[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1266
18. Wahlperiode 29.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1074 –
Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die
Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland verändern zu wollen.
Konkret wird ein Venture-Capital-Gesetz angekündigt mit dem Ziel,
Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv zu
machen. Zudem sollen Investitionen in junge (Wachstums-)Unternehmen
attraktiver gemacht werden.
1. Wie will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für
Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen verbessern?
Seit Juli 2013 ist die europäische Verordnung über Europäische
Risikokapitalfonds (EuVECA) in Kraft, welche Venture-Capital-Fonds einen sog. EU-Pass
zum EU-weiten Vertrieb an professionelle und semi-professionelle Anleger
bietet, sofern sich diese Fonds den Anforderungen der Verordnung unterwerfen.
Handlungsbedarf auf regulatorischer Ebene ist deshalb derzeit nicht erkennbar.
Darüber hinaus überprüft die Bundesregierung derzeit, ob und ggf. wie
Börsengänge für junge innovative Wachstumsunternehmen neu belebt werden könnten.
Eine stärkere Nutzung von Börsengängen als Exit-Option einer
Wagniskapitalbeteiligung könnte die Rahmenbedingungen für Beteiligungsinvestitionen in
neu gegründete Unternehmen verbessern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
2. Hält die Bundesregierung die steuerliche Transparenz von Venture-Capital-
Fonds für ein geeignetes Instrument zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Venture-Capital-Marktes beim Einwerben von
Mitteln?Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. April 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1266 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundesregierung weist darauf hin, dass Venture-Capital-Fonds nicht nur in
Form einer Kapitalgesellschaft, sondern gerade auch als Personengesellschaft
gegründet werden können. Personengesellschaften werden in Deutschland in
steuerlicher Hinsicht bereits nach geltendem Recht als transparent behandelt, so
dass es insoweit keiner Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen
Venture-Capital-Marktes beim Einwerben von Mitteln bedarf.
3. Welche rechtlichen und steuerlichen Änderungen der Rahmenbedingungen
für Wagniskapital plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan verfolgt
sie für das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture-Capital-Gesetz?
Generelles Anliegen der Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen für
Wagniskapital, einschließlich der rechtlichen und steuerlichen
Rahmenbedingungen, im steten Dialog mit weiteren Akteuren wie der Europäischen
Kommission international wettbewerbsfähig zu gestalten und Deutschland als Fonds-
und Investitionsstandort für Wagniskapital noch attraktiver zu machen. So wird
die Bundesregierung durch die Einführung einer Steuerbefreiung für den
Investitionszuschuss Wagniskapital (neuer Name: INVEST-Zuschuss für
Wagniskapital) die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapitalinvestitionen
verbessern (vgl. auch Antwort zu Frage 20). Die Bundesregierung wird sich
zudem für die Beibehaltung der anteiligen Steuerbefreiung des sog. Carried
Interest (§ 18 Absatz 1 Nummer 4 i. V. m. § 3 Nummer 40a des
Einkommensteuergesetzes – EStG) einsetzen.
Zu den Themen „Verlustbehandlung bei Gesellschafterwechseln“ (§ 8c des
Körperschaftsteuergesetzes – KStG) und „umsatzsteuerliche Behandlung des
Managementvergütung von Wagniskapitalfonds“ wird auf die Antworten zu den
Fragen 14 und 15 verwiesen.
Das aufsichtsrechtliche Bedürfnis nach Venture-Capital-Fonds wurde durch die
europäische Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds (EUVECA-VO,
Amtsblatt der Europäischen Union L 115/1 vom 25. April 2013) geregelt. Die
EUVECA-VO bietet Venture-Capital-Fonds einen sog. EU-Pass zum EU-
weiten Vertrieb an professionelle und semi-professionelle Anleger. Ob die
Umsetzung der EuVECA-VO auch eine Anpassung steuerlicher Vorschriften
erforderlich macht, wird zurzeit geprüft.
4. Welche Regulierungen plant die Bundesregierung für den Bereich des
Crowdfundings, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
Die Bundesregierung arbeitet derzeit daran, den Verbraucherschutz im
Finanzmarkt zu verbessern. Soweit Crowdfunding hiervon betroffen ist, wird die
Bundesregierung wird sich bei ihren Überlegungen hierzu um eine Lösung
bemühen, die sowohl den Anliegen des Verbraucherschutzes als auch den Anliegen
der mit Crowd-Investitionen finanzierten jungen Unternehmen gerecht wird.
