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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Finanzermittlungen von Polizei und Geheimdiensten

Verfolgung des Finanzgebarens von Einzelpersonen oder Organisationen zur Bekämpfung von Geldwäsche, &quot;Terrorismus&quot; und zunehmend auch anderer Kriminalitätsformen: befasste Bundesbehörden, Kriminalitätsbereiche, computergestützte Werkzeuge, Arbeitsinhalte und Aktivitäten von BaFin und BKA, Einbeziehung deutscher oder ausländischer Geheimdienste, nationale, europäische und internationale Koordination und Kooperation von Behörden und privaten Einrichtungen, Datenaustausch, aktuelle Informationen zur Überwachung durch den US-Militärgeheimdienst NSA<br /> (insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.10.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1478823. 09. 2013

Finanzermittlungen von Polizei und Geheimdiensten

der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Immer häufiger werden so genannte Finanzermittlungen nicht nur zur Bekämpfung eines vermeintlichen „Terrorismus“ eingesetzt. Die Verfolgung des Finanzgebarens von Einzelpersonen oder Organisationen wird zunehmend auch für andere Kriminalitätsbereiche genutzt.

Maßgeblich für Behörden des Bundes ist im polizeilichen Bereich die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte „Financial Intelligence Unit“ (FIU), die neben einer Bekämpfung der Geldwäsche auch für die „Finanzierung des Terrorismus“ zuständig ist. Das Amt bewirbt das in der Abteilung „ST4“ (Zentral- und Serviceangelegenheiten) eigens gegründete Referat Finanzermittlungen als „bundesweit erste Dienststelle im Staatsschutzbereich, die sich ausschließlich mit dieser speziellen Thematik befasst“ (www.bka.de). Zu dessen Aufgaben gehöre demnach „die Abklärung von Konten und sonstigen Finanztransfers bis hin zur Vermögensabschöpfung“. „Verdächtige Transaktionen“ sollen unter anderem durch den Abgleich mit Datenbanken anderer Einrichtungen aufgespürt werden. Zu den Partnern gehören auch die „Joint Financial Investigation Groups“ der Bundesländer. Seit mehreren Jahren führt das BKA zu dem Thema auch Schulungen im Ausland durch, darunter beispielsweise 2008 in Jordanien („Internetkriminalität/Finanzermittlungen im Terrorismus-Bereich“ – Bundestagsdrucksache 17/12981).

Im Bundesministerium des Innern liegt die Zuständigkeit für Finanzermittlungen bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit. Dessen früherer Leiter, Gerhard Schindler, ist mittlerweile Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND). Laut der Bundesregierung ist der BND zur „Aufklärung der Organisierten Kriminalität im Allgemeinen und der Geldwäsche im Besonderen“ unter „phänomenbezogenen Gesichtspunkten“ ebenfalls mit Finanzermittlungen befasst. Als Produkte erstellt der Auslandsgeheimdienst strategische Lagebilder für die Bundesregierung und sammelt hierfür „die erforderlichen Informationen über das Ausland […] und wertet sie aus“ (Bundestagsdrucksache 17/14761).

Als weitere deutsche Behörde nimmt – neben dem Zoll und den Zollfahndungsämtern – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Finanzermittlungen vor. Zu den Zielen der BaFin gehört die Aufdeckung von „Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen“. Alle Zuständigkeiten im Zusammenhang damit sind nun in der Abteilung „Geldwäscheprävention“ „sektorübergreifend gebündelt“.

Im Oktober letzten Jahres hatte der Rat der Europäischen Union einen Bericht mit „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“ abgefasst, der Finanzermittlungen einen „proaktiven und präventiven Zusatznutzen“ auch bei anderen schweren Straftaten attestiert (Ratsdokument 12657/2/12). Ihre Anwendung soll ausgebaut werden, um damit „internationale Netze der organisierten Kriminalität zu zerschlagen“. Alle EU-Mitgliedstaaten werden angehalten, zur „finanzbezogenen erkenntnisgestützten Polizeiarbeit” neue Kooperationsformen von Steuerbehörden, Polizeien und dem Zoll aufzubauen. Vorgeschlagen wird eine „übergreifende Politik für Finanzkriminalität und Finanzermittlungen“, die „für alle einschlägigen Behörden, einschließlich Strafverfolgungsbehörden“ gelten soll. Ziel ist, „komplexe und langwierige Ermittlungen im Bereich der Finanzkriminalität schneller voranzubringen“. Die Nutzung entsprechender computergestützter Werkzeuge wird angeregt.

