[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1361
18. Wahlperiode 07.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Niema Movassat,
Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1117 –
Krisenprävention und Konfliktbearbeitung 20 Jahre nach dem Völkermord
in Ruanda
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem 6. April 1994 wurden innerhalb von 100 Tagen etwa 800 000
Menschen in Ruanda ermordet. Doch der Völkermord begann nicht mit den Morden
des Jahres 1994, sondern diese waren der Höhepunkt einer Eskalation von
Menschenrechtsverbrechen seit dem Jahr 1990. Sie wurden spätestens seit dem
Jahr 1992 mit dem Ziel geplant und vorbereitet, die Bevölkerungsgruppe der
Tutsi (sowie moderate Hutu) auszulöschen. Trotz dieser langen Vorgeschichte
und eindeutiger Warnsignale und Berichte reagierte die internationale
Gemeinschaft vollkommen unzureichend und teilweise auch kontraproduktiv auf den
sich abzeichnenden Völkermord.
20 Jahre nach dem Völkermord hat die Bundesregierung erklärt, mehr
Verantwortung in der Welt übernehmen zu wollen. Sie will zu diesem Zweck vor
allem die Entsendung der Bundeswehr in die weltweiten Krisengebiete
forcieren, obwohl die rechtlichen und politischen Schwellen für Militäreinsätze aus
gutem Grund so hoch liegen, dass das Militär gar nicht präventiv eingesetzt
werden kann. Zudem sind die größten Truppensteller ehemalige
Kolonialmächte, wie vor 20 Jahren die belgischen und französischen Truppen, oder
Nachbarländer, die selber in die lokalen Machtkämpfe verwickelt sind. Aus
diesem Grund werden die militärischen Streitkräfte trotz ihrer Einbindung in
UN-Strukturen oft nicht als neutrale Akteure betrachtet. Aufständische
Bewegungen und auch beträchtliche Teile der Zivilbevölkerung begreifen die
Präsenz von ausländischen Streitkräften im Rahmen von internationalen
Militärmissionen stattdessen häufig als Versuch der früheren Kolonialmächte und
Nachbarstaaten, ihre geostrategischen und wirtschaftlichen Interessen
durchzusetzen.
Demgegenüber sind die Kapazitäten für zivile Krisenprävention aus Sicht der
Fragesteller erschreckend unzureichend. Angesichts der sich bei aktuellen
Konflikten wie im Südsudan und der Zentralafrikanischen Republik
wiederholenden Konfliktmuster mit sich über längere Zeiträume aufbauenden
Eskalationsspiralen stellt sich die Frage, welche Lehren die Bundesregierung aus
dem Fehlen von ziviler Krisenprävention in Ruanda gezogen hat.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1361 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die zivile Krisenprävention ist ein wichtiges außenpolitisches Instrument zur
unterstützenden Begleitung von Transformationsprozessen und zur
kurzfristigen Stabilisierung fragiler bzw. konfliktbehafteter Staaten, das sich sowohl auf
internationaler als auch auf nationaler Ebene seit dem Jahr 1994 erheblich
fortentwickelt hat.
Die Bundesregierung hat hierzu im Jahr 2004 den ressortübergreifenden
Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“
verabschiedet, der zum Ziel hat, Krisenprävention als politische
Querschnittsaufgabe auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene zu verankern. Die
Handlungsempfehlungen des Aktionsplans konzentrieren sich u. a. auf die Stärkung
deutscher Beiträge zu multilateralen politischen Prozessen, den Wiederaufbau
staatlicher Strukturen in Krisenregionen sowie die Stärkung von Demokratie,
Rechtsstaat und Zivilgesellschaft. Dem Aktionsplan liegt ein umfassendes
Verständnis von Krisenprävention zugrunde, dergestalt, dass die vielfältigen und
komplexen Ursachen gewaltsamer Konflikte flexible, auf den konkreten
Einzelfall bezogene, multilateral und national abgestimmte Maßnahmen erfordern.
Nachhaltige Krisenprävention kann nur mit einem umfassenden Ansatz
gelingen, der alle Politikfelder, insbesondere die Außen-, Sicherheits-, Wirtschafts-,
Entwicklungs- und Umweltpolitik, einschließt und diese zu einem kohärenten
Ganzen zusammenfügt (vernetzter Ansatz). Bei diesem umfassenden Ansatz
stehen zivile Maßnahmen im Vordergrund. Die Bundesregierung setzt sich seit
längerem dafür ein, die zivilen Komponenten in multilateralen
Friedensmissionen zu stärken, auszubauen und weiterzuentwickeln, und will auch ihre
eigenen Strukturen im Bereich der zivilen Krisenprävention weiter ausbauen.
Die erklärte Absicht der Bundesregierung, mehr Verantwortung in der Welt zu
übernehmen, ordnet sich in die laufenden internationalen Anstrengungen ein,
eine Wiederholung von Ereignissen wie denen in Ruanda künftig zu vermeiden.
Hierzu will sie außenpolitisch früher, entschiedener und substanzieller handeln
und dabei dem oben erläuterten umfassenden Ansatz folgen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtig vorhandenen
Kapazitäten der Vereinten Nationen im Hinblick auf die Früherkennungsfunktion,
sich anbahnende, umfassende Menschenrechtsverbrechen (z. B.
Massenvertreibungen von Zivilistinnen und Zivilisten, Kriegsverbrechen,
Völkermord) wahrnehmen, einordnen und bewerten zu können?
a) Für welche Krisenarten (humanitäre, politische, militärische, finanzielle,
administrative, internationale Kriege, Bürgerkriege, externe
Gewaltakteure usw.) erkennt die Bundesregierung die stärksten Defizite, und
welche geografischen Konfliktregionen sind davon am stärksten
betroffen?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie,
damit diese Defizite behoben werden?
c) Welche anderen lokalen, regionalen oder internationalen Akteure sind
nach Meinung der Bundesregierung (je nach Region oder Krisenart)
ähnlich gut oder besser geeignet, um mögliche größere
Menschenrechtsverbrechen frühzeitig zu erkennen (bitte ggf. nach Region und/oder
Krisenart aufschlüsseln)?
Die Kapazitäten und Aktivitäten der Vereinten Nationen zur Früherkennung von
drohenden Massenverbrechen und zu einem entsprechenden Eingreifen stehen
in einem engen Zusammenhang und können nicht immer streng unterschieden
werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1361Aus Sicht der Bundesregierung sind die Vereinten Nationen mit ihren Unter- und
Sonderorganisationen wegen deren einzigartiger Legitimität, im Namen der
ganzen internationalen Gemeinschaft zu sprechen und zu handeln, wegen deren
breiten Instrumentariums, ihrer weltweiten Präsenz und ihrer langjährigen
Erfahrung in Konfliktregionen grundsätzlich ein besonders gut geeigneter
Akteur, um drohenden Massenverbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen,
ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
entgegenzuwirken. Die von den Vereinten Nationen beauftragte unabhängige Untersuchung
ihres Handelns während des Völkermords in Ruanda und der Review von 1999
zu den Massenverbrechen von Srebrenica haben wesentlich zur Entwicklung der
Schutzverantwortung und zur Annahme dieses Konzepts durch den Weltgipfel
im Jahr 2005 beigetragen. Als Mitglied der so genannten Freundesgruppe der
Schutzverantwortung bei den Vereinten Nationen in New York setzt sich die
Bundesregierung für die Stärkung und Umsetzung dieses Konzepts durch die
Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten ein.
In Reaktion auf die Erfahrungen in Ruanda und Srebrenica haben die Vereinten
Nationen ihre Kapazitäten zur Früherkennung und Verhinderung von Krisen,
schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen sowie drohenden
Massenverbrechen beständig ausgebaut.
So sind für die Früherkennung insbesondere die Hauptabteilung für politische
Angelegenheiten, das Büro der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für
Menschenrechte (UNHCHR) und der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
in ihren Fähigkeiten gestärkt worden. Die Vereinten Nationen erhalten
Informationen durch ihre Regionalbüros in Westafrika, Zentralafrika und Zentralasien,
ihre politischen Missionen UNAMI (Republik Irak), UNAMA (Islamische
Republik Afghanistan), UNIPSIL (Republik Sierra Leone), UNIOGBIS
(Republik Guinea-Bissau), BNUB (Republik Burundi), UNSOM (Bundesrepublik
Somalia), die VN-Büros bei der Afrikanischen Union (AU) und der
Europäischen Union, ihre politischen Sondergesandten und Menschenrechts-
Sondergesandten, ihre Friedensmissionen, die lokalen und regionalen Feldpräsenzen
sowie die Menschenrechtsberater des Büros der Hohen Kommissarin für
Menschenrechte, die VN-Länderteams in 138 Ländern und durch
situationsspezifische Fact-Finding-Missionen sowie Ermittlungen und Untersuchungen.
Berichte dieser Stellen werden ausgewertet durch die Hauptabteilung für politische
Angelegenheiten, durch die Hauptabteilung für Friedensoperationen, das Büro
der Hohen Kommissarin für Menschenrechte und eine Anzahl spezialisierter
Büros, wie etwa die Büros des Sonderberaters für die Verhinderung von
Völkermord, der Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten und der
Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte. Diese berichten dem
Sicherheitsrat, der Generalversammlung und dem Menschenrechtsrat anlassbezogen
oder in regelmäßigen Frühwarnberichten.
