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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Treffen der informellen Struktur der "Gruppe der Sechs" in Rom und dort behandelte Inhalte

Tagesordnung und Tagungsort des &quot;G6+1&quot;-Treffens der sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedsstaaten mit Vertretern der USA im September 2013 in Rom, Zugang zu Inhalten, Vermittlung der Ergebnisse, Unterrichtung der übrigen 21 EU-Staaten, Teilnehmer und deren Beiträge, Mitwirkung der EU-Kommission sowie deutscher Stellen, Behandlung von Sicherheitsthemen, EU-Ein- und Ausreiseregister EES, &quot;Working group on modern technology&quot; innerhalb der European Police Chiefs Taskforce, Einbeziehung des Bundeskriminalamtes (BKA)<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.10.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1479923. 09. 2013

Treffen der informellen Struktur der „Gruppe der Sechs“ in Rom und dort behandelte Inhalte

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Thomas Nord, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 12. und 13. September 2013 haben sich die Innenminister der sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten in Rom getroffen. Zur heutigen „Gruppe der Sechs“ (G6) gehören seit ihrer Gründung 2003 die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens. Mit dem EU-Beitritt wurde auch Polen 2006 Mitglied des informellen Zirkels. Auf Initiative des damaligen Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, nimmt seit 2007 auch das US-Ministerium für „Heimatschutz“ sowie die US-Generalbundesanwaltschaft an den Treffen teil. Die Zusammenkunft firmiert seitdem als „G6+1“. Auch die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, sowie die EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström sind – jedoch nur teilweise – zugegen. Zu den Aufgaben der jeweils ausrichtenden Regierung gehört die Gestaltung der Tagesordnung. In diesem Falle war also Italien hierfür verantwortlich. Die Gruppe ist auch mit geheimdienstlichen Aktivitäten und der Telekommunikationsüberwachung befasst. Dies hatte das Bundesministerium des Innern bestätigt (Bundestagsdrucksache 17/9904).

In Rom wollte der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, auch die Enthüllungen zu den US-Spionageprogrammen ansprechen. Das jedenfalls hatte er im Rahmen der Diskussionen um das PRISM-Programm verlautbart. Kritisches ist hiervon nicht zu erwarten, zumal er dem Spionageprogramm damals einen „edlen Zweck” attestierte (Interview www.heute.de, 12. Juli 2013). Gespräche zur US-Spionage auf der Ebene der Europäischen Union (EU) waren allerdings bislang fruchtlos verlaufen. Großbritannien, ebenfalls Mitglied der G6, hatte eine Offenlegung seiner geheimdienstlichen Praktiken abgelehnt. Die Regierung zeigte sich nur dann dazu bereit, wenn alle 27 EU-Mitgliedstaaten hierzu Angaben machen würden.

Der Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich wollte in Rom auch über seinen neuerlichen Vorstoß zum EU-Ein- und Ausreiseregister EES sprechen. Alle ausländischen Reisenden werden gezwungen, vor jeder Einreise in einen Mitgliedstaat – unabhängig davon, ob ein Visum erforderlich ist – eine Anmeldung vorzunehmen. Vorgebliches Ziel der neuen Datensammlung ist die Ausforschung der „Reisebewegungen von Terrornetzwerken”. Die erlangten Daten der Reisenden werden mit polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbanken abgeglichen. Erst dann erfolgt die Erlaubnis – oder ein Reiseverbot. Auf dem Treffen der G6 wurde womöglich darüber beraten, ob die USA Zugriff auf Daten des EES bekommen können.

Drucksache 17/14799 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Treffen der „G6+1“ sind aus Sicht der Fragesteller zutiefstundemokratisch. In ihrer Antwort auf eine frühere Anfrage der Fragesteller/-innen hatte die Bundesregierung ihren informellen Charakter sogar hervorgehoben (Bundestagsducksache 17/9904): Demgemäß gehe es den Beteiligten darum, sich über „Problemlagen in ihren Ländern“ auszutauschen.

Die Bundesregierung bestätigt, „eine Vertiefung der erörterten Themen erfolgte im Übrigen in zahlreichen bi- und multilateralen Foren formeller und informeller Art“.

