[Deutscher Bundestag Drucksache 18/704
18. Wahlperiode 05.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Diana Golze, Sigrid Hupach,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/468 –
Fonds Heimerziehung in der DDR
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 17. Februar 2009 konstituierte sich der Runde Tisch „Heimerziehung in den
50er und 60er Jahren“, nachdem der Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages die Notwendigkeit einer Aufarbeitung und Debatte verdeutlicht hatte. Der
Runde Tisch sollte sich mit der Aufarbeitung der Heimerziehung unter den
damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen beschäftigen
sowie Hinweise auf an Heimkindern verübtes Unrecht prüfen.
Mit Abschluss des Runden Tisches wurde am 26. März 2012 der Bericht
„Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgelegt. Der Fonds
„Heimerziehung in der DDR“ wurde zum 1. Juli 2012 eingerichtet. Er umfasst ein
Vermögen von 40 Mio. Euro, das jährlich in vier Teilbeträgen von den Errichtern des
Fonds eingezahlt wird.
Laut der Vorsitzenden des Runden Tisches, Dr. Antje Vollmer, wurden 30 000
Betroffene für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ erwartet (Protokoll
17/42). Der Fonds soll den Betroffenen mit seinem niedrigschwelligen Angebot
schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen gewähren sowie verminderte
Rentenansprüche durch Ausgleichzahlungen beseitigen. Von diesen Mitteln
werden 10 Prozent für die Verwaltungskosten des Fonds genutzt, so dass das
Vermögen, das ausgezahlt wird, nur noch 36 Mio. Euro umfasst. Bereits in den
ersten neun Monaten wurden über 1 400 Vereinbarungen zwischen Fonds und
ehemaligen Heimkindern abgeschlossen. Und der Bedarf an Beratung ist
weiterhin so groß, dass in den Anlauf- und Beratungsstellen wegen der geringen
personellen Ausstattung bereits seit Mai 2013 nur noch Termine für Mitte 2014
vergeben werden konnten (Bundestagsdrucksache 17/13671).
Im August 2013 wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend angekündigt, dass aufgrund der hohen Anmeldezahlen der
Lenkungsausschuss über die Einzahlungsintervalle diskutieren wird
(Bundestagsdrucksache 17/14577, zu Frage 60). Durch das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wurden bereits mehr Mittel bewilligt
als vorhanden sind, inzwischen wurde ein Auszahlungsstopp verhängt. Seit
Oktober 2013 ist der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ illiquide. Die
Bundesregierung hatte veranlasst, dass Ende 2013 noch 6,05 Mio. Euro als überplan-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 3. März 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/704 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemäßige Ausgabe bewilligt wurden (Bundestagsdrucksache 18/133), auch die
Bundesländer sollen bereits ihre ersten Teilzahlungen aus dem Jahr 2014 zur
Verfügung stellen. Es besteht die Gefahr, dass die finanziellen Mittel nicht
ausreichen, um allen Betroffenen, die das Angebot des Fonds wahrnehmen wollen,
die ihnen zustehende Hilfe zukommen zu lassen. Wie die Nachrichtenagentur
dpa am 28. Januar 2014 meldete, benötigt der Fonds voraussichtlich 200 Mio.
Euro mehr als bislang vorgesehen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ (Fonds
„Heimerziehung in der DDR“) leistet seit dem 1. Juli 2012 einen wichtigen
Beitrag zur Anerkennung des Unrechts in der Heimerziehung der DDR und bietet
konkrete Hilfen für Betroffene, die noch heute mit den Folgen des ihnen
zugefügten Leids leben müssen. Der Fonds bietet materielle Leistungen
(Sachleistungen) zur Linderung von Folgeschäden aus der Heimerziehung und
Rentenersatzleistungen in den Fällen, in denen es zu einer Minderung von
Rentenansprüchen gekommen ist, weil für dem Grunde nach rentenversicherungspflichtige
Tätigkeiten seinerzeit keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden oder
Beiträge vom Rentenversicherungsträger nicht anerkannt werden. Die Errichter
(Bund und ostdeutsche Bundesländer) haben den Fonds „Heimerziehung in der
DDR“ mit einem Volumen von 40 Mio. Euro ausgestattet. Dieser Betrag
orientierte sich anteilig an der finanziellen Ausstattung des Fonds „Heimerziehung in
der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“, der aufgrund der
Empfehlungen des Runden Tischs „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“
mit 120 Mio. Euro ausgestattet wurde.
