Reisebewegungen und Radikalisierungen syrischer Kämpfer
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Inge Höger, Harald Koch, Niema Movassat, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bürgerkrieg in Syrien entfaltet offenbar eine zunehmende Attraktivität für Anhänger djihadistischer Strömungen auch in der Europäischen Union (EU). Angaben des Bundesministers des Innern zufolge sind bisher rund 60 Menschen aus Deutschland nach Syrien gereist, um sich den Kämpfen auf Seiten der Rebellen anzuschließen. Dort würden sie im Umgang mit Waffen ausgebildet und ideologisch weiter radikalisiert. Der Bundesminister des Innern bezeichnet diese Männer bei ihrer Rückkehr als „tickende Zeitbomben“ und erklärt es für notwendig, mehr Informationen über ihre Reisebewegungen zu erhalten (WELT am SONNTAG, 16. Juni 2013).
Die Problematik war auch Gegenstand der Beratungen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union Anfang Juni 2013. Der Anti-Terror-Koordinator der EU hat einen Katalog mit Vorschlägen vorgestellt, um solche Reisen zwecks Teilnahme an den Kämpfen zu verhindern.
Zu den besprochenen Maßnahmen gehören Verwaltungsakte wie etwa der Einzug von Reisepässen oder Ausreiseuntersagungen, aber auch ein verstärkter Informationsaustausch der Polizeien und der Geheimdienste. Auch die Forderung nach der Einführung einer automatischen Fluggastdatenübermittlung (Passenger Name Record – PNR) an die Sicherheitsbehörden bei Flugreisen aus der oder in die EU wird erneut diskutiert. Außerdem sollen Europol, Eurojust und Frontex einbezogen werden.
Die Fragesteller haben bereits in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, dass auf der Basis behaupteter, aber nicht näher erläuterter, unbewiesener Sicherheitsbedrohungen Grundrechte eingeschränkt werden.
Aus Sicht der Fragesteller tragen die EU-Regierenden selbst dazu bei, die Motivation von Islamisten zu erhöhen, sich djihadistischen Milizen anzuschließen. Denn die EU ergreift im bewaffneten Konflikt zwischen dem Baath-Regime und den unterschiedlichen Rebellengruppen einseitig Partei gegen den Präsidenten von Syrien Bashar al-Assad, was auf die islamistische Szene ermutigend wirkt. Sofern ein Problem mit radikalisierten, militanten Rückkehrern tatsächlich existiert, wäre dies jedenfalls teilweise ein hausgemachtes.
Vor diesem Hintergrund berichtete die Tagesschau auch über ein Treffen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, mit dem syrischen Geheimdienst (www.tagesschau.de). Laut Bericht des ARD-Studios in Amman sei Gerhard Schindler in der ersten Maiwoche in der syrischen Hauptstadt Damaskus zu Gast gewesen, in Begleitung des Leiters der Abteilung TE, zuständig für die Abwehr internationalen Terrorismus. Aus Damaskus habe der ARD-Korrespondent in Amman erfahren, dass das Ziel des Besuchs die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten beider Länder gewesen sei, um „die Erkenntnisse der syrischen Kollegen zu nutzen“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus Deutschland sowie aus anderen EU-Staaten zwecks Teilnahme am Bürgerkrieg auf Seiten der Rebellen nach Syrien gereist (im Folgenden bitte die Kenntnisse zu Deutschland einerseits und der Gesamtheit der EU-Staaten andererseits getrennt darstellen)?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
Wie viele dieser Personen halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Syrien auf?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Staatsbürgerschaft, die Motivation, die soziale Stellung und die politische Orientierung dieser Personen? Wie viele dieser Personen gehören nach Kenntnis der Bundesregierung welchen djihadistischen Gruppierungen an (bitte soweit möglich vollständig aufführen?)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die konkreten Tätigkeiten dieser Personen in Syrien, insbesondere über ihre Verwendung als bewaffnete Kämpfer oder (unbewaffnete) Helfer? Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die Kämpfer an Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beteiligt haben?
Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei Kämpfen in Syrien getötet worden oder in Gefangenschaft geraten, und sind hierunter auch deutsche Staatsbürger?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welchen Gruppierungen sich diese Personen bevorzugt anschließen (bitte möglichst kurz das politisch-ideologische Programm dieser Gruppierungen benennen)?
Wie viele der freiwilligen Kämpfer haben nach Kenntnis der Bundesregierung vor Beginn ihrer Teilnahme am Kampf eine militärische Ausbildung erhalten? Wo und in welchen Ländern fand nach Kenntnis der Bundesregierung diese Ausbildung statt? Wer leitete sie? Wie lange dauert diese, und welche Fähigkeiten werden dabei vermittelt?
