[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1241
18. Wahlperiode 25.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Karin Binder, Annette
Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1139 –
Kosten von Stuttgart 21
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. April 2014 jährt sich zum 20. Mal die erste öffentliche Präsentation des
Projekts Stuttgart 21 (S21). In den zwei Jahrzehnten seit dieser Präsentation
war das Projekt Stuttgart 21 immer wieder ein Topthema in der Bahnpolitik.
Schreitet man die Zeitspanne 1994 bis 2014 in Fünf-Jahres-Etappen ab, dann
ergeben sich die folgenden prägnanten Daten:
Am 18. April 1994, dreieinhalb Monate nach Gründung der Deutschen Bahn
AG (DB AG), wurde S21 erstmals öffentlich vorgestellt – unter anderen durch
den damaligen Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann (heute
Präsident des Verbandes der Automobilindustrie – VDA).
Am 26. Februar 1997 wurde Johannes Ludewig als Nachfolger von Heinz Dürr
neuer Bahnchef. Diese Personalentscheidung fiel in der von CDU, CSU und
FDP getragenen Bundesregierung unter Dr. Helmut Kohl. Im Jahr 1999 legte
der Bahnchef Johannes Ludewig das Projekt Stuttgart 21 auf Eis. Allerdings
bestimmte dann bereits am 24. September 1999 die neue von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragene Bundesregierung unter Gerhard
Schröder Hartmut Mehdorn als neuen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen
Bahn AG. Dieser reaktivierte bereits im Jahr 2000 das Projekt Stuttgart 21.
Im Jahr 2005 wurde die erste Baugenehmigung für Stuttgart 21 erteilt
(Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt – PFA – 1.1. für die
„Talquerung mit neuem Hauptbahnhof“).
Am 30. September 2010 kam es zu dem massiven Polizeieinsatz gegen S21-
Gegnerinnen und -Gegner im Stuttgarter Schlossgarten, der damals bundesweit
für Schlagzeilen sorgte.
Im Frühjahr 2014 gibt es bei dem Projekt zwei entgegengesetzte Bewegungen:
Auf der einen Seite versucht die Deutsche Bahn AG bzw. die S21-
Projektgesellschaft, in Stuttgart beim Fortgang des baulichen Prozesses vollendete
Tatsachen zu schaffen, um das Projekt unumkehrbar zu machen. Auf der
anderen Seite explodieren die Kosten, wachsen die Risiken und gibt es in Stuttgart
und Umgebung selbst weiterhin einen hartnäckigen Widerstand.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 24. April 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1241 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFehlende Rechtssicherheit
Aus rechtlicher Sicht problematisch ist die Mischfinanzierung des Projekts
Stuttgart 21 unter Beteiligung des Bundes und des Landes Baden-
Württemberg, der Stadt Stuttgart, der Region Stuttgart sowie des Flughafens Stuttgart.
Das Verbot der Mischfinanzierung nach Artikel 104a des Grundgesetzes (GG)
ist „einer der tragenden Eckpfeiler der bundesstaatlichen Ordnung des
Grundgesetzes“ (BVerfG 32, 333, 338), dessen strikte Beachtung „eine überragende
Bedeutung für die Stabilität der bundesstaatlichen Verfassung zukommt“ (vgl.
Selmer, Finanzordnung und Grundgesetz : die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts in Finanz- und Steuersachen, AöR 101, 1976, S. 240 f.).
Weitere rechtliche Unsicherheit ergibt sich für das Projekt Stuttgart 21 aus der
vom Bahnvorstand angekündigten möglichen Klage gegen die
Finanzierungspartner wegen der Übernahme der Mehrkosten und aus der Einschätzung des
Verwaltungsgerichts Stuttgart in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 (7 K 4182/11,
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw
&sid=8ef077d7e9a02114daf6a8699c988309&nr=17161&pos=0&anz=1), dass
es sich beim Wegbrechen der vereinbarten Obergrenze der Projektfinanzierung
um einen „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ handelt.
Aufsichtsratsentscheidung vom 5. März 2013
Am 5. März 2013 entschied der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG trotz der
Kostenexplosion um zuletzt 2,3 Mrd. Euro auf 6,8 Mrd. Euro zugunsten des
Weiterbaus des Bahnprojekts Stuttgart 21. Laut Medienberichten hat die
Bundesregierung über den Kanzleramtsminister Ronald Pofalla im Vorfeld die drei
Staatssekretäre im Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und im Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie (vgl. „Bahnhof der Eitelkeiten“,
www.zeit.de vom
28. Februar 2013) sowie am Tag der Abstimmung weitere Mitglieder des
Aufsichtsrats (vgl. „Pofalla-Debatte löst Führungschaos bei der Bahn aus“,
www.tagesspiegel.de vom 7. Januar 2014) zu einer Zustimmung bewogen. Die
Zustimmung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschafts und
Technologie hatte der damalige Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie Dr. Philipp Rösler auf Anforderung des FDP-Generalsekretär Patrick
Döring „geregelt“ (vgl. „Anruf beim Minister“, WirtschaftsWoche vom
18. März 2013).
Vor der Aufsichtsratsentscheidung war ein kritisches Dossier des damaligen
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu den
Projektkosten bekannt geworden (vgl. Kurzinformation „Informations-
Workshop der DB AG zu Stuttgart 21 für die AR-Vertreter am 05. 02 2013“).
