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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht

Überprüfung von Gesetzen der 17. WP, insbes. zum Anlegerschutz sowie weitergehender aktueller Handlungsbedarf: Beratungsprotokolle sowie Produktinformationsblätter und Vermögensanlage-Informationsblätter, Verbesserungsbedarf und Verstöße; Umstellung auf einheitliche SEPA-Zahlungsverfahren, Lastschrifterteilung per Telefon und Internet ohne Schriftform, Risiken und Missbrauchsgefahren, Anlegerschäden und Gegenmaßnahmen; Handel und Investitionen deutscher Banken im Rohstoffbereich; Manipulationen von Referenzzinssätzen<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.09.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1464827. 08. 2013

Aktuelle Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, Kerstin Andreae, Katja Dörner, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hat der Deutsche Bundestag in der 17. Wahlperiode eine Reihe von Gesetzen beschlossen. Insbesondere die neu implementierten Anlegerschutzinstrumente sind zum Ende der Legislaturperiode auf ihre Wirkweise zu überprüfen. Daneben sollen aktuelle Entwicklungen mit bank- und kapitalmarktrechtlichem Bezug im Hinblick auf einen weitergehenden Handlungsbedarf untersucht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung von Beratungsprotokollen (§ 34 Absatz 2a des Wertpapierhandelsgesetzes – WpHG – und § 14 Absatz 6 der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen) seitens der Wertpapierdienstleistungsunternehmen, nachdem eine Markterhebung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahr 2010 sowie eine Untersuchung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. 2012 erhebliche Umsetzungsdefizite festgestellt hatten?

2

Sieht die Bundesregierung bei den Beratungsprotokollen Verbesserungsbedarf, und wenn ja, welchen? Wie sollte dieser gesetzgeberisch umgesetzt werden?

3

Wie oft wurden Verstöße gegen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung von Beratungsprotokollen als Ordnungswidrigkeiten durch die BaFin verfolgt und geahndet?

4

Wie oft und gegenüber welchen Wertpapierdienstleistungsunternehmen wurden solche Verstöße durch Bußgeldbescheide geahndet (bitte nach Höhe und Adressat der festgesetzten Geldbuße unterteilt nach privaten Kreditinstituten, Sparkassen und Genossenschaftsbanken und sonstigen auflisten)? Wie viele Bußgeldverfahren sind derzeit noch anhängig?

5

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag, dass die den rechtskräftigen Bußgeldbescheiden zugrunde liegenden Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen an die Erstellung von Beratungsprotokollen anonymisiert veröffentlicht werden, damit Privatkunden von solchen bereits aufsichtsrechtlich festgestellten Verstößen erfahren und die denen zugrunde liegenden Feststellungen in gleichgelagerten Fällen (beispielsweise fehlerhaft ausgefüllte Beratungsprotokolle) im Rahmen von zivilrechtlichen Schadensersatzprozessen verwenden können?

6

Hat die BaFin hinsichtlich der geahndeten Verstöße gegen § 34 Absatz 2a WpHG Veröffentlichungen nach § 40b WpHG vorgenommen, oder beabsichtigt sie diese? Falls nicht, warum nicht?

7

In wie vielen Fällen wurden der BaFin seitens der Wertpapierdienstleistungsunternehmen eine oder mehrere Beschwerden von Privatkunden angezeigt, die sich auf die Tätigkeit eines Anlageberaters bezog bzw. bezogen (bitte nach privaten Kreditinstituten, Sparkassen und Genossenschaftsbanken und sonstigen unterteilt)?

8

Welche Erkenntnisse konnte die BaFin über die Praxis der Anlageberatung gewinnen, vor dem Hintergrund, dass seit Inkrafttreten des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters nach § 34d Absatz 5 WpHG institutsgruppenübergreifend ca. 80 Filialen besucht wurden (vergleiche www.bafin.de)?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung von Produktinformationsblättern bei Finanzinstrumenten (§ 31 Absatz 3a WpHG) und Vermögensanlagen-Informationsblättern bei Vermögensanlagen (§ 13 des Vermögensanlagengesetzes – VermAnlG) in der Praxis?

10

Sieht die Bundesregierung bei den Produktinformationsblättern und Vermögensanlagen-Informationsblättern Verbesserungsbedarf, und wenn ja, welchen? Wie sollte dieser gesetzgeberisch umgesetzt werden?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Stand der bis zum 1. Februar 2014 gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung auf die europaweit einheitlichen SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften bei Zahlungsdienstleistern, Handel, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern vor dem Hintergrund, dass der Anteil dieser Überweisungen in Deutschland derzeit bei 8,72 Prozent, bei den Lastschriften bei 0,14 Prozent liegt (vergleiche Handelsblatt vom 1. Juli 2013, S. 26)?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP (vergleiche die Beschlussempfehlung und Bericht zum SEPA-Begleitgesetz auf Bundestagsdrucksache 17/11395, S. 12 f.), dass auch nach der SEPA-Verordnung und nach dem SEPA-Begleitgesetz wirksame Lastschriftmandate sowohl telefonisch als auch im Internet erteilt werden können, weil weder die SEPA-Verordnung noch die deutsche Gesetzeslage bestimmte Anforderungen an die Form der Mandatserteilung, also auch keine handschriftliche Unterzeichnung des Lastschriftbelegs aus Papier, vorgäben?

