[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14755
17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Alexander Ulrich,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14562 –
Offene Fragen zu Verfahren und Inhalten der Verhandlungen zur Schaffung
einer transatlantischen Freihandelszone
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem die Durchsetzung der globalen Freihandelsagenda in den letzten
Jahren regelmäßig ins Stocken geriet (die (Gesamt-)Amerikanische
Freihandelszone FTAA, Doha-Runde etc.), soll mit der Transatlantischen Handels-
und Investitionspartnerschaft (TTIP – Transatlantic Trade and Investment
Partnership) nun die größte bilaterale Freihandelszone der Welt errichtet
werden. Proklamiertes Ziel ist es, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. Dafür
verhandeln die USA und die Europäische Union die Themen Marktzugang,
regulatorische Fragen und nichttarifäre Handelshemmnisse sowie weitere
Regeln. Die erste Verhandlungsrunde hat bereits vom 8. bis 12. Juli 2013
stattgefunden.
Indes wächst auf beiden Seiten des Atlantiks der Widerstand gegen die TTIP.
Zivilgesellschaftliche Akteure kritisieren unter anderem die mangelnde
Transparenz und demokratische Kontrolle des Verhandlungsprozesses und der
Verhandlungsinhalte. Mit dem Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse ist ein
erheblicher Abbau von Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards,
von Finanzmarktregulierung sowie die Einschränkung von
Arbeitnehmerrechten zu befürchten. Des Weiteren stehen eine Investor-Staat-
Schiedsgerichtbarkeit und der Zugang zur öffentlichen Beschaffung auf nationaler, regionaler
und lokaler Ebene einschließlich öffentlicher Dienstleistungen zur Debatte.
1. Wie viele Personen haben in der High Level Working Group on Jobs and
Growth (HLWG) mitgearbeitet?
a) Welche Institutionen waren dadurch repräsentiert?
b) Welchen Berufsabschluss haben die Mitglieder der HLWG nach
Kenntnis der Bundesregierung?
c) Wer hat die Zusammensetzung der HLWG bestimmt, und nach welchen
Kriterien? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
11. September 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14755 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Welche externen Expertisen sind in die Arbeit der HLWG eingeflossen?
e) Welche Rolle spielte die Arbeit der HLWG bei der Themensetzung für
die Verhandlungen zur TTIP?
f) Wurden die von der HLWG vorgeschlagenen Themenblöcke noch
ergänzt?
Wenn ja, von wem?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen werden gemeinsam beantwortet.
Die „High Level Working Group on Jobs and Growth“ (HLWG) hat ihre Arbeit
nach dem EU-USA-Gipfel am 28. November 2011 aufgenommen und mit
Vorlage ihres Abschlussberichts vom 11. Februar 2013 beendet. Die Arbeitsgruppe
wurde vom Transatlantischen Wirtschaftsrat eingesetzt, der hierzu das Mandat
durch die Staats- und Regierungschefs auf dem EU-USA-Gipfel am 28.
November 2011 erhalten hat. Die Arbeitsgruppe tagte unter der Leitung des
EU- Handelskommissars Karel de Gucht und des damaligen U.S. Trade
Representative Ron Kirk und bestand aus Personal der US-Regierung und der
Europäischen Kommission. Genauere Informationen zur Zusammensetzung liegen
der Bundesregierung nicht vor. Die Ergebnisse aus dem Endbericht der
Arbeitsgruppe sind in die Ausarbeitung des Verhandlungsmandats für die Europäische
Kommission eingeflossen. Die vom Mandat erfassten Themenbereiche
entsprechen weitgehend denjenigen, die von der HLWG im Endbericht vorgeschlagen
wurden.
2. Wie viele Personen haben in der Impact Assessment Steering Group
(IASG) mitgearbeitet?
Welchen Berufsabschluss haben diese nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Wer hat die Zusammensetzung der IASG bestimmt, und nach welchen
Kriterien?
Die Bundesregierung kann keine Auskunft über Gremien geben, die nicht in
ihrer Zuständigkeit liegen.
3. Gibt es personelle Überschneidungen zwischen HLWG-, IASG- und den
TTIP-Verhandlungsführern?
Siehe die Antwort zu Frage 2.
4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass angesichts der großen
Auswirkungen der geplanten TTIP eine breite Meinungsfindung wichtig ist
(bitte begründen), und wenn ja, wie wird diese gewährleistet?
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass aufgrund der besonderen
ökonomischen und politischen Bedeutung des Abkommens für die
transatlantischen und auch globalen Beziehungen die Verhandlungen möglichst transparent
und unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit erfolgen sollten, soweit das
im Rahmen laufender Verhandlungen möglich ist. Die Europäische
Kommission und die US-Regierung als Verhandlungsführer streben eine solche
möglichst breite Beteiligung der Öffentlichkeit an.