Dennoch stimmten die anwesenden Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat
für den Weiterbau. Auch die weiteren Aufsichtsräte stimmten bei einer
Enthaltung und einer Gegenstimme zu. Dem Aufsichtsrat der DB AG hatte dabei,
auch laut Beschlussvorlage der Aufsichtsratsentscheidung
(Tagesordnungspunkt – TOP – 2, S. 4 und 10), als eine Grundlage der Entscheidung zu den
Projektkosten eine „Plausibilitätsbegutachtung im Auftrag des Aufsichtsrates zu
Stuttgart 21“ von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers
(PwC) vorgelegen mit dem Titel „Vermerk – Zwischenergebnis DB AG“.
Zuvor hatte die DB AG am 12. Dezember 2012 die Kostensteigerung auf
6,8 Mrd. Euro bekannt geben müssen. 1,1 Mrd. Euro davon beruhen nach
Angaben der DB AG auf „notwendigen, aber nicht budgetierten Leistungen“
und „nicht realisierten Einsparpotenzialen“ (vgl. Präsentation „DB S21
Projekt, Information zur Pressekonferenz am 12. Dezember 2012“, S. 5, https://
web.archive.org/web/20130928084422/
http://www.bahnprojekt-stuttgart-
ulm.de/mediathek/detail/download/informationen-zur-
pressekonferenzwirtschaftlicher-status-s21/mediaParameter/download/Medium/<
https://web.
archive.org/web/20130928084422/http:/
www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/
mediathek/detail/download/informationen-zur-pressekonferenz-
wirtschaftlicherstatus-s21/mediaParameter/download/Medium/>), die nach Auffassung der
Fragesteller entsprechend diesen Formulierungen als eingestandene
Managementfehler einzuordnen sind. Das zuvor genannte Dossier des BMVBS nennt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1241entsprechend auch auf Seite 9 diese Kosten sog. interne Kosten, die auf keinen
Fall gegenüber Dritten durchsetzbar seien. Dafür wird ausdrücklich auf die
Vorstandshaftung verwiesen. Dieser Teil der Kostensteigerung entspricht
auffallend den 900 Mio. Euro, um die das Projekt Stuttgart 21 im Jahr 2009 durch
Annahme von „grob geschätzten […] Einsparpotenzialen“ verbilligt wurde,
nachdem zuvor interne Berechnungen der Fachplaner eine Kostensteigerung
um 1 Mrd. Euro auf damals 4,9 Mrd. Euro ergeben hatten (vgl. „Stuttgart21:
Das Versagen von Aufsichtsrat und Bundesregierung“, WDR-Sendung
„MONITOR“ vom 21. Februar 2013, Skript:
www.wdr.de), einen Wert, der
den Finanzierungspartnern die Kündigung des Finanzierungsvertrags
ermöglicht hätte.
Kostenschätzung und Bundesrechnungshof (BRH)
1. Welche Auswirkungen auf das Projekt Stuttgart 21 hat nach Auffassung der
Bundesregierung die Mitteilung seitens der S21-Projektgesellschaft,
vertreten durch deren Sprecher Wolfgang Dietrich, wonach der Termin einer
Inbetriebnahme von Stuttgart 21 auch im Jahr 2021 infrage steht und
möglicherweise erst im Jahr 2022 erfolgen wird (vgl. Schwarzwälder Bote vom
24. März 2014)?
Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die
Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der
Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind
Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart,
der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich
als Aufgabenträger an der Finanzierung.
Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag i.H.v. 563,8 Mio. Euro für das
Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS)
Wendlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von
Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Die NBS Wendlingen–Ulm ist Bestandteil
des im Vordringlichen Bedarf eingeordneten Bedarfsplanvorhabens ABS/NBS
Stuttgart–Ulm–Augsburg.
2. Welche Auswirkungen hätte eine mögliche neue Verzögerung der
Inbetriebnahme nach Ansicht der Bundesregierung auf die Gesamtkosten?
3. Hält die Bundesregierung die Einschätzung der Projektgesellschaft, jedes
Jahr der verspäteten Inbetriebnahme würde Kosten in Höhe von 100 Mio.
