[Deutscher Bundestag Drucksache 18/424
18. Wahlperiode 04.02.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Roland Claus,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/226 –
Aufkommen und Zukunft der Bankenabgabe
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag hat Ende 2010, vor dem Eindruck milliardenschwerer
Bankenrettungspakete, die Einführung einer Bankenabgabe beschlossen. Mit
der Bankenabgabe wird der Restrukturierungsfonds gespeist, aus dem
zukünftige Bankenrettungen finanziert werden sollen. Nach ursprünglichen
Schätzungen sollte die Bankenabgabe ursprünglich etwa 1,2 Mrd. Euro jährlich
erbringen. Die bisherigen Zahlungen blieben aber deutlich hinter diesen Erwartungen
zurück (Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, Pressemitteilung vom
22. November 2013). Das Erreichen der Zielgröße des Restrukturierungsfonds
von 70 Mrd. Euro scheint damit auf absehbare Zeit illusorisch.
Auf europäischer Ebene wird derzeit über die europaweite Einführung von
Bankenabgaben beraten. Parallel zu den Verhandlungen zur EU-weiten
Bankenabwicklungsrichtlinie wird die auf die Staaten der Bankenunion
zugeschnittene Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus für
Banken verhandelt.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD unterstützt den „zügigen
Aufbau eines einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds, der
perspektivisch durch Bankenabgaben finanziert werden soll“.
Vor diesem Hintergrund gehört die Bankenabgabe insbesondere hinsichtlich
der Höhe und der Ausgestaltung auf den Prüfstand.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Januar 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/424 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. In welcher Höhe haben die Banken in den Jahren 2011, 2012 und 2013
Zahlungen nach der Restrukturierungsfonds-Verordnung geleistet (bitte
getrennt nach Bankengruppen und unter Angabe der Anzahl der Banken
aufschlüsseln)?
1 Die Rechtsnachfolgerin der WestLB AG, die Portigon AG, wurde gemäß der Zuordnung durch die BaFin im Jahr 2013 in die Gruppe der Groß-
und Regionalbanken aufgenommen (vorher Sparkassensektor)
2. Welches waren in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils die 20 größten
Einzelbeiträge (bitte mit Nennung der jeweiligen Institute)?
Die Veröffentlichung dieser Daten könnte die Wettbewerbsposition der
betroffenen Institute beeinflussen. Die Beantwortung dieser Frage erfolgt daher über die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.
Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament
verfassungsrechtlich verpflichtet, die Grundrechte der von diesen Fragen
betroffenen Banken und deren Tochtergesellschaften zu wahren. Dies sind vor allem
die nach Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG),
im Übrigen nach Artikel 2 Absatz 1 GG geschützten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Kreditinstitute. „Als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und
Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten
Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein
berechtigtes Interesse hat“ (BVerfGE 115, 205/230 zum Schutz aus Artikel 12
GG). Die Angabe der von einzelnen Instituten zu entrichtenden Bankenabgabe
ist nicht offenkundig, da sie teilweise auf nichtöffentlichen Daten beruht
(insbesondere Angaben zum Derivatevolumen und Förderkreditgeschäft). Die
jeweiligen Institute haben auch ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung
ihrer genauen Abgabelast, da diese Informationen geeignet wären, Rückschlüsse
auf interne Geschäftsdaten eines Institutes zu ermöglichen. Wettbewerber
könnten hieraus Rückschlüsse auf die konkrete Geschäftssituation einer Bank ziehen.
Vor diesem Hintergrund kann eine Beantwortung der Frage 2 nach sorgfältiger
Abwägung des Informationsinteresses der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages einerseits und der angesprochenen Geheimschutzinteressen
andererseits nicht in der für Kleine Anfragen einzelner Mitglieder des Deutschen
Bundestages gemäß § 104 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Bankengruppe
Anzahl
Banken
2013
Bankenabgabe
(Mio. €)
2013
Anzahl
Banken
2012
Bankenabgabe
(Mio. €)
2012
Anzahl
Banken
2011
Bankenabgabe
(Mio. €)
2011
Groß- und
Regionalbanken1 184 229,8 185 401,1 184 256,1
Sparkassensektor
inkl. Landesbanken 431 220,5 433 203,2 439 254,0
Genossenschaftssektor 1 106 17,6 1 126 17,9 1 142 27,8
Sonstige
Kreditinstitute 111 52,2 114 70,3 118 52,0
Summe
Bankenabgabe 1 832 520,1 1 858 692,5 1 883 589,9
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/424(GO-BT) vorgesehenen, zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache
bestimmten Weise erfolgen, sondern geschieht mit entsprechender VS-
Einstufung und Hinterlegung in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.*
3. Welches waren in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils die fünf
kleinsten Einzelbeiträge?