Mehrere EU-Mitgliedstaaten setzen inzwischen Software ein, um Auffälligkeiten in Finanzströmen zu finden. In Italien werden auf diese Weise Steuererklärungen analysiert. Die Analyse der Abweichung von Einnahmen und Ausgaben firmiert als „Al Capone-Methode“. In den Niederlanden und Dänemark wird derart auch unerwünschte Migration bekämpft. Die digitalen Analysemethoden sollen helfen, Beziehungen und Verbindungen von Personen, Orten oder Ereignissen zu visualisieren.

Der EU-Bericht sieht allerdings rechtliche Hindernisse in den Datenschutzregelungen einiger Mitgliedstaaten. Angeregt wird deshalb das Umgehen heimischer Beschränkungen über den Umweg der EU („Sollte dies auf nationaler Ebene nicht möglich sein, so sollten maßgeschneiderte Vereinbarungen über den Datenaustausch gefördert werden“). Gemeint sind beispielsweise die EU-Agenturen Europol und Eurojust. Die EU-Agentur zur justiziellen Zusammenarbeit hatte bereits eine entsprechende Konferenz abgehalten. Die Finanzabteilung der holländischen Staatsanwaltschaft warb dort, Finanzermittlungen in allen Kriminalitätsbereichen zu verankern. Mit 5 Mio. Euro fördert die Europäische Union das Projekt „Euromed Police”, in dem Polizeien arabischer und nordafrikanischer Länder ebenfalls zur „Finanzierung terroristischer Organisationen“ und der Ausforschung verborgener Finanztransaktionen (so genannter informal value transfer systems, IVTS) ausgebildet werden. Unbedingt empfohlen wird dort die Intensivierung digitaler Finanzermittlungen („Finally understand that international co-operation is an absolute requirement to carry out efficient forensic investigation, regarding the globalisation of the financial and economic sector, where huge amounts of money can be electronically transferred thousands of miles away in a few seconds“).

Die damaligen G7-Staaten hatten 1989 die „Financial Action Task Force“ (FATF) gegründet. Ihr Hauptquartier ist bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angesiedelt. Sie hat derzeit 36 Mitglieder, Deutschland gehört zu den Gründern. Die Organisation entwickelt Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, aber auch der Finanzierung von „Terrorismus“ und Waffenhandel. Nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde im Oktober 2001 das Mandat der FATF von „Geldwäsche“ um die „Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“ ausgeweitet. Die FATF veröffentlichte in diesem Zusammenhang acht „spezielle Empfehlungen“ zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, die 2004 um eine weitere Empfehlung ergänzt wurden. Die „Empfehlungen“ 30 und 31 sehen eine „proaktive Strafverfolgung“ vor („pro-active parallel financial investigation when pursuing money laundering, associated predicate offences and terrorist financing“). Wie die EU regt auch die FATF die Einrichtung neuer, übergreifender „nationaler Zentren“ aus mehreren Behörden an. Sie sollen in jedem Mitgliedstaat als Kontaktstelle zur Entgegennahme, Analyse und Weitergabe von Meldungen über verdächtige Transaktionsmeldungen dienen. Die Einrichtungen müssten „direkt oder indirekt“ Zugang zu „finanziellen, administrativen und polizeilichen Informationen“ erhalten. Die nationalen Finanzermittlungsgruppen sollen demnach sogar ein politisches Mandat übernehmen: Von ihr gewonnene Erkenntnisse müssten in die „Entwicklung und Umsetzung von politischen Strategien und Aktivitäten“ einfließen.

