[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1236
18. Wahlperiode 22.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/962 –
Bedrohungslage in Somalia und die Rolle von EUTM Somalia
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
beschloss die Europäische Union am 25. Januar 2010 Ausbildungskräfte nach
Uganda zu schicken, um Truppen der somalischen „Übergangsregierung“
auszubilden. Ab April 2010 begannen dann EU-Soldaten die Verlegung nach
Uganda, um die Mission European Training Mission for Somalia (EUTM
SOM) im westugandischen Bihanga Training Camp beginnen zu lassen.
Am 22. Januar 2013 beschloss der Rat der Europäischen Union, die Mission
fortzuführen und „möglicherweise nach Somalia“ zu verlegen (Beschluss
2013/44/GASP des Rates vom 22. Januar 2013 zur Änderung und
Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der
Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte).
Zu Beginn des Jahres 2014 wurden die Einheiten der EUTM SOM aus Bihanga
nach Mogadischu verlegt. Bereits Mitte 2013 kündigte die Bundesregierung
an, dass die Bundeswehrsoldaten aufgrund fehlender „Rahmenbedingungen
zum Schutz“, „adäquater medizinischer und logistischer Versorgung“ sowie
„Infrastruktur“ der EUTM SOM nicht mit nach Mogadischu verlegt werden
würden (
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-einsatz-keine-deutsche-betei-
ligung-an-somalia-mission-12213736.html).
Mit dem Ausbildungsende in Uganda endete die Beteiligung der Bundeswehr
am 20. Dezember 2013 (
www.einsatz.bundeswehr.de/portal/a/einsatzbw). Als
Grund für den Abzug wurden von der Bundesregierung angemeldete
Sicherheitsbedenken angegeben. Es fehle im somalischen Mogadischu an den
„Rahmenbedingungen zum Schutz“, einer „adäquaten medizinischen und logistischen
Versorgung“ und der nötigen Infrastruktur (
www.spiegel.de/politik/ausland/
bundeswehr-beendet-eutm-ausbildungsmission-fuer-somalia-a-943022.html).
Die Bundesregierung plant nun – ohne, dass dargelegt wurde, dass sich etwas
an den Rahmenbedingungen geändert hat – eine erneute Beteiligung an
EUTM SOM (Bundestagsdrucksache 18/857). Immer wieder, wie zuletzt am
17. März 2014 (
www.aljazeera.com/news/africa/2014/03/somalia-car-bomb-
targets-african-union-convoy-2014317173549961807.html), werden Anschläge
auf die AMISOM-Truppen (AMISON = Mission der Afrikanischen Union in
Somalia) durchgeführt. Die Sicherheitslage scheint weiterhin katastrophal zu
sein.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. April 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1236 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die allgemeine Sicherheitslage in
Somalia ein?
Es besteht unverändert eine erhebliche Bedrohungslage in der Bundesrepublik
Somalia und insbesondere in Mogadischu, die zuvorderst durch terroristische
Anschläge der radikal-islamistischen, al-Qaida-affiliierten Organisation al-Shabaab
charakterisiert ist.
Al-Shabaab befindet sich in der direkten militärischen Konfrontation mit den
Kräften der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und den
somalischen Streit- und Sicherheitskräften zunehmend in der Defensive und
wird kurzfristig weiter versuchen, durch möglichst spektakuläre asymmetrische
Anschläge landesweit und besonders in Mogadischu zu wirken. Neben der
somalischen Regierung und ihren Sicherheitskräften bleiben auch die in Somalia
tätigen Akteure der internationalen Gemeinschaft Hauptziel potentieller
Angriffe.
2. Inwiefern hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
Sicherheitslage in Somalia seit Beginn der Mission im Jahr 2010 zu welchem Zeitpunkt
mit welcher Tendenz in welche Richtung wie verändert?
3. Welche Faktoren waren nach Einschätzung der Bundesregierung hierfür
maßgeblich?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Nach dem europäisch abgestimmten Lagebild hat sich die Sicherheitslage in
Somalia seit 2010 etwas verbessert. Al-Shabaab kontrolliert weniger
Territorium und ist zu offensiven Operationen gegen die somalische Regierung
offensichtlich nicht mehr in der Lage. Die Gefahr terroristischer Anschläge besteht
jedoch weiter, auf die Antwort zu Frage 1 wird diesbezüglich verwiesen.
