt von dem
Regelungsgehalt des Arbeitsabkommens der Agentur Frontex mit Libyen ab
(siehe auch Bundestagsdrucksache 17/13462, Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8). Vereinbarungen wurden hierzu bisher nicht getroffen.
d) Wie soll sichergestellt werden, dass die Einbindung von FRONTEX
nicht militärischen Aktivitäten und Interessen Libyens dient, zumal
viele Grenzkontrollstationen bzw. Grenzverläufe vom Militär
kontrolliert werden?
Neben einer etwaigen beobachtenden Teilnahme von libyschen Beamten an
Frontex-koordinierten gemeinsamen Einsätzen der EU-Mitgliedstaaten könnte
die Expertise von Frontex grundsätzlich über Trainings oder Workshops zu
Themenbereichen des zivilen Grenzmanagements eingebracht werden. Dass
eine derartige Einbindung von Frontex militärischen Aktivitäten oder
Interessen Libyens dienlich sein kann, vermag die Bundesregierung nicht zu erkennen.
e) Inwiefern ist innerhalb von EUBAM Libyen anvisiert, dass diese dazu
dienen könnte, Libyen in zukünftige Missionen von FRONTEX
einzubinden oder diese anderweitig aufeinander abzustimmen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
37. Welche Projekte im Bereich der bilateralen Aufbauhilfe unterhält das
Bundeskriminalamt seit wann in Libyen, woraus bestehen deren Inhalte,
wie viele libysche Angehörige welcher Behörden wurden ausgebildet,
und wo fanden die Maßnahmen statt?
Derzeit führt das Bundeskriminalamt keine Projekte in Libyen durch. Derzeit
nimmt ein libyscher Stipendiat in Deutschland am Stipendiatenprogramm des
Bundeskriminalamtes vom 1. Juli 2013 bis zum 1. April 2014 teil.
38. Welche Mechanismen werden im Rahmen von EUBAM Libyen
geschaffen, um einen ständigen Informationsaustausch der an der EUBAM-
Libyen-Mission beteiligten Akteure bzw. Personen zu gewährleisten, und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14417inwiefern können die dabei ausgetauschten Informationen öffentlich dem
Deutschen Bundestag zugänglich gemacht werden?
Die politische Führung der GSVP-Mission EUBAM Libyen obliegt wie bei
allen GSVP-Missionen dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der
Europäischen Union (PSK). Das PSK wird regelmäßig durch Berichte über die
Tätigkeit der Mission unterrichtet. Zusätzlich ist eine gesonderte Strategische
Überprüfung der Mission vorgesehen. Die Bundesregierung informiert den
Deutschen Bundestag im Rahmen der regelmäßig vorgesehenen
Unterrichtungen über Entwicklungen der Mission.
39. Inwiefern ist gewährleistet, dass die Bundespolizei regelmäßig und
zuverlässig über die Ausbildungsentwicklung, inklusive sicherheitsrelevanter
Vorfälle, der anderen Akteure auf dem Gebiet der Ausbildung libyscher
Sicherheitskräfte unterrichtet wird, und inwiefern können diese
Informationen öffentlich dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht werden?
Sowohl durch den Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes in Tripolis
als auch durch die Mission werden regelmäßig alle relevanten Informationen an
die zuständigen Behörden übermittelt. Diese Informationen sind nicht
öffentlich. Sie werden dem Deutschen Bundestag nach den hierfür geltenden
Bestimmungen zugänglich gemacht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]