Diese Summe wurde entsprechend auf die Bevölkerungszahl der DDR
übertragen. Andere Anhaltspunkte lagen nicht vor. Bund und ostdeutsche Bundesländer
tragen die Mittel jeweils zur Hälfte (20 Mio. Euro) und zahlen sie über einen
Zeitraum von fünf Jahren (2012 bis 2016) in Jahres- und vier unterjährigen
Tranchen in den Fonds ein. Bis zu 10 Prozent der Fondsmittel (max. 4 Mio. Euro)
können für die Kosten der Beratung der Betroffenen in den regionalen Anlauf-
und Beratungsstellen eingesetzt werden.
Der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ hat sich in den anderthalb Jahren seiner
Laufzeit als ergänzendes Hilfesystem etabliert und erfährt seit Anfang des Jahres
2013 einen starken Zulauf. Dies zeigt, dass die Fondsleistungen von den
Betroffenen sehr gut angenommen werden. Das Ziel des Fonds, die Auswirkungen des
damals erlebten Leids zu mildern oder gar auszugleichen, wird erreicht.
Allerdings zeigen die hohe Inanspruchnahme der Fondsleistungen und die
Terminanfragen in den Anlauf- und Beratungsstellen auch, dass die finanzielle
Ausstattung des Fonds (40 Mio. Euro) nicht ausreichen wird, um allen Betroffenen, die
sich mit einem Hilfebedarf an den Fonds wenden, gerecht werden zu können.
Seit Mitte des Jahres 2013 erhöhte sich durch die starke Inanspruchnahme auch
der finanzielle Bedarf des Fonds. Diesen glichen die Errichter zunächst mit einer
vorzeitigen Einzahlung der dritten und vierten Tranche 2013 aus. Mitte Oktober
2013 waren die bis dahin eingezahlten Mittel (insgesamt 15 Mio. Euro) dennoch
vollständig verausgabt und der Fonds damit vorübergehend nicht zahlungsfähig.
Der Bund und die ostdeutschen Bundesländer haben in gemeinsamer
Anstrengung dafür gesorgt, dass die Illiquidität bereits Ende November 2013 behoben
wurde. Dies konnte durch die vorzeitige Einzahlung der für die Jahre 2015 und
2016 (teilweise auch für das Jahr 2014) geplanten Jahresraten erreicht werden.
Insgesamt wurden 28,6 Mio. Euro bereitgestellt. Bund und ostdeutsche
Bundesländer haben sich außerdem darauf geeinigt, den Restbetrag zu 40 Mio. Euro
ebenfalls vorzeitig, also im Jahr 2014, einzuzahlen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/704Zur Sicherstellung, dass das derzeit maximal verfügbare Fondsvolumen nicht
überschritten wird und zur Gewährleistung, dass bei (zumindest vorläufiger)
Beibehaltung des verfügbaren maximalen Fondsvolumens bei den Betroffenen
keine falschen Hoffnungen geweckt werden, indem Vereinbarungen in den
Anlauf- und Beratungsstellen geschlossen werden, die dann nicht mehr bedient
werden können, hat das Steuerungsgremium des Fonds (Lenkungsausschuss)
am 10. Dezember 2013 ein besonderes Verfahren zur weiteren Auszahlung des
Fondsvolumens von 40 Mio. Euro beschlossen. Die Länder erhielten danach
Kontingente aus den noch verfügbaren Fondsmitteln, die die Anlauf- und
Beratungsstellen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen auf die Vereinbarungen bzw.
