[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1118
18. Wahlperiode 10.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge,
Annalena Baerbock, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/828 –
Position der Bundesregierung zum weiteren Verlauf der Verhandlungen
zum Transatlantic Trade and Investment Partnership und den ökonomischen
Auswirkungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP werden
im Jahr 2014 konkret. Nachdem im Jahr 2013 in erster Linie beiderseitig
Positionen ausgetauscht wurden, beginnen mit der Verhandlungsrunde im Frühjahr
2014 die eigentlichen Verhandlungen zwischen den USA und der EU.
Am 20. Januar 2014 hat die Europäische Kommission in Person von
Handelskommissar Karel De Gucht angekündigt, die Verhandlungen zum
Investitionsschutz-Kapitel für einen Zeitraum von drei Monaten auszusetzen. Nachdem
verstärkt in der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit und die möglichen
Auswirkungen einer solchen Klausel und zukünftigen Gesetzgebung diskutiert
wurde, versprach Karel De Gucht, dazu ab Anfang März 2014 in einen Dialog
mit der Zivilgesellschaft zu treten.
Eines der Hauptargumente für den Abschluss eines ambitionierten
Abkommens ist das Versprechen, dadurch Wirtschaftswachstum zu generieren und
Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Chancen könnten sich etwa aus einfacheren
Marktzugängen für kleine und mittlere Unternehmen oder die Harmonisierung
von industriellen Normen ergeben. Die Wachstumsprognosen werden
allerdings vielfach angezweifelt – zumal vor dem Hintergrund, dass die
Europäische Kommission mehrfach öffentlich bestätigt hat, dass es ihr Ziel ist, dass es
am Ende der […] Verhandlungen zu TTIP in keinem Fall zu einer Absenkung
oder Aushöhlung existierender Standards kommen darf (Dr. Sabine Stephan
„TTIP – Wagnis für wenig Wachstum“ vom 15. Oktober 2013 sowie www.
europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/index_de). Die
spezifischen Auswirkungen auf verschiedene Branchen sind dabei ebenso unklar
wie der Umgang mit nicht im Abkommen geregelten Fragen im Anschluss an
einen eventuellen Vertragsabschluss.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
8. April 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1118 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRatifizierungsprozess eines Freihandelsabkommens zwischen den USA und
der EU
1. Wird es sich bei TTIP um einen völkerrechtlichen Vertrag handeln, der den
Regeln der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
unterliegt, was bedeuten würde, dass der Deutsche Bundestag nur eingeschränkt
nach § 7 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und
Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EU-
ZBBG) unterrichtet werden müsste?
Nein. TTIP wird nicht den Regeln der GASP unterliegen.
2. Was unternimmt die Bundesregierung, um ihre Rechtsauffassung, die sie
in der Bundestagsdrucksache 17/14787 vertritt, wonach „[sie] davon
aus[geht], dass es sich um ein gemischtes Abkommen handeln wird, bei
dem die Europäische Union sowie ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien
sind“, dahingehend abschließend zu klären, dass sie hierüber eine definitive
Aussage treffen kann?
Die Bundesregierung vertritt diese Auffassung gegenüber der Europäischen
Kommission und im Handelspolitischen Ausschuss (Sondergremium des Rates
gemäß Artikel 207 Absatz 3 AEUV). Eine endgültige Klärung kann erst
erfolgen, wenn feststeht, welchen Inhalt das Abkommen hat.
3. Kann sie für diese Klärung einen Zeitplan vorlegen?
Nein. Eine endgültige Klärung wird erst bei Abschluss der Verhandlungen
möglich sein.
4. Wie ist der Verhandlungs- bzw. Meinungsstand auf EU-Ebene zu der Frage,
ob das Abkommen als gemischtes Abkommen abgeschlossen wird?
Wie ist hierzu insbesondere die Position der Europäischen Kommission?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind alle EU-Mitgliedstaaten der
Auffassung, dass bei Verwirklichung der angestrebten Ziele für das Abkommen ein
gemischtes Abkommen vorliegen wird. Die Europäische Kommission weist
darauf hin, dass diese Frage erst beantwortet werden kann, wenn der Inhalt des
Abkommens feststeht.
5. Falls die Bundesregierung davon ausgeht, dass es sich bei TTIP um ein
gemischtes Abkommen handeln wird (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14787),
geht sie ebenfalls davon aus, dass von TTIP Regulierungsbereiche betroffen
sein werden, welche in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der
Bundesländer fallen?
