[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1127
18. Wahlperiode 10.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke,
Dr. Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/918 –
Aktuelle Situation in Kambodscha
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei den Parlamentswahlen in Kambodscha am 28. Juli 2013 kam es laut
nationalen und internationalen Wahlbeobachtern zu weitreichenden
Manipulationen. Die einzig verbliebene Oppositionspartei „Nationale Rettung“ (CNRP)
boykottierte daraufhin die konstituierende Sitzung des Parlaments am 23.
September 2013. Die Opposition weigert sich, ihre Arbeit im Parlament
aufzunehmen, bis es zu einer unabhängigen Überprüfung des Wahlergebnisses kommt.
Zum Jahreswechsel eskalierte in Phnom Penh die Auseinandersetzung in der
Textilindustrie. Bei einem Einsatz der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten
wurden vier Menschen getötet. Die Demonstranten hatten eine Erhöhung des
Mindestlohns auf 160 Dollar gefordert. Der Premierminister Samdech Hun Sen
verkündete ein De-facto-Demonstrations- und Versammlungsverbot.
Ausländische Firmen können in Ländern wie Kambodscha große Gewinne erzielen,
denn das Everything-but-Arms-Programm der Europäischen Union (EU)
erlaubt es ihnen, alle Waren (außer Waffen) zollfrei aus solchen Ländern zu
importieren. Zudem liegen viele Fabriken in so genannten
Sonderwirtschaftszonen und müssen deshalb auch in Kambodscha keine Steuern zahlen. Zu etwa
90 Prozent arbeiten Frauen in der Textilindustrie, die sehr oft aus den ärmeren
Provinzen kommen. Für sie ist es auf dem männerdominierten Arbeitsmarkt oft
die einzige Möglichkeit, Arbeit aufzunehmen, um einen kleinen Beitrag zum
Familieneinkommen zu leisten.
Die Vereinten Nationen (VN) äußern sich seit Jahren kritisch über die massiven
Menschenrechtsverletzungen im kambodschanischen Landsektor und der
daraus resultierenden Verarmung weiter Bevölkerungskreise. Im Jahr 2009 hob
der VN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hervor,
dass die kambodschanischen Behörden selbst aktiv an dem gewaltsamen
Landraub beteiligt sind. Er forderte ein unmittelbares Ende dieser Praxis. Derselbe
Ausschuss zeigte sich im Rahmen seiner Analyse der extraterritorialen
Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2011 besorgt, dass die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit im kambodschanischen Landsektor an
Projekten beteiligt war, die zur Verletzung ökonomischer, sozialer und kultu-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. April 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1127 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodereller Rechte der Bevölkerung führten. Kambodschanische
Nichtregierungsorganisationen gehen inzwischen von ca. 400 000 Landvertriebenen aus. Am
7. Januar 2014 wurden Landrechtsaktivisten willkürlich verhaftet, als sie vor
der französischen Botschaft eine Petition übergeben wollten.
Die Bundesregierung hat am 3. und 4. Dezember 2013
Regierungsverhandlungen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kambodscha
durchgeführt. Dabei wurden Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
Höhe von 47 Mio. Euro für die Jahre 2013 und 2014 zugesagt.
1. Wie begründet die Bundesregierung den Zeitpunkt der letzten
Regierungsverhandlungen am 3./4. Dezember 2013 zwischen Deutschland und
Kambodscha, und hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, die
Verhandlungen aufgrund der aktuellen Lage in Kambodscha zu verschieben?
Grundsätzlich finden zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Regierung des Königreichs
Kambodscha alle zwei Jahre Regierungsverhandlungen statt (Oktober 2007,
Oktober 2009, Dezember 2011, Dezember 2013). Den
Regierungsverhandlungen vorgeschaltete Regierungskonsultationen dienen der inhaltlichen
Vorbereitung und einer Überprüfung des entwicklungspolitischen Portfolios. Im Rahmen
der Regierungskonsultationen am 17. Oktober 2013 gewann die
Bundesregierung den Eindruck, dass der Ausgang der Parlamentswahlen in Kambodscha im
Juli 2013, bei denen die Opposition einen großen Wahlerfolg erringen konnte,
auf Seiten der kambodschanischen Regierung zu größerer
Kooperationsbereitschaft und einem offeneren Umgang mit Themen wie guter Regierungsführung,
Wahrung der Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung beigetragen hat.