Sowohl die Europäische Kommission als auch die US-Regierung haben im
Vorfeld des Verhandlungsbeginns öffentliche Konsultationen durchgeführt. Im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14755Rahmen der ersten Verhandlungsrunde in Washington D.C. vom 8. bis 12. Juli
2013 wurde vor Ort eine Anhörung der Zivilgesellschaft durchgeführt, die auf
sehr große Resonanz gestoßen ist.
Im Anschluss an die erste Verhandlungsrunde haben die Europäische
Kommission und US-Regierung eine Pressekonferenz zum Verlauf der ersten
Verhandlungsrunde abgehalten, die aufgezeichnet wurde und für die Öffentlichkeit auf
der Homepage der Europäischen Kommission (Generaldirektion Handel)
abrufbar ist. Die Europäische Kommission plant, auch im weiteren
Verhandlungsverlauf die Öffentlichkeit soweit wie möglich zu informieren und das Verfahren
transparent zu gestalten. Insbesondere hat die Europäische Kommission
Positionspapiere zu Verhandlungsthemen sowie Fragen und Antworten zur TTIP
auf der Internetseite der Generaldirektion Handel veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im April 2013 eine
Verbändeanhörung zu den TTIP-Verhandlungen durchgeführt, an der auch
Gewerkschaften teilgenommen haben. Anfang September 2013 hat es
Nichtregierungsorganisationen zu einem Informationsgespräch über handelspolitische
Fragen mit Schwerpunkt zur TTIP eingeladen. Auch im weiteren
Verhandlungsverlauf sollen Verbände, Gewerkschaften und
Nichtregierungsorganisationen in dieser Form eingebunden und informiert werden.
5. Wie ist die „Abfrage bei betroffen Kreisen“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 17/14439)
im Vorfeld der Erarbeitung des Mandatsentwurfs durch die Europäische
Kommission erfolgt?
Welche weiteren Abfragen bzw. Konsultationen der relevanten Akteure
gab es auf EU-Ebene, und mit welchem Ziel (bitte einzeln aufzählen)?
Einen Überblick über Studien, Konsultationen und Expertenanhörungen enthält
der Impact Assessment-Bericht der Europäischen Kommission vom 13. März
2013, SWD (2013)68 final, S. 6 bis 9. Die Ergebnisse der öffentlichen
Konsultationen sind in Annex 5 zum Impact-Assessment-Bericht aufgeführt und auf
der Internetseite der Generaldirektion Handel veröffentlicht.
6. Welche verschiedenen Akteursgruppen (Wirtschaftsverbände, EU-
Mitgliedstaaten, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen etc.) haben
sich an den verschiedenen Abfragen und Konsultationen beteiligt?
a) Wie viele Akteure fielen jeweils auf jede Akteursgruppe?
b) Was waren jeweils deren Hauptanliegen?
c) Welche dieser Anliegen werden wie im weiteren Verhandlungsverlauf
berücksichtigt?
d) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass gerade kleinere und finanziell
schlechter ausgestattete Akteure beim Einbringen ihrer Position
benachteiligt sind (Antwort bitte begründen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, wer genau sich an
den Abfragen und Konsultationen der Europäischen Kommission beteiligt hat,
da die Ergebnisse in anonymisierter Form vorliegen. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
7. Welche betroffenen Kreise wurden im Rahmen der Erarbeitung der
deutschen Position zum Mandatsentwurf angehört?
Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?
Drucksache 17/14755 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus diesen
Anhörungen gezogen?
b) Welche weitere Einbindung relevanter Akteure gab es in Deutschland?
c) Welche Akteure sollen zukünftig auf welche Art eingebunden werden?
Die Fragen werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat ihre Position zum Mandatsentwurf auf Basis einer
umfänglichen Ressortabstimmung erarbeitet und im Rahmen des
Handelspolitischen Ausschusses sowie im Handelsministerrat am 14. Juni 2013 vorgebracht.
Dabei wurden sowohl die vorliegenden ökonomischen Studien sowie
Stellungnahmen von relevanten Akteuren aus Wirtschaft und Verbänden sowie aus der
Zivilgesellschaft mit einbezogen.
Wie in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt, wird die Bundesregierung durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wie schon bisher auf breiter
Basis eine Beteiligung sowohl der Wirtschaftsverbände als auch von Akteuren
der Zivilgesellschaft durchführen, um alle relevanten Aspekte in ihre
Positionierung einzubeziehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 sowie auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 44 auf Bundestagsdrucksache
17/13046 sowie 21 auf Bundestagsdrucksache 17/13310 verwiesen.
8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Bund, Länder und Gemeinden
sich, nachdem alle Bestimmungen der TTIP auf allen Regierungsebenen
bindend sein werden, ausreichend über die möglichen Folgen der TTIP
im Klaren sind – etwa angesichts einer fehlenden Positionierung des
Deutschen Städtetages (Süddeutsche Zeitung vom 5. Juli 2013)?
Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung zu diesem Schluss?
Ja. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 auf
Bundestagsdrucksache 17/14439 wird verwiesen.
9. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung erst am 24. Juli 2013
eine Liste der Verhandlungsführer von der Europäischen Kommission
veröffentlicht?
Hält es die Bundesregierung angesichts der zu erwartenden
weitreichenden Folgen der TTIP für vertretbar, dass die Öffentlichkeit erst so spät
über die Verhandlungsführer informiert wurde (Antwort bitte
begründen)?
Die Europäische Kommission kann eigenständig und nach ihren Regeln
entscheiden, ob und wann sie eine Liste der beteiligten Verhandlungsführer oder
sonstiger mit den Verhandlungen befasster Kommissionsmitarbeiter
veröffentlicht. Die Bundesregierung begrüßt den Schritt der Europäischen Kommission,
eine Liste mit den zuständigen Verhandlungsführern zu veröffentlichen.
10. Warum werden die Namen der TTIP-Verhandlungsführer veröffentlicht,
während jene der HLWG-Mitglieder aus „datenschutzrechtlichen
Gründen“ nicht bekannt gegeben wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 17/14439)?
Siehe die Antwort zu Frage 9.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1475511. Werden die Ergebnisse einer „breiten öffentlichen Debatte“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/13735, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der
Kleinen Anfrage) in die Verhandlungen aufgenommen?
Wenn ja, über welchen Weg?
Wenn nein, wozu dient dann nach Ansicht der Bundesregierung die
Debatte?
Positionen aus der Zivilgesellschaft sowie aus den Verbänden können sowohl
über die Europäische Kommission, das Europäische Parlament sowie die EU-
Mitgliedstaaten und nationalen Parlamente aufgegriffen werden und in die
Verhandlungsposition der EU einfließen. Die Bundesregierung befürwortet eine
möglichst transparente Verhandlungsführung und breite öffentliche Debatte zur
TTIP. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten zu den
Fragen 4 und 7 sowie auf die Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache
17/13046.
12. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass unter den 37 genannten
Verhandlungsführern auf EU-Seite (siehe Website der Europäischen
Kommission) nur eine einzige Person mit dem Themengebiet „labour and
environment“ befasst ist (Antwort bitte begründen)?
Die Liste führt nur die Verhandlungsführer auf, daneben sind aber noch weitere
Mitarbeiter der Europäischen Kommission an den Verhandlungen beteiligt.
13. Wie verhält sich die Aufgabenverteilung zwischen dem
Handelskommissar Karel de Gucht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 17/14439) und dem
Verhandlungsführer Ignacio Garcia-Bercero bei den Verhandlungen zur TTIP?
Handelskommissar Karel de Gucht ist der für die TTIP-Verhandlungen
politisch verantwortliche EU-Kommissar, Ignacio Garcia Bercero ist der
Hauptverhandlungsführer der Europäischen Kommission. Handelskommissar Karel
de Gucht wird sich regelmäßig mit dem US-Handelsbeauftragten Michael
Froman zu einem Austausch über den Verhandlungsfortgang treffen und den
Verhandlungsprozess voraussichtlich eher auf politischer Ebene vorantreiben.
14. Sind die Verhandlungsführer über das Verhandlungsmandat hinaus an
Weisungen gebunden?
Wenn ja, von welcher Seite, und spielt z. B. die Nationalität des
Verhandlungsführers eine Rolle?
Die Verhandlungsführer sind durch das Verhandlungsmandat der Europäischen
Kommission gebunden, unter Umständen aber auch durch Textvorschläge oder
Positionspapiere, die mit den Mitgliedstaaten abgestimmt wurden. Die
Nationalität der Verhandlungsführer spielt keine Rolle.
15. Welches Gewicht hat der Handelspolitische Ausschuss des Europäischen
Rates im Vergleich zur Europäischen Kommission bei evtl. konträren
Ansichten bezüglich einzelner Verhandlungspunkte im Rahmen der TTIP?
Was bedeutet die Formulierung „Die Europäische Kommission führt die
Verhandlungen […] im Benehmen mit dem Handelspolitischen
Ausschuss des Rates“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Drucksache 17/14755 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFrage 30 auf Bundestagsdrucksache 17/14439) im Falle divergierender
Positionen zwischen diesen beiden Organen?
