[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1326
18. Wahlperiode 06.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Doris Wagner,
Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1150 –
Deutsches Engagement zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 die Beteiligung
der Bundeswehr an der EU-geführten Operation ATALANTA zur
Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias um ein weiteres Jahr bis
einschließlich 31. Mai 2014 verlängert. Die im Jahr 2008 erstmalig von den Vereinten
Nationen mandatierte Operation hat als vorrangiges Ziel, die Schiffe des
Welternährungsprogramms vor Piraterie zu schützen; darüber hinaus soll
ATALANTA einen Beitrag zum Schutz der zivilen Schifffahrt auf den
internationalen Wasserstraßen am Horn von Afrika leisten.
Neben der Operation ATALANTA beteiligt sich die Bundeswehr seit Mitte
2012 an der zivilen, EU-geführten Mission EUCAP Nestor zum Aufbau
eigener Kapazitäten im Bereich der maritimen Sicherheit von Djibouti, Kenia,
Somalia, den Seychellen und Tansania. Schließlich hat das Bundeskabinett
jüngst beschlossen, die Beteiligung an der europäischen Trainingsmission
EUTM Somalia wieder aufnehmen zu wollen.
Die verschiedenen Missionen sind Teil des im Jahr 2011 von der Europäischen
Union gebilligten „Strategischen Rahmens für das Horn von Afrika“. Sie sollen
in Form eines gesamtheitlichen Ansatzes eine Antwort auf das
Piraterieproblem am Horn von Afrika liefern.
1. Hält die Bundesregierung den im Jahr 2011 von der Europäischen Union
gebilligten „Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika“ noch für
geeignet, um den Problemen am Horn von Afrika bzw. der Anrainerstaaten zu
begegnen?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Meinung, dass der „Strategische
Rahmen für das Horn von Afrika“ (Strategic Framework for the Horn of Africa) die
richtige Basis für die Ausrichtung der Politik der Europäischen Union und ihrer Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1326 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMitgliedstaaten auf diese Region hin ist. Der „Strategische Rahmen für das Horn
von Afrika“ sieht ein umfassendes Herangehen an die Probleme der Region
unter Nutzung eines breiten Spektrums der Instrumente politischer, rechtlicher
und entwicklungspolitischer Zusammenarbeit vor.
2. Sieht die Bundesregierung Bedarf, den „Strategischen Rahmen für das Horn
von Afrika“ der EU weiterzuentwickeln?
a) Wenn ja, wo sieht die Bundesregierung hierfür Ansatzpunkte?
b) Wenn nein, warum nicht?
Der „Strategische Rahmen für das Horn von Afrika“ wurde als Rahmenwerk
bewusst so konzipiert, dass er durch aktuelle Entwicklungen zunehmend weiter
ausgefüllt werden kann. So entwickelte die EU zusammen mit den
Mitgliedstaaten im Jahr 2013 den „Integrated EU approach to security and the rule of law
in Somalia“. Die Tätigkeit des EU-Sonderbeauftragten für das Horn von Afrika,
Alexander Rondos, füllt ebenfalls den vorgegebenen EU-Rahmen in Absprache
mit den Mitgliedstaaten entlang aktueller Politikentwicklungen weiter aus. Die
Somaliapolitik der Bundesregierung fügt sich durch das im Jahr 2011
entwickelte Somaliakonzept der Bundesregierung in diese strategische
Ausrichtung der EU-Politik ein.
3. Sollen die verschiedenen europäischen Missionen wie EUCAP Nestor,
EUTM Somalia und EU NAVFOR Somalia im Rahmen der in Entwicklung
befindlichen maritimen Sicherheitsstrategie der EU verändert, angepasst
oder beendet werden?
a) Wenn ja, wie sollen die Missionen verändert, angepasst oder beendet
werden?
b) Wenn nein, warum sollen die Missionen unverändert bleiben?
