[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1253
18. Wahlperiode 28.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/936 –
Gesundheitsförderung und Prävention vor dem Hintergrund ungleicher
Gesundheitschancen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Gesundheit als vollständiges
körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen definiert. Doch die Chancen auf
Gesundheit sind in Deutschland ungleich verteilt. Menschen mit niedrigem
Einkommen haben nicht nur durchschnittlich einen schlechteren
Gesundheitszustand als Reiche, sie sterben auch früher. Eine aktive, auf den Kenntnisstand
der Wissenschaft aufbauende Gesundheitsförderung und Prävention hätte
primär an den Lebenswelten und den strukturellen Verhältnissen anzusetzen. Vor
allem eine Verminderung der Ungleichheiten in der Verteilung trüge dazu bei,
dass weniger Menschen krank wären und die sozial bedingte gesundheitliche
Ungleichheit abnähme. Gleichzeitig würden die Gesundheitskosten langfristig
sinken.
Aufklärung, Information und Beratung als Elemente von Verhaltensprävention,
erreichen vor allem Menschen, die ohnehin gesundheitsbewusst und in der
Lage sind, sich entsprechend zu informieren und zu verhalten.
Aufklärungskampagnen etc. tragen nur dann zum Erfolg von Gesundheits- und
Präventionspolitik bei, wenn sie in ein wirksames Konzept von Verhältnisprävention
eingebettet sind, das primär an der Verminderung der Verteilungsungleichheit
und darauf aufbauend an der Gestaltung gesundheitsförderlicher Lebenswelten
ansetzt.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist für das Jahr 2014 ein
Präventionsgesetz angekündigt, „das insbesondere die Prävention und
Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim und
die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle
Sozialversicherungsträger einbezieht“. Dabei darf der Lebensweltansatz nicht auf den Ort des
Geschehens – Kindergarten, Schule etc. – verkürzt werden. Wichtig ist zudem der
Einbezug der Zielgruppen in die gesundheitsförderliche Gestaltung ihrer
Lebenswelt. Einem verordneten Sportunterricht oder einer vorgeschriebenen
sogenannten gesunden Ernährung fehlt die für den Erfolg wichtige Partizipation. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. April 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1253 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLangfristigen Erfolg erreicht man nur mit intensiver Einbeziehung der
Betroffenen.
Gesundheitspolitik kann die sozial bedingten gesundheitlichen Ungleichheiten
nicht im Alleingang wirksam bekämpfen. Die Einflüsse des Arbeitsmarktes,
der Einkommensverteilung, der Qualität der sozialen Sicherungssysteme und
der Bildungspolitik sind so groß, dass gesundheits- und präventionspolitische
Ansätze allenfalls Gegenakzente setzen können. Um die Chancen, Ressourcen
und damit auch die gesundheitliche Situation der Bevölkerung und
insbesondere der Kinder und Jugendlichen entscheidend zu beeinflussen, ist eine
gesundheitsfördernde Gesamtpolitik erforderlich, die über die klassische
Aufgabenstellung der Gesundheitspolitik hinausgeht und alle Politikbereiche
umfasst. Insbesondere Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Kinder-, Familien-,
Wohnungsbau-, Umwelt- und Sozialpolitik sind gesundheitsfördernd
aufeinander abzustimmen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In Deutschland ist der Zugang zum System der gesundheitlichen Sicherung für
alle Bürgerinnen und Bürger ohne Rücksicht auf ihren sozialen Status
gewährleistet. Die individuellen Gesundheitschancen und Krankheitsrisiken werden
jedoch von vielen weiteren Faktoren bestimmt. Neben den genetischen Faktoren
spielen die Lebens- und Arbeitsbedingungen und insbesondere das
Gesundheitsbewusstsein und -verhalten eine bedeutsame Rolle. Zwischen den individuellen,
sozialen und umweltbedingten Umständen gibt es eine enge Wechselbeziehung,
die wiederum durch sozioökonomische Determinanten wie Bildung, Beruf und
Einkommen mitbestimmt werden.
Deshalb ist es ein besonderes Anliegen der Bundesregierung, in den
verschiedenen politischen Handlungsfeldern die erforderlichen Weichen zu stellen, um die
gesundheitliche Situation der Bevölkerung zu verbessern.
Gesundheitsförderung und Prävention sind insbesondere in einer Gesellschaft des längeren
Lebens wichtige Säulen. Erfolg versprechende Aktivitäten setzen sowohl am
Individuum selbst an als auch an den Lebenswelten. Sie sind primär an Gruppen
mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko auszurichten, wobei alle Altersgruppen
einzubeziehen und geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen sind.
Menschen mit sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen sind dabei eine
wichtige Zielgruppe, deren gesundheitliche Ressourcen gestärkt werden
müssen. Ebenso müssen Gesundheitsförderung und Prävention von Anfang an
bereits bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. Hierzu müssen neben den Familien
insbesondere auch die Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen in den
Blick genommen werden. Des Weiteren stellt der Arbeitsplatz einen wichtigen
Ort für gesundheitsförderliche Aktivitäten dar. Nicht zuletzt sind auch ältere
Menschen gezielt mit entsprechenden Maßnahmen anzusprechen. Da es sich bei
Gesundheitsförderung und Prävention um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
handelt, ist unter Beachtung der spezifischen Zuständigkeiten eine enge
Zusammenarbeit aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
notwendig.
Ungleiche Verteilung, Armut
1. Wie hat sich in Deutschland die Verteilung von Einkommen und Vermögen
in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Quintilen aufschlüsseln und
den Gini-Koeffizienten angeben)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
Daten zur Entwicklung der Höhe und Verteilung von Einkommen und
Vermögen privater Haushalte werden durch die Bundesregierung einmal pro Legis-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1253laturperiode mit dem Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) und den dazu in
Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studien zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgende Tabelle und Abbildung zur Einkommensverteilung sind aus
dem Vierten Armuts- und Reichtumsbericht entnommen
(Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 222 und 223) und zeigen die nachgefragten Indikatoren,
soweit verfügbar. Nach Erscheinen des vierten ARB berichtete das Deutsche
Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seinem Wochenbericht 46/2013, dass
der Gini-Koeffizient (Definition siehe o. g. Bundestagsdrucksache, S. 285) für
das Jahr 2011 bei 0,288 liegt.
Tabelle C I.1.2:
Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen 2003 und 2008
Quelle: EVS; Statistisches Bundesamt
Schaubild C I.1.1:
Ungleichheit der Einkommensverteilung in Deutschland, 2000 bis 2010 (Gini-
Koeffizient)
Quelle: Berechnungen im DIW auf Basis SOEP 2011. Werte auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Nach OECD-Angaben (OECD = Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung) lag der Gini-Koeffizient der Einkommensverteilung in
Deutschland niedriger als der OECD-Schnitt von 0,31 (Jahr 2010).
Drucksache 18/1253 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie nachfolgende Tabelle zur Vermögensverteilung ist dem Vierten Armuts- und
Reichtumsbericht (siehe o. g. Bundestagsdrucksache, S. 307) entnommen.
Tabelle: Vermögensverteilung (Q.1)
Im DIW-Wochenbericht 9/2014 werden die aktuellen Werte für das Jahr 2012
sowie die vom DIW revidierten Werte des Gini-Koeffizienten für die Jahre 2002
und 2007 aufgeführt. Danach lag der Gini-Koeffizient der Vermögensverteilung
im Jahr 2002 bei 0,776, im Jahr 2007 bei 0,799 und im Jahr 2012 bei 0,780.
Daten auf Basis der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
2013 liegen noch nicht vor.
Für die Werte zur Einkommens- und Vermögensverteilung vor dem Jahr 2000
bzw. 1998 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur
gleichlautenden Frage 1 der Fraktion DIE LINKE. „Gesundheitliche
Ungleichheit im europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ auf
Bundestagsdrucksache 17/4332 verwiesen.
Im Wochenbericht Nr. 43, 2012, stellt das DIW fest, dass in der zweiten Hälfte
des letzten Jahrzehnts die Einkommensungleichheit in Deutschland
abgenommen hat. Mit Blick auf die Entwicklung der letzten 20 Jahre wird festgestellt,
dass sich die Ungleichheit in der Verteilung der verfügbaren
Haushaltsnettoeinkommen in den 90er-Jahren kaum verändert hat, bis in das Jahr 2005
signifikant zunahm und danach wieder abgenommen hat.
2. Wie hat sich das Verhältnis zwischen Einkommen aus Löhnen und
Gehältern im Verhältnis zu Kapitaleinkommen und Einkommen aus
selbstständiger Arbeit im gleichen Zeitraum entwickelt?
Daten zur Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte sowie der Unternehmens- und
Vermögenseinkommen in Deutschland liefern die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen (VGR). Entsprechende Zeitreihen können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1253 Quelle: Statistisches Bundesamt
3. Wie hat sich in den letzten 20 Jahren die Armut von Kindern in Deutschland
entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung (bitte
in Jahresschritten auflisten)?
Definitionen des Armutsbegriffs betonen die Vielschichtigkeit von Armut, die
sich nicht in einer einzigen Maßzahl in Jahresschritten ausdrücken lässt.
Ausführliche Analysen zu verschiedenen Aspekten der Armut von Kindern und
ihrer Entwicklung werden von der Bundesregierung einmal pro
Legislaturperiode mit dem Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) und den dazu in Auftrag
gegebenen wissenschaftlichen Studien zur Verfügung gestellt.
Ein zwar häufig genannter, allerdings nur begrenzt aussagekräftiger statistischer
Indikator ist die Armutsrisikoquote. Die zwischen den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) vereinbarte Definition des relativen „Armutsrisikos“ ist
bestimmt als Anteil armutsgefährdeter Personen in Haushalten, deren
bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Median
aller Personen beträgt.
Wird die Armutsrisikoquote zu der zentralen statistischen Kennziffer gemacht,
was oftmals geschieht, verengt sich der Armutsbegriff auf den speziellen Aspekt
der Einkommensverteilung. Alle anderen materiellen, kulturellen und sozialen
Facetten schlagen sich in diesem Maß nicht nieder. Die Ergebnisse einer auf die
Einkommensverteilung konzentrierten Betrachtung hängen zudem von
zahlreichen Annahmen ab, die aus normativen und methodischen Gesichtspunkten
heraus zu treffen sind. Das betrifft u. a. die Auswahl der Datengrundlage, der
Äquivalenzskala, des Einkommensbegriffs und des Schwellenwerts, ab dem von
einem relativ geringen Einkommen ausgegangen wird.
Aktuelle Daten und Fakten zur Armutsgefährdung differenziert nach Alter sind
von der Bundesregierung im Vierten Armuts- und Reichtumsbericht ausführlich
Drucksache 18/1253 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedargestellt und erläutert worden. Die nachfolgenden Tabellen sind diesem
Bericht entnommen (Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 303 und 304).
Tabelle: Einkommensarmutsrisiko nach dem Sozio-ökonomischen Panel SOEP
Tabelle: Einkommensarmutsrisiko nach amtlichen Statistiken
Für die Werte zur Armutsgefährdung von Kindern vor dem Jahr 1998 wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur gleichlautenden
Frage 90 der Fraktion DIE LINKE. „Gesundheitliche Ungleichheit im
europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ auf
Bundestagsdrucksache 17/4332 verwiesen.
Indikator Einkommensjahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Armutsrisikoschwelle (60% Medianeinkommen)
€/mtl. 781 815 827 832 857 861 876 873 886 924 943 974 993
Armutsrisikoquote1) bezogen auf 60% des Medianeinkommens
Insgesamt 10,4 10,5 11,7 12,3 13,0 13,2 14,4 14,1 13,5 14,1 14,3 14,9 13,9
vor Sozialtransfers i.e.S. 18,7 18,2 19,6 20,2 21,3 21,4 22,4 22,7 22,1 22,7 21,7 22,9 20,6
männlich 9,4 9,0 10,1 11,0 11,7 11,8 13,2 12,7 12,4 12,8 13,1 13,6 12,7
weiblich 11,4 12,2 13,3 14,2 14,5 14,7 15,9 15,5 14,5 15,6 15,6 16,4 14,9
Westdeutschland 9,7 9,6 11,2 11,6 12,6 12,3 13,2 12,9 12,4 13,0 13,1 13,8 12,5
Ostdeutschland 13,3 14,2 13,8 15,5 15,4 17,6 19,8 19,7 18,6 19,1 19,3 19,9 20,2
Differenzierung nach Alter
bis 17 Jahre 14,3 13,1 14,8 15,7 16,7 16,6 19,1 16,5 15,5 16,7 16,0 18,4 16,5
18 bis 24 Jahre 18,1 18,3 19,0 21,3 21,2 22,6 25,2 24,1 23,2 25,3 23,6 24,4 20,0
25 bis 49 Jahre 8,8 8,6 9,8 10,7 11,4 11,7 13,2 13,3 12,5 12,8 12,6 12,7 12,0
50 bis 64 Jahre 6,9 9,0 9,6 9,9 10,6 10,3 11,4 11,7 11,5 11,5 12,3 13,1 12,1
65 Jahre und älter 10,8 10,9 12,1 12,7 12,4 12,8 12,0 11,8 11,6 13,0 14,4 14,5 14,2
1) Äquivalenzgew ichtetes Haushaltsnettoeinkommen (neue OECD-Skala) < 60% des Medians der Einkommen aller Personen.
2) aktuell und in 2 von 3 Vorjahren betroffen.
3) Differenz zw ischen Armutsrisikogrenze und Median der Nettoäquivalenzeinkommen der Personen unter der Armutsrisikogrenze
in Relation zur Armutsrisikogrenze.
