[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14762
17. Wahlperiode 17. 09. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Ute Koczy,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14674 –
Personalpolitik der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist
am 1. Januar 2011 aus der Fusion der Deutschen Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit GmbH (GTZ), der Internationalen Weiterbildung und
Entwicklung gGmbH (InWEnt) und dem Deutschen Entwicklungsdienst gGmbH
(DED) hervorgegangen.
Alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Sie trägt daher
auch die Verantwortung für das Handeln der GIZ und für deren
Personalpolitik.
Die GTZ und die Nachfolgeorganisation GIZ haben in den vergangenen
Jahren Personal in zahlreiche Bundesministerien verliehen, wie das Auswärtige
Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit. Auf diese Weise wurde der knappe Personalbestand in den
jeweiligen Bundesministerien aufgestockt, um die Handlungsfähigkeit der
Bundesministerien sicherzustellen.
Die in Bundesministerien verliehenen Beschäftigten sind in vielen Fällen
befristet bei der GIZ angestellt. Viele verlieren ihre Stelle, wenn eine Befristung
nach den Bedingungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht mehr
möglich ist. Diese Personalpolitik zahlreicher Bundesministerien führt bei den
Beschäftigten zu Unsicherheit und erheblichen Problemen bei der
Lebensplanung.
Allgemeine Fragen
1. Wie hat sich die Zahl der befristet sowie unbefristet Beschäftigten von
DED, InWEnt, GTZ und GIZ sowie deren Tochterorganisationen von 2005 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 13. September 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14762 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebis heute jährlich entwickelt (bitte nach Standorten, Eingruppierung und
„Bändern“ aufschlüsseln)?
Die GIZ arbeitet – wie ihre drei Vorgängerorganisationen – neben unbefristeten
auch mit befristeten Anstellungen. Befristete Anstellungen sind notwendig,
weil die Bearbeitung jedes einzelnen Auftrags eine hohe fachliche
Spezialisierung erfordert, die Einsatzbereiche wechseln und es auch innerhalb von
Kompetenzfeldern zu thematischen Neuausrichtungen kommt. In den
Anforderungsprofilen spielen zudem regionale und sprachliche Erfahrungen eine Rolle, und
die Gewichte der Einsatzregionen und -länder, die von den verschiedenen
Auftraggebern bedient werden, ändern sich. Spezielle Positionen mit aktuellem
Know-how müssen gemäß den Anforderungen der Auftraggeber immer wieder
neu aus dem Markt rekrutiert werden. Daneben besetzt die GIZ die immer
wieder neu entstehenden Vakanzen in Projekten durch den Wiedereinsatz von
Personen in auslaufenden Einsätzen.
Die Entwicklung der Anzahl der befristet und unbefristet Beschäftigten zeigen
die nachfolgenden Tabellen. Für InWEnt ist eine Aufschlüsselung nach
Eingruppierung und Standorten für den Zeitraum bis einschließlich 2009 mangels
verfügbarer Daten nicht möglich.
Anlage 1
Tabelle: Befristet und unbefristet Beschäftigte nach Eingruppierung
Anlage 2
Tabelle: Befristet und unbefristet Beschäftigte nach Standorten
2. Wie wird sich die Zahl der befristet sowie unbefristet Beschäftigten in den
Jahren 2014, 2015 und 2016 voraussichtlich entwickeln (bitte nach
Standorten, Eingruppierung und „Bändern“ aufschlüsseln)?
Eine Aussage über die zukünftige Entwicklung der Mitarbeiterzahlen, ihrer
Verteilung auf Standorte und ihrer Einordnung in Vergütungsbänder bzw.
Entgeltgruppen hängt von der Entwicklung der Auftragslage ab. Bei
zurückgehender Auftragslage nimmt tendenziell die Anzahl der befristeten
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ab, weil diese nach der Erledigung ihres Auftrags keine neuen
Einsatzfelder finden. Auch die Beschäftigtenzahl in den zentralen Funktionen
passt sich der Auftragsentwicklung an, da sie über Budgets gesteuert wird. Eine
Prognose in der gewünschten Form ist daher nicht möglich.