Mit der „Maritimen Sicherheitsstrategie der Europäischen Union“, die derzeit
auf Basis einer Gemeinsamen Mitteilung des Europäischen Auswärtigen
Dienstes (EAD) und der Europäischen Kommission Gegenstand von Beratungen der
Mitgliedstaaten ist, verfolgt die EU das Ziel, bestehende Maßnahmen
sektorübergreifend besser zu koordinieren. Missionen im Rahmen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sind ein Aspekt des EU-Handelns
in diesem Bereich, aber nicht der Schwerpunkt. Die Strategie ist in ihrem
Entwurf thematisch breit angelegt und soll einen Rahmen für das Handeln der EU
und der Mitgliedstaaten im Bereich der maritimen Sicherheit bieten. Die GSVP-
Missionen am Horn von Afrika koordinieren ihre Arbeit bereits vor Ort und
werden in Brüssel durch das aktivierte Operationszentrum für das Horn von Afrika
unterstützt. Die Strategie geht nach derzeitigem Stand nicht auf Details einzelner
Missionen ein. Es ist nicht zu erwarten, dass sich aus der Verabschiedung der
Strategie konkrete Auswirkungen auf die Missionen ergeben werden.
4. Welche Maßnahmen und Initiativen im Bereich der zivilen
Zusammenarbeit haben die EU und die Bundesregierung bisher ergriffen, und welche
planen sie konkret, um der Piraterie am Horn von Afrika zu begegnen?
Maßnahmen der zivilen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Piraterie, die
deutsche Organisationen durchführen, sind bisher in der Bundesrepublik
Somalia aufgrund der Sicherheitslage nicht möglich. Die Bundesregierung unterstützt
jedoch Aktivitäten der EU im Rahmen der zivilen GSVP-Mission EUCAP
Nestor zum Aufbau maritimer Fähigkeiten in Somalia. Aufgrund der Sicher-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1326heitslage finden diese Aktivitäten nur unter hohen Schutzauflagen zur
Risikominimierung und bislang auch nur in Somaliland statt. Deutschland ist zudem
Gründungsmitglied der „Internationalen Kontaktgruppe zur Bekämpfung der
Piraterie vor der Küste von Somalia“ (Contact Group on Piracy off the Coast of
Somalia – CGPCS). Die im Jahr 2009 gegründete Kontaktgruppe ist das Forum
aller an der Pirateriebekämpfung beteiligten Staaten und Organisationen. Den
Vorsitz der Plenartreffen der CGPCS führt im Jahr 2014 die EU (EAD). Die
Kontaktgruppe hat einen Trust Fund eingerichtet, aus dem Projekte zur
Pirateriebekämpfung gefördert werden. Deutschland hat hierzu einen Beitrag von
insgesamt 3 Mio. US-Dollar geleistet. Der Schwerpunkt der geförderten Projekte
liegt im Bereich der Strafverfolgung von Piraten sowie der Stärkung der
Fähigkeiten Somalias und seiner Nachbarstaaten im Justiz-Bereich.
5. Was haben die EU und die Bundesregierung im Bereich der humanitären
Hilfe unternommen?
Die humanitäre Hilfe ist kein Instrument zur Bekämpfung der Piraterie am Horn
von Afrika. Die im Rahmen der humanitären Hilfe geförderten Maßnahmen sind
nicht Bestandteil der verschiedenen EU-Missionen bzw. der EU NAVFOR-
Operation ATALANTA. Die Europäische Union – Europäische Kommission
und Mitgliedstaaten zusammen – ist der größte Geber für humanitäre Hilfe in
den Ländern am Horn von Afrika (hier: Bundesrepublik Somalia,
Demokratische Bundesrepublik Äthiopien, Republik Kenia, Republik Dschibuti). Nach
Angaben der Europäischen Kommission (Generaldirektion für Humanitäre
Hilfe und Katastrophenschutz – ECHO) beläuft sich die gesamte EU-
Hilfsleistung seit dem Jahr 2011 auf 966 Mio. Euro.
a) In welcher Höhe wurden in den letzten Jahren Mittel für humanitäre
Hilfe zur Verfügung gestellt?
In den Jahren 2010 bis 2013 betrug die aus Mitteln des Auswärtigen Amts
geleistete humanitäre Hilfe für das Horn von Afrika 44,6 Mio. Euro. Dabei
entfielen auf Somalia 20,4 Mio. Euro, auf Kenia 12,6 Mio. Euro, auf Äthiopien
10,8 Mio. Euro sowie 0,8 Mio. Euro auf Dschibuti. Hinzu kommen Mittel, die
das Auswärtige Amt für Maßnahmen des humanitären Minenräumens
bereitstellte. Diese beliefen sich zwischen den Jahren 2010 und 2013 auf 2,64 Mio.
Euro. Aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurden in diesem Zeitraum
Hilfsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 51,1 Mio. Euro finanziert. Neben humanitären
Projekten fallen hierunter seit dem Jahr 2013 auch Maßnahmen der
entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe (ESÜH). Im Einzelnen
entfielen auf Somalia dabei 28,5 Mio. Euro, auf Kenia 14,2, Mio. Euro und auf
Äthiopien 8,4 Mio. Euro.
