[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1272
18. Wahlperiode 29.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Stephan
Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1158 –
Maßnahmen gegen die Spreeverockerung durch den Lausitzer
Braunkohletagebau
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Spree und der Spreewald bieten einen einzigartigen Lebensraum für
unzählige Tier- und Pflanzenarten. Der Spreewald genießt den Status eines UNESCO-
Biosphärenreservats und ist nahezu auf seiner gesamten Fläche als Flora-Fauna-
Habitat- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Gewässer spielen zudem für
die Trinkwasserversorgung Südostbrandenburgs und Berlins eine zentrale Rolle.
Doch zunehmende Eisenhydroxid- und Sulfatbelastung der Spree und ihrer
Zuflüsse in Sachsen und Brandenburg bedrohen diese einzigartige Naturlandschaft
und Trinkwasserversorgung.
Für den Braunkohletagebau in der Lausitz wurde und wird massiv Grundwasser
abgesenkt, welches nach der Auskohlung der Gruben wieder ansteigt. Mit dem
Wiederanstieg des Grundwassers wurden und werden u. a. Eisen und Sulfat in
die regionalen Gewässer sowie die Spree gespült, was eine massive
Verockerung der Spree und anderer Flüsse und Fließe zur Folge hat. Um die
Auswirkungen der Verockerung und Versauerung zu mildern, hat die bundeseigene
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
ein 10-Punkteprogramm mit Sofortmaßnahmen zur Gewässergüteentwicklung
beschlossen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bewirtschaftung der Fließgewässer erster Ordnung, zu denen die Spree und
die Kleine Spree gehören, obliegt in ihrer hoheitlichen Zuständigkeit den
Ländern.
Die aktuelle und zukünftige Belastung der Spree hat vielschichtige Ursachen.
Neben dem schon immer im Boden vorhandenen Eisen (so genannte geogene
Grundbelastung) wirken mehr als 100 Jahre Braunkohleabbau in der Lausitz.
Beim Braunkohlebergbau ist dabei zwischen der Verantwortung des aktiven Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. April 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1272 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBergbaus, des Bergbaus ohne Rechtsnachfolge (in Zuständigkeit der Länder)
und dem Sanierungsbergbau der bundeseigenen Lausitzer und Mitteldeutsche
Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zu unterscheiden.
In Kenntnis der komplexen Situation im Flusseinzugsgebiet mit der
bergbaulichen Beeinflussung wurde bereits im Jahr 2000 die länderübergreifende
Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer
Neiße unter Beteiligung der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-
Anhalt gebildet, die aus hoheitlicher Sicht die Grundsätze für die
Flussgebietsbewirtschaftung erarbeitet und in Handlungsempfehlungen für die jeweiligen
Landesbehörden untersetzt. In diese Arbeitsgruppe ist auch die LMBV aktiv
eingebunden.
Die LMBV ist als Projektträger und Unternehmen des Bundes für die Sanierung
der stillgelegten Tagebaue und Veredelungsanlagen in der Lausitz und in
Mitteldeutschland verantwortlich. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung erfolgt
im Rahmen von Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den
ostdeutschen Braunkohleländern (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen). Zum 1. Januar 2013 ist das Verwaltungsabkommen V
Braunkohlesanierung (VA V BKS) in Kraft getreten. Über die Projekte, die im Rahmen der
Braunkohlesanierung konkret umzusetzen sind, wird im Steuerungs- und
Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) entschieden. Mitglieder
im StuBA sind sowohl Vertreter des Bundes als auch der ostdeutschen
Braunkohleländer.
Im Jahr 2013 wurden Maßnahmen im Wert von ca. 9 Mio. Euro zur
Bekämpfung der Spreeverockerung ergriffen, für das Jahr 2014 sind bisher Maßnahmen
mit einem finanziellen Volumen von 11 bis 15 Mio. Euro vorgesehen.
1. Welche konkreten Sofortmaßnahmen, neben den kurzfristigen
Lösungsansätzen an Kleiner Spree und Spree/Ruhlmühle, an der Wudritz und am
Vetschauer Mühlenfließ, hat die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher zur Bekämpfung der Spreeverockerung in Sachsen und Brandenburg
eingeleitet, und welche wird sie wann noch einleiten?
