[Deutscher Bundestag Drucksache 18/632
18. Wahlperiode 20.02.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth
(Augsburg), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/446 –
Die Beschlüsse von Bali, bilaterale Handels- und Investitionsschutzabkommen
und die Auswirkungen auf Entwicklungsländer
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der globalen Handelspolitik sind grundlegende Umbrüche zu beobachten.
Zum einen einigten sich am 7. Dezember 2013 159 Länder im Rahmen der
WTO-Ministerkonferenz (WTO: World Trade Organisation,
Welthandelsorganisation) auf Bali erstmals auf einige Aspekte der Doha-Entwicklungsrunde.
Der Prozess war geprägt von Auseinandersetzungen zwischen Entwicklungs-,
Schwellen- und Industrieländern. Vor allem Indien hatte als Koordinator einer
Gruppe von über 40 Entwicklungsländern (G33) gefordert, im Zuge der Bali-
Beschlüsse müssten die WTO-Regeln angepasst werden, um Programme für
Ernährungssicherheit leichter möglich zu machen. Im Zentrum stand dabei ein
indisches Programm, mit dem Nahrungsmittel für 820 Millionen Menschen
subventioniert werden. Nach den bisherigen Regeln konnte dies als
handelsverzerrende Subvention deklariert und durch Handelssanktionen geahndet werden.
Gleichzeitig verhandeln die wirtschaftsstärksten Nationen und Regionen, wie
die Europäische Union (EU), die USA und China, jeweils bilaterale
Freihandelsund/oder Investitionsschutzabkommen. Seit Sommer 2013 laufen die
Verhandlungen zwischen den USA und der EU über ein transatlantisches Freihandels-
und Investitionsschutzabkommen (TTIP). Am 18. Oktober 2013 erteilten die
EU-Mitgliedstaaten das Mandat für die Aushandlung eines
Investitionsschutzabkommens mit China und bereits seit einigen Jahren verhandelt China mit den
USA über ein Investitionsschutzabkommen, das ähnlich ausgestaltet sein soll
wie das europäisch-chinesische Abkommen. Das Deutsche Institut für
Entwicklungspolitik spricht von einem „sich herausbildenden Dreieck […] globaler
Investitionsregeln“ (
www.die-gdi.de, Die aktuelle Kolumne vom 7. Oktober 2013
„Ein europäisches Investitionsabkommen mit China: Begrenzte Wirkung, aber
globale Bedeutung). In bilateralen Verhandlungen werden so globale Standards
gesetzt, die als Blaupause für Abkommen mit Entwicklungsländern dienen
könnten oder sich als vorherrschender globaler Standard durchsetzen, dem sich
alle anpassen müssen. Die Entwicklungsländer sind bei diesen Verhandlungen
außen vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
19. Februar 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/632 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche konkreten Vorteile für Entwicklungsländer sieht die
Bundesregierung durch die Bali-Beschlüsse der WTO?
Durch die Beschlüsse der 9. WTO-Ministerkonferenz in Bali ist das
multilaterale Handelssystem der WTO nachdrücklich gestärkt worden. Die Einigung in
Bali war wichtig, um Bewegung in die ins Stocken geratene Doha-
Welthandelsrunde zu bringen. Dies liegt insbesondere auch im Interesse der
Entwicklungsländer, um diese weiter in das multilaterale Handelssystem zu integrieren. Von
dem Herzstück der Bali-Beschlüsse, dem Abkommen über
Handelserleichterungen, werden auch die Entwicklungsländer profitieren. Darüber hinaus sind im
Interesse und auf Wunsch der Entwicklungsländer Beschlüsse gefasst bzw.
bekräftigt worden zur öffentlichen Lagerhaltung und Nahrungsmittelsicherheit,
zur Vereinfachung der Ursprungsregeln, für zoll- und quotenfreien Marktzugang
zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder, zum Monitoring-
Mechanismus, zur Sonder- und Vorzugsbehandlung von Entwicklungsländern sowie zum
Thema Baumwolle. Auch zur Umsetzung einer früheren
Ausnahmeentscheidung der WTO-Ministerkonferenz für Handelspräferenzen im
Dienstleistungsbereich zugunsten der am wenigsten entwickelten Entwicklungsländer wurde
auf Bali ein Umsetzungsprogramm beschlossen, das mittelfristig deren
Dienstleistungsexporteuren nutzen wird.
