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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Überschüsse der Regel- und Ausgleichsenergieumlage bei Erdgas

Überschüsse und Rückerstattungen an die Bilanzkreisverantwortlichen, Regelungen zur Erstattung an Endkunden, möglicher Handlungsbedarf bei den regulatorischen Vorgaben zur Weitergabe von Be- und Entlastungen, europarechtliche Anforderungen an das deutsche Bilanzierungssystem "GABiGas"<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.04.2014

Aktualisiert

07.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/95228.03.2014

Überschüsse der Regel- und Ausgleichsenergieumlage bei Erdgas

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Überschüsse der Regel- und Ausgleichsenergieumlage bei Erdgas

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Auf welchen Betrag summiert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückerstattung der Regel- und Ausgleichsenergieumlage beim Erdgas an die Bilanzkreisverantwortlichen, die von April bis September 2013 erhoben wurde?

2

Welchen Betrag haben nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Bilanzkreisverantwortlichen erstattet bekommen?

3

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Überschüsse für das Winterhalbjahr 2013/2014, und falls ja, in welcher Höhe?

4

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem April 2013 Überschüsse bei der Regel- und Ausgleichsenergieumlage, und falls ja, was ist damit geschehen?

5

Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung eine Pflicht, dass die Endkunden die gezahlte und nicht benötigte Regel- und Ausgleichsenergieumlage von den Bilanzkreisverantwortlichen erstattet bekommen?

6

Plant die Bundesregierung, die Frage der Erstattung an Endkunden rechtssicher und adäquat zum vom Endkunden getragenen Regelenergierisiko zu regeln?

7

Ist der rechtliche Rahmen bzw. sind die regulatorischen Vorgaben zur Gewährleistung einer diskriminierungsfreien und nicht wettbewerbsverzerrenden Weitergabe von Be- und Entlastungen nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, oder sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? Wenn ja, an welchen Stellen?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das deutsche Bilanzierungssystem „GABi Gas“ den europarechtlichen Anforderungen noch hinreichend genügt? Falls nicht, welche Ansatzpunkte für Verbesserungen, Ergänzungen und harmonisierende Regelungen sieht die Bundesregierung?

Berlin, den 28. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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