Die Europäische Kommission ist in erster Linie durch das
Verhandlungsmandat, das ihr der Handelsministerrat erteilt hat, an die Vorgaben der
Mitgliedstaaten gebunden. Sie ist aber auch dazu angehalten, die Mitgliedstaaten durch
regelmäßige Berichterstattung im Handelspolitischen Ausschuss über den
Verfahrensstand zu informieren und sie über den Handelspolitischen Ausschuss in die
Ermittlung der Verhandlungsposition einzubinden. Die Europäische
Kommission soll ihre Verhandlungen nicht ohne Berücksichtigung der Interessen der
Mitgliedstaaten führen. Maßgeblich ist, dass das Gesamtergebnis der
Verhandlungen am Ende eine Zustimmung im Rat erhält.
16. Werden den Mitgliedstaaten Zwischenergebnisse der Verhandlungen zur
Evaluierung und Einflussnahme vorgelegt werden (bitte begründen)?
Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Die Europäische Kommission unterrichtet die Mitgliedstaaten im
Handelspolitischen Ausschuss über den Fortgang der Verhandlungen. Wie in der Antwort
zu Frage 15 ausgeführt, werden die Mitgliedstaaten über den
Handelspolitischen Ausschuss auch in die Abstimmung der Verhandlungspositionen der EU
einbezogen. Wann dies jeweils der Fall ist, hängt von den
Verhandlungsfortschritten ab.
17. Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei dem Abkommen sowohl die
Europäische Union als auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien werden
sollen (siehe Bundestagsdrucksache 17/13735, Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage), aber die Mitgliedstaaten nicht
direkt an den Verhandlungen teilnehmen?
Die Mitgliedstaaten haben die Europäische Kommission beauftragt, die in die
Kompetenz der Mitgliedstaaten fallenden möglichen Verhandlungsbereiche für
die Mitgliedstaaten zu verhandeln. Aus diesem Grund nehmen die
Mitgliedstaaten nicht direkt an den Verhandlungen teil.
18. Würde die Bundesregierung eine Absenkung von Umwelt-, Verbraucher-
und Sozialstandards akzeptieren, um das Freihandelsabkommen
insgesamt nicht zu gefährden, oder wäre das eine „rote Linie“, wie das Memo
13/564 der Europäischen Kommission suggeriert (vgl. S. 2: „Unsere
hohen Schutzniveaus sind nicht verhandelbar“)?
Die Bundesregierung strebt ein ambitioniertes Abkommen an, das die in der EU
und in Deutschland bestehenden Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards
wahrt. Dies ist auch die Zielsetzung der EU-Mitgliedstaaten insgesamt und im
Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission verankert.
19. Inwieweit können durch die zu verhandelnden TTIP-Bestimmungen
zukünftige Beschlüsse zu Umwelt-, Verbraucherschutz- oder
Sozialstandards erschwert werden?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Die Europäische Union wird auch
nach Abschluss des Abkommens weiterhin das Recht haben, zukünftige
Maßnahmen in den genannten Bereichen auf dem ihr zweckmäßig erscheinenden
Schutzniveau zu treffen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1475520. Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der TTIP-Verhandlungen eine
Senkung bzw. Streichung von Zöllen in den Bereichen behandelte
Lebensmittel und agrarische Produkte zu akzeptieren?
Die Bundesregierung setzt sich für einen möglichst umfassenden Abbau der
Zölle, auch im Bereich der behandelten Lebensmittel und agrarischen Produkte
ein.
21. Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der TTIP-Verhandlungen eine
Abkehr vom in der EU verbreiteten Vorsorgeprinzip etwa im Bereich der
Gentechnik und der Zulassung und Verwendung von Chemikalien zu
akzeptieren?
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Spielraum der EU,
wissenschaftlich begründete Maßnahmen auf der Grundlage des
Vorsorgeprinzips zu treffen, erhalten bleibt.
22. Wie lauten die Belange der Bundesregierung bei den sensiblen Sektoren
und Branchen „Agrarsektor, öffentliche und hoheitliche Dienstleistungen
sowie audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen“ und die „Sicherung
der Qualität öffentlicher Versorger“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/13735,
Frage 27 der Kleinen Anfrage) im Einzelnen?
Auf die Antworten zu den Fragen 18 und 26 wird verwiesen.
23. An welcher Stelle und wie genau ist die Europäische Kommission
gehalten, „auf die Belange der Mitgliedstaaten einzugehen“ (siehe
Bundestagsdrucksache 17/13735, Frage 28 der Kleinen Anfrage)?
Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 16 wird verwiesen.
24. Hat die öffentliche Beschaffung nach Ansicht der Bundesregierung eine
Aufgabe, die über die reine, wirtschaftliche Beschaffung eines Produktes
oder einer Leistung hinausgeht – etwa Innovationsförderung,
Berücksichtigung von Umweltaspekten, Tariftreue, Mindestsozialstandards oder
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Vergabe öffentlicher Aufträge dient in erster Linie der wirtschaftlichen
Beschaffung der öffentlichen Hand. § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB stellt klar, dass für
die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt
werden können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative
Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem
Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Gemäß
§ 97 Absatz 3 Satz 1 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen.