Die somalische Regierung kontrolliert nach den AMISOM-Vorstößen in den
Jahren 2010 bis 2012 mehr Territorium. AMISOM wurde verstärkt. Zudem gab
es Fortschritte bei der Ausrüstung und Ausbildung der somalischen Armee
und der somalischen Sicherheitskräfte, insbesondere unterstützt durch EUTM
Somalia.
Die Verabschiedung der Übergangsverfassung sowie die Wahl des neuen
Präsidenten und einer neuen Regierung im Jahr 2012 haben zur Stabilisierung
beigetragen. Auch in Somaliland und Puntland haben die regionalen Regierungen
verbesserte Sicherheitsstrukturen etabliert.
4. Welche Sachverhalte lagen den Sicherheitsbewertungen des Jahres 2013, in
deren Folge – angesichts der Verlegung der Ausbildungsstätten von Uganda
nach Somalia – die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission eingestellt
wurde, zugrunde (bitte anhand einiger konkreter Beispiele darstellen)?
Die Verlegung der Aktivitäten von EUTM Somalia nach Mogadischu stand im
Kontext der Etablierung neuer politischer Strukturen wie Parlament,
Übergangsverfassung, Präsident und Regierung in Somalia im Herbst 2012. Die neue
Regierung in Somalia ist glaubhaft bemüht, eine Befriedung und Stabilisierung
herbeizuführen und hierzu ihren Einflussbereich im Land auszuweiten. Hinter
der Verlegung der Mission nach Mogadischu stand daher der Wunsch der
somalischen Regierung, ihre Soldaten im eigenen Land auszubilden. Die Europäische
Union hat diesem Wunsch Rechnung getragen und die Aktivitäten schrittweise
nach Mogadischu verlagert. Das Trainingslager in der Republik Uganda ist seit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1236Ende 2013 geschlossen. Damit wurde auch der deutsche Einsatz zunächst
beendet.
Aufgrund der Bedrohungslage, die für die Mission in Mogadischu unzweifelhaft
höher ist als in Uganda, hatte die damalige Bundesregierung beschlossen, vor
einer Kräfteanzeige zur erneuten Beteiligung an der Mission mit deutschen
Soldatinnen und Soldaten in Mogadischu die Sicherheitslage sehr sorgfältig zu
prüfen.
5. Auf welche Kriterien wurde im Rahmen dieser Sicherheitsbewertungen
maßgeblich abgestellt (bitte anhand konkreter Beispiele darlegen)?
Die Bundesregierung unterstützt die Anpassung der Aufgaben der Mission
EUTM Somalia und deren Erweiterung um die Beratung der somalischen
Regierung (Verteidigungsministerium) und der somalischen Streitkräfte (Generalstab)
bei schrittweiser Verlagerung der Mission nach Mogadischu. Dabei hat die
Sicherheit der dort eingesetzten Soldaten höchste Priorität. Im Missionsplan
wurden daher konkrete Kriterien für jeden einzelnen Entwicklungsschritt der
Mission in Mogadischu festgeschrieben. Dies betrifft u. a. Bewachung und
Sicherung, Unterbringung, geschützten Transport, logistische und medizinische
Versorgung sowie Rettungskette, Fernmeldeanbindung und Führungsstrukturen.
6. Welche Veränderungen der Sachlage – bezogen auf die zu Frage 4
thematisierten Sachverhalte – haben zu welchem Zeitpunkt zu einer Revision der
Bewertung der Sicherheitslage geführt, die nun einer erneuten Beteiligung
der Bundeswehr an EUTM SOM zugrunde liegen soll (bitte anhand einiger
konkreter Beispiele darstellen)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Eine Erkundung durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr im Juni
2013 hat die durch die Mission zum damaligen Zeitpunkt in Mogadischu
getroffenen Maßnahmen als Grundlage zur Stationierung erster Kräfte innerhalb des
als gut gesichert geltenden Flughafens von Mogadischu bestätigt.
Durch die Krisenmanagementstrukturen der EU wird regelmäßig eine
Bewertung der Bedrohungslage und der durch die Mission vor Ort getroffenen
Maßnahmen durchgeführt. Unabhängig davon hat sich die Bundesregierung durch
gemeinsame Besuche von Vertretern des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums der Verteidigung ein eigenes Lagebild verschafft, das durch die
Darstellung der Gefährdungslage für die Mission EUTM Somalia in
Mogadischu durch den Bundesnachrichtendienst ergänzt wurde.