Euro verursachen, für glaubwürdig, obwohl allein eine vierprozentige
Verzinsung der bis zu diesem Zeitpunkt für Stuttgart 21 investierten Summe
einen fast dreifachen Millionenbetrag ausmacht und zudem ferner mit
Stuttgart 21 nach Auffassung der Projektbetreiber eine Reihe ergänzender
Vorteile verbunden sein soll, in deren Genuss die DB AG und die
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) im Fall einer
verspäteten Inbetriebnahme ebenfalls erst ein Jahr später kommen würden (bitte
mit Begründung)?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den Auswirkungen eventueller zukünftiger Planungsänderungen kann die
Bundesregierung vor dem Hintergrund fehlender Daten keine Aussage machen.
Drucksache 18/1241 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass der BRH eine ursprünglich für das Frühjahr 2013 angekündigte
neue Analyse der Kostenentwicklung für das Projekt Stuttgart 21 unter
Verweis auf die mangelnde „Kooperationsbereitschaft des
Bundesverkehrsministeriums“ und die „schwierigen Diskussionen mit der Deutschen Bahn
AG über die Reichweite der Prüfungsbefugnisse des
Bundesrechnungshofs“ mit Mitteilung vom Oktober 2013 auf einen Zeitpunkt „frühestens
Ende des Jahres 2013“ verschoben hat (vgl. Brief des BRH vom
22. Oktober 2013 an den Abgeordneten Harald Ebner)?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen neuen Termin für die
Vorlage einer weiteren Analyse der Kostenentwicklung von Stuttgart 21
seitens des BRH, nachdem der Zeitpunkt „Ende des Jahres 2013“
verstrichen ist und die angekündigte Analyse noch immer nicht vorliegt?
b) Hält die Bundesregierung diese neue Analyse der Kostenentwicklung
von Stuttgart 21 für sinnvoll (bitte mit Begründung)?
c) Teilt die Bundesregierung die in dem Schreiben vom 22. Oktober 2013
angesprochenen Aussagen des BRH, wonach es seitens der DB AG und
seitens des Bundesverkehrsministeriums eine mangelnde
Kooperationsbereitschaft hinsichtlich der Erarbeitung der neuen BRH-
Kostenschätzung für S21 gibt?
d) Welche Kritikpunkte hat der BRH konkret gegenüber dem BMVBS
bzw. dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) hinsichtlich der Zusammenarbeit geäußert?
e) Welche Maßnahmen hat das BMVBS bzw. das BMVI inzwischen
ergriffen, um die vom BRH vorgebrachten Kritikpunkte hinsichtlich der
Zusammenarbeit zu beheben?
Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 4a bis 4e gemeinsam
beantwortet.
Der BRH hat zum Prüfungsverfahren „Kostenentwicklung bei
Schienenwegeprojekten; hier: Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen·Ulm (NBS)“ mit
Schreiben vom 26. März 2014 eine vorläufige Prüfungsmitteilung mit der Bitte
um Stellungnahme durch das BMVI übersandt. Diese Prüfungsmitteilung
betrifft den Teilaspekt „Teilfinanzierung des Schienenwegevorhabens Stuttgart 21
aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung“ und wird zurzeit im
BMVI geprüft.
Ein Schreiben des BRH an den Abgeordneten Harald Ebner vom 22. Oktober
2013 ist hier nicht bekannt. Daher kann zu den angeblichen Aussagen in diesem
Schreiben keine Stellungnahme abgegeben werden.
Beschwerden des BRH über eine mangelnde Mitwirkung bei den
Prüfungsverfahren im Zusammenhang mit Stuttgart 21 liegen dem BMVI nicht vor.
5. Warum hatte die Bundesregierung den Finanzierungsvertrag vom 2. April
2009 abgeschlossen, der einen Kostenstand aus dem Jahr 2004 und eine
Kostenobergrenze einschließlich Risikopuffer (1,45 Mrd. Euro) von
4,526 Mrd. Euro festlegte, obgleich das Bundesverkehrsministerium das
Gutachten des BRH aus dem Jahr 2008 über damals erwartete S21-
Projektkosten von 5,3 Mrd. Euro nach Auffassung der Fragesteller gekannt haben
musste?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1241 6. Welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass das Gutachten des BRH seinerzeit nicht
veröffentlicht bzw. den anderen Finanzierungspartnern nicht zur Verfügung gestellt
wurde, die in einem solchen Fall noch bis Ende 2009 den
Finanzierungsvertrag hätten kündigen können?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum das Gutachten den
anderen Finanzierungspartnern seinerzeit nicht zur Verfügung gestellt wurde?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat
gegenüber dem Bundesrechnungshof mit Schreiben vom 30. Oktober 2008 zu
dem Sachverhalt Stellung genommen. Im Ergebnis war die Kalkulation des
BRH vor dem damaligen Hintergrund aus Sicht des BMVBS nicht sachgerecht,
denn es waren zu dem Zeitpunkt für das BMVBS keine Mehrkosten erkennbar.
