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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Juristenauswahlverfahren für Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums des Innern (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14768)

Leicht erweiterte Wiedervorlage der auf Grund des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens nicht beantworten Fragen: Anwendung des Erlasses für das sog. Zentrale Juristenauswahlverfahren, Ermittlung von Punktezahlen durch das IT-System des Bundesverwaltungsamts, Gewichtung von Ausschreibungskriterien, Anzahl von Bewerbern, Einladungen zum Auswahlverfahren, Teilnehmern und Einstellungsangeboten<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.10.2013

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1481907. 10. 2013

Juristenauswahlverfahren für Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums des Innern

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14768)

In der Antwort der Bundesregierung vom 16. September 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14768) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD hat die Bundesregierung die Beantwortung in der Sache verweigert, weil das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Ob diese Weigerung berechtigt war, mag dahinstehen. Bemerkenswert erscheint den Fragestellern jedoch, dass die Bundesregierung, obwohl eine Beantwortung der Einzelfragen nicht erfolgte, die Antwort erst nach Überschreitung der am 13. September 2013 abgelaufenen, zweiwöchigen Antwortfrist übermittelte, nämlich am 16. September 2013, also am Tag nach der Landtagswahl im Freistaat Bayern.

Da die Bundesregierung zudem nicht mitteilte, wann der Verfahrensabschluss zu erwarten sei, müssen die Fragesteller davon ausgehen, dass das Auswahlverfahren, wie in der Ausschreibung angekündigt, „im September 2013“ durchgeführt wurde; also jetzt abgeschlossen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Wurden in dem Auswahlverfahren, für das das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Ausschreibung VJ-02-2013 für seine Geschäftsbereichsbehörden Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Juristinnen und Juristen suchte, die Erlasse für das sog. Zentrale Juristenauswahlverfahren angewandt, oder hat es sich um ein zentrales Juristenauswahlverfahren gehandelt, für das die Erlasse für das sog. Zentrale Juristenauswahlverfahren nicht gelten sollen?
  • Wie viele Bewerbungen sind auf die Ausschreibung eingegangen, wie viele davon erfüllten die formalen Mindestanforderungen der Ausschreibung, und wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden zu dem für September 2013 angekündigten Auswahlverfahren eingeladen (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?
  • Hat das IT-System des Bundesverwaltungsamts (BVA) für die Bewerberinnen und Bewerber wieder Punktzahlen ermittelt, die nach der Antwort der Bundesregierung auf die jeweiligen Fragen 4 der Kleinen Anfragen zum Juristenauswahlverfahren des BMI (Bundestagsdrucksachen 17/13781 und 17/14021) „wie bereits in den vergangenen Jahren – weder im Rahmen der Vorauswahl … noch im Auswahlverfahren genutzt“ werden, und ggf. wann wird das IT-System des BVA dem Verfahren angepasst?
  • Wie wurden welche Ausschreibungskriterien gewichtet, um aus der Gruppe der formal geeigneten, also alle Ausschreibungskriterien erfüllenden, Bewerberinnen und Bewerber diejenigen willkürfrei auszuwählen, die zum Auswahlverfahren eingeladen wurden, und wann, wo und durch wen wurde diese Gewichtung aktenkundig gemacht?
  • Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in beiden juristischen Staatsprüfungen mindestens die Note „gut“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?
  • Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in einer juristischen Staatsprüfung mindestens die Note „gut“ und in der anderen die Note „vollbefriedigend“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?
  • Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in beiden juristischen Staatsprüfungen die Note „vollbefriedigend“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?
  • Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in einer juristischen Staatsprüfung mindestens die Note „gut“ und in der anderen die Note „befriedigend“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?
  • Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in einer juristischen Staatsprüfung die Note „vollbefriedigend“ und in der anderen die Note „befriedigend“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?
  • Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in beiden juristischen Staatsprüfungen die Note „befriedigend“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?

Fragen10

1

Wurden in dem Auswahlverfahren, für das das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Ausschreibung VJ-02-2013 für seine Geschäftsbereichsbehörden Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Juristinnen und Juristen suchte, die Erlasse für das sog. Zentrale Juristenauswahlverfahren angewandt, oder hat es sich um ein zentrales Juristenauswahlverfahren gehandelt, für das die Erlasse für das sog. Zentrale Juristenauswahlverfahren nicht gelten sollen?

2

Wie viele Bewerbungen sind auf die Ausschreibung eingegangen, wie viele davon erfüllten die formalen Mindestanforderungen der Ausschreibung, und wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden zu dem für September 2013 angekündigten Auswahlverfahren eingeladen (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?

3

Hat das IT-System des Bundesverwaltungsamts (BVA) für die Bewerberinnen und Bewerber wieder Punktzahlen ermittelt, die nach der Antwort der Bundesregierung auf die jeweiligen Fragen 4 der Kleinen Anfragen zum Juristenauswahlverfahren des BMI (Bundestagsdrucksachen 17/13781 und 17/14021) „wie bereits in den vergangenen Jahren – weder im Rahmen der Vorauswahl … noch im Auswahlverfahren genutzt“ werden, und ggf. wann wird das IT-System des BVA dem Verfahren angepasst?

4

Wie wurden welche Ausschreibungskriterien gewichtet, um aus der Gruppe der formal geeigneten, also alle Ausschreibungskriterien erfüllenden, Bewerberinnen und Bewerber diejenigen willkürfrei auszuwählen, die zum Auswahlverfahren eingeladen wurden, und wann, wo und durch wen wurde diese Gewichtung aktenkundig gemacht?

5

Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in beiden juristischen Staatsprüfungen mindestens die Note „gut“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?

6

Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in einer juristischen Staatsprüfung mindestens die Note „gut“ und in der anderen die Note „vollbefriedigend“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?

7

Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in beiden juristischen Staatsprüfungen die Note „vollbefriedigend“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?

8

Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in einer juristischen Staatsprüfung mindestens die Note „gut“ und in der anderen die Note „befriedigend“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?

9

Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in einer juristischen Staatsprüfung die Note „vollbefriedigend“ und in der anderen die Note „befriedigend“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?

10

Wie viele formal geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die in beiden juristischen Staatsprüfungen die Note „befriedigend“ erzielten, haben sich auf die Ausschreibung beworben, wie viele davon wurden zum Auswahlverfahren eingeladen, wie viele nahmen daran teil, und wie viele davon erhielten ein Einstellungsangebot (bitte jeweils getrennt nach Geschlecht aufführen)?

Berlin, den 7. Oktober 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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