Die beschriebenen Maßnahmen greifen immer tiefer in die Privatsphäre Betroffener ein. In Kombination mit Passagierdaten und Metadaten aus abgehörter Telekommunikation können weitgehende Persönlichkeitsprofile angelegt werden. Keines der geplanten Vorhaben betont hingegen den Datenschutz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Welche deutschen Bundesbehörden nutzen für welche Zwecke Finanzermittlungen (bitte auch die zuständigen Abteilungen angeben)?

2

Inwieweit sind diese auf Wirtschafts- und Finanzdelikte beschränkt, bzw. für welche anderen Kriminalitätsphänomene oder sonstigen Bereiche kommen die Finanzermittlungen dort jeweils zum Einsatz?

3

Inwieweit hat die Nutzung von Finanzermittlungen in den Behörden in den letzten zehn Jahren jeweils zu- oder abgenommen?

4

Inwiefern hat sich der Zweck der Finanzermittlungen in den jeweiligen Behörden in den letzten Jahren verändert, etwa indem diese beispielsweise ursprünglich zur „Terrorismusbekämpfung“ eingerichtet worden waren und nun auch für andere Kriminalitätsformen genutzt werden?

5

Auf welche Finanztransaktionen von Privatpersonen, Firmen oder Organisationen dürfen die Behörden im Zuge ihrer Finanzermittlungen zugreifen?

6

Inwiefern ist es den entsprechenden Behörden juristisch und technisch möglich, „Kreuztreffer“ durch die gleichzeitige Analyse mehrerer Datensätze (auch verschiedener Behörden) zu suchen?

7

Welche computergestützten Werkzeuge werden zum Aufspüren verdächtiger Transaktionen oder zur Auswertung erlangter Datensätze im Rahmen von Finanzermittlungen durch die Behörden jeweils genutzt, wer sind die Hersteller der Hard- bzw. Software, und welche Kosten fielen hierfür in den letzten zehn Jahren an?

8

Über welche Funktionalitäten verfügen die Anwendungen, inwiefern sind diese zum „Data Mining“ oder dem Visualisieren der Beziehungen und Verbindungen von Personen, Orten oder Ereignissen geeignet, und inwiefern ist den nutzenden Ämtern der Quellcode der jeweiligen Software bekannt?

9

Was ist damit gemeint, wenn der Bericht der Financial Action Task Force (FATF) namens „Mutual Evaluation Report of Germany“ 2010 davon berichtet, dass „suppliers of special research and monitoring software“ in die deutsche Financial Intelligence Unit (FIU) eingebunden seien, und um welche Unternehmen bzw. Software handelt es sich dabei?

10

Welche Aufgaben übernimmt die Abteilung „Geldwäscheprävention“ bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinsichtlich Finanzermittlungen, und wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gehören ihr mit welchem Aufgabenzuschnitt an?

11

Auf welche Art und Weise arbeitet die BaFin mit dem BKA zusammen, wie wird Doppelarbeit bzw. doppelte Zuständigkeit vermieden, und inwiefern ist diese Kooperation inzwischen institutionalisiert?

12

Wann und aus welchen Erwägungen wurde die FIU beim BKA gegründet, und aus welchen Gründen ist diese im Staatsschutzbereich angesiedelt?

13

Was ist damit gemeint, wenn das BKA dessen Arbeit mit „Abklärung von Konten und sonstigen Finanztransfers“ bewirbt, und auf welche Finanztransaktionen wird in diesem Zusammenhang zugegriffen?

14

Mit welchen anderen deutschen Behörden arbeitet das BKA zu Finanzermittlungen vornehmlich zusammen, und inwieweit hat sich diese Kooperation in festen Zusammenarbeitsformen oder Arbeitsgruppen verstetigt?

15

Mit welchen Banken, Versicherungen oder anderen privaten Einrichtungen arbeitet das BKA zu Finanzermittlungen zusammen, und inwieweit hat sich diese Kooperation in festen Zusammenarbeitsformen oder Arbeitsgruppen verstetigt?

16

Welche Behörden welcher Länder wurden vom BKA, dem Zollkriminalamt (ZKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst oder der BaFin im Bereich Finanzermittlungen fortgebildet, und worum handelte es sich bei den Maßnahmen (bitte auch angeben, sofern es sich um einen „Austausch“ gehandelt hat)?