7. Auf welche Kriterien wurde bei dieser neuerlichen Sicherheitsbewertung
maßgeblich abgestellt (bitte anhand konkreter Beispiele darlegen)?
Für jeden Ausbauschritt der Mission EUTM Somalia in Mogadischu wurde im
Operationsplan der Mission definiert, welche Maßnahmen zur bestmöglichen
Risikominimierung umgesetzt sein müssen. Hierzu zählen u. a. die
Absicherung des Missionshauptquartiers und der Ausbildungs- bzw. Beratungsorte, die
Koordinierung der Schutz- und Sicherungsmaßnahmen mit den Kräften der
AMISOM, die Aufstellung eines mobilen Sicherungszuges, der Aufbau eines
geschützten Transportelements einschließlich Beschaffung zweier geschützter
Transportfahrzeuge (Typ MAMBA) mit Ausrüstung zum Schutz vor
elektronisch gezündeten Sprengfallen sowie Kräfte und Einrichtungen zur erweiterten
Drucksache 18/1236 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSanitätsversorgung. Jede einzelne qualitative Ausweitung der
Missionsaktivitäten steht dabei unter politischer Kontrolle der Mitgliedstaaten.
8. Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei ihrem letzten Einsatz im
Rahmen von EUTM SOM gesammelt, inwieweit hat insoweit eine
Evaluation stattgefunden, welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen, und
inwieweit soll dies im Zuge einer neuerlichen Beteiligung an der Mission
Berücksichtigung finden?
Die Bundeswehr hat sich in der Vergangenheit an EUTM Somalia in Uganda mit
Ausbildern sowie Stabs- und Unterstützungspersonal beteiligt. Dabei haben die
deutschen Ausbilder, eingebettet in die multinational organisierte
Ausbildungsstruktur der Mission, im Ausbildungslager in Bihanga zur erfolgreichen
Ausbildung von rund 3 600 somalischen Soldaten beigetragen. Die Erkenntnisse und
Erfahrungen, auch der deutschen Ausbilder, sind in die Berichterstattung der
Mission ebenso eingeflossen wie in die Berichte der EU zur strategischen
Überprüfung und die Folgedokumente zur Anpassung und Erweiterung der Mission.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Sicherheitslage der EUTM-
Kräfte in Mogadischu ein?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Bedrohung in Mogadischu
begegnet EUTM Somalia mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket zur
Risikominimierung, darunter Schutz- und Reservekräfte, Sicherheitsabkommen mit
AMISOM, Einsatz geschützter Fahrzeuge mit Störausstattung gegen
ferngezündete Sprengsätze, Rettungskette zur notfallmedizinischen Versorgung, bauliche
Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen werden fortlaufend überprüft und
entsprechend an die Entwicklung der Sicherheitslage angepasst.
10. Welche AMISOM-Kräfte sind abgestellt, um für die Sicherheit der EUTM
in Somalia zu sorgen (bitte genaue Auflistung der Herkunft der Soldaten)?
Die Mission wird zum jetzigen Zeitpunkt von ugandischen Truppen gesichert.
Die Zusammensetzung der Schutzkomponente von AMISOM für EUTM
Somalia ist eine Entscheidung des Befehlshabers der AMISOM-Kräfte.
11. Hat es seit der Verlegung von EUTM SOM nach Mogadischu
sicherheitsrelevante Zwischenfälle gegen die EUTM-Kräfte gegeben?
Wenn ja, wo haben diese genau stattgefunden?
Gab es dabei Verletzte?
Wer waren die vermutlichen Angreifer?
Es hat seit der Verlegung nach Mogadischu nach Kenntnis der Bundesregierung
keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle gegen EUTM Somalia gegeben.
12. Wo sollen sich die EUTM-SOM-Kräfte aufhalten, und wie sind die
Bewegungen zwischen diesen Stationierungsorten geplant?
Welcher Art soll die Absicherung der Transporte zwischen den
Stationierungsorten sein, und wer wird sie vornehmen?