Quelle: Berechnungen im DIW und im BMAS auf Basis SOEP 2011
Indikator Einkommensjahr 2003 2008 2007 2008 2009 2010 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Armutsrisikoschwelle (60% Medianeinkommen)
€/mtl. 1.000 1.063 916 929 940 952 736 746 764 787 801 826 848
Armutsrisikoquote1) bezogen auf 60% des Medianeinkommens
Insgesamt 13,6 16,0 15,2 15,5 15,6 15,8 14,7 14,0 14,3 14,4 14,6 14,5 15,1
vor Sozialtransfers i.e.S. - - 24,2 24,1 24,2 25,1 - - - - - - -
männlich 12,2 14,7 14,2 14,7 14,9 14,9 14,3 13,7 13,8 13,9 14,1 14,0 14,5
weiblich 14,9 17,4 16,2 16,3 16,4 16,8 15,1 14,4 14,8 15,0 15,1 15,0 15,7
Westdeutschland 12,2 14,6 12,8 13,7 14,2 14,3 13,2 12,7 12,9 13,1 13,3 13,3 14,0
Ostdeutschland 19,8 22,8 22,9 22,7 21,5 22,2 20,4 19,2 19,5 19,5 19,5 19,0 19,5
Differenzierung nach Alter
bis 17 Jahre3) 14,0 20,3 15,2 15,0 17,5 15,6 19,5 18,6 18,4 18,4 18,7 18,2 18,9
18 bis 24 Jahre3) 19,6 18,7 20,2 21,1 18,9 19,0 23,3 22,3 22,4 22,4 22,9 22,7 23,4
25 bis 49 Jahre - 14,0 13,4 14,1 14,1 14,6 14,1 13,3 13,4 13,3 13,6 13,3 13,8
50 bis 64 Jahre 12,5 17,3 16,8 16,7 17,0 18,5 11,4 11,3 11,7 12,2 12,4 12,5 12,9
65 Jahre und älter 12,8 14,1 14,9 15,0 14,1 14,2 11,0 10,4 11,3 12,0 11,9 12,3 13,3
1) Äquivalenzgew ichtetes Haushaltsnettoeinkommen (neue OECD-Skala) < 60% des Medians der Einkommen aller Personen.
2) Werte ohne Berücksichtigung selbstgenutzten Wohneigentums.
3) EVS bis 15 bzw . 16 bis 24 Jahre.
4) EVS nur Rentner.
5) Differenz zw ischen Armutsrisikogrenze und Median der Nettoäquivalenzeinkommen der Personen unter der Armutsrisikogrenze
in Relation zur Armutsrisikogrenze.
Quelle: Statistisches Bundesamt
EVS EU-SILC2) Mikrozensus2)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12534. Welche gesundheitspolitischen Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus
aktuellen Forschungsergebnissen, denen zufolge die
„Vermögensungleichheit (in Deutschland) […] im internationalen Vergleich auf einem hohen
Niveau“ liegt (DIW Wochenbericht 9/2014, S. 164), wobei „das wahre
Ausmaß von Vermögensungleichheit aller Wahrscheinlichkeit“ unterschätzt
wird, da „Milliardäre oder Multimillionäre, in dieser Stichprobe nicht
enthalten sind“ (ebd.: S. 165), dass eine „signifikante Zunahme der Zahl von
Personen mit negativem Nettovermögen“ zu verzeichnen ist (ebd.: 164) und
dass „die Arbeitslosen […] in den letzten Jahren signifikant Vermögen
eingebüßt“ haben (ebd.: 165)?
Nach gegenwärtigem Stand gibt es für Deutschland keine aussagekräftigen
Analysen zum Zusammenhang von Vermögen und gesundheitlicher Lage. Da
Vermögen und Schulden methodisch aufwändig zu erfassen sind, wird in
gesundheitswissenschaftlichen Studien aus forschungspraktischen Erwägungen
regelmäßig auf deren Erfassung verzichtet. Auch die Gesundheitssurveys des
Robert Koch-Instituts (RKI) erfassen keine Informationen zum Vermögen der
Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer. Aus der Vermögensentwicklung in
Deutschland selbst lassen sich daher keine gesundheitspolitischen
Konsequenzen ableiten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
5. Hält die Bundesregierung Armut und Ungleichverteilung für einen
gesundheitlichen Risikofaktor, der im Rahmen einer Strategie gesundheitlicher
Prävention reduziert werden kann?
Falls ja, wie wird die Bundesregierung diesen Risikofaktor zu vermindern
versuchen?
Gesundheit wird von vielen Faktoren beeinflusst. Neben dem individuellen
Verhalten haben auch die Lebensbedingungen einen großen Einfluss. Maßnahmen
zur Gesundheitsförderung nach dem Setting-Ansatz der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) zielen daher gleichermaßen auf den Aufbau gesundheitlicher
Ressourcen beim Einzelnen und auf den Aufbau gesundheitsförderlicher
Strukturen, insbesondere in der Lebens- und Arbeitswelt – etwa am Arbeitsplatz, in
den Kindertageseinrichtungen sowie in Bildungs-, Senioren- und
Freizeiteinrichtungen. Ein wesentlicher Vorteil von Settingmaßnahmen ist, dass
grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden können und sie deshalb den
Zugang zu den Zielgruppen erleichtern, die ungünstigere Gesundheitschancen
aufweisen. Gesundheitsförderung kann aber nur einen Beitrag bei der Verringerung
gesundheitlicher Ungleichheit leisten. Daneben bedarf es
gesamtgesellschaftlicher Aktivitäten, die über den Gesundheitssektor hinausgehen.
Bereits seit vielen Jahren adressieren zahlreiche Maßnahmen der
Bundesregierung das Thema sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen.
Exemplarisch seien hier die Aktivitäten der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) im Rahmen des Kooperationsverbundes „Gesundheitliche
Chancengleichheit“ genannt. In dem von der BZgA 2003 initiierten
Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“ arbeiten aktuell 60
Partnerorganisationen (Spitzenverbände der Krankenkassen, der Kommunen und der
Wohlfahrtspflege, die Bundesagentur für Arbeit, die BZgA, die Bundes- und alle
Landesvereinigungen für Gesundheit und weitere Akteure) zusammen, um die
Gesundheit insbesondere sozial Benachteiligter zu fördern. Hierzu wurden bei
der BZgA Kriterien guter Praxis der Gesundheitsförderung bei sozial
Benachteiligten entwickelt. Auf der Grundlage dieser Kriterien wurden in einer Bund-
Länder-Kommunen-Strategie gute Praxismodelle identifiziert, beschrieben und
veröffentlicht (
www.gesundheitliche-chancengleichheit.de). Um
bevölkerungsweit die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu erreichen, wurden bei den
Drucksache 18/1253 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLandesvereinigungen für Gesundheit und entsprechenden Organisationen in
allen 16 Ländern Koordinierungsstellen „Gesundheitliche Chancengleichheit“
eingerichtet, die hälftig von den Krankenkassen und den Ländern finanziert
werden.
Darüber hinaus erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) derzeit
unter Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
für die 18. Legislaturperiode genannten Maßgaben den Entwurf eines
Präventionsgesetzes, mit dem insbesondere auch die Prävention und
Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim gestärkt sowie
die Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der
Länder und Kommunen verbessert werden soll. Die Inhalte des Gesetzentwurfs
werden im Rahmen der laufenden Vorbereitungs- und Abstimmungsprozesse
festgelegt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 44 und 45 verwiesen.
6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Erkenntnissen von Richard Wilkinson (Richard Wilkinson, Kate
Pickett: Gleichheit ist Glück. Warum gerechte Gesellschaften für alle besser
sind, 2009) oder Martin Karlsson (Karlsson, M. et al., Income inequality
and health: Importance of a cross-country perspective, 2009), nach denen
eine größere Einkommensungleichverteilung zu geringerer Gesundheit
einer Gesellschaft führt, einschließlich der oberen Einkommensklassen
(bitte begründen)?
Die Bundesregierung verfügt über keine gefestigten wissenschaftlichen
Erkenntnisse, aufgrund derer zu den Thesen von Richard Wilkinson und Martin
Karlsson Stellung genommen werden könnte.
Soziale Determinanten von Gesundheitschancen
7. Wie hat sich in den letzten 20 Jahren die Lebenserwartung in den einzelnen
Einkommensdezilen entwickelt?
Wie hat sich insbesondere die Differenz zwischen dem Dezil mit der
höchsten und dem Dezil mit der niedrigsten Lebenserwartung verändert?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
In fast allen europäischen Ländern sind soziale Unterschiede in der Mortalität
und Lebenserwartung zu beobachten. Für einzelne europäischen Länder wird
berichtet, dass sich diese in den letzten Jahren ausgeweitet haben. Allerdings
liegen nur wenige aussagekräftige Daten zur Entwicklung der Unterschiede in
der Lebenserwartung im Zeitverlauf vor. Das RKI hat im Frühjahr 2014 eine
aktuelle Übersicht über die für Deutschland vorliegenden Befunde zum
Zusammenhang von sozialer Lage und Lebenserwartung vorgelegt (GBE kompakt
2/2014). Die vorliegenden Befunde sprechen dafür, dass auch in Deutschland
ein niedriger sozioökonomischer Status mit einem erhöhten Mortalitätsrisiko
und einer verringerten Lebenserwartung einhergeht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1253 8. Welchen Zusammenhang gibt es jeweils zwischen der Höhe des
Einkommens, der Höhe des Bildungsabschlusses, dem Berufsstatus auf der einen
Seite und der Lebenserwartung, der subjektiven Gesundheitseinschätzung
bzw. der Morbidität auf der anderen Seite?
Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Zusammenhänge (bitte
geschlechtervergleichend ausweisen)?
Die Lebenserwartung, das Krankheitsrisiko und die subjektive
Gesundheitseinschätzung korrelieren mit der Einkommenshöhe und anderen sozialen
Statusmerkmalen wie Bildung oder Berufsstatus. Dabei hängt die Lebenserwartung
insbesondere auch vom Vorhandensein individueller Risikofaktoren und
Lebensgewohnheiten ab (vgl. Antwort zu Frage 7). Die Zusammenhänge und
Wechselwirkungen sind komplex. Männer und Frauen aus der hohen
Einkommensgruppe bewerten den allgemeinen Gesundheitszustand subjektiv etwa doppelt so
häufig als sehr gut oder gut wie Männer und Frauen aus der Armutsrisikogruppe.
Zieht man anstelle des Einkommens die Bildung oder den Berufsstatus heran,
zeigen sich ebenfalls Unterschiede zu Ungunsten bildungsferner Gruppen. Die
Unterschiede sind dabei ähnlich groß wie die Unterschiede beim Einkommen.
Dies gilt gleichermaßen für Männer und Frauen.
Auch im Auftreten chronischer Krankheiten lassen sich Einkommens-,
Bildungs- und Berufsstatusunterschiede feststellen. Besonders deutlich sind diese
Unterschiede bei Krankheiten, die im Zusammenhang mit verhaltensbezogenen
Risikofaktoren (wie Rauchen, Bewegungsmangel, Adipositas) oder mit
belastenden Arbeitsbedingungen stehen. Unterschiede zeigen sich etwa bezüglich des
Risikos für Herzinfarkt, Schlaganfall, chronische Bronchitis, Diabetes mellitus,
Leberzirrhose und Lungenkrebs. Je nach betrachtetem Sozialindikator,
Altersgruppe und Geschlecht ist das Risiko für diese Krankheiten in den sozial
benachteiligten Gruppen um das 1,5- bis 2,5-Fache erhöht. Ein erhöhtes Risiko in
den sozial besser gestellten Gruppen lässt sich dagegen für allergische
Erkrankungen und Brustkrebs bei Frauen belegen.
9. Welche Erkenntnisse sind der Bundesregierung über die Prävalenz
gesundheitlicher Beeinträchtigungen (wie z. B. Adipositas, Diabetes,
Herzinfarkt) in den unterschiedlichen Einkommensklassen bekannt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Unterschiede in
Bezug auf die so genannten „guten Jahre“ (Jahre mit gutem
Gesundheitszustand) in Abhängigkeit vom Einkommen und vom Geschlecht vor (bitte
Entwicklung in den letzten 20 Jahren darlegen)?
Betrachtet man die gesunde Lebenserwartung, d. h. die Lebensjahre, die in sehr
gutem oder gutem allgemeinen Gesundheitszustand verbracht werden, zeigen
sich Unterschiede zwischen der niedrigsten und höchsten Einkommensgruppe
bei Frauen und bei Männern. Es ist jedoch einschränkend festzustellen, dass
hieraus nicht abgeleitet werden kann, dass die Lebenserwartung 1:1 in
Abhängigkeit zum Einkommen steht. Vielmehr korrelieren andere erklärende Faktoren
für eine längere Lebenserwartung ebenfalls mit dem Einkommen (z. B.
Bewegung, Ernährung, andere Determinanten eines gesunden Lebensstils,
Vorsorgeaktivitäten).
Verlässliche Aussagen zur Entwicklung dieser Differenzen im Zeitverlauf sind
aufgrund der Limitationen der vorhandenen Daten nicht möglich.
Drucksache 18/1253 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Wie viele Beziehende von Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) weisen gesundheitliche Beeinträchtigungen auf (bitte
differenziert nach Beziehenden von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld,
nach Frauen und Männern, nach Alter sowie nach Gruppen von
Krankheitsbildern angeben)?
Im Rahmen der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegen nach
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Informationen zu
gesundheitlichen Einschränkungen der Leistungsbezieher nach dem SGB II vor.
Die im Vermittlungssystem erfassten Daten zu arbeitslosen
Leistungsempfängern gemäß SGB II mit vermittlungsrelevanten gesundheitlichen
Einschränkungen sind nicht valide und statistisch nicht verwendbar. Eine Veröffentlichung der
Daten findet nicht mehr statt.
Auf Basis der Daten der Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell 2010“
(GEDA 2010) des RKI wird allerdings berichtet, dass Arbeitslose, die angeben,
bereits ein Jahr oder länger arbeitslos zu sein, deutlich häufiger von körperlichen
und psychischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen sind als
Erwerbstätige. Eine verlässliche Abgrenzung der Beziehenden von Leistungen
nach dem SGB II sowie Aussagen zu deren Krankheitsbildern sind mit diesen
Daten jedoch nicht möglich.
12. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Auswirkungen
des längerfristigen Verbleibs im Niedriglohnsektor auf die gesundheitliche
Situation der Betroffenen?