Betroffenen verteilen können. Sie sind für die Einhaltung der ihnen
zugewiesenen Kontingente verantwortlich. Vorrangig sollen diejenigen Betroffenen
Leistungen erhalten, die bereits eine Beratung mit dem Ziel des Abschlusses einer
Leistungsvereinbarung erhalten, aber noch keine Vereinbarungen abgeschlossen
haben.
Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Fach- und Finanzministerien
von Bund und Ländern haben sich in einem Gespräch am 25. Februar 2014
grundsätzlich auf eine Aufstockung des Fonds verständigt. Zusätzliche Mittel
sollen noch im Jahr 2014 zur Verfügung gestellt werden. Die Eckpunkte
bedürfen noch der Zustimmung durch die der Regionalkonferenz der
Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder.
Davon unabhängig stehen aber die Anlauf- und Beratungsstellen weiterhin für
die Betroffenen für wichtige immaterielle Leistungen zur Verfügung, so z. B. im
Rahmen ihrer Lotsenfunktion für Unterstützung bei der Aufarbeitung ihrer
Biografie oder bei der Vermittlung weiterer Hilfsangebote.
1. Wie entwickelt sich der Mittelzufluss und der Mittelabfluss im Fonds
„Heimerziehung in der DDR“ seit Einrichtung des Fonds (bitte
quartalsweise und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In den folgenden Diagrammen werden die Mittelzuflüsse und die Ausgaben pro
Bundesland dargestellt.
Brandenburg
0,00 €
500.000,00 €
1.000.000,00 €
1.500.000,00 €
2.000.000,00 €
2.500.000,00 €
3.000.000,00 €
3.500.000,00 €
4.000.000,00 €
III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013
Abfluss
Zufluss
Berlin Ost
0,00 €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €
6.000.000,00 €
III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013
Abfluss
Zufluss
Mecklenburg-Vorpommern
0,00 €
500.000,00 €
1.000.000,00 €
1.500.000,00 €
2.000.000,00 €
2.500.000,00 €
3.000.000,00 €
3.500.000,00 €
4.000.000,00 €
4.500.000,00 €
III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013
Abfluss
Zufluss
Sachsen
0,00 €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €
6.000.000,00 €
III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013
Abfluss
Zufluss
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7042. Wie wurden die Mittel aus den Sachleistungen in den Bereichen
Konsumgüter, Verbesserung der Wohnsituation, medizinische Unterstützung,
Förderung der individuellen Mobilität und sonstige Leistungen genutzt?
Wie ist die prozentuale Verteilung auf die genannten Bereiche?
Gemäß dem „Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Runden
Tisches Heimerziehung sowie der Empfehlungen zur Prävention und
Zukunftsgestaltung vom 22. Mai 2013“ (Bundestagsdrucksache 17/13671) wurden bis zu
diesem Zeitpunkt Sachleistungen für folgende Bereiche ausgezahlt: 30 Prozent
für Konsumgüter, 30 Prozent für die Verbesserung der Wohnsituation, 10
Prozent für medizinische Unterstützung, 10 Prozent für die Förderung der
individuellen Mobilität, 20 Prozent für sonstige Leistungen.
Sachsen-Anhalt
0,00 €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €
6.000.000,00 €
7.000.000,00 €
III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013
Abfluss
Zufluss
Thüringen
0,00 €
1.000.000,00 €
2.000.000,00 €
3.000.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €
6.000.000,00 €
7.000.000,00 €
8.000.000,00 €
III. Quartal 2012 IV. Quartal 2012 I. Quartal 2013 II. Quartal 2013 III. Quartal 2013 IV. Quartal 2013
Abfluss
Zufluss
Drucksache 18/704 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Wie hoch sind die kalkulierten und die zu erwartenden Verwaltungskosten
für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ insgesamt, und in welchem
Verhältnis stehen diese zu den Fondsmitteln?