In den Beitragsjahren 2011, 2012 und 2013 wurden jeweils mehr als fünf
Nullbescheide/Bescheide versendet, die eine Zahllast von weniger als 1 Euro
vorsahen.
4. Wie viel der gesamten Jahresbeiträge entfiel auf die Komponente
beitragspflichtige Passiva, und wie viel auf die Komponente Derivate?
Beitragsjahr 2011
Komponente beitragspflichtige Passiva: 86,90 Prozent1 85,80 Prozent2
Komponente Derivate: 13,10 Prozent
Beitragsjahr 2012
Komponente beitragspflichtige Passiva: 86,67 Prozent
Komponente Derivate: 13,33 Prozent
Beitragsjahr 2013
Komponente beitragspflichtige Passiva: 86,65 Prozent
Komponente Derivate: 13,35 Prozent.
Die Berechnung der Beitragskomponenten „Beitragspflichtige Passiva“ und
„Derivate“ erfolgte auf der Grundlage des rechnerischen Jahresbeitrags (§ 1
Absatz 2 der Restrukturierungsfondsverordnung – RStruktFV) vor Anwendung der
gesetzlichen Kappungsgrenzen (Zumutbarkeits- und Belastungsobergrenze)
bzw. des Mindestbeitrags (§ 3 Absatz 2 RStruktFV).
5. Auf wie viele Institute konzentrierte sich in den Jahren 2011, 2012 und 2013
75 bzw. 90 Prozent der im jeweiligen Beitragsjahr erhobenen
Gesamtsumme der Bankenabgabe?
2011 11 Institute (75 Prozent)/33 Institute (90 Prozent)
2012 7 Institute (75 Prozent)/22 Institute (90 Prozent)
2013 10 Institute (75 Prozent)/29 Institute (90 Prozent).
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
1 unter Berücksichtigung der Staffelbeträge Förderkreditgeschäft (nur im Beitragsjahr 2011
beitragspflichtig)
2 ohne Staffelbeträge Förderkreditgeschäft
Drucksache 18/424 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Wie hoch sind die Verluste, die nach vorläufigem Stand seit dem Jahr 2008 bis
heute im Zusammenhang mit Unterstützungs- und Rettungsmaßnahmen für
Finanzinstitute im Zuge der Banken- und Finanzkrise den deutschen
öffentlichen Haushalten unter anderem durch Zahlungen aus dem Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) entstanden sind (bitte mit Begründung)?
Wie bereits im Jahresabschluss 2012 veröffentlicht, beläuft sich der zum
31. Dezember 2012 aufgelaufene Fehlbetrag des
Finanzmarktstabilisierungsfonds FMS, genannt SoFFin, seit Gründung auf 21,5 Mrd. Euro. Der
Jahresabschluss des SoFFin zum 31. Dezember 2013 wurde noch nicht aufgestellt. Da
der SoFFin ein Sondervermögen ist, löst der derzeitige Fehlbetrag zunächst
keine unmittelbare Haushaltsbelastung aus. Die Höhe tatsächlicher
Haushaltswirkungen wird sich erst mit Abrechnung des SoFFin beziffern lassen. Der
bisherige Fehlbetrag ist vor allem auf Maßnahmen zugunsten der
Abwicklungsanstalten und der Stabilisierung der Hypo Real Estate sowie Abschreibungen auf
Beteiligungen des SoFFin zurückzuführen. Auswirkungen des griechischen
Schuldenschnitts aufgrund des hiermit einhergehenden Verlustausgleichs bei der
Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement sind wesentlicher Bestandteil des
Ergebnisses des SoFFin.
Vor Gründung des SoFFin hat der Bund haushalterische Verluste in Höhe von
rund 0,9 Mrd. Euro aus Maßnahmen zugunsten der IKB und der HRE realisiert.
Die Länder haben zur Abwehr der Folgen der Finanzkrise bei den Landesbanken
HSH Nordbank, WestLB, BayernLB und Landesbank Baden-Württemberg
(LBBW) einschließlich der ehemaligen SachsenLB, sowie infolge des EBA-
Stresstests bzw. der EBA-Rekapitalisierungsübung 2011 bei der NordLB
ebenfalls Kapitalmaßnahmen durchgeführt. Aussagen zu den Verlusten der
Finanzmarktkrise für Länder- und Gemeindehaushalte sind der Bundesregierung
mangels vorliegender Daten nicht möglich.
7. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung in den nächsten Jahren mit
Beiträgen aus der Bankenabgabe?
Die Bundesregierung erwartet, dass sich die Bankenabgabe im Jahr 2014 in der
Größenordnung der bisherigen jährlichen Beiträge bewegen wird. Ab dem Jahr
2015 treten durch die Umsetzung der Bankenunion voraussichtlich strukturelle
Änderungen ein, zu deren Auswirkungen auf die Höhe der Bankenabgaben zum
jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Prognose möglich ist.
8. In welcher Höhe hat der Restrukturierungsfonds inzwischen Mittel
angesammelt?
Die Summe der in den Beitragsjahren 2011 bis 2013 erhobenen Bankenabgabe
beläuft sich auf insgesamt 1 802,5 Mio. Euro.
9. Bei wie viel Finanzinstituten wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013
Einzelbeiträge der Bankenabgabe durch die Zumutbarkeitsgrenze oder
Belastungsobergrenze gekappt (bitte nach den beiden Grenzen getrennt
angeben und die absolute Anzahl der Finanzinstitute sowie deren prozentualer
Anteil an allen zahlungspflichtigen Finanzinstituten nennen)?
Zumutbarkeitsgrenze Belastungsobergrenze
2011 57 (3,0 Prozent) 2 (0,1 Prozent)
2012 49 (2,6 Prozent) 1 (0,1 Prozent)
2013 59 (3,2 Prozent) 1 (0,1 Prozent)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/42410. Bei wie viel Finanzinstituten entsprachen in den Jahren 2011, 2012 und
2013 die Einzelbeiträge dem Mindestbeitrag (bitte die absolute Anzahl der
Finanzinstitute sowie deren prozentualer Anteil an allen
zahlungspflichtigen Finanzinstituten nennen)?
Mindestbeitrag
2011 38 (2,0 Prozent)
2012 32 (1,7 Prozent)
2013 35 (1,9 Prozent).
11. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013
Jahresbeiträge gemäß § 3 der Restrukturierungsfonds-Verordnung
(Zumutbarkeitsgrenze und Belastungsobergrenze) gestundet?
12. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012 und 2013 in den Vorjahren
gestundete Jahresbeiträge gemäß § 3 der Restrukturierungsfonds-
Verordnung nacherhoben?
13. In welcher Höhe werden gestundete Beiträge aus dem Jahr 2011 gemäß
§ 8 Absatz 3 der Restrukturierungsfonds-Verordnung endgültig nicht
mehr nacherhoben?
Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet.
14. In welcher Höhe wurden Beiträge zur Bankenabgabe, aufgrund des
Abkommens mit Großbritannien zur Vermeidung von Doppelbelastungen,
rückerstattet bzw. ihre Rückerstattung beantragt?
Bislang sind bezüglich des Doppelbelastungsabkommens UK keine
Erstattungsanträge bei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
eingegangen.
15. In welchen Vermögenstiteln wurden die Gelder des
Restrukturierungsfonds in welchem Umfang angelegt?
Gemäß § 12 Absatz 1 des Restrukturierungsfondsgesetzes (RStruktFG) sind die
angesammelten Mittel so anzulegen, dass eine möglichst große Sicherheit und
eine ausreichende Liquidität der Anlagen gewährleistet sind. Die FMSA hat die
Angaben in Mio. €
Nacherhebungsbeiträge (NBs) 2011
Bildung von NBs im Beitragsjahr 2011 1 356,1
Tilgung von NBs im Beitragsjahr 2012 20,8
Tilgung von NBs im Beitragsjahr 2013 4,6
Verfall von NBs 1 330,7
Nacherhebungsbeiträge 2012
Bildung von NBs im Beitragsjahr 2012 1 281,3
Tilgung von NBs im Beitragsjahr 2013 13,3
Nacherhebungsbeiträge 2013
Bildung von NBs im Beitragsjahr 2013 1 234,4
Drucksache 18/424 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDeutsche Bundesbank mit der Portfolioverwaltung des Restrukturierungsfonds
beauftragt.
Die nachfolgende Aufstellung zum Stichtag 31. Dezember 2013 bezieht sich auf
die Nominalwerte der Wertpapiere (ohne Kassenbestände, in Summe 1 681 Mio.
Euro). Der korrespondierende Marktwert beträgt 1 778 Mio. Euro.
16. Welche Gewinne oder Verluste resultierten bisher aus der Anlage der
eingezahlten Gelder (bitte in absoluten und prozentualen Werten angeben)?