Die ECHO hat im Jahr 2012 für die Länder am Horn von Afrika humanitäre
Hilfe im Umfang von 162 Mio. Euro bereitgestellt. Für das Jahr 2013 wurden
86,5 Mio. Euro verausgabt.
b) Welche Projekte und Organisationen wurden mit diesen Mitteln
unterstützt?
Die deutsche humanitäre Hilfe durch das Auswärtige Amt hat Hilfsprojekte
deutscher Nichtregierungsorganisationen sowie Projekte der von den Vereinten
Nationen geführten internationalen humanitären Hilfe und des Internationalen
Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) unterstützt. Gefördert wurden
Hilfsmaßnahmen in den Bereichen Nahrungsmittelversorgung und Zusatznahrung gegen
Unterernährung, Wasser/Sanitär- und Hygienemaßnahmen, lebensnotwendige
Drucksache 18/1326 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBedarfsgegenstände, Schutz- und Hilfsmaßnahmen, Gesundheitsversorgung,
psychosoziale Betreuung für Opfer sexueller Gewalt sowie Logistik.
c) In welcher Höhe sind Mittel der humanitären Hilfe am Horn von Afrika
für die kommenden Jahre eingeplant?
Die humanitäre Hilfe für die Staaten am Horn von Afrika wird bedarfsorientiert
nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln fortgesetzt.
d) Wie werden die Maßnahmen der humanitären Hilfe mit Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit verzahnt?
Auf nationaler Ebene erfolgt die Ressortabstimmung durch regelmäßigen
Informationsaustausch zu den jeweiligen Projektplanungen, insbesondere zwischen
dem Auswärtigen Amt und dem Referat für entwicklungsfördernde und
strukturbildende Übergangshilfe des BMZ. Auf internationaler Ebene kommt der
Abstimmung in den jeweiligen Empfängerländern im Rahmen der
Geberkoordinierungstreffen eine zentrale Bedeutung zu.
6. In welcher Form findet eine Abstimmung zwischen den Akteuren der
Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und des Militärs statt
a) innerhalb Deutschlands,
Im Sinne des Konzepts der Vernetzten Sicherheit stimmen sich das Auswärtiges
Amt und das BMZ regelmäßig mit weiteren mit Somalia befassten Ressorts ab
und informieren sich gegenseitig über außenpolitische, sicherheitspolitische und
entwicklungspolitische Maßnahmen.
Im Bereich der humanitären Hilfe erfolgt ein regelmäßiger
Informationsaustausch zu den jeweiligen Projektplanungen bzw. zu Fragen der zivil-
militärischen Koordinierung. Ferner ist die Zusammenarbeit der betroffenen Ressorts
und aller wichtigen Akteure der humanitären Hilfe im Rahmen des
„Koordinierungsausschusses für Humanitäre Hilfe“ zu nennen.
b) in der EU, und welche Rolle kommt hierbei dem Sonderbeauftragten der
EU für das Horn von Afrika zu,
Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der ECHO
erfolgt in den monatlichen Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe „Humanitäre Hilfe
und Nahrungshilfe“ (COHAFA).
Der EU-Sonderbeauftragte für das Horn von Afrika unterstützt die Arbeit der
Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik
mit dem Ziel einer dauerhaften Gewährleistung von Frieden, Sicherheit und
Entwicklung in der Region. Unter seiner Leitung fand zuletzt am 26. und 27.
Februar 2014 eine Klausurtagung der Führungsebene aller am Horn von Afrika
engagierten EU-Akteure (d. h. Vertreter von EAD, Kommission, ATALANTA,
EUTM Somalia, EUCAP Nestor, EU-Mission/-Delegation) statt.
c) mit internationalen und regionalen Organisationen?
Die Abstimmung mit den maßgeblichen VN-Partnern und dem IKRK erfolgt in
jährlichen Planungskonsultationen sowie ad-hoc im Rahmen von Gebertreffen.
Eine Teilnahme an den im „New Deal Compact“ vorgesehenen Koordinierungs-
und Planungsrunden ist beabsichtigt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1326 7. Inwiefern werden die europäischen Missionen EUCAP Nestor, EUTM
Somalia und EU NAVFOR Somalia einerseits sowie die humanitäre Hilfe
und Entwicklungszusammenarbeit in der Region andererseits, angesichts
der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 11. Dezember 2013
„The EU’s comprehensive approach to external conflict and crises“
angepasst werden?