13. Worin sieht die Bundesregierung die Hauptursachen für die schlechtere
gesundheitliche Situation von längerfristig im Niedriglohnsektor
arbeitenden Beschäftigten (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung,
Datenreport 2013, Kapitel 8.3)?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine gefestigten wissenschaftlichen
Erkenntnisse vor. In der in Frage 13 genannten Publikation sind mit den Daten des
Sozio-ökonomischen Panels SOEP für das Jahr 2011 das Ausmaß der
Arbeitsbelastung und der Unzufriedenheit mit der Arbeit der derzeitigen Lohnposition
gegenübergestellt worden. Der Lohn der Beschäftigten wurde über den
Bruttostundenlohn erfasst und nach internationalen Vorgaben ins Verhältnis zum
Median der Einkommensbezieher gesetzt. Beschäftigte mit weniger als zwei
Dritteln des Medians (etwa 9 Euro pro Stunde im Jahr 2011) wurden als
Niedrigeinkommensbezieher und solche mit mehr als 150 Prozent als
Hocheinkommensbezieher angesehen. Aussagen zur gesundheitlichen Situation werden nicht
getroffen.
Im Zuge der Weiterentwicklung des Gesundheitsmonitorings des RKI ist
geplant, im Einklang mit den europäischen Standards für Gesundheitsbefragungen
zusätzlich zur Erfassung des Haushaltsnettoeinkommens auch Fragen zum Lohn
in die Standarddemographie der Gesundheitssurveys aufzunehmen.
14. Wie hat sich in den unteren Einkommensgruppen in den letzten 20 Jahren
die Beurteilung des eigenen Gesundheitszustandes entwickelt?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
In Deutschland wurden bislang nur wenige Studien durchgeführt, die den
Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit unter Berücksichtigung zeit-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1253licher Entwicklungen und Trends betrachten. Die vorliegenden Ergebnisse
liefern keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Unterschiede im
Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten, die sich am Einkommen festmachen lassen,
verringert haben. Aktuelle Analysen zur Selbsteinschätzung des allgemeinen
Gesundheitszustandes und zur Gesundheitszufriedenheit, die auf Daten des
Sozio-ökonomischen Panels SOEP basieren, deuten dagegen eher auf eine
Vergrößerung der gesundheitlichen Unterschiede zwischen den
Einkommensgruppen hin. Eine Analyse zur Selbsteinschätzung des allgemeinen
Gesundheitszustandes, in die Daten aus zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union
einbezogen wurden, kam zu dem Ergebnis, dass sich die Unterschiede zwischen den
Einkommensgruppen in den 80er- und 90er-Jahren nicht wesentlich verringert
haben.
15. In welchem Ausmaß sind Kinder aus einkommensschwachen Familien
gesundheitlich benachteiligt gegenüber Kindern aus einkommensstarken
Familien?
Die Ergebnisse aus epidemiologischen Studien wie dem Kinder- und
Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) des RKI und aus Erhebungen zu den
Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass Entwicklungsverzögerungen und -störungen
wie z. B. Sprachentwicklungsstörungen und motorische Defizite bei Kindern
aus Familien mit niedrigem Sozialstatus deutlich häufiger festgestellt werden.
Unterschiede ergeben sich nach den KiGGS-Daten (Erhebung 2003 bis 2006)
auch in Bezug auf das Auftreten von psychischen und Verhaltensauffälligkeiten,
von denen Jungen und Mädchen aus Familien mit niedrigem Einkommen – ins
besondere in der Altersgruppe der 3- bis 10-Jährigen – häufiger betroffen sind.
Auch verhaltenskorrelierte Risikofaktoren wie Rauchen, Passivrauchen,
Bewegungsmangel und Übergewicht kumulieren bei einkommensschwachen
Familien. Heranwachsende aus diesen Familien ernähren sich weniger gesund,
treiben weniger Sport und sind deutlich häufiger übergewichtig. Hingegen lässt sich
den KiGGS-Daten zufolge für die meisten akuten Erkrankungen kein
Zusammenhang zum sozialen Status feststellen. Auch in der Verbreitung chronischer
Krankheiten zeigen sich nur geringe Unterschiede.
Die KiGGS-Ergebnisse zeigen gleichzeitig, dass neben dem Einkommen u. a.
auch der Bildungsgrad der Eltern, die familiäre Lebensform, das Familienklima
ebenso wie ein Migrationshintergrund erheblichen Einfluss auf die Gesundheit
der Kinder besitzen. So ist der Einfluss des Bildungshintergrundes der Eltern auf
die Gesundheitschancen ihrer Kinder unabhängig von der familiären
Einkommenssituation zu beobachten. Die KiGGS-Daten belegen zudem einen
protektiven Einfluss familiärer Ressourcen auf die Gesundheit der Heranwachsenden.
Für Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren lässt sich zeigen, dass ein starker
familiärer Zusammenhalt und eine aktive Freizeitgestaltung in der Familie mit
einem besseren allgemeinen Gesundheitszustand, geringeren
Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit und einem geringeren Anteil an Übergewicht
assoziiert sind. Eine ausführliche Darstellung der Erkenntnisse aus den KiGGS-
Daten zu den Zusammenhängen zwischen sozialer Lage und Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen beinhaltet die Veröffentlichung des RKI im Rahmen
der Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)
„Gesundheitliche Ungleichheit bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ (Berlin 2010).
Drucksache 18/1253 – 12 ��� Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Welchen Einfluss auf die Gesundheitschancen von Kindern hat der
Besuch einer Kita (bitte nach Halbtags- und Ganztagsbetreuung so- wie nach
dem Alter der Kinder unter 1 Jahr, 1 bis unter 3 Jahre und 3 Jahre bis zur
Einschulung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine belastbaren Daten vor.
17. Welchen Einfluss hat die Schulform auf die Gesundheitschancen der
Schulkinder (bitte getrennt für Halb- und Ganztagsschulen, nach
Grundschulen sowie bei weiterführenden Schulen nach Sonder-, Haupt-,
Realschulen, Gymnasien, Gemeinschafts- bzw. Gesamtschulen und
integrativen Schulen angeben)?
Allgemein stellen Schulen einen wichtigen Teil der alltäglichen Lebenswelt von
Kindern im schulpflichtigen Alter dar. Schulen sind zentrale Orte, um über
Gesundheitsförderung und Prävention sowie Gesundheitsrisiken aufzuklären,
Gesundheitswissen zu vermitteln, gesundheitsbezogene Handlungs- und
Lebenskompetenzen einzuüben und gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen zu
schaffen. Über alle Schulformen hinweg gilt, dass durch die
gesundheitsförderliche Ausgestaltung der Lebenswelt „Schule“ positive Impulse auf die
gesundheitliche Entwicklung von Schülerinnen und Schülern ausgehen können.
Analysen zum Zusammenhang von besuchter Schulform und gesundheitlicher
Lage liegen derzeit vor allem für den Vergleich von Gymnasiastinnen bzw.
Gymnasiasten und Gleichaltrigen in anderen Schulformen vor. Wie aus
Analysen der am RKI durchgeführten KiGGS-Studie (2003 bis 2006) hervorgeht,
besteht bei Jungen und Mädchen eine Korrelation zwischen der besuchten
Schulform und den Gesundheitschancen. Sowohl in Bezug auf den
Gesundheitszustand als auch das Gesundheitsverhalten stellt sich die gesundheitliche Lage von
Jugendlichen, die eine Hauptschule besuchen, ungünstiger gegenüber
Gleichaltrigen, die auf ein Gymnasium gehen, dar. Dass Gymnasiastinnen und
Gymnasiasten seltener rauchen als Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen,
wird durch die Ergebnisse der Repräsentativerhebungen der BZgA, die Studie
„Health Behaviour in School-aged Children“ (HBSC) sowie die Europäische
Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen (ESPAD) bestätigt. Verlässliche
Aussagen zum Einfluss der Dauer des täglichen Aufenthalts in der Schule auf
die gesundheitliche Entwicklung sind derzeit nicht möglich. Die bisherigen
Analysen beruhen zudem auf Querschnittsdaten und lassen keine Rückschlüsse
auf längerfristige Effekte zu.
18. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Anteil von Kindern mit
psychischen Auffälligkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten mit der
Zunahme des Einkommens der Eltern zurückgeht (Prof. Dr. Jörg M. Fegert
auf
www.uniklinik-ulm.de „Arme Kinder armer Eltern“, 2009)?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass umgekehrt die Kinder aus
Elternhäusern mit höherem Einkommen mehr Sport treiben, eine bessere
motorische Entwicklung aufweisen, sich gesünder ernähren, weniger
Essstörungen verzeichnen und seltener bzw. weniger Tabak konsumieren (ebd.)?
Die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien weisen darauf hin, dass ein enger
Zusammenhang zwischen einer sozial benachteiligten Lebenslage, der
Bewältigung von altersspezifischen Entwicklungsaufgaben, der
Persönlichkeitsentwicklung und dem Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen
besteht. Die Zusammenhänge sind dabei komplex.
Das Gesundheitsverhalten selbst hängt nicht nur von individuellen
Einstellungen, Wahrnehmungen und Präferenzen ab, sondern wird auch durch die Lebens-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1253umstände der Menschen bereits ab dem Kindesalter geprägt. Studien weisen
darauf hin, dass Verhaltensänderungen Menschen deutlich schwerer fallen,
wenn sie psychosozialen Belastungen, wie z. B. finanziellen Sorgen, familiären
Konflikten oder arbeitsbedingten Stresserfahrungen ausgesetzt sind. Das
elterliche Verhalten prägt wesentlich den Lebensstil und das Gesundheitsverhalten
der Kinder; in der Phase der Adoleszenz gewinnt der Einfluss Gleichaltriger und
anderer Personen aus dem unmittelbaren Lebensumfeld an Bedeutung. Weitere
Einflussfaktoren sind das Vorhandensein personaler und sozialer Ressourcen,
die sich unmittelbar positiv auf die Gesundheit auswirken oder aber zur
Verringerung und Bewältigung von Belastungen und damit verbundenen
Gesundheitsgefahren beitragen können sowie die Verfügbarkeit gesundheitsförderlicher
Angebote und Möglichkeiten im unmittelbaren Lebensumfeld.
19. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der in
zahlreichen Studien festgestellten überproportional stärkeren
Fehlernährung einkommensschwacher und bildungsferner Bevölkerungsschichten
zu begegnen?
Die Bundesregierung führt im Rahmen des vom Bundeskabinett 2008
beschlossenen Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ (
www.in-form.de) eine Vielzahl von
Maßnahmen zur Verbesserung des Ernährungs- und Bewegungsverhaltens
durch. Die Maßnahmen setzen direkt in den Lebenswelten an, dort wo
Menschen spielen, lernen, arbeiten und leben – also in den
Kindertageseinrichtungen, in Schulen, am Arbeitsplatz, in Senioreneinrichtungen und Vereinen. Auch
Multiplikatoren aus dem Gesundheitsbereich wie Frauenärztinnen und -ärzte,
Kinderärztinnen und -ärzte sowie Hebammen sind in verschiedene Maßnahmen
eingebunden. Über diese Zugangswege werden alle Bevölkerungsschichten
erreicht, so auch sozial Benachteiligte und Menschen mit
Migrationshintergrund. Mit dem Unterrichtskonzept „Ess-Kult-Tour – Entdecke die Welt der
Lebensmittel“ werden darüber hinaus gezielt Jugendliche und junge
Erwachsene aus benachteiligten Wohngebieten angesprochen. Das im Rahmen
von IN FORM etablierte Netzwerk „Gesund ins Leben“ setzt bereits ab der
Schwangerschaft an und hat eigens eine Arbeitsgruppe „Migration“
eingerichtet, um sich der frühzeitigen Ansprache schwer erreichbarer Zielgruppen zu
widmen (
www.gesund-ins-leben.de). Der Fokus der bereits vorliegenden
Projektevaluationen lag auf der Verbesserung des Ernährungs- und
Bewegungsverhaltens aller Bevölkerungsschichten.
Im Jahr 2005 hatte die Bundesregierung das Modellvorhaben „Besser essen.
Mehr bewegen. Kinderleicht-Regionen“ initiiert. Das Ziel des im Zeitraum von
drei Jahren (2006 bis 2009) durchgeführten Vorhabens bestand darin,
beispielhaft aufzuzeigen, mit welchen Methoden, über welche Zugangswege und mit
welchen Organisationen der Entstehung von Übergewicht bei Kindern dauerhaft
entgegen gewirkt werden kann. Der Fokus lag dabei auf Kindern aus schwer
erreichbaren Familien, z. B. bildungsfernen und sozial benachteiligten Familien
und Familien mit Migrationshintergrund, die besonders von Übergewicht
betroffen sind. Aus den Ergebnissen der Evaluation kann abgeleitet werden, wie
diese Zielgruppen angesprochen werden müssen und wie sie zur Teilnahme an
Maßnahmen motiviert werden können. Dazu gehören beispielsweise
aufsuchende Angebote sowie die persönliche Ansprache auf Augenhöhe durch den
Einsatz von Muttersprachlern. Die Ergebnisse wurden in einem Leitfaden für
Projektplanende und Entscheider zusammengeführt, damit diese Projekte zur
Gesundheitsförderung zielgerichtet angehen können (
www.in-form.de).
Zudem trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit
seinen Fördermaßnahmen in der Ernährungsforschung dazu bei, zielgruppen-
Drucksache 18/1253 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodespezifische Strategien und Empfehlungen zu entwickeln, die nachhaltig das
Ernährungsverhalten der Bevölkerung und das Ernährungsangebot verbessern
sollen. Diese Ansätze werden auch einkommensschwache und bildungsferne
Bevölkerungsschichten darin unterstützen, sich ausgewogen und
gesundheitsfördernd zu ernähren. Eine wichtige aktuelle Maßnahme des BMBF zum
Aufbau von mehr Exzellenz und Anwendungsorientierung der
Ernährungsforschung ist die Förderung der Bildung von „Kompetenzclustern in der
Ernährungsforschung“, in denen eine leistungsstarke, interdisziplinäre und
lösungsorientierte Forschungslandschaft aufgebaut werden soll.
