[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1218
18. Wahlperiode 24.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Marieluise
Beck (Bremen), Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1076 –
Rüstungsexporte nach Russland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Stabilität und der Frieden einer ganzen Region können durch
Rüstungsexporte massiv gefährdet werden. Die „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“
(Rüstungsexportrichtlinien) aus dem Jahr 2000 verbieten unter anderem deshalb
jegliche Waffenlieferungen an Länder, „die in bewaffnete Auseinandersetzungen
verwickelt sind oder wo eine solche droht“ und „in denen ein Ausbruch
bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte
durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden“
(Rüstungsexportrichtlinien Abschnitt III.5).
In Reaktion auf die sich immer weiter zuspitzende Krim-Krise kündigte der
britische Außenminister William Hague am 18. März 2014 die militärische
Kooperation mit Russland auf und erteilte ein Verbot für Waffenexporte in das Land
(vgl.
www.gov.uk/government/speeches/russias-actions-in-crimea). Entgegen
den Rüstungsexportrichtlinien hat die Bundesregierung bislang kein solches
generelles Verbot verhängt oder sich auf europäischer Ebene für ein
Waffenembargo eingesetzt.
Die sich zuspitzende Sicherheitslage verlangt nach umfassenden, spezifischen
und zeitnahen Informationen, die durch die pauschalierenden jährlichen
Rüstungsexportberichte, die zudem immer mit erheblicher zeitlicher Verzögerung
erscheinen, nicht geleistet werden.
1. Wie viele Anträge für Rüstungsexporte von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern nach Russland befinden sich zum 31. März 2014 noch im
Genehmigungsverfahren (bitte nach Unternehmen unter Angabe der
Rüstungsgüter und ihres jeweiligen Warenwertes auflisten)?
Es befanden sich zum 31. März 2014 keine Anträge für die Ausfuhr von
Kriegswaffen nach Russland im Genehmigungsverfahren nach dem Kriegswaffenkon-
trollgesetz.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
22. April 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1218 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Bereich der sonstigen Rüstungsgüter befanden sich 69 Anträge auf Erteilung
einer Ausfuhrgenehmigung für Güter der Ausfuhrlistenpositionen A0001,
A0003, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0011, A0015, A0021 mit
einem Gesamtwert von 5 181 103 Euro im Genehmigungsverfahren. Außerdem
befinden sich zwei Anträge auf Genehmigung eines Handels- und
Vermittlungsgeschäftes für Güter der Ausfuhrlistenpositionen A0004, A0005, A0006,
A0011, A0014, A0015 mit einem Gesamtwert von 66 500 000 Euro im
Genehmigungsverfahren. (Diese Angaben beziehen sich auf den Stichtag 8. April 2014,
eine Auswertung zum Stichtag 31. März 2014 ist nicht möglich.)
Die Namen der antragstellenden Unternehmen können wegen des
verfassungsrechtlich garantierten Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht
genannt werden.
2. Hat die Bundesregierung jenseits der bereits genehmigten Ausfuhr eines
Gefechtsübungszentrums durch die Rheinmetall AG weitere Exporte von
Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern nach Russland gestoppt (vgl.
SPIEGEL ONLINE vom 19. März 2014), oder plant sie dieses zu tun (bitte
begründen)?
a) Wenn ja, um welche Exporte handelt es sich (bitte unter Angabe des
Unternehmens und des Warenwertes auflisten)?
b) Wenn nein, welche Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern nach Russland sind bereits genehmigt und noch nicht
erfolgt, und warum bewertet die Bundesregierung diese Exporte anders als
die Ausfuhr des Gefechtsübungszentrums (bitte einzeln begründen)?
Aufgrund der aktuellen politischen Lage werden derzeit grundsätzlich keine
Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland erteilt. Die
Bundesregierung hat zudem eine Prüfung eingeleitet, wie mit bereits erteilten
Exportgenehmigungen umgegangen werden kann. In kritischen Fällen wirkt die
Bundesregierung darauf hin, dass es nicht zu einer Ausfuhr der betroffenen
Güter kommt.
3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Reaktion der russischen Regierung auf den durch die
Bundesregierung verhinderten Export des Gefechtsübungszentrums (vgl. SPIEGEL
ONLINE vom 23. März 2014)?