Ja. Die Regelungen zur Marktöffnung im Dienstleistungsbereich werden
voraussichtlich auch Länderzuständigkeiten berühren, insbesondere mit Blick auf
Regelungen des Berufsrechts.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1118 6. Welche Verhandlungsgegenstände der im Verhandlungsmandat
aufgeführten Themen fallen nach Ansicht der Bundesregierung nicht vollständig in
den handelspolitischen oder einen anderen Kompetenzbereich der EU?
Eine sichere Voraussage ist nicht möglich. Es könnten Regelungen im Bereich
der Verkehrsdienstleistungen, des Investitionsschutzes bzw. zum Energiesektor
betroffen sein.
7. Sieht die Bundesregierung einen Unterschied zwischen der
Rechtsauffassung, die die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14787
hinsichtlich des Ratifizierungsprozesses geäußert hat, und der Darstellung
der Europäischen Kommission wonach „[ein endgültiges Abkommen]
[…] vom Rat sowie vom Europäischen Parlament geprüft und
angenommen oder abgelehnt [wird]“ (
www.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/
questions-and-answers/index_de)?
Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Unterschied?
Die Europäische Kommission vertritt nach Wahrnehmung der Bundesregierung
zur Frage der betroffenen Zuständigkeiten eine abweichende Position. Die
Bundesregierung erklärt sich dies aus dem Umstand, dass die Europäische
Kommission das Vorliegen von EU-Zuständigkeiten in den unterschiedlichsten
Zusammenhängen häufiger annimmt als die EU-Mitgliedstaaten.
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass nicht nur der Deutsche
Bundestag, sondern auch der Bundesrat der Ratifikation des transatlantischen
Freihandelsabkommens nach Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)
zustimmen muss?
Wenn ja, auf welche Bestimmungen im Abkommen führt sie dies zurück?
Ja, weil voraussichtlich im Dienstleistungsbereich der Regelungsgehalt des
Abkommens auch Verfahrensregelungen zu Länderzuständigkeiten vor allem im
Bereich des Berufsrechts umfassen wird.
9. Geht die Bundesregierung analog mit einem großen Teil der juristischen
Literatur (z. B. Christian Tietje, Die Außenwirtschaftsverfassung der EU
nach dem Vertrag von Lissabon, 2009, S. 16 m. w. Nachw.) davon aus,
dass so genannte Portfolio-Investitionen (Unternehmensbeteiligungen
von weniger als 10 Prozent) nicht unter den Begriff der ausländischen
Direktinvestitionen in Artikel 207 Absatz 1 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen und daher ein
Handelsabkommen, das sich auch auf diese Portfolio-Investitionen erstrecken sollte,
zwingend als gemischtes Abkommen abzuschließen wäre?
Ja, die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
10. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein fertig ausgehandeltes und
ratifiziertes Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA eine
Klausel enthalten sollte, welche es Vertragspartnern ermöglicht, nach
erfolgtem Inkrafttreten des Abkommens davon zurückzutreten?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass internationale Abkommen
mit Ausstiegsklauseln abgeschlossen werden sollten.
Drucksache 18/1118 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Plant die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission für
eine solche Ausstiegsoption einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 10.
12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Vertragswerk, welches keine
Ausstiegsoption vorsieht, nicht in Kraft treten sollte?
Siehe Antwort zu Frage 10.
13. Erwartet die Bundesregierung durch das Inkrafttreten von TTIP eine
Einschränkung der zukünftigen Regulierungskompetenz für die nationalen
und europäischen Gesetzgeber?
Wenn ja, in welchen Bereichen?
Internationale Abkommen wie das TTIP haben das Ziel, bindende
Verpflichtungen der Vertragsparteien zu schaffen, die von beiden Seiten eingehalten werden
müssen. Sicher wird die Befugnis zur Festsetzung von Einfuhrzöllen für
Industrieprodukte entfallen, wenn, wie beabsichtigt, ein Zollabbau vereinbart wird. In
welchen Bereichen dies eintreten wird, kann erst bei Vorliegen des
Verhandlungsergebnisses gesagt werden.
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von EU-Handelskommissar
Karel De Gucht, wonach die Einrichtung eines „Regulatory Cooperation
Council“ zur langfristigen Harmonisierung von Schutzstandards zwischen
den USA und der EU „größere Kompatibilität der Regime befördert“
(siehe New York Times vom 10. Oktober 2013,
www.nytimes.com/)?