Der Bund und die ostdeutschen Bundesländer stellen die Verwaltungsstrukturen
für den Fonds bereit – der Bund die Fondsverwaltung (Geschäftsstelle) und die
Bundesländer die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen – und tragen die
Kosten in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Eine Refinanzierung entstandener
Verwaltungskosten aus den Fondsmitteln sieht die von den Errichtern geschlossene
Vereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds
„Heimerziehung in der DDR“ (Verwaltungsvereinbarung) nur für die Kosten der
Beratung der Betroffenen in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen vor.
Bis zu 10 Prozent der Gesamtsumme (max. 4 Mio. Euro) stehen dafür zur
Verfügung.
4. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Anlauf- und
Beratungsstellen für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ insgesamt (bitte nach
Personal- und Sachkosten aufschlüsseln), und in welchem Verhältnis stehen
diese Kosten zu den Fondsmitteln?
Die Verantwortung für die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen liegt bei
dem jeweiligen Bundesland, das auch die Kosten trägt. Über die Höhe der
Gesamtkosten liegen der Bundesregierung deshalb keine Kenntnisse vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Wie viele Beraterinnen und Berater gibt es in den Anlauf- und
Beratungsstellen, wie viele Personen wurden in den Anlauf- und Beratungsstellen
beraten, und wie viele Erst- und Folgeberatungen gab es?
In den Anlauf- und Beratungsstellen sind insgesamt 18 Beraterinnen und Berater
tätig. Die Zahl der in der Geschäftsstelle registrierten Betroffenen beträgt
insgesamt 3 284, die Anzahl nach Bundesländern ist in der Tabelle dargestellt, ebenso
wie die Anzahl der Erst- und Folgeberatungen.
a) Wie viele Vollzeit- und Teilzeitstellen gibt es in den Anlauf- und
Beratungsstellen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Beraterinnen und Berater teilt sich nach Bundesländern wie folgt
auf:
Brandenburg: 3 Vollzeit
Berlin/Ost: 2 Teilzeit
Mecklenburg-Vorpommern: 3 Vollzeit
Bundesland Registrierte Betroffene Erstberatungen Folgeberatungen
Brandenburg 479 1 035 3 587
Berlin/Ost 779 1 971 1 223
Mecklenburg-
Vorpommern 331 1 639 1 196
Sachsen 622 1 732 1 442
Sachsen-Anhalt 435 1 868 1 364
Thüringen 638 1 722 1 613
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/704Sachsen: 2 Vollzeit, 1 Teilzeit
Sachsen-Anhalt: 3 Vollzeit
Thüringen: 4 Vollzeit.
b) Werden die Mitarbeiter in den Anlauf- und Beratungsstellen speziell
für ihre Aufgaben geschult, bzw. erhalten sie eine Supervision?
Die Anforderungen an die Qualifizierung der Beraterinnen und Berater sind im
Leitfaden für die Gewährung von Leistungen des Fonds „Heimerziehung in
DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ gemäß § 6 der Satzung zum Fonds geregelt.
Für die Einhaltung der Qualifikationsanforderungen bei der Personalauswahl
sind die Länder zuständig, ebenso für eventuell notwendige Supervisionen. Die
Geschäftsstelle des Fonds beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) führt darüber hinaus mit den Beraterinnen und Berater
regelmäßig Treffen durch und informiert über Entwicklungen des Fonds u. a.
durch Schnellinformationen.
6. Arbeiten ehrenamtliche Mitarbeiter in den Anlauf- und Beratungsstellen?
Erhalten die ehrenamtlichen Mitarbeiter eine Aufwandsentschädigung,
und wenn ja, aus welchen Mitteln werden diese
Aufwandsentschädigungen gezahlt?