Der Bundesregierung ist die Presseberichterstattung bekannt. Sie nimmt diese
zur Kenntnis.
4. Wie viele Ausfuhrgenehmigungen an Russland wurden in den Jahren von
2005 bis 2013 für Kriegswaffen erteilt (bitte alle Genehmigungen mit
Angabe der entsprechenden Rüstungsgüter und ihres jeweiligen Warenwertes
einzeln nach Jahren angeben)?
Von 2005 bis 2013 wurden keine Genehmigungen nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz zur Ausfuhr von aus Deutschland stammenden Kriegswaffen nach
Russland erteilt.
Es wurden drei Genehmigungen zur Ausfuhr von Kriegswaffen, die aufgrund
von nicht genehmigten Durchfuhren bei der Beförderung durch Deutschland mit
Ziel Russland sichergestellt wurden, erteilt. Genehmigt wurde davon in zwei
Fällen die Rückführung an die jeweils ursprünglichen russischen Absender.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1218Im Einzelnen handelt es sich um folgende Genehmigungen:
– März 2013: Genehmigung über die Ausfuhr zur Rückführung an den
russischen Absender für ein Strahltriebwerk (Kriegswaffe nach Nr. 16 der
Kriegswaffenliste);
– Januar 2014: Genehmigung über die Ausfuhr zur Rückführung an den
ursprünglichen russischen Absender folgender teildemilitarisierter
Kriegswaffen, die von einer Messe zurückkamen:
● 2 tragbare Panzerabwehrwaffen (Kriegswaffen der Nr. 37 der
Kriegswaffenliste)
● 7 ungelenkte Flugkörper (Kriegswaffen der Nr. 8 der Kriegswaffenliste)
● 3 Abfeuereinrichtungen für die Waffen der Nrn. 7 und 9 der
Kriegswaffenliste (Kriegswaffen der Nr. 10 der Kriegswaffenliste)
● 2 Abfeuereinrichtungen für die Waffen der Nr. 8 der Kriegswaffenliste
(Kriegswaffen der Nr. 11 der Kriegswaffenliste)
● 4 Maschinenpistolen (Kriegswaffen der Nr. 29b der Kriegswaffenliste)
● 4 halbautomatische Gewehre (Kriegswaffen der Nr. 29d der
Kriegswaffenliste)
● 5 Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen (Kriegswaffen
der Nr. 30 der Kriegswaffenliste)
● 1 Gefechtskopf für die Waffen der Nrn. 7 und 9 der Kriegswaffenliste
(Kriegswaffen der Nr. 56 der Kriegswaffenliste)
● 1 Stück Munition, 155 mm (Kriegswaffen der Nr. 49 der
Kriegswaffenliste)
● 2 Stück Munition für die Kriegswaffen der Nr. 31 (Kriegswaffen der
Nr. 49 der Kriegswaffenliste).
In einem Fall wurde die Weiterbeförderung der in Deutschland sichergestellten
Kriegswaffe nach Russland zum Zweck der Reparatur und die anschließende
Durchfuhr auf dem Rückweg durch Deutschland zurück in das Ursprungsland
genehmigt. Dabei handelt es sich um folgende Genehmigung:
– Januar 2014: 1 Triebwerk (Kriegswaffen der Nr. 16 der Kriegswaffenliste).
Ausführungen zum Wert der beantragten Kriegswaffen können nicht gemacht
werden, da der Wert nicht zu den nach § 5 der Zweiten
Durchführungsverordnung zum Kriegswaffenkontrollgesetz für den Antrag auf Ausfuhr von
Kriegswaffen erforderlichen Angaben gehört.
5. Wie viele Ausfuhrgenehmigungen an Russland wurden in den Jahren von
2005 bis 2013 für sonstige Rüstungsgüter erteilt (bitte alle Genehmigungen
mit Angabe der entsprechenden Rüstungsgüter und ihres jeweiligen
Warenwertes einzeln nach Jahren angeben)?
Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter nach Russland (endgültige
Ausfuhren):
Drucksache 18/1218 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGenehmigungen im Jahr 2005
Genehmigungen im Jahr 2006
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 413 12 640 205
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 301 6 196 298
– A0003 98 1 658 343
– A0006 16 3 986 972
– A0007 2 100 066
– A0008 14 18 843
– A0010 1 71 200
– A0011 1 6 840
– A0013 3 25 228
– A0014 1 304 800
– A0018 2 256 615
– A0021 2 0
– A0022 1 15 000
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 464 196 193 486
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 348 8 021 921
– A0002 1 14 000
– A0003 96 1 610 188
– A0005 1 21 000
– A0006 14 3 316 688
– A0007 2 78
– A0008 22 153 037
– A0009 1 625 000
– A0010 1 23 000
– A0011 7 181 917 506
– A0013 4 90 257
– A0014 1 140 000
– A0016 1 2 750
– A0018 1 256 561
– A0021 1 1 500
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1218Genehmigungen im Jahr 2007
Genehmigungen im Jahr 2008
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 586 30 855 530
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 438 16 391 736
– A0003 109 2 749 743
– A0005 1 15 330
– A0006 30 11 085 690
– A0007 3 18 640
– A0008 17 110 705
– A0011 4 189 109
– A0013 2 39 012
– A0016 2 46 760
– A0017 1 1 500
– A0018 3 155 305
– A0021 1 2 000
– A0022 1 50 000
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 466 40 984 649
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 330 12 550 455
– A0003 105 3 880 119
– A0005 1 24 400
– A0006 17 6 606 782
– A0007 1 79
– A0008 20 6 117
– A0011 3 17 547 542
– A0017 1 359 216
– A0021 1 9 939
– A0022 1 0
Drucksache 18/1218 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGenehmigungen im Jahr 2009
Genehmigungen im Jahr 2010
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 418 14 433 848
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 287 7 817 139
– A0002 1 9 500
– A0003 104 3 424 157
– A0005 1 10 600
– A0006 7 800 674
– A0007 3 19 235
– A0008 16 1 653 030
– A0009 1 400 000
– A0010 1 23 010
– A0011 1 26 500
– A0013 5 11 345
– A0016 1 7 200
– A0018 2 166 458
– A0021 1 50 000
– A0022 1 15 000
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 426 18 603 468
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 311 10 520 990
– A0003 70 1 813 190
– A0006 8 4 348 500
– A0007 4 180 491
– A0008 19 1 151 778
– A0009 1 163 000
– A0010 1 150
– A0011 6 329 416
– A0013 4 3 347
– A0016 1 33 760
– A0018 1 6 746
– A0022 4 52 100
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1218Genehmigungen im Jahr 2011
Genehmigungen im Jahr 2012
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 438 144 108 649
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 332 13 963 484
– A0003 69 2 456 443
– A0005 1 74 151
– A0006 11 3 581 214
– A0007 3 2 830
– A0008 20 100 178
– A0010 2 17 354
– A0011 4 18 346
– A0013 4 23 687
– A0014 1 123 500 000
– A0016 1 6 794
– A0017 2 63 553
– A0018 2 144 600
– A0021 1 6 015
– A0022 2 150 000
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 450 40 415 406
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 355 19 478 057
– A0003 53 2 914 320
– A0005 1 89 800
– A0006 12 3 881 285
– A0007 2 701
– A0008 18 125 791
– A0009 5 1 550 452
– A0010 1 747 844
– A0011 6 5 070 504
– A0013 3 10 313
– A0014 1 6 500 000
– A0016 1 46 339
Drucksache 18/1218 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGenehmigungen im Jahr 2013
Anmerkung:
Da einzelne Genehmigungen mehrere Ausfuhrlistenpositionen umfassen
können, ist die Gesamtzahl der erteilten Genehmigungen kleiner als die Summe der
erfassten Ausfuhrlistenpositionen.
Eine ausführliche Beschreibung der Güter kann dem Rüstungsexportbericht für
das jeweilige Jahr entnommen werden.
Bezüglich der Ausfuhrlistenposition A0001 ist insbesondere anzumerken, dass
es sich hierbei fast ausschließlich um Jagd- und Sportwaffen handelt. Die
Ausfuhr von Kleinwaffen, die auch nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu
kontrollieren sind, mit Ursprung in Deutschland wurde nicht genehmigt (vgl. auch
Antwort zu Frage 4).