Diese Wahrnehmung bestätigte sich während der Regierungsverhandlungen am
3. und 4. Dezember 2013.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einhaltung demokratischer
Standards bei den Parlamentswahlen im Juli 2013 in Kambodscha?
In Kambodscha wurden nach Jahrzehnten des Bürgerkrieges am 28. Juli 2013
zum fünften Mal Parlamentswahlen durchgeführt (Legislaturperiode 2013 bis
2018). Die Europäische Union (EU) hatte die nationale Wahlkommission (NEC)
durch zwei technische Berater verstärkt und ein Expertenteam zur
Wahlbeobachtung bereitgestellt. Bereits im Wahlkampf gab es Berichte über
Einschüchterungen sowie Unregelmäßigkeiten bei der Führung von Wählerlisten,
Registrierung zur Stimmabgabe und Überprüfung der Identität von Wahlberechtigten.
Die neutrale Wahlbeobachtungsorganisation COMFREL geht davon aus, dass
insgesamt 1,25 Millionen potenzielle Wähler nicht am Wahlvorgang teilnehmen
konnten.
Die Bundesregierung schließt sich den im Anschluss an die Wahl abgegebenen
Empfehlungen der EU für eine umfassende Reform des Wahlrechts, die
Besetzung der Wahlkommission mit unabhängigen Mitgliedern sowie zum freien und
gleichen Zugang aller Parteien zu Medien nachdrücklich an.
3. Befürwortet die Bundesregierung die Einsetzung einer unabhängigen
Wahlkommission in Kambodscha?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11274. Welche Rolle spielt das Einhalten von demokratischen Standards bei
Wahlen in den Partnerländern für die jeweilige Mittelzuwendung bzw. -
erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung?
Im Rahmen des politischen Dialogs setzt sich die Bundesregierung für die
Einhaltung demokratischer Prinzipien ein, die entscheidend dafür sind, dass alle
Bürger die gleichen Entwicklungschancen erhalten. Die Bewertung
demokratischer Standards in Kooperationsländern fließt in den Entscheidungsprozess zur
Mittelallokation des BMZ mit ein.
5. Welche der während der Regierungsverhandlungen im Jahr 2011
definierten Verpflichtungen und Meilensteine in der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit wurden bisher konkret von Kambodscha erreicht und welche
nicht?
Basierend auf Rückmeldungen der kambodschanischen Regierung sowie
internen Bewertungen kommt das BMZ zu dem Schluss, dass bei allen sechs
Meilensteinen signifikante Fortschritte erzielt bzw. die intendierten Ziele hinreichend
erreicht wurden.
6. Hält die Bundesregierung weiterhin daran fest, dass die Erreichung dieser
Meilensteine die Voraussetzung für die Fortsetzung der Zusammenarbeit
mit Kambodscha darstellt, und wenn nein, wie wird dies begründet?
Aus Sicht des BMZ wurden die Meilensteine hinreichend erfüllt. Damit ist die
Voraussetzung für eine weitere deutsche Unterstützung der kambodschanischen
Landreform gegeben. In Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern der
Zivilgesellschaft in Kambodscha und Deutschland wurde die Fortführung des
deutschen menschenrechtsorientierten Engagements im Landsektor
ausdrücklich begrüßt. Die „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle
Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten“ der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen bilden den normativen Rahmen des
deutschen Engagements im Landsektor.
7. Welche Rolle spielt das Implementieren von internationalen
Menschenrechtsabkommen durch die kambodschanische Regierung für die Strategie
der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik gegenüber Kambodscha?
Kambodscha ist verschiedenen Menschenrechtskonventionen beigetreten, u. a.
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Antifolterkonvention der
Vereinten Nationen, dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (VN-
Kinderrechtskonvention), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte (VN-Sozialpakt), dem Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt), dem Internationalen
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sowie dem
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (VN-
Frauenrechtskonvention).