Unter Berücksichtigung der Darlegungen des BMVBS hat der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages der für die Realisierung des Projekts
„Stuttgart 21“ erforderlichen Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung zugestimmt.
7. Wer wird nach Ansicht der Bundesregierung die Mehrkosten von bis zu
2 Mrd. Euro für das Projekt Stuttgart 21 tragen, die erstmals im Dezember
2012 bekannt wurden und die im März 2013 im Aufsichtsrat der
Deutschen Bahn AG mehrheitlich – bei einer Gegenstimme – zur Kenntnis
genommen wurden (
www.spiegel.de und
www.swp.de vom 5. März 2013)?
8. Hat die DB AG neben dem Land Baden-Württemberg nach Kenntnis der
Bundesregierung auch alle anderen Projektpartner zu Gesprächen über die
Verteilung der Mehrkosten entsprechend § 8 Absatz 4 des
Finanzierungsvertrags (die sog. Sprechklausel) gebeten (vgl. „Bahn und Land
verhandeln über S-21-Mehrkosten“, STUTTGARTER ZEITUNG vom 17. März
2014)?
Wenn nein, warum hat die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung die
anderen Projektpartner nicht (alle) um entsprechende Gespräche gebeten?
Wenn ja, fanden bzw. finden diese Gespräche nach Kenntnis der
Bundesregierung gemeinsam statt oder jeweils getrennt?
9. Hat die DB AG auch den Bund, auch wenn er formal kein Projektpartner
ist, um entsprechende Gespräche gebeten, bzw. wird der Bund an den
Gesprächen mit dem Land (und ggf. weiteren Projektpartnern) teilnehmen?
10. Wäre die Bundesregierung bereit, einen Teil der Mehrkosten für das
Projekt Stuttgart 21 zu übernehmen, nachdem die DB AG entgegen ihrer
anfänglichen Zusage vom Dezember 2012, 1 Mrd. Euro der Mehrkosten
selbst finanzieren zu wollen, dem Land Baden-Württemberg gegenüber
nun die gesamten Mehrkosten geltend macht?
11. Schließt es die Bundesregierung weiterhin definitiv aus, sich mit
zusätzlichen Mitteln an Stuttgart 21 zu beteiligen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG entschied in seiner außerordentlichen
Sitzung am 5. März 2013 über die Erhöhung des Finanzierungsrahmens zum
Weiterbau von Stuttgart 21. Er beschloss, dem Vorschlag des Vorstands
zuzustimmen, den Finanzierungsrahmen für S 21 um 2 Mrd. Euro von 4,526 Mrd. Euro
Drucksache 18/1241 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeauf 6,526 Mrd. Euro zu erhöhen. In diesen 2 Mrd. Euro sind bereits ermittelte
und weitere mögliche Mehrkosten enthalten.
Mit seiner Entscheidung zur Erhöhung des Finanzierungsrahmens hat der
Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands gebilligt, eine Beteiligung der
Projektpartner an den Mehrkosten auf Grundlage der „Sprechklausel“ (§ 5 (10)
Gemeinsame Erklärung zur Realisierung der Projekte „Stuttgart 21“ und „NBS
Wendlingen–Ulm“) einzufordern und dies notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. In
der „Sprechklausel“ ist vereinbart, dass Land und
Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei einer über die vereinbarten Beträge hinausgehenden
Kostensteigerung Gespräche aufnehmen.
Gemäß den geschlossenen Vereinbarungen zu Stuttgart 21 übernimmt der Bund
über den vereinbarten Festbetrag hinaus keine Kostensteigerungen.
Fehlende Rechtssicherheit
12. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 17. Juli 2013
(7 K 4182/11) zwar die staatliche Mischfinanzierung des Projekts
Stuttgart 21 für zulässig gehalten, aber wegen der grundsätzlichen
Bedeutung dieser Frage die Berufung gegen sein Urteil zugelassen hat und eine
rechtskräftige Entscheidung darüber noch aussteht?
Welche Konsequenzen hätte es für Stuttgart 21, wenn das
Berufungsgericht anders als das Verwaltungsgericht die Mischfinanzierung in dieser
Form verwirft?
13. Erkennt die Bundesregierung eine Unsicherheit für die Finanzierung des
Projekts vor dem Hintergrund, dass nach Auffassung der Fragesteller
selbst bei Vorliegen der Zustimmung der Beteiligten eine
Kompetenzverschiebung möglicherweise unzulässig ist (vgl. BVerfGE 4, 115, 139) und
den Projektbetreibern deshalb möglicherweise rechtskräftig (durch den
Verwaltungsgerichtshof [VGH] Mannheim oder das
Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] Leipzig) etwa 35 Prozent der Zuschussfinanzierung
wegen Verfassungswidrigkeit wegzubrechen drohen (bitte mit Begründung)?