Die Anlauf- und Beratungsstellen werden durch ehrenamtliche Beiräte von
Betroffenen begleitet, deren Aufgabe u. a. die Vermittlung von Anliegen der
Betroffen bei der praktischen Umsetzung des Fonds vor Ort ist. Damit wird eine
Anregung des Runden Tischs Heimerziehung umgesetzt. Informationen über die
Zahlung von Aufwandsentschädigungen durch die Länder liegen der
Bundesregierung nicht vor.
7. Wie viele Vereinbarungen zwischen dem ehemaligen Heimkind, der
Anlauf- und Beratungsstelle und dem BAFzA zur Gewährung von
finanziellen Hilfen und Ausgleichszahlungen bei verminderten Rentenansprüchen
wurden seit der Einrichtung des Fonds „Heimerziehung in der DDR“
abgeschlossen, wie viele Vereinbarungen wurden abgelehnt, und wie viele
Verfahren für die Erstellung einer Vereinbarung wurden abgebrochen
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Aus welchen Gründen wurden Vereinbarungen durch das BAFzA nicht
bestätigt?
9. Wie viele Verfahren für die Erstellung einer Vereinbarung wurden
abgebrochen (bitte nach Abbruch durch die Antragstellerinnen und
Antragsteller und Abbruch durch die Anlauf- und Beratungsstellen aufschlüsseln)?
10. Aus welchen Gründen wurden Verfahren für die Erstellung einer
Vereinbarung durch die Betroffenen oder die Anlauf- und Beratungsstellen
abgebrochen?
Die Fragen 7 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 18/704 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnzahl der in der Geschäftsstelle eingegangenen Vereinbarungen
Sofern in der Geschäftsstelle Vereinbarungen eingehen, die den durch die
Errichter festgelegten Verfahrensvorgaben nicht entsprechen, werden diese in der
Regel durch die Anlauf- und Beratungsstellen in Rückkopplung mit der/dem
jeweiligen Betroffenen nachbearbeitet, bis eine Schlüssigkeitserklärung erfolgen
kann. Im Ergebnis hat die Geschäftsstelle bislang keine Vereinbarung abgelehnt.
Insgesamt wurden durch die Anlauf- und Beratungsstellen über die gesamte
Fondslaufzeit 41 Beratungen abgebrochen. Die Gründe hierfür waren:
– Tod der/des Betroffenen.
– Der begehrte Hilfebedarf entsprach nicht den nach den
Verfahrensfestlegungen des Fonds möglichen Hilfebedarfen.
– Durch die Heimunterbringung hat die/der Betroffene keinen Folgeschaden
erlitten.
– Die/der Betroffene war nicht mehr erreichbar.
Eine Aufschlüsselung nach Abbruch durch die Anlauf- und Beratungsstelle und
Abbruch durch die/den Betroffenen kann nicht dargestellt werden, da dies
statistisch nicht erfasst wird.
11. Mit wie vielen Vereinbarungen insgesamt rechnet die Bundesregierung bis
zum 30. Juni 2016?
Über die Zahl der Vereinbarungen bis zum 30. Juni 2016 existieren keine
Erhebungen. Diese Zahl würde für eine Prognose auch wenig aussagekräftig sein,
weil nach derzeitigem Stand pro Betroffener/Betroffenem mehrere
Vereinbarungen abgeschlossen werden können. Es gibt gesonderte Vereinbarungen für
Sachleistungen und für Rentenersatzleistungen.
Die Sachleistungen können darüber hinaus in mehreren Teilbeträgen bis zum
individuellen Höchstbetrag von 10 000 Euro vereinbart werden. Schätzungen
liegen hingegen zur voraussichtlichen Zahl der Betroffenen vor, die bis zum
30. Juni 2016 Vereinbarungen abschließen wollen. Nach Schätzungen der
Anlauf- und Beratungsstellen werden dies mindestens 21 000 Betroffene sein.
