Aktualisierung des tschechischen Energiekonzepts und darin enthaltener Atomkraftanteil
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Dorothea Steiner, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die tschechische Regierung hat am 25. März 2013 eine Aktualisierung ihres Energiekonzepts für den Zeitraum bis 2040 vorgestellt (vgl. Aktualizace Satni Energeticke Koncepce Ceske Republiké Dokumentennummer C1408-13-0/ Z01, erstellt von AMEC s.r.o. und in Auftrag gegeben durch das tschechische Wirtschafts- und Handelsministerium (Ministerstvo pr myslu a obchodu)).
Atomkraft soll demzufolge ein wichtiges Standbein bei der tschechischen Energieversorgung werden. Ein signifikanter Zuwachs am Anteil der atomaren Energiegewinnung ist geplant. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der weitere Ausbau des tschechischen Atomkraftwerkparks grundlegend, beispielsweise durch den Zubau neuer Reaktoren, wie beim Atomkraftwerk Temelín (Temelín 3 und 4).
Das tschechische Energiekonzept wurde einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Eine SUP dient der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von Umweltauswirkungen. An dem öffentlichen und grenzüberschreitenden Verfahren haben sich nur die Staaten Österreich und Slowakei beteiligt (vgl. Abschluss des Feststellungsverfahrens gemäß § 10d des Gesetzes Nr. 100/2001 Slg. über die Umweltverträglichkeitsprüfung in gültiger Fassung zur Aktualisierung des Staatlichen Energiekonzepts der Tschechischen Republik, vorgelegt durch das tschechische Umweltministerium am 26. Juni 2013 in Prag).
Ein atomarer Unfall in Südböhmen würde sich jedoch auch unweigerlich auf das angrenzende Deutschland auswirken – Bayern liegt nur knappe 60 km vom Standort Temelín entfernt.
Aus Sicht der Fragesteller muss das Energiekonzept den Schutz der tschechischen, aber auch der direkt angrenzenden, deutschen Bevölkerung gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wurde die Bundesregierung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2001/ 42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme durch die tschechische Regierung bezüglich des aktualisierten Energieprogramms in Kenntnis gesetzt (bitte mit Datum)?
Hat sich die Bundesregierung an einer SUP zur Aktualisierung des tschechischen Energiekonzepts beteiligt?
Wenn ja,
a) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) oder
b) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)?
Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung nicht an einem grenzüberschreitenden Verfahren zur SUP beteiligt (bitte mit Begründung)?
Wenn die Bundesregierung nicht durch die tschechische Regierung über die Aktualisierung des tschechischen Energiekonzepts und eine mögliche Beteiligung an einer SUP informiert wurde, warum hat sie dann nicht selbst einen entsprechenden Antrag zur Einbeziehung gestellt, wie es laut Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG möglich wäre?
Liegt der Bundesregierung das aktualisierte tschechische Energiekonzept vor?
a) englisch oder
b) deutsch
Wenn der Bundesregierung das aktualisierte Energiekonzept vorliegt, wird sie es der deutschen Öffentlichkeit zugänglich machen (beispielsweise durch Veröffentlichung auf der Homepage des BMU)?
Wenn nein, wird sich die Bundesregierung darum bemühen, der deutschen Öffentlichkeit das aktualisierte tschechische Energiekonzept auf deutsch oder englisch zur Verfügung zu stellen?
Wird sich die Bundesregierung darum bemühen, dass die deutsche Öffentlichkeit auch ohne ein SUP-Verfahren noch Stellung zu dem Energiekonzept beziehen kann?
Wenn ja, wie und wann?
Wenn nein, warum nicht (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung möglicherweise keine erhebliche Betroffenheit durch das aktualisierte Energiekonzept der Tschechischen Republik, insbesondere durch den Ausbau des (grenznahen) Atomkraftwerkspark (bitte mit Begründung)?
Liegen der Bundesregierung Informationen deutscher Landesregierungen vor, ob diese?
a) von der tschechischen Regierung über das aktualisierte Energiekonzept in Kenntnis gesetzt wurden und
b) ob sich die jeweiligen Landesregierungen an einer SUP beteiligt haben?
Liegen der Bundesregierung abschließende Unterlagen zum tschechischen SUP-Verfahren vor?
Falls ja, welche Schlussfolgerungen oder Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Unterlagen?
Wird die Bundesregierung auch ohne SUP-Verfahren eine Stellungnahme oder einen Bericht zum aktualisierten tschechischen Energiekonzept abgeben?
Wenn ja, wird sich die Bundesregierung auch zu den Ausbauplänen der Atomenergie in der Tschechischen Republik äußern?
Wenn nein, warum nicht (bitte mit Begründung)?
Hat die Bundesregierung geplant, ein Institut mit der fachlichen Beurteilung des tschechischen Energiekonzeptes zu beauftragen?
Wurde während des deutschen Antrittsbesuchs von Miloš Zeman, dem tschechischen Staatspräsidenten, mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 26. Juni 2013 über das tschechische Energiekonzept und/oder das tschechische Atomkraftwerksvorhaben Temelín 3 und 4 gesprochen?
Wenn ja, welche Erkenntnisse (insbesondere durch Vermerke o. Ä.) besitzt die Bundesregierung diesbezüglich?
Wurde während des Treffens des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier mit dem österreichischen Bundesministers für Energie Dr. Reinhold Mitterlehner am 6. März 2013 über das tschechische Energiekonzept und/oder das tschechische Atomkraftwerksvorhaben Temelín 3 und 4 gesprochen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13394, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 179)?
Wenn ja, welche Erkenntnisse (insbesondere durch Vermerke o. Ä.) besitzt die Bundesregierung diesbezüglich?
Wurde während der 12. Sitzung der deutsch-tschechischen Gemeinsamen Umweltkommission am 13. Januar 2013 über die Aktualisierung des tschechischen Energiekonzepts und insbesondere der Förderung der Atomenergie gesprochen?
Wenn ja, welche Erkenntnisse (durch Vermerke o. Ä.) besitzt die Bundesregierung diesbezüglich?
Wird die Bundesregierung der tschechischen Regierung Kooperations- und Informationsmöglichkeiten anbieten, die sich vor allem auf die Erfahrungen bei der Umsetzung der Energiewende und den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beziehen?