Die BZgA orientiert sich bei der Durchführung ihrer Maßnahmen zur Förderung
eines gesunden Essverhaltens an den „Kriterien guter Praxis der
Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“. Ein zentrales Ziel ist es, Fach- und
Mittlerkräften (z. B. Pädagoginnen und Pädagogen, Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeitern, Therapeutinnen und Therapeuten), die mit einkommensschwachen
und bildungsfernen Bevölkerungsschichten arbeiten, evidenzbasierte und
qualitätsgesicherte Informations- und Aufklärungsmaterialien zur Förderung eines
gesunden Ernährungsverhaltens zur Verfügung zu stellen. Ferner stellt die
BZgA den o. g. Multiplikatoren eine Plattform zum gegenseitigen Austausch
zur Verfügung. Dies erfolgt zum einen über Fachgespräche, Expertenkreise und
Workshops, zum anderen über die Internetauftritte (
www.bzga-ebs.de,
www.bzga-kinderuebergewicht.de sowie
www.bzga-essstoerungen.de). Die
Aktion „GUT DRAUF“ (
www.gutdrauf.net) hat das Ziel, Ernährung, Bewegung
und Stressregulation bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und ist auf
Gebiete bzw. Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf ausgerichtet.
Ebenso berücksichtigen die Qualitätskriterien für Maßnahmen der
Gesundheitsförderung und Primärprävention von Übergewicht bei Kindern und
Jugendlichen den besonderen Bedarf sozial Benachteiligter.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im
Zeitraum von 2011 bis 2013 die Erstellung eines „Curriculums zur
Gesundheitsförderung 0- bis 3-jähriger Kinder für die Aus- und Weiterbildung von
pädagogischen Fachkräften in der Kindertagesbetreuung“ gefördert, das auf der
Grundlage evidenzbasierter multidisziplinärer Leitlinien zur Gesundheitsförderung
erstellt wurde und dabei auch die Themen gesunde Ernährung und
Erziehungspartnerschaft mit den Eltern umfasst. Das Curriculum soll voraussichtlich im
Herbst 2014 veröffentlicht werden. Die curricularen Inhalte fließen zugleich in
das derzeit vom Deutschen Jugendinstitut entwickelte neue
kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch für Kindertagespflegepersonen ein, dessen
Veröffentlichung im Sommer 2015 erfolgen soll.
20. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, sozial bedingte
gesundheitliche Benachteiligungen nachhaltig und effektiv zu verringern, ohne die
sozialen Unterschiede als auslösende Faktoren zu verändern?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, und
welche messbaren Gesundheitsziele verfolgt sie dabei in welchem
Zeitraum?
Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sollten sich
grundsätzlich an den Bedürfnissen und Belangen der Menschen orientieren sowie an deren
Alltag ansetzen. Um den Abbau sozial bedingter gesundheitlicher
Benachteiligungen wirkungsvoll zu unterstützen, sind evidenzbasierte Konzepte zu
entwickeln, die ein hohes Maß an Zielgruppenspezifität aufweisen. Dieser Prozess
ist auf einen längeren Zeitraum angelegt. Das BMBF hat deshalb zwischen 2004
und 2012 mit dem Förderschwerpunkt „Präventionsforschung“ hierzu einen
wichtigen Beitrag geleistet. Es wurden zielgruppenspezifische, wirksame und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1253praxisnahe Präventionsangebote identifiziert und entwickelt. Eine besondere
Zielgruppe waren Menschen in schwierigen sozialen Lagen.
Darüber hinaus fördert das BMBF ab Sommer 2014 spezifische Vorhaben, die
die langfristige Wirkung solcher Maßnahmen untersuchen. Ab Herbst 2014
fördert das BMBF mit der Maßnahme „Forschungsverbünde zur Primärprävention
und Gesundheitsförderung“ weitere Projekte der primären Prävention und
Gesundheitsförderung. Fragen des schichtspezifischen Zugangs sowie der
Reduktion sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheiten sind hier bereits in der
Ausschreibung als prioritäre wissenschaftliche Arbeitsfelder formuliert.
Des Weiteren hat der von der BZgA initiierte Kooperationsverbund
„Gesundheitliche Chancengleichheit“ das Ziel die Gesundheitsförderung bei sozial
Benachteiligten zu unterstützen (siehe auch Antworten zu den Fragen 5, 44, 45, 59
und 60). Dies geschieht auf unterschiedliche Art und Weise z. B. durch die
Verbreitung guter Praxis der Gesundheitsförderung, die Unterstützung der
Qualitätsentwicklung bei den Angeboten, die bessere Vernetzung von Institutionen
und Akteuren sowie die Förderung des Austausches von Wissenschaft und
Praxis.
Ebenso greift der Kooperationsverbund gesundheitsziele.de die besondere
Situation von sozial Benachteiligten auf. Die Berücksichtigung der
gesundheitlichen Chancengleichheit bei der Erarbeitung und Umsetzung von
Gesundheitszielen gehört zu den grundlegenden Querschnittsanforderungen von
gesundheitsziele de. Diese Thematik ist auch Gegenstand einer neu eingerichteten
Arbeitsgruppe des Evaluationsbeirates. Neben den im Konsens entwickelten
Gesundheitszielen hat das partizipative Verfahren Arbeitsstrukturen sowie einen
Handlungsrahmen für die Umsetzung zielführender Maßnahmen geschaffen.
Beispielhaft seien die Ziele „Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz,
Bewegung, Ernährung“, „Gesund älter werden“ und „Tabakkonsum reduzieren“
genannt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 32, 44 und 45 verwiesen.
21. Wie viel Prozent der unterschiedlichen Lebenserwartungen, der
unterschiedlichen subjektiven Gesundheitseinschätzungen und der Morbidität
zwischen niedrigem und hohem Sozialstatus können nach Ansicht der
Bundesregierung etwa durch das individuelle Gesundheitsverhalten
erklärt werden?
Der Einfluss und damit der Anteil des individuellen Gesundheitsverhaltens bei
der Entstehung sozialer Unterschiede in der Gesundheit und Lebenserwartung
hängt mit dem jeweils betrachteten Gesundheitsindikator, den berücksichtigten
Gesundheitsverhaltensweisen, der Art, wie soziale Ungleichheit gemessen wird,
der Auswahl des statistischen Analyseverfahrens sowie der jeweils
zugrundeliegenden Untersuchungspopulation zusammen. Bislang wurden nur sehr wenige
Studien durchgeführt, die sich mit dieser Frage beschäftigen.
Eine aktuelle Arbeit, die auf Daten des Mortalitäts-Follow-up’s des
Bundesgesundheitssurveys 1998 des RKI basiert, kommt zu dem Ergebnis, dass rund
ein Viertel des Zusammenhangs zwischen dem sozioökonomischen Status und
dem Mortalitätsrisiko Erwachsener auf Unterschiede im Tabakkonsum sowie
der Verbreitung von Adipositas und sportlicher Inaktivität zurückgeführt werden
kann (Männer: 24 Prozent, Frauen: 28 Prozent; siehe hierzu auch Antwort zu
Frage 7). Einer weiteren deutschen Studie zufolge, die auf Daten des
Sozioökonomischen Panels SOEP basiert, kann das Gesundheitsverhalten bei
Männern etwa 33 Prozent der bildungsspezifischen Unterschiede im
selbsteingeschätzten allgemeinen Gesundheitszustand erklären, bei Frauen etwa 29
Prozent. Es wird aber darauf hingewiesen, dass das Gesundheitsverhalten
nachhaltig durch die Lebensumstände bestimmt wird.
Drucksache 18/1253 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSoziale Stellung und Pflegebedürftigkeit
22. Welchen Einfluss haben nach Ansicht der Bundesregierung die folgenden
Faktoren auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit:
Alter,
Geschlecht,
Familie und soziale Netzwerke,
Einkommen und Vermögen,
Bildung,
berufliche Stellung sowie
Behinderung
(bitte jeweils für sich und in Relation zu den jeweiligen Faktoren
aufschlüsseln und unter Angabe der zugrunde liegenden wissenschaftlichen
Studien begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die wissenschaftlich belegte
Erkenntnis, dass „die sozioökonomische Position nicht nur […] einen
signifikanten Einfluss auf das Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko ausübt, sondern
zugleich auch auf das Risiko einer möglichen Pflegebedürftigkeit einwirkt“
(Borchert/Rothgang 2009)?
Inwieweit lassen sich hierbei Unterschiede zwischen den verschiedenen
Pflegestufen feststellen?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Maßgebender Faktor für das Risiko der Pflegebedürftigkeit ist das Alter.
Beispielsweise sind 29 Prozent der über 80-Jährigen pflegebedürftig. Infolge der
höheren Lebenserwartung von Frauen sind knapp zwei Drittel der
Pflegebedürftigen weiblich. Zum Einfluss der anderen genannten Faktoren auf das Risiko
pflegebedürftig zu werden, liegen der Bundesregierung keine gesicherten
Erkenntnisse vor. Zum Zusammenhang zwischen gesundheitlicher und sozialer
Lage hat die Bundesregierung zuletzt mit dem Vierten Armuts- und
Reichtumsbericht Stellung genommen (Bundestagsdrucksache 17/12650, vgl.
Abschnitte IV Nr. 5.2 und V.1.1).
Menschen mit Behinderungen
24. Wie wird die Bundesregierung den Artikel 25 Buchstabe a der Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen, nach der
„Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder erschwingliche
Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität
und auf demselben Standard […] wie anderen Menschen, einschließlich
sexual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen und der
Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen
Gesundheitswesens“ bereitgestellt werden muss?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nimmt eine entscheidende Rolle
im System der gesundheitlichen Sicherung ein und trägt der Forderung aus der
UN-Behindertenrechtskonvention bereits umfassend Rechnung. Sie stellt allen
Versicherten Sachleistungen zur Krankenbehandlung zur Verfügung, die dem
allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und
den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Für Menschen mit Behinderun-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1253gen gilt dies gleichermaßen. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
enthält eine eigenständige Regelung, die ausschließlich die Belange behinderter
Menschen in den Mittelpunkt stellt (§ 2a SGB V). Danach ist den besonderen
Belangen behinderter Menschen Rechnung zu tragen.
Auch behinderte Menschen, die nicht in der GKV versichert sind, haben Zugang
zur Gesundheitsversorgung. Seit dem 1. Januar 2009 haben sie die Möglichkeit,
sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) jedenfalls im so genannten
Basistarif zu versichern. Im Basistarif der PKV kann sich jeder versichern
(Kontrahierungszwang); Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind in diesem
Tarif nicht zulässig. Die Leistungen müssen in Art, Umfang und Höhe mit jenen
der GKV vergleichbar sein.
Des Weiteren wurde mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 15. Juni 2011 eine
langfristige Gesamtstrategie zur Umsetzung des Übereinkommens erstellt. Es geht
um die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am politischen,
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, um Chancengleichheit in
der Bildung, um berufliche Integration und um die Aufgabe, allen Bürgerinnen
und Bürgern die Möglichkeit für einen selbstbestimmten Platz in einer
barrierefreien Gesellschaft zu geben. Die Aktivitäten der Bundesregierung zur
Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen wurden
dabei in einem eigenen Handlungsfeld „Prävention, Rehabilitation, Gesundheit
und Pflege“ umfassend berücksichtigt.
25. Welche Daten liegen der Bundesregierung bezüglich der barrierefreien
Gestaltung von Praxisräumen, Kliniken sowie von Verwaltungs- und
Dienstgebäuden der Sozialleistungsträger (§ 15 Absatz 1 Nummer 4
SGB I)?
Es liegen der Bundesregierung keine Daten über die konkrete Anzahl
barrierefreier Arztpraxen oder Kliniken vor. Die diesbezüglich von der Stiftung
Gesundheit erhobene Selbstauskunft bei den Ärzten hat ergeben, dass nur 20 bis 30
Prozent der Arztpraxen Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigen.
Daher hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, gemeinsam
mit den Bundesländern und der Ärzteschaft ein Gesamtkonzept vorzulegen, das
dazu beiträgt, die Anzahl barrierefreier Arztpraxen zu erhöhen.
§ 17 Absatz 1 Nummer 4 SGB I verpflichtet die Leistungsträger darauf
hinzuwirken, dass ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und
Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und
Anlagen ausgeführt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die
Sozialleistungsträger dieser Verpflichtung nicht nachkämen. Soweit
Sozialversicherungsträger betroffen sind, ist es Aufgabe der Aufsichtsbehörden, die
Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen.
Geschlecht als Determinante
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich das
Geschlecht und andere Variablen zur Differenzierung der
gesundheitlichen Lage (Bildungsstand, Erwerbsstatus, Lebensform, soziale Schicht
usw.) jeweils gegenseitig beeinflussen?
Die gesundheitliche Lage von Männern und Frauen wird von zahlreichen
Determinanten beeinflusst: Biologische, soziale, kulturelle und umweltbezogene
Faktoren tragen zur Gesundheit und damit zu den geschlechtsspezifischen Unter-
Drucksache 18/1253 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschieden bei und interagieren miteinander. Wissenschaftliche Untersuchungen
zeigen, dass gesundheitsbezogene geschlechtsspezifische Unterschiede sowohl
zwischen den Altersgruppen, den Indikatoren sozialer Ungleichheit und vor
allem zwischen den betrachteten gesundheitlichen Indikatoren variieren. Neben
den biologischen und verhaltensbezogenen Unterschieden, die bei zahlreichen
Erkrankungen eine Rolle spielen, haben insbesondere die
geschlechtsspezifischen Arbeits- und Lebensbedingungen einen zentralen Einfluss auf die
Gesundheit. Männer und Frauen sind nach wie vor in unterschiedlichem Maße in
Erwerbs- und Familienarbeit eingebunden und arbeiten in Berufen mit
unterschiedlichen Formen von Anforderungen und Belastungen. Aktuelle Ergebnisse
auf Basis der Studie GEDA 2010 des RKI zeigen, dass in Deutschland
ausgeprägte gesundheitliche Differenzen zwischen den Berufsstatusgruppen
bestehen. Im Vergleich der unteren und oberen 20 Prozent der nach ihrem Berufstatus
differenzierten Erwerbstätigen bestehen deutliche Unterschiede hinsichtlich des
allgemeinen Gesundheitszustands, der Wahrnehmung einer
Gesundheitsgefährdung durch die Arbeit und der Häufigkeit von Arbeits- und Wegeunfällen.