6. Wie viele Anträge auf den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern nach Russland wurden in den Jahren von 2005 bis 2013
abgelehnt (bitte einzeln mit Begründung nach Jahren aufschlüsseln)?
Nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz wurde im Jahr 2010 ein Antrag auf
Ausfuhr von Kriegswaffen der Nr. 29b der Kriegswaffenliste (Maschinenpistolen)
abgelehnt, da die Bewertung nach den Kriterien der „Politischen Grundsätze für
den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000
sowie den Kriterien des „Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates
vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der
Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ einer Ausfuhr
entgegenstand. Ausführungen zum Wert der beantragten Kriegswaffen können nicht
gemacht werden, da der Wert nicht zu den nach § 5 der Zweiten
Durchführungsverordnung zum Kriegswaffenkontrollgesetz für den Antrag auf Ausfuhr von
Kriegswaffen erforderlichen Angaben gehört.
Im Bereich der sonstigen Rüstungsgüter wurden die in den folgenden Tabellen
aufgeführten Anträge abgelehnt, da die Bewertung nach den Kriterien der
„Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 498 38 242 715
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 396 16 407 263
– A0003 68 4 370 576
– A0006 11 10 092 876
– A0007 3 425
– A0008 18 4 692 987
– A0009 2 562 500
– A0010 3 504 224
– A0011 7 1 002 787
– A0013 2 44 150
– A0014 3 554 756
– A0021 1 10 171
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1218tungsgütern“ aus dem Jahr 2000 sowie den Kriterien des „Gemeinsamen
Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern“ einer Ausfuhr entgegenstand.
Ablehnungen im Jahr 2005
Ablehnungen im Jahr 2006
Ablehnungen im Jahr 2007
Ablehnungen im Jahr 2008
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 5 51 440
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 5 51 440
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 8 668 134
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 6 79 634
– A0006 1 300 000
– A0015 1 288 500
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 3 163 807
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 2 18 866
– A0003 1 144 941
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 5 133 367
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 2 3 357
– A0010 1 54 539
– A0011 1 3 271
– A0015 1 72 200
Drucksache 18/1218 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAblehnungen im Jahr 2009
Ablehnungen im Jahr 2010
Ablehnungen im Jahr 2011
Ablehnungen im Jahr 2012
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 8 389 669
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 5 21 196
– A0011 2 355 542
– A0018 1 12 931
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 7 42 184
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 4 34 920
– A0018 3 7 264
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 7 80 033
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– davon A0001 6 79 633
– davon A0018 1 400
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 18 559 388
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 3 35 695
– A0003 1 20 250
– A0006 5 56 844
– A0011 1 4 082
– A0013 2 49 882
– A0017 2 3 375
– A0018 3 388 260
– A0022 1 1 000
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1218Ablehnungen im Jahr 2013
7. Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden in den Jahren
von 2005 bis 2013 tatsächlich ausgeführt, und zu welchem Warenwert
(bitte einzeln nach Jahren und Rüstungsgut aufschlüsseln)?
Tatsächliche Ausfuhren werden lediglich für Kriegswaffen statistisch erfasst,
nicht jedoch für sonstige Rüstungsgüter. Für Kriegswaffen liegen für den
Zeitraum von 2005 bis 2013 keine Ausfuhrmeldungen über den Export von
Kriegswaffen nach Russland vor.
8. Welche deutschen Unternehmen haben welche Kriegswaffen und sonstige
Rüstungsgüter in den Jahren von 2005 bis 2013 tatsächlich ausgeführt und
mit welchem Warenwert (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Welche Lizenzverkäufe für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter von
deutschen Unternehmen an Russland wurden im Zeitraum von 2005 bis
2013 genehmigt (bitte nach Unternehmen unter Angabe der Lizenz und
des Verkaufswertes auflisten)?
Das deutsche Außenwirtschaftsrecht basiert auf der Kontrolle der Ausfuhr von
Gütern und Technologie. Die der Ausfuhr zugrunde liegenden vertraglichen
Grundlagen, wie zum Beispiel Kaufverträge, aber auch entsprechende
Lizenzverträge, sind nicht Gegenstand gesonderter Genehmigungspflichten. Sie
werden entsprechend von der Bundesregierung auch nicht statistisch erfasst.