Alle Kräfte der Mission EUTM Somalia sind in einem separaten Lager der
Mission innerhalb des besonders gesicherten Internationalen Flughafens von
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1236Mogadischu untergebracht. Die Ausbildung künftiger somalischer Spezialisten
sowie die Beratung der somalischen Ausbilder durch EUTM Somalia finden
ausschließlich in einem Ausbildungslager, dem sogenannten Jazeera Training
Camp, am südwestlichen Stadtrand Mogadischus statt. Die strategische
Beratung des somalischen Verteidigungsministeriums und Generalstabs wird
innerhalb des EUTM-Lagers auf dem Flughafengelände und am somalischen
Regierungssitz „Villa Somalia“ durchgeführt. Nach Umzug des
Verteidigungsministeriums an den künftigen Sitz im sogenannten Camp Gashandiga am nördlichen
Stadtrand von Mogadischu ist die strategische Beratung auch dort vorgesehen.
Außerhalb des Flughafens bewegen sich die Ausbilder- und Beraterteams in
geschützten und mit mobilen Störsendern (ECM) gegen unkonventionelle Spreng-
und Brandvorrichtungen (IED) ausgestatteten Fahrzeugen (Typ MAMBA).
Diese werden zudem durch AMISOM-Kräfte und Sicherungskräfte von EUTM
Somalia begleitet und geschützt.
13. Welche Teile der Ausbildung der EUTM SOM werden in der so genannten
„Villa Somalia“ geplant?
Am Sitz der somalischen Regierung, der sogenannten Villa Somalia, findet
keine Ausbildung durch EUTM Somalia statt. Auf die Antwort zu Frage 12 wird
verwiesen.
14. Befindet sich der Flughafen von Mogadischu unter der militärischen
Kontrolle von AMISOM?
Die Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia AMISOM ist derzeit
der maßgebliche Akteur zur Unterstützung der somalischen Regierung bei der
Gewährleistung von Sicherheit in Süd- und Zentralsomalia. Die AMISOM-
Kräfte kontrollieren, unterstützt von somalischen Sicherheitskräften, den
Internationalen Flughafen von Mogadischu.
15. Wann plant die Europäische Union eine Truppenstellerkonferenz in
Brüssel auszurichten?
Derzeit ist keine Truppenstellerkonferenz der EU für EUTM Somalia geplant.
16. Hat die Bundesregierung eine Evaluation der bisherigen EUTM SOM in
Uganda erarbeitet?
Wenn ja, wann wird diese veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht, und plant sie dies in näherer Zukunft?
Die Erkenntnisse und Erfahrungen zur bisherigen Beteiligung der Bundeswehr
an EUTM Somalia sind in die Berichterstattung der Mission ebenso
eingeflossen wie in die Berichte der EU zur strategischen Überprüfung und die
Folgedokumente zur Anpassung und Erweiterung der Mission.
17. Wie viele Angehörige der im Rahmen der EUTM ausgebildeten
somalischen Sicherheitskräfte sind bislang nach Kenntnis der Bundesregierung
in Kampfhandlungen getötet worden?
Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/1236 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Wie schätzt die Bundesregierung die Pressefreiheit in Somalia angesichts
von Erklärungen der National Union of Somali Journalists (NUSOJ), die
Anfang Februar 2014 berichtete, dass mehrere Journalisten in Baidoa
von Regierungssicherheitskräften eingeschüchtert, gefangengenommen
und misshandelt wurden (
www.nusoj.org/2014/02/06/journalist-
arrestedbeaten-and-detained-briefly-in-southwest-somalia/), ein?
Der Grad der Pressefreiheit ist in den Landesteilen Somalias unterschiedlich. In
Somaliland und Puntland wurde zuletzt eine leichte Verbesserung der Lage
attestiert, mit insgesamt weniger Einschüchterungsversuchen und weniger
Übergriffen durch die jeweiligen örtlichen Autoritäten auf Pressevertreter. In
Süd- und Zentralsomalia leiden die Journalisten vor allem unter Angriffen von
al-Shabaab. Einzelne Übergriffe staatlicher Sicherheitskräfte sind gleichfalls zu
verzeichnen. Die Bundesregierung wirkt im Rahmen ihrer Kontakte auf
entsprechende Verbesserungen hin.
19. Wie viele somalische Soldaten wurden im Rahmen von EUTM SOM
bislang insgesamt ausgebildet?