Im Jahr 2013 wurden in konsequenter Umsetzung die im Maßnahmekatalog
vom 22. Februar 2013 aufgelisteten Sofortmaßnahmen realisiert. Diese sind
bereits in den Schriftlichen Fragen 45 und 46 auf Bundestagsdrucksache 18/247
vom 19. Dezember 2013 dargestellt worden.
Durch die LMBV sind bisher folgende Maßnahmen eingeleitet worden:
Brandenburg Nordraum: Einzugsgebiet Wudritz/Lorenzgraben
1. Beräumung der Wudritz vom Eisenhydroxid und Instandsetzung von
Durchlässen
2. Temporäre Wasserüberleitung vom Schlabendorfer See zum Lichtenauer See
3. Inlake-Neutralisation im Lichtenauer See
4. Prüfung temporärer Feuchtgebiete an der Wudritz
5. Errichtung von temporären Konditionierungsanlagen am Auslauf des
Schlabendorfer See in die Wudritz und in der Überleitung zum Lichtenauer See
6. Verbesserung der Wasserbeschaffenheit im Schlabendorfer See durch Inlake-
Behandlung mittels Sanierungsschiff
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1272Brandenburg Nordraum: Einzugsgebiet Greifenhainer Fließ/Eichower Fließ/
Laasower Fließ
1. Reaktivierung und Inbetriebnahme der Grubenwasserreinigungsanlage
Vetschau
2. Untersuchungen zur Rekonstruktion der Wasserbehandlungsanlage des
ehemaligen Kraftwerkes Vetschau
3. Beräumung des Greifenhainer Fließes
4. Planungen zur Umleitung von Wasser aus dem Laasower Fließ zum
Eichower Fließ sowie zur Grundwasserfassung und -überleitung zum
Greifenhainer Fließ
Spreegebiet Südraum: Einzugsgebiet Kleine Spree/Spree in Sachsen
1. Planung zur „Fassung und Teilstrombehandlung aus der Kleinen Spree in der
Grubenwasserreinigungsanlage Burgneudorf“ und Antragstellung beim
Sächsischen Oberbergamt zur Realisierung
2. Planung zur „Fassung und Überleitung eisenhaltigen Grundwassers zur
Wasserbehandlungsanlage Schwarze Pumpe“ und Antragstellung beim
Sächsischen Oberbergamt zur Realisierung
3. Vorbereitungsleistungen zum Pilotvorhaben: „Mikrobiell induzierte
Eisenretention im Grundwasseranstrom zu Fließgewässern (Untergrundreaktor
Ruhlmühle)“
Folgende Maßnahmen befinden sich in Vorbereitung und werden umgesetzt:
Brandenburg Nordraum:
1. Konzepterarbeitung zur Quellbehandlung der Eisenbelastung an den
Vorflutern
2. Prüfung der Umleitung von Wasser aus dem Laasower zum Eichower Fließ
sowie zur Fassung und Überleitung vom Greifenhainer Fließ zum Eichower
Fließ
3. Planungen von Maßnahmen im Einzugsgebiet der Berste auf der Grundlage
des Gewässerentwicklungskonzeptes „Berste“
4. Weiterführung der temporären Überleitung vom Schlabendorfer zum
Lichtenauer See
5. Weiterführung der Inlake-Behandlung mittels Sanierungsschiff im
Schlabendorfer See
6. Betreiben der Grubenwasserbehandlungsanlage Vetschau und Vorbereitung
der Erweiterung durch eine Konditionierungsanlage
7. Fertigstellung der Anbindung des Reudener Hauptgrabens an das Neue
Vetschauer Mühlenfließ
Spreegebiet Südraum:
1. Planung von Abfangriegeln im Grundwasserzustrom zur Kleinen Spree
sowie Ertüchtigung der Grubenwasserreinigungsanlage Burgneudorf
2. Errichtung eines Abfangriegels mit Brunnen an der Kleinen Spree und
Überleitung der gehobenen eisenhaltigen Grundwässer in die
Wasserbehandlungsanlage Schwarze Pumpe
3. Betriebsbeginn des Pilotvorhabens „Mikrobiologisch induzierte
Eisenretention im Grundwasseranstrom“
Drucksache 18/1272 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Grundlagenermittlung zur Rückführung von gehobenem Grundwasser zu
Tagebaurestlöchern
5. Prüfung der Machbarkeit einer dauerhaften Verringerung des
Grundwasserzustromes durch nachhaltige Maßnahmen.