Begründet der Besuch von Ausbildungseinrichtungen der in Syrien aktiven bewaffneten Gruppierungen zum Erwerb militärischer Kenntnisse („Terrorcamp“) nach Auffassung der Bundesregierung den Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 89a des Strafgesetzbuches – StGB (bitte begründen), und wie viele Ermittlungsverfahren gegen Rückkehrer aus Syrien hat es nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich bereits gegeben?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dahingehend, welche anderen EU-Staaten den Besuch solcher Ausbildungseinrichtungen als Straftaten werten und auch tatsächlich in Verfolgung bringen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Bemühungen zur Rekrutierung freiwilliger Kämpfer in Deutschland, und wie gehen die Sicherheitsbehörden dagegen vor? Hat es im Zusammenhang mit solchen Rekrutierungen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Verfahren nach §§ 129b oder 89b StGB gegeben, und wenn ja, wie viele?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Geldsammlungen in Deutschland zugunsten in Syrien aktiver bewaffneter Gruppierungen?
a) Wer veranstaltete nach Kenntnis der Bundesregierung diese Geldsammlungen?
b) Wann und wo wurden welche Summen gesammelt?
c) Auf welche Weise wurden diese Gelder an die jeweiligen bewaffneten Gruppierungen transferiert?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aufrufe in Moscheen in Deutschland zur finanziellen oder personellen Unterstützung der in Syrien kämpfenden Gruppen?
e) Inwiefern und in welchen Fällen fällt das Sammeln von Spenden bzw. die Transferierung von Geldern an in Syrien kämpfende bewaffnete Gruppierungen unter die Strafrechtstatbestände der §§ 129b und 89a StGB? In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Strafrechtstatbestände gegen wie viele Verdächtige aufgrund von Spendensammelns oder Geldtransferierens an in Syrien kämpfende Gruppierungen eingeleitet, und mit welchem Ergebnis?
Inwiefern kommen nach Einschätzung der Bundesregierung neben den §§ 89a und 129b StGB noch andere Rechtsvorschriften in Betracht, um gegen Kämpfer, Anwerber, Unterstützer bzw. Rückkehrer zu ermitteln, und inwiefern werden diese Möglichkeiten derzeit tatsächlich umgesetzt?
Inwieweit gab es von Seiten der syrischen Regierung Ersuchen an die Bundesregierung, die Anwerbung, Ausreise oder Ausrüstung von Kämpfern zu verhindern, die sich den in Syrien kämpfenden bewaffneten Gruppierungen anschließen wollen, und wie reagierte die Bundesregierung auf solche Bitten?
Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Inhalt und Umfang der ideologischen Radikalisierung der Kämpfer, und welche konkreten Anhaltspunkte hat sie für ihre Einschätzung, dass diese bei ihrer Rückkehr ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen? Welcher Indikatoren bedient sie sich dabei?
Welche Möglichkeiten gibt es im bestehenden deutschen Recht, solche Ausreisen zu unterbinden (bitte Rechtsgrundlage und zuständige Behörde angeben und nach deutschen Staatsbürgern, Unionsbürgern und Bürgern von Drittstaaten unterscheiden)?
Welche dieser Möglichkeiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gegenwärtig in welchem Umfang umgesetzt, und welche weiteren Maßnahmen sollen in Zukunft ergriffen werden (bitte jeweils die Rechtsgrundlage angeben)? Inwieweit steht die Bundesregierung mit Ländern und Kommunen im Gespräch, um die Möglichkeiten auszuschöpfen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus deren bisherigen Verhalten?
Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den anderen EU-Staaten, Ausreisen zu unterbinden, und inwiefern werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt (nach Möglichkeit für die jeweiligen EU-Länder einzeln angeben)?
Wie schätzt die Bundesregierung bislang den Erfolg der in Frage 17 genannten Maßnahmen ein, welche Defizite sieht sie hierbei?
Welche weiteren konkreten Vorschläge (bitte nach Möglichkeit angeben, wer diese formuliert hat) werden derzeit auf nationaler Ebene, auf Ebene der EU und auf internationaler Ebene debattiert, um auf das Problem zu reagieren, und welche Position hat die Bundesregierung jeweils zu diesen Vorschlägen?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Rückkehrer zu identifizieren, und wie schätzt sie den Erfolg dieser Möglichkeiten ein?
Wie will die Bundesregierung und wie wollen die EU-Staaten mehr Informationen über ausreisende bzw. zurückkehrende Kämpfer erlangen?