Die Bewertung der Gemeinsamen Mitteilung des Europäischen Auswärtigen
Dienstes und der Europäischen Kommission zum „Umfassenden Ansatz“ ist
derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten. Diese
werden auf spezifische Aspekte der Mitteilung eingehen. Ein eventuelles
Anpassungserfordernis wird erst nach Abschluss dieser Verhandlungen,
voraussichtlich im Sommer 2014, zu bewerten sein.
8. Inwiefern plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, in Zukunft
umfassende Mandate vorzulegen, die auch die zivilen Maßnahmen
enthalten?
Beschlussanträge über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
betreffen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich die Beteiligung an der EU-
Operation EU NAVFOR ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der
Küste Somalias sowie an der Ausbildungs- und Beratungsmission der
Europäischen Union für Somalia (EUTM Somalia). Für die fortgesetzte Beteiligung
an ATALANTA wird die Bundesregierung einen entsprechenden Antrag noch
im Mai dieses Jahres in den Deutschen Bundestag einbringen. Die erneute
deutsche Beteiligung an EUTM Somalia wurde am 3. April 2014 vom Deutschen
Bundestag beschlossen. Die Mandatserfordernisse ergeben sich aus dem
Parlamentsbeteiligungsgesetz.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungen am Horn von Afrika
im Hinblick auf die Ressourcenknappheit (Wasser, Fischbestände und
fruchtbares Land), und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, diesem
Problem zu begegnen?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen der
Nahrungsmittelsicherheit, Dürreresilienz und Fischerei am Horn von Afrika sorgfältig. Sie unterstützt
zusammen mit der EU entsprechende Programme der Regionalorganisation der
Intergovernmental Authority on Development (IGAD) mit dem Ziel, die
Lebensbedingungen der Bevölkerung der Region zu verbessern. Der eingeschränkte
Zugang zu natürlichen Ressourcen ist eine der wesentlichen Ursachen für die
sozialen und wirtschaftlichen Probleme Somalias. Der auf der Brüsseler
Geberkonferenz am 16. September 2013 verabschiedete „New Deal Compact“ für
Somalia enthält Maßnahmen, die diese Probleme angehen. Die Bundesregierung
unterstützt dessen Umsetzung.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten im Bereich
der Geldwäsche durch Piraten, insbesondere in den Staaten des Persischen
Golfes, und welche Maßnahmen hat sie bereits dagegen ergriffen?
Deutschland nimmt aktiv an den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung
der Finanzströme der Piraterie teil. Seit Oktober 2011 hat sich die 5.
Arbeitsgruppe der CGPCS dieser Thematik angenommen. Unter Einbindung des Büros
der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC)
und der Financial Action Task Force (FATF) beschäftigt sich die Arbeitsgruppe
u. a. mit der Aufdeckung der aus Piraterie erlösten Finanzströme und dem Auf-
Drucksache 18/1326 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebau regionaler Kapazitäten zur Unterbindung illegaler Finanztransfers.
Flankierend hat die Bundesregierung im Rahmen des UNODC-Programms „Global
Programme against Money Laundering, Proceeds of Crime and the Financing
of Terrorism“ im Jahr 2012 Projekte zur Bekämpfung von Geldwäsche in
Kenia und Tansania und zur Unterbindung von Bargeldschmuggel in Kenia und
Äthiopien mit 140 000 US-Dollar unterstützt.
11. Wie viele Angriffe von Piraten hat es in den vergangenen zwölf Monaten
am Horn von Afrika auf wen gegeben, und in wie vielen Fällen konnten
die maritimen Sicherheitskräfte diese Angriffe nicht abwehren?
Im Zeitraum von April 2013 bis März 2014 wurden zehn Angriffe auf
Handelsoder Fischereischiffe bekannt. Es gelang den Piraten in drei dieser Fälle,
temporär die Kontrolle über Transportdhows zu gewinnen. Den Piraten gelang es in
diesem Zeitraum jedoch nicht, sich eines Handels- oder Fischereischiffs
dauerhaft zu bemächtigen.
12. Wie viele Geiseln befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in der Gewalt von Piraten am Horn von Afrika?
Die Bundesregierung geht aktuell von etwa 50 durch Piraten in Somalia
festgehaltenen Seeleuten aus.
13. Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vorwiegend die
Rückzugsräume der Piraten am Horn von Afrika, und welche Strategie verfolgt die
Bundesregierung, insbesondere durch zivile Maßnahmen, diese
Rückzugsräume einzuschränken?
Da viele in der Vergangenheit an Piraterieaktivitäten beteiligte Somalier auch
traditionellen legalen Erwerbsquellen – oft als Fischer an verschiedenen
Küstenabschnitten des Landes – nachgehen, ist die Eingrenzung von
„Rückzugsräumen“ nicht möglich. Gleichwohl lassen sich Schwerpunkte von
Piraterieaktivitäten ausmachen, zuvorderst in den Regionen Xarardheere, Ceel Huur und
Hobyo sowie im Nordosten Puntlands.
Zivile Maßnahmen sind in diesen Regionen aufgrund der Gefährdungslage
derzeit nicht möglich.
14. Wie oft kam es in den vergangenen zwölf Monaten zum Einsatz der
Bundeswehr im Rahmen des ATALANTA-Mandats über somalischem
Festland, Strand und somalischen inneren Küstengewässern, und welche
Kräfte wurden in welchem Umfang dabei mit welchen Waffensystemen
eingesetzt?
Die Bundeswehr hat über dem somalischen Festland, Strand und inneren
Küstengewässern im fraglichen Zeitraum insgesamt 54 Aufklärungseinsätze
durchgeführt. Dabei wurde ausschließlich ein unbewaffneter Seefernaufklärer vom
Typ P-3C ORION zu Aufklärungsflügen eingesetzt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/132615. Wie oft wurde im Rahmen der ATALANTA-Mission in den letzten zwölf
Monaten auf die Handlungsoption „Wirken gegen Piraterielogistik am
Strand“ zurückgegriffen?
a) Welche truppenstellenden Staaten waren dabei jeweils mit welcher
Ausrüstung und welchen Waffensystemen beteiligt?
b) Welche Ergebnisse zeitigten die jeweiligen Einsätze im Rahmen der
Mission hinsichtlich der Zerstörung von Piraterielogistik?
In den letzten zwölf Monaten kam es zu keinen Einsätzen von Kräften der
Operation ATALANTA gegen Piraterielogistik am Strand.
16. Wie viele Lieferungen des Welternährungsprogramms für Somalia
wurden durch Piraten zur See oder an Land angegriffen, wie viele Angriffe
waren davon erfolgreich, und wie viele Hilfsgüter sind dadurch bisher in
die Hände von Piraten gefallen (bitte nach See/Land, Erfolg des Angriffs
und Anzahl der gestohlenen Hilfsgüter aufschlüsseln)?
Auf See ist lediglich ein erfolgreicher Angriff auf Lieferungen des
Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen bekannt, der jedoch vor Beginn der
Operation ATALANTA stattfand. Über die dabei konkret erbeuteten Hilfsgüter
liegen keine Informationen vor. Seit Beginn der Operation ATALANTA haben
keine Angriffe auf Lieferungen des Welternährungsprogramms auf See
stattgefunden. Ebenso liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Lieferungen des
Welternährungsprogramms durch Piraten an Land angegriffen wurden.
17. Kooperieren Somalia und weitere Staaten, wie Djibouti, Eritrea, Jemen
oder Kenia, mit der EU zur Bekämpfung von Piraterie?
a) Wenn ja, wie sieht diese Kooperation konkret aus (bitte nach Land und
Maßnahmen aufschlüsseln)?
Somalia ist Partnerland der EU-geführten zivilen Mission EUCAP Nestor und
der Operation ATALANTA. EUCAP Nestor führt, zum Teil unterstützt durch
ATALANTA, Ausbildungsmaßnahmen für somalische maritime
Sicherheitskräfte durch.
Dschibuti ist Partnerland der Mission EUCAP Nestor und unterstützt als
logistischer Abstützpunkt die Operation ATALANTA. Es bestehen
entsprechende Stationierungsabkommen mit beiden GSVP-Missionen.
Kenia hat das Transferabkommen mit der EU über die Überstellung
mutmaßlicher Piraten zur Strafverfolgung durch ATALANTA zum 30. September 2010
gekündigt, übernimmt aber mutmaßliche Piraten weiterhin auf ad-hoc Basis.