Die Umsetzung dieser Verpflichtungen bleibt weiterhin problematisch. Bei den
Regierungsverhandlungen im Dezember 2013 wurde im Rahmen des
politischen Dialogs die problematische Menschenrechtssituation thematisiert, ebenso
beim EU-Kambodscha-Dialog im März 2014 in Brüssel. Darüber hinaus pflegt
die Bundesregierung einen engen Austausch mit den in Kambodscha tätigen
Organisationen, die die Entwicklung der Menschenrechtslage vor Ort kritisch
begleiten.
Drucksache 18/1127 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Kambodscha, die sich laut
den Berichten von Amnesty International (Amnesty Report 2013:
Kambodscha, vom 23. Mai 2013) und Human Rights Watch (Human Rights
Watch World Report 2014: Cambodia) immer wieder Drohungen,
Schikanen, rechtlichen Verfahren und Gewalt ausgesetzt sehen, und wie
unterstützt sie Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger in ihrer Arbeit im Land?
Die Menschenrechtslage in Kambodscha ist weiterhin problematisch.
Bürgerliche Freiheiten, insbesondere die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sind in
der Praxis erheblichen Einschränkungen unterworfen. Das Recht auf
Versammlungsfreiheit wird immer wieder durch restriktive Auslegung der einschlägigen
Bestimmungen eingeschränkt. Zudem werden weiterhin Fälle bekannt, in denen
sich aktiv für die Durchsetzung von Demokratie und Menschenrechten
eintretende Personen und Organisationen massiven Repressalien und Drohungen
ausgesetzt sehen. Unter den ursprünglich 23 Personen, die während der
Demonstrationen am 3. und 4. Januar 2014 festgenommen wurden, befanden sich
Gewerkschaftsvertreter und Menschenrechtsaktivisten. Die Kritik von
Menschenrechtsorganisationen an ihren juristischen Verfahren wird von der Bundesregierung
geteilt.
Versäumnisse und Missstände werden in allen einschlägigen Foren – auf Ebene
der Europäischen Union und der Vereinten Nationen sowie bilateral – deutlich
angesprochen.
Das BMZ unterstützt das Projekt „Förderung und Schutz von Land- und
Menschenrechten marginalisierter Gruppen“ der Deutschen Welthungerhilfe in
Kambodscha mit einer Zuwendung von 487 500 Euro (2013 bis 2016). Im
Rahmen dieses Projekts kooperiert die Deutsche Welthungerhilfe mit der
„Cambodian League for the Promotion and Defence of Human Rights“ (LICADHO),
einer kambodschanischen Nichtregierungsorganisation, die insbesondere
Menschenrechtsanwälte zur zivil- und strafrechtlichen Vertretung und
Menschenrechtsbeobachter beschäftigt.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Zivilgesellschaft in
Kambodscha seit der Einschränkung der Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung im Jahr 2012 (siehe z. B.
Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in
Cambodia, vom 5. August 2013) ein, und wie setzt sie sich in ihrer
Zusammenarbeit mit der kambodschanischen Regierung für eine Rücknahme dieser
Einschränkungen und der damit verbundenen Praktiken ein?
Die Bundesregierung und die EU sehen die Einschränkung der Menschenrechte
in Kambodscha mit Besorgnis und bringen diese in ihren Gesprächen mit der
kambodschanischen Regierung zum Ausdruck. Der Forderung nach der
Einhaltung elementarer demokratischer Rechte wird regelmäßig, zuletzt anlässlich des
8. EU-Kambodscha-Dialogs in Brüssel am 13. März 2014, Nachdruck
verliehen.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Unabhängigkeit der
kambodschanischen Justiz?
Eine unabhängige Justiz sowie Rechtssicherheit sind in Kambodscha nicht
gewährleistet. Problematisch sind zudem die schlechte Bezahlung der Richter und
die mangelnde Unabhängigkeit der Richter bei ihrer Ernennung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/112711. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung menschenrechtlicher
Standards und die Aufklärung und Verurteilung von
Menschenrechtsverstößen vor dem Hintergrund der genannten Berichte von Amnesty
International und Human Rights Watch, dass diejenigen, die für
Menschenrechtsverstöße verantwortlich sind, selten zur Rechenschaft gezogen werden
und Tötungen nur mangelhaft oder gar nicht untersucht wurden?