Männer und Frauen mit hohem Berufsstatus haben bei allen untersuchten
Gesundheitsparametern eine bessere gesundheitliche Lage als solche mit niedrigem
Berufsstatus. Der Zusammenhang zwischen Berufsstatus und Gesundheit erwies
sich sowohl bei Männern als auch bei Frauen gleichermaßen stark ausgeprägt,
unterscheidet sich aber zwischen einzelnen Gesundheitsbereichen. Bei Männern
war das Risiko für einen schlechten Gesundheitszustand nach Kontrolle für
Alter und Erwerbsbeteiligung 2,3-fach, bei Frauen 3,3-fach erhöht. Das Risiko
für eine starke Beanspruchung durch die Arbeit lag dagegen bei Männern höher
als bei Frauen: 3,3-fach erhöhtes Risiko bei Männern, 1,8-fach erhöhtes Risiko
bei Frauen.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Versorgung von Frauen im
Gesundheitssystem durch unspezifische und daher in der Regel männerorientierte
Arzneimittel, Arzneidosierungen, Diagnosen und Therapien (www.
bvpraevention.de „Gesundheit von Männern und Frauen effektiv fördern –
geschlechterspezifische Prävention und Gesundheitsförderung“)?
Welche Schritte erwägt die Bundesregierung, um diese unspezifische
Versorgung zu beseitigen?
Bei der Versorgung mit Arzneimitteln wird nicht zwischen Männern und Frauen
unterschieden. Zu Fragen von Genderaspekten bei der Arzneimittelentwicklung
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Angemessene Berücksichtigung von Frauen bei
klinischen Arzneimittelprüfungen“ auf Bundestagsdrucksache 17/6634
verwiesen.
28. Welche Erkenntnisse über die möglicherweise bestehende Über-, Unter-
und Fehlversorgung beider Geschlechter liegen der Bundesregierung vor,
und was unternimmt sie, um diese möglichen Missstände zu beheben?
Die solidarisch finanzierte GKV gewährleistet Frauen und Männern den
gleichen Zugang zu Gesundheitsdiensten und Gesundheitseinrichtungen.
Unabhängig von Geschlecht, Alter und Einkommen erhält jede bzw. jeder die
gesundheitlichen Leistungen, die notwendig sind. Hierbei kommen die Fortschritte der
Medizin und Medizintechnik Frauen und Männern gleichermaßen zugute. Die
Leistungsgewährung in der GKV richtet sich am Bedarf der Versicherten aus.
Individuelle Aspekte und geschlechtsspezifische Belange sind hierin
eingeschlossen.
Aus den Gesundheitssurveys des RKI lassen sich geschlechtsspezifische
Unterschiede in der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ablesen. Da die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1253Inanspruchnahme in diesen Erhebungen nicht als Folge eines bestimmten
Bedarfes (z. B. Krankheit) erfasst wird, lassen sich hieraus für die Frage der
Über-, Unter- oder Fehlversorgung keine Schlussfolgerungen ziehen.
Zur Messung von Über-, Unter- oder Fehlversorgung ist neben der Bestimmung
des geschlechtsspezifischen Bedarfes auch eine fachlich abgesicherte
Festlegung über Art und Ausmaß einer angemessenen geschlechtsspezifischen
Versorgung notwendig (z. B. in Form medizinischer Leitlinien).
29. Wie bewertet die Bundesregierung die deutlich höhere Frequenz der
Arztbesuche von Frauen gegenüber der von Männern (
www.rki.de
„Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitssystems: Arztbesuch“)?
30. Warum nehmen Frauen deutlich häufiger an Vorsorgeuntersuchungen teil?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der § 25 SGB V regelt den Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von
bestimmten Krankheiten. Die inhaltliche Ausgestaltung dieses
Leistungsanspruchs erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in dessen
Richtlinien. Gesetzlich versicherte Frauen und Männer haben danach Anspruch auf
Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und
Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus („Check-up 35“) sowie auf
Untersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebs und Darmkrebs. Ferner haben
Frauen Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von
Gebärmutterhalskrebs und von Brustkrebs und Männer auf Untersuchungen zur Früherkennung
von Prostatakrebs.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik
Deutschland schätzt auf der Basis abgerechneter Leistungen die
Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen. Demnach variiert das
Teilnahmeverhalten von Frauen und Männern in Abhängigkeit von der angebotenen
Früherkennungsmaßnahme. So zeigt sich z. B., dass bei den Untersuchungen, die
Frauen und Männern gleichermaßen angeboten werden (Check-up 35,
Hautkrebs- und Darmkrebsfrüherkennung), kaum Unterschiede zwischen den
Geschlechtern bestehen. So nahmen am „Check-up 35“, der im zweijährigen
Intervall angeboten wird, 47,6 Prozent der anspruchsberechtigten Frauen und
44,7 Prozent der anspruchsberechtigten Männer im Zeitraum von 2010 bis 2011
teil. Die Teilnahme an der Hautkrebsfrüherkennung lag im Jahr 2011 bei 17,6
Prozent der anspruchsberechtigten Frauen und bei 15,7 Prozent der
anspruchsberechtigten Männer. Da die Hautkrebsfrüherkennung im zweijährigen Intervall
angeboten wird, entspricht dies einer auf zwei Jahre hoch gerechneten
Teilnahmerate von ca. 35 Prozent bei den Frauen und ca. 32 Prozent bei den Männern.
Eine Ausnahme stellt der Test auf verborgenes Blut im Stuhl (FOBT) dar, den
Frauen häufiger in Anspruch nehmen. So haben den FOBT (für die Altersgruppe
der 50- bis 54-Jährigen jährlich und ab 55 Jahre alle zwei Jahre angeboten) im
Zeitraum von 2010 bis 2011 31,3 Prozent der anspruchsberechtigten Frauen und
23,2 Prozent der anspruchsberechtigten Männer durchführen lassen. Dieser
Unterschied kann z. T. darauf zurückgeführt werden, dass der Stuhlbluttest
Frauen auch im Rahmen der jährlichen gynäkologischen Untersuchung zur
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs angeboten wird. Außerdem kann die
insgesamt höhere Inanspruchnahme ambulanter ärztlicher Versorgung von
Frauen eine Rolle spielen. Im Jahr 2011 haben 47,5 Prozent der
anspruchsberechtigten Frauen an der gynäkologischen Krebsfrüherkennung und 26,8
Prozent der anspruchsberechtigten Männer an der Prostatakrebsfrüherkennung
teilgenommen. Hingegen beträgt die kumulative Teilnahmerate (2003 bis 2011) für
Drucksache 18/1253 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie Früherkennungsdarmspiegelung (Koloskopie) bei Frauen 17,4 Prozent und
bei Männern 19,3 Prozent.
Um die Gesundheitskompetenz von Frauen und Männern zu stärken, ist die
Bereitstellung aktueller, fachlich geprüfter geschlechtsspezifischer
Gesundheitsinformationen zu ausgewählten Präventions- und Versorgungsthemen
erforderlich. Hierzu unterhält die BZgA mit
www.frauengesundheit.de und
www.maennergesundheit.de zwei geschlechtsspezifisch ausgerichtete
Internetportale, die für viele Gesundheitsfragen qualitätsgesicherte Informationen zur
Verfügung stellen. Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlicht auf seiner Internetseite mit
evidenzbasierten Gesundheitsinformationen spezifische Artikel zur Frauen- und zur
Männergesundheit (
www.gesundheitsinformation.de).
31. Betrachtet die Bundesregierung das schlechtere Gesundheitsverhalten von
Jungen und Männern (
www.bvpraevention.de „Gesundheit von Männern
und Frauen effektiv fördern – geschlechterspezifische Prävention und
Gesundheitsförderung“ sowie
www.bmg.bund.de „Männer in Bewegung!“)
als strukturelles, verhältnisbedingtes Problem oder als individuelles,
verhaltensbedingtes Problem?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Das Gesundheitsverhalten wird nicht allein über die Zugehörigkeit zu einem
Geschlecht bestimmt. So zählen neben dem Geschlecht auch das Alter, der soziale
Status und die Arbeits-, Lebens- und Familiensituation zu den individuellen
Determinanten des Gesundheitsverhaltens. Außerdem wirken strukturelle
Faktoren, z. B. das Angebot an präventiven Maßnahmen.
Für die Konzeption von präventiven Maßnahmen ist es wichtig, sowohl die
Besonderheiten eines geschlechtsspezifischen gesundheitlichen Risikoverhaltens
zu beachten als auch die strukturellen, verhältnisbedingten Gegebenheiten zu
berücksichtigen. Kenntnisse der geschlechtsspezifischen Variationen sowohl
der Verhaltensparameter als auch der Einflussfaktoren sind deshalb wichtige
Voraussetzung für zielgruppenadäquate Prävention.
Männer verhalten sich in vielen Bereichen gesundheitsriskanter als Frauen und
nehmen seltener als Frauen (Primär-)Präventions- und
Gesundheitsförderungsangebote in Anspruch. Vor diesem Hintergrund bietet die BZgA mit ihren
geschlechtsspezifisch ausgerichteten Portalen zur Männer- und zur
Frauengesundheit zielgruppenspezifische Informationen. Im Rahmen von jährlich
stattfindenden Kongressen diskutiert die BZgA gemeinsam mit Akteuren aus dem Feld der
Jungen- und Männergesundheit prioritär anstehende Fragen, (z. B. Fragen zu
Zugangswegen und zu den Möglichkeiten adäquater Zielgruppenansprache).
32. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
geschlechtervergleichenden Gesundheitsberichterstattung des Robert Koch-Instituts in
Bezug auf die Formulierung geschlechtsspezifischer Gesundheitsziele?
Die GBE des Bundes am RKI hat die Aufgabe, aktuelle Daten und
Informationen über den Gesundheitszustand und die Gesundheitsversorgung der
Bevölkerung in Deutschland bereitzustellen. Gegenstand der GBE sind dabei neben
der gesamten Bevölkerung auch einzelne Gruppen, die unterschiedlichen
Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind bzw. unterschiedliche gesundheitliche Bedarfe
haben. Die GBE verfolgt grundsätzlich das Anliegen einer
geschlechtersensiblen Berichterstattung.
Die konsequente Berücksichtigung der Kategorie „Geschlecht“ kann einen
wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen leisten, weil
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/1253auf Grundlage der Ergebnisse Maßnahmen zielgruppenspezifischer konzipiert
und umgesetzt werden und damit die eingesetzten Mittel besser verwendet
werden können.
Neben Evidenzbasierung und der Berücksichtigung gesundheitlicher
Chancengleichheit ist deshalb die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming eine
der Querschnittsanforderungen an die Gesundheitsziele, die im Rahmen von
gesundheitsziele.de erarbeitet wurden und werden.
Migration und Gesundheitschancen
33. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Armut von Menschen mit
Migrationshintergrund in Deutschland entwickelt, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?
Für die Entwicklung der Armut von Menschen mit Migrationshintergrund in den
letzten zehn Jahren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große
Anfrage zur gleichlautenden Frage 144 der Fraktion DIE LINKE.
„Gesundheitliche Ungleichheit im europäischen Jahr gegen Armut und soziale
Ausgrenzung“ auf Bundestagsdrucksache 17/4332 verwiesen.
34. Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der
gesundheitlichen Situation von Menschen und dem Umstand ihrer (freiwilligen)
Migration bzw. (erzwungenen) Flucht, und welche Mängel sieht sie bei
Berücksichtigung interkultureller Aspekte der gesundheitlichen
Versorgung in Deutschland?
Die gesundheitliche Situation von Migrantinnen und Migranten sowie
Flüchtlingen ist heterogen und wird unter anderem von der Migrationserfahrung, der
sozialen Integration, der beruflichen und sozialen Lage sowie unterschiedlichen
kulturellen Gesundheits- und Krankheitsvorstellungen beeinflusst. Darüber
hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur
gleichlautenden Frage 145 der Fraktion DIE LINKE. „Gesundheitliche Ungleichheit
im europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ auf
Bundestagsdrucksache 17/4332 verwiesen.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hebt die Bedeutung der
interkulturellen Öffnung im Gesundheits- und Pflegebereich hervor. Die
Bundesregierung wird die interkulturelle Öffnung in allen Bereichen der
gesundheitlichen Versorgung weiterhin berücksichtigen und fördern.
35. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für das migrationsabhängig
unterschiedliche Gesundheitsverhalten (Bundeszentrale für politische
Bildung, Datenreport 2013, Kapitel 8.3), und was gedenkt die
Bundesregierung dagegen zu tun?
36. Welche Unterschiede sind auch dann noch konsistent, wenn Einkommens-
und Vermögensdifferenzen sowie unterschiedliche Alters- und
Wohnstrukturen, Bildungsstandards, Arbeitsbedingungen usw. berücksichtigt
werden (z. B. schlechtere Wohnungen, belastende Arbeitsplätze, höherer
Migrationsanteil in Großstädten usw.)?
Die Fragen 35 und 36 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Unterschiede in Bezug auf das Gesundheitsverhalten bedeuten nicht
grundsätzlich eine gesundheitliche Benachteiligung von Menschen mit Migrationshinter-
Drucksache 18/1253 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegrund. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund konsumieren
beispielsweise weniger Tabak und Alkohol als Gleichaltrige ohne
Migrationshintergrund, dagegen ernähren sie sich oft weniger gesund, treiben weniger Sport
und weisen einen höheren Anteil Übergewichtiger auf. Während durch die
KiGGS-Studie des RKI repräsentative Daten für Kinder und Jugendliche
vorliegen, bestehen bei Erwachsenen vergleichsweise große Erkenntnislücken.