Eine verlässliche Aussage, inwieweit die Harmonisierung von Schutzstandards
künftig erreicht werden kann und in welchen Bereichen sie angestrebt werden
soll, lässt sich gegenwärtig nicht machen. Es ist Ziel der angestrebten
regulatorischen Kooperation, bei der künftigen Entwicklung technischer Normen wo
möglich zusammenzuarbeiten.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufgabe, die
Kompetenzen und die Besetzung des geplanten Regulatory Cooperation
Council?
Über Arbeitsweise, Besetzung und Aufgaben des „Regulatory Cooperation
Councils“ wird noch innerhalb der Europäischen Union und mit den USA
verhandelt.
16. Sieht sich die Bundesregierung dazu in der Lage, eine Einschätzung des
Einflusses eines solchen Regulatory Cooperation Councils auf Basis ihrer
eigenen Informationsgrundlage und/oder dem Positionspapier der EU-
Verhandlungsgruppe vorzunehmen (Position Paper on Chapter on
Regulatory Coherence,
www.corporateeurope.org/)?
Siehe Antwort zu Frage 15.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/111817. Teilt die Bundesregierung die Sorge von Interessengruppen wie Corporate
Europe, wonach die Einrichtung eines Regulatory Cooperation Council zu
einem unverhältnismäßigen Einfluss von Wirtschaftsverbänden auf den
fortlaufenden Prozess der Harmonisierung von Regulierungen führen
könnte, und wie begründet sie ihre Position (Corporate Europe, www.
corporateeurope.org/)?
Nein, die Bundesregierung teilt diese Sorge nicht. Die Beteiligung von Akteuren
der Zivilgesellschaft wird durch die angestrebte Einrichtung nicht infrage
gestellt und es wird keine Sonderrechte für bestimmte Interessengruppen geben.
18. In welchem Rahmen und zu welchen Zeitpunkten plant die
Bundesregierung, die Öffentlichkeit über die fortlaufenden Verhandlungen zum
Freihandelsabkommen zu informieren (bitte konkret Art, Umfang und
Zeitpläne angeben)?
Die Bundesregierung unterrichtet die Parlamente und Länder, die
Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft fortlaufend auf eigene
Initiative und auf Nachfrage über die ihr bekannte Entwicklung der Verhandlungen.
19. Wann rechnet die Bundesregierung derzeit mit dem Abschluss der
Verhandlungen über TTIP?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen
Kommission, die von einem Abschluss der Verhandlungen im ersten Halbjahr 2015
ausgeht (Protokoll 18/3 des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des
Deutschen Bundestages)?
Wenn nein, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung
gegen diesen Abschluss?
Die Bundesregierung rechnet damit, dass ein Abschluss der Verhandlungen im
Jahr 2015 erreicht werden kann.
20. Besitzt die Bundesregierung derzeit Zugang zu den US-
Verhandlungsdokumenten für die jeweiligen TTIP-Verhandlungsrunden?
Falls nein, inwieweit hat die Bundesregierung versucht, Zugang zu diesen
Verhandlungsdokument zu erlangen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von den
USA vorgelegten Angeboten, und inwieweit plant die Bundesregierung
diese Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen?
Derzeit hat die Bundesregierung keinen Zugang zu den von den USA
vorgelegten Verhandlungsdokumenten. Die Bundesregierung hat mehrfach darauf
hingewiesen, dass dies für eine verantwortungsvolle Begleitung des
Verhandlungsprozesses, wie es nach den EU-Verträgen in der Handelspolitik vorgesehen ist,
unzureichend ist.
Einbindung nationaler Parlamente und Transparenz des
Konsultationsprozesses der Europäischen Kommission zum Thema Investitionsschutz
21. Hat die Bundesregierung konkretere Informationen darüber, ob der am
20. Januar 2014 angekündigte, auf Basis eines von der EU
vorgeschlagenen Textes zur Frage von Investitionsschutz und Investor-Staat-
Schiedsgerichtsverfahren stattfindende Konsultationsprozess nach dem
Standardverfahren der EU zur Konsultation im Rahmen von
Gesetzgebungsprozessen verläuft?