Bei weiteren Schritten, einschließlich einer möglichen Regulierung des
Crowdfunding, wird die Bundesregierung auch Überlegungen der Europäischen
Kommission berücksichtigen, die beispielsweise die Einführung eines
„Gütezeichens“ zur Diskussion gestellt hat, um Vertrauen bei den Nutzern und Anlegern
zu schaffen.
5. Wie viel Risikokapital steht nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland zur Verfügung, und ist dies nach Einschätzung der Bundesregierung
ausreichend?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1266Zur Beantwortung der Frage nach der Verfügbarkeit von Risikokapital in
Deutschland müsste das zur Verfügung stehende Kapital aller in- und
ausländischen Investorengruppen – sowohl informelle als institutionelle – berücksichtigt
werden, deren Investitionsfokus auf Deutschland liegt. Eine valide Schätzung
liegt hierfür nicht vor. Das in Deutschland zur Verfügung stehende Risikokapital
wird daher durch die in Deutschland getätigten Investitionen angenähert.
Risikokapitalinvestitionen werden in keiner amtlichen Statistik erfasst, da es sich
bei Wagniskapitalgebern u. a. um informelle, nichtinstitutionalisierte
Marktteilnehmer handelt (z. B. Business Angels, Unternehmen). Daher werden der
Beantwortung der Fragen die Auswertungen des Bundesverbands Deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. (BVK) zugrunde gelegt. Die BVK-Zahlen
basieren auf Angaben von Beteiligungsgesellschaften und auf aus öffentlich
zugänglichen Quellen recherchierten und abgeleiteten Daten. Auf europäischer
Ebene stellt die European Venture Capital and Private Equity Association
(EVCA) entsprechendes Datenmaterial zur Verfügung.
Gemäß BVK-Statistik wurde 2013 in Deutschland Wagniskapital in Höhe von
673,89 Mio. Euro investiert. Im Vergleich zum Vorjahr (567,34 Mio. Euro im
Jahr 2012) stiegen die VC-Investitionen im Jahr 2013 zwar an, das Niveau in
den Jahren 2010 und 2011 von über 700 Mio. Euro konnte jedoch noch nicht
wieder erreicht werden.
Von den 673,89 Mio. Euro an investiertem Risiko entfallen 44,07 Mio. Euro auf
die Seed-, 372,97 Mio. Euro auf die Start-up- und 256,85 Mio. Euro auf die
Later-Stage-Phase.
674 Mio. Euro entspricht ca. 0,02 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts
(BIP). Länder, mit denen wir im Innovationswettbewerb stehen, weisen
teilweise deutlich höhere Anteile auf: Israel ca. 0,39 Prozent, USA ca. 0,17
Prozent, Schweden ca. 0,05 Prozent, Großbritannien ca. 0,04 Prozent, Schweiz ca.
0,03 Prozent, Frankreich ca. 0,03 Prozent, Europa gesamt ca. 0,02 Prozent
(Zahlen für 2012, Quellen: EVCA1, OECD2). Der im Vergleich zu anderen
führenden Innovationsnationen vergleichsweise niedrige Anteil von Venture-
Capitalfinanzierten Investitionen in Deutschland weist auf mögliches
Verbesserungspotenzial im deutschen Innovationssystem hin.
Risikokapitalinvestitionen in % zum BIP (Quelle: EVCA)
1 European Venture Capital and Private Equity Association (EVCA): 2012 Pan-European Private Equity
and Venture Capital Activity.
2 Organization of Economic Cooperation and Development: Entrepreneurship at a Glance 2013.
Investitionen in
Deutschland in Mio.
Euro (Quelle: BVK)
2010 2011 2012 2013
Seed 48,38 41,87 31,59 44,07
Start-up 386,42 399,66 335,24 372,97
Later Stage 288,64 275,87 200,51 256,85
Venture Capital gesamt 723,44 717,40 567,34 673,89
LU DK HU SE IE FI GB FR NO BE
0,118 0,072 0,067 0,053 0,044 0,041 0,038 0,032 0,030 0,030
NL CH Europa DE Baltic PT ES AU IT PL
0,027 0,025 0,024 0,021 0,018 0,010 0,009 0,008 0,004 0,002
Drucksache 18/1266 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Sieht die Bundesregierung bei der Versorgung mit Risikokapital ein
Marktversagen, und wenn ja, wodurch ist dieses Marktversagen nach Auffassung
der Bundesregierung verursacht?