17

Inwieweit wurden bei den Ausbildungen bzw. einem „Austausch“ auch die Nutzung computergestützter Werkzeuge behandelt, und um welche handelte es sich jeweils konkret?

18

Auf welche Art und Weise ist die FIU in das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eingebunden bzw. kooperiert mit diesem im Einzel- und im Regelfall, wie es unter anderem im „Mutual Evaluation Report of Germany“ der FATF 2010 beschrieben wurde?

19

Inwieweit und in welcher Form übernimmt die FIU Ermittlungs- oder Überwachungsmaßnahmen für Behörden des GTAZ bzw. ist in welcher Häufigkeit an entsprechenden gemeinsamen Maßnahmen beteiligt?

20

Was ist damit gemeint, wenn im „Mutual Evaluation Report of Germany“ der FATF festgehalten wird, hinsichtlich der proaktiven Ausforschung von Non-Profit-Organisationen käme ein „intelligence-driven process“ zur Anwendung, dessen Betonung auf der „intelligence side“ liege?

21

Auf welche Art und Weise ist die Abteilung Öffentliche Sicherheit im Bundesministerium des Innern mit Finanzermittlungen befasst?

22

Inwiefern dürfen das BKA oder das ZKA für Finanzermittlungen auch Informationen deutscher oder ausländischer Geheimdienste verarbeiten, und wie hat sich die entsprechende Datenweitergabe seit 2007 verändert (bitte hierfür Zahlen für jedes Jahr angeben)?

23

Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung erklärt, der Bundesnachrichtendienst sei zur „Aufklärung der Organisierten Kriminalität im Allgemeinen“ unter „phänomenbezogenen Gesichtspunkten“ ebenfalls mit Finanzermittlungen befasst?

24

Welche Informationen sind gewöhnlich in entsprechenden „strategischen Lagebildern“ des BND enthalten (Bundestagsdrucksache 17/14761)?

25

An welchen Konferenzen der europäischen Agenturen Eurojust, Europol oder Enisa, die sich in den letzten fünf Jahren mit Finanzermittlungen befassten, haben welche Behörden der Bundesregierung mit welchen Abteilungen teilgenommen, und welche eigenen Beiträge haben sie dort erbracht?

26

Inwiefern waren Behörden der Bundesregierung an der Erstellung des Berichts zu „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“ des Rates der Europäischen Union hinsichtlich verstärkten Finanzermittlungen beteiligt (Ratsdokument 12657/2/12)?

27

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Berichts, wonach Finanzermittlungen einen „proaktiven und präventiven Zusatznutzen“ erzielen könnten und vermehrt „in allen Fällen schwerer und organisierter Kriminalität“ eingesetzt werden sollten?

28

Welche Überlegungen existieren bei der Bundesregierung, wo die vorgeschlagenen Finanzermittlungen für andere Kriminalitätsbereiche auf deutscher Ebene koordiniert werden könnten, und inwiefern ist hiervon auch erfasst, ob diese Koordination beim BKA verbliebe und dann vom Bereich „Staatsschutz“ in eine andere Abteilung verlagert werden müsste?

29

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Berichts, EU-Mitgliedstaaten sollten zur „finanzbezogenen erkenntnisgestützten Polizeiarbeit“ neue Kooperationsformen von Steuerbehörden, Polizeien und dem Zoll aufbauen?

30

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Berichts, „komplexe und langwierige Ermittlungen im Bereich der Finanzkriminalität“ wären schneller erfolgreich, wenn mehr computergestützte Werkzeuge eingesetzt würden, und welche Anwendungen kämen aus Sicht der Bundesregierung hierfür in Frage?

31

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Berichts, „proaktive Ermittlungen“, eine „proaktive Strafverfolgung“ sowie eine „finanzbezogene erkenntnisgestützte Polizeiarbeit“ zu fördern, und was ist aus Sicht der Bundesregierung hierunter jeweils zu verstehen?