14. Folgt die Bundesregierung der Auffassung des Verwaltungsgerichts
Stuttgart (s. Frage 12), dass es sich beim Wegbrechen der vereinbarten
Obergrenze der Projektfinanzierung um einen „Wegfall der
Geschäftsgrundlage“ im Sinne von § 60 des Verwaltungsverfahrensgesetzes handelt (bitte
mit Begründung)?
Die Fragen 12 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Stuttgart 21 ist – wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert – kein
Bedarfsplanprojekt. Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes verbietet nicht die
eigenverantwortliche Finanzierung von Infrastrukturausbau durch Dritte. Das Land
Baden-Württemberg beteiligt sich an Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen–
Ulm, um das Nahverkehrsangebot und die regionale Wirtschaftsstruktur zu
verbessern. Die Sicherstellung des Schienenpersonennahverkehr ist eine
Landesaufgabe. Diese Position hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil
bestätigt.
15. Folgt die Bundesregierung der Einschätzung, dass sich aus der Mitteilung
des Bahnvorstands, gemäß dem Aufsichtsratsbeschluss vom 5. März 2013
die Projektpartner anteilig auf die Übernahme der Mehrkosten zu
verklagen, falls die zwei geplanten Gespräche über die Aufteilung der
Zusatzkosten zu einer Ablehnung des Landes Baden-Württemberg und der Stadt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1241Stuttgart, solche zusätzlichen S21-Kosten mitzutragen, führen, weitere
Unwägbarkeiten für die Finanzierung ergeben (bitte mit Begründung)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 7 bis 11 verwiesen.
16. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Haushaltsgrundsatz
der Sparsamkeit (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO) vereinbar, ein
Großprojekt mit einer Größenordnung zwischen 6 und 11 Mrd. Euro
Kosten auf nach Auffassung der Fragesteller ungesicherter Vertragsbasis bzw.
trotz fehlender Rechtssicherheit weiter zu verfolgen?
Mit der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der DB AG zu
Stuttgart 21 ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Die
Finanzierungsvereinbarung berücksichtigt wie alle Finanzierungsvereinbarungen zum
Ausbau der Schienenwege die Vorgaben der BHO.
Strukturen der Deutschen Bahn AG und von S21
17. Wie und bis wann gedenkt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD vom Dezember 2013 festgehaltene
Absichtserklärung umzusetzen, wonach „wir die Geschäftspolitik der DB AG
noch stärker an diesen Zielen [Ausbau und Stärkung der Schiene; Anm.
d. Verf.] ausrichten [werden], ohne die Wirtschaftlichkeit infrage zu
stellen“, wonach „[wir] dazu […] das Steuerungskonzept für die DB AG unter
Berücksichtigung des Aktienrechts überarbeiten [werden]“ und wonach
„die Steuerung der DB AG im Aufsichtsrat von dem im für Verkehr
zuständigen Bundesministerium angesiedelten Staatssekretär koordiniert“
wird?
18. Welche Auswirkung wird ein solches Steuerungskonzept (voraussichtlich)
auf das Projekt Stuttgart 21 haben vor dem Hintergrund, dass dieses zu den
drei größten aktuellen Investitionsvorhaben der DB AG zählt?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung begreift die bereits begonnene Umsetzung des
Koalitionsvertrages nicht als kurzfristig orientierte, zeitlich befristete Aufgabenstellung,
sondern als einen fortwährenden Optimierungsansatz, der im Sinne der
Förderung einer nachhaltigen Unternehmensausrichtung und -entwicklung bewusst
auf eine terminliche Befristung verzichtet.
19. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die am 7. Januar 2014 im
„Handelsblatt“ wiedergegebenen Behauptungen zu, wonach die Boni des
Bahnchefs Dr. Rüdiger Grube unter anderem dann ausgezahlt werden,
wenn es zu „regelmäßige[n] Treffen“ zwischen dem Bahnchef und dem
„Ministerpräsident[en] Winfried Kretschmann“ kommt (bitte mit
Begründung)?
20. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die am 7. Januar 2014 im
„Handelsblatt“ dokumentierten Fakten zu, wonach die Boni des
Infrastrukturvorstands Dr. Volker Kefer unter anderem dann ausgezahlt
werden, wenn dieser eine „intensive Kommunikation mit den Projektpartnern,
der Geschäftsführung und dem Beirat der Projektgesellschaft“ (Stuttgart 21)
betreibt (bitte mit Begründung)?