In der Früh- und Expansionsphase ist die Unternehmensfinanzierung durch hohe
Risiken und einem hohen Grad an asymmetrischer Information gekennzeichnet.
Aufgrund der hohen Risiken, der schlechten Bonität und der wenigen
Sicherheiten stehen Bankdarlehen damit in der Regel selten zur Verfügung. Hieraus könne
sich eine Finanzierungslücke vor allem für das Early-Stage-Segment ergeben.
Der Mittelzufluss in Venture-Capital-Fonds ist von der zu erwartenden Rendite
oder allgemein dem Track Record abhängig. Fonds, die in der Seed- und
Startup-Phase investieren, haben in der Vergangenheit im Durchschnitt keine
positiven Renditen für ihre Fondsinvestoren erwirtschaften können. Daher ist das
Fundraising schwierig und die Mittelausstattung gering. Die Befriedigung der
Nachfrage nach Beteiligungskapital ist daher in den frühen Phasen schwierig.
7. Sieht die Bundesregierung es wegen eines Marktversagens oder aufgrund
anderer Gründe als gerechtfertigt an, wenn ein größerer Teil des Risikos von
der öffentlichen Hand übernommen wird als vom Gewinn?
Aufgrund der unter Antwort zu Frage 6 geschilderten Hausforderungen und der
wichtigen volkswirtschaftlichen Bedeutung junger innovativer Unternehmen
sieht die Bundesregierung die Förderung von Wagniskapital als gerechtfertigt
an. Dabei gibt es verschiedene Ansätze, Wagniskapital zu fördern: Die
öffentliche Hand kann sich z. B. als Investor (wie z. B. zum Großteil beim High-Tech-
Gründerfonds), als Koinvestor auf Ebene des einzelnen Investments (ERP-
Startfonds) oder auf Ebene eines Fonds oder Investors (ERP/EIF-Dachfonds; ERP/
EIF-European Angels Fund Germany) betätigen oder fördert Wagniskapital
über die Übernahme von Risiken, z. B. auch durch die Vergabe von Garantien.
Weiterhin ist zu unterscheiden, ob zu kommerziell, also zu gleichen
Bedingungen wie der private Ko-Investor finanziert wird oder mit einem Beihilfeelement.
Die genannten Wagniskapitalförderinstrumente des Bundes sind durchweg
symmetrisch gestaltet und enthalten keine Begünstigung des privaten Investors.
Einige Förderformen mit asymmetrischer Risikoverteilung sind aus dem Ausland
bekannt. Ein Beispiel für ein deutsches Instrument mit Beihilfewert und
asymmetrischer Risikoverteilung ist der Investitionszuschuss Wagniskapital (neuer
Name: INVEST-Zuschuss für Wagniskapital), durch den dem Investor 20
Prozent seiner Beteiligung als Zuschuss erstattet wird, er jedoch 100 Prozent der
erworbenen Geschäftsanteile behält. Somit trägt er nur 80 Prozent des Risikos.
8. Wie viel Risikokapital steht nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen
Ländern der Europäischen Union zur Verfügung, und welche Ursachen
sieht die Bundesregierung für einen unterschiedlichen Zugang zum
Risikokapital in der Europäischen Union?
In einigen anderen EU-Ländern wird im Verhältnis zum BIP deutlich mehr
Wagniskapital investiert als in Deutschland (vgl. Antwort zu Frage 5). Verlässliche
Daten zu den unterschiedlichen Zugängen liegen nicht vor, eine der Ursachen
könnte die in Deutschland im Vergleich zu angelsächsischen Daten geringere
Bedeutung von Pensionsfonds sein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1266 9. Wie verteilt sich die Verfügbarkeit von Risikokapital auf die
verschiedenen Finanzierungsphasen von jungen Unternehmen – Seed Stage, Early
Sage, Later Stage?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Rendite eines europäischen Venture-Capital-Fonds (bitte nach Ländern
des Fondssitzes bzw. Zielland der Investitionen und Jahr des Fondsstartes
aufschlüsseln)?