2. Wie genau soll der Überwachungsmechanismus zur besseren Verankerung
des Prinzips der Sonder- und Vorzugsbehandlung von Entwicklungsländern
im Welthandelssystem (
www.bundesregierung.de, vom 9. Dezember 2013,
„Handelsschranken abbauen“) ausgestaltet sein?
a) Welche Aufgaben sollen über den Mechanismus abgewickelt werden?
b) Welche Kompetenzen soll der Mechanismus erhalten?
Die Aufgaben und Kompetenzen des Monitoring-Mechanismus ergeben sich
aus den Beschlüssen der 9. WTO-Ministerkonferenz. Sie sind abrufbar unter
www.bmwi.de/Dateien/BMWi/PDF/Monatsbericht/Auszuege/01-2014-
handelspolitik,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf.
3. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Programme, wie das, mit dem
die indische Regierung Nahrungsmittel für arme Teile der Bevölkerung zu
festgelegten Preisen bereitstellt?
Die Bundesregierung begrüßt die dazu erreichte Verständigung bei der 9. WTO-
Ministerkonferenz. Aus Sicht der Bundesregierung können Programme der
öffentlichen Lagerhaltung ein Mittel zur Gewährleistung der
Nahrungsmittelsicherheit sein. Wichtig war aus Sicht der Bundesregierung, dass insbesondere
im Falle der Veräußerung von Beständen aus Maßnahmen der öffentlichen
Lagerhaltung die jeweiligen WTO-Mitglieder sicherstellen müssen, dass diese
Exporte nicht zu Beeinträchtigungen auf den Märkten wie auch der
Ernährungssicherheit anderer WTO-Mitglieder führen.
4. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung, dass Indien durch den in Bali
gefundenen Kompromiss verstärkt bestimmte Lebensmittel zu festgelegten
Preisen von Kleinbauern ankaufen und armen Teilen der Bevölkerung
bereitstellen kann?
Die Bundesregierung begrüßt den in Bali gefundenen Kompromiss.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6325. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Forderungen der indischen
„Right to Food Campaign“, weitere Nahrungsmittel wie Linsen, Milch oder
Obst in das bestehende Programm mit aufzunehmen, um für alle nicht nur
eine ausreichende, sondern auch eine ausgewogene Ernährung zu
ermöglichen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Indien selbst über die Aufnahme
von Nahrungsmitteln in das bestehende Programm im Rahmen des von der
WTO-Ministerkonferenz festgelegten Rahmens entscheiden sollte.
6. Wäre eine solche Ausweitung des Programms nach Auffassung der
Bundesregierung nach den Bali-Beschlüssen zulässig?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass dies von den zuständigen WTO-
Institutionen zu beurteilen ist.
7. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der auf Bali gefundene
Kompromiss nur für bereits bestehende Nahrungsmittelhilfeprogramme gilt, viele
andere Länder also derartige Programme über einer bestimmten
Größenordnung nicht mehr auflegen können?
Die Bundesregierung begrüßt den bei der 9. WTO-Ministerkonferenz
gefundenen Kompromiss. Er ist Ausdruck dessen, was angesichts der sehr
unterschiedlichen Interessen auch im Kreis der Entwicklungsländer nach sehr schwierigen
Verhandlungen erreicht werden konnte. Die Bundesregierung wird sich in den
Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung dafür einsetzen, dass eine Regelung
gefunden wird, die die legitimen Interessen der Staaten im Bereich der
Ernährungssicherung wahrt.
8. Welche Mechanismen der Nahrungsmittel-Preis-Kontrolle hält die
Bundesregierung, gerade in Entwicklungsländern, für sinnvoll, um
Nahrungsmittelkrisen vorzubeugen und die Ernährungssicherung im eigenen Land zu
gewährleisten (bitte begründen)?
Ob Mechanismen der Nahrungsmittel-Preis-Kontrolle sinnvoll und zielführend
sind, um Nahrungsmittelkrisen vorzubeugen und die Ernährungssicherung im
eigenen Land zu gewährleisten, kann von der Bundesregierung nicht generell
beantwortet werden. Grundsätzlich muss bei Eingriffen in die Preisbildung
immer auch das Risiko negativer Einflüsse auf die Agrarerzeugung in Drittländern
betrachtet werden. Diese Abwägung ist primär Aufgabe der betroffenen Länder
selbst. Hierbei ist aus Sicht der Bundesregierung insbesondere zu
berücksichtigen, dass die Rahmenbedingungen in den verschiedenen Entwicklungsländern
zu unterschiedlich sind, um generelle Aussagen zu treffen.
9. Hält die Bundesregierung es für zielführend für die Beurteilung, ob eine
Subventionierung von Nahrungsmitteln vorliegt, Vergleichspreise aus den
Jahren 1986 bis 1988 anzulegen, wie das durch das WTO-Agrarabkommen
(AoA) aus dem Jahr 1994 festgelegt ist?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Vereinbarungen auf Ebene der
WTO, wie sie in den verschiedenen Abkommen niedergelegt sind, eingehalten
werden sollten. Das gilt auch für das WTO-Agrarabkommen. Darüber hinaus
weist die Bundesregierung darauf hin, dass Inhalte des WTO-Agrarabkommens
Gegenstand der laufenden WTO-Verhandlungen der Doha-Runde sind. Auch
zur Nahrungsmittelhilfe hat die 9. WTO-Ministerkonferenz in Bali beschlossen,
Drucksache 18/632 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeüber die vereinbarte Interimslösung hinaus eine endgültige Lösung zu prüfen
und diese bei der 11. WTO-Ministerkonferenz zu beschließen.
10. Verschaffen die europäischen Agrarsubventionen europäischen
Produzentinnen und Produzenten einen Vorteil im Vergleich zu Kleinbäuerinnen
und Kleinbauern in Entwicklungsländern?
Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Höhe von Agrarsubventionen allein entscheidet noch nicht über einen
Vorteil. Global entscheidend sind vielmehr ihre Zielgerichtetheit im
Zusammenspiel mit der Produktivität der Produktionsverfahren bzw. der Faktorausstattung
landwirtschaftlicher Betriebe. Die europäischen Agrarsubventionen sind nahezu
vollständig an den Vorgaben im Anhang II des WTO-Agrarabkommens
ausgerichtet, der Maßnahmen festlegt, bei denen nicht oder nur minimal mit negativen
Auswirkungen auf die Agrarwirtschaft in Drittstaaten zu rechnen ist (sog. Green
Box). Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinbäuerlichen
Betrieben in Entwicklungsländern müssen zudem die nationalen handelspolitischen
Spielräume erhalten und ein umfassendes Bündel von Maßnahmen zur
Förderung der Landwirtschaft geschnürt werden.
11. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Ankündigung von EU-
Agrarkommissar Dacian Ciolos im Rahmen der Grünen Woche, die
Exportbeihilfen abzuschaffen, und wie könnte diese Ankündigung kurz nach
Abschluss der jüngsten Reform der europäischen Agrarpolitik
schnellstmöglich umgesetzt werden?
Die Bundesregierung unterstützt die Ankündigung von EU-Agrarkommissar
Dacian Cioloş, die Exportbeihilfen abzuschaffen. In den vergangenen Jahren
sind die EU-Exporterstattungen bereits kontinuierlich abgesenkt worden. Sie
sind in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen bei extremen Marktsituationen
zulässig. Haushaltsmittel speziell für Exporterstattungen sind im EU-Haushalt
nicht mehr vorgesehen. Für einen dauerhaften, verbindlichen Verzicht fehlt es
aber an der Bereitschaft einiger anderer EU-Mitgliedstaaten.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass bei den
Verhandlungen auf Bali die Frage der internen Unterstützung (z. B.
Agrarsubventionen) ausgeklammert war, und hatte sie sich dafür oder dagegen
eingesetzt, diese Frage auszuklammern?
Bei der 9. WTO-Ministerkonferenz in Bali sind Fragen des Marktzugangs für
Agrarprodukte und der internen Stützung wie auch des Marktzugangs für
Industriegüter und Dienstleistungen nicht behandelt worden, weil aus Sicht der
Bundesregierung und der EU sowie auch nach Einschätzung der übrigen WTO-
Mitglieder keine realistische Perspektive für eine Verständigung bestand.