21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem sich möglicherweise ergebenden Interessenkonflikt, dass
Drucksache 18/1241 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodenach Angaben des Verfassers des „Handelsblatt“-Artikels die
Bonizahlungen von Topmanagern der DB AG an die Durchsetzung und Fertigstellung
von Stuttgart 21 geknüpft sind und somit der Vorstand der DB AG etwa in
Bezug auf unternehmensschädigende Wirkungen des Großprojekts seine
Entscheidungen nicht mehr unbeeinflusst allein gemäß der gesetzlich
vorgegebenen „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften
Geschäftsleiters“ (§ 93 Absatz 1 des Aktiengesetzes – AktG) treffen kann?
Die Fragen 19 bis 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Aufsichtsrat der DB AG setzt nach § 87 des Aktiengesetzes (AktG) die
Vergütung des Vorstands fest und ist nach § 116 i. V. m. § 93 AktG zur
Verschwiegenheit verpflichtet.
Aufsichtsratsentscheidung vom 5. März 2013
22. Wann haben die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat den PwC-
Vermerk zur „Plausibilitätsbegutachtung“ der S21-Kosten analysiert, und
zu welchem Ergebnis sind sie gelangt (um Veröffentlichung sämtlicher
Bewertungen wird gebeten)?
23. Stellt aus Sicht der Bundesregierung eine „Plausibilitätsbegutachtung“ der
Projektkosten eine belastbare Planungsgrundlage für eine
Investitionsentscheidung dieses Umfangs dar, wenn sie sich möglicherweise allein auf
die „von der DB AG zur Verfügung gestellten“, nicht „verifizierten“
Unterlagen – und zwar lediglich auf zwei Abweichungslisten und drei
Präsentationen – stützt (PwC Nr. 4, 10, 11; bitte mit Begründung)?
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Aufsichtsrat auf unzureichender Grundlage abgestimmt hat, wenn die
PwC-Wirtschaftsprüfer klargestellt hatten, dass ihre
Plausibilitätsbeurteilung „weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische
Durchsicht darstellt“ und sie „ein höheres Risiko“ sehen, „dass selbst
wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder andere
Unregelmäßigkeiten nicht aufgedeckt werden“ (PwC Nr. 4)?
b) Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass der
Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht dagegen von einem „Testat“
der Wirtschaftsprüfer als Grundlage der Entscheidung sprach (vgl.
DB-Pressemitteilung „DB-Aufsichtsrat genehmigt zusätzliche Mittel
für die Erhöhung des Finanzrahmens des Bahnhofprojektes Stuttgart 21“
vom 5. März 2013,
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_
main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=101744&sektor=pm&detail=1&r=
524914&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0&profisuche=1)?
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung hinsichtlich ihrer Finanzierungszusage aus der Tatsache, dass laut
PwC die Kostenberechnung dieser Plausibilisierung zudem in einer
nicht revisionssicheren Excel-Liste (Nr. 21) erfolgte und gegen die
„Grundsätze des Risikomanagements im DB AG-Konzern“, speziell
gegen die Risikomanagement-Richtlinie 224.0101 und das
Controlling-Handbuch, Kapitel 14, (Nr. 18) verstößt, da die
Eintrittswahrscheinlichkeit nicht regelkonform abgebildet ist und die Beiträge somit
nicht zum Gesamtwertumfang hochzurechnen sind (PwC Nr. 19/20,
23) und auf deren Basis somit die unabdingbare Überleitung ins
Konzernreporting (Nr. 16) nicht möglich ist?
24. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass dem gesamten Aufsichtsrat der DB AG und
damit auch den von ihr in dieses Gremium entsandten Mitgliedern laut
PwC ein Teil der Kostensteigerungen nicht vorlag (die
„Abweichungsliste“ mit Stand vom 8. Oktober 2012 für den Aufsichtsrat weist einen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1241„geringeren Datenumfang“ gegenüber der vom 13. September 2012 für
den Vorstand auf, siehe PwC Nr. 10, 11, 14)?
25. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die von ihren in den Aufsichtsrat der
DB AG entsandten Mitgliedern mitgetragene Entscheidung des
Aufsichtsrates vom 3. Mai 2013 zum Weiterbau von Stuttgart 21, obwohl PwC in
ihrer Plausibilitätsbegutachtung über das Stuttgart-21-
Projektmanagement urteilte, „die Voraussetzungen für ein möglichst geringes
Nachtragsvolumen sind in der Projektorganisation des Großprojektes noch nicht
etabliert“ und dass mit „einem im Vergleich zum Gesamtwertumfang
erheblichen Nachtragsvolumen“ zu rechnen ist sei (PwC Nr. 24)?
a) Wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung vor dem
Hintergrund, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC auch
festgestellt hatte, dass das für das Nachtragsmanagement nötige Personal
nicht eingestellt worden war (PwC Nr. 25), dass die Grundstücke noch
nicht gesichert waren (PwC Nr. 26 bis 28), dass weitere Kosten für zu
verlegende Leitungen übersehen wurden (PwC Nr. 29, 30), dass
Terminrisiken noch nicht bewertet worden waren (PwC Nr. 31) und dass
die Personalsituation kritisch ist (PwC Nr. 32)?