Auf die Antworten zu den Fragen 8, 9 und 10 wird verwiesen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Kambodscha beim
Korruptionsindex 2013 von Transparency International den letzten Platz
unter den südostasiatischen Länder einnimmt?
Die Korruption stellt ein erhebliches Problem Kambodschas dar. Überzeugende
Strategien, wie eine effektive Korruptionsbekämpfung gelingen kann, hat die
Regierung bisher nicht entwickelt. Untersuchungen zu einzelnen
Korruptionsfällen sind zäh und brachten bisher keine Ergebnisse.
13. Inwiefern hat nach Auffassung der Bundesregierung die Regierung
Kambodschas gegen die bereits ratifizierten ILO-Konventionen 87
(Vereinigungsfreiheit), 98 (Tarifverhandlungen), 100 (gleiche Bezahlung), 111
(Diskriminierung) und 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit) verstoßen,
und inwiefern gedenkt die Bundesregierung, auf diese möglichen Verstöße
zu reagieren?
Die Bundesregierung ist besorgt über entsprechende Verstöße gegen
Übereinkommen, mit denen sich die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) im
Rahmen ihres Normenkontrollverfahrens in den letzten Jahren häufig befasst hat.
Der IAO-Verwaltungsrat, in dem die Bundesregierung als ständiges Mitglied
aktiv mitarbeitet, hat beispielsweise erst am 26. März 2014 konkrete, an die
Regierung von Kambodscha gerichtete Empfehlungen ausgesprochen, die
darauf zielen, Recht und Praxis in Kambodscha in Einklang mit den
internationalen Arbeits- und Sozialstandards zu bringen. Die Regierung wird unter anderem
zur Gewährung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf
Kollektivverhandlungen aufgefordert. Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit erhalten, sich
Gewerkschaften anzuschließen und an Gewerkschaftsabstimmungen
teilzunehmen, ohne Angst vor Kündigungen oder sonstigen Repressalien zu haben.
Leider wurde von solchen Fällen immer wieder berichtet. Zudem führt die IAO im
Rahmen ihrer technischen Hilfe eine Reihe von Projekten durch, die dem Land
helfen sollen, die notwendigen Voraussetzungen für die Einhaltung der IAO-
Kernarbeitsnormen zu schaffen.
14. Inwiefern sind auch Unternehmen nach Ansicht der Bundesregierung
durch VN-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten an die Achtung
und den Schutz der Menschenrechte gebunden, und inwiefern stellt
infolgedessen nach Ansicht der Bundesregierung ein Lohn unterhalb des
Existenzminimums eine Menschenrechtsverletzung dar?
Die VN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten formulieren die
Erwartung an alle Unternehmen, ihre Verantwortung für die Achtung der
Menschenrechte wahrzunehmen. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte ist für diejenigen Staaten, die ihn ratifiziert haben,
völkerrechtlich verbindlich. Die darin aufgeführten Rechte stellen grundlegende
Menschenrechte dar. Gemäß Artikel 7 des Pakts erkennen die Vertragsstaaten das
Recht eines jeden auf ein Arbeitsentgelt an, das allen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern mindestens angemessenen Lohn und einen angemessenen Le-
Drucksache 18/1127 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebensunterhalt für sie und ihre Familien in Übereinstimmung mit diesem Pakt
sichert. Ein Lohn unterhalb des Existenzminimums stellt demnach einen Verstoß
gegen Artikel 7 des Pakts und zugleich eine Menschenrechtsverletzung dar.
15. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen,
damit sich die Produktionsbedingungen in der Textilindustrie in
Kambodscha ändern (siehe das Interview mit dem Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller;
www.berliner-
zeitung.de/wirtschaft/entwicklungsminister-gerd-mueller-wir-
koennennicht-weiter-so-tun-als-wuessten-wir-von-nichts-,10808230,26053266.
html)?
Die Bundesregierung prüft, wie die Kooperation mit der IAO bezüglich der
Erreichung von Sozialstandards in der asiatischen Textilindustrie intensiviert
werden kann. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18
verwiesen.
16. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Regierung
Kambodschas dazu zu bewegen, den künstlich niedrig gehaltenen Mindestlohn in
der Textilbranche (
www.inkota.de „Grundlohn Kambodscha“,
Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL 10/2014 „Der Aufstand der Sanften“)
anzupassen und die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards sowie der
Menschenrechte besser zu überwachen?
Die Tarifauseinandersetzungen der letzten Monate in Kambodscha haben
deutlich gemacht, dass die Regelwerke über die Bewältigung von Tarifkonflikten
(Gewerkschaftsgesetz, Mechanismen zur Schlichtung von Tarifstreitigkeiten
etc.) unzureichend sind und den Parteien wenig Rechtssicherheit bieten. Eine
Novellierung des Gewerkschaftsgesetzes sowie die Einsetzung einer
Kommission zur Bestimmung von Kriterien für Mindestlohnfestsetzungen wären erste
Schritte, um hier Abhilfe zu schaffen.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem
Privatsektor das „Better Factories“-Programm der IAO.
17. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, deutsche Unternehmen
und deren Zulieferer zur besseren Einhaltung von Arbeits- und
Umweltstandards sowie zur Achtung der Menschenrechte zu bewegen?
Aus dem Dialog mit den Branchenverbänden und Unternehmen der Textil- und
Modeindustrie sowie der Schuh- und Lederwarenindustrie hat die
Bundesregierung den Eindruck gewonnen, dass das Thema verantwortungsvolle
Unternehmensführung bei vielen Unternehmen und Verbänden einen hohen Stellenwert
hat.
In einer zunehmend globalisierten Wirtschaftswelt müssen auch Unternehmen
Verantwortung für die internationale Lieferkette übernehmen, um
Menschenrechte zu achten und Arbeits- und Gesundheitsschutz umzusetzen. Die
Bundesregierung unterstützt die Einhaltung von Menschenrechts-, Sozial- und
Umweltstandards durch Unternehmen sowie die Verbesserung von
Produktionsbedingungen in Entwicklungsländern durch zahlreiche Initiativen, insbesondere des
BMZ. Dabei sind folgende internationale Vereinbarungen, Initiativen und
Referenztexte für die Bundesregierung Grundlage und Rahmenwerk für die
Zusammenarbeit mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden: Die „Dreigliedrige
Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der
IAO mit umfassenden Richtlinien an multinationale Unternehmen im Bereich
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1127Arbeits- und Sozialstandards, die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen,
sowie die im Juni 2011 verabschiedeten VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte („UN Guiding Principles on Business and Human Rights“).
Zudem wird die Bundesregierung die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte in dieser Legislaturperiode auf nationaler Ebene umsetzen. Sie
sind handlungsleitend in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der
Privatwirtschaft und fanden Eingang in das BMZ-Konzept „Menschenrechte in
der Deutschen Entwicklungspolitik“ des Jahres 2011, welches für die
Institutionen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit verbindlich ist. So werden
beispielsweise entsprechende Anforderungen an deutsche und europäische
Unternehmen künftig auch in Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
formuliert.
Zur Einhaltung von Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards durch
Unternehmen sowie zur Verbesserung von Produktionsbedingungen in
Entwicklungsländern trägt die Bundesregierung zudem durch die Weiterentwicklung
und Implementierung von Standards wie dem fairen Handel bei. Sie unterstützt
Unternehmen bei der Verbesserung des sozialen Dialogs auf Fabrikebene im
Rahmen von Public Private Partnerships und arbeitet an einer nachhaltigen
öffentlichen Beschaffung. Die Bundesregierung arbeitet aktiv an der Gestaltung
der europäischen Politik zur sozialen Unternehmensverantwortung (CSR), etwa
über die Unterstützung des „Global Compact“ der Vereinten Nationen oder der
ISO-Norm 26000 zur gesellschaftlichen Verantwortung, mit.
18. Inwiefern steht die Bundesregierung im Dialog mit Firmen, die in
Kambodscha Kleidung und Schuhe produzieren und nach Deutschland
exportieren, wie z. B. Puma, Adidas, H&M (
www.bbc.co.uk vom 8. Februar 2012
„Cambodia garment factories face demand for higher wages“), um die
Einhaltung der VN-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten sowie
der VN-Konvention zur Kinderarbeit sicherzustellen?
