[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14718
17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14592 –
Entwicklung der Tiertransporte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gerade in den Sommermonaten bedeuten Tiertransporte erhebliche
Belastungen für die transportierten Tiere, insbesondere bei langen Transporten und
hohen Temperaturen. Hinzu kommen bei Fahrten in Drittländer Wartezeiten an
den Grenzen, oft in sengender Hitze.
Doch die Zahl der Tiertransporte bewegt sich nach wie vor auf hohem Niveau.
Zuletzt machte das der Bericht der Europäischen Kommission 2011 deutlich.
Alleine zwischen 2005 und 2009 stiegen die Transporte von Schweinen in der
Europäischen Union (EU) um 70 Prozent an. Dazu kommen weitere
Transporte in Drittländer. Von den innerhalb der EU transportierten Schweinen
erhielt Deutschland mehr als 50 Prozent der Tiere. Damit hat Deutschland eine
erhebliche Verantwortung für die Tiertransporte innerhalb der EU.
Mehrere EU-Länder beklagen, dass aufgrund der Dumpinglöhne an deutschen
Schlachthöfen in Belgien, Frankreich und Dänemark Schlachthöfe schließen
müssen. Stattdessen werden Tiere zum Schlachten nach Deutschland
transportiert, was zu unnötigen zusätzlichen Transporten und mehr Tierleid führt.
Missstände bei Tiertransporten sind nach wie vor an der Tagesordnung. Für
das von der Europäischen Kommission angeordnete Navigationssystem, das
Daten zu Fahrt- und Pausenzeiten, Temperaturen sowie verletzten und toten
Tieren erfassen soll, gab es bislang keine offiziellen Vorgaben zur
routinemäßigen Auswertung. Zur Beschränkung der Dauer von Tiertransporten gibt
es zwar Diskussionen auf EU-Ebene, bislang aber keine konkreten Vorstöße.
Exporte und Importe lebender Schlachttiere in die EU aus Drittländern/aus der
EU in Drittländer
1. Wie viele lebende Schlachttiere (Rinder, Schweine, Mastgeflügel) wurden
zwischen 2008 und heute in die EU importiert, und welche waren die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 4. September 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14718 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHauptherkunftsländer (bitte nach Jahren und Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
Die Einfuhr von Schlachtrindern aus Drittländern in die EU-27 spielt kaum eine
Rolle; es werden weniger als 100 Tiere je Jahr nachgewiesen (siehe folgende
Übersicht). Die Einfuhren von Schlachtschweinen lagen in allen Jahren bei
weniger als 2 000 Tieren und beschränken sich im Wesentlichen auf Importe
Litauens aus Russland. Bei Schlachtgeflügel sind fast ausschließlich Importe aus
der Schweiz zu verzeichnen. Alle diese und die folgenden Angaben sind nach
Daten von Eurostat zusammengestellt.
2. Wie viele lebende Schlachttiere (Rinder, Schweine, Mastgeflügel) wurden
zwischen 2008 und heute aus der EU in Drittländer exportiert, und was
waren die Hauptempfängerländer (bitte nach Jahren und Empfängerländern
aufschlüsseln)?
Rund 300 000 Schlachtrinder wurden in den letzten Jahren jährlich in
Drittländer exportiert, vorrangig in Staaten auf dem Balkan und im Mittelmeerraum.
Anmerkung: Aus Deutschland wurden 2012 rund 2 600 Schlachtrinder in Drittländer exportiert.
Die Ausfuhren von Schlachtschweinen in Drittländer haben in den letzten
Jahren abgenommen, da Russland als größter Abnehmer weniger Tiere aufnimmt.
Die Exporte nach Russland kamen hauptsächlich aus den baltischen Staaten und
aus Polen.
Einfuhr der EU-27 2008 2009 2010 2011 2012
Schlachtrinder (Tierzahl) 62 69 75 61 6
Schlachtschweine (Tierzahl) 550 1 836 1 382 178 10
Schlachtgeflügel (1 000 Tiere) 99 150 311 623 749
dar. aus
Schweiz 80 150 311 621 746
dar. nach
Deutschland 74 141 266 550 530
EU-27 2008 2009 2010 2011 2012
Schlachtrinder Tierzahl
Ausfuhr in Drittländer 161 218 169 032 309 335 280 861 302 406
dar. nach
Türkei 76 0 35 315 84 803 127 253
Libanon 12 726 17 022 92 782 62 417 68 536
Kroatien 70 346 55 349 43 585 37 707 27 203
Libyen 7 518 5 520 12 070 3 385 19 679
Algerien 2 071 6 091 7 137 14 797 14 344
Albanien 46 406 49 451 36 628 15 574 14 071
dar. aus
Frankreich 7 305 25 587 61 667 105 252 99 887
Spanien 1 697 1 761 25 658 23 088 74 476
Ungarn 23 229 24 590 48 967 33 489 39 313
Polen 48 195 36 430 33 626 34 008 25 102
Rumänien 19 827 25 023 73 950 52 260 21 273
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14718Anmerkung: Aus Deutschland wurden 2012 rund 1 300 Schlachtschweine in Drittländer exportiert.
Die Ausfuhren der EU-27 von Schlachtgeflügel sind im Vergleich zur
Erzeugung unbedeutend. Dieser Außenhandel findet nahezu ausschließlich zwischen
den benachbarten Staaten Südosteuropas statt.
Anmerkung: Der deutsche Export von lebendem Schlachtgeflügel in Drittländer ist unbedeutend.
Transporte innerhalb der EU
3. Welche EU-Länder waren 2008 bis heute die Hauptempfänger von
innerhalb der EU transportierten Schlachtrindern, Schlachtschweinen und
Schlachtgeflügel (bitte in absoluten Zahlen pro Land angeben und nach
Jahren aufschlüsseln)?