Bundesland Materielle Hilfebedarfe Rentenersatzleistungen Gesamt
Brandenburg 1 674 1 266 1 940
Berlin/Ost 1 768 1 437 1 205
Mecklenburg-
Vorpommern 1 485 1 133 1 618
Sachsen 1 877 1 182 1 059
Sachsen-Anhalt 1 582 1 453 1 635
Thüringen 1 910 1 240 1 150
Gesamt 4 296 1 311 5 607
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/70412. Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit in den Anlauf- und
Beratungsstellen für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ derzeit für einen
ersten Beratungstermin (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der durchschnittlichen Wartezeit liegen keine Angaben vor. Als
späteste vergebene Termine wurden genannt:
13. Wie lange dauert durchschnittlich eine Plausibilitätsprüfung einer
Vereinbarung durch das BAFzA?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Plausibilitäts- bzw.
Schlüssigkeitsprüfung liegt zwischen 1,5 und 2 Arbeitsstunden. Die Prüfung setzt sich aus
unterschiedlichen Prozessen zusammen:
1. Schlüssigkeitsprüfung, inklusive evtl. Rücksprachen und Klärungen mit den
Anlauf- und Beratungsstellen,
2. Schreiben erstellen,
3. Rechnungsprüfungen,
4. Auszahlungsanordnungen.
Zu einer Vereinbarung werden durchschnittlich 4 bis 10 Rechnungen zu
unterschiedlichen Zeitpunkten eingereicht.
14. Wie lange dauert die Auszahlung von Leistungen für ehemalige
Heimkinder, nachdem die Vereinbarung durch das BAFzA geprüft und bestätigt
wurde?
15. Gibt es Fälle, in denen die Auszahlung der Leistungen
überdurchschnittlich lange gedauert hat, und wenn ja, wie viele und welche Gründe wurden
für die Verzögerung der Auszahlung angegeben?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Regel erfolgt der Eingang auf dem Konto der Betroffenen/des Betroffenen
innerhalb von zwei bis drei Wochen, nachdem die Vereinbarung vom BAFzA für
schlüssig erklärt wurde.
Lediglich in den Fällen, in denen von ehemaligen Heimkindern weder eine
Rechnung noch eine verbindliche Bestellung vorgelegt wird, verzögert sich die
Auszahlung. Die Geschäftsstelle ist verpflichtet, Rechenschaft über die
Verwendung der Fondsgelder abzulegen. Daher hat der Lenkungsausschuss festgelegt,
dass vor Auszahlung von Fondsmitteln grundsätzlich ein Nachweis vorgelegt
werden muss, der den Kauf bzw. die Kaufabsicht verbindlich nachweist.
Bundesland
Brandenburg Aktuell keine Terminvergabe mehr
Berlin/Ost 28.02.2015
Mecklenburg-
Vorpommern
Kurzfristig nach Dringlichkeit,
sonst 2015
Sachsen 15.01.2015
Sachsen-Anhalt kurzfristig
Thüringen 16.04.2015
Drucksache 18/704 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Bearbeitungszeit beim BAFzA für die Vereinbarungen von ehemaligen
Heimkindern mit dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“?
Sieht sie hier auch die Notwendigkeit, die personellen Kapazitäten,
ähnlich wie bei den Anlauf- und Beratungsstellen, zu erhöhen?
17. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die langen Bearbeitungsfristen
in diesem Verfahren – unter dem Aspekt, dass die Betroffenen besonders
vorbelastet sind – annehmbar sind, zumal der Fonds als
niedrigschwelliges Mittel gewählt wurde, um schnell und unbürokratisch den Betroffenen
helfen zu können?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Liegezeiten der Vereinbarungen vom Eingang bei der Geschäftsstelle Fonds
Heimerziehung bis zur Schlüssigkeitserklärung gegenüber einer Betroffenen/
einem Betroffenen liegen derzeit bei bis zu 19 Wochen. Um hier eine
Reduzierung der Bearbeitungszeiten zu erreichen, wurden die personellen Kapazitäten
im zweiten Halbjahr 2013 erhöht.
