[Deutscher Bundestag Drucksache 18/626
18. Wahlperiode 20.02.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/280 –
Entwicklung der EUBAM-Mission in Libyen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juni 2013 begann die Mission der Europäischen Union zur Entwicklung
eines „integrierten Grenzmanagements“ in Libyen (EUBAM Libyen). Daran
ist auch die Bundespolizei beteiligt. Ziel ist unter anderem die Schaffung von
bis dahin nicht existierenden „Border Guards“. Gemeint ist eine Gendarmerie,
die dem Militär untersteht, aber im Innern eingesetzt wird. Außer dem
Grenzschutz sollen die Soldaten unter anderem an „kritischer Infrastruktur“ zum
Einsatz kommen. Zum Portfolio gehören auch Spezialeinsätze, wie sie im Rahmen
von EUBAM (European Union Border Assistance Mission to Moldova and
Ukraine) ebenfalls trainiert werden (Libya Herald, 8. November 2013).
Die EUBAM-Mission wird nicht zuletzt deswegen kritisch beobachtet, weil
die menschenrechtliche Lage in Libyen nach wie vor äußerst schlecht ist. Die
Sicherheitsbehörden, soweit sie überhaupt im eigentlichen Sinn existieren und
nicht durch Milizen ersetzt sind, beteiligen sich mitunter an
Menschenrechtsverletzungen. Insbesondere die Behandlung von Flüchtlingen scheint sich im
Vergleich zu Zeiten des Gaddafi-Regimes nicht verbessert zu haben. Die
Mission enthält daher das Risiko, nicht zur Verbesserung der Rechtslage, sondern
zur Stärkung menschenrechtsfeindlicher Gruppierungen inklusive Milizen
beizutragen.
Ob der Ansatz der Mission, auch Personen mit explizit militärischem
Hintergrund zu rekrutieren, insoweit erfolgversprechend ist, wird von den
Fragestellern bezweifelt. Mittlerweile wurden von der französischen Internetseite
„MEDIAPART“ die geheimen Operationsregelungen (CONOPS PLUS)
veröffentlicht (
www.mediapart.fr/files/EUBAMRapportAVRIL2013.pdf). Es
handelt sich um ein Papier des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und ist
als Ratsdokument 8182/4/13 an alle Delegationen der EU-Mitgliedstaaten
verteilt worden. Das auf April 2013 datierte Dokument enthält zahlreiche Details,
welche die Bundesregierung noch im Sommer 2013 nicht gewusst haben will
(siehe Bundestagsdrucksache 17/14417). So wird dort berichtet, dass das
libysche Polizeigesetz zwar grundlegend für EUBAM ist, dieses jedoch nicht
einmal in einer englischen Fassung vorliegt. Laut dem EAD sollen allein Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Februar 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/626 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19 000 ehemalige Kämpfer zukünftig dem libyschen Innenministerium
unterstehen, mindestens 6 000 werden in die „Border Guards“ integriert.
Die EUBAM-Mission sollte nach einem halben Jahr, so sieht es der
Operationsplan vom 18. April 2013 vor, eine Bilanz vorstellen.
Angesichts des Umfangs der Kleinen Anfrage erklären sich die Fragesteller
vorab mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Operationskonzepte und weitere Planungsdokumente von GSVP-Missionen
(GSVP = Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) unterliegen der
Vertraulichkeit. Die Bundesregierung kommentiert keine Dokumente, die im
Internet kursieren und Anspruch erheben, ein vertrauliches EU-Dokument zu sein.
Die nachfolgenden Ausführungen sind daher nicht als Stellungnahme zu dem in
der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Dokument zu verstehen.
1. Wie haben sich Implementierung und Durchführung der EUBAM-Mission
aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich entwickelt, und welche
Probleme und Defizite erkennt sie?
Die politische Lage in Libyen ist unübersichtlich. Die Sicherheitslage hat sich
seit der Errichtung der EU Border Assistance Mission in Libya (EUBAM
Libyen) im Mai 2013 verschlechtert. Unter Muammar al-Gaddafi hatte die
libysche Staatsführung „offene Grenzen“ propagiert. In Libyen gibt es daher keine
oder nur sehr rudimentäre Grenzschutzstrukturen. Die GSVP-Mission EUBAM
Libyen konnte ihre Arbeit vor diesem Hintergrund nicht in der ursprünglich
vorgesehenen Geschwindigkeit aufnehmen. Trotz der schwierigen
Arbeitsumstände hat EUBAM Libyen bislang bereits etwa 300 libysche Grenzschützer
ausgebildet sowie Workshops und Seminare durchgeführt.
2. Wie genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit
EUBAM der Begriff „integriertes Grenzmanagement“ definiert?
Integriertes Grenzmanagement ist die Zusammenführung und Unterstützung
aller Einheiten und Behörden, die sich bei ihrer Arbeit gegenseitig unterstützen
und gemeinsam zur Stärkung der Kontrolle der Behörden eines Landes über die
Landesgrenzen beitragen.
3. Wie viele Mitglieder umfasste die Mission bis Anfang August 2013, und
wie viele umfasst sie gegenwärtig?
Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung allfällige signifikante
Abweichungen von der Planung (bis Ende November 2013 sollte die EUBAM-
Mission komplett sein) zu erklären, und welche Schlussfolgerungen hat die
Missionsleitung daraus gezogen?
Die Personalstärke von EUBAM Libyen betrug Anfang August 2013 22
Personen (Stand: 4. August 2013). Derzeit (Stand: 28. Januar 2014) hat die Mission
45 Mitglieder. Die Planungen für den Aufwuchs der Mission wurden an die
Entwicklungen der Sicherheitslage in Libyen angepasst. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6264. Welche See-, Luft- und Landgrenzen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit von welchen Behörden bzw. Ministerien offiziell
kontrolliert, welche befinden sich weiterhin außerhalb staatlicher Kontrolle, und
welche Auswirkungen hat der militärische Ausnahmezustand einiger
Provinzen auf die Situation?
Die Grenzübergänge zur Tunesischen Republik und zur Arabischen Republik
Ägypten werden vom Innenministerium kontrolliert, die übrigen Landgrenzen
befinden sich außerhalb staatlicher Kontrolle. Die Flughäfen Tripolis und
Misurata werden von der dem Innenministerium unterstehenden Grenzpolizei
kontrolliert. Die Küste wird von der Wasserschutzpolizei „Coastal Security“ des
Innenministeriums sowie von der Küstenwache des Verteidigungsministeriums
kontrolliert. Zur Lage in Benghazi und Sabha liegen der Bundesregierung keine
Angaben vor.