Die zeitgewichtete finanzmathematische Portfoliorendite betrug im Jahr 2012
0,01 Prozent. Im Geschäftsjahr 2012 des Restrukturierungsfonds wurden
Zinserträge in Höhe von 6,2 Mio. Euro (0,5 Prozent des Nominalwertes zum 31.
Dezember 2012) erzielt. Weiterhin sind Aufwendungen aus der bei Anschaffung
vorgenommenen, vollständigen Abschreibung der Agien – d. h. Bilanzierung
der erworbenen Wertpapiere zum Nennwert – in Höhe von 72,5 Mio. Euro
(6,2 Prozent des Nominalwertes) angefallen.
Der HGB-Abschluss zum 31. Dezember 2013 sowie der Bericht über die
Verwaltung des Vermögens des Restrukturierungsfonds im Jahr 2013 liegen noch
nicht vor.
17. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung eine Bankenabgabe (bitte nach Staaten,
Berechnungsgrundlage und Aufkommen aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in den nachfolgend aufgeführten
Ländern der Europäischen Union eine Bankenabgabe. In einer Reihe von Fällen
fließt die Abgabe in den jeweiligen Haushalt. Zum jeweiligen aktuellen
Aufkommen der Bankenabgabe anderer Staaten kann die Bundesregierung keine
Aussage treffen.
Bankenabgabe in Mitgliedstaaten der EU
– Belgien (Berechnungsgrundlage: relevante Passiva/Teile der Einlagen)*
– Finnland (Berechnungsgrundlage: relevante Aktiva)*
– Frankreich (Berechnungsgrundlage: Mindestkapitalanforderung)*
– Irland (Berechnungsgrundlage geregelt in „Credit Institutions Resolution
Fund Levy Regulations“)**
– Niederlande (Berechnungsgrundlage: relevante Passiva)*
– Österreich (Berechnungsgrundlage: Bilanzsumme mit Abzugspositionen,
Derivate)*
– Portugal (Berechnungsgrundlage: relevante Passiva, Derivate)*
Aufstellung Gesamtportfolio
(Stichtag 31.12.2013)
Nominalwert
in Mio. €
prozentualer
Anteil %
Anleihen des Bundes 851 51
Ausländische Staatsanleihen 340 20
Anleihen von Förderbanken/Instituten
mit öffentlichem Auftrag 320 19
Anleihen supranationaler Organisationen 170 10
Summe Gesamtportfolio 1 681 100
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/424– Schweden (Berechnungsgrundlage: relevante Passiva)*
– Slowakei (Berechnungsgrundlage: relevante Passiva)***
– Slowenien (Berechnungsgrundlage: Jahresdurchschnitt Bilanzsumme auf
Monatsbasis)***
– Ungarn (Berechnungsgrundlage: Bilanzsumme mit Abzugspositionen)*
– Vereinigtes Königreich (Berechnungsgrundlage: relevante Passiva)*
– Zypern (Berechnungsgrundlage: Einlagen außer Interbanken-Einlagen)*
* Quelle: PwC „(Proposed) bank levies – Update“, Mai 2013
** Quelle:
www.centralbank.ie/regulation
*** Quelle: OECD Dokument DAF/INV/CMF/AS/ATFC(2013)2/REV1 vom 11. September 2013
18. Ist die Bankenabgabe nach dem Restrukturierungsgesetz nach Auffassung
der Bundesregierung in ihrer Bemessung mit den derzeitigen Entwürfen
für die Bankenabwicklungsrichtlinie und für die Verordnung für den
einheitlichen Abwicklungsmechanismus kompatibel, und wenn nicht,
welche Änderungen wären notwendig?
Die Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Finanzinstituten (BRRD) in
der Fassung vom 20. Dezember 2013 sieht in Artikel 94 und 95 die Erhebung
von Ex-ante und außerordentlichen Ex-post-Beiträgen vor. Diese Systematik ist
mit den bisherigen Jahres- und Sonderbeiträgen grundsätzlich vergleichbar.
Ebenso gilt dies für die Anknüpfung an die Passiva eines Kreditinstituts sowie
– mit geringen Abstrichen – die wesentlichen Abzugspositionen Eigenmittel
und gedeckte Einlagen. Die Allgemeine Ausrichtung zum Einheitlichen
Abwicklungsmechanismus (SRM) übernimmt diese Einteilung im Wesentlichen.
Da die Verhandlungen zum SRM noch andauern, können noch keine
endgültigen Aussagen getroffen werden.