Drucksache 17/14755 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Gefährdet die geplante weitreichende Liberalisierung die Möglichkeiten,
öffentliche Beschaffungspolitik nach ökologischen und sozialen Kriterien
zu gestalten (Antwort bitte begründen)?
Die geplante Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der EU-
Mitgliedstaaten und der USA im Rahmen der TTIP würde zu einer verstärkten
gegenseitigen Öffnung der Beschaffungsmärkte für den diskriminierungsfreien Zugang
von Bietern aus den USA bzw. aus der EU führen. Die nach den europäischen
Vergaberichtlinien vorgesehene Möglichkeit der Berücksichtigung von
ökologischen und sozialen Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge würde
hingegen durch eine mögliche Freihandelszone nicht eingeschränkt. Auch
Angebote aus den USA müssten bei Vergabeverfahren innerhalb der EU ökologische
und soziale Kriterien, die in den Ausschreibungsbedingungen zulässigerweise
festgelegt wurden, erfüllen.
26. Welchen Einfluss hat das TTIP voraussichtlich auf die Art der
Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge durch die regionalen
Körperschaften beim Stromnetzbetrieb, bei der Wasserversorgung oder im
öffentlichen Personennahverkehr und generell durch öffentliche
Unternehmen (public utilities)?
In dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission ist verankert, dass
die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU erhalten bleiben
soll. Nach Auffassung der Bundesregierung wird das geplante
Freihandelsabkommen auch die Entscheidungsfreiheit der regionalen Körperschaften über die
Organisation der Daseinsvorsorge vor Ort unberührt lassen.
27. Wie steht die Bunderegierung zur Forderung, die Wasserwirtschaft nicht
in das geplante Freihandelsabkommen aufzunehmen?
Soweit der Bundesregierung bekannt, ist die Vergabe von
Dienstleistungskonzessionen bislang weder vom WTO-Beschaffungsübereinkommen GPA noch
von bilateralen Freihandelsabkommen der EU erfasst. Bei den Trilog-
Verhandlungen zum Vergaberechtsmodernisierungspaket haben sich Rat, Europäisches
Parlament und die Europäische Kommission zuletzt darauf geeinigt, den
Wassersektor ausdrücklich vom Anwendungsbereich der neuen EU-Richtlinie über
die Vergabe von Konzessionen auszunehmen (die formale Verabschiedung der
Richtlinie steht bevor). Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung keine
Anhaltspunkte dafür anzunehmen, dass das Thema der Vergabe von
Konzessionen im Wasserbereich in die Verhandlungen zur TTIP aufgenommen werden
könnte.
28. Welchen Unterschied sieht die Bundesregierung zwischen dem TTIP
zur mittlerweile revidierten Planung von EU-Kommissar Michel Barnier
zur Ausschreibung der Konzessionsvergabe für die Wasserbetriebe in
Europa?
Siehe Antwort zu Frage 27.
29. Welche Prognosen über die kurz-, mittel- und langfristigen
Wachstumseffekte der TTIP sind der Bundesregierung bekannt, und welche davon
hält die Bundesregierung für realistisch (bitte begründen)
a) für Deutschland,
b) für die Eurozone,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14755c) für die Europäische Union (EU) und
d) für die USA?
e) Welche Wachstumseffekte werden über einmalige Niveaueffekte
hinaus erwartet?
f) Welche Prognosen zu Effekten der TTIP auf die Wirtschaftsleistung
und -struktur in anderen Weltregionen, insbesondere in weniger
entwickelten Ländern, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche davon hält sie für realistisch (bitte begründen)?
Der Bundesregierung sind folgende quantitative Studien zu einer
Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft bekannt: „Non-Tariff Measures in
EU-US Trade and Investment – An Economic Analysis“, ECORYS Nederland
BV, Dezember 2009; „Policy Note Model Simulations for Trade Policy
Analysis: the impact of potential trade agreements on Austria“, FIW-Research
Reports 2010/11, April 2011; „Potential Effects from an EU–US Free Trade
Agreement – Sweden in Focus“; Swensk Kommerskollegium Stockholm,
November 2012; „Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens
zwischen der EU und den USA“; Ifo Institut München, Februar 2013;
„Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment – An Economic
Assessment“, Centre for Economic Policy Research, London, März 2013;
„Estimating the Economic Impact on the UK of a Transatlantic Trade and
Investment Partnership (TTIP) Agreement between the European Union and the United
States“, Centre for Economic Policy Research, London, März 2013;
„Außenhandel der EU27 – Eine regionale und sektorale Analyse“; IMK Report, Juni
2013; „Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (THIP) –
Wem nutzt ein transatlantisches Freihandelsabkommen?“, Bertelsmann
Stiftung, Juni 2013.