Zu den Venture-Capital-Renditen in Europa gibt es eine Studie des europäischen
Verbandes EVCA mit Stichtag 31. Dezember 2012. Danach ergaben sich in
Europa jährliche Nettorenditen im Frühphasenmarkt (Seed und Early Stage) im
vorherigen Fünfjahreszeitraum von minus 1,83 Prozent p. a., im
Zehnjahreszeitraum von minus 1,37 Prozent p. a. und im Zwanzigjahreszeitraum von minus
0,65 Prozent p. a. Im Spätphasenwagniskapitalmarkt (Later Stage) ergaben sich
in Europa jährliche Nettorenditen im vorherigen Fünfjahreszeitraum von plus
0,43 Prozent p. a., im Zehnjahreszeitraum von plus 0,26 Prozent p. a. und im
Zwanzigjahreszeitraum von plus 3,35 Prozent p. a. Eine europäische Studie, die
die Renditen aufgegliedert nach den Ländern des Fondssitzes, den Zielländern
der Investitionen und den Jahren des Fondsstartes umfassend und nicht nur für
einzelne Länder erfasst, liegt der Bundesregierung nicht vor.
11. Sieht die Bundesregierung in Deutschland eine mangelnde
Risikobereitschaft der Kapitalgeber, in junge innovative Unternehmen zu investieren,
wie differenziert sich dies nach Branchen, und wenn ja, welche Gründe
sieht die Bundesregierung hierfür?
Die Risikobereitschaft der Investoren hängt sehr stark von den
Ertragserwartungen ab. Sind diese aufgrund schlechter Renditen oder ungünstiger
Rahmenbedingungen unzureichend, sinkt die Investitionsbereitschaft. Zu beobachten ist
eine Verschiebung der Investitionsschwerpunkte weg von kapitalintensiven
Branchen mit langem Investitionshorizont (Bio-Pharma, Cleantech, o. Ä.), bei
denen der Erfolg oder Misserfolg eines Investments erst nach langen Jahren
sichtbar wird. Stattdessen setzen die Venture-Capital-Gesellschaften stärker auf
kapital- und damit risikoarme Investments (vergleichsweise kleine
Finanzierungsrunden, Branchenfokus eher im Bereich IT/Internet/E-Commerce), bei denen
verhältnismäßig kleine Finanzierungen anfangs und auch perspektivisch
notwendig sind und bei denen die Geschäftsmodelle schnell wachsen oder schnelle
Erfolge zeigen können. Die Zahl großer Finanzierungsrunden (> 10 Mio. Euro) ist
zuletzt gesunken und solche Runden sind eigentlich nur durch Einbindung
internationaler Investoren umsetzbar.
12. Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten
Risikokapitalgeber für junge Unternehmen in Deutschland (bitte nach Inland und
Ausland aufschlüsseln)?
Wagniskapital wird von Business Angels und Venture-Capital-Fonds (private,
öffentliche und Corporate-Venture-Fonds) zur Verfügung gestellt. Business
Angels konzentrieren sich dabei vor allem auf die Phase kurz nach der
Unternehmensgründung, während Venture-Capital-Fonds in der Regel später einsteigen.
Dabei gewinnen ausländische Venture-Capital-Fonds derzeit an Bedeutung: Das
in Deutschland investierte Risikokapital übersteigt die letzten Jahre das Volu-
Drucksache 18/1266 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemen der in Deutschland neu aufgelegten Fonds. Ausländische Fonds decken
derzeit bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs in Deutschland ab.
Fundraising deutscher Venture-Capital-Fonds vs. Venture-Capital-Investitionen
in Deutschland (Quelle: PEREP Analytics/BVK)
Venture-Capital-Investitionen in Deutschland nach Herkunft/Sitz der Venture-
Capital-Gesellschaften (Quelle: PEREP Analytics/BVK)
13. Welche Änderungen plant die Bundesregierung im Bereich der Venture-
Capital-Fonds, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsatzsteuerpflicht für
Fondsmanagementleistungen, und hält es die Bundesregierung für sinnvoll, diese
abzuschaffen?