Die Fragesteller/-innen bleiben daher bei ihrer Auffassung zum Demokratiedefizit des Treffens, da über den konkreten Inhalt, also die Gespräche im Verborgenen, nichts berichtet wird. Der „informelle Gedankenaustausch“ dient der Anbahnung oder Umsetzung konkreter gemeinsamer Initiativen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Da die Treffen der „G6+1“ dem „freien Gedankenaustausch“ unter den beteiligten Innenministern dienen (Bundestagsdrucksache 17/11949), wie soll das Zustandekommen demokratischer Entscheidungen der Europäischen Union, wenn diese wie in Rom unter mächtigen Mitgliedstaaten vorbereitet werden, dann parlamentarisch kontrolliert werden?

2

Inwiefern hat die Bundesregierung selbst erwogen, trotz des „informellen Charakters“ der Treffen Abgeordneten, Journalistinnen und Journalisten oder der allgemeinen Öffentlichkeit ungefilterten Zugang zu Inhalten der Treffen zu verschaffen oder diese Frage im Rahmen der Treffen sogar zum Thema zu machen (Bundestagsdrucksache 17/11949)?

3

Nach welchen Kriterien hatte das Bundesinnenministerium beim Treffen 2012 in München entschieden, welche Inhalte und Ergebnisse der Öffentlichkeit oder Abgeordneten nationaler Parlamente mitgeteilt werden, da laut früherer Antwort ein allgemeiner „Kriterienkatalog“ hierfür nicht festgelegt wurde?

4

Welche Tagesordnung hatte das Treffen der „G6+1“ in Rom (bitte in groben Zügen skizzieren und die Tagesordnung beifügen)?

5

Wo hat das Treffen stattgefunden?

6

Welche Stellen der Bundesregierung waren konkret in die Vorbereitung des Treffens eingebunden (bitte auch die Abteilungen und die benötigte Personalstärke angeben)?

7

Welche weiteren Treffen am Rande der „G6+1“ haben in zeitlicher Nähe stattgefunden, sofern diese im Bezug zum Treffen in Rom standen?

8

Welche Angehörigen anderer Regierungen, EU-Agenturen, sonstiger Institutionen oder „Wissenschaftler und Experten“ nahmen mit welchem Personal an dem Treffen teil, und um welche konkreten Personen handelte es sich dabei (bitte auch deren Zugehörigkeit zu Behörden und anderen Einrichtungen angeben)?

9

Zu welchen Themen waren diese anderen Teilnehmenden eingeladen, und welche Beiträge steuerten diese bei?

10

Welche deutschen Behörden oder sonstigen Stellen nahmen mit welchen Kräften teil?

11

Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat nach Kenntnis der Bundesregierung der italienische Vorsitz festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen die Europäische Kommission sowie die teilnehmenden US-Behörden anwesend sein dürfen?

12

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis, nach welchen Kriterien die Teilnahme der Kommission sowie Behörden der USA seitens der italienischen Regierung zu einzelnen Themen als hilfreich eingeschätzt wurde und sie deshalb hinzugezogen wurden?

13

An welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen haben die USA sowie die Europäische Kommission beim Treffen in Rom teilgenommen?

14

Welche eigenen Beiträge haben diese hierzu verteilt oder gehalten (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?

15

Sofern es sich auch um „Sicherheitsthemen mit transatlantischem Bezug“ handelte, was ist damit konkret gemeint (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?

16

Wie und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich „zur Themensetzung“ und zur Teilnahme der USA zu äußern?

17

Inwiefern trifft es zu, dass der Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich die Enthüllungen zu den US-Spionageprogrammen PRISM sowie weiteren digitalen Spionagetätigen der britischen und US-amerikanischen Regierungen ansprach?

18

Wann und in welcher Form wurden an wen entsprechende Vorschläge oder Forderungen gerichtet?

19

Welchen Inhalt hatten diese Mitteilungen konkret?

20

Wie und mit welchem Inhalt haben die übrigen teilnehmenden Regierungen nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich „zur Themensetzung“ und zur Teilnahme der USA bzw. zu den Enthüllungen zu den US-Spionageprogrammen PRISM sowie weiteren digitalen Spionagetätigen der britischen und US-amerikanischen Regierungen zu äußern?

21

Inwiefern haben die Reaktionen der beiden Regierungen tatsächlich zu einer veränderten Tagesordnung bzw. einer anderen Behandlung der Themen geführt?

22

Inwiefern und mit welchem Inhalt sind diese Themen dann tatsächlich behandelt worden?

23

Inwiefern hat der Bundesinnenminister seine Auffassung (so oder ähnlich) wiederholt, das PRISM-Programm diene einem „edlen Zweck“, und wie reagierten die übrigen Teilnehmenden?