Welche Bedeutung hat das Thema bisher für die deutschen Sicherheitsbehörden?
a) Welche deutschen Sicherheitsbehörden beschäftigen sich mit dem Thema?
b) Inwiefern wird es im Rahmen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) besprochen, und welche Schlussfolgerungen ergaben sich dabei bislang?
Inwiefern ist in diesem Zusammenhang ein verstärkter Informationsaustausch der europäischen Geheimdienste vorgesehen, und welche Maßnahmen sind dazu vorgesehen?
Welche Rolle soll nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung die verstärkte Überwachung insbesondere sozialer Medien einnehmen, um Islamisten an der Ausreise nach Syrien zu hindern, und inwiefern erfolgt eine solche verstärkte Kontrolle bereits?
Inwiefern erwägen die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen EU-Staaten, diesbezüglich Kontakt mit Internetfirmen (Google, Amazon, Apple usw.) aufzunehmen, und mit welchem konkreten Anliegen?
Welche Bemühungen ergreifen die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen EU-Staaten, um Reisen nach Syrien zur Teilnahme an den Kämpfen politisch oder moralisch zu delegitimieren, und wie schätzt die Bundesregierung bislang den Erfolg dieser Maßnahmen ein?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über allfällige Reisebewegungen zwecks Teilnahme an den Kämpfen auf Seiten regierungstreuer Truppen oder solche, die die Regierung unterstützen?
Gilt das Bemühen, Personen an der Ausreise zwecks Teilnahme an den Kämpfen zu hindern, nach Kenntnis der Bundesregierung auch gegenüber solchen, die sich nichtislamistischen Gruppierungen oder regierungstreuen Verbänden anschließen wollen (bitte begründen)?
Welche Kooperation ist mit Drittstaaten vorgesehen, um Ausreisen zu erschweren oder Rückkehrer zu identifizieren?
Hat die Bundesregierung im Vorfeld der taktischen Eurojust-Sitzung im Juni 2013 einen Fragebogen von Eurojust erhalten, und wenn ja,
a) welche Fragen enthielt dieser, und
b) wie hat die Bundesregierung ihn beantwortet?
Was können nach Einschätzung der Bundesregierung die besonderen Beiträge von Eurojust, Europol und Frontex zur Bearbeitung der genannten Problematik sein, inwiefern erfolgen solche Beiträge bereits, und inwiefern sollen sie in Zukunft erbracht werden?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Wahrheitsgehalt von Zeitungsberichten (etwa Schwäbisches Tagblatt, 11. Mai 2013) zu überprüfen, inwiefern ein Reservist der Bundeswehr aus Pfullingen tatsächlich als Kommandeur der Freien Syrischen Armee tätig ist?
a) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesanwaltschaft tätig geworden, um die Meldungen zu überprüfen, und insbesondere einem Verdacht auf Straftaten nachzugehen?
b) Falls die Bundesregierung keine Bemühungen unternimmt, den Wahrheitsgehalt zu ermitteln, warum nicht, wo es doch darum gehen könnte, dass ein deutscher Staatsbürger teilweise von Deutschland aus an Handlungen beteiligt ist bzw. diese anstiftet, die zumindest einen Anfangsverdacht auf Straftaten begründen können? Sollten diese Berichte zutreffen, wird die Bundesanwaltschaft dem Verdacht auf Straftaten nachgehen, und wenn nein, warum nicht?
Trifft es zu, dass der BND-Präsident Gerhard Schindler im Mai 2013 zu Gesprächen mit syrischen Geheimdienstmitarbeitern und Politikern in Damaskus war (WDR 5, 27. Mai 2013), und wenn ja,
a) wer waren seine Gesprächspartner (bitte Namen und Funktion angeben),
b) was war Zweck der Reise,
c) was war der Inhalt der Gespräche,
d) welche Vereinbarungen wurden getroffen, und
e) wurden Folgetreffen vereinbart (bitte ggf. erläutern)?
Wenn nein,
a) wann wurde die Zusammenarbeit mit den syrischen Geheimdiensten beendet,
b) wann und wo haben Vertreter des BND das letzte Mal Gespräche mit Vertretern des syrischen Regimes geführt, und
c) was war Inhalt dieser Gespräche?
Unterhält die Bundesregierung derzeit anderweitige Kontakte zu Vertretern der syrischen Regierung, und wenn ja
a) auf welcher Ebene werden diese Kontakte unterhalten,
b) wie regelmäßig finden Gespräche statt, und wer ist daran beteiligt, und
c) werden in diesen Gesprächen auch Informationen zu möglichen Dschihadisten mit Wohnsitz in Deutschland ausgetauscht?