Die vonseiten der Beteiligungswirtschaft geschilderte unterschiedliche
Umsatzsteuerbesteuerung der Fondsmanagementdienstleistungen in Europa konnte noch
nicht abschließend geklärt werden.
15. Hält die Bundesregierung eine Modifizierung der Mantelkaufregelung
(§ 8c des Körperschaftsteuergesetzes – KStG), Verlustvorträge im Falle
von Wagniskapital zuzulassen, für sinnvoll, und wie hoch wären die
Steuermindereinnahmen einer solchen Änderung?
Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I
2009 S. 3950) wurde § 8c KStG u. a. um die sogenannte Stille-Reserve-Klausel
in Mio. Euro 2010 2011 2012 2013
Fundraising deutscher
VC Fonds
564,0 1.377,0 376,4 440,4
Investitionen in
Venture Capital gesamt
723,4 717,4 567,3 673,9
Differenz - 159,4 659,6 -190,9 -233,5
in Mio. Euro 2012 2013
Deutsche Zentrale 404,9 437,8
Lokales Büro einer ausl. VC
Gesellschaft
25,9 35,7
Ausländische VC-Gesellschaft ohne
Büro in D
136,5 200,4
Summe VC Investitionen in D 567,3 673,9
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1266ergänzt, wonach Verlustvorträge in Höhe der vorhandenen stillen Reserven
erhalten bleiben. Von dieser Regelung profitieren bereits auch Unternehmen, in
denen Wagniskapital investiert wird. Im Übrigen hat die Europäische
Kommission die durch das Bürgerentlastungsgesetz vom 16. Juli 2009 (BGBl. I 2009
S. 1959) ebenfalls eingeführte Sanierungsklausel als unionsrechtswidrige
Beihilfe eingestuft. Die gegen diese Entscheidung vor dem Europäischen Gericht
anhängigen Klageverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Die
Bundesregierung ist zuversichtlich, dass einer der Klagen stattgegeben wird. Sollte das
Europäische Gericht hingegen der Auffassung der Kommission folgen, wird die
Bundesregierung den § 8c KStG unter Berücksichtigung der Grundsätze dieser
Entscheidung zur Sanierungsklausel neu bewerten, auch in dem Bemühen, dabei
die Interessen der Wagniskapitalfinanzierung zu berücksichtigen.
16. Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung eine Ausnahme für
Wagniskapital analog der Sanierungsklausel europarechtskonform, und unter
welchen Bedingungen?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung einen Bedarf für eine
Steuerstundung von Veräußerungsgewinnen?
Soweit mit der Steuerstundung für Veräußerungsgewinne die Einführung einer
sog. „Roll-Over-Lösung“ gemeint ist, bietet bereits das geltende Recht
Möglichkeiten, Veräußerungserlöse entweder auf neue Investitionen zu übertragen und
damit einen Steuerstundungseffekt zu erreichen oder steuerfrei zu
vereinnahmen. Ein gewerblich tätiger Business Angel kann nämlich seinen Gewinn aus
der Veräußerung einer mindestens sechs Jahre im inländischen
Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung nach geltendem Recht nach Maßgabe des § 6b
Absatz 10 EStG bis zu einer Höhe von 500 000 Euro auf neue Beteiligungen
übertragen (= Roll-Over) und so die Versteuerung des Gewinns zeitlich bis zum
Verkauf des Reinvestitionsobjekts hinausschieben. Zudem können Business Angels
ihre Investitionen auch über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft
tätigen. In diesem Fall wären die Erlöse aus dem Verkauf einer Beteiligung nach
§ 8b KStG steuerfrei, so dass es nach geltendem Recht hier einer Roll-Over-
Lösung nicht mehr bedarf.
18. An welche Bedingungen wäre eine solche Stundung zu knüpfen, und
welche Steuermindereinnahmen wären daraus zu erwarten?
Die Frage stellt sich nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Insoweit wird
auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Wie lautet die erste Bilanz der Bundesregierung zu dem am 15. Mai 2013
gestarteten Programm des Wagniskapitalzuschusses?