13. Welche Förderinstrumente in der Agrarpolitik haben aus Sicht der
Bundesregierung international marktverzerrende Wirkung, und welche nicht (bitte
Instrumente auflisten und im Sinne der Frage bewerten)?
Die WTO hat Agrarsubventionen nach dem Grad der Handelsverzerrung
kategorisiert. Handelsverzerrend sind danach Preisstützungen und
produktionsbezogenen Subventionen ohne Mengenbeschränkungen (sog. Amber Box-Zahlungen).
Dazu gehören Interventionspreise, die über dem WTO-Referenzpreis liegen. Als
handelsverzerrend werden auch Exporterstattungen angesehen. Teilweise han-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/632delsverzerrend sind sog. Blue Box-Zahlungen als preisunabhängige
Direktzahlungen mit Mengenbegrenzungen. Nicht handelsverzerrend sind Maßnahmen,
die den Vorgaben in Anhang II des Agrarabkommens entsprechen, der festlegt,
bei welchen Maßnahmen nicht oder nur minimal mit negativen Auswirkungen
auf die Agrarwirtschaft in Drittländern zu rechnen ist, sog. Green Box-
Zahlungen. Hierzu gehören u. a. produktionsunabhängige Direktzahlungen oder
Ausgleichszahlungen für Umweltmaßnahmen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die auf Bali verabschiedete
Ministererklärung zu Agrarexportsubventionen, und rechnet sie damit, dass diese
wirksamer wird, als die Erklärung aus dem Jahr 2005 zu
Baumwollsubventionen?
Wenn ja, warum?
Die Ministererklärung von Bali zu Agrar-Exportsubventionen unterstreicht und
bekräftigt den Willen, diese abzubauen. Die bisher erreichten Fortschritte
werden dabei ausdrücklich gewürdigt und es wird klargestellt, dass eine parallele
Abschaffung aller Formen von Exportsubventionen erfolgen sollte. Eine
Beziehung zu der Erklärung aus dem Jahr 2005 zu Baumwollsubventionen kann
von der Bundesregierung nicht hergestellt werden.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der im Jahr 2005 vonseiten der
Industrieländer laut der Erklärung versprochene schnellstmögliche Abbau
von Subventionen für Baumwolle bis heute kaum vorangebracht wurde?
Die Bundesregierung und auch die EU haben sich für den schnellstmöglichen
Abbau von Subventionen für Baumwolle eingesetzt. Der vom vormaligen
WTO-Generaldirektor Pascal Lamy eingesetzte „Consultative Framework
Mechanism on Cotton“ wurde von den WTO-Mitgliedern in Bali als wichtiger
Beitrag der Entwicklungshilfe im Bereich Baumwolle gewürdigt. Substanzielle
Fortschritte beim Subventionsabbau konnten insbesondere wegen des
Widerstands von Seiten der USA noch nicht gemacht werden.
16. Inwiefern hält die Bundesregierung das auf Bali vereinbarte Komitee für
sinnvoll, das den Abbau der Baumwollsubventionen nun alle zwei Jahre
beraten soll, um mittelfristig den Abbau der Subventionen voranzubringen?
a) Welche Befugnisse soll dieses Komitee erhalten?
b) Welche Zielmarken wurden für die Arbeit des Komitees anvisiert?
Die Bundesregierung begrüßt die Ministerentscheidung zu Baumwolle, mit der
unter anderem festgelegt wurde, dass im WTO-Agrarausschuss in
Sondersitzungen spezifische Diskussionen zur Überprüfung handelsrelevanter
Entwicklungen im Bereich Baumwolle abgehalten werden sollen, um Transparenz und
Monitoring zu Handelsaspekten im Bereich Baumwolle zu stärken. Die
Befugnisse und Ziele dieser Diskussionen sind in der Ministererklärung festgehalten.
17. Erachtet es die Bundesregierung als problematisch, dass der Abbau der
Baumwollsubventionen laut der Beschlüsse von Bali nur auf freiwilliger
Basis vereinbart wurde, während die Nahrungsmittelhilfeprogramme
verbindlich eingeschränkt wurden?