Es besteht ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der
Vereinigten Republik Tansania über die Bedingungen für die Überstellung mutmaßlicher
Seeräuber sowie die Übergabe von damit in Verbindung stehenden
beschlagnahmten Gütern durch die EU-geführte Seestreitkraft an Tansania (Amtsblatt
der EU L108/3 vom 11. April 2014). Zudem haben erste gemeinsame
Ausbildungsmaßnahmen tansanischer Behörden mit EUCAP Nestor stattgefunden.
Es besteht ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik
Seychellen über die Bedingungen und Modalitäten für die Überstellung
mutmaßlicher Piraten und bewaffneter Räuber durch EU NAVFOR ATALANTA an
die Seychellen und für deren Behandlung nach einer solchen Überstellung
(Amtsblatt der EU L 315/37 vom 2. Dezember 2009). Außerdem berät EUCAP
Nestor die Regierung der Seychellen in Fragen der maritimen Sicherheit und
führt regelmäßig Ausbildungsmaßnahmen für die Küstenwache durch. Es be-
Drucksache 18/1326 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodestehen Stationierungsabkommen zwischen den Seychellen und der EU für
ATALANTA und EUCAP Nestor.
Es besteht ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik
Mauritius über die Bedingungen für die Überstellung mutmaßlicher Seeräuber
sowie die Übergabe von damit in Verbindung stehenden beschlagnahmten
Gütern durch die EU-geführte Seestreitkraft an Mauritius und über die Behandlung
mutmaßlicher Seeräuber nach der Überstellung (Amtsblatt der EU L 254/3 vom
30. September 2011).
EUCAP Nestor beabsichtigt, temporär einen Verbindungsoffizier in die
Republik Jemen zu entsenden, um Möglichkeiten und Chancen einer künftigen
Zusammenarbeit zu prüfen. Die jemenitische Küstenwache verfügt über einen
Zugang zum Online-Informationssystem MERCURY, das aus dem
Strategischen Hauptquartier der Operation ATALANTA gesteuert wird und über das
Informationen über Piraterieaktivitäten im Golf von Aden ausgetauscht werden.
Es gibt keine Kooperation im Bereich der Pirateriebekämpfung zwischen der
EU und dem Staat Eritrea.
b) Wenn ja, wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung diese
Kooperation verbessert werden?
Wesentliche Faktoren für den Umfang und die Tiefe der Zusammenarbeit sind
die vorhandenen Fähigkeiten und der politische Wille. Beim Aufbau der
entsprechenden Fähigkeiten werden Somalia, Dschibuti, die Seychellen und auch
Tansania durch die Mission EUCAP Nestor aktiv unterstützt. Der EAD und die
Bundesregierung werben auf allen Ebenen bei den Staaten in der Region um
aktive Teilhabe an der Pirateriebekämpfung.
18. Wie viele Personen, die im Rahmen der ATALANTA-Mission
festgenommen wurden und der Piraterie verdächtigt werden, befinden sich aktuell in
der Obhut der ATALANTA-Mission oder einer ihrer truppenstellenden
Staaten?
Aktuell befinden sich keine Piraterieverdächtigen in der Obhut der Operation
ATALANTA.
a) Wie viele der Piraterie verdächtigen Personen wurden in den letzten
24 Monaten an Staaten am Horn von Afrika bzw. deren
Anrainerstaaten zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung übergeben?
In den letzten 24 Monaten wurden nach Angaben des Kommandeurs der
Operation ATALANTA insgesamt 26 der Piraterie verdächtige Personen an Staaten am
Horn von Afrika bzw. deren Anrainerstaaten zur strafrechtlichen Verfolgung
übergeben, davon 14 an die Seychellen und zwölf an Mauritius.
b) Gibt es ein festgeschriebenes, transparentes Verfahren, nach welchem
der Piraterie verdächtige Personen durch die ATALANTA-Mission
festgehalten oder der weiteren Strafverfolgung beispielsweise durch
Staaten am Horn von Afrika zugeführt werden?
Die Angehörigen des deutschen Einsatzkontingents von ATALANTA sind
aufgrund der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen
Union vom 10. November 2008 und entsprechender Folgebeschlüsse in
Verbindung mit den Resolutionen 1816 (2008), 1838 (2008), 1846 (2008) und
Folgebeschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie den
Artikeln 100 ff. des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und des
Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Beteiligung bewaffneter deutscher
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1326Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der
Piraterie an der Küste Somalias vom 17. Dezember 2008 und nachfolgender
Beschlüsse berechtigt, Personen, die der Piraterie verdächtig sind, in
Gewahrsam zu nehmen. Ziel ist die Übergabe an einen zur Strafverfolgung bereiten
Staat.
aa) Wenn ja, wie sieht dieses konkret aus, und genügt dieses
Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen (bitte detailliert beschreiben)?