In gleicher Weise sind die Kapazitäten zur Verhinderung von Massenverbrechen
weiter entwickelt worden. So wurde im Jahr 2004 der Posten des Sonderberaters
für die Verhinderung von Völkermord eingerichtet. Dessen Tätigkeit hat sich
über die Jahre von normativer zu operativer Arbeit verlagert. Er berichtet immer
häufiger anlassbezogen dem Sicherheitsrat, der Generalversammlung und dem
Menschenrechtsrat und wirkt damit darauf hin, dass die Abwehr drohender
Massenverbrechen, wo nötig, bei deren Entscheidungen Berücksichtigung findet. Im
Jahr 2009 legte der Sonderberater erstmals sein Analyse-Instrument zum
Erkennen von Situationen drohender Massenverbrechen vor. Dieses Instrument hat
einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung von drohenden Massenverbrechen
und insbesondere Völkermord geleistet. Es wird derzeit aufgrund neuerer
Erkenntnisse überarbeitet.
Im Jahr 2008 wurde auch der Posten des Sonderberaters für die
Schutzverantwortung eingerichtet, der in der Folge wesentlich dazu beigetragen hat, dass die
Schutzverantwortung von immer mehr Staaten unterstützt wird und in einer
Drucksache 18/1361 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewachsenden Zahl von Resolutionen zur Begründung des gemeinsamen
Handelns der Staatengemeinschaft herangezogen wird.
Besonders sichtbar sind die Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen
auf offizieller Ebene (sogenannter Track One-Prozess) durch Sondergesandte
des VN-Generalsekretärs, wie Lakhdar Brahimi im Syrienkonflikt. Aber auch
viele Leiterinnen und Leiter der Friedensmissionen und politischen Missionen
der Vereinten Nationen übernehmen wichtige und kontinuierliche
Vermittlungsarbeit auf offizieller Ebene. Aus Sicht der Bundesregierung leisten die Vereinten
Nationen hier wichtige und in vielen Fällen alternativlose Arbeit. Das Beispiel
Syrien zeigt aber auch, dass selbst offizielle Vermittlungsbemühungen der
Vereinten Nationen ohne eine dahinter stehende geschlossene Haltung der
Staatengemeinschaft nur schwerlich Erfolge hervorbringen können.
Bei eher niederschwelligen und lokalen Konflikten sind die
Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen weniger sichtbar. Aber auch hier leisten sie aus
Sicht der Bundesregierung wichtige Arbeit. Im Jahr 2006 wurde eine in der
Abteilung für politische Fragen angesiedelte Einheit zur Unterstützung oder
Durchführung von Mediationsprozessen (Mediation Support Unit/MSU) eingerichtet.
Das MSU erhielt im Jahr 2008 ein Stand-by-Team erfahrener Mediatorinnen und
Mediatoren, die innerhalb kürzester Zeit in Konfliktregionen entsandt werden
können und werden. Die meisten dieser Mediatorinnen und Mediatoren
entstammen zivilgesellschaftlichen Organisationen und werden von den Vereinten
Nationen zur Begleitung von Verhandlungsprozessen auf gesellschaftlicher
Ebene eingesetzt (sogenannter Track Two-Prozess). Diese Einsätze erfolgen
sowohl im Rahmen von Friedensmissionen als auch bei Konfliktvermittlungen
außerhalb der Friedensmissionen. Im Jahr 2012 legte das MSU die Leitlinien für
Mediationsprozesse und die Leitlinien für den Umgang mit sexueller Gewalt in
Mediationsprozessen vor, die für in der Mediation tätige Regierungen und
zivilgesellschaftliche Organisationen einheitlich hohe Standards für
Mediationsprozesse setzen.
Die Kapazitäten für ziviles Peacekeeping wurden ebenfalls ausgebaut. Die
meisten VN-Friedensmissionen sind mittlerweile integrierte, multidimensionale
Friedensmissionen mit starken zivilen und polizeilichen Komponenten, die je
nach Mandat ein breites Aufgabenspektrum vom Staatsaufbau über
Polizeiausbildung, Sicherheitssektorreform, Justizaufbau, Schutz der Zivilbevölkerung,
Menschenrechtsbeobachtung bis hin zum Schutz und zur Koordinierung von
humanitärer und Entwicklungshilfe umfassen. Die Vereinten Nationen sind bei
einer Mandatierung durch den Sicherheitsrat im Fall plötzlicher Krisen schnell
in der Lage, auch erste zivile und polizeiliche Komponenten zur Verfügung zu
stellen.
Besonderes Augenmerk richten die Vereinten Nationen in einigen Missionen auf
eine breite innergesellschaftliche Verständigung, z. B. durch die Förderung von
Radiostationen oder -sendungen. Ein besonders markantes Beispiel ist das von
den Vereinten Nationen im Rahmen von UNMISS in der Republik Südsudan
betriebene Radio Miraya, das von Deutschland über fünf Jahre mitfinanziert
wurde.
Dennoch gab es immer wieder Situationen, in denen bezüglich der
Früherkennung und eines rechtzeitigen Eingreifens der Vereinten Nationen Defizite
sichtbar wurden. Nach Ruanda und Srebrenica gehörte dazu zuletzt auch der Konflikt
in Sri Lanka im Jahr 2009, dessen Aufarbeitung das Generalsekretariat deshalb
besondere Bedeutung beigemessen hat. Das VN-Sekretariat hat auf diese
Erfahrungen mit einer Reihe von Reforminitiativen reagiert, wie z. B. dem Brahimi-
Report aus dem Jahr 2000 und dem internen Prüfbericht aus dem Jahr 2011 zur
Krise in Sri Lanka. Die Vereinten Nationen erkennen darin an, dass frühere
Verbesserungen bei Früherkennung und Eingreifen nicht auf systematische Weise
angewandt wurden. Die auf die Erkenntnisse zur Krise in Sri Lanka folgenden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1361Empfehlungen des VN-internen Aktionsplans „Rights Up Front“ vom Juli 2013
gehen davon aus, dass Massenverbrechen stets Menschenrechtsverletzungen
vorausgehen. Die sechs Empfehlungen bestehen in einem
Menschenrechtstraining für das Personal ausnahmslos aller VN-Organisationen, einer
Unterrichtung des Sicherheitsrats durch den VN-Generalsekretär über schwere
Menschenrechtsverstöße nach Artikel 99 der VN-Charta, einer koordinierten
Mobilisierung aller VN-Einrichtungen vor Ort bei schweren
Menschenrechtsverstößen, einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Zentralen betroffener
Unter- und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen bei schweren
Menschenrechtsverstößen, einer stärkeren Integration von und koordinierenden
Rolle für das Büro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte beim Umgang
mit Konflikten und schließlich einer Verbesserung des internen Berichtswesens
zu Menschenrechtsverletzungen, an das alle Unter- und Sonderorganisationen
der Vereinten Nationen angeschlossen werden. Die Bundesregierung unterstützt
diese Empfehlungen nachdrücklich.
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Vereinten Nationen ihre Kapazitäten zur
Früherkennung von und zum Eingreifen bei drohenden Massenverbrechen
beständig ausbauen. Sie ist der Ansicht, dass eine kontinuierliche Erweiterung
der Kapazitäten notwendig ist und setzt sich hierfür ein, indem sie z. B. das
Sekretariat mit zivilem Personal und deutschen Beigeordneten
Sachverständigen (Junior Professional Officers) unterstützt. Zudem engagiert sie sich in Form
von freiwilligen finanziellen Förderungen, die u. a. der Mediationseinheit in der
Hauptabteilung für politische Angelegenheiten, der Hauptabteilung der
Vereinten Nationen für Friedenssicherungseinsätze bei der Entwicklung von
Trainingsmaterialien zum Themenbereich Schutz von Zivilisten (insbesondere auch
Schutz von Kindern) für Einsätze im Rahmen von Friedensmissionen, dem Büro
der Hohen Kommissarin für Menschenrechte (insbesondere zur Stärkung der
Feldpräsenzen) und dem Büro des Sonderbeauftragten für die
Schutzverantwortung zugutekamen.
Die Europäische Union verfolgt die Themen Frühwarnung (im Aufbau
begriffen) und Krisenprävention sowie Krisenmanagement im Rahmen ihres
Umfassenden Ansatzes. Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau und den mit den
VN koordinierten Einsatz von EU-Instrumenten in allen Phasen eines
Konfliktzyklus.
Aus Sicht der Bundesregierung sind v. a. auch regionale Organisationen und ihre
Menschenrechtsinstrumente geeignet, Krisen und Menschenrechtsverletzungen
frühzeitig zu erkennen, so z. B. die Afrikanische Union, die Westafrikanische
Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS), die Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europarat, dem Verband ostasiatischer
Nationen (ASEAN), sowie selbstverständlich auch zivilgesellschaftliche
Organisationen, insbesondere im Bereich Menschenrechte und Verhütung von
Völkermord.
2. Welche Regionen oder Länder werden von der Bundesregierung derzeit so
aufmerksam beobachtet, dass Warnungen und Berichte aus diesen Ländern
und Regionen so wahrgenommen und bewertet werden, dass
heraufziehende Krisen mit großer oder sehr großer Wahrscheinlichkeit rechtzeitig
erkannt werden?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um
ihre eigenen Früherkennungskapazitäten zu erhöhen?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um
die Früherkennungskapazitäten anderer internationaler oder regionaler
Akteure zu verbessern?
Mithilfe ihres Netzes an Auslandsvertretungen und den Länder- und
Fachreferaten des Auswärtigen Amts sowie über ressorteigene Frühwarnsysteme, wie z. B.