Der Investitionszuschuss Wagniskapital (neuer Name: INVEST-Zuschuss für
Wagniskapital) wurde gut am Markt angenommen. Seit Mai 2013 bewilligte das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für 345
Investitionen privater Kapitalgeber in Höhe von 5,3 Mio. Euro (Stand 11. April
2014). Damit konnte Wagniskapital von über 25 Mio. Euro für junge innovative
Unternehmen mobilisiert werden.
Drucksache 18/1266 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Veränderung des
Wagniskapitalzuschusses, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei?
Auf Basis der ersten Erfahrungen mit dem Investitionszuschuss Wagniskapital
wurde kürzlich die Förderrichtlinie angepasst, um den Besonderheiten des
deutschen Wagniskapitalmarktes noch besser gerecht zu werden. Die neue Richtlinie
tritt am 22. April 2014 in Kraft. Neben Änderungen der Fördervoraussetzungen,
die sowohl die Investoren als auch die Unternehmen betreffen, wird die
Maßnahme in „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“ umbenannt. Die Förderhöhe
bleibt unverändert. Weiter strebt die Bundesregierung eine Steuerbefreiung des
Zuschusses an, damit die Anreizsetzung der Maßnahme vollständig zur Wirkung
kommen kann (vgl. Antwort zu Frage 21). Die Steuerbefreiung soll zeitnah
umgesetzt werden.
21. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Befreiung von Ertragsteuern auf
den Wagniskapitalzuschuss für eine sinnvolle Maßnahme?
Der Investitionszuschuss Wagniskapital (neu: INVEST-Zuschuss für
Wagniskapital) und wurde vor ca. einem Jahr (im Mai 2013) vom federführenden
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingeführt. Business Angels erhalten
danach für ihre Investments in nichtbörsennotierte Kapitalgesellschaften einen
Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der investierten Summe (bezuschusste
Investitionen von mindestens 10 000 Euro und maximal 250 000 Euro). Die geplante
Befreiung des Zuschusses von Ertragssteuern ist aus Sicht der Bundesregierung
eine sinnvolle Maßnahme, mit der die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen
für Wagniskapitalfinanzierung nachhaltig verbessert und damit die Vorgabe des
Koalitionsvertrags umgesetzt wird.
22. Welche Förder- und Finanzierungsinstrumente für Wagniskapital gibt es
auf Bundes- bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länder- bzw.
EU-Ebene, wie beurteilt die Bundesregierung diese auf ihre Wirkung und
Kompatibilität, und sieht die Bundesregierung hier Anpassungsbedarf?
Einen Überblick über die bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (
www.foerderdatenbank.de).
Die Förderangebote auf Ebene des Bundes (insbesondere der High-Tech-
Gründerfonds, der ERP-Startfonds, der ERP/EIF-Venture-Dachfonds, der ERP/EIF-
Business Angels Fund Germany, EXIST, das KfW-Programm WIN und der
Investitionszuschuss Wagniskapital) sind in ihrer Ausdifferenzierung (z. B. nach
Phasen der Unternehmensentwicklung, Beihilfewert, Unterscheidung nach
direkten Investments in die Unternehmen und indirekten Investments über Fonds
und refinanzierte Investoren) sehr gut aufeinander abgestimmt und ergänzen
einander weitgehend überschneidungsfrei.
Die Förderangebote der Länder setzen in der Regel auf den verfügbaren
europäischen und Bundesangeboten auf und ergänzen diese insbesondere mit Blick auf
regionale Bedarfe, z. B. durch den Einsatz von europäischen EFRE-Mitteln, die
ausschließlich von den Bundesländern bewirtschaftet werden oder in der Pre-
Seed-Phase mit einem stark regionalen Marktbezug.
Die europäischen Förderangebote sind ganz überwiegend indirekt ausgelegt,
d. h. wählen den Weg über nationale Intermediäre oder kooperieren mit diesen,
wie z. B. der Europäische Investitionsfonds (EIF) bei seinen Programmen in
Kooperation mit dem ERP-Sondervermögen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/126623. Wie bewertet die Bundesregierung die teilweise Steuerbefreiung für das
sogenannte carried interest in § 3 Nummer 40a des
Einkommensteuergesetzes, und plant sie hier eine Abschaffung oder Änderung dieser Vorschrift?