Anpassungsbedarf besteht dagegen voraussichtlich bei der Rechenlogik zur
Verteilung der Beitragslast auf einzelne Kreditinstitute und der Anwendbarkeit von
Kappungsgrenzen. Im Hinblick auf den noch laufenden Gesetzgebungsprozess
auf europäischer Ebene sowie auf den noch ausstehenden delegierten Rechtsakt
der Europäischen Kommission ist hierzu zurzeit noch keine abschließende
Bewertung möglich.
19. Für welche Ausgestaltung der Bankenabgabe setzt sich die
Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur Bankenabwicklungsrichtlinie und
dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus ein?
Die Bundesregierung setzt sich für einen balancierten Ansatz ein, der sich
sowohl an Größen- als auch Risikokriterien orientiert. Dabei soll insbesondere im
Rahmen des SRM sichergestellt werden, dass das Proportionalitätsprinzip
gewährleistet wird und Banken und Sparkassen ihrer Risikoneigung entsprechend
belastet werden.
20. Welchen anteiligen finanziellen Beitrag an der Zielausstattung des
europäischen Abwicklungsmechanismus hat Deutschland zu erbringen?
Die Verhandlungen dauern noch an, sodass eine abschließende Stellungnahme
aktuell nicht möglich ist. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der
Beitrag deutscher Banken zum einheitlichen Abwicklungsfonds sich an den zuvor
genannten Prinzipien orientieren wird.
Drucksache 18/424 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Hält die Bundesregierung die Bankenabgabe in der derzeitigen Form für
ausreichend hoch, sowohl im Hinblick auf die bisher gezahlten Beiträge
als auch im Hinblick auf die gemäß der geplanten
Bankenabwicklungsrichtlinie angestrebte Zielausstattung von Abwicklungsfonds?
Die Erhebung der Bankenabgabe in der derzeitigen Form erfolgt auf Grundlage
des RStruktFG bzw. der RStruktFV in den Grenzen des deutschen
Sonderabgabenrechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Unabhängig von der
Höhe der erhobenen Bankenabgabe ist der Restrukturierungsfonds durch die im
RStruktFG vorgesehenen Sonderbeiträge (§ 12 Absatz 3) und die zusätzliche
Kreditermächtigung (§ 12 Absatz 6) uneingeschränkt handlungsfähig.
Im Hinblick auf den gemeinsamen europäischen Abwicklungsfonds geht die
Bundesregierung bei gleichzeitiger Einhaltung der Verpflichtung zur
vorrangigen Eigentümer- und Gläubigerbeteiligung (Mindest-Bail-in) vor dem
Hintergrund der Erfahrungen der Finanzkrise von einer angemessenen Zielausstattung
aus.
22. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
der gemeinsame europäische Abwicklungsfonds seine Zielausstattung
tatsächlich in zehn Jahren erreicht?
Die Allgemeine Ausrichtung zur SRM Verordnung enthält klare Regeln für die
Finanzierung des Fonds, die einen sinnvollen Ausgleich zwischen einer
angemessenen finanziellen Ausstattung des Fonds und der Leistungsfähigkeit der
Institute beinhaltet. Zu beachten ist, dass substanzielle Abwicklungskosten in der
Aufbauphase den Zeitraum bis zum Erreichen des Zielvolumens verlängern
könnten. Hierzu sieht die Allgemeine Ausrichtung spezifische Regelungen vor.
23. Plant die Bundesregierung Änderungen an der Art der Bemessung der
Jahresbeiträge?
Die Bundesregierung plant im nationalen Kontext keine Änderungen an der Art
der Bemessung der Jahresbeiträge. Nach Abschluss des noch laufenden
Abstimmungsprozesses zur Bankenabgabe auf europäischer Ebene wird die
Bundesregierung die Umsetzung in nationales Recht vorbereiten und das
erforderliche Gesetzgebungsverfahren einleiten.
24. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus, dass das Finanzmarktgremium seit Anfang der 18.
Wahlperiode wegen fehlender Fortbestandsregelung für mehrere Monate nicht
arbeitsfähig ist?
25. Befürwortet die Bundesregierung für das Finanzmarktgremium eine
Fortbestandsregelung für den Übergang zwischen Wahlperioden analog zum
Parlamentarischen Kontrollgremium (bitte mit Begründung)?
Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet.
Das Finanzmarktgremium nach § 10a des
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ist ein Gremium des Deutschen Bundestags. Regelungen hinsichtlich
der Arbeitsweise des Gremiums sind im Deutschen Bundestag zu treffen und
fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]