Drucksache 18/1361 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder Krisenfrühwarnung des Bundesministeriums für Entwicklung und
wirtschaftliche Zusammenarbeit, beobachtet die Bundesregierung jederzeit weltweit
politische Entwicklungen und wertet sie unter anderem mit Blick auf krisenhafte
Entwicklungen aus. Der Ressortkreis Zivile Krisenprävention hat sich
wiederholt mit den Fähigkeiten der Bundesregierung zur Krisenfrüherkennung befasst
(zuletzt am 12. November 2013 und 18. März 2014) und prüft regelmäßig
Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung auch unter Einbeziehung von Expertise aus
der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Im Rahmen der EU beteiligt sich die
Bundesregierung am Auf- und Ausbau der Früherkennungskapazitäten. Das
sogenannte Early Warning System der Europäischen Union pilotierte mit
Staaten in Westafrika und Zentralasien. Angestrebt ist eine globale Anwendung
dieses Frühwarnsystems. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung auch den
entsprechenden Kapazitätenaufbau bei internationalen Organisationen wie den
Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union. Zur Unterstützung der
Vereinten Nationen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Weiterhin umfasst die
deutsche Unterstützung den Aufbau von Infrastruktur für den Bereich Frieden
und Sicherheit der Afrikanischen Union (z. B. Aufbau eines Frühwarnsystems
und Errichtung eines neuen Gebäudes für die Abteilung „Frieden und
Sicherheit“ der Kommission der Afrikanischen Union).
3. An welcher administrativen Funktionseinheit laufen die von den einzelnen
Ressorts bzw. Informationsdiensten erhobenen und ausgewerteten
Informationen und Warnungen zusammen, und wer verfügt über die Vollmachten
bzw. die Verantwortung, ggf. einen „Krisenfall“ formal festzustellen, damit
zeitnah geeignete Maßnahmen ergriffen werden können?
a) Welche personellen und analytischen Kapazitäten hat diese
Funktionseinheit (bzw. Funktionseinheiten, falls mehrere Stellen diesen
„Krisenfall“ auslösen/feststellen können)?
b) Hält die Bundesregierung die ressortübergreifende Koordination für die
frühzeitige Erkennung von Krisensituationen für ausreichend, und wie
begründet sie ihre Einschätzung?
c) Über welche Mechanismen und Verfahren kann sie ausschließen, dass
innerhalb eines Ressorts erhobene Frühwarnungen in den anderen
relevanten Ressorts nicht wahrgenommen oder ignoriert werden?
Landesspezifische Entwicklungen werden von den Länder- und Fachreferaten
des Auswärtigen Amts, die ihrerseits u. a. auf die fortlaufende Berichterstattung
der Auslandsvertretungen vor Ort zurückgreifen können, kontinuierlich
beobachtet und bewertet. Die laufende Abstimmung der zuständigen Ressorts
innerhalb der Bundesregierung sowie eine regelmäßige Abstimmung über den
Ressortkreis Zivile Krisenprävention stellt sicher, dass Frühwarnungen
ressortübergreifend wahrgenommen werden.
Auch das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts bewertet laufend
Informationen, um im Krisenfall schnell handeln zu können. Hierfür steht dem
Krisenreaktionszentrum neben dem rund um die Uhr besetzten Lagezentrum
(i. d. R. zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) weiteres Stammpersonal für die
Krisenvorsorge und Krisenreaktion zur Verfügung. Bei Bedarf kann eine weitere
Verstärkung durch Personal des Auswärtigen Amts, der Ressorts oder von
Bundesbehörden erfolgen.
Sobald eine Krise im Ausland ein sofortiges Handeln erfordert, beruft die
Leitung des Auswärtigen Amts einen Krisenstab der Bundesregierung ein. Zur
Koordinierung der Maßnahmen der Bundesregierung bei längerfristigen
politischen Krisen im Ausland steht zusätzlich das Instrument der
ressortübergreifenden „Task Forces“ – die im Auswärtigen Amt eingerichtet werden – zur
Verfügung, um zeitnah geeignete und koordinierte Maßnahmen zu ergreifen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13614. In welchen Ländern bewertet die Bundesregierung zurzeit die Gefahr von
Massenverbrechen gegen die Zivilbevölkerung als hoch bzw. sehr hoch
(bitte mit Angaben zur Risikoart und „-höhe“ bzw. „Warnstufe“)?
Die Bundesregierung veröffentlicht keine Listen oder Übersichten mit
Einstufungen von Ländern hinsichtlich ihres Krisenrisikos, um gerade in sensiblen
Kontexten die notwendigen Gesprächskanäle und Spielräume für politisches
Handeln nicht zu gefährden.
a) Wie hoch hat die Bundesregierung die Gefahr von Massengewalt in der
Zentralafrikanischen Republik zum Jahreswechsel 2012/2013 bzw. im
Juni 2013 eingeschätzt?
Seit Schließung der Deutschen Botschaft in Bangui im Jahr 1998 stützt sich die
Einschätzung der Bundesregierung insbesondere auf die Berichterstattung der
zuständigen Deutschen Botschaft in Jaunde (Republik Kamerun). Der
Jahreswechsel 2012/2013 war die Zeit des Vormarschs der „Séléka“-Rebellen auf die
Hauptstadt Bangui. Im Zuge dessen gab es neben den Kampfhandlungen
zwischen den Rebellen und dem Militär auch Übergriffe der Rebellen auf die
Zivilbevölkerung. Für den Zeitraum Juni 2013 verfügte die Bundesregierung über
Hinweise über zunehmende „Séléka“-Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung,
vor allem über eine Zunahme an Plünderungen. Die Bundesregierung sah ein
hohes Risiko für einen völligen Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung und
damit einhergehend weitere schwere Übergriffe bewaffneter Gruppierungen
gegen die Zivilbevölkerung.
b) Wie hoch hat die Bundesregierung die Gefahr von Massengewalt in der
Republik Südsudan zum Jahreswechsel 2011/2012 bzw. 2012/2013
eingeschätzt?
Zu den Jahreswechseln 2011/2012 sowie 2012/2013 schätzte die
Bundesregierung die Gefahr von Massengewalt in der Republik Südsudan als hoch ein. Es
drohten interethnische Kämpfe im Bundesstaat Jonglei sowie Gewalt durch
paramilitärische Gruppen. Zum Jahreswechsel 2013/2014 schätzte die
Bundesregierung die Gefahr von Massengewalt in Südsudan als sehr hoch ein. Es
bestand die Gefahr eines ethnisch konnotierten Bürgerkriegs.
c) Wie schätzt die Bundesregierung die laufende Massengewalt in der
Demokratischen Republik Kongo ein?
Die Bundesregierung bleibt besorgt über gewaltsame Übergriffe und
Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Zivilbevölkerung in der Demokratischen
Republik Kongo, verübt durch Angehörige von bewaffneten Gruppen wie der
kongolesischen Sicherheitskräfte. Sie erkennt Fortschritte beim Schutz der
Zivilbevölkerung gegen solche Übergriffe in der letzten Zeit an, die in erster
Linie durch eine wirksamere Umsetzung des Mandats der VN-Mission
MONUSCO erreicht werden konnten. Die Verpflichtungen der Regierung der
Demokratischen Republik Kongo sowie der Regierungen der Nachbarstaaten
aus dem Rahmenabkommen von Addis Abeba vom 24. Februar 2013, das u. a.
eine Sicherheitssektorreform in der Demokratischen Republik Kongo und die
dauerhafte Neutralisierung der bewaffneten Gruppen vorsieht, bieten durch ihre
Umsetzung eine Perspektive für einen besseren Schutz der Menschen vor
gewaltsamen Übergriffen.
Drucksache 18/1361 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kapazitäten der Vereinten Nationen
und ihrer Unterorganisationen, um bei Erkennung eines hohen Risikos für
größere bevorstehende Menschenrechtsverbrechen in gebotener Schnelle
(innerhalb eines Monats) und wirkungsvoll zivil (unbewaffnet)
einzugreifen, insbesondere
a) die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von Verhandlungen auf
Regierungsebene (track one),
b) die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von
Verhandlungsprozessen auf gesellschaftlicher Ebene (track two und track three),
c) die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung
deeskalierender Schritte durch staatliche Akteure,
d) die Kapazitäten, Menschenrechtsverletzungen flächendeckend und
potenzielle Gewalttäter abschreckend beobachten zu können,
e) die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung
deeskalierender Schritte durch nichtstaatliche Gewaltakteure,
f) die Kapazitäten für ziviles Peacekeeping, also den unbewaffneten
Schutz der Bevölkerung vor Gewalt,
g) die Kapazitäten zur Einschränkung von Hassmedien und der Förderung
des Friedensjournalismus in Krisenregionen,
h) die Kapazitäten zur kurzfristigen Förderung von Dialog,
Konfliktvermittlung und Versöhnung auf gesellschaftlicher Ebene (track three)?
i) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant,
damit die Kapazitäten der Vereinten Nationen in den oben genannten
Bereichen ausgebaut werden können?
j) Welche anderen lokalen, regionalen oder internationalen Akteure sind
nach Meinung der Bundesregierung (je nach Region oder Krisenart)
ähnlich gut oder besser geeignet, vor Ausbruch von größeren
Menschenrechtsverbrechen zivil einzugreifen (ggf. nach Region und Art der
Kapazität aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung ihre eigenen Kapazitäten, um bei
Erkennung eines hohen Risikos für größere, sich abzeichnende
Menschenrechtsverbrechen in gebotener Zeitnähe (innerhalb eines Monats) und
wirkungsvoll zivil einzugreifen, insbesondere
a) die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von Verhandlungen auf
Regierungsebene (track one),
b) die Kapazitäten zur Führung und Begleitung von
Verhandlungsprozessen auf gesellschaftlicher Ebene (track two und track three),
c) die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung
deeskalierender Schritte durch staatliche Akteure,
d) die Kapazitäten, Menschenrechtsverletzungen flächendeckend und
potenzielle Gewalttäter abschreckend beobachten zu können,
e) die Kapazitäten zur Verhinderung von Gewalttaten und der Förderung
deeskalierender Schritte durch nichtstaatliche Gewaltakteure,
f) die Kapazitäten für ziviles Peacekeeping, also den unbewaffneten
Schutz der Bevölkerung vor Gewalt,
g) die Kapazitäten zur Förderung des Friedensjournalismus in
Krisenregionen,
h) die Kapazitäten zur kurzfristigen Förderung von Dialog,
Konfliktvermittlung und Versöhnung auf gesellschaftlicher Ebene (track three)?