5. Inwiefern kann die Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an EUBAM und
diversen Treffen mit allen Ministerien die Einschätzung des EAD
bestätigen, dass die libysche Armee auch nach den Unruhen weitgehend intakt ist
(siehe Ratsdokument 8182/4/13)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung geht der EAD in den Planungsdokumenten
zu EUBAM Libyen davon aus, dass die libysche Armee nicht mehr intakt ist.
Diese Einschätzung wird von der Bundesregierung geteilt.
6. Wie viele Angehörige nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang in die „Border Guards“ (BG)
integriert worden, und welche weiteren derartigen Maßnahmen sind anvisiert?
Wo sind die neuen Grenzsoldaten in welcher Stärke jeweils stationiert?
Die Bundesregierung kann zu den Zahlen des laufenden Integrationsprozesses
keine verlässliche Auskunft geben.
Zur Stationierung der entsprechenden Soldaten liegen der Bundesregierung
keine belastbaren Informationen vor.
7. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im
Ratsdokument 8182/4/13 beschrieben, zu, dass die BG „mehr mit der Unterstützung
militärischer Truppen beschäftigt [sind] als mit der Grenzsicherung“?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
8. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das Mandat der BG, und
inwiefern ist anvisiert, diese zukünftig nicht mehr als vierte Streitkraft unter
militärisches Kommando zu stellen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht das Mandat der „Border Guards“
darin, das Grenzgebiet bis zu 50 km landeinwärts der Grenze, das Umfeld der
Grenzstationen sowie sensible Infrastruktur zu sichern. Sie sind derzeit neben
Armee, Luftwaffe und Marine als vierte Teilstreitkraft dem
Verteidigungsministerium unterstellt. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 18/626 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Welche libyschen Gesetze oder sonstigen Vereinbarungen regeln nach
Kenntnis der Bundesregierung die Kompetenzen und
Verantwortungsbereiche der BG?
Wie für alle postrevolutionären libyschen Sicherheitskräfte wird für die „Border
Guards“ ein neuer regulatorischer Rahmen zu schaffen sein.
b) Inwiefern trifft es zu, dass die BG auch „kritische Infrastruktur“
überwachen und weitere Aufgaben im Innern übernehmen (siehe
Ratsdokument 8182/4/13)?
Die „Border Guards“ sind mit der Sicherung von Kraftwerken und Anlagen zur
Trinkwasserversorgung beauftragt.
c) Welche Trainings von BG haben nach Kenntnis der Bundesregierung
unter Leitung der italienischen Carabinieri an der Akademie des
CoESPU (Center of Excellence for Stability Police Units) in Vicenza
stattgefunden (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?
Die Bundesregierung kann keine verlässlichen Auskünfte über die bilateralen
Aktivitäten ihrer europäischen Partner geben. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sollen im zweiten und vierten Quartal 2014 „Ausbildung der Ausbilder“-
Kurse durch italienische Carabinieri durchgeführt werden.
9. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Trainingslehrpläne, wie geplant, bis August 2013 für die Naval Costal Guard (NCG),
BG und den Zoll entwickelt bzw. bis Anfang November 2013
implementiert worden?
a) Welche Aussagen treffen diese Lehrpläne hinsichtlich der
Menschenrechte und der Genfer Flüchtlingskonvention (bitte möglichst im
vollständigen Wortlaut angeben)?
b) Was enthalten besonders die Lehrpläne für die NCG zum Recht, ein
Land zu verlassen, inklusive des eigenen?
c) Wie gliedern sich die Lehrpläne darüber hinaus auf, und welche
Schwerpunkte werden gesetzt?
Die Entwicklung der Ausbildungslehrpläne für die „Border Guards“, die
Küstenwache und den Zoll ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht
abgeschlossen.
10. Liegt der erste Halbjahresbericht, der Anfang November 2013 vorgelegt
werden sollte, mittlerweile tatsächlich vor, und wenn ja,
a) inwiefern ist dieser öffentlich bzw. für Mitglieder des Deutschen
Bundestages einsehbar,
b) welche Aussagen werden darin getroffen,
c) welche Defizite werden benannt und welche Schlussfolgerungen
gezogen,
d) welche Empfehlungen werden getroffen,
e) welche Veränderungen hinsichtlich der Fortführung von EUBAM
resultieren daraus?
Der Halbjahresbericht von EUBAM Libyen vom 18. November 2013 ist ein
nichtöffentliches Dokument des EAD. Er analysiert die bisherige Tätigkeit der
Mission und skizziert die Planung für die nächsten sechs Monate. Zu den im
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/626Halbjahresbericht genannten Herausforderungen für die Arbeit von EUBAM
Libyen gehören die prekäre Sicherheitslage und die unübersichtliche politische
Situation in Libyen. Schlussfolgerung ist unter anderem die Überlegung, Teile der
Mission zeitweise nach Malta zu verlegen. Die im Sechsmonatsbericht
enthaltenen Empfehlungen zielen auf eine Verbesserung der Effektivität von EUBAM
Libyen und auf die Stärkung der regionalen Ausrichtung der Mission. EUBAM
Libyen soll die prekäre Sicherheitslage und die unübersichtliche politische
Situation bei ihrer weiteren Tätigkeit berücksichtigen.
11. Wie viele Angehörige bzw. Beschäftigte der EUBAM-Mission haben nach
Kenntnis der Bundesregierung spezifische militärische Kenntnisse, und
inwiefern werden diese von EUBAM benötigt?
Einige Mitglieder von EUBAM Libyen haben militärischen Hintergrund. Die
„Search and Rescue (SAR)“-Einheiten der maltesischen Küstenwache
beispielsweise gehören zur Marine. Darüber hinaus können einige Polizeibeamte der
Mitgliedstaaten unter militärischem Kommando eingesetzt werden, so zum
Beispiel die italienischen Carabinieri. Deren Kenntnisse sind hilfreich für das
Verständnis der libyschen Strukturen und Arbeitsprozesse der libyschen Einheiten
„Border Guards“ und „Naval Coast Guard“ sowie der libyschen „Search and
Rescue“-Strukturen.
12. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch der
libysche Geheimdienst mit der EUBAM-Mission zusammenarbeiten will,
und welche neueren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dessen
Zusammensetzung vor (siehe Bundestagsdrucksache 17/14417), wie es im
Ratsdokument 8182/4/13 als Fusion ziviler und militärischer Dienste
beschrieben wird?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zur Tätigkeit ausländischer
Geheimdienste.
13. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Informationen darüber vor, ob es
eine englische Übersetzung des libyschen Polizeigesetzes gibt, und wenn
ja, welche?
Inwiefern wird das Polizeigesetz nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit überarbeitet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
14. In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die
bislang angefallenen Kosten zur Sicherung der EUBAM-Mission zu den
Gesamtkosten?
a) Sofern die Sicherungsausgaben signifikant höher liegen als bei den
ursprünglich veranschlagten 50 Prozent, welche Gründe sind hierfür
ausschlaggebend?
b) Wie hoch sind die bislang bzw. bis zum Stichtag der letzten Erhebung
aufgelaufenen Ausgaben für die Sicherung der EUBAM-Mission?
c) Wie hoch fallen dabei die Ausgaben für private Sicherheitsdienste (in
absoluten Zahlen) aus?
Drucksache 18/626 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeHierzu wird auf die als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestufte Anlage verwiesen.* Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
15. Welche privaten Sicherheitsdienste werden nach Kenntnis der
Bundesregierung von der EUBAM-Mission in Anspruch genommen (bitte
Firmen sowie Anzahl der Mitarbeiter nennen)?
Welche Referenzen haben diese Firmen nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Inwieweit wurden die Verträge nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2013 hinsichtlich anderer Auftragnehmer geändert, und welche
Gründe waren hierfür maßgeblich?
Um die Sicherung von EUBAM Libyen zu gewährleisten, schließt der
Missionsleiter in alleiniger Verantwortung Verträge mit privaten Sicherheitsanbietern.
16. Welche Gewichtung hat die EUBAM-Mission bezüglich See-, Land- und
Luftgrenzen nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, und woran
zeigt sich diese Gewichtung (bitte soweit möglich konkrete Angaben
machen)?
Das Mandat der Mission bezieht sich auf die Unterstützung der libyschen
Behörden bei der Entwicklung ihrer Kapazitäten zur Verbesserung der Sicherheit
der Land-, See- und Luftgrenzen. Allen Bereichen sollen EUBAM-Berater
zugewiesen werden.
17. Mit welchen libyschen Behörden sowie mit welchen konkreten
Dienststellen hat EUBAM nach Kenntnis der Bundesregierung bislang (im weiteren
Sinne) zusammengearbeitet?
EUBAM Libyen hat nach Kenntnis der Bundesregierung bislang mit den
folgenden libyschen Behörden zusammengearbeitet: Innenministerium (Polizei,
Grenzpolizei, Küstenpolizei), Verteidigungsministerium („Border Guards“, „Naval
Coast Guard“), Finanzministerium (Zoll, Maritime Zolleinheit),
Transportministerium (Hafenbehörde, Telekommunikationsbehörde).
a) Welcher Art war die Zusammenarbeit, und welche konkrete
Unterstützung hat EUBAM geleistet?
EUBAM Libyen hat Beratung und vereinzelte Trainingsmaßnahmen
durchgeführt.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die EUBAM-Mission nach Kenntnis
der Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen?
Es besteht weiterer und langfristiger Beratungsbedarf, damit die Strukturen und
Abläufe in den Sicherheitsbehörden in libyscher Eigenverantwortung und im
Sinn einer nachhaltigen Strategie verändert werden können.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort
ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/62618. In welcher Form und in welchem Umfang wird den Angehörigen der
libyschen Grenzbehörden seitens EUBAM die Bedeutung der Einhaltung von
Menschenrechten vermittelt, und in welchem Umfang gilt dies auch für
die Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach der Genfer
Flüchtlingskonvention?
Die Vermittlung der Bedeutung der Beachtung von Menschenrechten ist
ständiger Bestandteil von Beratung und Trainingsmaßnahmen. EUBAM Libyen hat
hierzu die Stelle einer Beraterin für Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law“),
Menschenrechte und „Genderfragen“ eingerichtet.
19. Mit welchen ggf. weiteren Instrumenten versucht EUBAM nach Kenntnis
der Bundesregierung die Beachtung der Menschen- und insbesondere
Flüchtlingsrechte durch die libyschen Behörden zu verbessern?
Zusätzlich zur Beratung durch thematische Unterrichtungen führt EUBAM
Libyen auch Seminare durch, die zum Teil gemeinsam mit anderen
Organisationen wie der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen
(UNSMIL), dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
(UNHCR) oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM)
durchgeführt werden.
20. An welcher Stelle in den einschlägigen EU-Beschlüssen befindet sich die
von der Bundesregierung angeführte Aufgabe der EUBAM-Mission, die
Vermischung militärischer und polizeilicher Belange aufzuheben (vgl. die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache
17/14417), und warum glaubt die Bundesregierung, einer solchen
Aufgabe gerade dadurch nachkommen zu können, dass mit den BG eine
explizit militärische Kraft für Aufgaben des Grenzschutzes ausgebildet
wird?
Die sicherheitspolitischen Planungsdokumente der Europäischen Union
enthalten Ausführungen über die Aufgaben von EUBAM Libyen. Zu diesen Aufgaben
gehört die Aufhebung der Vermischung von militärischen und polizeilichen
Belangen durch Beratung und Einleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen.
EUBAM Libyen unterstützt die Umstrukturierung im Bereich der
grenzpolizeilichen Aufgaben durch fachliche Beratung im Rahmen der Tätigkeit der
interministeriellen „Arbeitsgruppe Grenzmanagement“. Gleichzeitig muss die
Mission bei ihrer Arbeit die Besonderheiten libyscher Strukturen und Akteure
berücksichtigen.
21. Inwiefern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zu Milizen
bzw. Stammesorganisationen (bitte ggf. Anlass der Kontaktaufnahme,
Name der Milizen und Art etwaiger Zusammenarbeit darstellen)?
Falls es keine solchen Kontakte gab, hat die EUBAM-Mission an den 23 der
25 Grenzübergänge (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16c
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14417), die nach
Darstellung der Bundesregierung unter Kontrolle von Milizen stehen,
keinerlei Präsenz gezeigt, und wenn doch, welcher Art und mit welchem Ziel?