Niedrigschwelligkeit für die Betroffenen wird insbesondere durch das
Instrument der Glaubhaftmachung gewährleistet. Es muss kein schriftlicher Nachweis
vorliegen, die Glaubhaftmachung der Betroffenen über ihre Heimvergangenheit
sowie die daraus resultierenden Folgeschäden gegenüber den Beraterinnen und
Beratern in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen kann ausschließlich im
Gespräch erfolgen.
18. Wurden, wie im Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des
Runden Tisches Heimerziehung sowie der Empfehlungen zur Prävention
und Zukunftsgestaltung (Bundestagsdrucksache 17/13671) angekündigt,
die personellen Kapazitäten in den Anlauf- und Beratungsstellen in den
Ländern erhöht, und wenn ja, um wieviel (bitte nach Bundesländern und
Voll- und Teilzeitstellen aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Weitere Angaben liegen der
Bundesregierung nicht vor.
19. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die bisher eingezahlten
Fondsmittel bereits ausgeschöpft sind und dennoch weitere Vereinbarungen
abgeschlossen werden, ohne dass die bewilligten Mittel derzeit an die
ehemaligen Heimkinder ausgezahlt werden können?
20. Auf welcher Berechnungsgrundlage hat die Bundesregierung festgestellt,
dass 40 Mio. Euro für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“
ausreichend sind?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fondsmittel sind noch nicht ausgeschöpft. Die von Mitte Oktober bis Ende
November 2013 bestehende Zahlungsunfähigkeit wurde von den Errichtern
behoben. Vorliegende Rechnungen zu schlüssig geprüften Vereinbarungen werden
weiterhin an die Betroffenen ausgezahlt und alle Betroffenen, die eine
Vereinbarung über Leistungen abgeschlossen haben, werden diese, vorbehaltlich dem
Ergebnis der Schlüssigkeitsprüfung in der Geschäftsstelle, auch erhalten. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/70421. Hält die Bundesregierung die vereinbarten Entschädigungsmittel von
40 Mio. Euro für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ für ausreichend
vor dem Hintergrund, dass die bereits eingezahlten Mittel fast
ausgeschöpft sind (wenn ja, bitte begründen)?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass alle
ehemaligen Heimkinder, die eine Vereinbarung zusammen mit den Anlauf- und
Beratungsstellen erarbeitet haben, eine angemessene Sachmittelleistung
und Rentenersatzleistung erhalten?
Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
22. Gab es bereits im Vorfeld Finanzierungs- bzw. Zahlungsschwierigkeiten
bei Entschädigungsfonds, die von der Bundesregierung eingerichtet
wurden (wenn ja, bitte aufführen, und wenn nein, bitte die angenommenen
Ursachen für diese neue Entwicklung erläutern)?
Der Fonds ist in seiner Art einzigartig und nicht vergleichbar mit
Entschädigungsfonds der Bundesregierung.
23. Wie möchte die Bundesregierung mit dem Fonds „Heimerziehung in der
DDR“ umgehen, wenn die finanziellen Mittel aufgebraucht sind, es aber
noch unbearbeitete Vereinbarungen von Betroffenen beim BAFzA gibt?
Wird sie diesen dann satzungsgemäß nach § 10 Absatz 1 der Satzung des
Fonds auflösen?
Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
24. Wird die Bundesregierung die zusätzlich entstehenden Kosten, die bei
denjenigen Betroffenen entstehen können, die aufgrund der Nichtauszahlung
der Sachleistungsmittel die mit Aussicht auf die erhofften Auszahlungen
getroffenen Rechtsgeschäfte (Kaufverträge für Wohnungseinrichtungen,
Mobilität oder Ähnliches) nicht erfüllen können, unbürokratisch erstatten
bzw. ausgleichen?
Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der wiederhergestellten Liquidität
des Fonds den Betroffenen keine derartigen Kosten entstanden sind bzw. diese
beglichen werden konnten.
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