24

Inwiefern hatte der Bundesinnenminister auch seinen neuerlichen Vorstoß zum EU-Ein- und Ausreiseregister EES auf die Tagesordnung gesetzt?

25

Wie und mit welchem Inhalt wurde darüber beraten, ob die USA mittelbaren oder unmittelbaren Zugriff auf Daten des EES bekommen könnten?

26

Wie wurden die übrigen 21 EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des Treffens über die dort behandelten Themen unterrichtet?

27

Inwiefern haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung davon Gebrauch gemacht, „Anregungen in Bezug auf dort behandelte Themen“ mitzuteilen (Bundestagsdrucksache 17/9904)?

28

Sofern sich dies der Kenntnis der Bundesregierung entzieht, welche Möglichkeiten kann sie einsetzen, um den Fragestellerinnen und Fragestellern hierzu eine Antwort zu geben?

29

Welche weiteren Inhalte wurden bei dem Treffen in London diskutiert (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?

30

Welche Dokumente oder „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskussion“ oder „vorab mit Fragen versehene Gesprächsunterlagen“ wurden verteilt (bitte als Anlage beifügen bzw. nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?

31

Welche wesentlichen Ergebnisse des „G6+1“-Treffens in Rom kann die Bundesregierung mitteilen?

32

Sofern die Bundesregierung wieder nur auf Statements anderer verweist (Bundestagsdrucksache 17/11949), inwiefern wird die dort vorgetragene Haltung geteilt?

33

In welchen Punkten herrschte nach Einschätzung der Bundesregierung beim „Gedankenaustausch“ der „G6+1“-Treffen keine Einigkeit, bzw. zu welchen behandelten Themen können keine konkreten Ergebnisse mitgeteilt werden?

34

Welche Positionen wurden von den Teilnehmenden dazu vertreten?

35

Was ist damit (in administrativer, organisatorischer und operativer Hinsicht) gemeint, wenn die Bundesregierung berichtet, der Informationsaustausch in „Fusion Centres“ beruhe „u. a. auf Initiativen der Europäischen Kommission sowie Europols mit dem Department of Homeland Security“ (Bundestagsdrucksache 17/11949)?

36

Welche Themen wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ (oder ähnlich) thematisiert, und wer nahm daran teil?

37

Wie, wann und von wem wurden die übrigen 21 EU-Mitgliedstaaten über die Ergebnisse des G6-Treffens in Rom bzw. des dort vorgenommenen „informellen Gedankenaustauschs“ in Kenntnis gesetzt, und wie reagierten diese nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen darauf?

38

Sofern sich dies der Kenntnis der Bundesregierung entzieht, welche Möglichkeiten kann sie einsetzen, um den Fragestellerinnen und Fragestellern hierzu eine Antwort zu geben?

39

Inwiefern kann die Bundesregierung für das jetzige Treffen in Rom konkretisieren, in welchen „zahlreichen bi- und multilateralen Foren formeller und informeller Art“ die dort erörterten Themen, Absprachen bzw. der „informelle Gedankenaustausch“ vertieft werden sollen (Bundestagsdrucksache 17/9904)?

40

Sofern sich die Bundesregierung hierzu nicht für alle Teilnehmenden oder Themen äußern möchte, in welchen informellen oder sogar formellen Gremien wird sie die Weiterbehandlung welcher behandelten Themen einbringen oder forcieren?

41

Was kann die Bundesregierung über Inhalte, Zielsetzung und Teilnehmende der „Working group on modern technology“ innerhalb der European Police Chiefs Taskforce mitteilen?

42

Wann und auf wessen Veranlassung wurde die Gruppe gegründet, und mit welchen Technologien befasst sie sich?

43

Mit welchen konkreten Inhalten und mit welchen Abteilungen ist das Bundeskriminalamt (BKA) involviert?

44

Worüber hat der Direktor beim BKA, Michael Niemeier, bei der European Police Chiefs Convention 2013 konkret referiert?

45

Auf welche Weise könnten Polizeibehörden demnach gegenüber vermeintlichen Straftäterinnen/Straftätern „einen Schritt“ voraus sein?

46

Mit welchem Inhalt haben Polizeichefs aus Griechenland, Dänemark, Frankreich und Spanien die Ausführung von Michael Niemeier kommentiert?

Berlin, den 23. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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