Die quantitativen Ergebnisse der einzelnen Simulationen basieren auf
bestimmten Modellannahmen und -spezifikationen, z. B. hinsichtlich des Grades des
Abbaus von tarifären und nicht-tarifären Handelsbarrieren, die jeweils von den
Autoren gesetzt wurden. Sie unterscheiden sich von Studie zu Studie, wodurch
die Ergebnisse der Simulationen von einander abweichen können. Ein direkter
Vergleich der Studien ist angesichts der unterschiedlichen Herangehensweisen,
Modellannahmen und -spezifikationen nicht möglich. Die letztlich aus einem
EU-US-Handelsabkommen resultierenden Handels-, Wachstums- und
Wohlfahrtseffekte hängen wesentlich von dem Grad der Liberalisierung und
Harmonisierung vor allem bei nichttarifären Handelshemmnissen ab. Eine Aussage,
welche Studie mit ihren Annahmen dem Verhandlungsergebnis am nächsten
kommt bzw. wie sich dies auf Wachstums- bzw. Niveaueffekte,
Wirtschaftsleistung und -struktur in einzelnen Regionen oder Ländern verteilt, kann daher
nicht getroffen werden.
30. Wird es nach Einschätzung der Bundesregierung durch die TTIP
einfacher für europäische Unternehmen werden, gewerkschaftliche
Organisation durch Standortverlagerung zu verhindern (Antwort bitte begründen)?
a) In welchem Volumen wurden seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der
Bundesregierung Produktionsstätten aus Deutschland und aus der
gesamten EU in die USA verlagert und andersrum (bitte nach
Jahreszahlen aufgliedern)?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Statistiken über
Produktionsstättenverlagerungen aus bzw. nach Deutschland oder der EU vor.
Drucksache 17/14755 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung
diesbezüglich durch die TTIP?
Eine Aussage bezüglich möglicher Produktionsstättenverlagerungen aus bzw.
nach Deutschland oder der EU infolge einer transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft ist nicht möglich.
31. Welche Rolle spielt für die Bundesregierung in den TTIP-Verhandlungen,
dass die USA die Konventionen 87 und 98 der Internationalen
Arbeitsorganisation nicht ratifiziert haben?
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, wenn bei einer Angleichung
von arbeitsrechtlichen Standards im Rahmen der TTIP die Rolle dieser
Konventionen möglicherweise auch in der EU geschwächt wird (bitte
begründen)?
Die Rolle der ILO-Konventionen wird durch das Abkommen nicht geschwächt
werden. Die EU setzt sich dafür ein, dass das Abkommen ein Bekenntnis zur
Gewährleistung der Einhaltung internationaler Übereinkünfte und Normen im
Bereich des Arbeitsrechts enthält.
32. An welche Umweltschäden ist nach Ansicht der Bundesregierung zu
denken, wenn im Folgenabschätzungsbericht (SWD(2013) 68 final) von
„limited negative effects on the environment“ die Rede ist?
Der Folgenabschätzungsbericht der Europäischen Kommission macht unter den
Nummern 5.8.1 sowie 5.8.2 Ausführungen zu möglichen
Umweltauswirkungen.
33. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung realistisch davon auszugehen,
dass eventuelle Wohlfahrtsgewinne für umweltfreundliche Zwecke
verwendet werden (vgl. SWD(2013) 68 final, S. 59: „These global welfare gains, if
used for environmentally friendly purposes, should easily allow for the
compensation of limited negative effects on the environment“) (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung kann gegenwärtig keine Aussage dazu machen, für
welche Zwecke eventuelle Wohlfahrtsgewinne durch die TTIP in Zukunft
verwendet werden könnten.
34. Sieht das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission ein Kapitel
zum Investitionsschutz vor?
Welche konkreten Regelungen sind dabei angedacht?
Das Verhandlungsmandat sieht ein Kapitel über Investitionsschutz vor. Im
Verhandlungsmandat werden Elemente des materiellen Schutzstandards sowie des
Verfahrens bei Verletzungen der materiellen Standards festgelegt.
35. Aus welchem Grund soll über die Aufnahme von
Investitionsschutzbestimmungen erst nach Vorlage eines Verhandlungsergebnisses
entschieden werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 17/14439)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14755Gilt das auch für weitere Inhalte des Abkommens?
Wenn ja, für welche?
Grund hierfür ist, dass die Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen in
die TTIP davon abhängig gemacht werden soll, ob das Verhandlungsergebnis in
diesem Bereich den Interessen der EU-Mitgliedstaaten entspricht. Die
Formulierung wurde aufgrund von Zweifeln mehrerer EU-Mitgliedstaaten an der
Erforderlichkeit der Aufnahme von Regelungen über den Investitionsschutz in das
Mandat aufgenommen.
36. Sieht das Verhandlungsmandat der EU vor, geistige Eigentumsrechte
durch den Investitionsbegriff zu decken und sie so in ein
Investitionsschutzkapitel einzubeziehen?
