Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Thea Dückert, Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
In der Fragestunde des Bundestages am 25. Oktober 2006 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Peter Altmaier, dass alle Mitarbeiter der Bundesregierung für die Tätigkeit, die sie für die Bundesregierung verrichten, auch von der Bundesregierung bezahlt werden. (Mündliche Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Volker Beck (Köln), Drucksache 16/3052, Stenografischer Bericht der 59. Sitzung des Bundestages, S. 5772 f.)
Demgegenüber hatte das ARD-Magazin „Monitor“ in seiner Sendung am 19. Oktober 2006 über eine Reihe von Fällen berichtet, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in mehreren Bundesministerien beratend tätig seien, indem sie beispielsweise an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitwirkten, während sie weiterhin von den entsendenden Verbänden und Wirtschaftsunternehmen bezahlt würden.
Nicht jede Beschäftigung von Personen aus der Wirtschaft in der Bundesregierung ist problematisch. So kann ein punktueller Austausch zwischen Privaten und der Bundesregierung sinnvoll sein, um wechselseitig Kenntnisse zu transferieren. Sichergestellt sein muss jedoch, dass diese Beschäftigten abwägend handeln und nicht als Interessenvertreter der Wirtschaft die Exekutive und die Gesetzgebung – insbesondere auch bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen – von innen her beeinflussen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. November 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3727
Fragen und Antworten14
Sind die in dem Monitor-Bericht vom 19. Oktober 2006 genannten Fälle, in denen von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Bundesministerien tätig seien, zutreffend?
Der Monitor-Bericht vom 19. Oktober 2006 ist zutreffend, soweit ein Einsatz von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Bundesministerium der Finanzen sowie im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dargestellt wird.
Nicht zutreffend ist der behauptete Zusammenhang zwischen dem Personaltausch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Energieunternehmen und deren Verbänden und dem neuen Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I vom 12. Juli 2005). Die Personaltauschmaßnahmen, die in dem Zeitraum 2002 bis 2003 mit verschiedenen Interessengruppen der Strom- und Gaswirtschaft stattgefunden haben, dienten allein der Optimierung des seinerzeit verhandelten Netzzugangs im Rahmen der Verbändevereinbarungen. Vor Beginn der ministeriellen Arbeiten an den Entwürfen für das neue Energiewirtschaftsgesetz und seinen Verordnungen wurde dieser Personalaustausch vollständig zum 1. September 2003 eingestellt.
Entgegen der Darstellung im Monitor-Bericht ist eine politische Einflussnahme auf Entscheidungen der Ministerien durch die Einbindung der externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die hierarchischen Strukturen der Ministerien und der dadurch vorhandenen Kontrollmechanismen ausgeschlossen.
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Monitor-Darstellung?
Die Darstellung ist einseitig und stellt die Motive für den Informations- und Erfahrungsaustausch nicht zutreffend dar. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist bei spezifisch technischen Fragestellungen und im Bereich der Weiterentwicklung von Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Public Private Partnership auf eine intensive Kommunikation mit Vertretern der Wirtschaft angewiesen. Ebenso erfordern die Aufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie auf allen Ebenen einen Kontakt zu Unternehmen und Verbänden. Aus diesem Grund praktiziert das Ministerium seit mehr als 30 Jahren einen Personaltausch mit Wirtschaftsunternehmen und Verbänden.
Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegen Monitor ergriffen?
Es wurden keine Maßnahmen gegen Monitor ergriffen.
Gibt es in den genannten Ministerien (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Bundesministerium der Finanzen; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) weitere vergleichbare Fälle, und von welchen Verbänden und Unternehmen werden sie entsandt?
In den genannten Ministerien sind derzeit externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von folgenden Verbänden und Unternehmen tätig:
In welchen anderen Bundesministerien, insbesondere im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Bundeskanzleramtes und nachgeordneten Bundesbehörden gibt es ähnliche Fälle, und von welchen Verbänden und Unternehmen werden sie entsandt (bitte nach allen Ressorts aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesministerium der Justiz sowie deren Geschäftsbereichsbehörden beschäftigen aktuell keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verbänden und Unternehmen.