3. Wie viele freie Consultants wurden vom DED, InWEnt, GTZ und deren
Tochterorganisationen von 2005 bis zur Fusion bzw. seit 2011 in der GIZ
und deren Tochtergesellschaften jährlich beschäftigt (bitte nach den
genannten Organisationen differenzieren)?
Die GIZ und ihre Vorgängerorganisationen „beschäftigen“ keine freien
Consultants. Die GIZ setzt – wie auch ihre Vorgängerorganisationen – sog. freie
Consultants, d. h. freie Gutachter und Berater, und Experten (Personen, die für diese
Tätigkeiten vom Hauptamt unter Wegfall der Bezüge beurlaubt wurden) für eng
umgrenzte Aufgaben im Rahmen von Dienst- und Werkleistungen ein.
Durch interne Kontrollsysteme wird sichergestellt, dass durch den Einsatz von
freien Consultants (Gutachter oder Berater) keine verdeckten
Arbeitsverhältnisse (Scheinselbständigkeiten) geschaffen werden. Der Einsatz von freien
Gutachtern und Beratern ist branchenüblich und wird bei der EU, den UN-
Unterorganisationen, der Weltbank und anderen Regionalbanken ähnlich umgesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14762Anzahl der freien Gutachter, Berater, Übersetzer im Inland (in Klammern
Anzahl der Verträge):
1 Im Jahr 2011 wurden die geschlossenen Verträge noch nach den Verfahren der
Vorgängerorganisationen abgeschlossen. Für den DED sind für die Vergangenheit keine Zahlen verfügbar. Aufgrund des
Geschäftsmodells des DED ist jedoch nur von einer geringen Anzahl von Verträgen auszugehen.
2 Die Verträge der InWEnt GmbH wurden nicht zentral erfasst. Die angegeben Zahlen sind deshalb nur
grobe Schätzwerte und beruhen auf den von der GIZ geprüften und genehmigten Vergabeverfahren.
Die GIZ sowie ihre Vorgängerorganisationen DED, GTZ und InWEnt verfügen
nicht über Tochterorganisationen bzw. Tochtergesellschaften.
4. Wie viele der verliehenen bzw. abgeordneten Beschäftigten der GIZ
nehmen oder haben von 2011 bis heute hoheitliche Aufgaben in
Bundesministerien wahrgenommen, und wurde dies in der Zusammenarbeit mit den
Ressorts (z. B. im Rahmen von Abstimmungen, Teilnahme an Sitzungen
etc.) entsprechend kenntlich gemacht?
Grundsätzlich verleiht die GIZ weder Beschäftigte an Bundesministerien noch
ordnet sie Beschäftigte in Bundesministerien ab. Alle für Bundesministerien
tätigen GIZ Beschäftigten sind im Rahmen von Aufträgen eingesetzt und
nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr.
Der Haushaltsvermerk Nr.14 zu Titel 896 03 Technische Zusammenarbeit im
Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2011 ermöglichte, dass „Personalausgaben
für bis zu 65 Beschäftigte bei einem Nachfolgeunternehmen der GTZ für
Aufgaben im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung geleistet werden“ konnten. Vor diesem Hintergrund beauftragte das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) die GIZ, für eine Übergangsphase 60 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im
Jahr 2011 und vier Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Jahr 2012 einzustellen, die
im Wege der Arbeitnehmerüberlassung vom BMZ eingesetzt wurden (siehe
auch Antwort zu Frage 7).
5. Inwiefern ist es rechtlich zulässig, dass Beschäftigte, die von einem
Unternehmen mit privatrechtlichem Status in ein Bundesministerium verliehen
bzw. abgeordnet werden oder die befristet beschäftigt sind, hoheitliche
Aufgaben wahrnehmen?
Für alle Bundesressorts ist die Grundlage für den Einsatz von externen
Personen die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des
öffentlichen Dienstes Beschäftigten externen Personen in der
Bundesverwaltung“ vom 17. Juli 2008. In Nummer 2.5 werden die Funktionen genannt, deren
Ausübung durch externe Personen nicht zulässig sind.