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass der geplante Abstellbahnhof nicht in der
geplanten Größe gebaut werden soll, was als Kostenersparnis
eingerechnet wurde (PwC Nr. 122), wofür aber zusätzliche
Abstellkapazitäten im Umland gebraucht werden, die jedoch nicht als zusätzliche
Kosten berücksichtigt worden sind?
26. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass als Voraussetzung der Kostenplanung ein
Verzicht der Projektpartner auf die Wertsteigerung ihrer Grundstücke (PwC
Nr. 124) unterstellt wird?
Welche Zusagen liegen hierzu vor (um die Dokumente mit den
entsprechenden Zusagen wird gebeten)?
27. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass als Voraussetzung der Kostenplanung rund
200 Mio. Euro Einsparungen durch „Kooperation“ Dritter, insbesondere
der Finanzierungspartner (PwC Nr. 126), erzielt werden sollen?
Welche Zusagen liegen hierzu vor (um die Dokumente mit den
entsprechenden Zusagen wird gebeten)?
28. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass
aufgrund der vorgenannten Punkte die Kostenplanung, die die Grundlage der
Entscheidung vom 3. Mai 2013 war, nicht belastbar ist (bitte mit
Begründung)?
Die Fragen 22 bis 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beratungen im Aufsichtsrat der DB AG unterliegen der
Verschwiegenheitspflicht nach §§ 116, 394 und 395 AktG. Die Aufsichtsratsmitglieder sind
insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und
vertrauliche Beratungen verpflichtet. Verstöße sind strafbar nach § 404 AktG.
Die Beschlüsse zu Stuttgart 21 hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG
getroffen. Die Aufsichtsratsmandate bei einer Aktiengesellschaft sind immer
persönliche Mandate. Die Vertreter des Bundes in den Aufsichtsräten
unterliegen keinen Weisungen. Der Bund bewertet nicht die Entscheidungen des
Aufsichtsrats.
Drucksache 18/1241 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Sinne ihres im
Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 festgehaltenen Willens der Umsetzung
eines Steuerungsmodells für die DB AG aus den Entwicklungen beim
Projekt Stuttgart 21?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Kostensteigerung um 1,1 Mrd. Euro möglicherweise auf
Managementfehlern beruht (bitte mit Begründung)?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die den
Mitgliedern des Aufsichtsrates nicht vorliegenden Kosten
(„Abweichungsliste“) einen Vertrauensbruch darstellen (bitte mit
Begründung)?
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das
Projektmanagement erhebliche Defizite aufweist (bitte mit
Begründung)?
d) Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass es
weitere Kostensteigerungen in Milliardenhöhe geben kann (bitte mit
Begründung)?
e) Welche Verantwortung für diese Defizite sieht die Bundesregierung bei
den zuständigen Vorständen Dr. Rüdiger Grube und Dr. Volker Kefer?
f) Halten die Bundesregierung bzw. ihre Vertreter im DB-AG-
Aufsichtsrat trotz der vorgenannten Punkte weiterhin am DB-AG-Vorstand fest
(bitte mit Begründung)?
Soweit die Bundesregierung über die von ihr entsandten Vertreter im
Aufsichtsrat der DB AG informiert worden ist, hat der Vorstand in der außerordentlichen
Aufsichtsratssitzung am 5. März 2013 plausibel dargelegt und in kritischen
Diskussionen bestätigt, dass die Fortführung des Projekts Stuttgart 21 für die
Deutsche Bahn AG wirtschaftlich vorteilhafter als ein Abbruch ist. Die weitere
Umsetzung des Projekts wird der Aufsichtsrat auch künftig kritisch begleiten.
30. Durch welche Argumente wurden die Staatssekretäre der
Bundesregierung mit Sitz im Aufsichtsrat der DB AG hinsichtlich ihrer sich
abzeichnenden Entscheidung, im Aufsichtsrat der DB AG einer Weiterführung
des Projekts S21 nicht zuzustimmen, umgestimmt?