In die übrigen Bundesministerien und das Bundeskanzleramt sind für einen befristeten Zeitraum externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – aufgeschlüsselt nach Ressorts – von folgenden Verbänden und Unternehmen entsandt:
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Fraport AG, Flughafen Köln/Bonn GmbH, Deutsche Flugsicherung GmbH, Deutscher Aero Club e. V., Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Bundesverband Öffentlicher Banken e.V., Industrial Investment Council GmbH
- Bundesministerium der Finanzen Deutsche Börse AG, Zentraler Kreditausschuss / Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (Mitgliedsinstitut HSH Nordbank), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie TÜV Süd AG, EuroNorm GmbH, Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V., PricewaterhouseCoopers AG, Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales IG Metall
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bayer AG
- Bundeskanzleramt überwiegend KfW-Bankengruppe sowie AOK-Bundesverband bzw. BKK-Bundesverband
Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Krankenkassen) wurden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt, da es sich hierbei nicht um Unternehmen oder Verbände handelt.
In welchen Funktionen (z. B. Referatsleitungen, Referenten, Sachbearbeitungen) wurden diese Personen eingesetzt, und welche Stellen (Planstellen, Besoldungsstellen und andere) wurden dabei eingespart?
Die externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden überwiegend auf der Funktionsebene einer Referentin bzw. eines Referenten oder auf Sachbearbeiterebene tätig, eine konkrete Dienstposten- bzw. Funktionsübertragung erfolgt nicht. In zwei Fällen wurden die Mitarbeiter als Referatsleiter eingesetzt.
Eine Einsparung von Planstellen/Stellen ist mit dem zeitlich begrenzten Einsatz nicht verbunden.
Von wem werden sie vergütet (bitte ebenfalls nach Bundesministerien und Einrichtungen sowie den entsprechenden Verbänden und Wirtschaftsunternehmen aufschlüsseln)?
Die externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entsprechend der Tabelle in der Antwort zu Frage 5 in der Regel von der entsendenden Stelle vergütet.
Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet die Vergütung für den Mitarbeiter des AOK-Bundesverbandes. Im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung wird die Vergütung in der Regel über entsprechende Vertragsgestaltungen mit den Unternehmen/Verbänden mittelbar durch den Bund bezahlt.
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung BASF AG
- Auswärtiges Amt Wintershall AG, E.on AG, EADS Unabhängig von diesen externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt das Auswärtige Amt Vertreter aus der Wirtschaft und von Gewerkschaften im Rahmen eines Arbeitsvertrages als Industrie- oder Sozialreferenten an Auslandsvertretungen. Diese werden vom Auswärtigen Amt bezahlt und sind – wie auch die o. g. externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – in die Weisungsstruktur des Auswärtigen Amtes eingebunden.
- Bundesministerium für Gesundheit AOK-Bundesverband
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PricewaterhouseCoopers AG
- Bundesministerium der Verteidigung CCCompuNet, Wels GmbH, weisser& böhle, Roland Berger, IABG, ESG, Teleplan, BGS, CONET, Schenker, SEAR, IBM
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Welche konkreten Aufgaben werden den Beschäftigten, die von Verbänden und Unternehmen in die Ministerien entsandt wurden, übertragen?