Drucksache 18/1118 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Europäische Kommission hat am 27. März 2014 eine öffentliche
Konsultation zum Thema Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren
eröffnet. Nach der 90-tägigen Konsultationsfrist wird die Europäische Kommission
die Ergebnisse der Konsultation gründlich auswerten und veröffentlichen und
mit dem Rat, dem Europäischen Parlament und Interessenvertretern über die
EU-Position zu Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP
beraten. Die Bundesregierung wird sich ebenso wie alle anderen EU-
Mitgliedstaaten auf Grundlage eines von der Europäischen Kommission dann
vorzulegenden Textes positionieren.
22. Welches politische Gewicht misst die Bundesregierung dem von der
Europäischen Kommission am 21. Januar 2014 angekündigten
Konsultationsprozess bei?
Welche Bedeutung wird das Ergebnis des Konsultationsprozesses für die
inhaltliche Positionierung der Bundesregierung haben?
Die Bundesregierung hat ausdrücklich begrüßt, dass die Europäische
Kommission damit die Möglichkeit nutzt, die Öffentlichkeit über die Verhandlungen zu
TTIP zu informieren und sie in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen.
Das Ergebnis sollte auf jeden Fall sicherstellen, dass allgemeine und
angemessene Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen
Entscheidungen rechtstaatlich zustande kommen, nicht ausgehebelt oder
umgangen werden oder dass ein Marktzugang nicht eingeklagt werden kann.
23. Wird die Bundesregierung den Konsultationsprozess durch eigene
Informationsangebote begleiten, um eine höhere Aufmerksamkeit und
Beteiligung der Bevölkerung an dem Konsultationsprozess zu erzielen?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, und bis wann?
Die Europäische Kommission plant eine umfassende Information der
Bevölkerung über die Konsultation, insbesondere über ihre Website. Darüber
hinausgehende Informationsangebote der Bundesregierung sind nicht geplant.
24. Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Europäische Kommission plant,
die Ergebnisse des Konsultationsprozesses in die weiteren Verhandlungen
einfließen zu lassen, und wird die Bundesregierung konkrete Vorschläge
zum Umgang mit den Ergebnissen machen?
Nach Informationen der Bundesregierung will die Europäische Kommission die
Stellungnahmen auswerten, dem Rat über die Ergebnisse der Konsultation
berichten und mit den EU-Mitgliedstaaten ihre weitere Verhandlungsposition
abstimmen.
25. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es nicht nur beim
Investitionsschutz, sondern auch bei anderen Themenbereichen der
Verhandlungen öffentliche Beratungen stattfinden?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält es für wichtig, dass Möglichkeiten genutzt werden,
die Öffentlichkeit über die spezifischen Inhalte der Verhandlungen zu
informieren und in Meinungsbildungsprozesse einzubeziehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/111826. a) Wurden die Vertreter der Mitgliedstaaten für Angelegenheiten, die in
ihre Zuständigkeit fallen, auf die im Verhandlungsmandat/Ratsdok.
7399/13 verwiesen wird, bereits benannt?
b) Hat Deutschland einen Vertreter benannt, und wenn ja, wen?
c) Nimmt diese Person an den Verhandlungen teil?
Mit Beschluss der im Rat der Vereinigten Vertreter der Regierungen der
Mitgliedstaaten der EU wurde die Europäische Kommission ermächtigt, im Namen
der EU-Mitgliedstaaten die Verhandlungen zu führen. Die EU-Mitgliedstaaten
sind daran grundsätzlich nicht beteiligt. Soweit im Einzelfall über Fragen
verhandelt wird, die die Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten betreffen, kann die
EU-Ratspräsidentschaft neben der Europäischen Kommission an den
Verhandlungen teilnehmen.
Ökonomische Effekte und Ziele des Abkommens
27. Ist die Bundesregierung der gleichen Ansicht wie die Europäische
Kommission (
www.europa.eu „Wie kann Europa von der TTIP profitieren“),
dass das wichtigste bzw. eines der wichtigsten Ziele der avisierten
Handels- und Investitionspartnerschaft mit den USA die Schaffung von
Wachstum und Arbeitsplätzen sei?
a) Wenn nein, welches ist aus Sicht der Bundesregierung das wichtigste
Ziel von TTIP?
b) Wenn ja, welche Wachstums- und Arbeitsplatzeffekte erwartet die
Bundesregierung nach gegenwärtigen Stand der Verhandlungen?
Die Fragen 27, 27a und 27b werden gemeinsam beantwortet.
Primäres Ziel der TTIP-Verhandlungen ist eine Vertiefung der transatlantischen
Beziehungen, ein Abbau von bilateralen Handels- und Investitionshindernissen
sowie eine regulatorische Kooperation.