32

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Empfehlung des EU-Berichts, die „operative Zusammenarbeit zwischen Polizei, Steuerbehörden und Zoll sollte durch einen gegenseitigen Zugang zu Datenbanken und durch Interoperabilität der Datenbanken verstärkt werden“, und wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu verstehen, dass wenn „dies auf nationaler Ebene nicht möglich sein [sollte], so sollten maßgeschneiderte Vereinbarungen über den Datenaustausch gefördert werden“?

33

Wie sind die Empfehlungen Nr. 15 (New technologies), 16 (Wire transfers), 20 (Reporting of suspicious transactions) sowie 30 (Responsibilities of law enforcement and investigative authorities) der FATF hinsichtlich „proaktiver“ Finanzermittlungen (Empfehlung Nr. 30) aus Sicht der Bundesregierung für ihre Behörden jeweils umgesetzt worden (bitte für Polizei, Zoll und Geheimdienste darstellen)?

34

Wie ist die Empfehlung der FATF, von den nationalen FIU gewonnene Erkenntnisse müssten in die „Entwicklung und Umsetzung von politischen Strategien und Aktivitäten“ einfließen, aus Sicht der Bundesregierung für ihre Behörden umgesetzt worden, bzw. welche anderweitige Haltung vertritt sie hierzu?

35

Welche „Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und Proliferation“ der FATF hält die Bundesregierung hinsichtlich von Finanzermittlungen durch ihre Polizeien und Geheimdienste für änderungsbedürftig?

36

Seit wann und auf welche Weise engagieren sich welche Behörden der Bundesregierung in der „Egmont Group of Financial Intelligence Units“?

37

Welche Möglichkeiten zur Kooperation, vor allem im Bereich des Informationsaustausches, Ausbildung oder sonstiger Wissensweitergabe, sieht die Bundesregierung in der „Egmont Group“?

38

Inwiefern ist die Mitarbeit in der „Egmont Group“ aus Sicht der Bundesregierung geeignet, auch operative Ermittlungen zu befördern oder zu erleichtern?

39

In welchen, der „Egmont Group“ ähnlichen internationalen Zusammenschlüssen sind welche deutschen Behörden hinsichtlich Finanzermittlungen organisiert oder anderweitig beteiligt?

40

Auf welche Weise war bzw. ist die Bundesregierung an der Gründung und an der Arbeit des Expertenausschusses des Europarates für die „Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (MONEYVAL) beteiligt?

41

Über welche eigenen Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Meldung, wonach der US-Militärgeheimdienst NSA weite Teile des internationalen Zahlungsverkehrs sowie Banken und Kreditkartentransaktionen überwacht (SPIEGEL ONLINE vom 15. September 2013), bzw. welche weiteren Erkenntnisse konnte sie hierzu mittlerweile gewinnen?

42

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung mittlerweile über das NSA-Programm „Follow the Money“ zum Ausspähen von Finanzdaten sowie der Finanzdatenbank „Tracfin“?

43

Inwieweit sind von den Spähaktionen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Zahlungsabwicklungen großer Kreditkartenfirmen betroffen, die nach Berichten des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ dazu dienen, „die Transaktionsdaten von führenden Kreditkartenunternehmen zu sammeln, zu speichern und zu analysieren“?

44

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Bericht, wonach in „Tracfin“ auch Daten der in Brüssel beheimateten Firma Swift, über die millionenfache internationale Überweisungen vorgenommen werden, eingespeist werden?

45

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Feststellung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“, wonach die NSA das Swift-Netzwerk „gleich auf mehreren Ebenen“ anzapft und hierfür unter anderem den „Swift-Druckerverkehr zahlreicher Banken“ ausliest?

46

Wie werden diese tiefen Eingriffe in die Privatsphäre seitens der Bundesregierung – zumal auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein könnten – beurteilt?

47

Welche eigenen Schritte hat die Bundesregierung anlässlich der Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ eingeleitet, und welche Ergebnisse wurden hierbei bislang erzielt?

48

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Forderung der Europäischen Kommission, das Swift-Abkommen mit den USA auszusetzen, zumal dort lange um Datenschutzkriterien unter Einbeziehung der Polizeiagentur Europol gerungen wurde?

Berlin, den 23. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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