4. Welche EU-Länder waren 2008 bis heute die Hauptexporteure von
innerhalb der EU transportierten Schlachtrindern und Schlachtschweinen (bitte
in absoluten Zahlen pro Land angeben und nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Anzahl Schlachttiere, die im Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten
transportiert werden, ist als Folge der engen wirtschaftlichen Verflechtungen
zwischen den EU-Staaten bedeutend größer. Im Hinblick auf die
Transportentfernungen ist dabei zu berücksichtigen, dass diese beim grenzüberschreitenden
Transport oftmals kürzer sind als bei Transporten innerhalb flächenmäßig
großer Staaten.
EU-27 2008 2009 2010 2011 2012
Schlachtschweine Tierzahl
Ausfuhr in Drittländer 763 607 1 155 734 716 896 594 451 252 142
dar. nach
Russland 607 087 1 042 856 635 490 512 034 140 646
Albanien 63 008 51 992 63 572 71 338 66 190
dar. aus
Ungarn 70 490 65 501 13 972 19 561 58 069
Estland 61 375 153 177 153 464 212 341 53 240
Griechenland 36 798 37 726 54 049 56 026 46 838
Lettland 31 772 82 471 140 732 159 486 39 730
Litauen 324 138 418 688 250 656 105 065 0
Polen 189 272 290 152 36 639 18 058 10 388
EU-27 2008 2009 2010 2011 2012
Schlachtgeflügel 1 000 Tiere
Ausfuhr in Drittländer 759 1 355 1 954 1 562 1 797
dar. nach
Albanien 456 899 1 564 1 132 1 395
Ukraine 0 0 86 100 175
Kroatien 142 130 172 155 117
dar. aus
Griechenland 446 899 1 523 1 143 1 403
Ungarn 57 12 153 145 220
Österreich 110 100 115 50 73
Drucksache 17/14718 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEtwa neun Millionen Schlachtschweine werden jährlich zwischen den EU-
Mitgliedstaaten gehandelt. Größter Versender sind dabei die Niederlande;
wichtigstes Importland ist Deutschland (siehe Übersicht).
Hauptempfänger von innerhalb der EU transportierten Schlachtrindern sind
Italien und Österreich. Die Versendungen verteilen sich auf zahlreiche
Mitgliedstaaten.
Im Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit Schlachtgeflügel spielen die
Handelsströme zwischen den Niederlanden, Deutschland und Belgien die
größte Rolle (siehe folgende Übersicht).
Intrahandel EU-27 2008 2009 2010 2011 2012
Schlachtschweine Tierzahl
Eingänge zusammen 9 339 508 9 109 452 9 362 252 9 297 893 9 953 291
dar. nach
Deutschland 4 733 150 4 122 547 4 711 884 4 511 210 4 615 103
Portugal 917 950 1 039 443 856 627 1 124 782 1 079 679
Polen 236 922 444 241 220 666 325 076 659 203
Vereinigtes Königreich 438 489 480 089 577 067 611 049 613 913
Niederlande 694 759 657 500 641 955 732 439 545 137
Versendungen zus. 7 461 469 9 336 892 9 570 021 8 352 476 8 362 702
dar. aus
Niederlande 2 986 512 4 778 649 4 668 980 3 479 050 2 751 559
Deutschland 810 251 946 397 850 446 888 148 1 490 734
Spanien 911 629 1 001 921 1 128 040 1 171 773 1 026 398
Belgien 633 286 681 779 764 783 883 455 780 664
Frankreich 451 037 554 540 536 418 567 129 581 976
Ungarn 194 984 99 349 189 069 272 793 407 905
Dänemark 847 860 853 453 810 193 396 776 284 513
Intrahandel EU-27 2008 2009 2010 2011 2012
Schlachtrinder Tierzahl
Eingänge zusammen 529 274 843 943 678 372 596 131 565 582
dar. nach
Italien 126 581 126 085 147 727 163 931 137 674
Österreich 69 367 89 965 84 267 72 259 105 047
Niederlande 43 067 53 362 30 424 40 592 57 306
Frankreich 62 718 89 762 67 022 57 490 47 077
Versendungen zus. 493 787 534 150 700 386 1 462 904 521 505
dar. aus
Tschechische Republik 44 687 51 977 46 747 53 570 69 737
Spanien 52 565 59 146 37 836 29 210 65 698
Niederlande 50 001 65 819 65 792 898 914 56 189
Frankreich 106 133 112 012 102 939 112 715 47 107
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/147185. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Hauptgründe für
Schlachttiertransporte aus EU-Ländern nach Deutschland?
Erhebungen hierzu sind nicht bekannt. Es kann jedoch davon ausgegangen
werden, dass Erzeuger und Vermarkter im gemeinsamen europäischen
Binnenmarkt unter Beachtung aller relevanten rechtlichen und ökonomischen
Parameter die jeweils günstigsten Vermarktungsmöglichkeiten nutzen – insbesondere
auch in grenznahen Gebieten benachbarter Mitgliedstaaten. Regionale
arbeitsteilige Strukturen entwickeln sich im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt
auch über Staatsgrenzen hinweg.
6. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zahl der
Transporte von Schlachttieren aus EU-Ländern nach Deutschland und den
Lohn- und Arbeitsbedingungen in Deutschland?
Wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer
Einschätzung?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Schlussfolgerung
zulassen. Auf die Antwort zu Frage 5 wird hingewiesen.
Export von Zuchttieren
7. Wie viele Zuchttiere wurden in den letzten zehn Jahren aus Deutschland
exportiert, und welche waren die Hauptempfängerländer (bitte nach Jahren
und Tierarten aufschlüsseln)?
Die deutschen Zuchttierexporte der letzten zehn Jahre sind in der folgenden
Tabelle in der Gliederung nach dem Handel in der EU-27 einerseits und dem
Drittlandshandel andererseits für die jeweils wichtigsten Bestimmungsländer in der
Rangfolge des Jahres 2012 ausgewiesen. Es wird beispielsweise deutlich, dass
in den letzten Jahren etwa die Hälfte der exportierten Zuchtrinder für
Drittländer bestimmt war, vor allem für Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens. In
einigen Jahren hatte Russland beim Zuchtrinderexport die größte Bedeutung.
Intrahandel EU-27 2008 2009 2010 2011 2012
Schlachtgeflügel 1 000 Tiere
Eingänge zusammen 326 872 370 487 412 317 415 237 469 448
dar. nach
Niederlande 138 255 165 684 181 496 191 517 222 316
Belgien 128 463 146 048 167 193 152 141 158 085
Versendungen zus. 262 686 301 367 329 849 352 055 427 955
dar. aus
Deutschland 132 922 133 627 162 971 187 575 214 863
Niederlande 53 463 78 938 80 903 77 744 107 782
Drucksache 17/14718 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Tiere
Zuchtpferde
Ausfuhr insgesamt 753 880 747 1 103 1 403 1 342 1 152 1 004 985 1 015
davon nach
EU-27 542 483 426 604 769 751 701 539 531 451
dar.
Frankreich 11 41 33 41 104 108 85 53 61 59
Ungarn 37 1 27 4 18 60 51 114 119 54
Niederlande 77 214 199 241 176 145 294 62 52 50
Spanien 33 26 34 44 89 51 27 8 28 41
Drittländer 211 397 321 499 634 591 451 465 454 564
dar.
Schweiz 67 93 94 87 111 102 95 120 145 112
Iran 0 8 0 9 12 20 22 59 64 112
Verein. Arab. Emirate 17 14 6 25 26 39 18 34 46 111
Saudi Arabien 0 0 6 14 32 20 16 43 37 99
Norwegen 1 4 14 18 29 48 41 28 20 23
Russland 17 105 62 134 165 199 77 31 27 22
Zuchtrinder
Ausfuhr insgesamt 44 426 71 389 81 391 100 714 95 163 68 009 83 540 99 571 104 810 69 364
davon nach
EU-27 38 087 42 565 55 098 60 160 49 730 39 458 46 824 46 951 46 259 31 525
dar.
Italien 15 550 13 974 16 348 14 868 6 314 5 338 15 676 15 419 15 732 8 298
Niederlande 3 633 2 111 2 883 6 390 10 348 7 513 2 892 2 177 4 332 4 646
Polen 3 299 3 834 10 656 7 956 5 513 3 991 1 518 6 056 6 385 4 331
Verein. Königreich 556 190 614 905 104 325 2 091 2 092 1 970 3 742
Belgien 733 1 254 1 933 2 651 3 533 4 691 2 744 2 239 1 558 2 692
Ungarn 467 75 628 980 3 695 1 785 2 355 5 704 7 970 2 191
Spanien 6 382 7 991 7 078 8 655 3 874 4 913 9 542 6 579 2 789 1 904
Rumänien 186 218 774 1 559 1 204 453 1 679 1 008 695 1 017
Drittländer 6 339 28 824 26 293 40 554 45 433 28 551 36 716 52 620 58 551 37 839
dar.
Türkei 0 0 0 0 0 0 20 0 886 9 295
Algerien 1 415 20 884 13 247 5 687 0 0 7 408 10 441 8 655 8 686
Marokko 0 0 1 833 6 606 4 632 6 074 11 292 16 149 11 559 4 584
Aserbaidschan 0 0 0 0 0 0 613 214 1 398 2 923
Kuwait 0 0 0 0 0 0 0 0 2 214 2 729
Serbien (ab Juni 2005) 0 0 434 336 519 784 257 459 3 011 2 114
Ägypten 0 0 0 0 0 0 1 209 5 906 4 710 1 432
Libanon 1 229 1 207 1 557 1 631 447 821 4 706 5 798 818 1 424
Verein. Arab. Emirate 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 218
Russland 1 317 1 325 0 19 003 31 944 12 107 4 829 4 733 10 054 773
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14718Zuchtschweine
Ausfuhr insgesamt 970 1 844 4 397 1 208 909 5 266 7 352 10 507 20 585 7 274
davon nach
EU-27 862 676 828 990 606 1 5 572 8 586 13 469 4 621
dar.
Niederlande 9 2 0 7 13 1 1 126 3 302 8 055 2 144
Italien 1 021 1 209 1 700 1 275
Spanien 550 546 619 528 0 0 151 841 866 901
Drittländer 108 1 168 3 569 218 303 5 265 1 780 1 921 7 116 2 653
dar.
Russland 0 0 0 0 86 4 809 941 55 5 109 1 882
Ukraine 0 0 12 172 0 0 0 892 1 518 564
Zuchtschafe u. -ziegen
Ausfuhr insgesamt 541 2 989 2 126 1 457 74 369 362 628 938 978
davon nach
EU-27 251 2 593 2 099 907 0 0 50 2 54 16
Drittländer 290 396 27 550 74 369 312 626 884 962
1 000 Tiere
Weibliche Zucht- und Vermehrungsküken von Legerassen
Ausfuhr insgesamt 4 147 5 086 4 355 4 157 4 570 4 821 4 030 4 756 5 127 4 660
davon nach
EU-27 1 405 1 615 816 1 641 1 688 1 589 1 357 1 489 1 857 1 140
dar. nach
Niederlande 160 810 226 696 456 302 398 408 216 287
Frankreich 151 104 74 106 110 125 175 172 127 121
Österreich 7 41 38 42 66 67 78 116 103 101
Drittländer 2 742 3 471 3 538 2 516 2 882 3 232 2 673 3 268 3 270 3 519
dar. nach
Russland 438 311 590 500 579 916 819 667 925 956
Türkei 74 256 232 327 231 286 320 444 394 489
Ukraine 116 139 176 178 160 203 233 400 201 206
Saudi Arabien 87 727 410 87 185 103 148 173 172 190
Algerien 40 64 60 35 27 22 24 78 0 158
Andere weibliche Zucht- und Vermehrungsküken
Ausfuhr insgesamt 4 291 4 808 5 680 4 978 5 924 9 820 11 172 16 521 16 909 21 365
davon nach
EU-27 2 618 2 228 2 797 2 631 3 189 6 774 7 908 11 084 11 126 14 114
dar. nach
Polen 1 029 1 137 1 080 640 825 1 345 1 177 1 736 2 563 3 973
Italien 73 0 0 0 0 0 0 1 824 4 301 3 731
Niederlande 166 44 211 107 59 26 30 47 1 127 2 005
Tschech. Rep. 345 182 213 262 568 1 745 994 1 303 807 1 143
Rumänien 62 78 96 311 508 1 137 409 660 804 879
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Tiere
Drucksache 17/14718 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeQuelle: Statistisches Bundesamt
8. Mit welchen Drittländern bestehen Abkommen, die den Export von
Zuchttieren erleichtern (z. B. standardisierte Veterinärbescheinigungen,
Veterinärabkommen etc.), und was ist der Charakter der jeweiligen
Abkommen?