In den bisherigen Ausbildungsdurchgängen der Mission in Uganda sind bis
Ende 2013 insgesamt rund 3 600 somalische Soldaten, davon rund 120
Ausbilder, ausgebildet worden. Diese Einheiten bilden den Kern der somalischen
Streitkräfte.
20. Wie viele somalische Soldaten haben zu irgendeinem Zeitpunkt das
Ausbildungsprogramm begonnen, aber nicht zu Ende geführt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Abbrecherquote vor.
Der letzte Halbjahresbericht der Mission vom 27. September 2013 erwähnt
Abbrecher nicht und spricht im Gegenteil von einer allgemein hohen Motivation
der somalischen Soldaten.
Für den letzten Trainingsdurchgang im Bihanga Training Camp ist jedoch
bekannt, dass der somalische Verbindungsoffizier Anfang November 2013
disziplinarische Ermittlungen gegen drei von 142 teilnehmenden somalischen
Soldaten einleitete. Zur Rückführung dieser drei Soldaten in der zweiten
Novemberhälfte 2013 durch die somalischen Streitkräfte kam es aufgrund des
bevorstehenden Ausbildungsendes zum 30. November 2013 nicht mehr.
21. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu den Gründen für
diese vorzeitigen Beendigungen des Ausbildungsprogramms?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Auf die
Antwort zu Frage 20 wird verwiesen, Details zu den angeführten
disziplinarischen Maßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor.
22. Wie viele der in dem Programm ausgebildeten somalischen Soldaten
haben alle erforderlichen Prüfungen bestanden?
23. Welche Konsequenzen hat (bzw. hatte) das Nichtbestehen welcher
Prüfungen?
24. Wie viele und welche Prüfungen mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung bestanden werden, um im Anschluss an das Programm Dienst beim
somalischen Militär zu leisten?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/123625. Welche der zu absolvierenden Prüfungen wurden am häufigsten nicht
bestanden?
Durch EUTM Somalia wurden Ausbildungskurse durchgeführt, deren Inhalt
und Zielsetzung nach somalischen Vorgaben erarbeitet und durch die
somalischen Streitkräfte gebilligt wurden. Dabei wurden die vorgegebenen
theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte vermittelt. Einzelprüfungen waren
nicht vorgesehen.
Über Prüfverfahren des somalischen Militärs liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
26. Wie viele der somalischen Soldaten, die das Ausbildungsprogramm
erfolgreich durchlaufen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
somalische Armee innerhalb der ersten drei Monate nach Bestehen
notwendiger Prüfungen verlassen?
27. Wie viele der somalischen Soldaten, die das Ausbildungsprogramm
erfolgreich durchlaufen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
somalische Armee zu irgendeinem späteren Zeitpunkt verlassen?
28. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu den Gründen für das
Ausscheiden der Soldaten, die das somalische Militär zu irgendeinem
Zeitpunkt nach erfolgreichem Durchlaufen des Ausbildungsprogramms
verlassen haben?
Auf die Antwort zu den Fragen 22 bis 25 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen
der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor, die entsprechende
Zuständigkeit liegt bei der somalischen Seite. Ziel von EUTM Somalia ist auch
eine Stärkung der internen Strukturen der somalischen Armee.
29. Wie viele der im Rahmen von EUTM SOM erfolgreich ausgebildeten
Soldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch im Dienst?
Bei den im Rahmen von EUTM Somalia ausgebildeten Soldaten handelt es sich
um Soldaten der somalischen Streitkräfte. Die Bundesregierung verfügt über
keine Erkenntnisse über deren aktuellen dienstrechtlichen Status.
30. Haben alle Soldaten, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Rahmen von
EUTM SOM an dem Ausbildungsprogramm teilgenommen haben,
sämtliche ihnen ausgehändigten Waffen (bis zu oder spätestens nach ihrem
Ausscheiden aus dem somalischen Militär) zurückgegeben?
Zur Ausbildung somalischer Soldaten durch EUTM Somalia in Uganda wurden
keine Waffen durch die somalischen Streitkräfte bereitgestellt. Die somalischen
Soldaten wurden unbewaffnet zur Ausbildung nach Uganda verlegt.
Die für die Ausbildung benötigten Waffen wurden EUTM Somalia von den
ugandischen Streitkräften im Ausbildungslager Bihanga Training Camp
bereitgestellt und temporär an die somalischen Soldaten ausgegeben. Mit Beendigung
der Mission in Uganda und Schließung des Bihanga Training Camps wurden
diese Waffen an die ugandischen Streitkräfte zurückgegeben.