Kontrolllücken entstehen hierdurch nicht, da die konkreten Ausfuhren in Erfüllung
dieser Verträge, zum Beispiel die Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und
Technologie oder Zulieferung von in der Ausfuhrliste gelisteten Komponenten
für die Produktion im Ausland, genehmigungspflichtig sind.
10. Plant die Bundesregierung Genehmigungen für Lizenzverkäufe an
Russland aufzuheben?
Wenn ja, welche (bitte einzeln aufführen und begründen)?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Anzahl Wert in Euro
Gesamt 6 612 978
Davon enthielten Güter der
Ausfuhrlistenposition:
– A0001 2 106 207
– A0005 1 2 971
– A0006 2 152 800
– A0013 1 351 000
Drucksache 18/1218 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Welche deutschen Unternehmen erhielten im Zeitraum von 2005 bis 2013
eine Exportgenehmigung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
nach Russland?
Welche Anträge wurden abgelehnt, und welche Güter wurden tatsächlich
ausgeführt (bitte nach Unternehmen unter Angabe der Güter und ihres
jeweiligen Warenwertes auflisten)?
Die Namen der antragstellenden Unternehmen können wegen des
verfassungsrechtlich garantierten Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht
genannt werden.
Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von
ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen,
jedoch grundsätzlich nicht über alle auf deren Grundlage tatsächlich exportierten
Güter.
In den Jahren seit 2005 wurden jährlich folgende Genehmigungen und
Ablehnungen erteilt:
2005
Genehmigungen Ablehnungen
Position Anzahl Wert Anzahl Wert
C0 – Kerntechnische
Materialien, Anlagen und Ausrüstung
14 150 598 011 €
C1 – Besondere Werkstoffe und
Materialien und zugehörige
Ausrüstung
215 10 960 340 €
C2 – Werkstoffbearbeitung 156 44 898 243 € 1 317 075 €
C3 – Allgemeine Elektronik 29 5 026 668 €
C4 – Rechner 1 1 €
C5 – Telekommunikation/
Informationssicherheit
2 611 500 €
C6 – Sensoren und Laser 7 18 671 760 €
C7 – Luftfahrtelektronik und
Navigation
2 417 650 €
C8 – Meeres- und
Schiffstechnik
1 339 000 €
C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und
Antriebe
1 1 750 000 €
Gesamt 428 233 273 173 € 1 317 075 €
2006
Genehmigungen Ablehnungen
Position Anzahl Wert Anzahl Wert
C0 – Kerntechnische
Materialien, Anlagen und Ausrüstung
17 20 821 553 €
C1 – Besondere Werkstoffe und
Materialien und zugehörige
Ausrüstung
210 23 494 555 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1218C2 – Werkstoffbearbeitung 242 96 633 346 €
C3 – Allgemeine Elektronik 54 8 484 377 €
C4 – Rechner 5 168 861 €
C6 – Sensoren und Laser 13 526 166 €
C7 – Luftfahrtelektronik und
Navigation
2 307 790 €
C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und
Antriebe
1 512 616 €
Gesamt 544 150 949 264 €
2007
Genehmigungen Ablehnungen
Position Anzahl Wert Anzahl Wert
C0 – Kerntechnische
Materialien, Anlagen und Ausrüstung
19 70 345 494 €
C1 – Besondere Werkstoffe und
Materialien und zugehörige
Ausrüstung
278 30 066 468 € 1 369 425 €
C2 – Werkstoffbearbeitung 297 117 094 721 € 2 718 263 €
C3 – Allgemeine Elektronik 33 191 537 828 €
C4 – Rechner 2 2 €
C5 – Telekommunikation/
Informationssicherheit
1 108 478 €
C6 – Sensoren und Laser 30 3 181 395 €
C7 – Luftfahrtelektronik und
Navigation
3 331 600 €
C8 – Meeres- und
Schiffstechnik
1 10 605 €
C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und
Antriebe
1 27 948 €
Gesamt 665 412 704 539 € 3 1 087 688 €
2008
Genehmigungen Ablehnungen
Position Anzahl Wert Anzahl Wert