Bilaterale Veterinärabkommen bestehen mit Libyen, Marokko, Mexiko,
Russland, der Türkei, Tunesien und der Ukraine. In diesen Abkommen ist festgelegt,
dass beim Export von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in das
entsprechende Drittland Veterinärbescheinigungen auszustellen sind, die vorher
bilateral abgestimmt werden müssen. Zu beachten sind u. a. die gültigen
veterinär- und tierschutzrechtlichen Vorschriften.
Gültige Veterinärbescheinigungen liegen vor für den Export von Zuchtrindern
aus Deutschland nach Ägypten, Algerien, Irak, Jordanien, Kasachstan, Libyen,
Marokko, Russland, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine und Vereinigte
Arabische Emirate, für den Export von Bruteiern und Eintagsküken nach Algerien,
Bosnien und Herzegowina, Korea, Marokko, Russland, Mazedonien und die
Türkei, für den Export von Zuchtschweinen in die Ukraine und nach Serbien
sowie für den Export von Zuchtschafen und -ziegen in die Ukraine und nach
Mazedonien.
Hervorzuheben ist hierbei, dass die Bundesregierung keine Vereinbarungen
über Lieferungen von Schlachttieren mit Drittländern schließt. Eine zwischen
den Veterinärdiensten ausgehandelte Veterinärbescheinigung hat die Wirkung,
dass die Bedingungen für alle deutschen Wirtschaftsbeteiligen gleich sind und
zwischen den Veterinärdiensten ein Dialog entsteht, in dem auch
tierschutzrelevante Themen diskutiert werden können.
Transportdauer und Entwicklung von Schlachthofstandorten
9. Wie haben sich die Transportdauer von Nutztieren aus und nach
Deutschland zwischen 2008 und heute entwickelt, welchen Prozentanteil machen
kurze Transporte (weniger als vier Stunden), lange Transporte (weniger
als acht Stunden), sehr lange Transporte (ohne Pause und Abladen,
maximal 19 bis 29 Stunden) und welchen Anteil extrem lange (mit Pause,
mehr als 19 bis 29 Stunden) Transporte aus?
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der
Transportdauer?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grenzüberschreitende Verbringungen von Schlachttieren im
innergemeinschaftlichen Handel erfolgen unter Registrierung im Datenbanksystem TRA-
CES (Trade Control and Expert Service). Diese Datenbank ist vor allem dazu
da, die jeweiligen zuständigen Behörden besser zu vernetzen und die
Überwachung des Transports von tierischen Produkten und lebenden Tieren
effizienter zu gestalten sowie die Nachverfolgung von Sendungen zu verbessern. In
Drittländer 1 672 2 580 2 883 2 347 2 735 3 046 3 263 5 437 5 783 7 251
dar. nach
Ukraine 166 307 1 215 627 1 172 1 471 2 194 3 191 3 262 3 688
Russland 275 460 291 183 573 337 0 44 296 1 315
Türkei 0 86 66 239 125 242 0 817 920 652
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Tiere
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14718TRACES werden dazu neben Informationen über die Transportunternehmen
und Fahrer auch die erwarteten Transportdauern der jeweiligen Transporte
eingetragen. Eine Auswertung dieser Daten im Sinne der gestellten Frage ist zu
diesem Zweck nicht erforderlich und daher in der Datenbank nicht vorgesehen.
Eine Übersicht über die Entwicklung der Transportdauer von Nutztieren von
und nach Deutschland unter Berücksichtigung von kurzen und langen
Transporten, die eine Schlussfolgerung zulassen, liegt der Bundesregierung daher nicht
vor.
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nicht nur aus Gründen des
Tierschutzes, sondern auch mit Blick auf Krankheiten und Resistenzen
Lebendtiertransporte auf ein Minimum begrenzt werden müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich und entsprechend dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für eine Begrenzung der
Tiertransportzeiten auf EU-Ebene ein. Neben den Belastungen, denen die Tiere
insbesondere bei langen Beförderungen ausgesetzt sein können, kann auch die
Verbreitung von Erregern eine Rolle spielen. In diesem Zusammenhang gibt es
Hinweise der EFSA auf Ausbreitung von Resistenzen auch von nicht
pathogenen Erregern durch den Transport von Tieren.
12. Wie hat sich seit 2008 die Zahl der Schlachthöfe in Deutschland bzw. in
der EU entwickelt?
Die aktuell in Deutschland für die Gewinnung von Fleisch zugelassenen
Betriebe sind in den Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004
zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in
Deutschland (BLtU) unter
http://apps2.bvl.bund.de/bltu/app/process/bvl-
btl_p_veroeffentlichung?execution=e12s1 aufgeführt. Die Datenbank ist nicht
darauf ausgerichtet, zahlenmäßige Entwicklungen bei zugelassenen Betrieben
zu ermitteln. Eine Übersicht der zahlenmäßigen Entwicklung der Schlachthöfe
seit 2008 in Deutschland sowie in der EU liegt der Bundesregierung daher nicht
vor.