Nach Kenntnis der Bundesregierung steht EUBAM Libyen bislang mit
offiziellen libyschen Behörden in Kontakt, auch solchen, die teilweise Milizen
integriert haben. Das gilt am Grenzübergang Ghadames am Dreiländereck zwischen
Libyen, Tunesien und Algerien. Die Mission hat diesen Grenzübergang besucht
und dort bei einem Folgebesuch ein Training für 73 Angehörige (darunter zwölf
Drucksache 18/626 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFrauen) der libyschen Agenturen für Grenzmanagement durchgeführt. Ob und
in welcher Art in Ghadames eine Präsenz möglich ist, wird derzeit eruiert.
22. Welche der kontaktierten Behörden bzw. Dienststellen stützen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung überwiegend oder teilweise auf Verbände
ehemaliger Aufständischer?
Das Personal von Polizei, Armee und „Border Guards“ besteht zu großen Teilen
aus Angehörigen ehemaliger Aufständischer.
23. Wie schätzt die Bundesregierung selbst und nach ihrer Kenntnis die
EUBAM- Missionsleitung das Verhältnis solcher, von ehemaligen
aufständischen beeinflussten Armee- oder Polizeieinheiten zu den
Menschenrechten ein?
Die Mission soll die libysche Regierung durch Ausbildung und Beratung dabei
unterstützen, ihre grenzpolizeilichen Behörden und Organisationseinheiten zu
verbessern und an internationale Standards und „beste Praktiken“ anzugleichen.
24. Welche Defizite gibt es darüber hinaus nach Kenntnis der
Bundesregierung hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte durch libysche
Sicherheitsbehörden?
Die seit November 2012 amtierende libysche Regierung unternimmt
Bemühungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage. Effektiver
Menschenrechtsschutz wird jedoch aufgrund des fehlenden staatlichen Gewaltmonopols und
wegen schwacher Institutionen nicht ausreichend gewährleistet. Fehlverhalten,
insbesondere durch Milizen, wird oft nicht geahndet. Die libysche Regierung
bemüht sich darum, alle Haftanstalten unter staatliche Kontrolle zu bringen, und
hat willkürliche Verhaftungen und Folter verurteilt. Im April 2013 hat der
Allgemeine Nationalkongress ein Gesetz gegen Folter und Entführungen erlassen.
Dennoch befinden sich noch rund 8 000 Internierte, größtenteils ohne
Gerichtsverfahren, in Haftanstalten, die teilweise von Milizen geführt werden. Es wird
von Folter und Misshandlungen überwiegend in nichtstaatlichen Haftanstalten
berichtet, teilweise mit Todesfolge.
25. Inwiefern kann nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. der EUBAM-
Missionsleitung die Bekämpfung der an der Südwestgrenze Libyens
operierenden, schwer bewaffneten Gruppen überhaupt durch herkömmliche
polizeiliche Mittel erfolgen, bzw. inwiefern sollen hierbei militärische
Mittel zum Einsatz kommen, und welche Rolle kommt hierbei EUBAM
zu?
Aus Sicherheitsgründen kann EUBAM derzeit an der Südwestgrenze Libyens
nicht tätig sein. Aus den gleichen Gründen liegen der Bundesregierung keine
eigenen Erkenntnisse zur Lage dort vor.
26. Wie viele Angehörige der BG, der NCG und ggf. anderer Kräfte sind
nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile von oder mit Hilfe von
EUBAM jeweils trainiert worden (bitte Umfang und Inhalt des Trainings
angeben)?
Wie groß ist der Personalumfang dieser Kräfte insgesamt, bzw. wie groß
soll er werden?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/626EUBAM hat mit Stand vom 28. Januar 2014 insgesamt 300 Angehörige
libyscher Behörden im Grenzschutz ausgebildet. Genauere Angaben über die
einzelnen Ausbildungsmaßnahmen liegen zum Stand 27. November 2013 vor.
Demnach wurden über 211 Personen ausgebildet, darunter 20 Frauen. Zu diesen 211
ausgebildeten Grenzschützern gehören 47 Angehörige der Grenzpolizei, 27
Angehörige des Zolls, 50 Angehörige der Polizei des Innenministeriums, 52
Angehörige der „Naval Coast Guard“, zwölf „Border Guards“, 17 Angehörige
verschiedener Flughäfen und sechs Angehörige der Hafenbehörden. EUBAM
Libyen plant im Rahmen des laufenden Mandats die Ausbildung weiterer
Grenzschützer.
27. Welche anderen Akteure (NATO – North Atlantic Treaty Organization,
G8 – Group of Eight, UN – United Nations, Drittstaaten, NGOs –
Nichtregierungsorganisationen, IOs – Internationale Organisationen,
GONGOs – Government organized non-governmental organizations,
Privatunternehmen usw.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung
mittlerweile auf dem Gebiet der Ausbildung der libyschen Sicherheitskräfte tätig
oder werden dies in absehbarer Zeit sein (bitte möglichst konkreten
Auftrag sowie Anzahl der dabei aufgewandten finanziellen, personellen und
materiellen Ressourcen angeben)?
Inwiefern werden deren Aktivitäten sowie diejenigen von EUBAM
tatsächlich mit der United Nations Support Mission in Libyen (UNSMIL)
abgestimmt, und welche Defizite gibt es hierbei?
Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich
Großbritannien und Nordirland, die Französische Republik, die Italienische Republik und
die Republik Türkei haben der libyschen Regierung Ausbildung für
Sicherheitskräfte angeboten. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die italienische,
türkische und amerikanische Ausbildung bereits begonnen, die anderen planen einen
Ausbildungsbeginn in diesem Frühjahr. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 19 verwiesen. Über Defizite der Zusammenarbeit mit der
Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Die NATO prüft derzeit Möglichkeiten zur
Umsetzung von Beratungsmaßnahmen für Institutionen des libyschen
Sicherheitssektors. Eine enge Abstimmung mit internationalen Akteuren, vor allem mit den
Vereinten Nationen und der Europäischen Union, wird sichergestellt.
28. Wie viele Angehörige libyscher Sicherheitskräfte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung (im Rahmen von EUBAM oder darüber hinaus)
mittlerweile in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgebildet worden
(bitte nach BG, NCG und anderen Kräften, Umfang und Inhalt der
Ausbildung darstellen)?
