Fonds Heimerziehung in der DDR
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Diana Golze, Sigrid Hupach, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 17. Februar 2009 konstituierte sich der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, nachdem der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Notwendigkeit einer Aufarbeitung und Debatte verdeutlicht hatte. Der Runde Tisch sollte sich mit der Aufarbeitung der Heimerziehung unter den damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen beschäftigen sowie Hinweise auf an Heimkindern verübtes Unrecht prüfen.
Mit Abschluss des Runden Tisches wurde am 26. März 2012 der Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgelegt. Der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ wurde zum 1. Juli 2012 eingerichtet. Er umfasst ein Vermögen von 40 Mio. Euro, das jährlich in vier Teilbeträgen von den Errichtern des Fonds eingezahlt wird.
Laut der Vorsitzenden des Runden Tisches, Dr. Antje Vollmer, wurden 30 000 Betroffene für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ erwartet (Protokoll 17/42). Der Fonds soll den Betroffenen mit seinem niedrigschwelligen Angebot schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen gewähren sowie verminderte Rentenansprüche durch Ausgleichszahlungen beseitigen. Von diesen Mitteln werden 10 Prozent für die Verwaltungskosten des Fonds genutzt, so dass das Vermögen, das ausgezahlt wird, nur noch 36 Mio. Euro umfasst. Bereits in den ersten neun Monaten wurden über 1 400 Vereinbarungen zwischen Fonds und ehemaligen Heimkindern abgeschlossen. Und der Bedarf an Beratung ist weiterhin so groß, dass in den Anlauf- und Beratungsstellen wegen der geringen personellen Ausstattung bereits seit Mai 2013 nur noch Termine für Mitte 2014 vergeben werden konnten (Bundestagsdrucksache 17/13671).
Im August 2013 wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angekündigt, dass aufgrund der hohen Anmeldezahlen der Lenkungsausschuss über die Einzahlungsintervalle diskutieren wird (Bundestagsdrucksache 17/14577, zu Frage 60). Durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wurden bereits mehr Mittel bewilligt als vorhanden sind, inzwischen wurde ein Auszahlungsstopp verhängt. Seit Oktober 2013 ist der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ illiquide. Die Bundesregierung hatte veranlasst, dass Ende 2013 noch 6,05 Mio. Euro als überplanmäßige Ausgabe bewilligt wurden (Bundestagsdrucksache 18/133), auch die Bundesländer sollen bereits ihre ersten Teilzahlungen aus dem Jahr 2014 zur Verfügung stellen. Es besteht die Gefahr, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um allen Betroffenen, die das Angebot des Fonds wahrnehmen wollen, die ihnen zustehende Hilfe zukommen zu lassen. Wie die Nachrichtenagentur dpa am 28. Januar 2014 meldete, benötigt der Fonds voraussichtlich 200 Mio. Euro mehr als bislang vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie entwickelt sich der Mittelzufluss und der Mittelabfluss im Fonds „Heimerziehung in der DDR“ seit Einrichtung des Fonds (bitte quartalsweise und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie wurden die Mittel aus den Sachleistungen in den Bereichen Konsumgüter, Verbesserung der Wohnsituation, medizinische Unterstützung, Förderung der individuellen Mobilität und sonstige Leistungen genutzt? Wie ist die prozentuale Verteilung auf die genannten Bereiche?
Wie hoch sind die kalkulierten und die zu erwartenden Verwaltungskosten für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ insgesamt, und in welchem Verhältnis stehen diese zu den Fondsmitteln?
Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Anlauf- und Beratungsstellen für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ insgesamt (bitte nach Personal- und Sachkosten aufschlüsseln), und in welchem Verhältnis stehen diese Kosten zu den Fondsmitteln?
Wie viele Beraterinnen und Berater gibt es in den Anlauf- und Beratungsstellen, wie viele Personen wurden in den Anlauf- und Beratungsstellen beraten, und wie viele Erst- und Folgeberatungen gab es?
a) Wie viele Vollzeit- und Teilzeitstellen gibt es in den Anlauf- und Beratungsstellen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Werden die Mitarbeiter in den Anlauf- und Beratungsstellen speziell für ihre Aufgaben geschult, bzw. erhalten sie eine Supervision?
Arbeiten ehrenamtliche Mitarbeiter in den Anlauf- und Beratungsstellen? Erhalten die ehrenamtlichen Mitarbeiter eine Aufwandsentschädigung, und wenn ja, aus welchen Mitteln werden diese Aufwandsentschädigungen gezahlt?