2. Welche über die kurzfristigen Sofortmaßnahmen hinausgehenden
mittelfristigen Maßnahmen plant die LMBV nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Bekämpfung der Spreeverockerung (bitte jeweiligen Zeitplan benennen)?
Die LMBV plant mittelfristig Maßnahmen zur Quellbehandlung durch Fassung
des eisenhaltigen Grundwassers vor Eintritt in die Spree und ihrer Zuflüsse. Das
gefasste Grundwasser wird dann mit geeigneten technischen und naturnahen
Verfahren behandelt. Diese Maßnahmen werden sukzessive nach
Erkenntnisfortschritt weiterentwickelt.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Maße die bereits
umgesetzten Sofortmaßnahmen die Eisenbelastung der Spree bereits reduziert
haben, und ergeben sich hieraus Schlussfolgerungen für künftige
Maßnahmen?
a) Wenn ja, in welchem Umfang konnte die Eisenkonzentration gesenkt
werden (bitte in mg/l angeben)?
In der Reinigungsanlage Vetschau wurden seit der Inbetriebnahme am 21. Mai
2013 über 70 Prozent der Gesamteisenfracht aus dem Einzugsgebiet der
Vetschauer Mühlenfließe zurückgehalten. Im Schlabendorfer See wurde im zweiten
Halbjahr 2013 die im Wasser gelöste Eisenmenge von ca. 8 300 Tonnen um etwa
2 400 Tonnen Eisen verringert.
b) Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant?
Weitere Maßnahmen befinden sich zurzeit in der Planung und Vorbereitung
durch die LMBV. Durch die Fassung des Grundwassers vor dem Übertritt in die
Fließgewässer und Rückführung zu einzelnen Tagebaurestgewässern kann die
Eisenbelastung reduziert werden. Weiterhin ist der Neubau einer
Wasserbehandlungsanlage am Eichower Fließ geplant, mit der die Eisenbelastung im Zustrom
zum Spreewald vermindert werden kann. Außerdem werden Konzepte zur
Rückführung von Wasser aus der Wudritz in den Schlabendorfer See
weiterentwickelt. Hier kann eine Inlake Behandlung durchgeführt werden.
4. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Evaluation der
durchgeführten Sofortmaßnahmen?
a) Wenn ja, welche Erfahrungen wurden mit den realisierten
Sofortmaßnahmen bisher gemacht?
b) Welche Schlussfolgerungen ziehen die Bundesregierung und die LMBV
daraus für weitere Maßnahmen?
c) Wurde diese Evaluation durch unabhängige Dritte durchgeführt, und ist
diese öffentlich zugänglich?
Die Fragen 4 bis 4c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Antwort zu Frage 3 schon ausgeführt, konnten an einigen Stellen
schon signifikante Reduzierungen erreicht werden. Jede Maßnahme wird zur
Ermittlung ihrer Wirkung sowie zur Erfolgskontrolle durch ein umfangreiches
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1272Untersuchungsprogramm (Monitoring) evaluiert. Die Untersuchungen werden
durch unabhängige Dritte im Auftrag der LMBV durchgeführt. Die Ergebnisse
werden an die entsprechenden Fachbehörden z. B. das Landesamt für Bergbau,
Geologie und Rohstoffe (LBGR), das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz (LUGV), das Sächsische Oberbergamt (SOBA) und die
Landesdirektion Sachsen (LDS) weitergeleitet und durch diese bewertet.