Seit dem Jahr 2001 arbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMZ
im Rahmen des Runden Tisches für Verhaltenskodizes eng mit Unternehmen,
insbesondere auch mit Sportartikel- und Bekleidungsunternehmen, zusammen.
Der Runde Tisch ist ein deutsches Multi-Stakeholder-Forum mit dem Ziel, die
Umsetzung freiwilliger Sozialstandards durch Information und Dialog sowie
gemeinsame Erfahrungen in Form von Pilotprojekten in Schwellen- und
Entwicklungsländern zu fördern. Das Forum orientiert sich inhaltlich u. a. an der Global-
Compact-Initiative (1999) des VN-Generalsekretärs und legt den Fokus auf
freiwillige Standardsysteme und Verhaltenskodizes von Unternehmen. Er strebt
eine breitere Anwendung von Sozialstandards (insbesondere der IAO-
Kernarbeitsnormen) und Verhaltenskodizes in Entwicklungs- und Schwellenländern an
und zielt hierzu auf starke Kohärenz und enge Kooperation der beteiligten
Interessengruppen. Themen, die der Runde Tisch regelmäßig in seinen Sitzungen
verfolgt, beziehen das Themenfeld Menschenrechte und Unternehmen mit ein.
Zuletzt haben das BMZ und der Runde Tisch für Verhaltenskodizes gemeinsam
mit dem niederländischen Außenministerium die „European Conference on
Living Wages“ organisiert. Auf der Konferenz stellte u. a. H&M ein Programm
vor, das Arbeiterinnen in Kambodscha bis zum Jahr 2017 einen fairen Lohn
garantieren soll.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Drucksache 18/1127 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Was tut die Bundesregierung, um eine systematische Umgehung der VN-
Konvention zur Kinderarbeit in der kambodschanischen Textilindustrie zu
verhindern?
Die Bundesregierung unterstützt die IAO bei ihrem Kampf für die Durchsetzung
der Kernarbeitsnormen und setzt sich für deren weltweite Anwendung ein, u. a.
auch für die Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung
zur Beschäftigung und Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und
unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. In
der Vergangenheit führte die IAO umfangreiche Programme der technischen
Zusammenarbeit in Kambodscha durch. Leider haben die Aktivitäten noch nicht
dazu geführt, dass die Kinderarbeit in der Textilbranche vollständig abgeschafft
werden konnte. So betrug der Anteil von arbeitenden Kindern zwischen fünf und
17 Jahren im Jahr 2012 gemäß einer Studie des nationalen Statistikamts von
Kambodscha vom November 2013, welche in Zusammenarbeit mit der IAO
durchgeführt wurde, ca. 19,1 Prozent. Von den arbeitenden Kindern sind
hiernach wiederum 19 Prozent im herstellenden Gewerbe (branchenübergreifend)
tätig. Die Bundesregierung wird auch weiterhin im Rahmen ihres Mandats als
ständiges Mitglied im IAO-Verwaltungsrat die IAO im Kampf gegen
Kinderarbeit aktiv unterstützen.
20. Inwiefern hat die Bundesregierung nach den tödlichen Schüssen auf
Demonstranten zum Jahreswechsel 2013/2014 (
www.cnn.com vom 3. Januar
2014 „At least 3 dead after Cambodian security forces open fire on
protesters“) auf eine Aufklärung der Vorfälle durch die kambodschanische
Regierung gedrungen?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat in einer
Erklärung vom 4. Januar 2014 die Anwendung von Gewalt durch die
kambodschanischen Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit Großdemonstrationen
der Opposition und von Gewerkschaften scharf verurteilt. Ebenso hat sich die
EU in einer vor Ort veröffentlichten Erklärung zu den Vorfällen geäußert. Eine
umfassende Untersuchung der Ereignisse sowie die Behandlung der Inhaftierten
nach rechtsstaatlichen Prinzipien wurden deutlich angemahnt.