C0 – Kerntechnische
Materialien, Anlagen und Ausrüstung
14 24 133 236 €
C1 – Besondere Werkstoffe und
Materialien und zugehörige
Ausrüstung
303 17 156 788 €
C2 – Werkstoffbearbeitung 395 282 935 022 € 2 868 426 €
C3 – Allgemeine Elektronik 44 15 370 807 €
C4 – Rechner 2 523 909 €
Drucksache 18/1218 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeC6 – Sensoren und Laser 18 1 999 966 €
C7 – Luftfahrtelektronik und
Navigation
2 766 500 €
C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und
Antriebe
2 214 424 €
Gesamt 780 343 100 652 € 2 868 426 €
2009
Genehmigungen Ablehnungen
Position Anzahl Wert Anzahl Wert
C0 – Kerntechnische
Materialien, Anlagen und Ausrüstung
16 26 738 950 €
C1 – Besondere Werkstoffe und
Materialien und zugehörige
Ausrüstung
218 7 740 933 €
C2 – Werkstoffbearbeitung 240 212 660 441 € 3 1 016 690 €
C3 – Allgemeine Elektronik 31 13 168 867 €
C4 – Rechner 1 53 279 €
C5 – Telekommunikation/
Informationssicherheit
2 3 751 578 €
C6 – Sensoren und Laser 26 2 357 668 € 2 86 500 €
C7 – Luftfahrtelektronik und
Navigation
1 250 000 € 1 82 658 €
Gesamt 535 266 721 716 € 6 1 185 848 €
2010
Genehmigungen Ablehnungen
Position Anzahl Wert Anzahl Wert
C0 – Kerntechnische
Materialien, Anlagen und Ausrüstung
19 70 498 951 €
C1 – Besondere Werkstoffe und
Materialien und zugehörige
Ausrüstung
225 80 756 597 €
C2 – Werkstoffbearbeitung 258 99 714 882 €
C3 – Allgemeine Elektronik 45 16 589 438 €
C4 – Rechner 1 1 €
C5 – Telekommunikation/
Informationssicherheit
2 100 129 €
C6 – Sensoren und Laser 20 3 311 915 € 1 95 800 €
C7 – Luftfahrtelektronik und
Navigation
3 2 701 333 €
C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und
Antriebe
1 50 000 €
Gesamt 574 273 723 246 € 1 95 800 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12182011
Genehmigungen Ablehnungen
Position Anzahl Wert Anzahl Wert
C0 – Kerntechnische
Materialien, Anlagen und Ausrüstung
11 27 615 366 €
C1 – Besondere Werkstoffe und
Materialien und zugehörige
Ausrüstung
247 40 693 288 €
C2 – Werkstoffbearbeitung 382 134 317 564 €
C3 – Allgemeine Elektronik 72 18 179 070 €
C4 – Rechner 6 301 549 €
C5 – Telekommunikation/
Informationssicherheit
2 102 076 €
C6 – Sensoren und Laser 40 10 987 510 €
C7 – Luftfahrtelektronik und
Navigation
4 1 117 969 €
C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und
Antriebe
8 837 269 €
Gesamt 772 234 151 661 €
2012
Genehmigungen Ablehnungen
Position Anzahl Wert Anzahl Wert
C0 – Kerntechnische
Materialien, Anlagen und Ausrüstung
32 22 129 770 €
C1 – Besondere Werkstoffe und
Materialien und zugehörige
Ausrüstung
265 40 248 563 €
C2 – Werkstoffbearbeitung 409 176 349 131 €
C3 – Allgemeine Elektronik 94 59 297 854 €
C4 – Rechner 3 173 €
C5 – Telekommunikation/
Informationssicherheit
7 4 996 080 €
C6 – Sensoren und Laser 40 11 429 585 €
C7 – Luftfahrtelektronik und
Navigation
3 998 500 €
C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und
Antriebe
8 113 888 186 €
Gesamt 861 429 337 842 €
Drucksache 18/1218 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGenerell wird bei der Prüfung von Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter
auf Grundlage der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom
5. Mai 2009 ein differenzierter Ansatz verfolgt, der die abstrakte und konkrete
Gefahrenlage im Hinblick auf eine mögliche militärische Endverwendung oder
eine kritische Endverwendung im Bereich Massenvernichtungswaffen und
Trägertechnologie der Güter ermittelt und bewertet.