Wie ist die Position der Bundesregierung hierzu?
Das Verhandlungsmandat sieht vor, dass geistige Eigentumsrechte dem
Investitionsbegriff unterfallen. Dabei bestimmen sich Umfang und Inhalt geistiger
Eigentumsrechte nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung bzw.
gegebenenfalls anhand eines separaten Kapitels über geistige Eigentumsrechte.
37. Welche Klagerechte für US-Unternehmen gegenüber EU-Staaten könnten
gemäß dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission durch
die TTIP geschaffen werden?
Im Verhandlungsmandat werden lediglich Grundzüge der
Verhandlungspositionen festgelegt. Detaillierte Regelungen werden dagegen nicht getroffen.
a) Unter welchen Umständen soll laut Verhandlungsmandat eine Klage
von Konzernen gegen Staaten ermöglicht werden (Antwort bitte
begründen)?
Die genauen Umstände stehen noch nicht fest.
b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
jährlichen Konzernklagen gegen Staaten im Rahmen von Schiedsgerichten
weltweit seit 2000 entwickelt (bitte jährliche Angaben,
aufgeschlüsselt nach verschiedenen Schiedsgerichten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Grund hierfür ist, dass
nicht alle Schiedssprüche veröffentlicht werden. In ICSID (International Center
for the Settlement of Investment Disputes)-Verfahren ergangene
Schiedssprüche werden veröffentlicht und können unter
https://icsid.worldbank.org/ICSID/
FrontServlet?requestType=CasesRH&actionVal=ShowHome&pageName=
Cases_Home abgerufen werden. Nach UNCITRAL (United Nations
Conference for International Trade Law)-Regeln ergangene Schiedssprüche werden
dagegen nicht immer veröffentlicht. Einen qualitativen wie auch quantitativen
Überblick über Investor-Staat Schiedsverfahren bietet die UNCTAD
Publikation IIA Issues Note N˚ 1/2013 (Recent Developments in Investor-State
Dispute Settlement (ISDS)). Diese kann unter
http://unctad.org/en/pages/
newsdetails.aspx?OriginalVersionID=453 abgerufen werden.
Drucksache 17/14755 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Wie viele dieser Klagen haben Staaten nach Kenntnis der
Bundesregierung verloren (bitte nach den verschiedenen Staaten
aufschlüsseln)?
Offizielle Zahlen hierzu liegen nicht vor. Laut der in der Antwort zu Frage 37b
zitierten UNCTAD-Studie ergingen im Jahr 2012 42 Schiedssprüche im
Rahmen von Investor-Staat-Schiedsverfahren. In lediglich neun Fällen wurde
Investoren Schadensersatz zugesprochen. Von 244 in der UNCTAD-Studie
untersuchten Verfahren verloren Staaten 31 Prozent der Verfahren. Annex II der in
der Antwort zu Frage 37b genannten Studie kann eine Übersicht über die
Anzahl der gegen den jeweiligen Staat eingereichten Schiedsklagen entnommen
werden.
d) Welchen Einfluss auf die Zahl derartiger Klagen erwartet die
Bundesregierung durch eventuelle Klagerechte im Rahmen der TTIP?
Die Bundesregierung kann hierzu derzeit keine abschließende Einschätzung
abgeben. Die Anzahl möglicher Klagen von US-Investoren hängt maßgeblich von
der Ausgestaltung eines etwaigen Investitionsschutzkapitels in TTIP ab.
38. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem
Ziel, das „höchste aller Liberalisierungs- und Investitionsschutzniveaus“
(vgl. MEMO/13/564, S. 3) zu erreichen, auch Risiken?
Wenn ja, welche, und wie geht die Bundesregierung damit um?
Dies kann derzeit nicht beurteilt werden.
39. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Bedenken gegenüber der TTIP
von Gewerkschaften, Umweltorganisationen und Sozialverbänden
hinsichtlich einer Absenkung von Umwelt-, Verbraucher- und
Sozialstandards und einer Aushöhlung demokratischer Entscheidungen durch
Schiedsgerichte?
Was ist die Position der Bundesregierung zu diesen Bedenken (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung nimmt diese Bedenken ernst und prüft die
Stellungnahmen eingehend. Bei richtiger Ausgestaltung im Abkommen werden die
Bedenken jedoch für unbegründet gehalten.
40. In welchen Bereichen/Sektoren gibt es nach Einschätzung der
Bundesregierung die größten Regulierungsunterschiede zwischen der EU und
den USA?
In welchen Bereichen/Sektoren sieht die Bundesregierung den größten
Bedarf zur Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse?
