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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Saisonarbeit und Bezug von Arbeitslosengeld II (G-SIG: 16011612)

Zahl der Saisonarbeiter und von der bis 31. Januar 2006 geltenden Sonderregelung Betroffenen, durchschnittliche jährliche Beschäftigungsdauer und Arbeitsverdienste, Entwicklung der letzten zehn Jahre, drohender Bezug von ALG II, Förderung prekärer Beschäftigungsverhältnisse; Geltungsbereich des Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung, Erfahrungen in der Baubranche, mögliche Übertragung auf weitere Branchen, Vermittlung einheimischer Arbeitsloser und Problematik mangelnder Motivation, negative Folgen für KMU, Fehlen eingearbeiteter Fachkräfte <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.02.2007

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/411519. 01. 2007

Saisonarbeit und Bezug von Arbeitslosengeld II

der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Werner Dreibus, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, Klaus Ernst, Ulla Lötzer, Katja Kipping und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In diesem Winter drohen viele Saisonarbeiter in den Bezug von Arbeitslosengeld II zu fallen. Bis zum 31. Januar 2006 galt die Regelung, dass Saisonarbeitskräfte nach sechsmonatiger Arbeitszeit weitere sechs Monate Arbeitslosengeld I erhielten. Zum 1. Februar 2006 wurde dies mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) geändert. Nun müssen Arbeitnehmer innerhalb der letzten zwei Jahre Zeiten von insgesamt zwölf Monaten nachweisen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten. Andernfalls erhalten sie nur Arbeitslosengeld II. Auf diese „Sicherungslücke“ haben Gewerkschaften hingewiesen, die Presse hat darüber berichtet.

Eine Ausnahme bildet die Baubranche, in der die Beschäftigten durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung Saison-Kurzarbeitergeld erhalten können. Während die alte Saisonarbeiterregelung bereits 2006 abgeschafft wurde, will die Bundesregierung erst für November 2008 prüfen, ob der Geltungsbereich des Gesetzes zur ganzjährigen Beschäftigung auf andere Saisonarbeitsbranchen ausgeweitet werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind derzeit in Deutschland in saisonal geprägten Branchen beschäftigt (bitte nach Branchen und einzelnen Bundesländern aufführen)?

2

Wie hoch war die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die bis zum 31. Januar 2006 die Sonderregelung für Saisonarbeiter galt?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Saisonarbeitskräfte mit der neuen Regelung in den Bezug von Arbeitslosengeld II fallen können?

4

Warum wurde auf eine Übergangsregelung für den Zeitraum 2006 bis 2008 verzichtet?

5

Fördert die derzeitige Regelung nach Ansicht der Bundesregierung die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, also „das Risiko, dass ein Teil der Beschäftigten sich in einer Folge von befristeten, gering qualifizierten Jobs mit ungenügender sozialer Absicherung verfängt und so in eine gefährdete Lage gerät“, wie EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla jüngst im Zusammenhang mit dem neuen Grünbuch Arbeitsrecht bemängelte, und wenn nein, wie begründet sie ihre Antwort?

6

Wie hat sich die Zahl der Saisonarbeitskräfte in den letzten zehn Jahren entwickelt?

7

Wie lange ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften in Deutschland, wie hoch sind die durchschnittlichen Arbeitsverdienste (wenn möglich auch einzelne saisonal geprägte Branchen aufführen)?

8

Welche saisonal geprägten Branchen mit wie viel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fallen derzeit unter den Geltungsbereich des Gesetzes zur ganzjährigen Beschäftigung und welche nicht?

9

Welche Erfahrungen gibt es bisher mit dem Gesetz zur ganzjährigen Beschäftigung in der Baubranche?

10

Unter welchen Voraussetzungen kann der Geltungsbereich des Gesetzes zur ganzjährigen Beschäftigung zeitiger als geplant (1. November 2008) auf weitere Branchen übertragen werden?

11

Wie vertragen sich die Bemühungen der Bundesregierung einheimische Arbeitslose in saisonale Beschäftigung (z. B. durch die so genannte Eckpunkteregelung in der Landwirtschaft) zu vermitteln mit der oben aufgeführten Problematik?

12

Wie erklärt sich die Bundesregierung, die in ihrer Bilanz zur Eckpunkteregelung 2006 aufgeführte mangelnde Motivation inländischer Saisonarbeitskräfte und welche motivationsschaffenden Maßnahmen sollten diesbezüglich initiiert werden bzw. besteht hierbei überhaupt Handlungsbedarf?

13

Befürchtet die Bundesregierung durch die neuen Regelungen negative Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind?

14

Inwiefern soll verhindert werden, dass Saisonarbeitskräfte, wenn sie nun für einige Wochen ins ALG II gehen müssen, von dort aus auf andere Stellen oder in Maßnahmen vermittelt werden und damit als eingearbeitete Fachkräfte in ihren bisherigen Saisonbetrieben im nächsten Jahr fehlen?

Berlin, den 19. Januar 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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