Die Bundesregierung hätte verbindlichere Regelungen zum Abbau von
Baumwollsubventionen begrüßt. Die Nahrungsmittelhilfeprogramme wurden nach
Drucksache 18/632 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuffassung der Bundesregierung durch die Verständigung der 9. WTO-
Ministerkonferenz in Bali nicht eingeschränkt; vielmehr wurde ihre Zulässigkeit mit
der vereinbarten Interimslösung erweitert.
18. Befürwortet die Bundesregierung eine verbindliche Regelung in Bezug auf
Baumwollsubventionen?
Wenn ja, wie sollte diese ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung befürwortet eine verbindliche Regelung in Bezug auf
Baumwollsubventionen. Eine Festlegung über die Ausgestaltung hat die
Bundesregierung nicht getroffen, weil dies im Rahmen der EU zu diskutieren und zu
entscheiden wäre.
19. Erachtet es die Bundesregierung als problematisch, dass nach dem
bestehenden Agrarabkommen Baumwollsubventionen und Exportsubventionen
für Baumwolle weiter zulässig sind, während der Ankauf von
Lebensmitteln für Nahrungsmittelhilfeprogramme zu staatlich festgesetzten Preisen
nur eingeschränkt möglich ist?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
20. Wie genau sollen die Unterstützungsleistungen ausgestaltet sein, die die
Industrieländer den Entwicklungsländern auf Bali zum Aufbau von
Kapazitäten zur Umsetzung der neuen Regelungen im Bereich der
Handelserleichterungen (u. a. einheitliche Zollabfertigung, Digitalisierung) versprochen
haben?
a) Welche technische Unterstützung hat Deutschland hier zugesagt?
b) Welche finanziellen Zusagen hat Deutschland hier gemacht?
c) Wie soll die Unterstützung ausgestaltet sein, wenn es, wie EU-
Handelskommissar Karel De Gucht auf einer Pressekonferenz erklärte, zutrifft,
dass die EU keinerlei neue Finanzmittel dafür zur Verfügung stellt?
d) Zu Lasten welcher bisherigen Finanzierungen im Bereich Aid for
Trade gehen ggf. die neuen Finanzierungen?
Entscheidungen über Unterstützungsleistungen können erst getroffen werden,
wenn der konkrete Unterstützungsbedarf erfasst ist. Zu diesem Zweck werden
derzeit Bedarfsanalysen durch die Entwicklungsländer im Rahmen der WTO
(sog. Trade Facilitation Needs Assessments) durchgeführt. Auf Basis dieser
Analysen wird die Bundesregierung prüfen, in welchem Umfang sie, in
Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Gebern und multilateralen
Institutionen, zur Deckung dieses Bedarfs beitragen kann und welche
Unterstützungsinstrumente und -maßnahmen am besten geeignet sind, den jeweiligen
Unterstützungsbedarf zu decken. Die konkreten Unterstützungsleistungen müssen
dann im Einzelfall auf den Bedarf des jeweiligen Empfängers zugeschnitten
sein.
21. Wie wird das Expertenkomitee zusammengesetzt sein, das darüber
entscheidet, ob Entwicklungsländer eine Fristverlängerung zur Umsetzung
der Bestimmungen der Bali-Beschlüsse erhalten, wie es vorgesehen ist,
und welche Kompetenzen soll das Komitee erhalten?
Derzeitiger Stand ist, dass der vorbereitende Ausschuss für
Handelserleichterungen – unter dem Allgemeinen Rat – die Funktion hat, soweit erforderlich, das
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/632rasche Inkrafttreten des Abkommens zu gewährleisten und die effiziente
Durchführung des Abkommens nach dessen Inkrafttreten vorzubereiten und zu
gewährleisten. Das Vorbereitungskomitee führt insbesondere die rechtliche
Überprüfung des Abkommens durch, nimmt die Benachrichtigungen der Kategorie A
Verpflichtungen entgegen und erarbeitet ein Änderungsprotokoll um das
Abkommen in Anhang 1A des WTO-Übereinkommens einzufügen.