Repräsentative Informationen zum Gesundheitsverhalten der erwachsenen
Bevölkerung mit Migrationshintergrund liegen bislang vor allem aus dem Mikrozensus
vor. Danach unterscheiden sich Erwachsene mit Migrationshintergrund in
Bezug auf den Body Mass Index (BMI) nur wenig von Personen ohne
Migrationshintergrund. Ausnahme ist der Anteil adipöser Frauen im mittleren
Lebensalter, der besonders unter Frauen mit türkischem Migrationshintergrund bzw.
einem Herkunftsland der ehemaligen Sowjetunion im Vergleich zu Frauen ohne
Migrationshintergrund erhöht ist. Beim Rauchen zeigt sich, dass Männer mit
Migrationshintergrund häufiger, Frauen dagegen seltener rauchen als Menschen
ohne Migrationshintergrund.
Die Frage nach der Gewichtung sozioökonomischer und kultureller
Einflussfaktoren auf das Gesundheitsverhalten lässt sich nicht allgemeingültig beantworten,
denn der Sachverhalt ist zeitlich veränderlich und zudem abhängig von der
betrachteten Verhaltensweise und Herkunftsgruppe. Umfassende Auswertungen,
in denen die Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund in Bezug auf zentrale Verhaltensparameter unter Kontrolle der
wichtigsten sozio-ökonomischen und sozio-demographischen Einflussfaktoren
sowie unter Berücksichtigung von Generation, Aufenthaltsdauer und
Herkunftsgruppe untersucht wurden, sind bislang nicht verfügbar.
37. Wie reagiert die Bundesregierung auf Erkenntnisse, dass Migrantinnen
und Migranten besonders selten an Früherkennungsmaßnahmen
teilnehmen (Dr. Birgit Babitsch, Prof. Dr. Thea Bode „Gesundheitsversorgung
von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland“)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen.
38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine unterschiedliche
Pflegebedürftigkeit von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür, welche Auswirkung hat
dies ggf. auf deren Versorgung, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus diesem Umstand?
Nach dem Abschlussbericht der Studie „Wirkungen des Pflege-
Weiterentwicklungsgesetzes“ von TNS Infratest Sozialforschung (2011) haben 8 Prozent der
Pflegebedürftigen in Privathaushalten einen Migrationshintergrund. In
stationären Pflegeeinrichtungen beträgt dieser Anteil 9 Prozent. Gemäß § 1 Absatz 4a
Sozialgesetzbuch des Elften Buches (SGB XI) soll in der Pflegeversicherung
den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege nach Möglichkeit Rechnung
getragen werden. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege
gibt es Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund. Darüber
hinausgehende, repräsentative Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ist in § 7 Absatz 2 Satz 1 SGB XI die
Regelung aufgenommen worden, dass die Pflegekassen die Versicherten und ihre
Angehörigen und Lebenspartner in den mit der Pflegebedürftigkeit
zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die Leistungen der Pflegekassen sowie
über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, in für sie verständlicher Weise
zu unterrichten und zu beraten haben. Diese Regelung ist insbesondere auch im
Hinblick auf Menschen mit Migrationshintergrund getroffen worden. Zudem ist
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/1253in der Begründung zu dem im gleichen Gesetz eingefügten § 18b SGB XI
(Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren) darauf hingewiesen
worden, dass die Ankündigung des Besuchs zur Begutachtung sowie weitere
Informationen bei Bedarf auch in einer Fremdsprache erfolgen sollten, die der
Adressat versteht.
Früherkennung
39. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem
Sozialstatus und der Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen und
Früherkennungsuntersuchungen in der gesetzlichen Krankenversicherung?
In Deutschland haben in der GKV Versicherte Anspruch auf Maßnahmen zur
Früherkennung von Krankheiten nach dem SGB V. Zu diesen Leistungen
gehören die Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern und bei
Jugendlichen, die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Herz-
Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus („Check-up 35“)
und die Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung bei Erwachsenen. Hierzu
gehören auch Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und
Jugendlichen.
Die routinemäßig vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der
Bundesrepublik Deutschland erhobenen Daten zur Inanspruchnahme von
Früherkennungsuntersuchungen erfassen die Determinante „Sozialstatus“ nicht.
Somit ist nicht zu erkennen, in welchem Umfang bestimmte gesellschaftliche
Gruppen, z. B. Personen mit Migrationshintergrund oder geringer Schulbildung,
Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen.
In epidemiologischen Studien ist jedoch eine Vielzahl von Faktoren und deren
Assoziation zur Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen
untersucht worden. Danach ergibt sich ein uneinheitliches Bild, soweit es den
Zusammenhang von „Sozialstatus“ bzw. dessen bestimmende Variablen (Bildung,
Einkommen, Berufsstatus) und der Inanspruchnahme von
Früherkennungsuntersuchungen betrifft.
Im Hinblick auf Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U1 bis U9) zeigen
die Ergebnisse der KiGGS-Studie des RKI für den Erhebungszeitraum von 2003
bis 2006 eine insgesamt hohe Inanspruchnahme der Untersuchungen, jedoch mit
einer geringeren Teilnahme von Kindern aus Familien mit niedrigem
Sozialstatus und von Kindern mit Migrationshintergrund. Es ist davon auszugehen,
dass durch verschiedene Maßnahmen des Bundes, der Länder und der
Krankenkassen zwischenzeitlich die Teilnahmeraten bei allen Bevölkerungsgruppen
weiter gestiegen sind.
Im Bereich der Zahnvorsorge ist festzustellen, dass Erwachsene mit niedriger
Bildung seltener Zahnvorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Bei
Kindern erweisen sich eine benachteiligte sozioökonomische Lage der Familie und
ein Migrationshintergrund als „hemmende“ Faktoren bezüglich der
Inanspruchnahme der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen.
Für den „Check-up 35“ zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-,
Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus liegen Hinweise vor, dass die allgemeine
Informiertheit zu Gesundheitsthemen einen Einfluss auf das Teilnahmeverhalten
haben kann. So scheinen besser Informierte dieses Angebot häufiger
wahrzunehmen. Ein niedriger Sozialstatus ist zudem bei Frauen und bei Männern mit
einer geringeren Teilnahme am Check-up 35 assoziiert.
Studien zur Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zeigen,
dass der sozioökonomische Status bzw. der Faktor Bildung das
Teilnahmeverhalten beeinflussen. Tendenziell lässt sich feststellen, dass bei Frauen mit höhe-
Drucksache 18/1253 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderer Bildung eine häufigere Inanspruchnahme vorliegt, bei Männern ist diese
tendenziell mit einer niedrigeren Beteiligung assoziiert. Insgesamt findet sich bei
Frauen ein stärkerer, bei Männern ein schwächerer Zusammenhang der
Inanspruchnahme mit dem Sozialstatus.
Hinsichtlich der Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission lässt sich feststellen, dass die Impfquoten gegen Tetanus,
Diphtherie, Poliomyelitis, Pertussis, Hepatitis A und Hepatitis B bei Frauen und
Männern mit abnehmendem sozioökonomischem Status sinken. Ein anderes
Muster des Zusammenhangs weisen Impfungen gegen Masern und Mumps,
Influenza bei Frauen und Impfungen gegen Röteln bei Männern auf. Hier
zeigen sich eher höhere Impfquoten bei Erwachsenen mit niedrigem
sozioökonomischem Status als bei Erwachsenen mit hohem sozioökonomischem Status.
Die Quoten der Impfungen gegen Pneumokokken und Influenza bei Männern
unterscheiden sich nicht nach dem sozioökonomischen Status. Impflücken
bestehen bei älteren Kindern bzw. bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund;
es fehlen nicht nur Auffrischungsimpfungen, sondern häufiger auch
Grundimmunisierungen. Fast alle Impfquoten sind am höchsten bei Kindern und
Jugendlichen aus Familien mit mittlerem Sozialstatus.
40. Wird nach Ansicht der Bundesregierung die Zielsetzung der
Teilnahmequoten von Früherkennungsuntersuchungen erreicht, und sieht die
Bundesregierung angesichts der reduzierten Inanspruchnahme von
sozial Benachteiligten (vgl. etwa „Kinderarmut in Deutschland“,
www.armutszeugnisse.de) den Bedarf an sozial spezifischen Maßnahmen
in diesem Bereich?
Falls ja, welche?
Mit dem Kinderuntersuchungsprogramm nach § 26 SGB V wird bereits eine
hohe Anzahl an Kindern erreicht. Nach den Ergebnissen des KiGGS, die sich auf
Erhebungen aus den Jahren 2003 bis 2006 stützen, bringen etwa 94 Prozent der
Eltern ihr Kind während des ersten Lebensjahres zu den
Früherkennungsuntersuchungen. Vom zweiten bis sechsten Lebensjahr geht die Inanspruchnahme
etwas zurück. Bei der 10. Untersuchung im 6. Lebensjahr (U9) sind es
durchschnittlich immer noch mehr als 86 Prozent.
Seither wurden auf Bundes- und Landesebene erhebliche Anstrengungen
unternommen, um die Teilnahme am Kinderuntersuchungsprogramm weiter zu
verbessern. So hat die BZgA über mehrere Jahre ein bundesweites Projekt an
Kindertagesstätten zur Erhöhung der Teilnahme an den
Früherkennungsuntersuchungen U7, U8 und U9 durchgeführt, deren Schwerpunkt bei Kindern aus
Familien mit Migrationshintergrund und aus sozial benachteiligten Familien lag
(Aktion „Ich geh’ zur U! Und Du?“). Mit dem von der BZgA entwickelten
Elternordner „Gesund groß werden“ können Eltern bei der Geburt
zielgruppengerechte Informationen über die Kinderuntersuchung zur Verfügung gestellt
werden.
Zudem wurde zum 1. Januar 2009 durch eine Ergänzung des § 26 SGB V eine
Kooperationsverpflichtung der Krankenkassen und der Länder eingeführt, mit
der diese gemeinsam auf eine Inanspruchnahme der
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder hinwirken sollen. Dies ist eine Basis für gemeinsame
Einladungssysteme. Viele Länder haben zudem in den letzten Jahren im Rahmen
der Diskussion zum Kinderschutz Einladungs-, Rückmelde- oder
Erinnerungssysteme zu den Kinderuntersuchungen eingeführt. Es ist davon auszugehen,
dass durch diese Initiativen nunmehr noch höhere Teilnahmeraten bei allen
Bevölkerungsgruppen erreicht werden. Aktuelle Zahlen hierzu werden in der
zweiten Jahreshälfte erwartet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/1253Im Rahmen des Modellvorhabens „Gesundheitsuntersuchung in Grundschulen“
wird bis 2016 in ausgewählten Modellregionen erprobt, wie möglichst viele
Schülerinnen und Schüler der dritten Jahrgangsstufe erreicht und für eine
Teilnahme an einer Untersuchung in der Grundschule gewonnen werden können.
Gleichzeitig soll die Gesundheitsuntersuchung mit Prävention im Setting Schule
verknüpft werden. Bedingt durch die allgemeine Schulpflicht in Deutschland
werden dabei auch diejenigen Kinder erreicht, die erfahrungsgemäß die U-
Untersuchungen nicht vollständig in Anspruch nehmen (z. B. Kinder mit
Migrationshintergrund oder aus sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen).
Bei den Erwachsenen erfolgen derzeit alle Früherkennungsuntersuchungen mit
Ausnahme des Mammographie-Screenings zur Brustkrebsfrüherkennung, zu
dem alle Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre schriftlich
eingeladen werden, opportunistisch, d. h. die Initiative zur Teilnahme geht in der
Regel von den Versicherten aus.
Die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung ist eines der Handlungsfelder
im Nationalen Krebsplan, den das BMG im Juni 2008 gemeinsam mit Deutscher
Krebsgesellschaft e. V., Deutscher Krebshilfe e. V. und der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Tumorzentren e. V. initiiert hat. Hierzu wurde u. a. die Verbesserung
der Information und Teilnahme an der Krebsfrüherkennung im Sinne einer
„informierten Entscheidung“ der Bürgerinnen und Bürger als Ziel formuliert.
Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass alle
Teilnahmeberechtigten, auch Personen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status, adäquat
erreicht werden. Zudem soll durch das aus dem Nationalen Krebsplan
resultierende und im Jahr 2013 in Kraft getretene Krebsfrüherkennungs- und -
registergesetz (KFRG) die derzeit opportunistische Gebärmutterhals- und
Darmkrebsfrüherkennung in organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme mit
Einladungswesen, Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle bis April 2016 überführt
werden. Damit sollen Reichweite und Wirksamkeit der Krebsfrüherkennung
verbessert und insbesondere bisherige Nichtteilnehmerinnen und -teilnehmer
erreicht werden. Dabei ist das Konzept der informierten Entscheidung im KFRG
verankert. Dies bedeutet zugleich, dass das Prinzip der informierten
Entscheidung einer rein quantitativen Teilnahmesteigerung übergeordnet ist.
Prävention und Gesundheitsförderung
41. Welche Daten und Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Evaluationen zu
den bisherigen Kampagnen im Bereich der Prävention bei Ernährung und
Bewegung liegen der Bundesregierung bisher vor, und inwieweit haben
die bisherigen Kampagnen einen Beitrag dazu geleistet, die sozial
bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern?
Die Indikatoren des Ernährungsverhaltens und der körperlichen Aktivität aus
dem Gesundheitsmonitoring des RKI zeigen, dass in Deutschland
unausgewogene Ernährung und unzureichende Bewegung bedeutende gesundheitliche
Risikofaktoren darstellen. Die Veränderungen innerhalb dieser Indikatoren
können aber nicht direkt zur Evaluation einzelner Kampagnen herangezogen
werden. Die Ergebnisse des Monitorings geben die Effekte einer Vielzahl von
Einflussfaktoren wieder, zu denen auch, aber nicht nur, Präventionskampagnen
zählen. Die Auswertungen der Studien des Gesundheitsmonitorings des RKI zeigen
in den letzten Jahren überwiegend keine wesentlichen Veränderungen bei den
Indikatoren für eine gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung. Die
sozialen Unterschiede in der sportlichen Aktivität haben sich in den letzten Jahren
ebenfalls nicht maßgeblich verringert.