Alle vorliegenden Studien zu möglichen makroökonomischen Effekten eines
solchen Abkommens deuten auf positive Wachstums- und
Beschäftigungseffekte auf beiden Seiten des Atlantiks hin, wobei sie zum Teil zu leicht
unterschiedlichen Größenordnungen kommen, da die jeweiligen Simulationsergebnisse
wesentlich von der empirischen Datengrundlage sowie den getroffenen
Modellannahmen und -spezifikationen abhängen.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Prof. Gabriel
Felbermayr, Leiter der Studie im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie zu Dimensionen und Auswirkungen eines
Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA, in der ARD-
Sendung „Monitor“ vom 30. Januar 2014, dass die Effekte auf
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung selbst im optimistischsten Szenario klein
sind?
Die Bundesregierung hat die Äußerung von Prof. Dr. Gabriel Felbermayr zur
Kenntnis genommen. Sie entsprach nicht den Feststellungen, die er selbst in
seinem im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten
Gutachten vorgenommen hat, wonach „ein transatlantisches Abkommen
aufgrund der großen Wirtschaftskraft der beteiligten Partner die Chance [biete],
substantielle Wachstumsimpulse und Beschäftigungseffekte zu erzeugen“ (ifo-
Gutachten, S. 10).
Das ifo Institut hat am 27. Februar zu der ARD-Sendung „Monitor“ vom 30.
Januar 2014 öffentlich Stellung bezogen (
www.ifo.de/de/w/4HEHXNz3D) und
Drucksache 18/1118 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefestgestellt: „Der Hauptautor der ifo-Studie, Prof. Felbermayr, hat in seinem
Interview nicht gesagt, dass ,das Abkommen wenig bringt‘. Die Forschung des ifo
Instituts kommt nicht zu diesem Ergebnis.“
29. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Mitgliedstaaten bzw.
Regionen der EU in welchem Umfang mit Effekten auf
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung rechnen können (bitte konkret auflisten)?
Der Bundesregierung liegen mehrere Studien zu möglichen Wachstums- und
Beschäftigungseffekten infolge einer transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft vor („Dimensionen und Auswirkungen eines
Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den USA“, ifo-Studie im
Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie; „Reducing
Transatlantic Barriers to Trade and Investment – An Economic Assessment“, Centre
for Economic Policy Research, London; „Impact assessment report on the future
of EU-US trade relations“, Commission staff working document, Europäische
Kommission; „Potential Effects from an EU–US Free Trade Agreement“,
Kommerskollegium, Schweden; „Model Simulations for Trade Policy Analysis:
the impact of potential trade agreements on Austria“, FIW-Research Reports,
Österreich; „Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
(THIP)“, GED-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung; Estimating the
Economic Impact on the UK of a Transatlantic Trade and Investment
Partnership (TTIP) Agreement between the European Union and the United States”;
Centre for Economic Policy Research, London u. a.).
Alle vorliegenden Studien zu möglichen makroökonomischen Effekten eines
solchen Abkommens deuten auf positive Wachstums- und
Beschäftigungseffekte auf beiden Seiten des Atlantiks hin. Gemäß ifo-Gutachten im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kommen Simulationen mittels
eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells zu folgenden Wachstumseffekten
von EU-Mitgliedsländern infolge von TTIP bei reiner Zollbeseitigung
(„Zollszenario“) bzw. einer weitreichenden Abschaffung von nichttarifären
Handelsbarrieren („umfassendes Abkommen“). (Beschäftigungseffekte nach einzelnen
EU-Ländern wurden nicht abgeleitet):
BIP-Zuwachs in Prozent
„Zollszenario“ „Umfassendes
Abkommen“
Belgien + 0,1 + 3,6
Deutschland + 0,2 + 4,7
Frankreich + 0,2 + 2,6
Griechenland + 0,4 + 5,1
Großbritannien + 0,4 + 9,7
Italien + 0,3 + 4,9
Niederlande + 0,2 + 4,4
Österreich + 0,1 + 2,7
Polen + 0,3 + 3,7
Schweden + 0,3 + 7,3
Spanien + 0,3 + 6,6
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1118Andere o. g. Studien können zu abweichenden Ergebnissen kommen, da die
jeweiligen Simulationsergebnisse zu möglichen Auswirkungen von TTIP
wesentlich von der empirischen Datengrundlage sowie den getroffenen
Modellannahmen und -spezifikationen abhängen.
