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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis (Juli 2013)

Nachfrage zu BT-Drs 17/12706; Anzahl unvollstreckter Haftbefehle gegen Personen mit Bezug zur PMK-rechts, Speicherung mit Haftbefehl gesuchter Neonazis in einschlägigen Datenbanken, Verstrickung gesuchter Neonazis mit rechtsextremen Gruppierungen und weitere verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse; regelmäßige Überprüfung unvollstreckter Haftbefehle, Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Erhebungsmethoden und Erfassungskriterien<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.08.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1446229. 07. 2013

Unvollstreckte Haftbefehle gegen Neonazis (Juli 2013)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Nicole Gohlke, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fragesteller haben sich in der Vergangenheit mehrfach danach erkundigt, wie viele Neonazis mit Haftbefehlen gesucht werden. Dabei wurde offenkundig, dass die Sicherheitsbehörden nicht in der Lage sind, hierzu jederzeit aktualisierte Angaben zu machen. Auch die Einrichtung des „Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsterrorismus“ (GAR) hat nicht dazu geführt, dass zu diesen Fragen klare und rasche Antworten gegeben werden können.

In Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage im März 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12706) hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die Zählweise verändert worden sei. Es habe sich gezeigt, dass bei der Speicherung von Straftätern in Dateien die Vergabe eines „Merkers“ zur rechtsextremen Motivation der Straftat „bundesweit nicht einheitlich erfolgt“. Auch dies zeigt aus Sicht der Fragesteller, dass die Gründung des GAR nichts zur Bekämpfung des Rechtsextremismus beiträgt und die Sicherheitsbehörden nicht in der Lage sind, geschlossen gegen Neonazistraftäter vorzugehen.

Dieser Eindruck wurde durch weitere Angaben der Bundesregierung bestärkt. In einer Tabelle waren zahlreiche Delikte, die als „Anlass“ des Haftbefehls genannt waren, der allgemeinen Kriminalität zugeordnet, obwohl es sich um typische Delikte aus dem Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität rechts (PMK-rechts) handelt. 19mal wurden Delikte wie „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ und „Volksverhetzung“ dadurch als „unpolitisch“ markiert. Auf Nachfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke hat das Bundesministerium des Innern in einem Brief vom 15. Mai 2013 eingeräumt, dass es hier zu „Übertragungsfehlern“ gekommen sei. Im Ergebnis lagen den 266 Haftbefehlen, die im November 2012 offen waren, nicht 44 politisch motivierte Straftaten zugrunde, wie auf Bundestagsdrucksache 17/12706 angegeben, sondern 57. Den Fragestellern ist unverständlich, wie solche „Übertragungsfehler“ geschehen können, da das Zeigen etwa eines „Hitlergrußes“ durch einen Neonazi aus ihrer Sicht auf den ersten Blick als politisch motivierte Straftat zu erkennen ist.

Aus Sicht der Fragesteller mangelt es den Sicherheitsbehörden noch an Sorgfalt bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Ein Mehrwert durch das GAR/ GETZ (Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum) ist bisher nicht zu erkennen.

Die Fragesteller bitten darum, etwaige Nachmeldungen bzw. Korrekturen zur letzten diesbezüglichen Anfrage kenntlich zu machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Gegen wie viele Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) lagen zum Zeitpunkt der jüngsten bundesweiten Überprüfung nach Kenntnis der Bundesregierung unvollstreckte Haftbefehle vor (bitte Datum der Überprüfung angeben)?

2

Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich oder teilweise auf Delikten, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind?

3

Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich oder teilweise auf Gewaltdelikten?

4

Wie viele dieser Haftbefehle haben sich im Zeitraum zwischen der Überprüfung und der Beantwortung dieser Anfrage erledigt (bitte möglichst Grund der Erledigung angeben)?

5

Wie viele der derzeit unvollstreckten Haftbefehle sind nach Kenntnis der Bundesregierung erst nach Durchführung der vorletzten Überprüfung im November 2012 erlassen worden, welches Bundesland hat diese gemeldet, und welche Delikte liegen diesen neuen Haftbefehlen jeweils maßgeblich zugrunde (bitte für jeden Einzelfall angeben und eine etwaige Einstufung als PMK-rechts von Tat und Täter vermerken)?

6

Wie viele der mit Haftbefehl gesuchten Neonazis sind in den einschlägigen Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert, und jeweils in welchen Dateien?

a) Wie viele dieser Personen sind außerdem im polizeilichen Informationssystem als Gewalttäter rechts sowie als Personen mit Bezug zur PMK- rechts gespeichert?

b) Wie viele dieser Personen gelten als gewaltbereit?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verstrickung der gesuchten Neonazis mit Kameradschaften, der rechtsextremistischen Musikszene oder anderen rechtsextremen Gruppierungen und Szenen (soweit möglich konkrete Angaben und Zahlen nennen)?

8

Warum genau ist nach Ansicht der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12706) ein Abgleich mit der INPOL-Falldatei „Innere Sicherheit“ (IFIS) zuverlässiger als die frühere Herangehensweise zur Beantwortung dieser Anfrage?

a) Enthält IFIS ebenfalls „Marker“, die Aufschluss über eine etwaige rechtsextreme Motivation geben, und wenn ja, was spricht dafür, dass dieser „Marker“ einheitlicher vergeben wird als der „Marker“ „REMO“ in der Fahndungsdatei sowie der Datei Gewalttäter rechts?

b) Wird jetzt ausschließlich IFIS als Grundlage dieser Auswertung genommen, und wenn nicht, welche anderen Dateien werden herangezogen?

9

Wird eine Überprüfung der Anzahl unvollstreckter Haftbefehle gegen Neonazis weiterhin in ca. halbjährlichem Rhythmus vorgenommen, und wenn nein, in welchem Rhythmus stattdessen (bitte begründen)?

10

Welchen Fortgang haben die „laufenden Gremienbefassungen zur Erhebungsmethode“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12706) seither genommen?

11

Welche weiteren Schritte haben die Bundesregierung oder, nach ihrer Kenntnis, andere mit der Materie betraute Behörden unternommen, um Erfassungsmethoden und Kriterien einander anzugleichen?

12

Welche sonstigen Änderungen bei der Erfassung der Zahl flüchtiger Neonazis und der Zuordnung ihrer Delikte hat es seit November 2012 gegeben?

Berlin, den 29. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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