13

Könnte die SEPA-Verordnung im Hinblick auf das nach Anhang Nummer 3a) vii) der SEPA-Verordnung zu übermittelnde „Datum der Zeichnung des Mandats“ (nach der englischen Fassung: „the date on which it was signed“) dahingehend auszulegen sein, dass eine handschriftliche Unterzeichnung des Lastschriftbelegs doch erforderlich ist?

14

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass Kreditinstitute teilweise davon ausgehen, dass ein SEPA-Lastschriftmandat papierhaft mit händischer Unterschrift des Zahlungspflichtigen erteilt werden müsse (vergleiche statt vieler „SEPA aktuell“ der BayernLB 01/2013, S. 4)?

15

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die künftige Gültigkeit und Verwendbarkeit der im Internet und telefonisch erteilten Lastschriftmandate im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Inkassobedingungen deutscher Kreditinstitute gewährleistet?

16

Welche Anforderungen sehen die SEPA-Regelwerke (Rulebooks und Implementation Guidelines) für die Autorisierung von SEPA-Lastschriften vor?

17

Inwieweit widerspricht eine Auslegung des Begriffs „Schriftform“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutscher Kreditinstitute als „Textform“ (vgl. Beschlussempfehlung a. a. O., S. 13) den Vorgaben der SEPA-Regelwerke und der von der SEPA-Verordnung beabsichtigten Vereinheitlichung der SEPA-Lastschriften im Hinblick darauf, dass die Rechtsordnungen anderer europäischer Länder möglicherweise keine wie im § 127 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Auslegungsregel vorsehen und die Zahlungsdienstleister anderer europäischer Länder die Vorgaben der SEPA-Regelwerke wörtlich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abbilden könnten?

18

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, vor dem Hintergrund, dass die Koalitionsfraktionen gegenüber den deutschen Kreditinstituten explizit die Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht haben, dass diese das Internetlastschriftverfahren ohne Schriftform auf Grundlage ihrer Vertragsbeziehungen weiterhin gewährleisten (vergleiche die Beschlussempfehlung und den Bericht zum SEPA-Begleitgesetz auf Bundestagsdrucksache 17/11395, S. 13)?

19

Sollten die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Verbände nach Ansicht der Bundesregierung darauf hinwirken, dass Kreditinstitute die Verwendbarkeit der im Internet und telefonisch erteilten Lastschriftmandate auf der Grundlage der vertraglichen Bedingungen weiterhin ermöglichen?

20

Welche Risiken und Missbrauchsgefahren sind nach Auffassung der Bundesregierung für Bankkundinnen und Bankkunden mit dem Internetlastschriftverfahren verbunden?

21

Wie viele Fälle verbotener Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG wurden von der BaFin in den letzten Jahren registriert?

22

Wie oft geschah die Marktmanipulation in Form des „Scalping“? Wie viele Fälle wurden davon als Ordnungswidrigkeit, und wie viele als Straftat verfolgt?

23

Wie hoch waren die Anlegerschäden?

24

Inwieweit wäre eine Aussetzung oder vorübergehende Untersagung des Handels von durch Stock-Spam oder mittels Telefonanrufen, Börsenbriefen oder per Fax beworbenen Finanztiteln ein angemessenes Mittel, um auf „Scalping“ zu reagieren?

25

Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein rückwirkender Übertrag der durch den irischen Staat im Zuge der Finanzkrise vorgenommenen Rekapitalisierungen irischer Banken auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus, wie von der irischen Regierung gewünscht (vergleiche FAZ vom 2. Juli 2013), im Rahmen des am 20. Juni vom Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) beschlossenen Instruments zur direkten Rekapitalisierung durch den ESM (vergleiche www.eurozone.europa.eu) prinzipiell möglich, und wenn ja, welche Voraussetzungen müsste das Land dafür erfüllen?

26

Dürfen deutsche Banken mit physischen Rohstoffen handeln sowie in eine Rohstoff-Infrastruktur wie z. B. Pipelines, Öltanks etc. investieren? Wenn ja, sollten diese Tätigkeiten nach Ansicht der Bundesregierung verboten werden? Falls nicht, warum nicht?

27

Liegen dem Bundesministerium der Finanzen Ergebnisse der Untersuchungen der BaFin über die Abläufe bei den in den LIBOR- und Euribor-Panels mitwirkenden Instituten (inklusive Sonderprüfungen) oder andere Berichte über die Untersuchung zur Manipulation von Referenzzinssätzen vor?

28

Welche Informationen über die Untersuchung zur Manipulation von Referenzzinssätzen wird die Bundesregierung wann der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und welche dem Deutschen Bundestag?

Berlin, den 27. August 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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