Für ein ziviles Tätigwerden und Eingreifen bei schweren und massenhaften
Menschenrechtsverletzungen und drohenden Massenverbrechen stehen der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1361Bundesregierung das Instrumentarium der Diplomatie und insbesondere der
zivilen Krisenprävention zur Verfügung. Dazu gehören Gespräche der
deutschen Vertreterinnen und Vertreter vor Ort mit den beteiligten Parteien,
vorzugsweise gemeinsam mit den EU-Partnern oder mit anderen Partnern sowie
Reisen hochrangiger deutscher Vertreter, auch gemeinsam mit EU-Partnern oder
anderen Partnern, in ein Krisengebiet. Dazu bieten sich auch Formate wie
Regierungsverhandlungen im Rahmen der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit, einschließlich der Überprüfung von entwicklungspolitischen
Maßnahmen, an. Dies geschieht national oder im EU-Rahmen, etwa nach Artikel 8 bzw.
Artikel 96 des Cotonou-Abkommens. Die EU fördert zudem in ihrer
Nachbarschaft, auch durch politischen Dialog, einen Raum des Wohlstands und der
guten Nachbarschaft nach Artikel 8 des Vertrags über die Europäische Union.
Weitere Instrumente sind die Mobilisierung internationalen Drucks, etwa mittels
der Gremien der Vereinten Nationen wie Menschenrechtsrat oder Sicherheitsrat,
der Rückgriff auf das Völkerstrafrecht oder auch Sanktionen. Je nach
Rahmenbedingungen kann auch durch Mittel der zivilen Krisenprävention finanzierte
Projektarbeit einen sinnvollen Beitrag darstellen. Der Förderung von
Medienarbeit im Dienste eines innergesellschaftlichen Ausgleichs kommt dabei
besondere Bedeutung zu, wie beispielsweise das von der Bundesregierung bis Ende
2012 in Südsudan mitfinanzierte Radio Miraya oder ein Projekt zur
Qualifizierung von Journalisten in der Republik Niger.
Ob in einer Krisensituation mit drohenden schweren und massenhaften
Menschenrechtsverletzungen oder gar Massenverbrechen die Führung oder
Begleitung von Verhandlungen auf Regierungsebene (sogenannter Track One-Prozess)
hilfreich ist, und ob gegebenenfalls die Mediatorin bzw. der Mediator von einer
internationalen Organisation oder einer nationalen Regierung entsandt werden
soll, ist im Einzelfall zu entscheiden. Sollte die Bundesregierung um Hilfe
gebeten werden, ist sie bereit und in der Lage, dies rasch zu prüfen. Im Bedarfsfall
können schnell hochrangige politische Vertreter entsandt werden, wie
beispielsweise der damalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, im
Februar 2008 angesichts der Massengewalt nach den Wahlen in der Republik
Kenia.
Um bei niederschwelligen, lokalen Konflikten Verhandlungsprozesse auf
gesellschaftlicher Ebene durch nicht-staatliche Akteure führen und begleiten zu
können (sogenannter Track Two-Prozess) sind eigene Instrumente erforderlich. Die
Bundesregierung setzt schon seit längerem die Mittel der zivilen
Krisenprävention auch zur Förderung solcher „Track Two“-Prozesse ein. Angesichts der
wachsenden Bedeutung dieser Prozesse will die Bundesregierung ihre
Aktivitäten und Fähigkeiten in diesem Bereich weiter ausbauen.
So ist die Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2014 mit der vom Zentrum
für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) koordinierten „Arbeitsgruppe
Mediation Support“, der verschiedene spezialisierte zivilgesellschaftliche
Organisationen angehören, im Gespräch, um die bei den deutschen staatlichen und
nichtstaatlichen Akteuren vorhandenen Kapazitäten besser zu bündeln und das
Thema Mediation stärker auf der außenpolitischen Agenda zu verankern. In
einigen Partnerländern fördert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
Maßnahmen, um Mediation als Verfahren der konstruktiven Konfliktbearbeitung zu
stärken, z. B. im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes (ZFD).
Die Kapazitäten der Bundesregierung für ziviles Peacekeeping werden
kontinuierlich ausgebaut. Mit dem vom ZIF verwalteten Personalpool stehen der
Bundesregierung Kapazitäten zur Verfügung, um schnell ziviles Personal in
internationale Friedensmissionen (beispielsweise der VN, EU oder OSZE) zu
entsenden. Der Bundesregierung ist es auch möglich, im Krisenfall zügig
Polizeibeamte beispielsweise zum zivilen Polizeiaufbau in internationale
Friedensmissionen zu entsenden.
Drucksache 18/1361 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuch die EU verfügt im Rahmen ihres Umfassenden Ansatzes über zivile
Fähigkeiten zur Mediation und Konfliktprävention. Neben den Tätigkeiten von Lady
Catherine Ashton in ihrer Rolle als Hohe Vertreterin der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik sind hier z. B. die EU-Sonderbeauftragten zu nennen. Ihre
Mandate erlauben es, wo nötig, auch Verhandlungsprozesse zu unterstützen.
Darüber hinaus baut der Europäische Auswärtige Dienst derzeit gezielt eigene
Fähigkeiten zur Frühwarnung, Konfliktprävention und Krisenreaktion auf und
kooperiert dabei mit den EU-Mitgliedstaaten. Auch die zivilen und militärischen
Missionen der EU in Krisengebieten im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik können wichtige Instrumente sowohl zur
Früherkennung als auch zur Krisenreaktion sein.
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant, um
ihre Kapazitäten in den oben genannten Bereichen auszubauen und so
„mehr Verantwortung“ bei der zivilen Krisenprävention zu übernehmen?
Um dem im Hinblick auf die Abstimmung und Koordinierung mit der
Europäischen Union wachsenden Bedarf an vernetztem Handeln im Bereich
Krisenprävention und Krisenfrüherkennung gerecht zu werden, hat die
Bundesregierung ergänzend zum Ressortkreis Zivile Krisenprävention einen Ressortkreis
„Comprehensive Approach“ eingerichtet.
Im Auswärtigen Amt wurde eine Arbeitseinheit „Fragile Staaten und
Stabilisierungseinsätze“ eingerichtet, deren Aufgabe es ist, Fachwissen,
Steuerungskapazitäten und Umsetzungsfähigkeiten in diesen Aufgabenbereich einzubringen.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) legt bei ihrem Engagement in
fragilen Kontexten einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Fähigkeiten
zum gewaltfreien Umgang mit Konflikten. So werden z. B. im Rahmen von
„capacity development“ lokal anerkannte oder traditionelle Mechanismen der
gewaltfreien Konfliktbeilegung gestärkt bzw. entsprechende Kapazitäten
aufgebaut. Ebenso unterstützt die deutsche EZ Maßnahmen im Bereich des
Friedensjournalismus und der Friedenserziehung. Die Bundesregierung leistet außerdem
einen Beitrag zum Auf- und Ausbau regionaler Konfliktfrühwarnsysteme sowie
handlungsfähiger Strukturen für Mediation, Dialog und stiller Diplomatie zur
Krisenprävention (z. B. im Rahmen der Afrikanischen Friedens- und
Sicherheitsarchitektur).
Weiterhin beabsichtigt die Bundesregierung, die Anzahl der in
Friedensmissionen entsandten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte sowie Polizistinnen und Polizisten – gegebenenfalls in Abstimmung mit
den jeweiligen Ländern – zu erhöhen. Hierzu sollen die rechtlichen,
organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für einen solchen Einsatz verbessert
werden.
Darüber hinaus will die Bundesregierung internationale und nationale
Kapazitäten, die sich der Mediation und Versöhnung im Vorfeld von Krisen aber auch
während der Friedenskonsolidierung widmen, stärken und ihr Engagement in
diesem Bereich weiter ausbauen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13618. An welcher Stelle erfolgt innerhalb der Bundesregierung die
ressortübergreifende Koordinierung von Maßnahmen zur zivilen Prävention von
Krisen und befürchteten Massenverbrechen, und wer hat die Vollmachten und
die Verantwortung, um bei der Erkennung eines hohen Risikos für größere
bevorstehende Menschenrechtsverbrechen in gebotener Zeitnähe
(innerhalb eines Monats) und wirkungsvoll zivil einzugreifen?
a) Welche personellen und finanziellen Kapazitäten hat diese Stelle (bzw.
haben die verantwortlichen Stellen)?
b) Hält die Bundesregierung die ressortübergreifende Koordination für die
schnelle und wirkungsvolle Krisenintervention für ausreichend, und wie
begründet sie ihre Einschätzung?
c) Über welche Mechanismen und Verfahren erreicht sie eine bestmögliche
Koordination aller beteiligten Ressorts, und kann sie ausschließen, dass
Maßnahmen der einzelnen Bundesstellen die gemeinsame Strategie
nicht konterkarieren?