Die Behandlung von in Gewahrsam genommenen Personen ist für die deutschen
ATALANTA-Kräfte in einem Zentralerlass des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) geregelt, der eine Behandlung im Einklang mit den
einschlägigen Menschenrechtsstandards sicherstellt. Dies schließt eine medizinische
Untersuchung und ggf. Versorgung nach dem an Bord nehmen, die
Beweissicherung sowie die Dokumentation der Umstände der Ingewahrsamnahme und der
getroffenen Maßnahmen ein. Der Kontingentführer wird bei der Umsetzung
durch den Rechtsberaterstabsoffizier vor Ort unterstützt. Die
Ingewahrsamnahme wird neben dem Operativen Hauptquartier (OHQ) auch über das
Einsatzführungskommando an das BMVg und an das IKRK gemeldet. Das IKRK kann
die Einrichtungen, die der Unterbringung von in Gewahrsam genommenen
Personen dienen, besichtigen.
Über die Übergabe zum Zweck der Strafverfolgung entscheidet der EU-
Operation-Commander. Die Bundesregierung strebt eine Strafverfolgung in
Deutschland nur in Fällen an, in denen gewichtige Rechtsgüter mit hinreichendem
Bezug zu Deutschland geschädigt wurden. Der EU-Operation-Commander
entscheidet, ob die Personen an die Behörden eines EU-Mitgliedstaats oder eines
Drittstaats, der bereit und in der Lage ist, die Strafverfolgung zu übernehmen,
übergeben werden. Die Übergabe an Drittstaaten erfolgt auf der Grundlage von
Transferabkommen zwischen der EU und den betreffenden Staaten, in denen
sich diese zur Einhaltung der einschlägigen Menschenrechts- und
rechtsstaatlichen Standards verpflichten. Derartige Abkommen bestehen mit den
Seychellen, Mauritius und Tansania.
bb) Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei diesem
Verfahren?
Wenn ja, wo ist dies der Fall?
Aus Sicht der Bundesregierung haben sich die Regelungen und Abläufe
bewährt.
19. Welche Fortschritte konnten bisher beim Aufbau insbesondere juristischer
und polizeilicher Strukturen und Verfahren im Rahmen von EUCAP
Nestor in Somalia gemacht werden (bitte detailliert aufschlüsseln)?
a) Welchen Beitrag hat Deutschland hieran bisher geleistet?
Die Missionsaktivitäten in Somalia befinden sich noch im Aufbau. Eine
Bewertung kann daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Das erste Büro der
Mission in Hargeisa (Somaliland) wurde am 12. März 2014 offiziell eröffnet.
Drucksache 18/1326 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Hält die Bundesregierung sowohl die judikativen als auch die
exekutiven Strukturen und Verhältnisse in Somalia für ausreichend, um der
Piraterie verdächtige Personen an Somalia zu überstellen?
aa) Wenn ja, aus welchen Gründen ist sie dieser Ansicht?
bb) Wenn nein, welchen Verbesserungsbedarf sieht die
Bundesregierung?
Von der EU bzw. von deutscher Seite werden keine der Piraterie verdächtige
Personen nach Somalia überstellt. Das UNODC unterstützt seit mehreren Jahren
den Aufbau und die Einrichtung von Strafvollzugsanstalten in Somalia
(Somaliland und Puntland), in denen die menschenrechtlichen Mindeststandards
gewährleistet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
20. Mit welchen Herausforderungen ist die zivil-militärische
Ausbildungsmission EUCAP Nestor konfrontiert, und inwiefern haben sich das
Missionsdesign und der Gesamtansatz der Mission bewährt?
Wo gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Änderungsbedarf?
Der regionale Ansatz der Mission ist vergleichsweise ambitioniert.
Entscheidend für den Missionserfolg ist der politische Wille der Partnerstaaten, das
Angebot „Beratung und Ausbildung“ zu nutzen, sowie das Vorhandensein
entsprechender absorptionsfähiger Strukturen. Auch für die im Zuge der strategischen
Überprüfung der Mission beschlossene Verschiebung der Priorität auf Somalia
und den Aufbau nachhaltiger Kapazitäten in den Bereichen maritime Sicherheit
und Rechtsstaatlichkeit bleibt die Sicherheitslage die größte Herausforderung.