Die Europäische Kommission sieht gravierende Regulierungsunterschiede
besonders bei technischen Regulierungen, insbesondere im Bereich Chemie, im
Automobilsektor und Pharmazie (SWD (2013)68 final). In Letzteren, aber auch
im Bereich des Maschinenbaus sieht die Bundesregierung das größte Potenzial
bei der Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14755a) Wo gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der
Finanzdienstleistungen große Abweichungen zwischen Regulierungen in der
EU und den USA?
Welche Regulierungen in der EU in diesem Bereich könnten durch
Angleichungen im Rahmen der TTIP abgebaut werden?
b) Wo gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der
Gesundheitsdienstleistungen große Abweichungen zwischen
Regulierungen in der EU und den USA?
Welche Regulierungen in der EU in diesem Bereich könnten durch
Angleichungen im Rahmen der TTIP abgebaut werden?
Da sich die Verhandlungen noch im Anfangsstadium befinden, können hierzu
noch keine Aussagen getroffen werden.
41. Trifft es zu, dass das EU-Verhandlungsmandat vorsieht, Investoren durch
die TTIP von „direkter und indirekter Enteignung“ zu schützen?
Dies ist zutreffend.
42. Wie ist der Begriff der „indirekten Enteignung“ abgegrenzt, damit nicht
jedes Gesetz, das sich negativ auf Unternehmensprofite auswirkt, als
indirekte Enteignung interpretiert werden kann, wie etwa ein Brief vom
7. Mai 2013 von Edward Scott, dem Vizepräsidenten von Chevron, an die
US-Delegation befürchten lässt, in welchem er die Einführung eines
Verbots in der TTIP verlangt, „legitime investitionsgestützte Erwartungen zu
untergraben“ (Süddeutsche Zeitung, 5. Juli 2013)?
Eine Abgrenzung der Begriffe wurde im Mandatstext nicht vorgenommen. Die
Verhandlungen werden durch die Europäische Kommission geführt, eine
Abgrenzung erfolgt im Rahmen der Verhandlungen. Im Mandat wurde ebenfalls
niedergelegt, dass durch die Bestimmungen eines etwaigen
Investitionsschutzkapitels nicht das Recht der EU und der EU-Mitgliedstaaten berührt werden
darf, Maßnahmen anzunehmen, die erforderlich sind, um legitime Ziele der
öffentlichen Ordnung in den Bereichen Soziales, Umwelt, Stabilität des
Finanzsystems, Sicherheit, öffentliche Gesundheit und Gefahrenabwehr zu verfolgen,
und diese in nichtdiskriminierender Weise durchzusetzen.
43. Sind die drei explizit genannten Ziele Wachstum, Jobs und
Wettbewerbsfähigkeit (vgl. SWD(2013) 68 final) nach Ansicht der Bundesregierung
gleichrangig?
Sind Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ein Selbstzweck, oder welche
Ergebnisse verspricht sich die Bundesregierung von Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit konkret?
Das Abkommen verfolgt das Ziel, Handel und Investitionen zwischen der EU
und den Vereinigten Staaten auszuweiten und neue wirtschaftliche
Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Steigerung des Wohlstands zu
eröffnen. Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sind kein Selbstzweck, sondern
notwendige Voraussetzungen, um in einem infolge der Globalisierung
intensivierten internationalen Wettbewerb und angesichts eines demografisch
bedingt rückläufigen Erwerbspersonenpotenzials ein möglichst hohes
Wohlstandsniveau bei hohem Beschäftigungsstand zu erreichen. Insofern bedingen
sich die Ziele Wachstum, Jobs und Wettbewerbsfähigkeit gegenseitig und sind
Drucksache 17/14755 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegleichwertige Voraussetzungen zur Sicherung und Steigerung des
gesamtgesellschaftlichen Wohlstands.
44. Welche inhaltlichen Parallelen bzw. Unterschiede sieht die
Bundesregierung zwischen den Verhandlungen zum CETA (Comprehensive
Economic and Trade Agreement) mit Kanada und den TTIP-Verhandlungen
mit den USA?
Die Verhandlungen zu TTIP befinden sich in der Anfangsphase, die
Verhandlungen mit Kanada (CETA) hingegen sind bereits recht weit fortgeschritten.
Daher ist ein Vergleich nicht möglich.
a) Bei welchen Punkten wird es nach Einschätzung der Bundesregierung
Einigungsschwierigkeiten mit den USA geben, wie innerhalb der
CETA-Verhandlungen?
Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, zu prognostizieren, an welcher
Stelle es in den Verhandlungen Einigungsschwierigkeiten mit den USA geben
wird.
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Initiative von über 80 kanadischen Städten und
Gemeinden, sich aus den Bestimmungen des CETA herauszunehmen?
Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung eine Aussicht auf
Erfolg für diese Initiative?
Die Initiative ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sie hat bislang jedenfalls
keine Auswirkungen auf die Verhandlungen zu CETA gehabt.
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ISSN 0722-8333]