12. Plant die Bundesregierung, bestimmte Exportgenehmigungen im Bereich
der Güter mit doppeltem Verwendungszweck aufzuheben?
a) Wenn ja, welche (bitte einzeln aufführen und begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Erteilte Genehmigungen gelten
für zwei Jahre befristet. Die Frage eines Widerrufs bereits erteilter
Genehmigungen stellt sich daher allein für Genehmigungen, die seit April 2012 erteilt, aber
noch nicht ausgenutzt wurden.
Ob ein Widerruf noch nicht ausgenutzter Genehmigungen erforderlich ist, wird
geprüft. Unabhängig von der Frage eines Widerrufs wirkt die Bundesregierung
in kritischen Fällen darauf hin, dass es trotz erteilter Genehmigungen nicht zu
einer Ausfuhr kommt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage überprüft die Bundesregierung auch die
Anwendung der bei der Prüfung von Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-
Güter nach Russland geltenden Kriterien.
2013
Genehmigungen Ablehnungen
Position Anzahl Wert Anzahl Wert
C0 – Kerntechnische
Materialien, Anlagen und Ausrüstung
35 43 928 794 €
C1 – Besondere Werkstoffe und
Materialien und zugehörige
Ausrüstung
260 30 714 774 € 1 1 067 916 €
C2 – Werkstoffbearbeitung 481 243 974 415 €
C3 – Allgemeine Elektronik 109 21 608 678 €
C5 – Telekommunikation/
Informationssicherheit
6 24 698 €
C6 – Sensoren und Laser 38 15 131 605 €
C7 – Luftfahrtelektronik und
Navigation
4 629 598 €
C8 – Meeres- und
Schiffstechnik
1 1 057 700 €
C9 – Luftfahrt, Raumfahrt und
Antriebe
7 3 885 500 €
Gesamt 941 360 955 762 € 1 1 067 916 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/121813. Wie viele Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
wurden aufgrund des Tschetschenien- und Kaukasuskrieges nicht genehmigt
und/oder wurden aus diesem Anlass Genehmigungen zurückgenommen?
a) Wenn ja, welche (bitte mit Angabe des Rüstungsgutes, des Empfängers
und des Warenwertes)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer
Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus
dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen
Union 2008/944/GASP vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln
für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Es
wurden keine bereits erteilten Genehmigungen widerrufen.
14. Wie wurden die erteilten Exportgenehmigungen vor dem Hintergrund des
Tschetschenien- und Kaukasuskrieges begründet?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Erachtet die Bundesregierung den weiteren Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern nach Russland als konform mit den
Rüstungsexportrichtlinien, insbesondere in Bezug auf Abschnitt III.5 der
Rüstungsexportrichtlinien?
Wenn ja, plant die Bundesregierung ein Verbot für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Russland zu verhängen?
a) Wenn ja, wann, und für welche Rüstungsgüter (bitte nach Kategorien
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte mit Bezugnahme auf die
Rüstungsexportrichtlinien begründen)?
Aufgrund der aktuellen politischen Lage werden derzeit grundsätzlich keine
Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland erteilt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
16. Welche Position vertritt die Bundesregierung gemäß des Gemeinsamen
Standpunktes 2008/944/GSAP des Rates auf europäischer Ebene in Bezug
auf ein Waffenembargo für Russland?
Die Bundesregierung unternimmt im engen Schulterschluss mit den
europäischen Nachbarn alles, um eine diplomatische Lösung für die Krise in der
Ukraine zu finden und weitere Eskalationsschritte zu vermeiden. Die
Europäische Union hat betont, dass alle weiteren Schritte der Russischen Föderation zur
Destabilisierung der Lage in der Ukraine zu zusätzlichen und weitreichenden
Konsequenzen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits führen
würden; dies würde eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen betreffen.
Entsprechende Maßnahmen würden in neuen Beschlüssen des Rates geregelt. Solange
und soweit kein Waffenembargo verhängt ist, schreibt der Gemeinsame
Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern eine Einzelfallprüfung vor, die auf der Grundlage der Kriterien des Ge-
Drucksache 18/1218 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemeinsamen Standpunkts, der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für
den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000
sowie – seit dem 2. April 2014 – der Artikel 6 und 7 des Vertrags über den
Waffenhandel (ATT) erfolgt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]