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Branchen damit
rechnen können, durch das Inkrafttreten von TTIP wirtschaftliche Vorteile zu
erlangen (bitte konkret auflisten)?
Grundsätzlich würden von einem umfangreichen Abbau tarifärer und
nichttarifärer Handelsbarrieren im transatlantischen Handel vor allem jene Sektoren
profitieren, die bereits einen Schwerpunkt der bilateralen Handelsbeziehungen bilden,
also insbesondere der Fahrzeugbau, der Chemiebereich sowie der Maschinen-
und Anlagenbau.
Gemäß der ifo-Studie könnte bei einer reinen Zolleliminierung im bilateralen
Handel zwischen den USA und der EU in allen drei übergeordneten
Wirtschaftsbereichen (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen) mit Exportzuwächsen
deutscher Exporteure gerechnet werden. Im Industriebereich fänden die
stärksten deutschen Exportzuwächse in den Wirtschaftszweigen Textil und Leder statt.
Quantitativ bedeutsamer für die Wohlfahrtseffekte sind allerdings die ebenfalls
signifikanten Zuwächse im Maschinen- und Kraftfahrzeugbau. Die USA
profitieren deutlich stärker als Deutschland in den Agrar- und Industriesektoren,
während Deutschland seine bilateralen Dienstleistungsexporte deutlich
ausbauen kann.
Eine quantitative Evaluierung der Effekte infolge einer Reduktion nichttarifärer
Barrieren auf sektoraler Ebene ist nicht möglich, da eine belastbare und
konsistente Quantifizierung der Größenordnung mit den existierenden
ökonometrischen Methoden nicht durchführbar ist.
31. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Branchen damit
rechnen müssen, durch das Inkrafttreten von TTIP wirtschaftliche Nachteile zu
erfahren (bitte konkret auflisten)?
Gemäß der ifo-Studie könnte es bei einer reinen Zolleliminierung im bilateralen
Handel zwischen den USA und der Europäischen Union zu einem signifikanten
Rückgang (über 0,3 Prozent) der Exporte von Frischfleisch und
Fleischprodukten, Gemüse, Früchten, Nüssen, Rohreis, Weizen und Elektronikgeräten
kommen.
Andere Studien können zu abweichenden Ergebnissen kommen, da die
jeweiligen Simulationsergebnisse zu möglichen Auswirkungen von TTIP wesentlich
von der empirischen Datengrundlage sowie den getroffenen Modellannahmen
und -spezifikationen abhängen.
32. Welche positiven und negativen Effekte werden für die
Umsatzentwicklung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in der EU durch
TTIP erwartet?
Zur möglichen Auswirkungen von TTIP auf die Umsatz- und
Beschäftigungsentwicklung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
Generell gilt, dass gerade kleine und mittelgroße Unternehmen, für die ein US-
Markteintritt z. B. in Folge nichttarifärer Handelsbarrieren oder
Zutrittsbeschränkungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe zuvor nicht möglich war
Drucksache 18/1118 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund die erst infolge der verbesserten Marktzutrittsbedingungen den US-Markt
bedienen, mit Umsatz- und Beschäftigungssteigerungen rechnen können.
Zugleich wird die Wettbewerbsintensität zunehmen.
33. Wie hoch fallen die mit TTIP verbundenen geschätzten
Umsatzsteigerungen für große Unternehmen in der EU aus?
Welche Risiken birgt TTIP für große Unternehmen?
Der Bundesregierung liegen keine gesonderten Erkenntnisse über mögliche
Umsatzsteigerungen von oder eventuellen Risiken für große Unternehmen in
der Europäischen Union vor. Generell gilt, dass gerade große, international
aufgestellte Konzerne häufig bereits in den USA über Handels- und
Produktionsaktivitäten präsent sind und sich deren Rahmenbedingungen, z. B. über den
Abbau tarifärer und insbesondere nichttarifärer Handelsbarrieren, tendenziell
verbessern.
34. Durch welche anderen konkreten Maßnahmen erhofft sich die
Bundesregierung jenseits der Beseitigung tarifärer und nichttarifärer
Handelshemmnisse einen Wachstumsimpuls für die deutsche und europäische
Konjunktur (bitte auflisten)?
Indirekte positive Effekte aus einer transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft können sich u. a. infolge einer hieraus resultierenden globalen
Handelsschaffung, einer stärkeren Diffusion von Innovationen und
„Knowhow“, einer Ausweitung bilateraler Direktinvestitionen sowie verbesserten
Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven ergeben.