Als Grundlage für das ressortübergreifende Handeln wurden im Jahr 2012
ressortübergreifende Leitlinien „Für eine kohärente Politik der Bundesregierung
gegenüber fragilen Staaten“ verabschiedet. Die Abstimmung der Politik der
Bundesregierung zu konkreten Krisen findet laufend und auf mehreren Ebenen
statt. Konkrete Entwicklungen in den einzelnen Staaten und Regionen werden
von den Länder- und Fachreferaten des Auswärtigen Amtes, die ihrerseits auf
die fortlaufende Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen vor Ort
zurückgreifen können, kontinuierlich beobachtet und unter Berücksichtigung
weiterer Erkenntnisquellen bewertet. Dabei werden z. B. die Einstufungen des
„Global Centre for the Responsibility to Protect“ herangezogen, die sich
ihrerseits u. a. aus Erkenntnissen aus dem System der Vereinten Nationen speisen.
Zur ressortübergreifenden Koordinierung bei drohenden oder bereits
eingetretenen Krisen können „Task Forces“ unter Leitung des Auswärtigen Amts
einberufen werden. Auch im Ressortkreis Zivile Krisenprävention werden
ressortübergreifende Handlungsoptionen kontinuierlich diskutiert.
Mit Blick auf die von der Schutzverantwortung abgedeckten Massenverbrechen
Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberung und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit hat das Auswärtige Amt einer Empfehlung der Vereinten
Nationen folgend einen Beauftragten für die Schutzverantwortung ernannt. Seine
Aufgabe ist es, relevante Stellen in der Bundesregierung und die deutschen
Auslandsvertretungen für die besonderen Erfordernisse bei der Früherkennung und
Verhinderung von Massenverbrechen zu sensibilisieren und diese Perspektive
insbesondere in die Arbeiten zur Krisenprävention zu integrieren, in
Einzelfällen Maßnahmen zu koordinieren und Informationen mit nationalen Beauftragten
anderer Länder auszutauschen.
9. In welchen Ländern hat die Bundesregierung seit Januar 2013 Maßnahmen
der zivilen Krisenprävention aufgrund der Wahrnehmung eines hohen
Risikos bevorstehender Massenverbrechen an der Zivilbevölkerung ergriffen
(bitte unter Angabe der Interventionsart – siehe die Fragen 6a bis 6h – und
der Zeitdauer vom Beschluss bis zur Umsetzung aufzählen)?
Die komplexen Ursachen gewaltsamer Konflikte bedingen einen umfassenden
Ansatz der zivilen Krisenprävention. Die Bundesregierung setzt bei ihren
Maßnahmen der zivilen Krisenprävention früh an, um durch Aktivitäten wie
Förderung der Rechtsstaatlichkeit, Einsatz für einen wirksamen Schutz der
Menschenrechte, Stärkung der Zivilgesellschaft oder Unterstützung unabhängiger Medien
in den Zielländern an der Schaffung eines Umfelds mitzuwirken, das
Massenverbrechen möglichst entgegenwirkt.
Drucksache 18/1361 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBei krisenhaften Zuspitzungen mit drohenden Menschenrechtsverletzungen in
den betroffenen Staaten ist es wichtig, auf internationaler Ebene eine
Infrastruktur der zivilen Krisenprävention zur Verfügung zu haben, die rechtzeitiges und
kohärentes Handeln ermöglicht. Die Bundesregierung fördert deshalb seit
langem die zivilen krisenpräventiven und friedenserhaltenden Kapazitäten der
Vereinten Nationen und von Regionalorganisationen. So unterstützt die
Bundesregierung bilateral sowie über die EU umfangreich den Kapazitätenaufbau der
Afrikanischen Union, z. B. beim Aufbau der Abteilung „Frieden und
Sicherheit“ der AU-Kommission, einschließlich der Errichtung eines neues Gebäudes.
Die Bundesregierung beteiligt sich auch an der Entwicklung und Vermittlung
ziviler Trainingsinhalte an verschiedenen afrikanischen Trainingseinrichtungen
und für die Abteilung „Frieden und Sicherheit“ der AU-Kommission und
finanziert zum Beispiel die Ausbildung von afrikanischen Polizistinnen und
Polizisten zur Vorbereitung auf ihren Einsatz in VN-/AU-/ECOWAS-geführten
Einsätzen am „Kofi Annan International Peacekeeping Training Center“ in der
Republik Ghana und an der „École de Maintien de la Paix“ in der Republik Mali.
Ferner unterstützt die Bundesregierung die Vereinten Nationen beim Ausbau
regionaler Peacekeeping-Trainingszentren und der Durchführung von
Trainingskursen für afrikanische Peacekeeping-Kontingente.
10. Wie analysiert und bewertet die Bundesregierung die Länderberichte von
Menschenrechtsorganisationen, und wer stellt im Rahmen welches
Verfahrens sicher, dass entsprechende Berichte über gravierende
Menschenrechtsverletzungen und sich abzeichnende Massenverbrechen (wie zum
Beispiel vor 22 Jahren in Ruanda) ernstgenommen und umgehend
Maßnahmen zur Verifikation und ggf. (zivilen) Intervention eingeleitet
werden?
In welchen Fällen haben seit Januar 2013 solche Länderberichte
besondere Maßnahmen der Bundesregierung erwirkt, und wie viel Zeit ist
jeweils zwischen dem Bekanntwerden des Berichts und der Umsetzung
der Maßnahmen vergangen (ggf. als Aufzählung, bei mehr als zehn
Punkten reicht die Nennung der zehn aktuellsten Berichte)?
Das Auswärtige Amt zieht zur Bewertung der Menschenrechtslage in einzelnen
Ländern eine Reihe von Quellen heran, unter anderem auch die Berichte von
Nichtregierungsorganisationen bzw. der Zivilgesellschaft zur
menschenrechtlichen Gesamtlage oder einzelnen menschenrechtlichen Aspekten. Diese
werden als Grundlage für Beratungen und Analysen zu länderspezifischen
Situationen genutzt und können wichtiger Teil von Entscheidungsprozessen der
Bundesregierung (in Menschenrechtsfragen oft auch im Verbund der EU-
Mitgliedstaaten) sein. Inwieweit und ggf. in welchem zeitlichen Abstand Handlungen der
Bundesregierung auf der Grundlage von Länderberichten von
Menschenrechtsorganisationen erfolgen, lässt sich aufgrund der Vielzahl der von der
Bundesregierung verwendeten Erkenntnisquellen nicht eindeutig zuordnen.
11. Womit unterstützt die Bundesregierung die Afrikanische Union als
Nachfolgeorganisation der (in Ruanda gescheiterten) Organisation für
Afrikanische Einheit (OAU)?
Die Bundesregierung unterhält eine umfassende Zusammenarbeit mit der
Afrikanischen Union, die sich insbesondere auf die Bereiche Frieden und Sicherheit,
gute Regierungsführung und Demokratisierung, regionale Infrastruktur
einschließlich Wasser- und Energie, Hochschulbildung, Agrarentwicklung sowie
Kapazitätsaufbau konzentriert. Partner sind die AU-Kommission, der
Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof, die Afrikanische Kommission für Men-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1361schenrechte und Rechte der Völker, das Panafrikanische Parlament sowie die
NEPAD-Planungs- und Koordinierungsagentur.
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder
geplant, um die Kapazitäten der Afrikanischen Union in der
Früherkennung und zivilen Krisenintervention zu unterstützen (bitte nach
Interventionsart – siehe die Fragen 6a bis 6h – oder dem Programmnamen
unter Angabe der dafür bereitgestellten Haushaltsmittel auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt die Afrikanische Union beim Aufbau der
Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA). Die fünf Säulen
der APSA wurden in dem im Jahr 2003 ratifizierten Protokoll über die
Einrichtung des Friedens- und Sicherheitsrats (PSC) festgelegt: der PSC als ständiges
oberstes Entscheidungsorgan, ein kontinentales Frühwarnsystem (CEWS), ein
Rat der Weisen (Panel of the Wise) zur politischen Konfliktmediation, eine
afrikanische Einsatztruppe (African Standby Force, die sich aus regionalen
Standby Forces zusammensetzt) und ein Friedensfonds (Peace Fund) zur
Finanzierung friedensfördernder Maßnahmen.
Die Bundesregierung unterstützt die Afrikanische Union durch den Bau eines
Gebäudes für die Abteilung „Frieden und Sicherheit“ der AU-Kommission
(2008 bis 2014, rund 27 Mio. Euro). Dieses Gebäude ist ein
Verwaltungsgebäude zur Unterbringung aller Mitarbeiter der Abteilung „Frieden und
Sicherheit“ der AU-Kommission, das u. a. Büroräume, einen Plenarsaal für die
Sitzungen des Friedens- und Sicherheitsrats der AU und ein Lage- und
Strategiezentrum umfasst.
Die Bundesregierung unterstützt die AU beim Aufbau der zivilen und
polizeilichen Komponente der „African Standby Force“ (ASF). Sie unterstützt die
Afrikanische Union beim Aufbau der Polizeikomponente der ASF durch
Beratung der für Friedensmissionen zuständigen Abteilung der AU-Kommission
(Peace Support Operations Division – PSOD). Für die Jahre 2009 bis 2015
wurden hierfür rund 6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die in der PSOD
arbeitenden Polizistinnen und Polizisten bei der Planung und Durchführung von
Friedensmissionen zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus wird die
Ausbildung afrikanischer Polizistinnen und Polizisten an regionalen
Ausbildungszentren gefördert. Zwischen den Jahren 2008 und 2013 unterstützte die
Bundesregierung Polizeitrainings am „Kofi Annan International Peacekeeping Training
Center“ (KAIPTC) in Ghana mit insgesamt rund 3,7 Mio. Euro. Auch an der
„École de Maintien de la Paix“ in Mali werden seit dem Jahr 2007 mit deutscher
Finanzierung afrikanische Polizistinnen und Polizisten für ihren Einsatz in
internationalen Friedenseinsätzen ausgebildet. Die Gesamtförderung für die Jahre
2007 bis 2014 betrug rund 1,1 Mio. Euro, im Jahr 2012 entfiel die Unterstützung
aufgrund der damaligen Krisensituation.