Zuletzt hat die EU anlässlich des 8. EU-Kambodscha-Dialogs in Brüssel am
13. März 2014 das Erfordernis der Aufklärung erneut deutlich gemacht.
21. Hat die Bundesregierung gegenüber der kambodschanischen Regierung
das Problem des Land Grabbings (Vertreibung von Menschen durch
Landraub und Enteignung) in Kambodscha, wie z. B. am Boeung Kak Lake in
Phnom Penh (
www.theguardian.com vom 25. September 2012 „Conflict
over land in Cambodia is taking a dangerous turn“), thematisiert und auf
die damit verbundenen Menschrechtsverletzungen hingewiesen?
Die Bundesregierung thematisiert regelmäßig das Problem der Vertreibung von
Menschen durch Landraub und Enteignung und damit verbundene
Menschenrechtsverletzungen. Das BMZ ist zuletzt bei den deutsch-kambodschanischen
Regierungsverhandlungen am 3. und 4. Dezember 2013 explizit darauf
eingegangen und hat einen effektiven Stopp von „Land Grabbing“ gefordert. In der
sogenannten Landsektorarbeitsgruppe, dem für die Landreform zuständigen
Abstimmungsgremium zwischen kambodschanischer Regierung und Gebern,
werden auch konkrete Fälle der Landvertreibung sowie Lösungsoptionen erörtert.
Die deutsche Botschaft in Phnom Penh macht sich regelmäßig selbst ein Bild
von der Lage und setzt sich gemeinsam mit anderen bilateralen und
multilateralen Gebern für die Erarbeitung von menschenrechtsbasierten Ansätzen ein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/112722. Inwiefern ist die staatliche Kooperation im Bereich der Landreform daran
gekoppelt, dass gleichzeitig die Landregistrierungskampagne des
Premierministers (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 79 auf
Bundestagdrucksache 17/14270) beendet oder in ein institutionalisiertes,
unabhängiges Programm überführt wird, das die Zivilgesellschaft und
Betroffene frühzeitig mit einbezieht?
Die deutsch-kambodschanische Entwicklungszusammenarbeit ist weder an die
Landregistrierungskampagne des Premierministers gekoppelt, noch daran
beteiligt. Gleichwohl wird der Fokus der Zusammenarbeit noch stärker auf die
Unterstützung indigener Gemeinschaften ausgerichtet werden, deren Rechte auf
kollektive Landtitel während der Landregistrierungskampagne vor Juli 2013
nicht angemessen geschützt wurden.
23. Hat die Bundesregierung im Rahmen der zugesagten Fortführung der
Unterstützung des Landreformprogramms die Einführung eines
unabhängigen Beschwerdemechanismus für Betroffene von
Menschenrechtsverletzungen zur Bedingung gemacht, und falls nein, warum nicht?
Dem kambodschanischen Landministerium sind die „Cadastral Commissions“,
die auf allen Verwaltungsebenen (national, Provinz, Stadt, Distrikt, Khan)
bestehen, und die „Administrative Commissions“, die Konflikte im Prozess der
Landtitelvergabe schlichten, zugeordnet. Diese Institutionen wurden im Rahmen der
deutsch-kambodschanischen Kooperation im Landsektor unterstützt. Liegen
Landtitel vor, können Streitfälle und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen
von Landreformmaßnahmen zur Entscheidung vor kambodschanische Gerichte
gebracht werden.
Die deutsche Botschaft in Phnom Penh steht als Anlaufstelle für Beschwerden
zu möglichen Menschenrechtsverletzungen mit Bezug zur deutschen
Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Zusätzlich wird es in Kambodscha einen
zivilgesellschaftlichen Beirat zum Landrechteprogramm geben, der dieses
kritisch begleiten wird. Der Beirat kann darüber hinaus den staatlichen und
nichtstaatlichen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit ermöglichen, ein
umfassenderes Verständnis für im Landsektor bestehende Konflikte zu entwickeln.
Zudem sollen Risiken besser erfasst und mögliche nichtintendierte Wirkungen
schneller behoben werden. Der geplante Beirat stellt außerdem einen konkreten
Beitrag zur Umsetzung der „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle
Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten“ der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen in Kambodscha dar.
24. Hat das Landreformprogramm nun klare Ziele und Kriterien, die sich an
Menschenrechten und Armutsminderung orientieren, zur Bedingung, und
falls ja, welche sind dies und wie und von wem werden diese überprüft?