Die Zusammensetzung eines Expertenkomitees steht noch nicht fest.
22. Welche Teile der Beschlüsse von Bali sind
a) im Europäischen Parlament zustimmungspflichtig,
b) im Deutschen Bundestag zustimmungspflichtig oder
c) in keinem Parlament zustimmungspflichtig?
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung prüfen diese Fragen
gegenwärtig für das Abkommen für Handelserleichterungen. Im Übrigen sind aus
Sicht der Bundesregierung die weiteren Beschlüsse der Ministerkonferenz von
Bali im Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag nicht
zustimmungspflichtig.
23. Welche weiteren Schritte für die Fortsetzung der WTO-Handelsrunde
wurden während und seit der Konferenz auf Bali beschlossen?
Die 9. WTO-Ministerkonferenz auf Bali hat sich in der Ministererklärung auf
die Erarbeitung eines „Post-Bali-Arbeitsprogramms“ verständigt (die
Ministererklärung liegt als Anlage bei). Im Nachgang zur Ministerkonferenz in Bali ist
der Botschafter der Philippinen, Esteban B. Conejos, als Vorsitzender des neu
gegründeten Ausschusses für Handelserleichterungen bestimmt worden; dieser
Ausschuss ist zur Umsetzung des Abkommens über Handelserleichterungen
vorgesehen. G. D. Azevędo beauftragte die Vorsitzenden der WTO-Ausschüsse,
die Diskussionen zum post-Bali-Arbeitsprogramm in ihren Ausschüssen zu
starten und die Ergebnisse der Meinungsbildung am 14. März 2014 dem
Allgemeinen Rat (AR) zu präsentieren.
24. Welches sind die wichtigsten Themen, die die Bundesregierung in
weiteren Verhandlungen auf die Tagesordnung zu setzen plant?
Die Bundesregierung ist zusammen mit anderen Mitgliedstaaten der EU und der
Europäischen Kommission derzeit in einem Diskussionsprozess über die Frage,
wie das von der Ministerkonferenz beschlossene Post-Bali-Arbeitsprogramm
inhaltlich ausgestaltet werden kann. Festlegungen liegen hierzu noch nicht vor.
Wenn Marktzugangsfragen im Agrarbereich auf die Tagesordnung gesetzt
werden sollten, dann sollten auch Fragen der Marktöffnung für Industriegüter weiter
behandelt werden.
25. Wird die Bundesregierung künftig vornehmlich auf eine Fortsetzung der
Verhandlungen in der WTO oder verstärkt auf bilaterale Handels- und
Investitionsschutzabkommen setzen?
Die Handelsverhandlungen im multilateralen Rahmen der WTO sind aus Sicht
der Bundesregierung und auch für die Europäische Kommission weiterhin
prioritär. Ergänzend dazu unterstützt die Bundesregierung auch den Abschluss
bilateraler Handelsabkommen durch die Europäische Kommission.
Drucksache 18/632 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Haben die bilateralen Verhandlungen zwischen der EU und den USA aus
Sicht der Bundesregierung Auswirkungen auf den Ausgang der WTO-
Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde?
Die Auswirkungen der Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein
bilaterales Freihandelsabkommen auf die weiteren Verhandlungen zur Doha-
Runde können nicht prognostiziert werden. Die Bundesregierung strebt an, dass
bilaterale Verhandlungen der EU über Freihandelsabkommen das multilaterale
System der WTO stärken, wie dies auch im Verhandlungsmandat der
Europäischen Kommission für Verhandlungen mit den USA niedergelegt ist.
27. Inwiefern werden die durch die bilateralen Freihandelsabkommen
erzielten Reduzierungen von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen
gemäß des Meistbegünstigungsprinzips im Rahmen der WTO auch auf
Entwicklungsländer übertragen, und falls ja, welche Auswirkungen für
diese erwartet die Bundesregierung?
Die EU hat ein differenziertes System von präferenziellen
Marktzugangsregelungen für die Entwicklungsländer im tarifären Bereich, was unabhängig von
Freihandelsabkommen gilt und den spezifischen Entwicklungsstand
berücksichtigt. Zollabbauvereinbarungen in bilateralen Freihandelsabkommen dagegen
werden nicht automatisch auf die Entwicklungsländer übertragen. Beim Abbau
von nicht-tarifären Handelshemmnissen ist zu erwarten, dass solche Regelungen
sich auch positiv für Anbieter aus Drittstaaten, einschließlich der
Entwicklungsländer auswirken können.
28. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei der
Aushandlung internationaler Freihandels- und Investitionsabkommen auch
Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft gewährleistet sein muss
(bitte begründen)?
Eine hohe Transparenz des Verhandlungsprozesses und eine angemessene
Beteiligung der Zivilgesellschaft bei Freihandels- und Investitionsabkommen ist für
die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.
29. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Instituts für
Entwicklungspolitik, dass in den Verhandlungen zum EU-USA-
Freihandelsabkommen TTIP, zum EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA und zu den
Investitionsabkommen zwischen der EU, den USA und China Standards
gesetzt werden könnten, die dann künftig auch in Entwicklungsländern
Anwendung finden?
Sofern in diesen Abkommen Verständigungen über Standards erzielt werden,
können diese beispielgebend sein. Ob sie auch in Entwicklungsländern
angewandt werden, kann nicht prognostiziert werden und hängt von der souveränen
Entscheidung der jeweiligen Länder ab. Für Exporteure aus
Entwicklungsländern wäre es hilfreich, wenn sie nur einen einheitlichen Standard auf den
genannten Märkten einhalten müssten.
a) Welche Probleme würden sich aus einem solchen Fall aus Sicht der
Bundesregierung für Entwicklungsländer ergeben?
Hierzu kann die Bundesregierung derzeit keine Aussagen treffen.
Gegebenenfalls sind Instrumente der Entwicklungspolitik einzusetzen, um
entwicklungsstörenden, auch indirekten Folgen in Entwicklungsländern effektiv
entgegenzuwirken.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/632b) Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass Entwicklungs- und
Schwellenländer bei den o. g. Verhandlungen nicht einbezogen
werden, obwohl es möglich ist, dass die Standardsetzung bei Abschluss zur
globalen Norm werden wird?
Standards, die im Rahmen bilateraler Abkommen vereinbart werden, können
eine Vorbildfunktion haben, führen aber nicht zu einem globalen Standard. Die
Bundesregierung und auch die EU streben an, Verständigungen über Standards
wenn möglich im internationalen Rahmen zu treffen. Sofern dies geschieht,
erfolgt dies im Rahmen der Entscheidungsfindung der jeweiligen internationalen
Gremien.
30. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass durch die
angestrebten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA bzw. der
EU und Kanada Handelsströme aus Entwicklungsländern abgezogen
werden könnten?
Verschiedene Studien beleuchten die Auswirkungen einer vertieften
Partnerschaft der EU mit den USA bzw. Kanada auf die Handels- und
Wachstumsentwicklung in Schwellenländern. Da infolge einer stärkeren Handelsintegration
sowohl handelsumlenkende als auch – infolge globaler Wertschöpfungsketten
und Standardharmonisierung – handelsschaffende Effekte generiert werden
können, hängt eine Quantifizierung der Gesamtwirkung wesentlich von den
jeweiligen Modellspezifikationen ab. Während in einigen Studien, vor allem bei
Beschränkung auf Zollabbau zwischen den USA und der EU, die Effekte der
Handelsumlenkung überwiegen und negative Auswirkungen für
Entwicklungsländer prognostiziert werden (z. B. Bertelsmann-Studie) kommt beispielsweise
eine Studie des Centre for Economic Policy Research zu positiven
Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Handelsentwicklung in Schwellenländern infolge
stärkerer handelsschaffender Effekte (Reducing Transatlantic Barriers to Trade
and Investment – An Economic Assessment, Final Project Report, March 2013,
Centre for Economic Policy Research, London).
a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Bertelsmann-Studie vom Juni 2013, die die
Entwicklungsländer als Verlierer eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und
den USA sieht?
Siehe oben.
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
Entwicklungsländer in die Verhandlungen mit den USA einzubeziehen?
Die Verhandlungen werden für die EU von der Europäischen Kommission
geführt. Drittstaaten werden bei bilateralen Verhandlungen in der Regel nicht
einbezogen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]