Der Carried Interest ist der von Wagniskapitalfonds den Fondsinitiatoren
(= Carry Holder) gezahlte, überproportionale, erfolgsabhängige Gewinnanteil.
Soweit dieser von vermögensverwaltenden Wagniskapitalfonds unter der
Voraussetzung, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter des Fonds zuvor ihr
gesamtes eingezahltes Kapital zurückerhalten haben, gezahlt wird (§ 18 Absatz 1
Nummer 4 EStG), ist dieser zu 40 Prozent steuerfrei (§ 3 Nummer 40a EStG).
Diese teilweise Steuerbefreiung für den Carried Interest in § 3 Nummer 40a EStG
hat sich nach Auffassung der Bundesregierung durchgehend bewährt. Eine
Abschaffung oder Aufhebung dieser Vorschrift ist nicht geplant.
24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrates
(Bundesratsdrucksachen 684/12 und 92/14) zur steuerlichen Behandlung von carried
interest, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung kann sich der Auffassung des Bundesrates nicht
anschließen. Sie trägt erheblich dazu bei, gerade jungen Unternehmen, die auf
Wagniskapital angewiesen sind, die Deckung ihres Finanzbedarfs zu erleichtern. Die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapitalfinanzierungen ist ein
wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Die Aufhebung der wirtschaftlich
weiterhin sinnvollen und international üblichen Begünstigung des Carried
Interest würde dieses Anliegen konterkarieren. Die Gründe für die Einführung der
Steuerbegünstigung des Carried Interest bestehen damit unverändert fort.
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Effektivität und der Effizienz der Steuervergünstigung für carried interest im
Hinblick auf die bessere Verfügbarkeit von Wagniskapital vor, und wie schätzt
die Bundesregierung die Wirkung des Instruments für diesen Zweck ein?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass
diese Steuervergünstigung für die Auswahl des Managementstandorts von Venture-
Capital-Fonds und damit für die Verfügbarkeit von Wagniskapital in Deutschland
von großer Bedeutung ist. Die Aufhebung der Steuerbegünstigung würde
letztlich zur Abwanderung der Initiatoren von Beteiligungskapitalfonds in andere
Länder führen. Außerdem ist gerade im Bereich von Frühphasenfinanzierungen
die räumliche Nähe der Initiatoren zu den Portfoliogesellschaften zwingend für
den Erfolg der Investments erforderlich. Insbesondere unter dieser räumlichen
und zeitlichen Perspektive ist die Steuervergünstigung des Carried Interest sehr
effektiv, so dass die Gründe für die Einführung dieser Steuerbegünstigung
unverändert fortbestehen.
26. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung für die Steuervergünstigung
des carried interest, analog der von der Bundesregierung in der letzten
Wahlperiode veranlassten Prüfungen von mehreren
Steuervergünstigungen durch Wirtschaftsforschungsinstitute (ZEW Mannheim, FiFo Köln,
Copenhagen Economics), und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant keine Evaluierung für die Steuervergünstigung des
Carried Interest. Zur Begründung wird auf die Antworten zu den Fragen 24
und 25 verwiesen.
Drucksache 18/1266 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, junge,
forschungsintensive Unternehmen direkt zu fördern?
Junge, forschungsintensive Unternehmen können auf verschiedene Forschungs-
und Innovationsförderprogramme der Bundesregierung zurückgreifen, um die
weitere Finanzierung ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu
erleichtern. Hier stehen ihnen sowohl technologieoffene Maßnahmen, wie
insbesondere das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand und die Industrielle
Gemeinschaftsforschung, und die Förderinitiative KMU-innovativ für
Spitzenforschung betreibende kleine und mittlere Unternehmen als auch die verschiedenen
Fachprogramme des Bundes, in denen gerade auch die Beteiligung von
forschungs- und innovationsstarken KMU an Kooperations- und Verbundprojekte
gefördert wird, zur Verfügung. Ferner ist auch die Unterstützung zu
berücksichtigen, die den in der Fragestellung genannten Unternehmen über
Querschnittsmaßnahmen, wie z. B. der Förderung von Clustern und Netzwerken, zu Teil wird.
28. Inwiefern plant die Bundesregierung die Einführung einer steuerlichen
Forschungsförderung?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung des
Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und
Forschung verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/732 vom 6. März 2014).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]