EUBAM Libyen hat in Mitgliedstaaten der Europäischen Union bislang keine
Ausbildung von Angehörigen libyscher Sicherheitskräfte durchgeführt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
29. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Treffen bei der
Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)
Anfang Juni 2013 sowie den weiteren Treffen mitteilen?
Der Delegation, die im Juni 2013 die Agentur FRONTEX besuchte, gehörten
sieben Vertreter libyscher Behörden und ein Angehöriger der Mission EUBAM
Drucksache 18/626 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLibyen an. Die Vertreter der libyschen Behörden gehörten dem
Innenministerium, dem Grenzschutz, der Küstenwache und dem Zoll an.
a) Wer war von libyscher Seite daran beteiligt, und (sofern es sich um
Behörden handelte) zu welchem Ministerium gehörten die Delegierten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
b) Wo fand das Zusammentreffen statt?
Das Treffen fand in den Räumen der Agentur FRONTEX in Warschau statt.
c) Was soll der spezifische Beitrag von FRONTEX zum Aufbau des
libyschen Grenzschutzes sein?
Der spezifische Beitrag hängt von dem Ergebnis der Bedarfsanalyse ab, die
seitens der Mission EUBAM Libyen in enger Abstimmung mit den libyschen
Behörden erarbeitet wird. Beratung und Unterstützung durch die Agentur
FRONTEX werden voraussichtlich im Bereich Risikoanalyse und
grenzpolizeiliches Training erfolgen.
d) Inwiefern soll der libysche Grenzschutz mit FRONTEX kooperieren?
Zunächst wird eine Kooperation nur mittelbar über die Mission EUBAM Libyen
erfolgen. Auf die Antwort zu Frage 29c wird verwiesen.
Eine direkte Kooperation der Agentur FRONTEX mit dem libyschen
Grenzschutz wird erst erfolgen, wenn zwischen den beiden Parteien ein
Arbeitsabkommen abgeschlossen wurde. Auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 8b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/13462 vom 14. Mai 2013 wird verwiesen.
e) Welche Vereinbarungen oder Absprachen wurden getroffen bzw.
avisiert?
Auf die Antwort zu Frage 29c wird verwiesen. Unterstützungsleistungen der
Agentur FRONTEX in den dort genannten Bereichen wurden avisiert.
f) Inwieweit war FRONTEX auch an der Ausarbeitung der CONOPS
PLUS (siehe Ratsdokument 8182/4/13) beteiligt?
Grundlegend für die Erstellung des CONOPS Plus war die Erkundungsmission
von EUBAM Libyen („Technical Assessment Mission“, TAM), an der
FRONTEX beteiligt war. Bei der Erstellung des Dokuments war FRONTEX
beratend tätig.
g) Welchen Stand bzw. Regelungsgehalt hat das Arbeitsabkommen
zwischen FRONTEX und Libyen?
Die Verhandlungen sind noch nicht weiter vorangeschritten. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 29d verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/62630. Ist an das Politische und Sicherheitskomitee, wie vorgesehen, nach
Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig berichtet worden, und wenn ja, was
war Gegenstand und wesentlicher Inhalt der Berichte?
Welche Defizite und Probleme sowie welche Empfehlungen wurden darin
benannt?
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) der Europäischen
Union wurde wie vorgesehen über den Stand der Arbeit von EUBAM Libyen
informiert. Der Deutsche Bundestag wird regelmäßig gemäß § 7 Absatz 3f des
Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem
Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union über die Sitzungen des PSK
informiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
31. Wie viele Angehörige der Bundespolizei bzw. weiterer deutscher
Behörden haben bislang in jeweils welchen Zeiträumen an der EUBAM-Mission
teilgenommen?
Seit April 2013 bis heute (Stand: 31. Januar 2014) ist ein Bundespolizist der
Mission EUBAM Libyen zugewiesen und seit 24. Januar 2014 eine
Landespolizistin. Am 4. Februar 2014 ist ein zweiter Bundespolizist ausgereist. Zudem
war von April bis Dezember 2013 eine zivile Expertin an die Mission EUBAM
Libyen entsandt.
a) Welche Berichte haben diese bislang verfasst, und an wen waren sie
gerichtet?
Angehörige der Mission EUBAM Libyen verfassen die im Rahmen der
allgemeinen Berichtspflicht erforderlichen Dokumente und senden diese an den
EAD. Eine unmittelbare Berichtspflicht nach Deutschland besteht nicht.
b) Was ist Gegenstand dieser Berichte, und welche Defizite, Probleme
und Schlussfolgerungen enthalten sie?
Die Berichte werden nicht an die EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Sie sind Teil
der internen Kommunikation zwischen einer GSVP-Mission und dem EAD.
32. Gab es seit Beginn der EUBAM-Mission nach Kenntnis der
Bundesregierung sicherheitsrelevante Zwischenfälle, in die Missionsangehörige
involviert waren, und wenn ja, wo, wann, welcher Art und mit welchen Folgen?
Der Bundesregierung sind keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle, in die
Missionsangehörige involviert waren, bekannt.
33. Worin bestehen die deutschen Aktivitäten zur Reaktorsicherheit in
Libyen, welche Abteilungen welcher Behörden nehmen daran teil, und
welche Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden?
Im Auftrag des Auswärtigen Amts führt die Gesellschaft für
Reaktorsicherheit (GRS) in Zusammenarbeit mit der libyschen Atombehörde ein Projekt
zur Verbesserung der physischen Sicherung des staatlichen libyschen
Forschungsreaktors in Tadschura durch, um dort vorhandenes Nuklearmaterial
vor missbräuchlichen Zugriffen und Entwendungen zu schützen. Neben der
Analyse der Modernisierung der Einrichtung gehören Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verantwortlichen
libyschen Behörden zu den Unterstützungsmaßnahmen. In einer späteren Phase
Drucksache 18/626 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeist vorgesehen, die Anlage um ein Lager für radioaktive Stoffe zu erweitern,
das modernen Sicherheitsstandards entspricht. Weiterhin unterstützt die
Bundesregierung Aktivitäten der Internationalen Atomenergie-Organisation
(IAEO) zur Nuklearsicherung an Grenzübergängen, um Nuklearschmuggel
zu verhindern.
a) Wo und wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung
sichergestellte radioaktive Stoffe gelagert, und welche Firmen sind hierfür
verantwortlich?