Die externen Beschäftigten bekommen grundsätzlich keine Aufgaben zur selbständigen und abschließenden Erledigung zugewiesen. Mit ihrem spezifischen Fachwissen unterstützen sie im Rahmen des Möglichen und Vertretbaren die laufende Referatstätigkeit insbesondere durch den Erfahrungsaustausch. Eine konkrete Zuordnung von Arbeitsergebnissen zu einzelnen Personen ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung arbeiten die Mitarbeiter der Fraport AG, des Flughafens Köln/Bonn GmbH und der Deutschen Flugsicherung GmbH insbesondere an aktuellen Themenstellungen mit, die im Zusammenhang mit spezifisch technischen, sicherheitsrelevanten und luftrechtlichen Fragestellungen stehen. Ein pensionierter Mitarbeiter des Deutschen Aero Clubs e. V. berät vom Juli bis November 2006 in Bezug auf notwendige Verbesserungen im Lizenzierungswesen des Luftsports und arbeitet beratend an einem Rohentwurf der 3. Änderungsverordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an das Luftfahrtpersonal (Luftsportler) mit. Der externe Mitarbeiter der Kreditanstalt für Wiederaufbau betreut Unternehmen in den neuen Bundesländern, die sich an den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der neuen Länder wenden. Die Mitarbeiter des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie arbeiten in der Task Force „Public Private Partnership“ an fachspezifischen Fragen der öffentlich privaten Zusammenarbeit mit. Der Mitarbeiter der Industrial Investment Council GmbH beteiligt sich an der Entwicklung und Begleitung von Kommunikationskonzepten zur Investorenwerbung für die neuen Länder.
Die derzeit im Bundesministerium der Finanzen tätigen externen Mitarbeiter sind in der Abteilung „Nationale und Internationale Finanzmarkt- und Währungspolitik“ tätig. Sie bearbeiten dabei Fragen zur Anwendung und Auslegung sowie Fortentwicklung des Kreditwesengesetzes, des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und zur gesetzlichen Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie. Einer der Mitarbeiter der Kreditanstalt für Wiederaufbau arbeitet rein operativ im Bereich Exportkreditgarantien. Weiterhin nehmen die externen Mitarbeiter allgemeine Referententätigkeiten wie Sitzungsvorbereitungen oder die Mitarbeit in Arbeitskreisen wahr.
Die gegenwärtig im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beschäftigten externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und beraten in spezifischen wirtschaftspolitischen und technologischen Fragen sowie bei der Erstellung von Informationsbroschüren.
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist gegenwärtig eine Mitarbeiterin der IG Metall befristet beschäftigt. Sie ist in der Abteilung „Europäische und Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik“ tätig und mit Aufgaben der Vor- und Nachbereitung der EU-Ratspräsidentschaft befasst.
Die gegenwärtig im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen einer Hospitationsvereinbarung tätige Mitarbeiterin der Bayer AG wirkt an der Aufgabenerledigung in den Bereichen der EU- und WHO-Aktionspläne „Umwelt und Gesundheit“, der Forschung auf den Gebieten Umwelt und Gesundheit sowie der gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten im Referat „Umwelteinwirkungen auf die menschliche Gesundheit“ mit.
Im Bundesministerium für Gesundheit ist gegenwärtig ein Mitarbeiter des AOK-Bundesverbandes im Bereich Grundsatzangelegenheiten (insbesondere Verbindung zwischen Bund und Ländern) tätig.
Der beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung tätige Mitarbeiter der BASF AG ist im Rahmen seines Einsatzes in der Gruppe Koordination in der Internetredaktion beschäftigt und verfasst dort Berichte zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten.
Im Auswärtigen Amt sind derzeit drei externe Mitarbeiter in der Abteilung für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung eingesetzt. Mit den Mitarbeitern besteht eine Hospitationsvereinbarung.
Der Einsatz einer Mitarbeiterin der PricewaterhouseCoopers AG im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dient in erster Linie dazu, einen Einblick in die Arbeit des Ministeriums zu gewinnen. Daneben ist eine intensive Befassung mit dem Thema „Programmorientierte Gemeinschaftsfinanzierung“ vorgesehen.
Im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend in beratender Funktion bei der Vorbereitung/ Durchführung von Einzelprojekten/Ausbildungsmaßnahmen, der Erarbeitung von Studien, der Transport-Disposition und der Unterstützung bei der Einführung und Pflege von Systemsoftware eingesetzt.