Die Aushändigung von Waffen durch die somalischen Streitkräfte an somalische
Soldaten und deren Rückgabe bei Ausscheiden aus den somalischen
Streitkräften obliegt den somalischen Streitkräften. Hierzu liegen der Bundesregierung
keine weiteren Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/1236 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode31. In wie vielen Fällen wurden von Teilnehmern und/oder Absolventen des
Ausbildungsprogramms welche und wie viele Waffen mit welcher
Begründung (bis zu oder spätestens nach ihrem Ausscheiden aus dem
somalischen Militär) nicht zurückgegeben?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rate von
desertierenden somalischen Soldaten angesichts eines im Jahr 2008 erstellten
Berichtes der Vereinten Nationen, in dem geschätzt wurde, dass circa 80
Prozent der Sicherheitskräfte der damaligen somalischen
Übergangsregierung desertiert waren (news.bbc.co.uk/2/hi/africa/7779525.stm)?
Der Bundesregierung liegen im Hinblick auf die aktuelle Situation keine
Hinweise vor, die eine entsprechende Einschätzung stützen würden. Die Mission
EUTM Somalia besteht seit 2010 und hat zum Ziel, die somalische Armee beim
Aufbau der Streitkräfte zu unterstützen. Der Aufbau von Streitkräften der
Zentralregierung soll zur Stabilisierung Somalias nach Jahrzehnten der
Abwesenheit einer effektiven Staatsgewalt beitragen. Auf die Antworten zu den
Fragen 38a und 38b wird verwiesen.
a) Welche Fälle von desertierten Soldaten, die im Rahmen der EUTM
SOM ausgebildet wurden, sind der Bundesregierung bekannt?
Es liegen der Bundesregierung keine Berichte über während oder nach ihrer
Ausbildung durch EUTM Somalia desertierte somalische Soldaten vor.
b) Um wie viele Fälle handelte es sich?
Auf die Antwort zu Frage 32a wird verwiesen.
c) In wie vielen Fällen haben die desertierten Soldaten ihre Waffen
mitgenommen?
Auf die Antworten zu den Fragen 30 und 32a wird verwiesen.
d) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu den Gründen für
die Desertion der Soldaten?
Auf die Antwort zu Frage 32a wird verwiesen.
33. Inwiefern findet eine Koordination des in Deutschland stationierten
Afrikanischen Kommandos der US-Streitkräfte (AFRICOM) – welches sich
für verschiedene Drohneneinsätze in Somalia verantwortlich zeichnet –
mit EUTM SOM statt?
Regelmäßige Gespräche zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung
und AFRICOM zu Themen von beiderseitigem Interesse betreffen auch den
Informationsaustausch über das Engagement am Horn von Afrika.
Eine Koordination von AFRICOM mit der EU-Mission EUTM Somalia erfolgt
nicht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/123634. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die illegale Verteilung
von Waffen in Somalia an verschiedenste Akteure – unter anderem die
radikal-islamistische Al-Shahab-Miliz, zu deren Bekämpfung die
Vereinten Nationen ihr Waffenembargo ja gelockert hatten – wie es
Presseberichte jüngst berichteten (uk.reuters.com/article/2014/02/13/uk-
somaliaarms-un-idUKBREA1C07D20140213)?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbildung von
somalischen Soldaten durch die türkischen Streitkräfte, wie sie im
Jahr 2010 (english.peopledaily.com.cn/90001/90777/90854/6995275.html)
und erneut im Jahr 2014 (hiiraan.com/news4/2014/Feb/53428/somalia_
and_turkey_reach_military_deal.aspx) vertraglich vereinbart wurde?
36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbildung von
somalischen Soldaten durch die italienischen Streitkräfte, wie sie im Jahr
2013 vertraglich vereinbart wurde (laanta.net/?p=299)?
In welchem Verhältnis steht – nach Kenntnis der Bundesregierung – die
italienische Ausbildung zur EUTM SOM?