Die Projektphase zum Aufbau eines Lagers für radioaktive Stoffe hat noch nicht
begonnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
b) Welche sicherheitskritischen Vorfälle hat es dabei nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits gegeben?
Im Rahmen der Projektaktivitäten hat es keine sicherheitskritischen Vorfälle
gegeben.
c) Inwieweit wird die Kontrolle radioaktiven Materials auch in die
EUBAM-Mission integriert?
Die Kontrolle radioaktiven Materials ist im Mandat von EUBAM Libyen nicht
vorgesehen. Sie obliegt den libyschen Behörden in Zusammenarbeit mit der
IAEO.
d) Was ist mit einer „proaktiven“ Medienpolitik gemeint (siehe
Ratsdokument 8182/4/13)?
Nach dem Verständnis der Bundesregierung umfasst eine proaktive
Medienpolitik aktive Kommunikation mit Medienvertretern.
34. Welche Anstrengungen hat die EUBAM-Mission zur Kommunikation ihrer
Arbeit in Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung selbst
unternommen?
Inwieweit werden dabei, wie vorgesehen, neue soziale Medien genutzt,
und was ist Inhalt dieser Nutzung (bitte soweit vorhanden auch URLs oder
Facebookseiten angeben)?
EUBAM Libyen unterhält eine eigene Internetpräsenz unter dem Link: http://
eeas.europa.eu/csdp/missions-and-operations/eubam-libya/. Hier wird auf eine
Präsenz bei Facebook sowie eine Twitterpräsenz verwiesen.
35. Inwiefern hat sich EUBAM nach Kenntnis der Bundesregierung darum
bemüht, Berichte (
www.maltatoday.com vom 12. Oktober 2013) zu
recherchieren, denen zufolge Flüchtlinge, die von Libyen übers Mittelmeer
geflohen und vor Lampedusa gekentert waren, bei ihrer Abreise von
einem libyschen Boot aus beschossen worden waren, und welche
Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich der Identität bzw. Zugehörigkeit der
Schützen wurden dabei gewonnen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/62636. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wie von Human
Rights Watch berichtet (siehe DER TAGESSPIEGEL, 18. November
2013), dass in Libyen mehrere tausend Flüchtlinge zum Teil seit Jahren in
Gefängnissen festgehalten werden, obwohl ihnen keine Straftat
(abgesehen evtl. vom Vorwurf des illegalen Grenzübertritts) vorgeworfen wird?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass illegale Migranten teilweise willkürlich
festgenommen und auf unabsehbare Zeit unter teils sehr schlechten
Bedingungen festgehalten werden. Andere werden willkürlich aus Libyen in Drittstaaten
abgeschoben. In Libyen besteht nicht die Möglichkeit Asyl zu beantragen.
a) Inwiefern erwartet die Bundesregierung von EUBAM, dieser
Problematik überhaupt nachzugehen?
Aufgabe von EUBAM Libyen ist es, die libyschen Behörden dabei zu
unterstützen, eine integrierte Grenzmanagementstrategie zu erarbeiten und operativ
umzusetzen. Das Missionsmandat umfasst keine generelle Beratung zur
Rechtsordnung und zur rechtlichen Stellung von Migranten. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 18 verwiesen.
b) Was hat EUBAM unternommen, um diesem Problem nachzugehen,
und welche Feststellungen konnte die Mission treffen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Was hat EUBAM unternommen, damit die Flüchtlinge aus der Haft
freikommen, und wie viele Flüchtlinge sind durch Intervention von
EUBAM tatsächlich freigekommen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
d) Inwiefern hat die Bundesregierung oder haben andere EU-Staaten
entsprechende Berichte von EUBAM zum Anlass genommen, zu
intervenieren und mit welchem Erfolg?
Wie viele Flüchtlinge sind dadurch freigekommen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die
Bundesregierung thematisiert – wie die Europäische Union – in Gesprächen mit den
libyschen Behörden regelmäßig die hohe Bedeutung der Einhaltung der
Menschenrechte. Dazu gehört auch die Behandlung Gefangener.
e) Wer (Behörde, Miliz usw.) ist nach Kenntnis der Bundesregierung für
die berichtete Inhaftierungspraxis verantwortlich?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in den verschiedenen Landesteilen
jeweils Polizei, Justizpolizei oder Milizen für die Inhaftierungspraxis
verantwortlich.
37. Welche Stärke umfasst die libysche Küstenwache nach Kenntnis der
Bundesregierung, wem untersteht sie, und über wie viele Boote, Flugzeuge
und Helikopter verfügt sie?
Die libysche Küstenwache untersteht dem Verteidigungsministerium und hat
eine Stärke von etwa 3 000 Personen. Genaue Informationen über die Zahl der
Boote, Flugzeuge und Helikopter liegen der Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 18/626 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode38. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für welche Gebiete der
1 800 Kilometer langen Seegrenze (auch hoheitlicher Gewässer)
zuständig, und an welchen Stellen sind reguläre Ausreisen möglich?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte
Regionen der Küste besonders überwacht, etwa hinsichtlich des Ablegens von
Booten mit Flüchtlingen in Richtung Europa?
Sowohl die Küstenwache als auch die Wasserschutzpolizei sind an der libyschen
Seegrenze tätig. An den Seehäfen, die für die reguläre Ausreise von Personen
vorgesehen sind, finden derzeit keine Ausreisen statt. Es sind wenige
Abgangsstellen für Flüchtlinge in Richtung Europa bekannt, jedoch beschränken sich die
Abreisen nicht auf diese Stellen. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse über besondere Überwachungsmaßnahmen bestimmter Regionen vor.
39. Was ist der Bundesregierung über einen „three-phase plan“ der Marine
und der Küstenwache bekannt (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ein Projekt zur
Wiederherstellung von Radarkapazitäten, und worauf basiert das ebenfalls
integrierte „Vessel Traffic Management and Information System“?
Die Hafenbehörde, die Telekommunikationsbehörde und die Küstenwache
betreiben Radarsysteme. Das Radarsystem der Küstenwache wird gerade einer
Bewertung unterzogen. Das „Vessel Traffic Management and Information
System“ ist im Aufbau begriffen. Es dient der Seeverkehrssicherheit und wird
von der Hafenbehörde betrieben.
b) Inwieweit hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse darüber, ob bzw.
wie libysche maritime Kontrollzentren an ähnliche Infrastruktur in
Italien angebunden werden sollen?