Seit dem Jahr 2011 ist das Ziel des deutschen Engagements im
kambodschanischen Landsektor, dass die arme städtische und ländliche Bevölkerung,
insbesondere Frauen, ihre Menschenrechte auf Nahrung und auf Wohnung besser
verwirklichen kann. Das BMZ beauftragt mehrjährige Vorhaben der
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit konkreten Indikatoren, die
das Gesamtziel abbilden bzw. zu dessen Realisierung beitragen. Die zwischen
BMZ und GIZ vereinbarten Indikatoren werden in eine
Durchführungsvereinbarung mit dem kambodschanischen Landministerium überführt.
Parallel zum bilateralen Prozess werden unter Beteiligung der deutschen
Botschaft in Phnom Penh ähnliche Indikatoren als „Joint Monitoring Indicators“ in
der Landsektorarbeitsgruppe erarbeitet, die eine Konkretisierung der politischen
Drucksache 18/1127 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVorgaben aus der „Rectangular Strategy Phase III“ und des „National Strategic
Development Plan 2014–2018“ der kambodschanischen Regierung darstellen.
Etwa halbjährlich wird der Umsetzungsfortschritt des Landrechtevorhabens als
deutscher Beitrag zum kambodschanischen Landreformprogramm durch die
„Joint Supervision Mission“ überprüft.
Durch koordiniertes Auftreten und gezielte Gespräche mit dem
kambodschanischen Landminister und dem Gouverneur von Phnom Penh konnten bi- und
multilaterale Geber sowie die deutsche Botschaft in Phnom Penh, die als
Gebersprecherin im Landsektor fungiert, menschenrechtsorientierte Ziele im
Landsektor durchsetzen.
25. Inwiefern haben die Bundesregierung bzw. die von ihr beauftragten
Durchführungsorganisationen vor Ort, wie die GIZ, nun uneingeschränkt
Zugang, um die Landreformprojekte, insbesondere die vergebenen
Landtitel, zu überprüfen, oder bestehen nach wie vor Einschränkungen
bezüglich des Zugangs von Seiten der kambodschanischen Regierung?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das kambodschanische
Landministerium dabei, eine höhere Transparenz seines Handelns gegenüber
der kambodschanischen Bevölkerung zu erreichen.
Im Rahmen der deutsch-kambodschanischen Zusammenarbeit im Landsektor
hat die GIZ uneingeschränkten Zugang zu relevanten Informationen.
26. Sieht die Bundesregierung eine Wirkungsanalyse zum
Landreformprogramm vor, um zu sehen, wie erfolgreich die Vergabe der Landtitel war?
Im Sommer 2012 wurde vom Deutschen Institut für Menschenrechte eine
unabhängige Überprüfung des Landrechtevorhabens durchgeführt. Die Ergebnisse
wurden veröffentlicht (
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/
detailansicht.html?tx_commerce_pi1 [showUid]=429). Eine Evaluierung wird
für das Jahr 2016 angestrebt.
27. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung, wie in einer Resolution des
Europäischen Parlaments im Jahr 2012 gefordert, dafür ein, dass die EU ihre
Zollprivilegien für Zucker und Zuckerprodukte aus Kambodscha aussetzt,
da die meisten Landvertreibungen stattfinden, um großflächige
Zuckerrohrplantagen anzulegen (Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL 48/2013
„Bitterer Zucker“)?
Die Frage der Zollprivilegien von Kambodscha für Zucker im Rahmen des
Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU wurde im Jahr 2013 auf deutsche
Initiative im zuständigen Kommissionsausschuss behandelt. Dort hat die
Kommission dargelegt, dass die objektiven rechtlichen Kriterien für die Einleitung
eines Untersuchungsverfahrens zur etwaigen Rücknahme der APS-Präferenzen
nicht erfüllt seien; bei einer Verschlechterung der Situation müsse
gegebenenfalls erneut eine Prüfung der Sachlage erfolgen. Die Bundesregierung und die
deutsche Botschaft in Phnom Penh werden die Entwicklung in Kambodscha
auch weiterhin beobachten und das Thema gegebenenfalls erneut mit der
Kommission aufnehmen.
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ISSN 0722-8333]