Wie viele Vereinbarungen zwischen dem ehemaligen Heimkind, der Anlauf- und Beratungsstelle und dem BAFzA zur Gewährung von finanziellen Hilfen und Ausgleichszahlungen bei verminderten Rentenansprüchen wurden seit der Einrichtung des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ abgeschlossen, wie viele Vereinbarungen wurden abgelehnt, und wie viele Verfahren für die Erstellung einer Vereinbarung wurden abgebrochen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurden Vereinbarungen durch das BAFzA nicht bestätigt?
Wie viele Verfahren für die Erstellung einer Vereinbarung wurden abgebrochen (bitte nach Abbruch durch die Antragstellerinnen und Antragsteller und Abbruch durch die Anlauf- und Beratungsstellen aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurden Verfahren für die Erstellung einer Vereinbarung durch die Betroffenen oder die Anlauf- und Beratungsstellen abgebrochen?
Mit wie vielen Vereinbarungen insgesamt rechnet die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2016?
Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit in den Anlauf- und Beratungsstellen für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ derzeit für einen ersten Beratungstermin (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie lange dauert durchschnittlich eine Plausibilitätsprüfung einer Vereinbarung durch das BAFzA?
Wie lange dauert die Auszahlung von Leistungen für ehemalige Heimkinder, nachdem die Vereinbarung durch das BAFzA geprüft und bestätigt wurde?
Gibt es Fälle, in denen die Auszahlung der Leistungen überdurchschnittlich lange gedauert hat, und wenn ja, wie viele und welche Gründe wurden für die Verzögerung der Auszahlung angegeben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Bearbeitungszeit beim BAFzA für die Vereinbarungen von ehemaligen Heimkindern mit dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“? Sieht sie hier auch die Notwendigkeit, die personellen Kapazitäten, ähnlich wie bei den Anlauf- und Beratungsstellen, zu erhöhen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die langen Bearbeitungsfristen in diesem Verfahren – unter dem Aspekt, dass die Betroffenen besonders vorbelastet sind – annehmbar sind, zumal der Fonds als niedrigschwelliges Mittel gewählt wurde, um schnell und unbürokratisch den Betroffenen helfen zu können?
Wurden, wie im Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung sowie der Empfehlungen zur Prävention und Zukunftsgestaltung (Bundestagsdrucksache 17/13671) angekündigt, die personellen Kapazitäten in den Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern erhöht, und wenn ja, um wieviel (bitte nach Bundesländern und Voll- und Teilzeitstellen aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die bisher eingezahlten Fondsmittel bereits ausgeschöpft sind und dennoch weitere Vereinbarungen abgeschlossen werden, ohne dass die bewilligten Mittel derzeit an die ehemaligen Heimkinder ausgezahlt werden können?
Auf welcher Berechnungsgrundlage hat die Bundesregierung festgestellt, dass 40 Mio. Euro für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ ausreichend sind?
Hält die Bundesregierung die vereinbarten Entschädigungsmittel von 40 Mio. Euro für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ für ausreichend vor dem Hintergrund, dass die bereits eingezahlten Mittel fast ausgeschöpft sind (wenn ja, bitte begründen)? Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass alle ehemaligen Heimkinder, die eine Vereinbarung zusammen mit den Anlauf- und Beratungsstellen erarbeitet haben, eine angemessene Sachmittelleistung und Rentenersatzleistung erhalten?
Gab es bereits im Vorfeld Finanzierungs- bzw. Zahlungsschwierigkeiten bei Entschädigungsfonds, die von der Bundesregierung eingerichtet wurden (wenn ja, bitte aufführen, und wenn nein, bitte die angenommenen Ursachen für diese neue Entwicklung erläutern)?
Wie möchte die Bundesregierung mit dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ umgehen, wenn die finanziellen Mittel aufgebraucht sind, es aber noch unbearbeitete Vereinbarungen von Betroffenen beim BAFzA gibt? Wird sie diesen dann satzungsgemäß nach § 10 Absatz 1 der Satzung des Fonds auflösen?
Wird die Bundesregierung die zusätzlich entstehenden Kosten, die bei denjenigen Betroffenen entstehen können, die aufgrund der Nichtauszahlung der Sachleistungsmittel die mit Aussicht auf die erhofften Auszahlungen getroffenen Rechtsgeschäfte (Kaufverträge für Wohnungseinrichtungen, Mobilität oder Ähnliches) nicht erfüllen können, unbürokratisch erstatten bzw. ausgleichen?