Im Rahmen des EU-Projekts „Seahorse“, in dem das Königreich Spanien eine
führende Rolle einnimmt, sollen maritime Kontrollzentren in Tripolis und
Benghazi aufgebaut werden.
40. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ausführungen des EAD, das SEAHORSE-Programm zur Grenzüberwachung des
Mittelmeers sei eingerichtet worden, um „die Kapazitäten von Behörden
in Ländern Nordafrikas zur Beantwortung irregulärer Migration zu
stärken“ (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?
Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Herkunfts- und
Transitstaaten spielt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der mit der irregulären
Migration verbundenen Fragen. Die Bundesregierung ist gemeinsam mit ihren
europäischen Partnern und dem EAD der Auffassung, dass die durch die
irreguläre Migration und die damit verbundenen kriminellen Schleuseraktivitäten
entstehenden Risiken für Flüchtlinge im Mittelmeerraum so weit wie möglich
begrenzt werden sollten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/62641. Wie ist generell die Haltung der Bundesregierung und, soweit bekannt, der
EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten zu Aktivitäten der libyschen
Sicherheitskräfte bzw. der NCG in eigenen Küstengewässern und auch auf
Hoher See, Boote an der Überfahrt von Libyen nach Italien bzw. Malta zu
hindern?
Hinsichtlich der operativen Aktivitäten libyscher Behörden in eigenen
Küstengewässern oder auf hoher See liegen der Bundesregierung keine hinreichenden
Erkenntnisse vor, um die Aktivitäten zu kommentieren oder zu bewerten. Auf
die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.
42. Welche bi- oder multilateralen Vereinbarungen hat Libyen nach Kenntnis
der Bundesregierung mit Nachbarstaaten geschlossen, die nach Ansicht
der Bundesregierung oder der Teilnehmenden an EUBAM für einen
Umbau der libyschen Sicherheitsarchitektur von Bedeutung sind?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu entsprechenden
Vereinbarungen. EUBAM Libyen befasst sich mit der Thematik, um Beratung anbieten
zu können.
43. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in diesem Zusammenhang eine
Vereinbarung Libyens, Tunesiens und Algeriens vom 8. Januar 2013 zur
gemeinsamen Grenzsicherung und zu entsprechender technischer
Aufrüstung gab, und wenn ja, welche Kenntnis hat sie über den Inhalt dieser
Vereinbarung?
Die Bundesregierung hat keine über die allgemeine Medienkenntnis
hinausgehenden Informationen zur genannten Vereinbarung.
a) Welche Abschiebeabkommen hat die libysche Regierung nach
Kenntnis der Bundesregierung demnach mit anderen Ländern
abgeschlossen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Inwieweit existieren nach Kenntnis der Bundesregierung auch
entsprechende Vereinbarungen zwischen lokalen Stämmen und
Nachbarstaaten (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?
Zu etwaigen Grenzkontrollarrangements zwischen lokalen Stämmen und
Nachbarstaaten liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
c) Inwieweit dient nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufrüstung
der Grenzüberwachung (auch von EUBAM) auch einer Verhinderung
des Schmuggels von billigem Benzin in die Nachbarländer, und welche
Bedeutung misst die Bundesregierung diesem Problem bei?
Die Verbesserung der Grenzüberwachung ist im regionalen Kontext von
Waffen-, Drogen- und Menschenschmuggel sowie grenzüberschreitenden
terroristischen Aktivitäten wichtig. In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung des
Schmuggels billigen Benzins angemessen zu beurteilen sein.
Drucksache 18/626 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode44. Welche Absprachen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2012 und 2013 mit dem Internationalen Währungsfonds und der
Weltbank zur Unterstützung des libyschen Transformationsprozesses
getroffen, und wer war daran beteiligt?
Libyen ist seit dem Jahr 1958 Mitglied des Internationalen Währungsfonds
(IWF). Laut Bericht des IWF vom 2. Mai 2013 zu den jährlichen so genannten
Artikel 4-Konsultationen gab es zwischen den Jahren 2012 und 2013 Gespräche
zwischen libyscher Regierung und IWF sowie Weltbank über technische Hilfe
in den Bereichen Finanzsektorreform, öffentliche Finanzen, nationale Statistik,
Subventionsreform, Rückführung veruntreuter Vermögen. Welche Absprachen
dabei im Einzelnen getroffen wurden und wer an welchen Gesprächen teilnahm,
entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.
45. Wer nahm von deutscher Seite an der internationalen Ministerkonferenz
zur Unterstützung Libyens am 12. Februar 2013 in Paris teil, welche
Inhalte wurden besprochen, und welche Zusagen wurden dort gemacht?
Für Deutschland nahm die damalige Staatssekretärin des Auswärtigen Amts teil.
Die Bundesregierung unterstrich die Bedeutung der Verfassungsgebung und der
nationalen Aussöhnung für den weiteren politischen Prozess und bot in diesem
Rahmen Unterstützung an. Sie sagte zudem Hilfe zu bei der Kontrolle von
Kleinwaffen und Munition, Minenräumung, Zerstörung von Chemiewaffen und
Sicherung radioaktiver Quellen.
46. Was kann die Bundesregierung zum Inhalt und zur Umsetzung von EU-
Programmen, die sich mit den Themen Sicherheit und Migration in Libyen
befassen, mitteilen?
a) Welchen Stand hat die Umsetzung des „Crisis Response Capacity
Building/Operational Centre“ des Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstruments (ENPI), worum geht es dabei, und wie soll
dies ausgestaltet werden?
Das „Regional Crisis Response Centre“ ist ein gemeinsames Vorhaben der
Europäischen Kommission und des Entwicklungsprogramms der Vereinten
Nationen (UNDP). Am Sitz der Arabischen Liga in Kairo wurde ein Zentrum
zur Prävention und Bewältigung politischer, sozialer und wirtschaftlicher
Krisen sowie Umweltkrisen eingerichtet. Nähere Einzelheiten sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
b) Welchen Stand hat die Umsetzung des Projekts „Strengthening
democracy, good governance and civilian culture in the security and justice
sectors“ des ENPI, worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet
werden?