Der Aufbau der zivilen Komponente der ASF ist eine Gemeinschaftsaufgabe,
die von der AU nur in Zusammenarbeit mit den afrikanischen
Regionalorganisationen bewältigt werden kann. Zivile Fachkräfte übernehmen in
Friedensmissionen sowohl technische und administrative Aufgaben als auch fachliche
Verantwortung, z. B. als Menschenrechtsbeobachter, beim Schutz der
Zivilbevölkerung, im Bereich der Reintegration von ehemaligen Kämpfern oder in der
Betreuung von Opfern sexueller Gewalt. Hierfür werden spezialisierte
Experten gebraucht, die nur schwer und in zeitaufwändigen Prozessen rekrutiert
werden können. Daher unterstützt Deutschland sowohl die AU wie auch einige
Regionalorganisationen (EASFCOM, ECOWAS, SADC) seit dem Jahr 2011
beim Aufbau einer Datenbank für zivile Fachkräfte (sogenanntes Roster). Die
Unterstützung umfasst auch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen in den
jeweiligen Organisationen. Aber auch die Personen, die in das „Roster“
aufgenommen werden, müssen auf ihren Einsatz in Friedensmissionen vorbereitet
Drucksache 18/1361 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewerden. Um hierzu einen Beitrag zu leisten, fördert Deutschland durch
Organisationberatung, Kursfinanzierungen und Lehrplan-Beratung regionale
Trainingszentren, wie das o. g. KAIPTC, das „Regional Peacekeeping Training
Centre“ (RPTC in Harare) und das „International Peace Support Training
Centre“ (IPSTC in Nairobi).
Im Bereich der Konfliktfrühwarnung bei der AU leistet Deutschland seit dem
Jahr 2006 Unterstützung beim Aufbau des kontinentalen Frühwarnsystems
CEWS. Wesentliche Beiträge liegen in der Beratung zur Formulierung von
(gendersensiblen) Frühwarnindikatoren, in der Ausarbeitung von
Berichtsformaten und im Training von Analysten. Wie auch bereits in der Vergangenheit
geschehen, soll in den kommenden Jahren vermehrt die Verknüpfung zwischen
Frühwarnung und „früher Reaktion“, also die Zusammenarbeit mit den
politischen Entscheidungsträgern sowie die (technische) Vernetzung mit anderen
bestehenden oder im Aufbau befindlichen Frühwarnsystemen auf regionaler und
nationaler Ebene gestärkt werden. In diesem Zusammenhang fanden und finden
vereinzelte Maßnahmen bei EAC und ECOWAS statt.
Außerdem trägt Deutschland zur Stärkung von Mediationsstrukturen und zur
Unterstützung von Mediationseinsätzen bei. Auf AU-Ebene geschieht dies vor
allem durch Zusammenarbeit mit dem „Panel of the Wise“ und durch die
Unterstützung des „Pan-African Network of the Wise“ (z. B. PanWise), welches alle
wesentlichen Akteure aus den offiziellen Strukturen der AU und von
Regionalorganisationen mit einzelnen erfahrenen Mediatorinnen und Mediatoren sowie
Experten aus der Zivilgesellschaft zusammenbringt. Darüber hinaus fördert
Deutschland den Aufbau von Mediationsstrukturen bei SADC. Ferner
unterstützt Deutschland die AU bei der Umsetzung eines politischen Rahmenwerks
zu Wiederaufbau und Entwicklung (Post Conflict Reconstruction and
Development-Frameworks – PCRD), welches auch eine krisenpräventive Funktion
innehat, da ohne nachhaltige Friedenskonsolidierung ein erhöhtes Risiko besteht,
dass Konflikte (erneut) ausbrechen. Bereits im Jahr 2005 half Deutschland bei
der Fertigstellung des PCRD-Frameworks. Seit dem Jahr 2012 werden
grenzüberschreitende Infrastrukturmaßnahmen in ausgewählten Postkonfliktstaaten
finanziert.
Alle oben beschriebenen Aktivitäten zur Konfliktfrühwarnung, Mediation und
Friedenskonsolidierung auf AU-Ebene werden aus dem Programm „Förderung
der Afrikanischen Union im Bereich Frieden und Sicherheit“ (2009 bis 2015,
rund 27 Mio. Euro für die technische und finanzielle entwicklungspolitische
Zusammenarbeit) gefördert.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Afrikanische Union bei
der Umsetzung des „African Union Border Programme“ (2009 bis 2015, rund
21 Mio. Euro). Im Rahmen des Projekts wird die in der AU-Kommission für das
„African Union Border Programme“ zuständige Einheit gefördert. Ziel ist es, sie
in ihrer Rolle als fachliche Koordinierungs- und Beratungsplattform für die
Mitgliedstaaten zu stärken. Das Projekt umfasst auch die Delimitation (rechtliche
Vereinbarung) und Demarkation (physische Kennzeichnung) afrikanischer
Grenzen und die Unterstützung von Grenzkooperationen. Es zielt auf die
Verringerung des Risikos von gewaltsam ausgetragenen Grenzkonflikten durch
frühzeitige einvernehmliche Klärung der zu weiten Teilen noch nicht im Detail
festgelegten Grenzverläufe zwischen vielen afrikanischen Staaten.
Darüber hinaus leistet die Bundesregierung über den Europäischen
Entwicklungsfonds einen Beitrag zur sogenannten „African Peace Facility“ (APF) der
EU. Die APF ist das wichtigste europäische Instrument zur Finanzierung von
Beiträgen im Bereich Frieden und Sicherheit in Afrika. Sie wurde im Jahr 2006
auf Wunsch der afrikanischen Partner eingeführt und leistet seitdem einen
wichtigen Finanzierungsbeitrag für afrikanisch geführte Friedensmissionen und den
regionalen Kapazitätsaufbau. Die EU stärkt damit die Handlungsfähigkeit und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1361Eigenverantwortung der afrikanischen Partner für Frieden und Sicherheit. Die
APF wird für den Zeitraum 2014 bis 2016 mit einem (Grund-)Volumen von
750 Mio. Euro ausgestattet, um den gegenwärtigen Krisenherden in Afrika
Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Mittel
der APF verstärkt für zivile und nachhaltige Aufbaumaßnahmen verwendet
werden, insbesondere für den zivilen Kapazitätsaufbau der mehrdimensionalen
„African Peace and Security Architecture“ (APSA).
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder
geplant, um die militärischen Kapazitäten der Afrikanischen Union zu
stärken (bitte nach dem Programmnamen unter Angabe der dafür
bereitgestellten Haushaltsmittel auflisten)?
Die Bundesregierung hat bislang keine unmittelbaren Maßnahmen getroffen,
um die militärischen Kapazitäten der Afrikanischen Union zu stärken. Im
Übrigen wird auf die Antworten des Staatsministers für Europa, Michael Roth, vom
2. April 2014 auf die Mündlichen Fragen 23 und 24 der Abgeordneten Christine
Buchholz (Plenarprotokoll 18/25) verwiesen. Im Rahmen der Zusammenarbeit
zwischen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union entsandte die
Bundeswehr in den Jahren 2010 bis 2013 einen Stabsoffizier in das EU-
Planungsteam als militärischen Berater für die AU-Übung AMANI AFRICA. Es ist
beabsichtigt, auch die Folgeübung AMANI AFRICA II, die im Herbst 2014
stattfinden soll, durch Entsendung eines Stabsoffiziers der Bundeswehr zu
unterstützen.
c) Unterstützt die Bundesregierung das Ziel, die Afrikanische Union
„vorrangig zivil“ zu stärken?
Ja.
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Eskalation der Gewalt
in Ruanda in den Jahren 1990 bis 1994 durch auswärtige Militärhilfe
insbesondere durch Uganda, die USA und Frankreich an die Rwandese
Patriotic Front bzw. an das Regime Juvénal Habyarimanas ermöglicht,
zumindest aber begünstigt wurde und dass im Umkehrschluss ein striktes
frühzeitiges Waffenembargo zur Deeskalation bzw. zur Verhinderung von
schweren Menschenrechtsverletzungen beigetragen hätte (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung ist der grundsätzlichen Auffassung, dass ein
Waffenembargo in einem Land bzw. einer Region mit erkennbarem Potential für
gewaltsam ausgetragene Konflikte zu einer Deeskalation von Gewalt beitragen
kann. Ob ein striktes und frühzeitiges Waffenembargo im Falle Ruandas
tatsächlich wirksam zur Deeskalation bzw. zur Verhinderung der
Menschenrechtsverletzungen und letztlich des Genozids beigetragen hätte, kann aus heutiger Sicht
nur gemutmaßt werden.
a) In welchen Krisenregionen und Ländern ist nach Meinung der
Bundesregierung auch heute ein striktes Waffenembargo geboten?
Die Bundesregierung verweist auf den im Bundesanzeiger veröffentlichen
Runderlass Außenwirtschaft Nr. 4/2014 (BAnz AT 9. April 2014 B1), der die
derzeit bestehenden Waffenembargos auflistet. Die Bundesregierung ist der
Auffassung, dass in den dort aufgelisteten Ländern ein Waffenembargo geboten
ist.