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbildung von
somalischen Soldaten durch die US-amerikanischen Streitkräfte, wie sie im
Jahr 2013 begonnen wurden (
www.washingtonpost.com/world/
nationalsecurity/us-has-deployed-military-advisers-to-somalia-officials-say/2014/
01/10/b19429f2-7a20-11e3-af7f-13bf0e9965f6_story.html)?
a) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, in welchem
Verhältnis dieses Programm zum „Targeted Killing“ und
Drohnenprogramm von US-Stellen und den Aktivitäten von AFRICOM steht?
b) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, in welchem
Verhältnis dieses Programm zu EUTM SOM steht?
Von bilateralen Vertragsangelegenheiten bezüglich der Ausbildung somalischer
Soldaten durch die genannten Staaten hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
US-amerikanische, italienische und türkische Streitkräfte unterstützen in
unterschiedlicher Form bilateral und/oder multilateral Somalia dabei, eine
Stabilisierung der Sicherheitslage zu erreichen.
38. Wie viele somalische Soldaten – jenseits von EUTM SOM – wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von Streitkräften der NATO-
und EU-Staaten seit dem Jahr 2010 ausgebildet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine umfassenden Kenntnisse vor.
a) Welche Größe haben die somalischen Streitkräfte nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen umfassen die
somalischen Streitkräfte derzeit insgesamt etwa 23 000 Soldaten.
b) Welche Größe hatten sie, bevor EUTM SOM angelaufen war?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung waren dies ca. 3 000 Mann.
Drucksache 18/1236 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit der
britisch-südafrikanischen Söldnerfirma „Saracen International“, die
angeblich in verschiedenen Teilen Somalias Militärs ausbildet (
www.iol.co.za/
news/africa/private-firm-flouts-un-embargo-in-somalia-1.1242748)?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Erschießungen von
somalischen Soldaten, wie sie beispielsweise im Januar 2014 durchgeführt
wurden (
www.bbc.co.uk/news/world-africa-25626176)?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme von
Soldaten, die von der EUTM SOM ausgebildet wurden, bei
Erschießungen in Somalia?
Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.
b) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über von
somalischen Soldaten im Dienst begangene schwere Straftaten?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
c) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Beteiligung
somalischer Soldaten an Erschießungskommandos, die von
Militärgerichten verhängte Todesurteile exekutieren?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
d) Was hat die Bundesregierung unternommen, um auszuschließen, dass
im Rahmen von EUTM SOM ausgebildete Soldaten sich an der
Verhängung oder Exekution der Todesstrafe beteiligen?
Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich die im Missionsplan
festgeschriebene Vermittlung von Menschenrechten, Gleichstellungsrechten und des
humanitären Völkerrechts im Rahmen der Ausbildung durch EUTM Somalia. Die
Ausbildungsinhalte nehmen Bezug auf die strikte Einhaltung der Normen des
internationalen Menschenrechtsschutzes und des humanitären Völkerrechts.
Auch bei der Beratung somalischer Behörden zur Verteidigungspolitik
gewährleistet EUTM Somalia, dass die Menschenrechte, das Gleichstellungsrecht und
das humanitäre Völkerrecht in die Beratung einbezogen werden.
41. Plant die Bundesregierung angesichts der Eröffnung eines Länderbüros
von EUCAP Nestor (Regional Maritime Capacity Building für das Horn
von Afrika im westlichen Indischen Ozean) in der abtrünnigen somalischen
Provinz Somaliland (somalilandsun.com/index.php/development-aid/
5266-somaliland-eucap-nestor-opens-country-office) die diplomatische
Anerkennung der Unabhängigkeit Somalilands?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass angesichts
der Eröffnung eines Länderbüros nicht separatistische Bestrebungen
zunehmen und einer Anerkennung durch andere Länder der Weg bereitet
wurde?
Die Eröffnung eines Länderbüros von EUCAP Nestor in Somaliland ändert
nichts am Status dieser Region als Teil des Bundesstaates Somalia.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/123642. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie mittelfristig Somaliland
als unabhängigen Staat anerkennen wird?
Diese Frage stellt sich gegenwärtig in der deutschen Somaliapolitik nicht.
43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche
diplomatische Anerkennung der Unabhängigkeit Somalilands durch andere
Staaten (beispielsweise
www.unpo.org/article/10712)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
44. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die allgemeine Sicherheitslage in
der abtrünnigen Provinz Somaliland ein?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung ist die Sicherheitslage in Somaliland
relativ stabil, auch wenn es nach wie vor kleinere Auseinandersetzungen an der
Grenze zu Puntland wegen ungeklärter Grenzverläufe gibt.
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