13. Wie hat sich seit 2008 die Zahl der Schlachthöfe in den Nachbarländern
Deutschlands entwickelt, und was sind nach Auffassung der
Bundesregierung die Ursachen für diese Entwicklung?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union jeweils aktuell zugelassenen Schlachthöfe
oder zu zahlenmäßigen Veränderungen seit 2008 vor. Dies trifft somit auch für
die benachbarten Mitgliedstaaten sowie die Schweiz zu. Informationen zur
Anzahl zugelassener Lebensmittelbetriebe sind gegebenenfalls den auf der
Internetseite der Europäischen Kommission angeführten Verweisen zu einzelnen
EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz zu entnehmen (
http://ec.europa.eu/food/
food/biosafety/establishments/list_en.htm).
14. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
eine Schlachtung der Tiere in der Nähe zum Ort der Mast zu
gewährleisten und damit unnötige Tiertransporte zu vermeiden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Drucksache 17/14718 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2008 die Entwicklung
und den Einsatz mobiler Schlachtstationen gefördert, die eine
Schlachtung der Tiere vor Ort ermöglichen und damit Lebendtiertransporte zum
Schlachthof vermeiden?
Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen
Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs gelten für alle Schlachthöfe,
einschließlich mobiler Schlachteinheiten. Nach geltendem
Lebensmittelhygienerecht ist somit die Möglichkeit der Schlachtung in mobilen Schlachteinheiten
gegeben, wenn die einschlägigen Anforderungen der genannten Verordnung
erfüllt sind. Die Bundesregierung fördert die Entwicklung und Erprobung eines
stressfreien Betäubungs- und Tötungsverfahrens für Rinder aus ganzjähriger
Freilandhaltung. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 17/10021) verwiesen.
Zölle
16. Wie haben sich die Einfuhrzölle für lebende Schlachtschweine,
Schlachtrinder und lebendes Schlachtgeflügel im Gegensatz zu denen für
Schweinefleisch, Rindfleisch und Geflügelfleisch in Drittländern entwickelt?
In welchen Ländern liegt der Zollsatz für lebende Tiere unter dem von
Fleisch?
Eine Übersicht über die Einfuhrzölle in Drittländern für lebende
Schlachtschweine, Schlachtrinder und Schlachtgeflügel sowie für Schweinefleisch,
Rindfleisch und Geflügelfleisch liegt der Bundesregierung nicht vor.
Zur Unterrichtung über die Zollsätze eines einzelnen Drittlandes wird auf die
Marktzugangsdatenbank (Market Access Database) der Europäischen
Kommission (Generaldirektion TRADE) verwiesen, die die Möglichkeit bietet,
Einfuhrzölle durch Eingabe der jeweiligen Zolltarifnummer im Einzelfall abzurufen.
Diese Datenbank basiert auf privatrechtlich erhobenen Daten, die aufgrund
bestehender Nutzungsbeschränkungen nicht für die Erstellung größerer
Datensätze genutzt werden dürfen.
Tierschutz
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2010, die
forderten, den Platzbedarf bei Tiertransporten insbesondere für Schweine
neu zu bestimmen und für ausreichend Standhöhe für Schweine und
Rinder zu sorgen?
18. Gibt es seitens der Bundesregierung und/oder der Europäischen
Kommission Ansätze, diese Empfehlungen umzusetzen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahre 2010 sind von der EFSA keine Empfehlungen für den Platzbedarf von
Tieren beim Transport veröffentlich worden. Die nachstehende Antwort bezieht
sich daher auf den wissenschaftlichen Bericht der EFSA „Scientific Opinion
Concerning the Welfare of Animals during Transport“ aus dem Jahr 2011.
In diesem Bericht werden Ausführungen zur Flächenzuteilung für Schweine
während des Bahn-, Straßen-, Luft- und Seetransportes gemacht, wobei wissen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14718schaftliche Untersuchungen erwähnt werden, die jedoch allesamt keine
Aussagen zum Gewicht der Tiere treffen. Somit sind die Ergebnisse zum „optimalen“
Platzbedarf nicht einzuordnen. Der EFSA-Bericht zitiert zwar verschiedene
Studien, die sich mit der Berechnung des Platzbedarfs von Schweinen
beschäftigt haben, eine direkte Empfehlung für die Mindestfläche für den Transport
von Schweinen lässt sich aus dem Bericht allerdings nicht ableiten. Grund dafür
dürfte sein, dass die Autoren der Studien u.a. angeben, dass für eine belastbare
Bemessung der ggf. zusätzlichen Fläche für die Futter- und Wasseraufnahme
auch unter den verschiedenen Bedingungen des Schiffs- oder
Straßentransportes (Beschleunigungen, Vibrationen) entsprechende wissenschaftliche Daten
fehlen.
Für den Transport von Rindern entsprechen die Empfehlungen der EFSA
(2011) mit Ausnahme schwerer Tiere den Flächenvorgaben der Verordnung
(EG) Nr. 1/2005. Im EFSA-Bericht wird darüber hinaus auch ausgeführt, dass
die Transportpraxis in Deutschland für den langen Transport von Zuchtfärsen
geringere Ladedichten verwendet. Bei zu geringen Ladedichten muss jedoch
mit einer größeren Häufigkeit von Stürzen bei plötzlichen
Fahrzeugbewegungen und mit einer höheren motorischen Belastung der Rinder gerechnet werden.
Die EFSA empfiehlt bei Rindertransporten einen Raum über dem Widerrist von
mindestens 20 cm über dem größten Tier. Die zuständigen Behörden der Länder
haben entsprechend diese Empfehlung in das „Handbuch Tiertransporte“
übernommen.