Drucksache 18/1361 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder
geplant, um zukünftige ausländische Militärhilfe oder Waffentransporte
in diese Regionen zu verhindern?
Die Bundesregierung ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die Umgehung
von Waffenembargos von ihrem Territorium aus zu unterbinden. Darüber hinaus
beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an Gremien der Vereinten Nationen und
der Europäischen Union zur Überwachung, Umsetzung und gegebenenfalls
Verbesserung der Sanktionen sowie an spezialisierten Gremien zur Verhinderung
der Proliferation. Gemeinsam mit ihren europäischen Partnern wirkt die
Bundesregierung in Einzelfällen politisch auf andere Staaten ein, um die Umsetzung
von Waffenembargos zu stärken.
c) Wie schätzt die Bundesregierung angesichts dessen die Aufhebung des
Waffenembargos für Somalia ein, zumal nach Aussage eines UN-
Monitoringberichts die für die regulären somalischen Streitkräfte
vorgesehenen Waffen systematisch an die Shabaab-Milizen weitergeleitet werden
(
http://in.reuters.com/article/2014/02/13/somalia-arms-un-idINDEEA1
C0AB20140213)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 21. Februar 2014 auf die
Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache
18/640 sowie ihre Antwort vom 17. März 2014 auf dessen Schriftliche Frage 4
auf Bundestagsdrucksache 18/886. Es besteht weiterhin ein umfassendes
Waffenembargo der Vereinten Nationen für Somalia. Dieses enthält unter bestimmten
Voraussetzungen Ausnahmebestimmungen für die Regierung von Somalia. Es
liegt in der Zuständigkeit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die
Effektivität und Umsetzung der von ihm verhängten Waffenembargos zu überprüfen
und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zur Veränderung der
Sanktionsregime zu ergreifen. Die Bundesregierung befolgt in Umsetzung ihrer
völkerrechtlichen Verpflichtungen die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
verhängten Sanktionen.
d) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der massiven Militärhilfe insbesondere der USA, aber auch
anderer westlicher Staaten für Ruanda unter Präsident Paul Kagame –
unter besonderer Berücksichtigung, dass belastbare Hinweise durch
UN-Berichte vorliegen, dass diese Waffen und Militärhilfe für
kongolesische „Rebellengruppen“ für Menschenrechtsverletzungen im Osten
der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich zu machen sind
(
www.un.org S/2012/843)?
Der Bundesregierung ist Umfang und Inhalt einer militärischen
Zusammenarbeit westlicher Partner wie den Vereinigten Staaten von Amerika mit Ruanda
im Einzelnen nicht bekannt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse aus
VN-Berichten zu der Behauptung vor, dass Waffen bzw. Militärhilfe westlicher
Partner für Ruanda für massive Menschenrechtsverletzungen in der
Demokratischen Republik Kongo verantwortlich zu machen sind.
13. Aus welchen Gründen war die Bundeswehr mit einer Beratergruppe zur
Unterstützung des ruandischen Militärs bis April 1994 vor Ort?
Detailinformationen zum Aufenthalt der Beratergruppe der Bundeswehr in
Ruanda im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für
ausländische Streitkräfte liegen nicht vor. Auch eine Nachfrage beim
Bundesarchiv/Militärarchiv verlief ergebnislos. Es ist daher davon auszugehen, dass die
Akten entsprechend dem „Leitfaden für die Bearbeitung und Verwaltung von
Schriftgut“ behandelt wurden. Darin sind keine allgemeinen Festlegungen zu
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1361den Zeiten einer Aufbewahrungspflicht für Vorgänge wie den angefragten
getroffen, so dass die jeweiligen Bearbeiter Aufbewahrungsfristen – nach denen
die Vorgänge vernichtet werden – festlegen. Es muss somit davon ausgegangen
werden, dass die seinerzeit verfügte Aufbewahrungsfrist zwischenzeitlich
verstrichen ist und die Vorgänge vernichtet wurden.
a) Was war der Auftrag der Bundeswehr in Ruanda?
Beratergruppen der Bundeswehr werden aufgrund eines Ressortabkommens und
einer Programmvereinbarung über die Durchführung eines
Ausstattungshilfeprogramms entsandt. Sie haben keinen militärischen Auftrag, sondern beraten
und unterstützen die Streitkräfte der Empfängerländer im sachgerechten Einsatz
des im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms gelieferten Materials sowie bei
der Aus- und Fortbildung des Personals. Dies war auch der Auftrag in Ruanda.
Der Status der Beratergruppe der Bundeswehr und ihrer Familienangehörigen
wird auf der Grundlage eines Ressortabkommens geregelt. Sie sind nicht in die
militärische Hierarchie des Partnerlandes integriert.
b) Mit welchen Partnern im ruandischen Militär arbeitete die Bundeswehr
in Ruanda zusammen?
Die Beratergruppe der Bundeswehr arbeitet in einem Empfängerland in erster
Linie mit den Soldaten in den einzelnen Projekten an den jeweiligen Standorten
zusammen. Auf der Ebene des Leiters der Beratergruppe der Bundeswehr gibt
es üblicherweise Verbindungsoffiziere im Verteidigungsministerium des
Partnerlandes.
c) Welche Kenntnisse über Menschenrechtsverletzungen seitens dieser
Partner liegen der Bundesregierung vor, und welche Anstrengungen
hat die Bundesregierung unternommen, um entsprechende Kenntnisse
zu gewinnen?
Zu dieser Fragestellung liegen der Bundesregierung für die Zeit bis zum
Ausbruch des Völkermords keine Erkenntnisse vor.
d) Welche Fahrzeuge und anderen Materialien hat die Bundeswehr im
Rahmen ihrer Ausstattungshilfe der Ruandischen Armee zu welchen
Zeitpunkten überlassen?
Zu dieser Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im
Rahmen der Ausstattungshilfe ist die Lieferung von Waffen, Munition und
Maschinen zu deren Herstellung ausdrücklich ausgeschlossen.
e) Welche Kenntnisse über die Nutzung der überlassenen Ausstattung im
Rahmen des Völkermordes liegen der Bundesregierung vor, und
welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um
entsprechende Kenntnisse zu gewinnen?
Zu dieser Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
f) Welche Berichte und Warnungen vor möglichen
Menschenrechtsverletzungen hat die Beratergruppe in den Jahren 1990 bis 1994 erstellt,
und wie wurden diese behandelt?
Zu dieser Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/1361 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeg) Welcher Geheimhaltungsstufe unterliegen diese Berichte, und teilt die
Bundesregierung die Auffassung, dass 20 Jahre nach dem Völkermord
diese Berichte offengelegt werden sollten?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 13f wird verwiesen.
h) Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus der Militärhilfe für die
Verantwortlichen des Völkermords gezogen, und nach welchen
Kriterien entscheidet die Bundesregierung heute über Ausstattungs- und
Ausbildungshilfen der Bundeswehr in Krisenregionen?
Die Bundesregierung verurteilt ausdrücklich den Völkermord, der in Ruanda im
Jahr 1994 verübt wurde. Ruanda war in den Jahren 1976 bis 1994
Empfängerland im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für
ausländische Streitkräfte. Das Programm wurde bei Beginn des Genozids
eingestellt und die Beratergruppe der Bundeswehr abgezogen. Allgemein ist
festzuhalten, dass im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung
für ausländische Streitkräfte vornehmlich Material und Fahrzeuge für den
Aufbau von Sanitäts- und Instandsetzungseinrichtungen sowie Pioniereinheiten
übergeben werden. Material und Fahrzeuge gehen in die Verfügungsgewalt des
jeweiligen Staates über. Die Lieferung von Waffen, Munition und Maschinen zu
deren Herstellung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Voraussetzung für
Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr ist das Vorhandensein ausreichend
funktionstüchtiger staatlicher Strukturen sowie die Bereitschaft der Partnerländer,
für die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien einzutreten
und sich einer verantwortungsvollen Regierungsführung unter Achtung der
Menschenrechte verpflichtet zu fühlen.
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die United Nations
Assistance Mission for Rwanda (UNAMIR) grundsätzlich nicht in der Lage
war, die Zivilbevölkerung mit Waffengewalt zu schützen (Force
Protection) und sich die postulierte Schutzfähigkeit bei der Krisenbewältigung
somit kontraproduktiv ausgewirkt hat (bitte begründen)?
Der damalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, hat im Jahr
1999 eine unabhängige Untersuchungskommission eingesetzt, um das Wirken
der Vereinten Nationen in Ruanda zum Zeitpunkt des Genozids zu analysieren
(„Independent Inquiry into the Actions of the United Nations during the 1994
genocide in Rwanda“). Diese benennt in ihrem Abschlussbericht (VN-
Dokument S/1999/1257) eine Vielzahl von Faktoren, die mitverantwortlich waren für
das Versagen der Vereinten Nationen angesichts des Genozids in Ruanda. Diese
umfassen u. a. Fragen des Mandats der Mission UNAMIR, finanzieller und
personeller Ressourcen, des politischen Willens beteiligter Akteure innerhalb und
außerhalb der Vereinten Nationen sowie der damaligen Strukturen des
Peacekeepings der Vereinten Nationen. Die Untersuchungskommission kommt auch
zu dem Ergebnis, dass in einzelnen Fällen Zivilisten durch den Abzug der
Mission UNAMIR einem größeren Risiko ausgesetzt wurden, als sie es ohne den
Einsatz der Mission gewesen wären.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzungen der unabhängigen
Untersuchungskommission, dass eine Vielzahl von Faktoren für das Scheitern der Vereinten
Nationen angesichts des Genozids in Ruanda ursächlich war. Die Erfahrungen
aus Ruanda haben zu tiefgreifenden, strukturellen Veränderungen im
Peacekeeping der Vereinten Nationen geführt, die die Grundlage für die heutigen
multidimensionalen Friedenseinsätze der Vereinten Nationen bilden und die ver-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1361hindern sollen, dass sich eine Situation wie seinerzeit in Ruanda wiederholt. Auf
die Antwort zu Frage 15 wird hierzu verwiesen.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung 20 Jahre nach dem Scheitern der
UNAMIR die Möglichkeit der Force Protection durch militärische
Missionen, auch angesichts dessen, dass zum Beispiel die mit 7 000 Soldaten
deutlich aufwändigere United Nations Mission in South Sudan (UNMISS)
Anfang des Jahres 2014 keine „Force Protection“ außerhalb ihrer
Stützpunkte gewährleisten konnte?