2005 2006 2007 2008 2009 2010 20111 2012
GTZ 1 892
(3 784)
2 083
(4 198)
2 515
(5 313)
2 852
(5 781)
2 941
(6 098)
3 007
(6 005)
2 589
(5 045)
DED
InWEnt2 19 38 84 78 69 140 19
GIZ 3 701
(7 256)
Drucksache 17/14762 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVerleih/Abordnung/Vergabe
6. Waren der DED, die GTZ und InWEnt im Besitz einer
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?
Wenn ja, wie viele Verleihvorgänge in welche Bundesministerien hatten
diese Organisationen ab 2005 jährlich zu verzeichnen?
Die GTZ hatte seit 25. Juni 2006 eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Bei DED und InWEnt lag eine solche Erlaubnis nicht vor. Im Jahr 2006 wurden
von Seiten der GTZ zwei Personen dem BMZ überlassen, in 2007 drei
Personen.
7. Ist die GIZ bzw. sind Tochterunternehmen der GIZ im Besitz einer
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?
Wenn ja, welche und wie viele Verleihvorgänge wurden von welcher
Gesellschaft von 2011 bis heute jährlich in welche Bundesministerien
verzeichnet?
Die GIZ hat eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Hiervon wurde im
Auftrag des BMZ bei der Überlassung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
an das BMZ im Rahmen des Projekts 65+ Gebrauch gemacht und im Jahr 2011
wurden 60 Personen und im Jahr 2012 vier Personen dem BMZ überlassen.
8. Werden die von der GIZ in Bundesministerien verliehenen
Leiharbeitskräfte und Consultants wie Stammbelegschaften bezahlt?
Wenn nein, welche tariflichen Regelungen finden in wie vielen Fällen
Anwendung?
Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der GIZ, die im Rahmen eines Auftrags für
Bundesministerien tätig sind, sowie auch jene im Rahmen einer
Arbeitnehmerüberlassung sind nach den Konditionen eines Tarifvertrags angestellt. Die
Vergütungshöhe und - dynamik hängt nicht von den jeweiligen Einsatzfeldern der
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ab.
9. Für wie viele der verliehenen bzw. abgeordneten Beschäftigten wurden von
2011 bis heute variable Vergütungen bei Erreichen von
„Zielvereinbarungen“ vereinbart, die in Zusammenhang mit den wahrgenommen Aufgaben
in den Bundesministerien stehen?
Sofern Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Rahmen eines Auftrags eines
Ministeriums an die GIZ tätig werden, prüft die jeweilige Führungskraft, ob in dieser
Funktion Zielvereinbarungen möglich sind. Sofern dies ohne
Interessenkonflikte mit dem Auftraggeber möglich ist (z. B. bei Zielvereinbarungen zu den
Dimensionen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Verbesserung der Qualität
oder Verbesserung der Service- und Kundenorientierung), wird eine
Vereinbarung entsprechend der GIZ-internen Regelungen getroffen und umgesetzt.
Sofern Zielvereinbarungen nach o. g. Dimensionen nicht möglich sind, greift
eine interne betriebliche Regelung, nach der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nach
einem pauschalem Zielerreichungsgrad von 50 Prozent variable Vergütung
erhalten. Nach einer innerhalb des zur Verfügung stehenden Prüfungszeitraums
durchgeführten Stichprobe kommt es in weniger als einem Drittel der Fälle zur
Vereinbarung von Zielen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1476210. Wie viele Zielvereinbarungen gibt es seit 2011, die sich auf die Erhöhung
des Volumens der durch die GIZ durchgeführten Projekte innerhalb der
Bundesministerien beziehen?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 9.
11. Wie viele von der GIZ verliehene bzw. abgeordnete Beschäftigte betreuen
in welchen Bundesministerien derzeit GIZ-Projekte und haben Einfluss
auf deren Vergabe, Ausweitung und Verlängerung?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 4.
12. Wie hoch ist der Anteil der Projektfinanzierung am Gesamthaushalt der
GTZ/GIZ, und wie hat sich dieser Anteil seit 2005 jährlich verändert
(bitte pro Jahr und Gesellschaft)?
Weder die GTZ noch die GIZ haben einen Haushalt bzw. eine institutionelle
Förderung. Damit war die GTZ und ist nun auch die GIZ zu 100 Prozent
projektfinanziert.
13. Wie hoch ist der Anteil der Projektfinanzierung der GTZ/GIZ, deren
Auftraggeber ein Bundesministerium oder eine nachgeordnete Behörde ist,
und wie hat sich dieser Anteil seit 2005 entwickelt (bitte pro Jahr und
Gesellschaft)?
Im Geschäftsjahr 2012 betrug das Geschäftsvolumen des durch Projektaufträge
des Bundes finanzierten Gemeinnützigen Bereichs (GnB), der weitgehend
deckungsgleich mit den Aufträgen von Bundesministerien oder nachgeordneten
Behörden ist, rd. 1 874 Mio. Euro (rd. 89,1 Prozent des gesamten
Geschäftsvolumens der GIZ). Seit 2005 hat sich dieser Anteil wie folgt entwickelt:
Geschäftsvolumen bis 2010 GTZ/ab 2010 GIZ:
14. Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass die GIZ in ihrer
Doppelrolle als Bereitstellerin von Programmbüros/Sekretariaten einzelner
Initiativen der Bundesregierung einerseits und Projektbewerberstatus
andererseits gegenüber ihren Wettbewerbern keinen signifikanten Wissens-
und damit Wettbewerbsvorteil hat?
Die GIZ stellt für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) die Leistungen des Programmbüros der Internationalen
KlimaschutzInitiative (IKI) bereit. Das Programmbüro IKI ist eine
eigenständige Organisationseinheit der GIZ. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
unterliegen besonderen Verschwiegenheitspflichten gegenüber allen potentiellen
Bewerbern der IKI. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Programmbüros sind an
der Bewertung von Projektvorschlägen der GIZ nicht beteiligt.
Geschäftsvolumen Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro
GnB Gesamt 778,3 832,3 886,9 1 027,4 1 176,8 1 579,1 1 755,0 1 874,0
IS 171,2 173,1 212,7 269,3 309,5 272,4 277,0 230,1
GTZ bzw. GIZ gesamt 949,5 1 005,4 1 099,7 1 296,7 1 486,2 1 851,5 2 031,9 2 104,1
Anteil GnB 82,0% 82,8% 80,6% 79,2% 79,2% 85,3% 86,4% 89,1%
Drucksache 17/14762 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBei Initiativen oder Vorhaben des BMZ stellt sich diese Frage nicht, da die GIZ
vom BMZ direkt beauftragt wird.
15. Wie viele GIZ-Beschäftigte verfügen über Visitenkarten bzw.
benutzen E-Mail-Signaturen von Bundesministerien, und inwiefern
werden sie als GIZ-Beschäftigte kenntlich gemacht (bitte nach
Bundesministerien aufschlüsseln)?
Insgesamt 28 Beschäftigte der GIZ dürfen im Rahmen der Durchführung von
Auftragsverhältnissen mit der GIZ Visitenkarten von Bundesministerien (BMU
20, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie acht) verwenden. Diese
werden so gefasst, dass kenntlich wird, dass es sich nicht um Angehörige des
jeweiligen Bundesministeriums handelt. Entsprechendes gilt für Email-
Signaturen.
16. Wie viele Beschäftigte wurden von 2009 bis heute jährlich in der GIZ
angestellt, haben weniger als vier Wochen bei der GIZ gearbeitet und
wurden anschließend wieder an die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU
oder FDP zurückverliehen (bitte nach Fraktionen differenzieren)?
Diese Fallgestaltung wurde und wird in der GIZ nicht praktiziert.
DED/InWEnt
17. Wie viele ehemalige Beschäftigte von DED und InWEnt haben infolge
der Fusion in das Tarifmodell der GTZ gewechselt und wurden letztlich in
das Tarifsystem der GIZ eingruppiert (bitte gegenüberstellen)?
Alle Konditionen der Überleitung in die Vergütungsbänder des GIZ-
Tarifsystems wurden in einem Überleitungstarifvertrag (ÜTV) vereinbart. Dieser
Tarifvertrag legt das Wahlrecht für alle Betroffenen fest, sich einmalig in einem
festen Zeitkorridor zwischen dem Manteltarifvertrag (MTV) Entwicklungshilfe
(der auf den TVöD verweist) und dem MTV GIZ entscheiden zu können.