Siehe auch Antwort zu Frage 20.
19. Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den im „Handbuch
Tiertransporte“ angegebenen Platzbedarf für ausreichend (z. B. für ein
110 kg-Schwein 0,47 m2, oder 0,52 m2 bei langen Transporten wie in die
Russische Föderation)?
Die Mindestbodenfläche ergibt sich zunächst aus der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.
Danach darf die Ladedichte von Schweinen mit einem Gewicht von ungefähr
100 kg beim Straßentransport 235 kg/m2 nicht überschreiten (entspricht etwa
0,426 m2 je 100 kg-Tier). Darüber hinaus beinhaltet das EU-Recht keine
Anforderungen für weitere Gewichtsklassen bzgl. des Platzbedarfs beim
Straßentransport von Schweinen. Der Mindestplatzbedarf für schwerere Tiere (> 100 kg) wird
entsprechend wissenschaftlicher Grundlagen hochgerechnet. Zusätzlich müssen
beim Transport von Schweinen aber auch noch weitere Faktoren wie
Witterungsbedingungen, Transportdauer, Rasse, Größe und körperliche Verfassung der
Tiere berücksichtigt werden. In Abhängigkeit dieser Faktoren muss unter
Umständen die Mindestbodenfläche für einen Schweinetransport angepasst werden.
Es sollte jedoch nicht mehr als die doppelte Mindestbodenfläche zur Verfügung
gestellt werden, um Verletzungen durch z. B. Stürze aufgrund der
Fahrzeugbewegungen zu vermeiden. Ob der jeweils vorhandene Platz unter den oben
genannten Bedingungen und jeweiligen Voraussetzungen für den vorgesehenen
Transport ausreichend ist, wird im Einzelfall bei der Abfertigung von langen
grenzüberschreitenden Transporten von der zuständigen Behörde entschieden.
20. Welche Empfehlungen im „Handbuch Tiertransporte“ sollen
Amtsveterinäre nach dem Dafürhalten der Bundesregierung bei der Kontrolle von
doppelstöckigen Rindertransporten durchsetzen – die von der
Europäischen Kommission vorgesehenen 20 cm über dem Rinderrücken oder die
Drucksache 17/14718 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeebenfalls im Handbuch genannten, und auf einer Untersuchung des
Friedrich-Loeffler-Instituts basierenden, 10 bis 20 cm Luft über Rinderrücken?
Nach dem „Handbuch Tiertransporte“ ist, unabhängig davon, ob es sich um
einen ein- oder mehrstöckigen Rindertransport handelt, zur Sicherung der
Verletzungsfreiheit und der Möglichkeit zur Einnahme natürlicher Körperhaltungen,
auch bei Kot- und Harnabsatz, ein Abstand zur Decke und deren Bauteilen von
20 cm über dem höchsten Punkt der Rückenlinie von unbehornten Rindern
einzuhalten. Hiervon können die zuständigen Behörden der Länder lediglich im
Einzelfall und wenn Tierschutzgründe nicht entgegenstehen abweichen.
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Studie der
Universität Wageningen aus dem Jahr 2010, die davon ausgeht, dass
20 cm über dem Rinderrücken bei Transporten zwar nötig sind, aber
aufgrund der Größe der Tiere (1,50 bis 1,60 m Widerrist) bei
ausgewachsenen Rindern bei Doppelstocktransporten nicht gewährleistet werden
können?
22. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf das Verbot doppelstöckiger
Rindertransporte in Dänemark und dem niederländischen Verbot
doppelstöckiger Transporte für Rinder, die älter als ein Jahr sind, die
Notwendigkeit für verbindliche Regelungen auch in Deutschland?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind angedacht?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darf die maximale
Fahrzeughöhe – es sei denn es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor – nicht über
4 m liegen. Zur Vermeidung von Verstößen gegen das Tierschutzrecht ist
daneben sicher zu stellen, dass jedem Tier bei der gesetzlich vorgegebenen
Fahrzeughöhe die vorgesehene Mindestraumhöhe zur Verfügung steht.
Die vorhandenen Vorgaben und Anforderungen sind unmissverständlich,
verbindlich und ausreichend und stellen den Tierschutz sicher. Weitere Regelungen
werden daher als nicht notwendig erachtet.
23. Wie unterscheiden sich die Kosten für Lebendviehtransporte und die
Kosten für Kühlfleisch im Durchschnitt pro Tier bzw. Schlachtkörper (bitte
nach Tierarten, Kosten pro Transportkilometer aufschlüsseln)?
Angaben über die Höhe der Transportkosten für Lebendvieh bzw. Kühlfleisch
je Kilometer liegen der Bundesregierung nicht vor. Diese Kosten werden
statistisch nicht erfasst und sind Teil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den
Handelsbeteiligten. Ihre tatsächliche Höhe wird von verschiedenen Faktoren,
wie z. B. der Wahl des Transportmittels (Luft-, Schiff- oder LKW-Fracht),
beeinflusst. Nach Auskunft von Wirtschaftsbeteiligten gilt grundsätzlich, dass der
Transport von Fleisch tendenziell kostengünstiger ist als der
Lebendviehtransport. Dies liegt zum einen daran, dass das Lebendgewicht eines Tieres erheblich
höher ist als das Gewicht des entsprechenden Schlachtkörpers. Darüber hinaus
haben Lebendviehtransporter bauartbedingt eine geringere Nutzlast und der
Bedarf an Laderaum ist für Lebendvieh erheblich größer.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1471824. Besteht aus Sicht der Bundesregierung in den unterschiedlichen Kosten
eine Motivation für Lebendviehtransporte?
Wenn nein, warum nicht?