Diese Veröffentlichung der Ergebnisse wird fortlaufend durchgeführt,
beispielweise durch das „Gewässermonitoring des LUGV“, welches auf der
Internetseite der Landesbehörden eingesehen werden kann.
5. Mit welchen weiteren konkreten langfristigen Maßnahmen gegen den
steigenden Eisenhydroxid- und Sulfateintrag ist in Zukunft zu rechnen?
Die Maßnahmen zur Reduzierung der Spreeverockerung sind weltweit ohne
Vorbild. Daher ist langfristig an einer Optimierung der eingeleiteten und
geplanten Maßnahmen zu arbeiten. Darüber hinaus ist auch die Machbarkeit von
Dichtwänden entlang ausgewählter Gewässerabschnitte weiter zu prüfen.
Im Jahr 2009 wurden in dem „Strategiepapier zur Beherrschung
bergbaubedingter Stoffbelastungen in den Fließgewässern Spree, Schwarze Elster und
Lausitzer Neiße“ durch das Land Brandenburg, das Land Berlin und die Unternehmen
LMBV und Vattenfall Europe Mining (VEM) die konsequente Umsetzung
zahlreicher administrativer und technischer Maßnahmen über einen langen Zeitraum
verabredet. Dazu zählt unter anderem auch die Anwendung des
Gütesteuermodells Spree, mit dessen Hilfe die Mengenflüsse für den Parameter Sulfat
optimiert werden.
6. Welche Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend
den Planungsansätzen der LMBV, die Grundlage für den im 5. Bund-/
Länder-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der
Braunkohlesanierung in der Lausitz und in Mitteldeutschland festgelegten Finanzrahmen
waren, mit dem Abkommen für „Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aus der
Eisen- und Sulfatbelastung des Grundwassers und der Beeinflussung der
Fließgewässer“ im Rahmen des § 2 des Verwaltungsabkommens
bereitgestellt?
Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der Gewässergüte in den
bergbaulich beeinflussten Flusseinzugsbereichen waren Bestandteil der Planansätze
der LMBV, die Eingang in die Finanzierung des VA V BKS gefunden haben.
Mit den bisher bereitgestellten Mitteln konnten alle notwendigen
Grundlagenuntersuchungen und Konzepte, aber auch zahlreiche Maßnahmen nach
Dringlichkeit und Verhältnismäßigkeit realisiert werden.
7. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung der LMBV bisher
für die jeweiligen Maßnahmen gegen die Spreeverockerung entstanden?
Die im Jahr 2013 umgesetzten Sofortmaßnahmen hatten ein Volumen von
ca. 9 Mio. Euro.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis oder Prognosen über die
Kostenentwicklung für künftige weitere Maßnahmen der LMBV gegen die
Spreeverockerung?
Die im Jahr 2014 zur Umsetzung beantragten Maßnahmen haben ein Volumen
von ca. 11 bis 15 Mio. Euro.
Drucksache 18/1272 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Rechnet die Bundesregierung damit, dass alle Maßnahmen zur Verhütung
weiterer Spreeverockerung bis zum Jahr 2017 abgeschlossen sein werden,
oder gibt es aus Sicht der Bundesregierung – auch angesichts der neben
der Spreeverockerung auftretenden Kippenproblematik – Bedarf nach
einem 6. Verwaltungsabkommen?
Wenn nein, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für die
Nachfolgebehandlung der Seen und der zukünftigen Eindämmung von
Eisenhydroxid- und Sulfateintrag?
Das „Verwaltungsabkommen V Braunkohlesanierung“ ist am 1. Januar 2013 in
Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Mit diesem
Verwaltungsabkommen haben sich der Bund und die ostdeutschen
Braunkohleländer auch verständigt, die Vorgehensweise über die Fortführung der
Braunkohlesanierung für den Zeitraum nach dem Jahr 2017 abzustimmen. Basis für
die zum gegebenen Zeitpunkt aufzunehmenden Verhandlungen wird der
erreichte Stand in den Sanierungsprojekten sein. Dazu zählen auch die
erforderlichen Maßnahmen der Gewässersanierung.
10. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Herausforderungen
und angesichts der Kippenproblematik oder langfristiger Maßnahmen – wie
zum Beispiel am Schlabendorfer See – einen Bedarf, das 5.
Verwaltungsabkommen finanziell aufzustocken, und plant sie, hierfür in den
Bundeshaushalt für das Jahr 2015 zusätzliche Mittel einzustellen?
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen Bedarf zur Aufstockung der
finanziellen Mittel. Im Rahmen der Projekt- und Budgetsteuerung ist durch die
LMBV sichergestellt, dass die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der
Kippenareale sowie die Behandlung des Schlabendorfer See innerhalb des
Budget des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung finanziert und
durchgeführt werden.
11. Betrachtet die Bundesregierung als Mitglied im Steuerungs- und
Budgetausschuss (StuBA) die für die Sanierung der Altlasten des
Braunkohletagebaus insgesamt bereitgestellten ca. 1,2 Mrd. Euro im Rahmen des 5. Bund-/
Länder-Verwaltungsabkommens über die Finanzierung der
Braunkohlesanierung für weiterhin ausreichend, um die weiteren Herausforderungen
der Spreeverockerung bewältigen zu können, ohne andere Aufgaben zu
vernachlässigen?
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen Bedarf zur Aufstockung der
finanziellen Mittel.
12. Welche weiteren, gemäß den Planungsansätzen der LMBV geplanten,
Sanierungsmaßnahmen der LMBV mussten bzw. müssen in Zukunft
durch die Finanzierung der Maßnahmen gegen die Spreeverockerung für
wie lange zurückgestellt werden?
Im Rahmen der Projekt- und Budgetsteuerung wird durch die LMBV
sichergestellt, dass die notwendigen Maßnahmen in der zeitlich erforderlichen
Abarbeitung eingeordnet werden. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es somit
nicht notwendig, andere geplante Maßnahmen aus dem VA V BKS
zurückzustellen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/127213. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Starkniederschläge und
das Hochwasser im Jahr 2013 die Grundwasserneubildung dahingehend
beeinflusst haben, dass mit einer weiteren Zunahme des Eisenhydroxid-
und Sulfateintrags zu rechnen ist?
Starkniederschläge und Hochwasserereignisse sind temporäre Ereignisse,
welche kurzfristig auch einen erhöhten Austrag von Eisen und Sulfat bewirken
können. Diese Ereignisse spielen jedoch wie auch trockene Witterungsphasen
mit verringerten Stoffeinträgen bei Betrachtung der jährlichen Eisen- und
Sulfateinträge in die Fließgewässer nur eine untergeordnete Rolle. Im Jahr 2013
haben keine Ereignisse stattgefunden, die eine weitere Zunahme des
Eisenhydroxid- und Sulfateintrages erwarten lassen.
14. Welche Kenntnisse oder Schätzungen hat die Bundesregierung über
mögliche Kapazitätsprobleme der Reinigungsanlagen (ehem.
Grubenwasserreinigungsanlagen) durch die vermutlich klimabedingte Zunahme von
Starkregenereignissen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor (siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung).
15. Ist aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen
mit der Spreeverockerung die Einführung eines Eisengrenzwertes für
Oberflächengewässer erforderlich, damit die Abwehr von Problemen mit
einer für die Gewässerbiologie schädlichen Gewässerverockerung
zukünftig in Planungsverfahren stärker berücksichtigt werden kann, und um
Maßnahmen gegen die Verockerung von Gewässern verpflichtend zu machen?
a) Wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative
ergreifen?
b) Wenn nein, warum nicht?