35. Kann die Bundesregierung beziffern, welche Wachstumsimpulse von einem
erfolgreich abgeschlossenen und ins Recht gesetzten transatlantischen
Freihandelsabkommen zu erwarten sind, wenn darin keinerlei
Abschwächungen, Einschränkungen oder Umgehungen bestehender Standards in
den Bereichen Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutz sowie von Sozial-
und Gesundheitsstandards enthalten sind?
Die Simulationsergebnisse vorliegender Studien zu Einkommens-, Wachstums-
und Beschäftigungseffekten einer transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft unterstellen keinerlei Abschwächungen, Einschränkungen oder
Umgehungen bestehender Standards in den Bereichen Umwelt-, Verbraucher-
und Datenschutz sowie von Sozial- und Gesundheitsstandards.
36. Warum stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/632,
Frage 30) die Ergebnisse der Studie des ifo Instituts im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Blick auf die
negativen Auswirkungen von TTIP auf Drittstaaten in Frage, in dem sie
Gegenstudien anführt, die positive Auswirkungen auf Drittstaaten
prognostizieren?
Die jeweiligen Simulationsergebnisse zu möglichen Auswirkungen von TIPP
hängen wesentlich von der empirischen Datengrundlage sowie den getroffenen
Modellannahmen und -spezifikationen ab.
Die ifo-Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
kommt zu dem Ergebnis, dass mögliche negative Effekte von TTIP auf Drittlän-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1118der „sehr klein, und in aller Regel im vernachlässigbaren Bereich“ sind (S. 91,
96, 100).
Dabei wurden indirekte Effekte infolge eines transatlantischen Abkommens, die
sich aus der großen Wirtschaftskraft der beteiligten Partner und den daraus zu
erwartenden „substantiellen Wachstumsimpulsen und Beschäftigungseffekten“
sowie einer vertieften Welthandelsintegration ergeben können, nicht
berücksichtigt. Das ifo Institut stellt in dem Gutachten hierzu selbst fest: „Durch
„automatische Multilateralisierung“ wirkt ein tiefes transatlantisches Abkommen weniger
diskriminierend als die quantitative Analyse, die diesen Aspekt vernachlässigen
muss, zunächst nahelegt.“
Andere Studien, wie z. B. die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 30
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/446 genannte, die weitere Effekte berücksichtigen, kommen
daher zu einer positiveren Einschätzung bezüglich der Auswirkungen von TTIP
auf Drittländer.
37. Stellt die Bundesregierung analog dazu die Wachstumsprognosen für
Deutschland und Europa infrage?
In die Projektionen der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung gehen alle relevanten Informationen ein, die im Zeitpunkt der Erstellung
bekannt sind. Die Bundesregierung stellt die Projektionen deshalb nicht infrage.
38. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um negative
wirtschaftliche Effekte durch TTIP auf Entwicklungs- und Schwellenländer zu
vermeiden?
Spielen die vermuteten negativen Effekte von TTIP auf den Textilsektor
Mexikos oder die Landwirtschaft Chiles (
www.zeit.de „Die Revanche des
Nordens“ vom 15. Februar 2014) bei den Verhandlungen eine Rolle?
Wenn ja, in welcher Weise?
Von der infolge einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft
zu erwartenden erhöhten Handelsintensität, steigender Beschäftigung und
Einkommen dürften insgesamt positive Effekte auf den Welthandel ausgehen, so
dass z. B. über globale Wertschöpfungsketten auch Länder des „globalen Südens“
indirekt von einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union
und den USA profitieren könnten.
Allerdings könnten Länder, die nicht in die globalen Wertschöpfungsprozesse
eingebunden sind bzw. einzelne Sektoren in Drittländern durch TTIP negativ
betroffen werden.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung mögliche Auswirkungen des
Abkommens auf Entwicklungs- und Schwellenländer im weiteren
Verhandlungsprozess im Auge behalten.
39. Können nach Einschätzung der Bundesregierung Bestimmungen eines
Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA im Rahmen von
WTO-Verhandlungen (WTO = World Trade Organization) infrage gestellt
werden, oder sind die zwischen der EU und den USA gefundenen
Bestimmungen bei Verhandlungen innerhalb der WTO als gegeben zu
akzeptieren?
a) Welche Initiativen plant die Bundesregierung in den kommenden
Jahren für die WTO-Welthandelsrunde?