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In welchen Fällen arbeiten die Beschäftigten einen Teil ihrer Arbeitszeit für die Bundesregierung und einen anderen Teil der Arbeitszeit für den Verband bzw. das Unternehmen?
Mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Einzelfälle sind die externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zeit ihrer Entsendung ausschließlich für die Bundesregierung tätig.
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erfolgt der Einsatz in einem Fall in Teilzeit. Im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung werden fünf externe Mitarbeiter jeweils für ein bis drei Tage pro Woche eingesetzt. Der externe Mitarbeiter beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wird während seines Einsatzes an wenigen Tagen zur BASF AG zurückkehren, um unaufschiebbare Angelegenheiten seines originären Aufgabengebietes zu erledigen. Im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden drei externe Mitarbeiter jeweils im Umfang von 180 Tagen pro Jahr eingesetzt.
Werden im Austausch Beamte, Angestellte oder andere Beschäftigte von Bundesministerien an Verbände und Unternehmen abgeordnet bzw. entsandt? Wenn ja, wie viele?
Gegenwärtig sind fünf Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes sowie ein Mitarbeiter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an Verbände und Unternehmen abgeordnet bzw. entsandt.
Wenn ja, warum erfolgt diese Entsendung?
Die Entsendungen sind Teil des Personaltauschprogramms mit der Wirtschaft. Der Personaltausch ist ein Element der Personalentwicklung und somit eine zusätzliche Option behördenexterner Weiterbildung. Das Programm hat zum Ziel, einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und neue Impulse für die ministerielle Tätigkeit zu gewinnen.
Aus welchen Ministerien und nachgeordneten Bundesbehörden werden die in Frage 9 genannten Beschäftigten an welche Verbände und Unternehmen für welchen Zeitraum abgeordnet bzw. entsandt?
Bei der Antwort wird davon ausgegangen, dass es sich um die in Frage 10 genannten Beschäftigten handelt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zwei Beschäftigte des Auswärtigen Amtes bei der Siemens AG und jeweils ein Beschäftigter bei DaimlerChrysler, BMW und dem BDI tätig. Der Zeitraum der Tätigkeit variiert von einem Monat bis zu mehreren Jahren.
Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist für die Zeit von Juni 2006 bis Oktober 2007 dem BDI zugewiesen.
Wie sorgt die Bundesregierung verwaltungsintern und öffentlich für Transparenz bei solchen Beschäftigungsverhältnissen?
Das Personaltauschprogramm mit der Wirtschaft ist ein Element des Regierungsprogramms der 15. Legislaturperiode und der Öffentlichkeit bekannt. Verwaltungsintern werden einzelne Personalien in den Bundesministerien über Hausmitteilungen bekannt gegeben. Zwischen den entsendenden Stellen und den Bundesministerien werden schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen.
Durch welche Maßnahmen stellt sie sicher, dass durch diese Art der Beschäftigungsverhältnisse nicht von Verbänden und Unternehmen auf das exekutive Handeln und die Gesetzgebungsvorschläge der Bundesregierung inhaltlich Einfluss genommen wird?
Eine inhaltliche Einflussnahme auf Entscheidungen und die Gesetzgebungsvorschläge der Bundesregierung wird durch die Einbindung der externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die hierarchischen Strukturen der Ministerien und der dadurch vorhandenen Kontrollmechanismen ausgeschlossen. Zudem werden die betreffenden Personen auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und auf Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, die ihnen bei der Tätigkeit in den obersten Bundesbehörden bekannt werden, verpflichtet. Insbesondere ist gewährleistet, dass ihnen zur selbständigen und abschließenden Erledigung keine Aufgaben übertragen werden, die die entsendenden Verbände und Unternehmen betreffen. Darüber hinaus achten die unmittelbaren Vorgesetzten darauf, dass Interessenkonflikte ausgeschlossen werden.