17. Ist aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erfahrungen
mit der Spreeversauerung die Einführung eines Sulfatgrenzwertes für
Oberflächengewässer erforderlich, damit die Abwehr von Problemen mit
der Sulfatbelastung der Gewässer zukünftig in Planungsverfahren stärker
berücksichtigt werden kann, und um Maßnahmen gegen die
Sulfatbelastung verpflichtend machen zu können?
a) Wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative
ergreifen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die betroffenen Bundesländer an der Spree und die Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser (LAWA) tragen derzeit Informationen über die Wirkungen von Eisen
und Sulfat in Gewässern zusammen, um Werte abzuleiten, bei deren
Überschreitung eine Einstufung in den guten ökologischen Zustand nach
Wasserrahmenrichtlinie nicht mehr möglich ist. Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind und
die LAWA solche Werte für Eisen und Sulfat befürwortet, wird die
Bundesregierung prüfen, ob diese in die Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
aufgenommen werden.
Drucksache 18/1272 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Welche Studien zur Sulfatbelastung der Spree und zu ihren Ursachen und
Auswirkungen liegen der Bundesregierung vor?
Zur Sulfatbelastung der Spree sind durch die zuständigen Fachbehörden und die
Unternehmen u. a. folgende Studien erarbeitet worden:
● „Ermittlung der Mindestanforderungen für Sulfat in der Spree und Wirkung
auf Ökosysteme” 2003, beauftragt durch das Staatliche Umweltfachamt
(StUFA) Bautzen
● Sulfatmonitoring jährlich (VEM, LMBV, Landesumweltamt Brandenburg
(LUA BB), Regierungspräsidium Dresden (RP DD))
● Studie „Ermittlung des diffusen Eintrages“ 2007, beauftragt durch RP DD
● „Machbarkeit von Maßnahmen zur Reduzierung“ 2009, beauftragt durch
VEM
● „Beschaffenheitsprognosen Bergbaufolgeseen, GW-Güte Lausitz“ 2009,
beauftragt durch LMBV
● „Untersuchungen im Einzugsgebiet der Spree in BB“ 2010, beauftragt durch
LUA BB
Die Bundesregierung hat mangels Zuständigkeit keine Studien beauftragt (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung).
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Notwendigkeit zukünftiger
längerfristiger Bekalkung von Seen in der betroffenen Region, und wenn
ja, welche Gewässer sind dies, und für welchen Zeitraum und mit welchen
Kosten kalkuliert die Bundesregierung?
Nach Angaben der LMBV ist eine Behandlung der künstlich hergestellten
Bergbaufolgeseen notwendig, um die für die Ausleitung in die öffentliche Vorflut
behördlich vorgeschriebenen Ausleitparameter einzuhalten sowie eine
Entwicklung der stabilen Seebiologie zu ermöglichen. Nach der chemischen
Erstneutralisation müssen diejenigen Seen regelmäßig einer Nachsorge unterzogen
werden, deren Ausleitparameter noch nicht nachhaltig erreicht wurden. Es wird
davon ausgegangen, dass die Nachsorge der Tagebauseen mit abnehmender
Tendenz noch für mehrere Jahre notwendig sein wird. Die Kosten für diese
Nachsorge unterliegen seespezifisch einer permanenten Fortschreibung, um mit
den bisherigen Erfahrungen eine Optimierung des Aufwandes erreichen zu
können. Dabei ist sichergestellt, dass die Bewirtschaftungsziele nach § 27 Absatz 2
des Wasserhaushaltsgesetzes eingehalten werden.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der
Eisenoxidationsprozess durch die künstliche Trockenlegung von Flächen zur
landwirtschaftlichen Nutzbarmachung befördert wird, und wenn ja, welche
Schlussfolgerung zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor (siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung).
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz und Erfolg
von biologischen Wasserbehandlungsmaßnahmen, und welche Methoden
werden wo eingesetzt?
Nach Angaben der LMBV werden im Rahmen der Braunkohlesanierung
innovative Wasserbehandlungsverfahren durch die LMBV und ihre Partner ent-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1272wickelt. Die LMBV plant im Spreegebiet Südraum bei Neustadt in Sachsen
noch in diesem Jahr die Errichtung einer Pilot- und Demonstrationsanlage zur
mikrobiologischen Behandlung von eisen- und sulfatreichem Grundwasser.
Darüber hinaus gibt es Konzepte zur Nutzung von künstlichen Feuchtgebieten an
den Zuflüssen des Spreewaldes im Spreegebiet Nordraum. Diese naturnahen
Verfahren sollen in der Braunkohlesanierung zu Regeltechnologien
weiterentwikkelt werden.
21. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über einen weiteren
Grundwasseranstieg in den betroffenen Regionen?
Der Grundwasserwiederanstieg steht in direkter Abhängigkeit von der
Wiederauffüllung des Grundwasserabsenkungstrichters und der Flutung der
Tagebaurestlöcher. Der Großteil des ursprünglichen Wasserdefizits von sieben
Milliarden Kubikmeter in den Einflussbereichen des Sanierungsbergbaus ist aufgefüllt.
Der Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs im Bereich des
Sanierungsbergbaus wird im Wesentlichen ca. im Jahr 2020 abgeschlossen sein.
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob ein möglicher
Grundwasseranstieg zu einer weiteren Verschärfung der Eisenhydroxidbelastung und
neuen Austrittsstellen führen wird?
Da der Grundwasserwiederanstieg in den aktuell betroffenen Gebieten noch
nicht abgeschlossen ist, kann nach Angaben der LMBV eine Erhöhung der
Eisenhydroxidbelastung insgesamt und einer Ausweitung der betroffenen Gebiete
nicht ausgeschlossen werden. Die LMBV sowie die zuständigen Fachbehörden
der Länder Brandenburg und Sachsen führen ein intensives Monitoring durch,
um die Eisenbelastung der Fließgewässer zu überwachen und ggf. frühzeitig
Maßnahmen einzuleiten.
23. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Planungsstand neuer
und zusätzlicher Maßnahmen gegen die Eisenhydroxid- und
Sulfatbelastung in Sachsen, und wann rechnet die Bundesregierung mit der
Ausführung dieser Maßnahmen?
Nach Angaben der LMBV werden in Sachsen erste Maßnahmen an der Kleinen
Spree und der Spree (Ruhlmühle) nach erwarteter Genehmigung in 2014
realisiert. Unter anderen wird die ehemalige Grubenwassereinigungsanlage (GWRA)
Burgneudorf ertüchtigt und für eine kurzfristige Maßnahme zur Enteisenung
eisenhaltigen Grundwassers reaktiviert. Ebenso wird die Grundwasserfassung
und Ableitung in die GWRA Schwarze Pumpe vorbereitet. Ein
wissenschaftlicher begleitetes Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur mikrobiellen
Grundwasserbehandlung im Anstrom zur Spree startet Mitte 2014 im Bereich
Ruhlmühle und wird in 2015 abgeschlossen sein.
Des Weiteren werden im Jahr 2014 die Planungen zur mittelfristigen
Grundwasserfassung und Ableitung in ein Tagebaurestgewässer fortgeführt.
24. Welche konkreten Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
unternommen, um die Spree während der Sanierungsarbeiten der Talsperre
Spremberg, die, obwohl sie nicht als Flusskläranlage ausgelegt ist, nach
Kenntnis der Fragesteller de facto als solche fungiert, vor zusätzlicher
Eisenhydroxid- und Sulfatbelastung zu schützen, und geht die
Bundesregierung davon aus, dass mögliche Alternativmaßnahmen die Leistung der
Talsperre kompensieren können?
Drucksache 18/1272 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Hat die Bundesregierung Kenntnis über eine zusätzliche Sulfatbelastung
der Spree durch die Einleitung von Sümpfungswasser aus laufenden
Tagebauprojekten, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
26. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
aktiven Tagebauen sowohl in der Lausitz als auch in Nordrhein-Westfalen
ergriffen, um eine zusätzliche Eisenhydroxid- und Sulfatbelastung zu
vermeiden, und wie und durch wen werden diese finanziert?
27. Ist es der Bundesregierung bekannt, dass das Spreerohwasser am
Wasserwerk Briesen nach Kenntnis der Fragesteller mittlerweile mehrfach den
Sulfatgrenzwert überschritten hat, so dass es zur Trinkwassernutzung nur
noch durch Beimischung von Grundwasser genutzt werden kann, und
wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Fragen 24 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor (siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]