Nein, siehe hierzu die Ausführungen zu Frage 23. Darüber hinaus ist die
Entscheidung, welche Transportmöglichkeiten letztlich genutzt werden, nicht nur
von ökonomischen Faktoren abhängig. Auch regionale Strukturen (nächster
erreichbarer Schlachthof), Verbraucherpräferenzen (Wunsch nach regionaler
Herkunft) und tierschutzrechtliche Fragen haben einen Einfluss auf die Auswahl
des Transportverfahrens.
25. Müssen nach Auffassung der Bundesregierung Lebendviehtransporte auf
ein Minimum begrenzt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was tut die Bundesregierung konkret hierzu?
Da Tiere insbesondere bei langen Beförderungen besonderen Belastungen
ausgesetzt sein können, sollten Transporte von Schlachttieren über große
Entfernungen grundsätzlich auf ein Minimum begrenzt und Langzeittransporte von
Schlachttieren durch Fleischtransporte ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund
stimmt die Bundesregierung auch keine weiteren Veterinärbescheinigungen
mehr für den Export von Schlachttieren in Drittländer ab.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung grundsätzlich und entsprechend
dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für eine Begrenzung der
Tiertransportzeiten auf EU-Ebene ein. Bevor jedoch eine konkrete maximale
Transportzeit für Schlachttiere festgelegt werden kann, muss geprüft werden,
welche Wirkungen und Folgen diese Begrenzung hätte. In diesem
Zusammenhang müssen auch geografische Besonderheiten und evtl. Randlagen
berücksichtigt werden.
Außerdem ist abzuwägen, ob durch eine generelle Begrenzung der
Schlachttiertransporte auf z. B. acht Stunden ggf. Schlachttiere verstärkt an Sammel- bzw.
sogenannten Kontrollstellen, die sich in der Nähe von Schlachthöfen befinden,
eingestallt werden. In diesem Fall käme ein zusätzlicher Ab- und
Aufladevorgang hinzu sowie eine neue Umgebung mit neuen Buchtenpartnern, was
zusätzlich Stress für die Tiere bedeuten würde. Entsprechende Anreize sollten
vermieden werden.
Nutzung von Navigationssystemen
26. Gibt es seitens der Europäischen Kommission
Durchführungsmaßnahmen oder einen Entwurf für die routinemäßige Auswertung der
Navigationssysteme?
Falls nein, für wann werden diese erwartet?
Die Europäische Kommission hatte in ihrem Bericht vom 10. November 2011
angekündigt zu prüfen, ob Durchführungsmaßnahmen hinsichtlich der
Navigationssysteme erarbeitet werden können. Bisher wurde den Mitgliedstaaten
allerdings noch kein entsprechender Entwurf über Durchführungsmaßnahmen
unterbreitet. Auch ein Termin für die Vorlage eines solchen Entwurfs wurde bisher
noch nicht angekündigt. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 17/13009) wird verwiesen.
Drucksache 17/14718 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Gibt es auf nationaler Ebene Ansätze zur routinemäßigen Auswertung der
Navigationssysteme, und falls ja, wie sehen diese aus?
Aufgrund noch nicht ausgereifter technischer Anforderungen, ist eine
routinemäßige Auswertung der Navigationssysteme derzeit nur in Einzelfällen
möglich. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/
13009) verwiesen.
Die zuständigen Behörden der Länder haben im Rahmen der Überarbeitung des
„Handbuchs Tiertransporte“ Ansätze bezüglich der Anforderungen an die
Navigationssysteme im Rahmen der Zulassung von Transportmitteln und der
Überwachung erörtert und ergänzt. Diese Ansätze beinhalten Anforderungen, nach
denen zukünftig die Aufzeichnungs- und Auswertungsmöglichkeiten der
Navigationssysteme nach Abschluss und während eines Transportes verbessert
werden sollen.
Diskussion auf EU-Ebene
28. Welche Länder sprechen sich auf EU-Ebene für eine Begrenzung der
Tiertransporte aus?
Ist es korrekt, dass die Niederlande und Schweden mit der Unterstützung
von Belgien und Österreich eine solche Begrenzung fordern?
Im Juni 2012 haben sich im Agrarrat insbesondere Schweden, die Niederlande,
Belgien und Österreich für eine Begrenzung der Transportzeiten von
Schlachttiertransporten auf maximal acht Stunden ausgesprochen. Die Europäische
Kommission hat die Forderungen zur Kenntnis genommen und mitgeteilt, dass
zunächst eine Verbesserung der Umsetzung der vorhandenen Regelungen
angestrebt wird und eine Änderung der Vorschriften zum Transport nicht in
Erwägung gezogen wird.
29. Wie positioniert sich die Bundesregierung in dieser Diskussion?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Verstöße und Strafen
30. Wie viele Verstöße wurden zwischen 2009 und heute in Deutschland und
der EU festgestellt, und zu welchen Konsequenzen führten diese
Feststellungen (bitte nach Jahren und Art der Verstöße aufschlüsseln)?
In der nachstehenden Tabelle sind die Anzahl der Kontrollen und Verstöße
aufgeführt, die bei Tiertransporten in Deutschland im Zeitraum von 2009 bis 2012
erfolgten. Eine Untergliederung nach Art des Verstoßes wird nicht erfasst und
liegt daher nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14718* Die Anzahl der Verstöße bezieht sich auf die Anzahl der tatsächlich kontrollierten Transporte und nicht
auf alle in Deutschland durchgeführten Transporte.
Die Kontrollen wurden überwiegend am Bestimmungsort (ca. 77 Prozent aller
Kontrollen) und am Versandort (ca. 17 Prozent aller Kontrollen) durchgeführt.
Der Anteil der festgestellten Verstöße in Deutschland liegt in den Jahren 2009
bis 2012 zwischen ca. 1,2 Prozent und 1,4 Prozent und fällt damit gering aus.
Zur Behebung festgestellter Mängel werden von den zuständigen Behörden
Maßnahmen ergriffen, die u. a. verstärkte Schwerpunktkontrollen an
Bestimmungsorten und auf der Straße in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden
beinhalten und zur Einleitung von Sanktionen führen.
Eine Übersicht über die in der EU festgestellten Verstöße bei Tiertransporten
liegt der Bundesregierung nicht vor. Hinsichtlich der Anzahl der Verstöße in
einzelnen Mitgliedstaaten wird auf die Internetseite der Europäischen
Kommission verwiesen, auf der Berichte einzelner Mitgliedstaaten abgerufen werden
können (
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transport/inspections_reports_
reg_1_2005_de.htm).
31. Wie hat sich die Anzahl toter, dehydrierter oder verletzter Tiere bei
Tiertransporten seit 2009 in Deutschland und der EU entwickelt?
Zwar werden von den Mitgliedstaaten jährlich Berichte über die durchgeführten
Kontrollen von Tiertransporten nach Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1/2005 erstellt, diese beinhalten jedoch keine detaillierten Angaben über die
Anzahl toter, dehydrierter oder verletzter Tiere. Eine entsprechende Übersicht
liegt der Bundesregierung daher nicht vor.
32. Wie stark unterscheiden sich Strafen für Verstöße bei Tiertransporten
zwischen den einzelnen Bundesländern, und gibt es bundeseinheitliche
Leitlinien für die Festlegung von Strafen?
Eine Übersicht der von den jeweils zuständigen Behörden verhängten
Geldbußen für Verstöße bei Tiertransporten existiert nicht. Nach Kenntnis der
Bundesregierung erstellen jedoch einige Bundesländer für die Vereinheitlichung
von Maßnahmen gegen Verstöße bei Tiertransporten einen Bußgeldkatalog für
ihr Land. Dieser wird dann den jeweiligen Polizeidienststellen sowie den für die
Überwachung von Tierschutzvorschriften zuständigen Behörden zur
Anwendung zur Verfügung gestellt.
Die Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten werden nach § 18 Absatz 4 des
Tierschutzgesetzes bemessen und können bis zu 25 000 Euro betragen. Die
zuständigen Behörden der Länder legen die Höhe je nach den Verhältnissen des
Einzelfalles nach den Vorgaben des § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
fest.
2009 2010 2011 2012
Anzahl der Kontrollen 347 112 331 638 328 561 289 027
Anzahl (bzw. Anteil) der Verstöße* 4 113
(1,18 %)
4 284
(1,29 %)
4 284
(1,30 %)
3 950
(1,37 %)
Anzahl der Dokumentenkontrollen 117 562 150 430 153 752 106 664
Anzahl (bzw. Anteil) der Verstöße
in der Dokumentenkontrolle*
1 642
(1,4 %)
717
(0,48 %)
1 582
(1,03 %)
805
(0,75 %)
Drucksache 17/14718 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Werden Verstöße auch auf nationaler Ebene erfasst, um ggf.
Transporteure, die mehrfach und in verschiedenen Bundesländern Verstöße
begehen, gezielt erfassen zu können?
Falls nein, warum nicht?
Die zuständigen Behörden der Länder ahnden die Verstöße, die in dem
jeweiligen Zuständigkeitsbereich begangen und ermittelt werden und teilen diese
Verstöße nach Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 der
jeweiligen zuständigen Behörde mit, die dem Transportunternehmer die Zulassung
erteilt oder falls die Vorschriften vom Fahrer nicht eingehalten werden, der
Behörde die den Befähigungsnachweis ausgestellt hat. Darüber hinaus werden
Verstöße mit einer Geldbuße von mehr als 250 Euro in das
Gewerbezentralregister eingetragen. Im Fall eines Verstoßes durch ein Transportunternehmen
oder einen Fahrer aus einem anderen Mitgliedstaat wird der Verstoß über die
nationale Kontaktstelle den zuständigen Behörden des betroffenen
Mitgliedstaates mitgeteilt. Eine zentrale Erfassung der Transporteure, die Verstöße
begangen haben, ist daher nicht erforderlich.
34. Wie hoch fallen im Bundesdurchschnitt Geld- oder sonstige Strafen für
Verstöße aus, wie z. B. das Überladen von Transportern, Befördern von
Tieren ohne einen entsprechenden Befähigungsnachweis oder Transporte
ohne ausreichende Belüftung oder Trinkwasser?
35. Sind nach Ansicht der Bundesregierung die angewendeten Strafen
ausreichend, um eine abschreckende Wirkung zu erreichen?
Wenn ja, woran macht die Bundesregierung dies fest, und wenn nein,
welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Fragen 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Übersicht der von den zuständigen Behörden verhängten Geldbußen für
Verstöße bei Tiertransporten existiert nicht (siehe auch Antwort zu Frage 30).
Nach Artikel 25 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 müssen die Sanktionen
wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Nach § 17 Absatz 3 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die Grundlage für die Zumessung der
Geldbuße die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den
Täter trifft. Dabei sind in der Regel auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Täters zu berücksichtigen. Nach Absatz 4 soll die Geldbuße den
wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat,
übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es
überschritten werden.
Die Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten werden nach § 18 Absatz 4 des
Tierschutzgesetzes bemessen und können bis zu 25 000 Euro betragen. Die
zuständigen Behörden der Länder legen die Höhe je nach den Verhältnissen des
Einzelfalles nach den Vorgaben des § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
fest.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nach Artikel 26 der Verordnung (EG)
Nr. 1/2005, dem Transportunternehmer bei wiederholten Verstößen die
Zulassung und dem Betreuer oder dem Fahrer den Befähigungsnachweis zu
entziehen und so dafür zu sorgen, dass diejenigen, die die Vorgaben der Verordnung
nicht eingehalten haben, keine Tiere mehr transportieren dürfen.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind bei konsequenter Anwendung die
Höhen der jeweiligen Sanktionierungen ausreichend um eine abschreckende
Wirkung zu erzielen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]