Daher ist jeder Entwicklungsschritt der Mission an die Erfüllung konkreter
Voraussetzungen gebunden und wird von den Mitgliedstaaten eng begleitet. Die
Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz.
21. Hat sich die Ausbildungsmission EUTM Somalia aus Sicht der
Bundesregierung bewährt, und welche konkreten und belegbaren Anhaltspunkte
hat sie hierfür?
Als Teil des „Strategischen Rahmens für das Horn von Afrika“ der Europäischen
Union leistet EUTM Somalia einen wesentlichen Beitrag im Bereich der
Sicherheitssektorreform bei der Unterstützung des Aufbaus der somalischen
Streitkräfte und fördert dadurch die nachhaltige Befriedung und Stabilisierung
Somalias und der weiteren Region. In den bisherigen Ausbildungsdurchgängen der
Mission in der Republik Uganda sind bis Ende 2013 insgesamt rund 3 600
somalische Soldaten, davon rund 120 Ausbilder, ausgebildet worden. Am 5. April
2014 haben weitere 34 Soldaten nach Abschluss des ersten Ausbildungskurses
in Mogadischu die Qualifikation zum Ausbilder erlangt. Diese Einheiten bilden
den Kern der somalischen Streitkräfte. Der Erfolg der Ausbildungstätigkeiten
von EUTM Somalia lässt sich für die Bundesregierung bislang hauptsächlich
aus den Berichten der Mission sowie den Eindrücken aus Gesprächen mit
Vertretern der somalischen Streitkräfte und den an ihrer Seite im Einsatz agierenden
AMISOM-Kräften bewerten. Demnach handelt es sich bei den von EUTM
Somalia ausgebildeten Soldaten um im Vergleich hoch motivierte, disziplinierte
und fähige Einheiten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/132622. Trifft es zu, dass ein Teil der ausgebildeten Kämpferinnen und Kämpfer
nach abgeschlossener Ausbildung zu irregulären Gruppen übergelaufen
sind und sich nicht in die Befehlsstrukturen einer durch die somalische
Regierung kontrollierten Armee integriert haben?
Falls ja, hat die Bundesregierung Informationen über den möglichen
zahlenmäßigen Umfang dieser Deserteure?
Es liegen der Bundesregierung keine Berichte über während oder nach ihrer
Ausbildung durch EUTM Somalia desertierte somalische Soldaten vor.
23. Trifft es zu, dass eine Reihe von Kämpferinnen und Kämpfern, die für die
Ausbildung durch EUTM Somalia rekrutiert worden sind, nur einzelnen
tribalen Gruppierungen bzw. Clans angehören?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
Die Auswahl der auszubildenden Soldaten liegt in der alleinigen Zuständigkeit
der somalischen Regierung. Der Bundesregierung liegen hierüber keine
belastbaren Erkenntnisse vor.
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit eine
möglicherweise einseitige Rekrutierungspraxis im Rahmen von EUTM Somalia
vermieden wird?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Inwiefern sind die Entlohnung, hinreichende Ausrüstung, Verpflegung,
Unterbringung und ein fortlaufendes Training sowohl der auszubildenden
Rekrutinnen und Rekruten im Rahmen von EUTM Somalia als auch der
fertig ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten nach Kenntnis der
Bundesregierung gesichert, und welche belastbaren Informationen hat die
Bundesregierung hierzu?
Wie hoch ist der monatliche Sold eines Rekruten im Rahmen von EUTM
Somalia, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung der eines fertig
ausgebildeten somalischen Soldaten, und wie hoch ist dieser Sold nach
Kenntnis der Bundesregierung verglichen mit einem monatlichen
Durchschnittsgehalt?
Die Entscheidung über Ausrüstung, Verpflegung, Unterbringung und
gegebenenfalls anschließende Ausbildung liegt in der alleinigen Zuständigkeit der
somalischen Regierung. Nach vorliegenden Informationen der Bundesregierung
erhalten die von EUTM Somalia ausgebildeten Soldaten ein Gehalt von 100 US-
Dollar im Monat, welches der somalischen Regierung durch die Vereinigten
Staaten von Amerika zweckgebunden zur Verfügung gestellt wird. Belastbare
Informationen über ein monatliches Durchschnittseinkommen in Somalia liegen
der Bundesregierung nicht vor. Ein solches, zumal regelmäßiges Einkommen
erzielen dort nach Einschätzung der Bundesregierung nur wenige Menschen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]