Eine systematische Literaturanalyse zu Prävention von Adipositas bei Kindern
und Jugendlichen kommt zu dem Schluss, dass sowohl zielgruppenorientierte
Drucksache 18/1253 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMaßnahmen für sozioökonomisch Benachteiligte unterrepräsentiert sind als
auch Studien, die die Wirksamkeit der Intervention für die Zielgruppe
beschreiben, bisher fehlen. Eine aktuelle Übersichtsarbeit des Helmholtz-Zentrums
München (Veröffentlichung in Vorbereitung), die von der BZgA gefördert
wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass erst seit kurzem vermehrt Studien über den
Einfluss von Gesundheitsförderungsmaßnahmen auf das Bewegungsverhalten
sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher initiiert wurden. Diese Studien
werden Aussagen über Unterschiede von sozial benachteiligten im Vergleich zu
nicht benachteiligten Menschen zulassen.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative
für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ werden Maßnahmen geplant und
gefördert, die die Verbesserung eines gesunden Ernährungs- und
Bewegungsverhaltens in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zum Ziel haben.
Menschen, die sozial benachteiligt sind, stehen besonders im Fokus. Die
Erkenntnisse aus diesen Maßnahmen werden systematisch ausgewertet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
42. Hat nach Ansicht der Bundesregierung der § 20 SGB V, wonach die
gesetzlichen Krankenversicherungen einen Beitrag zur „Verminderung von
sozial bedingter Ungleichheiten von Gesundheitschancen“ zu leisten
haben, ausreichend Wirkung gezeigt?
Gibt es Evaluationen dazu, und an welchen Parametern macht sich eine
Wirkung fest?
Über die Wirkung von Maßnahmen nach § 20 SGB V bezüglich der
Verbesserung von Gesundheitschancen in der Bevölkerung liegen keine fundierten
Erkenntnisse vor. § 20 Absatz 1 Satz 2 SGB V, wonach „Leistungen zur primären
Prävention den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere
einen Beitrag zur Verminderung der sozial bedingter Ungleichheit leisten
sollen“, ist seiner Formulierung nach ein programmatisches Ziel, das durch die im
Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes empfohlene Konzentration
der Maßnahmen auf Zielgruppen mit hohem Bedarf konkretisiert wird. Da sich
nach allen Erfahrungen sozial Benachteiligte durch Interventionen, die auf den
einzelnen Menschen und sein Verhalten ausgerichtet sind, schwerer erreichen
lassen, wird für diese Zielgruppe im Leitfaden Prävention vorrangig der
Settingansatz als Zugangsweg empfohlen.
Im jährlich erscheinenden Präventionsbericht informiert der GKV-
Spitzenverband über die von den Krankenkassen erbrachten Leistungen zur primären
Prävention. Der Bericht geht auch auf Gesundheitsförderungsmaßnahmen ein, mit
denen Menschen mit sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen erreicht
werden sollen. So bieten die Krankenkassen u. a. in Kindertagesstätten, Schulen
und Pflegeeinrichtungen Aktivitäten an oder unterstützen gesundheitsfördernde
Maßnahmen in Kommunen und Stadtteilen. Dokumentiert sind auch
Gesundheitsförderungsmaßnahmen, die in so genannten Sozialen Brennpunkten
durchgeführt wurden. Diese sind im Präventionsbericht definiert als Wohngebiete, in
denen Bewohnerinnen und Bewohner stark von Einkommensarmut,
Integrationsproblemen und Arbeitslosigkeit betroffen sind und deren soziales Netzwerk
eingeschränkt ist. So fanden im Jahr 2012 ausweislich des aktuellen
Präventionsberichts (
www.gkv-spitzenverband.de) beispielsweise 26 Prozent der
Angebote in Kindertagesstätten und jeweils über 40 Prozent der stadtteilbezogenen
Aktivitäten und der Maßnahmen in Grund- und Hauptschulen in sozialen
Brennpunkten statt. Dies lässt auf eine gezielte Auswahl der einzelnen Einrichtungen
im Sinne der im Leitfaden Prävention empfohlenen Orientierung an den
Zielgruppen mit hohem Bedarf schließen. Damit leisten die Aktivitäten der Kran-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/1253kenkassen nach dem Settingansatz zugleich einen wichtigen Beitrag zur
Umsetzung der Zielbestimmung des § 20 Absatz 1 Satz 2 SGB V.
43. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass durch ein besseres
Gesundheitsverhalten der Versicherten eine deutliche Kostensenkung im
Gesundheitssystem erreicht werden könnte?
Falls ja, auf welche Studien und Daten beruft sie sich dabei?
Ein Großteil der Krankheiten, die das Versorgungsgeschehen dominieren, wie
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus, Krebs, chronische
Lungenerkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats, wird durch
gesundheitsrelevante Verhaltensweisen mit verursacht. Da bei der Entstehung von
Krankheiten in der Regel jedoch eine Vielzahl von Einflussfaktoren zu
berücksichtigen ist, ist eine konkrete quantitative Zuordnung von Gesundheitskosten
auf einzelne Verhaltensweisen mit vielen Unwägbarkeiten und Annahmen
verbunden. Entsprechend lässt sich auch das Potenzial von Kostenreduktionen im
Gesundheitssystem durch Verhaltensänderungen nicht unmittelbar erkennen
und zuordnen. In welchem Umfang verhaltenspräventive Maßnahmen
tatsächlich zu langfristigen Kostensenkungen im medizinischen Versorgungssystem
führen, lässt sich daher nicht abschließend beziffern.
44. Welche Präventionskonzepte und Gesundheitsförderprogramme sind nach
Ansicht der Bundesregierung geeignet, besonders sozial benachteiligte
Menschen zu erreichen und somit sozial bedingte gesundheitliche
Ungleichheiten zu verringern (bitte jeweils begründen)?
45. Mit welcher Summe im aktuellen Bundeshaushalt werden diese
geeigneten Präventionskonzepte und Gesundheitsförderprogramme von der
Bundesregierung gefördert?
Die Fragen 44 und 45 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sind grundsätzlich dann
Erfolg versprechend, wenn sie im Alltag der Menschen ansetzen und die
Zielgruppen aktiv einbeziehen. Dies gilt in besonderem Maße für Menschen mit
niedrigem sozialem Status, die rein verhaltensorientierte, individuelle
Programmangebote weniger in Anspruch nehmen. Daher ist hier der so genannte
Settingansatz der WHO gut geeignet, um den Aufbau gesundheitlicher Ressourcen
beim Individuum (Verhaltensprävention) und gesundheitsförderlichen
Strukturen in der Lebens- und Arbeitswelt (Verhältnisprävention) zu verankern. Mit
Settingmaßnahmen werden alle Beteiligten erreicht und einbezogen, somit
gerade auch Zielgruppen mit gesundheitlichen Risiken.
Dabei ist die aktive Beteiligung der Zielgruppen eine wesentliche Komponente.
Partizipation gilt als ein Qualitätskriterium bei der Planung und Durchführung
von entsprechenden Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention.
Deshalb entwickelt die BZgA partizipativ ausgerichtete Maßnahmen wie die
Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Die
Internetplattform
www.inforo-online.de bietet hierfür den Austausch über und die
Entwicklung von partizipativen Verfahren an. Darüber hinaus wird mit anderen
Aktivitäten der Bundesregierung die Bedeutung der Einbeziehung und Beteiligung
von Zielgruppen unterstrichen, beispielsweise mit dem Nationalen Aktionsplan
„IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung“. Dies gilt sowohl für einzelne Projekte als auch für allgemeine Angebote
wie den Leitfaden „Qualitätssicherung“.
Drucksache 18/1253 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNeben den Zielgruppen müssen alle weiteren Beteiligten und Akteure
entsprechend ihren Zuständigkeiten aktiv werden. Ein Beispiel ist der von der
BZgA initiierte Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“.
Hier arbeiten die eingebundenen Akteure zusammen, um die Gesundheit
insbesondere sozial Benachteiligter zu fördern (siehe hierzu auch Antworten zu den
Fragen 5 und 20). Des Weiteren sei auf den kommunalen Partnerprozesses
„Gesund aufwachsen für alle“ der BZgA hingewiesen, der mit den kommunalen
Spitzenverbänden und dem Gesunde-Städte-Netzwerk (GSN) im Rahmen des
Kooperationsverbundes „Gesundheitliche Chancengleichheit“ durchgeführt
wird. Partizipation im Sinne von Einbeziehung und Beteiligung von Kindern
und ihren Familien bei der Bedarfserhebung, der Gestaltung und der
Auswertung von Maßnahmen wird dort als eine von sieben Handlungsempfehlungen
konkret empfohlen. Im Jahr 2014 hat die BZgA für den Schwerpunkt
„Gesundheitliche Chancengleichheit“ Mittel des Bundes in Höhe von rund 476 000 Euro
veranschlagt.
Darüber hinaus richten sich zahlreiche Kampagnen und Programme der BZgA
an die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen. Dabei sind zielgruppen- und
themenspezifisch auch Menschen in schwierigen Lebenssituationen
einbezogen. In Ansprache und Darstellung werden in der Regel auch bildungsferne
Schichten berücksichtigt, so dass ein gesonderter Anteil am Gesamthaushalt der
für die Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit eingesetzt wird, nicht
beziffert werden kann. Der Gesamthaushalt der BZgA, einschließlich der der BZgA
zur Bewirtschaftung durch die BZgA vorgesehenen Mittel aus Kapitel 15 02,
beträgt für 2014 nach dem Regierungsentwurf II insgesamt 49 875 000 Euro.
Damit können unterschiedliche Zielgruppen nachhaltig in die Lage versetzt
werden, die Einflussfaktoren auf ihre Gesundheit zu erkennen, mit zu gestalten und
eine Steigerung ihrer Selbstwirksamkeit (Empowerment) zu erfahren.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 19 und 20 verwiesen. Für die
in der Antwort zu Frage 19 genannten Kompetenzcluster in der
Ernährungsforschung werden ab dem Jahr 2015 für drei Jahre bis zu 21 Mio. Euro
bereitgestellt. Die in der Antwort zu Frage 20 aufgeführten Fördermaßnahmen zur
Präventionsforschung sollen vom BMBF von 2014 bis 2020 mit insgesamt rund
31 Mio. Euro gefördert werden.
46. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den
persönlichen Ressourcen (im Sinne von Fähigkeiten, auf externe
Herausforderungen adäquat reagieren zu können) und dem Gesundheitsverhalten?
Persönliche Ressourcen sind alle Fähigkeiten, Persönlichkeitsmerkmale und
Bewältigungsstrategien, die einem Menschen zur Verfügung stehen, um auf
Herausforderungen adäquat reagieren zu können. Im Handlungsfeld Prävention
und Gesundheitsförderung werden sie auch als Schutzfaktoren bezeichnet.
Hierzu gehören zum Beispiel positive Selbstwahrnehmung,
Selbstwirksamkeitserwartung, Optimismus, aktive Bewältigungsstrategien oder
Kontrollüberzeugung. Diese persönlichen Ressourcen tragen wesentlich dazu bei, ein die
Gesundheit förderndes Verhalten aufrechtzuerhalten oder neu zu erreichen.
47. Welchen Unterschied gibt es nach Ansicht der Bundesregierung zwischen
Gesundheitsförderung und Prävention?
Maßnahmen zur Prävention dienen der Vermeidung und Verringerung
gesundheitlicher Risikofaktoren und Belastungen und umfassen alle Aktivitäten, die
mit dem Ziel durchgeführt werden, Erkrankungen zu verhindern, frühzeitig zu
erkennen, zu verzögern oder die Krankheitsfolgen abzuschwächen. Präventive
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/1253Interventionsstrategien können ausgerichtet sein auf die Veränderung des
individuellen Verhaltens oder der Verhältnisse, d. h. der gesundheitsrelevanten
Lebensbedingungen wie Arbeits- und Umweltbedingungen.
Demgegenüber zielt der auf die Ottawa-Charta der WHO aus dem Jahr 1986
zurückgehende Begriff der Gesundheitsförderung auf die Stärkung der
individuellen Gesundheitsressourcen und -potenziale („Schutzfaktoren“) sowie den
Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen, insbesondere die
gesundheitsförderliche Gestaltung von Lebenswelten wie Kindertagesstätte, Schule, Betrieb
oder Pflegeheim.
Gesundheitsförderliche Lebenswelten
48. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem
Sozialstatus und der gesundheitlichen Gefährdung durch Arbeitsbedingungen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
Auskunft über gesundheitliche Gefährdungen durch Arbeitsbedingungen gibt
eine Auswertung von Daten der Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts
für Berufsbildung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
aus dem Jahr 2012, bei der 20 036 Erwerbstätige u. a. nach ihren physischen und
psychischen Arbeitsbedingungen befragt wurden. Der soziale Status wurde über
die Stellung im Beruf abgebildet. Danach haben Arbeiterinnen und Arbeiter
häufiger schwierige körperliche Umgebungsbedingungen als Angestellte,
Beamte oder Selbstständige. Potenziell negativ wirkende psychische
Anforderungen gibt es in allen vier Gruppen, jedoch unterscheidet sich die Art der
psychischen Anforderungen nach dem jeweiligen beruflichen Status. Während
Arbeiterinnen und Arbeiter häufig genaue Vorgaben und viele wiederkehrende
Arbeitsvorgänge haben, müssen sich viele Angestellte, Beamte und
Selbstständige oft mit neuen Aufgaben auseinandersetzen. Alle vier Gruppen geben an,
häufig unter Termin- und Leistungsdruck arbeiten zu müssen und verschiedene
Dinge gleichzeitig erledigen zu müssen.
Aus den vorliegenden Daten lässt sich jedoch kein direkter Zusammenhang
zwischen den Arbeitsbedingungen und den angegebenen Gesundheitsbeschwerden
ableiten. Diese sind in der Regel multikausal und werden vom Gesundheits- und
Freizeitverhalten insgesamt mitbestimmt. Allerdings zeigen sich bei
Arbeiterinnen und Arbeitern deutliche Häufungen bei muskuloskelettalen Beschwerden.