a) Welche Argumente überwogen gegenüber den im BMVBS-Dossier
dargestellten Punkten, in dem es heißt, „der Vorstand gründet seine
Fortführungsempfehlung auf der Einschätzung, die Planungsvariante
sei wirtschaftlicher als ein Ausstieg, konnte aber die Ausstiegskosten
nicht belastbar darlegen“ und in dem auf die fehlende
Gesamtfinanzierung sowie die Frage der Wirtschaftlichkeit verwiesen wurde mit
Aussagen wie „vor dem Hintergrund der identifizierten 2,3 Mrd. Euro
Mehrkostenrisiko und zu erwartender negativer
Eigenkapitalverzinsung bereits vor Beginn der Hauptarbeiten“ (S. 3 des Dossiers), „bei
Betrachtung der gesamten Mehrkosten wird die
Eigenkapitalverzinsung negativ“, „deshalb müssen Alternativen bis hin zum Ausstieg
ernsthaft geprüft werden, um den Schaden minimieren zu können“,
„die Wirtschaftlichkeit der Weiterführung kann derzeit nicht
abschließend beurteilt werden, ebenso kann nicht beurteilt werden, ob die
Weiterführung eindeutig wirtschaftlicher als eine Alternative ist“ (S. 4 des
Dossiers)?
b) Wie haben die Aufsichtsräte der Bundesregierung den Umstand
bewertet, dass der relative Kostenvorteil des Weiterbaus in Höhe von 77 Mio.
Euro (wobei hier noch nicht die möglicherweise entstehenden
Nachtragsrisiken in Milliardenhöhe berücksichtigt sind) zum Zeitpunkt der
Entscheidung schon keinen Bestand mehr hatte, nachdem Stuttgarts
Oberbürgermeister Fritz Kuhn mit Schreiben vom 4. März 2013 an den
stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats Alexander Kirchner
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1241darauf hingewiesen hatte, dass sich die Bilanz aufgrund von nicht mehr
rückabwickelbaren Grundstücksverkäufen in jedem Falle um
123,5 Mio. Euro verschlechtert, also ein Weiterbau schon
unwirtschaftlich ist (vgl. „Falsche Zahlen“,
www.kontextwochenzeitung.de
vom 13. März 2013)?
Auf die Antwort zu den Fragen 22 bis 28 wird verwiesen.
31. Bis zu welchem Kostennachteil des Weiterbaus von Stuttgart 21 wirkt die
möglicherweise günstigere Cash- bzw. Liquiditätsbetrachtung noch
kompensierend?
Dazu liegen dem BMVI für den derzeitigen Projektstand keine Werte vor.
32. War der Einsatz des inzwischen als zukünftiger DB-AG-Vorstand
angekündigten damaligen Kanzleramtsministers Ronald Pofalla von einer
derart sorgfältigen Abwägung geprägt, dass er die Verantwortung der
Bundesregierung als Vertreterin des Eigners der DB AG für deren
Geschäftserfolg hinreichend berücksichtigt hatte?
Hat er insbesondere die zuvor dargestellten Aspekte der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Projekts Stuttgart 21 abgewogen und mit welchem
Ergebnis (um die belegenden Dokumente wird gebeten)?
Die Bundesregierung nimmt ihre Verantwortung als Anteilseigner der DB AG
über den Aufsichtsrat und über die Hauptversammlung wahr. Bundesminister
a. D. Ronald Pofalla war in seiner Amtszeit als Chef des Bundeskanzleramts
nicht im Aufsichtsrat und nicht in der Hauptversammlung der DB AG vertreten.
33. Welches Gewicht misst die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der
Rede der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor dem Deutschen
Bundestag am 15. September 2010, bei der sie Stuttgart 21 zum Maßstab für
die „Zukunftsfähigkeit Deutschlands“ gemacht hatte und mit ihrem
Hinweis auf die Bedeutung eines Scheiterns von Stuttgart 21 für die
„Verlässlichkeit der Politik“ und die „Investitionssicherheit in Deutschland“ (vgl.
„Merkel warnt vor Scheitern“,
www.stuttgarter-zeitung.de vom 28.
September 2010) – bei Großprojekten den Aspekten einer belastbaren
Kostenplanung, einer konsistenten Nutzenberechnung, eines professionellen
Projektmanagements und der zeitnahen und nachvollziehbaren Aufarbeitung
begründeter Kritik bei?
Wie wird dies jeweils bei dem Projekt Stuttgart 21 umgesetzt?
Die optimale Umsetzung von Großprojekten ist ein wichtiges Anliegen des
BMVI. Im April 2013 wurde aus diesem Grund eine Reformkommission
Großprojekte geschaffen. Sie soll Handlungsempfehlungen für eine bessere
Umsetzung von Großprojekten geben.
Wesentliches Ziel der Reformkommission ist es, bei Großprojekten
Kostenwahrheit, Kostentransparenz und Termintreue zu stärken, sowie die angestrebte
Qualität und Funktionalität der Projekte im gesetzten Zeit- und Kostenrahmen
zu erreichen. Es gilt, Lehren aus den Fehlern bei den aktuellen Großprojekten zu
ziehen und Leitlinien für künftige Großprojekte im Hochbau und im
Verkehrsbereich aufzustellen. Dazu gehört auch, die zugrunde liegenden Vorschriften auf
den Prüfstand zu stellen.
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ISSN 0722-8333]