Drucksache 18/1118 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Plant die Bundesregierung Fragen nach nichttarifären
Handelshemmnissen auch in der WTO wieder auf die Tagesordnung zu setzen, und in
welchem Verhältnis stünden dann die Verhandlungen in der WTO zu
den gefundenen TTIP-Bestimmungen?
Das angestrebte Abkommen muss nach Auffassung der Bundesregierung den
Anforderungen genügen, die das WTO-Recht an den Abschluss von
Freihandelsabkommen stellt. Danach muss insbesondere im Wesentlichen der gesamte
Handel innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist liberalisiert werden.
Im Rahmen der WTO unterstützt die Bundesregierung weiterhin nach Kräften
alle Bemühungen der Europäischen Kommission, um Fortschritte in der Doha-
Runde zu machen und die Runde zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Die Beseitigung oder Reduzierung nichttarifärer Handelshemmnisse ist für die
Bundesregierung auch weiterhin Ziel auf multilateraler Ebene im Rahmen der
Doha-Verhandlungen. Sofern dies gelingen sollte, würden sich die Ergebnisse
auf multilateraler Ebene und im bilateralen Rahmen ergänzen.
Auswirkungen auf einzelne Sektoren der europäischen Wirtschaft
40. Sind der Bundesregierung neben dem kulturellen und audiovisuellen
Sektor weitere Sektoren bekannt, die von den Verhandlungen zwischen der
Europäischen Kommission und der US-amerikanischen
Verhandlungsdelegation ausgeschlossen sind (bitte auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind hoheitliche Dienstleistungen aus den
Verhandlungen von vorn herein ausgeklammert.
41. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass im Rahmen der Verhandlungen
zu TTIP auch über die Möglichkeit der Streichung von Subventionen
debattiert werden sollte, und wenn ja, in welchen Bereichen?
Nach Ansicht der Bundesregierung sollte, wie in anderen Handelsabkommen
auch, vorwiegend die Transparenz der Subventionsvergabe verbessert werden.
42. Falls nein, weshalb nicht (bitte begründen)?
Siehe Antwort zu Frage 41.
43. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Harmonisierung und der
Ausbau der europäischen Finanzmarktregulierung Teil der Verhandlungen
zu TTIP sein sollten?
Falls nein, weshalb nicht (bitte begründen)?
Die Europäische Union hat im Rahmen der TTIP-Verhandlungen einen
Vorschlag zur regulatorischen Zusammenarbeit im Bereich Finanzdienstleistungen
unterbreitet. Kern des EU-Vorschlags ist es, in TTIP einen institutionellen
Rahmen für verstärkte Zusammenarbeit der Europäischen Union und den USA z. B.
bei der Umsetzung der als Antwort auf die Finanzkrise entwickelten
internationalen Standards zu setzen. Der Vorschlag der Europäischen Union beabsichtigt
ausdrücklich nicht, innerhalb von TTIP die Finanzmarktregulierung in der
Europäischen Union und den USA zu harmonisieren. Ziel ist es vielmehr
insbesondere, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen die jeweilige Regulierung
des Vertragspartners daraufhin überprüft wird, ob sie als äquivalent anerkannt
werden kann. Dies würde es z. B. vermeiden, dass Finanzakteure, die sowohl in
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1118der Europäischen Union und in den USA tätig sind, zwei verschiedenen
Standards unterworfen sind.
44. Welche Auswirkungen wird TTIP laut Ansicht der Bundesregierung auf
arbeitsrechtliche Standards in Deutschland und anderen europäischen
Mitgliedsländern haben?
TTIP wird keine nachteiligen Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Standards in
Deutschland und Europa haben. Ziel der Verhandlungen ist vielmehr, ein hohes
Arbeitsschutzniveau zu fördern.
45. In welchen Punkten können nach Ansicht der Bundesregierung die TTIP-
Verhandlungen der Harmonisierung und dem Ausbau der europäischen
Finanzmarktregulierung Begrenzungen auferlegen?
Wie in der Antwort zu Frage 43 dargelegt, beabsichtigt der Vorschlag der
Europäischen Union ausdrücklich nicht, innerhalb von TTIP die
Finanzmarktregulierung in der Europäischen Union und den USA zu harmonisieren. Der
Harmonisierung und dem Ausbau der europäischen Finanzmarktregulierung werden
deshalb durch die TTIP-Verhandlungen keine Begrenzungen auferlegt.
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