Psychovegetative Beschwerden hingegen sind weniger eindeutig einzelnen
Gruppen zuzuschreiben. Arbeiterinnen und Arbeiter geben zudem häufiger
körperliche und vergleichsweise seltener emotionale Erschöpfungszustände an.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird in diesem
Zusammenhang die Entwicklung neuer Präventionskonzepte und betrieblicher
Gestaltungslösungen in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) – einer auf Dauer angelegten
konzertierten Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung
von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz – vorantreiben.
Die GDA will im Zeitraum von 2013 bis 2018 folgende Arbeitsschutzziele
verwirklichen:
● Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes,
● Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und
Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich und
● Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer
Belastung.
Drucksache 18/1253 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDarüber hinaus sind auch die Krankenkassen wichtige Ansprechpartner für die
betriebliche Gesundheitsförderung und arbeiten bei der Verhütung
arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren eng mit den Trägern der gesetzlichen
Unfallversicherung zusammen (§§ 20a und 20b SGB V).
49. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem
Sozialstatus und der gesundheitlichen Gefährdung durch Umweltbedingungen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
50. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem
Sozialstatus und der gesundheitlichen Gefährdung durch Wohnbedingungen?
Welche Daten liegen der Bundesregierung diesbezüglich jeweils für
städtische und ländliche Regionen vor?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
Die Fragen 49 und 50 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet
Bildung, Einkommen und Faktoren wie der Migrationshintergrund beeinflussen
die Wohnbedingungen und Lebensstile sowie die damit verbundenen
Gesundheitsrisiken der Menschen. Sozial- und umweltepidemiologische Studien
weisen darauf hin, dass der soziale Status mit darüber entscheidet, ob und in
welchem Umfang Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch Umweltschadstoffe
belastet sind. Studien zeigen bei Menschen mit niedrigem Sozialstatus eine
Tendenz zur stärkeren gesundheitlichen Belastung durch negative Umwelteinflüsse.
Sie wohnen häufiger in Wohnlagen, die stärker Straßenverkehr, Lärm und
verkehrsbedingten Luftschadstoffen ausgesetzt sind und berichten von
Feuchtschäden in ihren Wohnungen.
Vor allem regionale Studien zeigen, dass Menschen mit geringerem Einkommen
und niedrigem Bildungsniveau tendenziell stärker durch Umweltschadstoffe
(z. B. Luftschadstoffe oder ungünstige bioklimatische Bedingungen) belastet
sind und einen schlechteren Zugang zu Umweltressourcen (z. B. Grünflächen)
haben. Auch konnte für diese Bevölkerungsgruppen häufiger eine Betroffenheit
von chemisch-physikalischen Risiken wie hohe Verkehrsdichte und hoher
Verkehrslärm nachgewiesen werden. Die Auswertungen des Kinder-Umwelt-
Survey des Umweltbundesamtes lassen unterschiedliche körperliche
Schadstoffbelastungen der Kinder und Jugendlichen in Abhängigkeit vom Sozialstatus
erkennen. Die untersuchten Kinder mit einem niedrigen Sozialstatus haben
beispielsweise eine höhere Bleikonzentration im Blut als Kinder mit mittlerem und
hohem Sozialstatus. Die Belastung mit polychlorierten Biphenylen ist dagegen
bei Kindern mit hohem im Vergleich zu denen mit mittlerem und niedrigem
Sozialstatus deutlich höher.
Die soziale Verteilung von gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen und
Wohnbedingungen ist immer wieder ein wichtiges Thema im Aktionsprogramm
Umwelt und Gesundheit (APUG), in dem BMG, das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft sowie die zuständigen Bundesoberbehörden
kooperieren. So wurden beispielsweise Forschungsvorhaben und Fachtagungen
zum Thema gefördert, verschiedene Publikationen herausgebracht sowie eng
mit der WHO bei der Bearbeitung des Themas kooperiert. APUG soll auch
zukünftig dazu beitragen, den Kenntnisstand zur sozialen Verteilung von
gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen in Deutschland zu verbessern und
entsprechende Handlungsstrategien zu entwickeln.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/125351. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Bundesregierung der
Partizipation, also der freiwilligen, aktiven Beteiligung, der Zielgruppen bei
Präventions- und Gesundheitsförderungsprogrammen zu?
52. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Sachverständigenrats zur
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, dass Partizipation
eine Schlüsselgröße für erfolgreiche Gesundheitsförderung und
Prävention darstellt?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung die Partizipation besonders der
sozial benachteiligten Gruppen stärken und gewährleisten?
53. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Bundesregierung der
Gesundheitsförderung durch Settingentwicklung zu (bitte begründen)?
54. Welche Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme werden
derzeit von der Bundesregierung durchgeführt, unterstützt oder finanziert, die
eine Gesundheitsförderung durch Settingentwicklung beinhalten
(bitte benennen)?
Die Fragen 51 bis 54 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 44 und 45 verwiesen.
Über die dort bereits genannten Initiativen hinaus fördert die Bundesregierung
gesundheitsförderliche Settingansätze zur Vermeidung und Reduzierung des
Konsums von psychoaktiven Substanzen. So zielt die BZgA mit der Kampagne
zur Förderung des Nichtrauchens bei Jugendlichen „rauchfrei“ auch auf die
Entwicklung rauchfreier Schulen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der
Unterstützung von Haupt- und Berufsschulen. Ergänzend dazu fördert das BMG direkt
die Entwicklung settingbezogener Suchtpräventionsprogramme zur
Tabakprävention an Pflegeschulen. Auch mit den Kampagnen zur Förderung eines
kritischen Umgangs mit Alkohol im Jugendalter „ALKOHOL? Kenn dein
Limit.“ und „Null Alkohol – voll Power“ sowie in der Kampagne zur Prävention
von Suchtverhalten „Kinder stark machen“ werden Maßnahmen durchgeführt,
die sich auf Schulen und Sportvereine konzentrieren. Flankiert wird dies durch
die Förderung settingbezogener Maßnahmen zur Reduktion von
Substanzkonsum an Hochschulen seitens des BMG.
Präventionsgesetz
55. Vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag unter dem Motto
„Gesundheit im Lebensverlauf“ neue Initiativen für eine moderne Kinder- und
Jugendmedizin, Arbeitsmedizin sowie die Geschlechter- und
Altersmedizin auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention und Gesunderhaltung
angekündigt sind, welche konkreten Initiativen kann sich die
Bundesregierung vorstellen, um diese Ziele umzusetzen?
Neben bereits beschriebenen konkreten Initiativen besteht das förderpolitische
Ziel der Bundesregierung darin, mit exzellenter Forschung die Grundlage dafür
zu schaffen, die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken sowie die
gesundheitliche Lage definierter Zielgruppen zu verbessern. Ein Schwerpunkt wird hierbei
auf Prävention und Gesundheitsförderung gelegt. Das BMBF wird unter
Einbindung der betroffenen Ressorts eine Förderinitiative zur „Gesundheit im
Lebensverlauf“ entwickeln. Ein wichtiges Ziel dieser Förderinitiative wird es sein,
wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse zur Verbesserung von
Gesundheitschancen aller Kinder und Jugendlichen zu liefern.
Drucksache 18/1253 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode56. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung im
Entwurf des Präventionsgesetzes verhindern, dass möglich weitere
Zunahmen der Verteilungsungleichheit und ein Anwachsen der von Armut
betroffenen Bevölkerungsanteile Maßnahmen der Verhaltensprävention in
ihren Wirkungen mindestens reduzieren, im schlimmsten Fall sogar
überkompensieren können?
57. Welchen konzeptionellen Stellenwert wird die Bundesregierung im
Entwurf eines Präventionsgesetzes der wissenschaftlich belegten Tatsache
beimessen, dass mit wachsender Einkommensungleichheit die Gesundheit
der gesamten Bevölkerung leidet, während umgekehrt die Reduktion der
Einkommensungleichheit die Gesundheit der gesamten Bevölkerung
verbessert?
Die Fragen 56 und 57 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMG erarbeitet derzeit unter Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode genannten
Maßgaben den Entwurf eines Präventionsgesetzes, mit dem insbesondere auch die
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kindertagesstätte,
Kindergarten, Schule, Betrieb und Pflegeheim gestärkt sowie die Kooperation und
Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder und Kommunen
verbessert werden soll. Die Inhalte des Gesetzentwurfs werden im Rahmen der
laufenden Vorbereitungs- und Abstimmungsprozesse festgelegt.
58. Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Reformplänen besonders
die Wirkungen auf die gesundheitliche Versorgung von chronisch
Kranken und Menschen mit Behinderungen?
Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihren Gesetzesvorhaben grundsätzlich
die Wirkungen auf die gesundheitliche Versorgung von chronisch kranken und
behinderten Menschen. Sie ist dazu auch durch die Grundsatzvorschrift des § 2a
SGB V verpflichtet: „Den besonderen Belangen behinderter und chronisch
kranker Menschen ist Rechnung zu tragen“. Entsprechende Maßnahmen dazu
wurden zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in
der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. Dezember 2011 getroffen.
Alle künftigen gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung
werden mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang stehen,
damit keine nachteiligen Auswirkungen auf die Lage behinderter Menschen und
die Entwicklung ihrer Teilhabe entstehen.
§ 45 Absatz 1 i. V. m. Anlage 6 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) stellt darüber hinaus ausdrücklich klar, dass – soweit die
Belange behinderter Menschen bei Gesetzgebungsvorhaben anderer Ressorts
berührt sind – das BMAS zu beteiligen ist. Ferner ist die Beauftragte der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen von den Bundesministerien
bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu
beteiligen, soweit Menschen mit Behinderungen betroffen sind (§ 15 Absatz 2 des
Behindertengleichstellungsgesetzes).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/125359. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, bei statistischen
Erhebungen im Gesundheitsbereich und bei der Evaluation von Maßnahmen im
Gesundheitsbereich grundsätzlich neben dem Geschlecht auch den
Sozialstatus, den Behinderungsstatus, den Migrationsstatus und den
Familienstatus zu berücksichtigen und öffentlich auszuweisen und bei
Bewertungen und Entscheidungen zu berücksichtigen?
Im Zuge des Gesundheitsmonitorings am RKI sowie im Rahmen der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes wurde dafür Sorge getragen, dass die
genannten Merkmale mit den Erhebungen des RKI abzubilden sind. In den
Erhebungen wird sich dabei an den demographischen Standards des Statistischen
Bundesamtes für sozialwissenschaftliche Erhebungen orientiert, um die
Vergleichbarkeit mit anderen Datenquellen zu gewährleisten. Die Studien im
Rahmen des Gesundheitsmonitorings am RKI (KiGGS, DEGS und GEDA)
erlauben es daher, bei Kindern und bei Erwachsenen den Sozialstatus, das
Vorliegen und den Schweregrad von Behinderungen oder Erwerbsminderungen,
die Lebensform und den Migrationshintergrund der Befragten im Einklang mit
gängigen Standards abzubilden. Für prozessproduzierte Daten der
Sozialversicherungsträger sind diese Hintergrundmerkmale nicht in gleichem Maße
verfügbar. Insbesondere zur Identifikation von gesundheitlich besonders belasteten
Bevölkerungsgruppen sowie zur Evaluation von Maßnahmen im
Gesundheitsbereich ist eine differenzierte Darstellung nach den oben genannten
Merkmalen sinnvoll. Im Rahmen des Kooperationsverbundes „Gesundheitliche
Chancengleichheit“ (siehe Antworten zu den Fragen 5, 20, 44 und 45) sind der
Bezug auf und das Erreichen von sozial benachteiligten Zielgruppen
beispielsweise bereits zentrale Evaluationskriterien für
Gesundheitsförderungsprojekte.
60. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um so
genannte Leuchtturmprojekte, also Projekte mit anerkannter guter
Wirksamkeit, zu verstetigen und in die Fläche zu bringen?
Gesundheitsförderung nach dem Settingansatz ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. Hierzu bedarf es des Zusammenwirkens und der gemeinschaftlichen
Bereitstellung von Ressourcen aller für die jeweiligen Settings zuständigen
Akteure. Daher können auch Projekte der Gesundheitsförderung bei sozial
Benachteiligten mit anerkannter Wirksamkeit nur durch einen breiten Konsens
und in Kooperation verstetigt und in die Fläche gebracht werden.
So bündelt der Nationale Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ die bereits bestehenden vielfältigen
Initiativen von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft in einer
nationalen Strategie und trägt zur Etablierung gesundheitsförderlicher
Alltagsstrukturen in den Bereichen Ernährung und Bewegung bei. Die Nachhaltigkeit
und Verstetigung der Projekte wird durch den Auf- und Ausbau tragfähiger
Kooperationen sichergestellt. Hierzu werden insbesondere auch allgemeine
Leitfäden zur Verfügung gestellt, die die Arbeit in den Projekten vor Ort
erleichtern sollen. So gibt es bereits den Leitfaden „Qualitätssicherung“, der praxisnahe
Hilfestellungen rund um die Verbesserung und Sicherung der Qualität in
Maßnahmen der Prävention insbesondere im Bereich Ernährung und Bewegung gibt
(
www.in-form.de). Darüber hinaus wird in Kürze ein Online-Angebot
bereitstehen, das möglichst niedrigschwellig Grundlagen der Evaluation vermittelt und
einzelne Bestandteile erläutert. Weitere konkrete Beispiele finden sich in der
Antwort zu Frage 9.
Ferner werden im Rahmen des von der BZgA initiierten Kooperationsverbunds
„Gesundheitliche Chancengleichheit“ gute Praxisbeispiele identifiziert, die in
Drucksache 18/1253 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeeiner Datenbank nach zuvor konsentierten Kriterien aufgenommen werden. Die
so dokumentierten „guten Beispiele“ stehen damit für die landes- und
bundesweite Verbreitung zur Verfügung. Der Transfer wird über
Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse unterstützt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 44 und 45 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]