Im Dezember 2012 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket in
Höhe von 25 Mio. Euro zur Unterstützung des Übergangsprozesses in Libyen
genehmigt. Es umfasst drei Programme, die die Bereiche Bildung,
Gesundheitsversorgung sowie Sicherheit/Rechtsstaatlichkeit abdecken. Das von den
Fragestellern erwähnte Programm soll die libysche Regierung bei der Bewältigung
von Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Nationale Aussöhnung
unterstützen. Das Projekt ist auf vier Jahre angelegt und wird durch die Internationale
Management Gruppe (IMG) implementiert. Es besteht aus fünf Komponenten:
Strategische Kapazität, Humankapital und Ausbildung, Förderung der Justiz,
Lokale Sicherheitspolitik, Integrierte Kriminalitätsbekämpfung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/626c) Welchen Stand hat die Umsetzung des Projekts „Enhancing Local Risk
Detection and Crime Investigation Capability“ des Instruments für
Stabilität, worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden?
Laut Information der Europäischen Kommission wird das von den Fragestellern
genannte Vorhaben von Interpol durchgeführt. Es hat eine Laufzeit von 18
Monaten und wird mit 2,2 Mio. Euro gefördert. Nähere Einzelheiten sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
d) Welchen Stand hat die Umsetzung des Programms SAHARAMED,
worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden?
Das Programm „SAHARAMED“ (Prävention irregulärer Migration aus der
Sahara über das Mittelmeer) steht unter der Leitung des italienischen
Innenministeriums, der griechischen Einwanderungsbehörden und der Internationalen
Organisation für Migration (IOM). Ziel des Programms ist eine verbesserte
Migrationskontrolle an der europäischen Südgrenze. Nähere Einzelheiten sind
der Bundesregierung nicht bekannt.
e) Inwiefern wird im Rahmen von SAHARAMED auch ein
Fingerabdrucksystem eingerichtet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
47. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch andere Länder im
Rahmen bilateraler Maßnahmen mit den Aufbau der libyschen
Sicherheitsarchitektur befasst, indem das Militär, die Geheimdienste, die Polizei
oder der Zoll ausgebildet oder unterstützt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
a) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument
8182/4/13 über ein „Border Security programme“ des US State
Department bekannt, und in welchen an Libyen angrenzenden Ländern finden
Trainings statt?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von US-Ausbildungsmaßnahmen im Bereich
Schutz der Landgrenzen. Dabei sollen den libyschen Sicherheitskräften
Grundfertigkeiten des Grenzschutzes vermittelt werden. Ein Trainingskurs für
libysche Grenzschutzkräfte fand Ende Januar 2014 im US-Generalkonsulat in
Frankfurt statt.
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zum Programm des US
State Department in an Libyen grenzenden Staaten.
b) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument
8182/4/13 über ein „Partnership for Peace programme“ der Türkei
bekannt?
Ein türkisches „Partnership for peace“-Programm ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
c) Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung
entsprechende Partnerschaften mit Jordanien, den Vereinigten Arabischen
Emiraten und Katar?
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben Libyen seit Beginn der Revolution
militärisch, humanitär und im Sicherheitsbereich unterstützt. Das Außenminis-
Drucksache 18/626 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeterium der Vereinigten Arabischen Emirate erklärte zuletzt im Dezember 2013,
dass die Vereinigten Arabischen Emirate libysche Polizei- und
Militärangehörige durch Trainingsmaßnahmen ausbilden. Nach Informationen des EAD
wurden bisher mindestens 230 libysche Offiziere durch Personal der Vereinigten
Arabischen Emirate ausgebildet. Darüber hinaus seien mindestens 16 libysche
Ausbilder geschult worden.
Zu einer derzeitigen bilateralen Partnerschaft des Staates Katar zum Aufbau von
Sicherheitsstrukturen bei Militär, Polizei, Geheimdiensten oder Zoll in Libyen
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Über bilaterale Maßnahmen des Haschemitischen Königreichs Jordanien beim
Aufbau der libyschen Sicherheitsarchitektur liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
d) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument
8182/4/13 über ein elektronisches Kontrollsystem für die Landgrenzen
bekannt, das von der italienischen Firma SELEX nun endgültig
geliefert werden soll, und wie wird dies im Rahmen von EUBAM
thematisiert oder sogar integriert?
Es wird verwiesen auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 42
und 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/254 vom 7. Januar 2014. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
e) Wie viele Küstenwachschiffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits von der italienischen Regierung modernisiert oder neu
beschafft worden (siehe Ratsdokument 8182/4/13)?
Es wird verwiesen auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 42
und 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/254 vom 7. Januar 2014. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
f) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument
8182/4/13 über ein System zur Verhinderung von Waffenschmuggel
auf dem Wasserweg bekannt (water-space management)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
g) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument
8182/4/13 über die Anbindung libyscher Kontrollzentren an ein
maritimes „Italian Operational Centre“ bekannt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
h) Was ist der Bundesregierung über die Austragung der maritimen
gemeinsamen Übung „Shahin“ in den Jahren 2012 und 2013 auf dem
Mittelmeer bekannt, an der auch Frankreich teilgenommen hat (siehe
Ratsdokument 8182/4/13)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
i) Inwiefern hat Algerien weiterhin „Interesse an der Installation eines
Grenzüberwachungssystems“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/13462)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 vom 14. Mai 2013 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/626j) Welchen Fortgang nahm ein „EU ko-finanziertes Projekt zur
Errichtung und materiellen Ausstattung von Grenzposten und mobilen
Überwachungseinheiten“ in Mauretanien (siehe
Bundestagsdrucksache 17/13462)?
Das Projekt wird fortgeführt. Unter anderem in Zusammenarbeit mit der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) wurden bis November 2013
47 Grenzposten errichtet bzw. renoviert. Im Rahmen des Vorhabens soll auch
die Effektivität und Professionalität der Grenzkontrollen durch
Trainingsmaßnahmen und Ausstattung verbessert sowie die Zusammenarbeit mit den
Grenzbehörden der Republik Mali besser koordiniert werden. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/13462 vom 14. Mai 2013 verwiesen.
48. Welches Budget soll die EUBAM-Mission nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2014 erhalten, und wie gliedert sich dieses auf?
Das im Anschluss an das erste Mandatsjahr vorgesehene Budget von EUBAM
Libyen liegt der Bundesregierung nicht vor (Stand: 4. Februar 2014). Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]