BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umfang der zum Zweck der Prävention gespeicherten polizeilichen Daten (2013) (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14735)

Gründe des massiven Anstiegs gespeicherter Daten- sowie Personendatensätze, Vorgaben und Änderungen der Errichtungsordnung, gespeicherte Institutionen, Löschung von durch Landeskriminalämter erhobenen Datensätzen des BKA<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.10.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1480627. 09. 2013

Umfang der zum Zweck der Prävention gespeicherten polizeilichen Daten (2013) (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14735)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Anzahl der Personen, die in den Dateien des Bundeskriminalamtes gespeichert sind, ist von 2011 bis 2013 rasant um rund ein Drittel angestiegen. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/14735) vom 11. September 2013 sind derzeit rund 23,6 Millionen Personendatensätze beim Bundeskriminalamt (BKA) gespeichert. Im Jahr 2011 waren es noch 15,7 Millionen Datensätze, die nach Angaben der Bundesregierung „annähernd“ auch die Zahl der damals gespeicherten Personen abbildeten (Bundestagsdrucksache 17/7160).

Zwar weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Vergleich mit früheren Anfragen erschwert sei, weil bei der Abfrage im Jahr 2011 aus technischen Gründen nicht aus allen Daten Datensätze hätten abgerufen werden können. Doch selbst wenn man dies in Rechnung stellt, ist die Gesamtzahl der Datensätze signifikant gestiegen.

Der Anstieg ist offenbar vor allem darauf zurückzuführen, dass die Datei „Erkennungsdienst“ mit Datum vom 10. April 2013 eine neue Errichtungsanordnung erhalten hat. Die Anzahl der darin enthaltenen Datensätze hat sich von 554 000 im Jahr 2011 auf nunmehr 5,3 Millionen erhöht. Allerdings waren im Jahr 2009 bereits einmal 5,9 Millionen Datensätze darin enthalten, 2010 immer noch 5,6 Millionen, davon 3,1 Millionen Personendatensätze (Bundestagsdrucksachen 16/13563 und 17/2803). Anlass und Notwendigkeit für den nunmehrigen Anstieg gehen aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Die Praxis der Speicherung wirft ohnehin datenschutzrechtliche Probleme auf, wie sie beispielsweise vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in dessen 21. Tätigkeitsbericht aufgegriffen worden waren.

Ebenfalls signifikant, wenn auch auf weit geringerem absoluten Niveau, gestiegen ist die Zahl der in der Datei PMK-Rechts-Z gespeicherten rechtsextremen Personen (von rund 610 auf über 5 000).

Erstmals hat die Bundesregierung für den Bereich der Dateien im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) auch die Anzahl der gespeicherten Institutionen aufgelistet, was den Fragestellern Anlass zur Nachfrage gibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie erklärt die Bundesregierung den massiven Anstieg der in der Datei „Erkennungsdienst“ gespeicherten Daten- sowie Personendatensätze (bitte sowohl technische, rechtliche als auch ggf. kriminologische Aspekte berücksichtigen)?

2

Welche Zweckbeschreibung und weiteren Vorgaben enthielt die Errichtungsanordnung dieser Datei bis April dieses Jahres, und welche Veränderungen kamen im April 2013 dazu (bitte erläutern und begründen)?

3

Welche Institutionen sind in den PMK-Dateien gespeichert (bitte möglichst vollständig angeben, wenn keine vollständige Angabe erfolgt, bitte begründen und Art und Charakter der Institutionen möglichst detailliert zusammenfassen)?

4

Wie erklärt sich die Zahl von rund 10 000 nicht personenbezogenen Datensätzen in der Datei PMK-Rechts-Z sowie von rund 2000 in der Datei PMK- Links-Z, und wie lassen sich diese Datensätze nach Art der gespeicherten Objekte aufgliedern?

5

Was geschieht mit den Datensätzen in der Datei, wenn das Landeskriminalamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Daten erhoben worden waren, sie löscht?

Werden sie dann vom BKA ebenfalls gelöscht oder gehen sie gleichsam in dessen „Besitz“ über, und falls Letzteres, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Begründung?

6

Welche Schlussfolgerungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Sicherheitsbehörden aus der Kritik des BfDI (vgl. dessen 21. Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2006) gezogen worden, der die Praxis der Speicherung von erkennungsdienstlichen Unterlagen, die von den Polizeien der Länder erhoben worden sind, durch das BKA kritisiert hat (das BKA hat dem BfDI zufolge eigene Aussonderungsprüfdaten, was in der Praxis dazu führt, dass die Daten auch dann, wenn sie von den erhebenden Stellen nicht mehr benötigt und gelöscht werden, beim BKA noch vorhanden sind)?

7

Ist mittlerweile zuverlässig sichergestellt, dass Daten der erkennungsdienstlichen Behandlung, die nach Kenntnis des BKA für die Zwecke der anliefernden Stelle nicht mehr erforderlich sind, beim BKA gelöscht werden, wenn sie bei der erhebenden Stelle gelöscht werden, und wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen müssten nach Auffassung der Bundesregierung ergriffen werden, um dies sicherzustellen?

Inwiefern will die Bundesregierung solche Maßnahmen ergreifen oder veranlassen?

8

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für diese „(Mit-)Besitztheorie“, und wenn ja, welche?

Berlin, den 27. September 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen