[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1139
18. Wahlperiode 03.04.2014Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Leidig, Karin Binder, Annette Groth, Kerstin Kassner,
Richard Pitterle, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Kosten von Stuttgart 21
Am 18. April 2014 jährt sich zum 20. Mal die erste öffentliche Präsentation des
Projekts Stuttgart 21 (S21). In den zwei Jahrzehnten seit dieser Präsentation war
das Projekt Stuttgart 21 immer wieder ein Topthema in der Bahnpolitik.
Schreitet man die Zeitspanne 1994 bis 2014 in Fünf-Jahres-Etappen ab, dann ergeben
sich die folgenden prägnanten Daten:
Am 18. April 1994, dreieinhalb Monate nach Gründung der Deutschen Bahn AG
(DB AG), wurde S21 erstmals öffentlich vorgestellt – unter anderen durch den
damaligen Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann (heute Präsident des
Verbandes der Automobilindustrie – VDA).
Am 26. Februar 1997 wurde Johannes Ludewig als Nachfolger von Heinz Dürr
neuer Bahnchef. Diese Personalentscheidung fiel in der von CDU, CSU und
FDP getragenen Bundesregierung unter Dr. Helmut Kohl. Im Jahr 1999 legte
der Bahnchef Johannes Ludewig das Projekt Stuttgart 21 auf Eis. Allerdings
bestimmte dann bereits am 24. September 1999 die neue von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragene Bundesregierung unter Gerhard
Schröder Hartmut Mehdorn als neuen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen
Bahn AG. Dieser reaktivierte bereits im Jahr 2000 das Projekt Stuttgart 21.
Im Jahr 2005 wurde die erste Baugenehmigung für Stuttgart 21 erteilt
(Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt – PFA – 1.1. für die
„Talquerung mit neuem Hauptbahnhof“).
Am 30. September 2010 kam es zu dem massiven Polizeieinsatz gegen S21-
Gegnerinnen und -Gegner im Stuttgarter Schlossgarten, der damals bundesweit
für Schlagzeilen sorgte.
Im Frühjahr 2014 gibt es bei dem Projekt zwei entgegengesetzte Bewegungen:
Auf der einen Seite versucht die Deutsche Bahn AG bzw. die S21-
Projektgesellschaft, in Stuttgart beim Fortgang des baulichen Prozesses vollendete
Tatsachen zu schaffen, um das Projekt unumkehrbar zu machen. Auf der anderen
Seite explodieren die Kosten, wachsen die Risiken und gibt es in Stuttgart und
Umgebung selbst weiterhin einen hartnäckigen Widerstand.
Fehlende Rechtssicherheit
Aus rechtlicher Sicht problematisch ist die Mischfinanzierung des Projekts
Stuttgart 21 unter Beteiligung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg,
der Stadt Stuttgart, der Region Stuttgart sowie des Flughafens Stuttgart. Das
Verbot der Mischfinanzierung nach Artikel 104a des Grundgesetzes (GG) ist „einer
der tragenden Eckpfeiler der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes“
Drucksache 18/1139 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(BVerfG 32, 333, 338), dessen strikte Beachtung „eine überragende Bedeutung
für die Stabilität der bundesstaatlichen Verfassung zukommt“ (vgl. Selmer,
Finanzordnung und Grundgesetz : die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts in Finanz- und Steuersachen, AöR 101, 1976, S. 240 f.).
Weitere rechtliche Unsicherheit ergibt sich für das Projekt Stuttgart 21 aus der
vom Bahnvorstand angekündigten möglichen Klage gegen die
Finanzierungspartner wegen der Übernahme der Mehrkosten und aus der Einschätzung des
Verwaltungsgerichts Stuttgart in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 (7 K 4182/11,
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw
&sid=8ef077d7e9a02114daf6a8699c988309&nr=17161&pos=0&anz=1), dass
es sich beim Wegbrechen der vereinbarten Obergrenze der Projektfinanzierung
um einen „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ handelt.
Aufsichtsratsentscheidung vom 5. März 2013
Am 5. März 2013 entschied der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG trotz der
Kostenexplosion um zuletzt 2,3 Mrd. Euro auf 6,8 Mrd. Euro zugunsten des
Weiterbaus des Bahnprojekts Stuttgart 21. Laut Medienberichten hat die
Bundesregierung über den Kanzleramtsminister Ronald Pofalla im Vorfeld die drei
Staatssekretäre im Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und im Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie (vgl. „Bahnhof der Eitelkeiten“,
www.zeit.de vom 28. Februar
2013) sowie am Tag der Abstimmung weitere Mitglieder des Aufsichtsrats (vgl.
„Pofalla-Debatte löst Führungschaos bei der Bahn aus“,
www.tagesspiegel.de
vom 7. Januar 2014) zu einer Zustimmung bewogen. Die Zustimmung des
Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschafts und Technologie hatte der
damalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler auf
Anforderung des FDP-Generalsekretär Patrick Döring „geregelt“ (vgl. „Anruf
beim Minister“, WirtschaftsWoche vom 18. März 2013).
Vor der Aufsichtsratsentscheidung war ein kritisches Dossier des damaligen
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu den
Projektkosten bekannt geworden (vgl. Kurzinformation „Informations-
Workshop der DB AG zu Stuttgart 21 für die AR-Vertreter am 05. 02 2013“).
Dennoch stimmten die anwesenden Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat
für den Weiterbau. Auch die weiteren Aufsichtsräte stimmten bei einer
Enthaltung und einer Gegenstimme zu. Dem Aufsichtsrat der DB AG hatte dabei, auch
laut Beschlussvorlage der Aufsichtsratsentscheidung (Tagesordnungspunkt
– TOP – 2, S. 4 und 10), als eine Grundlage der Entscheidung zu den
Projektkosten eine „Plausibilitätsbegutachtung im Auftrag des Aufsichtsrates zu
Stuttgart 21“ von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers
(PwC) vorgelegen mit dem Titel „Vermerk – Zwischenergebnis DB AG“.
Zuvor hatte die DB AG am 12. Dezember 2012 die Kostensteigerung auf
6,8 Mrd. Euro bekannt geben müssen. 1,1 Mrd. Euro davon beruhen nach
Angaben der DB AG auf „notwendigen, aber nicht budgetierten Leistungen“ und
„nicht realisierten Einsparpotenzialen“ (vgl. Präsentation „DB S21 Projekt,
Information zur Pressekonferenz am 12. Dezember 2012“, S. 5,
https://web.
archive.org/web/20130928084422/
http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/
mediathek/detail/download/informationen-zur-pressekonferenz-
wirtschaftlicherstatus-s21/mediaParameter/download/Medium/<
https://web.archive.org/web/
20130928084422/http:/
www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/mediathek/detail/
download/informationen-zur-pressekonferenz-wirtschaftlicher-status-s21/
mediaParameter/download/Medium/>), die nach Auffassung der Fragesteller
entsprechend diesen Formulierungen als eingestandene Managementfehler
einzuordnen sind. Das zuvor genannte Dossier des BMVBS nennt entsprechend
auch auf Seite 9 diese Kosten sog. interne Kosten, die auf keinen Fall gegenüber
Dritten durchsetzbar seien. Dafür wird ausdrücklich auf die Vorstandshaftung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1139verwiesen. Dieser Teil der Kostensteigerung entspricht auffallend den 900 Mio.
Euro, um die das Projekt Stuttgart 21 im Jahr 2009 durch Annahme von „grob
geschätzten […] Einsparpotenzialen“ verbilligt wurde, nachdem zuvor interne
Berechnungen der Fachplaner eine Kostensteigerung um 1 Mrd. Euro auf
damals 4,9 Mrd. Euro ergeben hatten (vgl. „Stuttgart21: Das Versagen von
Aufsichtsrat und Bundesregierung“, WDR-Sendung „MONITOR“ vom 21. Februar
2013, Skript:
www.wdr.de), einen Wert, der den Finanzierungspartnern die
Kündigung des Finanzierungsvertrags ermöglicht hätte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Kostenschätzung und Bundesrechnungshof (BRH)
1. Welche Auswirkungen auf das Projekt Stuttgart 21 hat nach Auffassung der
Bundesregierung die Mitteilung seitens der S21-Projektgesellschaft,
vertreten durch deren Sprecher Wolfgang Dietrich, wonach der Termin einer
Inbetriebnahme von Stuttgart 21 auch im Jahr 2021 infrage steht und
möglicherweise erst im Jahr 2022 erfolgen wird (vgl. Schwarzwälder Bote vom
24. März 2014)?
2. Welche Auswirkungen hätte eine mögliche neue Verzögerung der
Inbetriebnahme nach Ansicht der Bundesregierung auf die Gesamtkosten?
3. Hält die Bundesregierung die Einschätzung der Projektgesellschaft, jedes
Jahr der verspäteten Inbetriebnahme würde Kosten in Höhe von 100 Mio.
Euro verursachen, für glaubwürdig, obwohl allein eine vierprozentige
Verzinsung der bis zu diesem Zeitpunkt für Stuttgart 21 investierten Summe
einen fast dreifachen Millionenbetrag ausmacht und zudem ferner mit
Stuttgart 21 nach Auffassung der Projektbetreiber eine Reihe ergänzender
Vorteile verbunden sein soll, in deren Genuss die DB AG und die
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) im Fall einer
verspäteten Inbetriebnahme ebenfalls erst ein Jahr später kommen würden (bitte mit
Begründung)?
4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass der BRH eine ursprünglich für das Frühjahr 2013 angekündigte
neue Analyse der Kostenentwicklung für das Projekt Stuttgart 21 unter
Verweis auf die mangelnde „Kooperationsbereitschaft des
Bundesverkehrsministeriums“ und die „schwierigen Diskussionen mit der Deutschen Bahn
AG über die Reichweite der Prüfungsbefugnisse des Bundesrechnungshofs“
mit Mitteilung vom Oktober 2013 auf einen Zeitpunkt „frühestens Ende des
Jahres 2013“ verschoben hat (vgl. Brief des BRH vom 22. Oktober 2013 an
den Abgeordneten Harald Ebner)?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen neuen Termin für die
Vorlage einer weiteren Analyse der Kostenentwicklung von Stuttgart 21
seitens des BRH, nachdem der Zeitpunkt „Ende des Jahres 2013“
verstrichen ist und die angekündigte Analyse noch immer nicht vorliegt?
b) Hält die Bundesregierung diese neue Analyse der Kostenentwicklung von
Stuttgart 21 für sinnvoll (bitte mit Begründung)?
c) Teilt die Bundesregierung die in dem Schreiben vom 22. Oktober 2013
angesprochenen Aussagen des BRH, wonach es seitens der DB AG und
seitens des Bundesverkehrsministeriums eine mangelnde
Kooperationsbereitschaft hinsichtlich der Erarbeitung der neuen BRH-
Kostenschätzung für S21 gibt?
d) Welche Kritikpunkte hat der BRH konkret gegenüber dem BMVBS bzw.
dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
hinsichtlich der Zusammenarbeit geäußert?
Drucksache 18/1139 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) Welche Maßnahmen hat das BMVBS bzw. das BMVI inzwischen
ergriffen, um die vom BRH vorgebrachten Kritikpunkte hinsichtlich der
Zusammenarbeit zu beheben?
5. Warum hatte die Bundesregierung den Finanzierungsvertrag vom 2. April
2009 abgeschlossen, der einen Kostenstand aus dem Jahr 2004 und eine
Kostenobergrenze einschließlich Risikopuffer (1,45 Mrd. Euro) von
4,526 Mrd. Euro festlegte, obgleich das Bundesverkehrsministerium das
Gutachten des BRH aus dem Jahr 2008 über damals erwartete S21-
Projektkosten von 5,3 Mrd. Euro nach Auffassung der Fragesteller gekannt haben
musste?
6. Welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
der Tatsache, dass das Gutachten des BRH seinerzeit nicht veröffentlicht
bzw. den anderen Finanzierungspartnern nicht zur Verfügung gestellt
wurde, die in einem solchen Fall noch bis Ende 2009 den
Finanzierungsvertrag hätten kündigen können?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum das Gutachten den
anderen Finanzierungspartnern seinerzeit nicht zur Verfügung gestellt wurde?
7. Wer wird nach Ansicht der Bundesregierung die Mehrkosten von bis zu
2 Mrd. Euro für das Projekt Stuttgart 21 tragen, die erstmals im Dezember
2012 bekannt wurden und die im März 2013 im Aufsichtsrat der Deutschen
Bahn AG mehrheitlich – bei einer Gegenstimme – zur Kenntnis genommen
wurden (
www.spiegel.de und
www.swp.de vom 5. März 2013)?
8. Hat die DB AG neben dem Land Baden-Württemberg nach Kenntnis der
Bundesregierung auch alle anderen Projektpartner zu Gesprächen über die
Verteilung der Mehrkosten entsprechend § 8 Absatz 4 des
Finanzierungsvertrags (die sog. Sprechklausel) gebeten (vgl. „Bahn und Land verhandeln
über S-21-Mehrkosten“, STUTTGARTER ZEITUNG vom 17. März
2014)?
Wenn nein, warum hat die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung die
anderen Projektpartner nicht (alle) um entsprechende Gespräche gebeten?
Wenn ja, fanden bzw. finden diese Gespräche nach Kenntnis der
Bundesregierung gemeinsam statt oder jeweils getrennt?
9. Hat die DB AG auch den Bund, auch wenn er formal kein Projektpartner ist,
um entsprechende Gespräche gebeten, bzw. wird der Bund an den
Gesprächen mit dem Land (und ggf. weiteren Projektpartnern) teilnehmen?
10. Wäre die Bundesregierung bereit, einen Teil der Mehrkosten für das Projekt
Stuttgart 21 zu übernehmen, nachdem die DB AG entgegen ihrer
anfänglichen Zusage vom Dezember 2012, 1 Mrd. Euro der Mehrkosten selbst
finanzieren zu wollen, dem Land Baden-Württemberg gegenüber nun die
gesamten Mehrkosten geltend macht?
11. Schließt es die Bundesregierung weiterhin definitiv aus, sich mit
zusätzlichen Mitteln an Stuttgart 21 zu beteiligen?
Wenn nein, warum nicht?
Fehlende Rechtssicherheit
12. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 (7 K
4182/11) zwar die staatliche Mischfinanzierung des Projekts Stuttgart 21 für
zulässig gehalten, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage
die Berufung gegen sein Urteil zugelassen hat und eine rechtskräftige
Entscheidung darüber noch aussteht?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1139Welche Konsequenzen hätte es für Stuttgart 21, wenn das Berufungsgericht
anders als das Verwaltungsgericht die Mischfinanzierung in dieser Form
verwirft?
13. Erkennt die Bundesregierung eine Unsicherheit für die Finanzierung des
Projekts vor dem Hintergrund, dass nach Auffassung der Fragesteller selbst
bei Vorliegen der Zustimmung der Beteiligten eine
Kompetenzverschiebung möglicherweise unzulässig ist (vgl. BVerfGE 4, 115, 139) und den
Projektbetreibern deshalb möglicherweise rechtskräftig (durch den
Verwaltungsgerichtshof [VGH] Mannheim oder das Bundesverwaltungsgericht
[BVerwG] Leipzig) etwa 35 Prozent der Zuschussfinanzierung wegen
Verfassungswidrigkeit wegzubrechen drohen (bitte mit Begründung)?
14. Folgt die Bundesregierung der Auffassung des Verwaltungsgerichts
Stuttgart (s. Frage 12), dass es sich beim Wegbrechen der vereinbarten
Obergrenze der Projektfinanzierung um einen „Wegfall der Geschäftsgrundlage“
im Sinne von § 60 des Verwaltungsverfahrensgesetzes handelt (bitte mit
Begründung)?
15. Folgt die Bundesregierung der Einschätzung, dass sich aus der Mitteilung
des Bahnvorstands, gemäß dem Aufsichtsratsbeschluss vom 5. März 2013
die Projektpartner anteilig auf die Übernahme der Mehrkosten zu verklagen,
falls die zwei geplanten Gespräche über die Aufteilung der Zusatzkosten zu
einer Ablehnung des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart,
solche zusätzlichen S21-Kosten mitzutragen, führen, weitere
Unwägbarkeiten für die Finanzierung ergeben (bitte mit Begründung)?
16. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Haushaltsgrundsatz
der Sparsamkeit (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO) vereinbar, ein
Großprojekt mit einer Größenordnung zwischen 6 und 11 Mrd. Euro Kosten
auf nach Auffassung der Fragesteller ungesicherter Vertragsbasis bzw. trotz
fehlender Rechtssicherheit weiter zu verfolgen?
Strukturen der Deutschen Bahn AG und von S21
17. Wie und bis wann gedenkt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD vom Dezember 2013 festgehaltene
Absichtserklärung umzusetzen, wonach „wir die Geschäftspolitik der DB AG
noch stärker an diesen Zielen [Ausbau und Stärkung der Schiene; Anm.
d. Verf.] ausrichten [werden], ohne die Wirtschaftlichkeit infrage zu
stellen“, wonach „[wir] dazu […] das Steuerungskonzept für die DB AG unter
Berücksichtigung des Aktienrechts überarbeiten [werden]“ und wonach
„die Steuerung der DB AG im Aufsichtsrat von dem im für Verkehr
zuständigen Bundesministerium angesiedelten Staatssekretär koordiniert“ wird?
18. Welche Auswirkung wird ein solches Steuerungskonzept (voraussichtlich)
auf das Projekt Stuttgart 21 haben vor dem Hintergrund, dass dieses zu den
drei größten aktuellen Investitionsvorhaben der DB AG zählt?
19. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die am 7. Januar 2014 im
„Handelsblatt“ wiedergegebenen Behauptungen zu, wonach die Boni des
Bahnchefs Dr. Rüdiger Grube unter anderem dann ausgezahlt werden, wenn
es zu „regelmäßige[n] Treffen“ zwischen dem Bahnchef und dem
„Ministerpräsident[en] Winfried Kretschmann“ kommt (bitte mit Begründung)?
20. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die am 7. Januar 2014 im
„Handelsblatt“ dokumentierten Fakten zu, wonach die Boni des
Infrastrukturvorstands Dr. Volker Kefer unter anderem dann ausgezahlt werden, wenn dieser
eine „intensive Kommunikation mit den Projektpartnern, der
Geschäftsführung und dem Beirat der Projektgesellschaft“ (Stuttgart 21) betreibt (bitte
mit Begründung)?
Drucksache 18/1139 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem sich möglicherweise ergebenden Interessenkonflikt, dass nach
Angaben des Verfassers des „Handelsblatt“-Artikels die Bonizahlungen von
Topmanagern der DB AG an die Durchsetzung und Fertigstellung von
Stuttgart 21 geknüpft sind und somit der Vorstand der DB AG etwa in
Bezug auf unternehmensschädigende Wirkungen des Großprojekts seine
Entscheidungen nicht mehr unbeeinflusst allein gemäß der gesetzlich
vorgegebenen „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften
Geschäftsleiters“ (§ 93 Absatz 1 des Aktiengesetzes – AktG) treffen kann?
Aufsichtsratsentscheidung vom 5. März 2013
22. Wann haben die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat den PwC-
Vermerk zur „Plausibilitätsbegutachtung“ der S21-Kosten analysiert, und
zu welchem Ergebnis sind sie gelangt (um Veröffentlichung sämtlicher
Bewertungen wird gebeten)?
23. Stellt aus Sicht der Bundesregierung eine „Plausibilitätsbegutachtung“ der
Projektkosten eine belastbare Planungsgrundlage für eine
Investitionsentscheidung dieses Umfangs dar, wenn sie sich möglicherweise allein auf die
„von der DB AG zur Verfügung gestellten“, nicht „verifizierten“ Unterlagen
– und zwar lediglich auf zwei Abweichungslisten und drei Präsentationen –
stützt (PwC Nr. 4, 10, 11; bitte mit Begründung)?
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der
Aufsichtsrat auf unzureichender Grundlage abgestimmt hat, wenn die
PwC-Wirtschaftsprüfer klargestellt hatten, dass ihre
Plausibilitätsbeurteilung „weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische
Durchsicht darstellt“ und sie „ein höheres Risiko“ sehen, „dass selbst
wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder andere Unregelmäßigkeiten
nicht aufgedeckt werden“ (PwC Nr. 4)?
b) Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass der
Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht dagegen von einem „Testat“
der Wirtschaftsprüfer als Grundlage der Entscheidung sprach (vgl. DB-
Pressemitteilung „DB-Aufsichtsrat genehmigt zusätzliche Mittel für die
Erhöhung des Finanzrahmens des Bahnhofprojektes Stuttgart 21“ vom
5. März 2013,
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.
cfm?pfach=1&n_firmanr_=101744&sektor=pm&detail=1&r=524914&
sid=&aktion=jour_pm&quelle=0&profisuche=1)?
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung hinsichtlich ihrer Finanzierungszusage aus der Tatsache, dass laut
PwC die Kostenberechnung dieser Plausibilisierung zudem in einer nicht
revisionssicheren Excel-Liste (Nr. 21) erfolgte und gegen die
„Grundsätze des Risikomanagements im DB AG-Konzern“, speziell gegen die
Risikomanagement-Richtlinie 224.0101 und das Controlling-Handbuch,
Kapitel 14, (Nr. 18) verstößt, da die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht
regelkonform abgebildet ist und die Beiträge somit nicht zum
Gesamtwertumfang hochzurechnen sind (PwC Nr. 19/20, 23) und auf deren Basis
somit die unabdingbare Überleitung ins Konzernreporting (Nr. 16) nicht
möglich ist?
24. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass dem gesamten Aufsichtsrat der DB AG und damit
auch den von ihr in dieses Gremium entsandten Mitgliedern laut PwC ein
Teil der Kostensteigerungen nicht vorlag (die „Abweichungsliste“ mit
Stand vom 8. Oktober 2012 für den Aufsichtsrat weist einen „geringeren
Datenumfang“ gegenüber der vom 13. September 2012 für den Vorstand
auf, siehe PwC Nr. 10, 11, 14)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/113925. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die von ihren in den Aufsichtsrat der
DB AG entsandten Mitgliedern mitgetragene Entscheidung des
Aufsichtsrates vom 3. Mai 2013 zum Weiterbau von Stuttgart 21, obwohl PwC in
ihrer Plausibilitätsbegutachtung über das Stuttgart-21-Projektmanagement
urteilte, „die Voraussetzungen für ein möglichst geringes
Nachtragsvolumen sind in der Projektorganisation des Großprojektes noch nicht etabliert“
und dass mit „einem im Vergleich zum Gesamtwertumfang erheblichen
Nachtragsvolumen“ zu rechnen ist sei (PwC Nr. 24)?
a) Wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung vor dem
Hintergrund, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC auch festgestellt
hatte, dass das für das Nachtragsmanagement nötige Personal nicht
eingestellt worden war (PwC Nr. 25), dass die Grundstücke noch nicht
gesichert waren (PwC Nr. 26 bis 28), dass weitere Kosten für zu verlegende
Leitungen übersehen wurden (PwC Nr. 29, 30), dass Terminrisiken noch
nicht bewertet worden waren (PwC Nr. 31) und dass die
Personalsituation kritisch ist (PwC Nr. 32)?
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass der geplante Abstellbahnhof nicht in der
geplanten Größe gebaut werden soll, was als Kostenersparnis eingerechnet
wurde (PwC Nr. 122), wofür aber zusätzliche Abstellkapazitäten im
Umland gebraucht werden, die jedoch nicht als zusätzliche Kosten
berücksichtigt worden sind?
26. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass als Voraussetzung der Kostenplanung ein Verzicht der
Projektpartner auf die Wertsteigerung ihrer Grundstücke (PwC Nr. 124)
unterstellt wird?
Welche Zusagen liegen hierzu vor (um die Dokumente mit den
entsprechenden Zusagen wird gebeten)?
27. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass als Voraussetzung der Kostenplanung rund 200 Mio.
Euro Einsparungen durch „Kooperation“ Dritter, insbesondere der
Finanzierungspartner (PwC Nr. 126), erzielt werden sollen?
Welche Zusagen liegen hierzu vor (um die Dokumente mit den
entsprechenden Zusagen wird gebeten)?
28. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass aufgrund
der vorgenannten Punkte die Kostenplanung, die die Grundlage der
Entscheidung vom 3. Mai 2013 war, nicht belastbar ist (bitte mit Begründung)?
29. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Sinne ihres im
Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 festgehaltenen Willens der Umsetzung
eines Steuerungsmodells für die DB AG aus den Entwicklungen beim
Projekt Stuttgart 21?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Kostensteigerung um 1,1 Mrd. Euro möglicherweise auf
Managementfehlern beruht (bitte mit Begründung)?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die den
Mitgliedern des Aufsichtsrates nicht vorliegenden Kosten
(„Abweichungsliste“) einen Vertrauensbruch darstellen (bitte mit Begründung)?
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das
Projektmanagement erhebliche Defizite aufweist (bitte mit Begründung)?
Drucksache 18/1139 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass es
weitere Kostensteigerungen in Milliardenhöhe geben kann (bitte mit
Begründung)?
e) Welche Verantwortung für diese Defizite sieht die Bundesregierung bei
den zuständigen Vorständen Dr. Rüdiger Grube und Dr. Volker Kefer?
f) Halten die Bundesregierung bzw. ihre Vertreter im DB-AG-Aufsichtsrat
trotz der vorgenannten Punkte weiterhin am DB-AG-Vorstand fest (bitte
mit Begründung)?