Von dem Wahlrecht nach ÜTV wurde bis zum 31. August 2013 wie folgt
Gebrauch gemacht:
Von insgesamt 852 wahlberechtigten Beschäftigten des tariflichen Bereichs
sind insgesamt 276 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (DED: 30, InWEnt: 246) im
MTV Entwicklungshilfe verblieben und 576 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
(DED: 148, InWEnt: 428) in den MTV GIZ gewechselt.
18. Welche Probleme gab es bei der Eingruppierung von ehemaligen
Beschäftigten von DED und InWEnt in die Tarifstrukturen der GIZ, und wie
viele der Eingruppierungsprobleme wurden vor Gericht ausgetragen?
Die Zuordnung in die Vergütungsbänder wurde in einem Teil der Fälle von
Betriebsräten und in nur wenigen Fällen von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern als
unzutreffend kritisiert.
Es wurden vier Anträge der Zustimmungsersetzung vor den Arbeitsgerichten
zugunsten des Arbeitgebers ausgetragen. In einem weiteren Fall gab es einen
gerichtlichen Vergleich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14762Besteuerung
19. Inwiefern haben die Bundesregierung und die GIZ die Praxis verändert,
dass im Ausland eingesetzte GIZ-Beschäftigte weder in Deutschland
noch im Einsatzland Steuern bezahlen bzw. bezahlt haben (vgl.
Handelsblatt vom 12. April 2013), und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der bisher geltenden Praxis?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die GIZ ebenso wie die im Ausland
eingesetzten Mitarbeiter der GIZ ihren steuerlichen Pflichten sowohl im In- als
auch im Ausland nachkommen und nachgekommen sind. Die Bundesregierung
und die GIZ sind in die individuellen Besteuerungsverfahren der GIZ-
Beschäftigten nicht einbezogen.
20. Inwiefern hat die GIZ mit Merkblättern ihren Beschäftigten Hilfestellung
geleistet respektive Empfehlungen ausgesprochen, wie Steuerzahlungen
im Auslandseinsatz vermieden werden können, und sind bzw. werden
Beschäftigte nach Einschätzung der Bundesregierung mit Nachforderungen
durch Finanzämter konfrontiert sein?
a) Falls ja, in welcher Gesamthöhe ist nach Einschätzung der
Bundesregierung mit Nachforderungen zu rechnen, und mit welcher
durchschnittlichen Nachforderung müssen die betroffenen Beschäftigten
rechnen?
b) Inwiefern plant die GIZ die betroffenen Beschäftigten zu
unterstützen?
Die steuerliche Behandlung von Bezügen aus einer Beschäftigung von
Arbeitnehmern im Ausland ist vielschichtig und komplex. Die konkreten steuerlichen
Folgen einer solchen Beschäftigung hängen von den Besonderheiten des
Einzelfalls ab. Merk- oder Infoblätter der GIZ können zu diesen komplexen
steuerlichen Themen deshalb nur in ganz allgemeiner Form und unverbindlich
informieren. Sie können eine individuelle Steuerberatung nicht ersetzen.
Zu den konkreten steuerlichen Verhältnissen einzelner Mitarbeiter der GIZ
kann und darf die Bundesregierung keine Auskunft geben.
Die GIZ bietet ihren Mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz
eine Erstberatung durch ein Steuerberatungsbüro an.
21. Mit welchem Prozentsatz an Steuern und Sozialabgaben müssen im
Ausland eingesetzte Beschäftigte der GIZ nach Kenntnis der
Bundesregierung rechnen, wenn ihr Einkommen besteuert wird, und wird die GIZ die
Gehaltsstruktur entsprechend anpassen?
Der Bundesregierung ist eine Einschätzung des Prozentsatzes an Steuern und
Sozialabgaben auf die Bezüge der im Ausland eingesetzten Beschäftigten der
GIZ nicht möglich. Die konkrete Belastung hängt von den individuellen
Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Die Gehaltsstruktur der GIZ-Mitarbeiter fußt auf
einer tarifvertraglichen Einigung, so dass die zukünftige Fortschreibung der
Gehälter Gegenstand etwaiger Tarifverhandlungen wäre.
22. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Besteuerung von
Beschäftigten der KfW Bankengruppe, die im Ausland eingesetzt werden,
und wie ist die Besteuerung von Beschäftigen der staatlichen Entwick-
Drucksache 17/14762 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelungsagenturen in anderen OECD-Mitgliedstaaten (OECD =
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) geregelt?
Die Steuerpflicht hängt auch hier von den Umständen des Einzelfalls ab. Für
die Besteuerung von Beschäftigten der KfW-Entwicklungsbank ergeben sich
gegenüber den Mitarbeitern anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften keine
Besonderheiten. Über die Besteuerung von Beschäftigten der staatlichen
Entwicklungsagenturen in anderen OECD-Mitgliedstaaten liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Befristung
23. Wie viele Beschäftigte wurden seit 2011 jährlich in der GIZ und deren
Tochtergesellschaften befristet bzw. unbefristet eingestellt?
In den meisten Fällen stellt die GIZ neue Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit einer
befristeten Anstellung ein.
Von den 635 externen Einstellungen des Jahres 2011 waren 633 befristet und
zwei unbefristet, im Jahr 2012 waren es von 707 externen Einstellungen 706
befristete und eine unbefristete.
24. Wie viele Arbeitsverträge wurden von der GTZ/GIZ, ihren
Tochtergesellschaften sowie DED und InWEnt von 2005 bis heute jährlich
a) befristet verlängert,
b) entfristet oder
c) endeten mit Vertragsablauf?
Das Projektgeschäft führt zu einer großen Zahl von Verträgen, die jeweils für
einzelne Einsätze geschlossen werden. Die Häufigkeit der
Vertragsverlängerungen hängt u.a. von der Laufzeit der jeweiligen Aufträge ab. Die Anzahlen
ergeben sich für die nachgefragte Periode aus Anlage 3.
25. Wie hoch ist derzeitig der Anteil der in Bundesministerien entsandten,
befristet angestellten GIZ-Beschäftigten, die mit einer Entfristung rechnen
können, nach durchschnittlich gesehen wie vielen Jahren Beschäftigung?
Die Prüfung der Entfristungsmöglichkeiten für befristet angestellte GIZ-
Beschäftigte, die im Rahmen eines Auftrags für ein Bundesministerium tätig sind,
erfolgt – wie für andere in Projekten eingesetzte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
der GIZ auch – planmäßig in deren fünftem Beschäftigungsjahr. In den letzten
Jahren wurde jeweils rund ein Drittel der betrachteten Beschäftigten entfristet.
26. Inwiefern wird die Arbeit in einem Bundesministerium bei dem
Screening zur Entfristung von Beschäftigten der GIZ als Kriterium
berücksichtig, verglichen etwa mit Auslandsaufenthalten?
Für die Entscheidung über Entfristungen ist der aktuelle Einsatzort (Inland,
Ausland etc.) ein nachrangiges Kriterium. Vielmehr stehen die Performance der
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, deren breite Einsetzbarkeit sowie der
längerfristige Unternehmensbedarf als Kriterien im Vordergrund.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14762Verfahren vor Gericht
27. Wie viele Gerichtsverfahren mit arbeitsrechtlichem Bezug wurden von
der GTZ/GIZ, deren Tochterorganisationen sowie DED und InWEnt von
2005 bis heute jährlich geführt, und wie viele der Verfahren
a) hatten die Entfristung oder Wiedereinstellung zum Gegenstand,
Von 2005 bis heute gab es bei der GIZ und ihren Vorgängerorganisationen
insgesamt 188 arbeitsgerichtliche Verfahren, davon 77 Entfristungs- oder
Kündigungsschutzklagen.
b) wurden zu Gunsten der GIZ bzw. der Vorgängerorganisationen,
Von den 174 abgeschlossenen arbeitsgerichtlichen Verfahren wurden 34
zugunsten der GIZ und ihren Vorgängerorganisationen entschieden; 19 Klagen
wurden von den Beschäftigten zurückgenommen.
c) zu Gunsten der Beschäftigten oder
Von den 174 abgeschlossenen arbeitsgerichtlichen Verfahren wurden neun
zugunsten der Beschäftigten entschieden; acht Klagen wurden von der GIZ bzw.
ihren Vorgängerorganisationen zurückgenommen.
d) mit einem Vergleich
entschieden, und wie hoch waren insgesamt die Zahlungen, auf die sich
die Konfliktparteien von 2005 bis heute jährlich geeinigt haben?