In welchen Militärmissionen mit finanzieller und/oder personeller
Beteiligung Deutschlands ist der gewaltsame Schutz der Zivilbevölkerung
(Force Protection) heute Bestandteil des Mandats?
Die Möglichkeiten der Vereinten Nationen, im Rahmen von Friedensmissionen
zum Schutz der Zivilbevölkerung gemäß dem jeweiligen Mandat sowie
innerhalb des Mandatsgebiets beizutragen, haben sich im Vergleich zur Mitte der
90er-Jahre entscheidend verbessert. Dies liegt vor allem an den tiefgreifenden
strukturellen Veränderungen, die das Peacekeeping der Vereinten Nationen
seitdem durchlaufen hat und die das Ergebnis einer intensiven Beschäftigung mit
den Lehren aus früheren Peacekeeping-Erfahrungen sind. Dazu zählen die
Schaffung einer eigenen Hauptabteilung zur Unterstützung der Friedenseinsätze
(Department of Field Support – DFS), parallel dazu eine personelle Stärkung der
Hauptabteilung für Friedenssicherungseinsätze (Department of Peacekeeping
Operations – DPKO) sowie größere finanzielle Flexibilität für diese
Hauptabteilungen, insbesondere in der Aufwuchsphase von Friedensmissionen. Darüber
hinaus wurde der Abstimmungsprozess mit truppen- und polizeistellenden
Staaten des VN-Peacekeepings verbessert. Der Großteil der neueren
Friedensmissionen der Vereinten Nationen sind zudem multidimensionale
Friedenseinsätze, die über eine militärische, polizeiliche und eine zivile Komponente
verfügen und denen umfangreiche Aufgaben im Bereich Stabilisierung und
Friedenskonsolidierung übertragen werden. Alle drei Komponenten leisten,
abhängig vom jeweiligen Mandat, einen wichtigen Beitrag zum Schutz der
Zivilbevölkerung. Das Sekretariat der Vereinten Nationen trägt kontinuierlich dazu bei, das
Konzept des Schutzes der Zivilbevölkerung in Friedensmissionen weiter zu
schärfen und hat dazu u. a. ein konzeptionelles Rahmendokument,
missionsspezifische Strategien zum Schutz von Zivilisten sowie entsprechende
Trainingskurse für das Personal von Friedensmissionen entwickelt.
Friedensmissionen der Vereinten Nationen werden über Pflichtbeiträge
finanziert. Deutschland beteiligt sich somit an der Finanzierung aller 16 VN-
Friedensmissionen. Von diesen haben folgende Missionen ein Mandat gemäß
Kapitel VII der VN-Charta zum Schutz von Zivilisten, in der Regel im Rahmen ihrer
Möglichkeiten und in ihren Einsatzgebieten:
● United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in the
Central African Republic (MINUSCA)
● United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali
(MINUSMA)
● United Nations Stabilization Mission in Haiti (MINUSTAH)
● United Nations Organization Stabilization Mission in the Democratic
Republic of the Congo (MONUSCO)
● African Union/United Nations Hybrid Operation in Darfur (UNAMID)
● United Nations Interim Security Force for Abyei (UNISFA)
● United Nations Mission in Liberia (UNMIL)
Drucksache 18/1361 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● United Nations Mission in the Republic of South Sudan (UNMISS)
● United Nations Operation in Côte d’Ivoire (UNOCI)
Auch die United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) hat, auf Anfrage
der Regierung der Libanesischen Republik, ein Mandat zum Schutz von
Zivilisten. Unbeschadet dieser Mandate tragen die jeweiligen zuständigen Behörden
der betroffenen Staaten die primäre Verantwortung für den Schutz von Zivilisten
in ihrem Hoheitsgebiet.
16. In welchem Rahmen hat die Bundesregierung ihr eigenes Verhalten in
Bezug auf Ruanda in den Jahren 1990 bis 1994 evaluiert?
a) In welchen Berichten (externer oder internen Gutachter) hat die
Bundesregierung ihre eigenen Erkenntnisse aus der Eskalation des
Konfliktes bis zum Völkermord zusammengefasst bzw. auch durch
mögliche neue Erkenntnisse – insbesondere über die Verantwortlichen in
Ruanda und den Nachbarstaaten als auch international – revidiert oder
angepasst?
Im Zeitraum 1998/1999 wurden im Auftrag des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zwei unabhängige
Gutachten gefertigt und vom BMZ abgenommen:
● Jürgen H. Wolff und Andreas Mehler, Deutsche
Entwicklungszusammenarbeit mit Ruanda – Normalität in einem nichtnormalen Land, Bochum/
Hamburg 1998 (BMZ datiert Juli 1998)
● Jürgen H. Wolff, Andreas Mehler, Hauptbericht zur Evaluierung „EZ-
Wirkungen in Konfliktsituationen“ – Fallstudie Ruanda, Bochum/Hamburg 1998
(BMZ datiert April 1999)
Ziel dieser Evaluierungen war es, Erkenntnisse darüber zu erlangen, inwiefern
die deutsche EZ in der damaligen Aufstellung zu einer friedlichen Entwicklung
Ruandas beitragen konnte bzw. krisenmindernd oder -verschärfend gewirkt hat.
b) Sind diese Berichte öffentlich zugänglich?
Die in der Antwort zu Frage 16a genannten Evaluierungsberichte des BMZ
werden auf Anfrage herausgegeben.
c) Welche zentralen Empfehlungen der Evaluationsgutachten zur
Früherkennung und zivilen Krisenreaktion wurden von der
Bundesregierung umgesetzt?
Die zentralen Empfehlungen der o. g. Evaluierung vom April 1999 wurden
umgesetzt. So werden Fortbildungsseminare zur Konfliktprävention auf
verschiedenen Ebenen (ressortübergreifend, für ausreisendes und in relevanten
Bereichen tätiges Personal sowie gemeinsam mit entwicklungspolitischen
Durchführorganisationen) regelmäßig durchgeführt. Für das entwicklungspolitische
Engagement in fragilen, von Konflikt und Gewalt geprägten Staaten gibt es Vorgaben
des BMZ gegenüber den Durchführorganisationen, um eine konfliktsensible
Planung, Umsetzung und Monitoring von Vorhaben sicherzustellen (vgl. BMZ-
Strategiepapier, „Entwicklung für Frieden und Sicherheit“, März 2013). Die seit
dem Jahr 2012 geltenden ressortübergreifenden Leitlinien „Für eine kohärente
Politik der Bundesregierung gegenüber fragilen Staaten“ spezifizieren den von
der Bundesregierung verfolgten vernetzten Ansatz zwischen Außen-,
Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Der gerade in fragilen Kontexten notwendige
Informationsaustausch erfolgt nicht nur zwischen den Ressorts, sondern auch
mit nicht-staatlichen Organisationen, z. B. im Rahmen länderbezogener „Run-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/1361der Tische“, die die Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt)
regelmäßig organisiert. Mit der jährlich für alle BMZ-Partnerländer erstellten
Krisenfrühwarnung verfügt das BMZ über ein Analyse- und
Steuerungsinstrument, das – neben anderen nationalen und internationalen Analysetools – als
Entscheidungsgrundlage für präventives Handeln dient.
d) Welche Empfehlungen der Evaluationsgutachten wurden nicht
umgesetzt?
Aus Sicht der Bundesregierung wurden alle zentralen Empfehlungen in den
letzten Jahren umgesetzt.
17. Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung maßgeblich die
Ursachen für die Entstehung und Eskalation von Konflikten und deren
Zuspitzung bis hin zu schweren massenhaften Menschenrechtsverbrechen,
und auf Grundlage welcher Untersuchungen/Studien kommt die
Bundesregierung zu ihrer Auffassung?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
18. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die Gefahr der Entstehung und Eskalation von Konflikten und
deren Zuspitzung bis hin zu schweren Menschenrechtsverbrechen auch
durch eine Armut verschärfende internationale Handels- und
Wirtschaftspolitik begünstigt wird, und wenn ja, mit welchen Mechanismen und
durch welche Stellen stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche
Außenhandels- und Wirtschaftsaktivitäten konfliktsensibel und Armut
bekämpfend sind?
Handel und gegenseitige wirtschaftliche Verflechtung schaffen Vertrauen und
stabilisieren die internationalen Beziehungen. Deshalb ist es Aufgabe der
deutschen Außenpolitik, sowohl die deutschen wirtschaftlichen Interessen in der
Welt zu fördern und zu schützen als auch zur weiteren Entwicklung einer
gerechten und nachhaltigen globalen Wirtschaftskooperation beizutragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]