30. Durch welche Argumente wurden die Staatssekretäre der Bundesregierung
mit Sitz im Aufsichtsrat der DB AG hinsichtlich ihrer sich abzeichnenden
Entscheidung, im Aufsichtsrat der DB AG einer Weiterführung des Projekts
S21 nicht zuzustimmen, umgestimmt?
a) Welche Argumente überwogen gegenüber den im BMVBS-Dossier
dargestellten Punkten, in dem es heißt, „der Vorstand gründet seine
Fortführungsempfehlung auf der Einschätzung, die Planungsvariante sei
wirtschaftlicher als ein Ausstieg, konnte aber die Ausstiegskosten nicht
belastbar darlegen“ und in dem auf die fehlende Gesamtfinanzierung
sowie die Frage der Wirtschaftlichkeit verwiesen wurde mit Aussagen wie
„vor dem Hintergrund der identifizierten 2,3 Mrd. Euro
Mehrkostenrisiko und zu erwartender negativer Eigenkapitalverzinsung bereits vor
Beginn der Hauptarbeiten“ (S. 3 des Dossiers), „bei Betrachtung der
gesamten Mehrkosten wird die Eigenkapitalverzinsung negativ“, „deshalb
müssen Alternativen bis hin zum Ausstieg ernsthaft geprüft werden, um
den Schaden minimieren zu können“, „die Wirtschaftlichkeit der
Weiterführung kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ebenso kann
nicht beurteilt werden, ob die Weiterführung eindeutig wirtschaftlicher
als eine Alternative ist“ (S. 4 des Dossiers)?
b) Wie haben die Aufsichtsräte der Bundesregierung den Umstand
bewertet, dass der relative Kostenvorteil des Weiterbaus in Höhe von 77 Mio.
Euro (wobei hier noch nicht die möglicherweise entstehenden
Nachtragsrisiken in Milliardenhöhe berücksichtigt sind) zum Zeitpunkt der
Entscheidung schon keinen Bestand mehr hatte, nachdem Stuttgarts
Oberbürgermeister Fritz Kuhn mit Schreiben vom 4. März 2013 an den
stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats Alexander Kirchner
darauf hingewiesen hatte, dass sich die Bilanz aufgrund von nicht mehr
rückabwickelbaren Grundstücksverkäufen in jedem Falle um 123,5 Mio.
Euro verschlechtert, also ein Weiterbau schon unwirtschaftlich ist (vgl.
„Falsche Zahlen“,
www.kontextwochenzeitung.de vom 13. März 2013)?
31. Bis zu welchem Kostennachteil des Weiterbaus von Stuttgart 21 wirkt die
möglicherweise günstigere Cash- bzw. Liquiditätsbetrachtung noch
kompensierend?
32. War der Einsatz des inzwischen als zukünftiger DB-AG-Vorstand
angekündigten damaligen Kanzleramtsministers Ronald Pofalla von einer derart
sorgfältigen Abwägung geprägt, dass er die Verantwortung der
Bundesregierung als Vertreterin des Eigners der DB AG für deren Geschäftserfolg
hinreichend berücksichtigt hatte?
Hat er insbesondere die zuvor dargestellten Aspekte der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Projekts Stuttgart 21 abgewogen und mit welchem
Ergebnis (um die belegenden Dokumente wird gebeten)?
33. Welches Gewicht misst die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der
Rede der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor dem Deutschen
Bundestag am 15. September 2010, bei der sie Stuttgart 21 zum Maßstab für die
„Zukunftsfähigkeit Deutschlands“ gemacht hatte und mit ihrem Hinweis auf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1139die Bedeutung eines Scheiterns von Stuttgart 21 für die „Verlässlichkeit der
Politik“ und die „Investitionssicherheit in Deutschland“ (vgl. „Merkel warnt
vor Scheitern“,
www.stuttgarter-zeitung.de vom 28. September 2010) – bei
Großprojekten den Aspekten einer belastbaren Kostenplanung, einer
konsistenten Nutzenberechnung, eines professionellen Projektmanagements
und der zeitnahen und nachvollziehbaren Aufarbeitung begründeter Kritik
bei?
Wie wird dies jeweils bei dem Projekt Stuttgart 21 umgesetzt?
Berlin, den 2. April 2014
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]