Von den 174 abgeschlossenen arbeitsgerichtlichen Verfahren wurden 104 durch
Vergleich beendet. Die Zahlungen der GIZ und ihrer Vorgängerorganisationen
an die Beschäftigten aus diesen Vergleichen beliefen sich auf insgesamt
ca. 900 000 Euro. Die Zahlungen erfolgten aus unterschiedlichen
Rechtsgründen. Daneben gab es auch durch Vergleich vereinbarte Zahlungen der
Beschäftigten an die GIZ und ihre Vorgängerorganisationen.
28. Wie viele Gerichtsverfahren wurden gegen Arbeitnehmervertretungen der
GTZ/GIZ, deren Tochtergesellschaften bzw. DED und InWEnt von 2005
bis heute jährlich geführt und endeten
a) zu Gunsten der GIZ bzw. der Vorgängerorganisationen,
b) zu Gunsten der Beschäftigten oder
c) mit einem Vergleich?
Im Zeitraum seit 2005 bis heute gab es bei der GIZ und ihren
Vorgängerorganisationen insgesamt zwölf gerichtliche Verfahren gegen
Arbeitnehmervertretungen, von denen sieben abgeschlossen sind. Zwei Verfahren wurden vom
Betriebsrat zurückgenommen, ein Verfahren endete zugunsten der
Arbeitnehmervertretung und vier Verfahren endeten durch Vergleich.
Kontrollen/Bußgelder
29. Wie oft wurden die GIZ sowie deren Tochtergesellschaften durch die
Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit von 2011 bis heute jährlich kontrolliert?
Im Jahr 2012 fand eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung statt.
Hierbei wurden keine nennenswerten Verstöße festgestellt und keine Bußgelder
verhängt.
Drucksache 17/14762 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInformationen zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Rückschlüsse auf
individualisierbare Personen und Unternehmen zulassen, dürfen aus Gründen des
Datenschutzes nicht weitergegeben werden. Soweit Ermittlungshandlungen
vorgenommen worden sein sollten, wäre die zuständige Staatsanwaltschaft als Herrin
des Verfahrens alleine auskunftsberechtigt.
30. Wie viele und welche Verstöße wurden von den in der Frage 29 genannten
Kontrollbehörden von 2011 bis heute jährlich festgestellt, und wie hoch
waren die jährlich verhängten Bußgelder?
Siehe hierzu Antwort zu Frage 29.
31. Wie hoch waren die gegen die GIZ von 2011 bis heute jährlich vor
Gericht verhängten Geld-, Bewährungs- und Freiheitsstrafen?
Es wurden von 2011 bis heute keine Geld-, Bewährungs- und Freiheitsstrafen
gegen die GIZ verhängt.
Befristung in Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden
32. Wie viel Geld wurde von 2005 bis heute jährlich aufgrund von
Vergleichen in Gerichtsverfahren, die die Entfristung oder Wiedereinstellung
zum Gegenstand hatten, in Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden an Kläger gezahlt (bitte nach Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden differenzieren)?
Die Beantwortung ergibt sich aus beiliegender Tabelle (Anlage 4).
Anlage 1: Befristete und unbefristet Beschäftigte nach Eingruppierung
be
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*) Zum 1.1.2012 wechselten 121 Personen im Rahmen eines Betriebsübergangs zu Engagement Global gGmbH (93 aus Bonn, 26 aus Berlin und 2 aus anderen deutschen Standorten).
**) Für InWEnt sind keine Daten zur Verteilung der befristet und unbefristet Beschäftigten nach Standorten verfügbar
befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV%
Gesamt 1027 1356 2383 56,9% 1120 1322 2442 54,1% 1349 1325 2674 49,6% 1729 1357 3086 44,0% 2026 1435 3461 41,5%
Bonn 26 14 40 35,0% 35 15 50 30,0% 47 14 61 23,0% 46 19 65 29,2% 62 20 82 24,4%
Berlin 48 32 80 40,0% 58 29 87 33,3% 77 32 109 29,4% 109 41 150 27,3% 125 56 181 30,9%
Eschborn / Frankfurt 274 937 1211 77,4% 293 911 1204 75,7% 398 917 1315 69,7% 563 917 1480 62,0% 621 945 1566 60,3%
weitere deutsche Standorte 1 1 0,0% 1 1 0,0% 1 1 0,0% 1 1 0,0%
Mitarbeiter/innen im Ausland 678 373 1051 35,5% 733 367 1100 33,4% 827 362 1189 30,4% 1010 380 1390 27,3% 1217 414 1631 25,4%
befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV%
Gesamt 98 140 238 58,8% 95 136 231 58,9% 109 132 241 54,8% 140 131 271 48,3% 154 132 286 46,2%
Gesamt 818 821 799 797 815
befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV% befristet unbefristet Gesamt UBV%
Gesamt 2553 2349 4902 47,9% 2680 2448 5128 47,7% 2626 2484 5110 48,6% 2643 2529 5172 48,9%
Bonn / Bad Honnef 358 487 845 57,6% 370 486 856 56,8% 256 504 760*) 66,3% 270 497 767 64,8%
Berlin 168 151 319 47,3% 207 161 368 43,8% 216 158 374*) 42,2% 230 170 400 42,5%
Eschborn / Frankfurt 636 1079 1715 62,9% 697 1117 1814 61,6% 697 1128 1825 61,8% 683 1134 1817 62,4%
weitere deutsche Standorte 38 164 202 81,2% 34 169 203 83,3% 35 155 190*) 81,6% 35 156 191 81,7%
Mitarbeiter/innen im Ausland 1353 468 1821 25,7% 1372 515 1887 27,3% 1422 539 1961 27,5% 1425 572 1997 28,6%
DED DED DED DED DED
InWEnt InWEnt InWEnt InWEnt InWEnt
31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 30.06.2013
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31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009
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2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
GIZ 1266 1243
GTZ 439 550 582 765 784 994
InWEnt 72 45 83 137 76 240
DED ? 70 56 73 75 112
GIZ 122 191
GTZ 34 25 40 76 90 218
InWEnt 3 5 15 8 17 31
DED 3 1 4 4 5 7
Austritt zum Vertragsende
GIZ 336 347
GTZ 184 193 208 216 231 256
InWEnt 78 49 77 55 25 51
DED 24 19 27 15 24 41
Entfristung
befristete Vertragsverlängerung
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Ressort Behörde Jahr Betrag in EUR
Bundesministerium des Innern
(BMI)
Fachhochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung (FH Bund)
Statistisches Bundesamt
Bundeskriminalamt (BKA)
2008
2009
2009
28.890,41
4.590,78
4.400,00
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft u.
Verbraucherschutz (BMELV)
Bundesanstalt für Landwirtschaft u.
Ernährung (BLE)
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
Thünen-Institut (TI)
2009
2011
2012
31.08.2013
2010
2012
31.08.2013
12.241,50
1.100,00
57.500,00
10.000,00
18.000,00
10.000,00
107.000,00
Bundesministerium für Gesundheit
(BMG)
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 2005
2008
2013
35.000,00
8.240,00
10.000,00
Bundesministerium für Verkehr,
Bau u. Stadtentwicklung (BMVBS)
Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR)
Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt)
Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS)
Deutscher Wetterdienst (DWD)
2011
2013
2008
2008
2008
1.100,00
2.000,00
20.000,00
16.000,00
2.000,00
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Eisenbahnbundesamt (EBA)
Generaldirektion Wasserstraßen u.
Schifffahrt (GDWS)
2010
2008
2005
2007
44.000,00
3.500,00
9.500,00
4.000,00
Auswärtiges Amt (AA) Deutsches Archäologisches Institut
(DAI)
2007
2012
2.000,00
5.000,00
Bundesministerium für
Umweltschutz, Naturschutz u.
Reaktorsicherheit (BMU)
Umweltbundesamt
Bundesamt für Strahlenschutz
2007
2012
2013
64.500,00
68.184,00
19.000,00
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]