Nationale Kapazitäten zur Ausbildung von Polizisten für aktuelle und zukünftige Einsätze im Ausland zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau von Staaten
der Abgeordneten Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Afghanistan hat Deutschland, gemeinsam mit den USA, Verantwortung für die Polizeiausbildung übernommen. Diese Unterstützung beim Aufbau von nationalen Sicherheitsstrukturen durch Polizeikräfte ist ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau.
Nach Berichten der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) und der „Süddeutsche Zeitung“ vom 22. Januar 2007 soll die bislang von den Deutschen betriebene Polizeiausbildung in Afghanistan von der EU übernommen und die Anzahl der Ausbilder verdreifacht werden. Zudem soll die Ausbildung nicht mehr nur in Kabul stattfinden, sondern im ganzen Land erfolgen. Berichtet wird auch über Kritik an der bisherigen Ausbildung durch die Deutschen, vor allem im Hinblick auf die Ausbildungsgeschwindigkeit. Die Ausbildung der afghanischen Polizei hinke hinterher. Aus einem Bericht eines laut „FAZ“ amerikanischen Sicherheitsfachmanns wird zitiert: „Als internationale Führungsnation ist Deutschland daran gescheitert, eine effektive Polizei aufzubauen und hat drei Jahre vertan.“ Geplant sei auch der Aufbau einer paramilitärischen Bereitschaftspolizei (5 000 Mann) als Teil der regulären Polizei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Trifft es zu, daß die Ausbildung der afghanischen Polizisten zukünftig im Rahmen einer EU-Mission erfolgen soll und das deutsche Ausbildungsprojekt darin aufgehen soll?
Wenn ja, was sind die Gründe hierfür, und welche Rolle soll Deutschland dabei zukünftig spielen?
Was soll gegenüber dem bisherigen Konzept geändert werden?
Trifft es zu, daß der Aufbau einer paramilitärischen Bereitschaftspolizei etwa nach dem Vorbild der italienischen Carabinieri geplant ist, und wenn ja, was sind die Gründe hierfür?
Wer soll diese Bereitschaftspolizei ausbilden?
Hat Deutschland die übernommenen Verpflichtungen bislang vollständig, insbesondere fristgemäß erfüllt, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung die seitens amerikanischer Experten geäußerte Kritik?
Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, daß deutsche Polizeikräfte auch in Zukunft ausländische Polizisten ausbilden könnten und Polizeiausbildung ein grundsätzlicher Teil eines deutschen Beitrags im Rahmen eines politischen Gesamtkonzepts zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau von sog. Failing- oder Failed-States sein könnte?
In welchem Umfang hält die Bundesregierung entsprechende Auslandseinsätze deutscher Polizisten aktuell für praktisch umsetzbar?
Wie viele Polizisten wurden bislang und werden aktuell im Rahmen des deutschen Engagements zum Wiederaufbau der afghanischen Polizei eingesetzt, und wie lange wird der Einsatz nach Einschätzung der Bundesregierung dauern?
Stellen der Bund oder die Länder die eingesetzten Polizisten zur Verfügung?
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Bund und Länder, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für das Engagement insgesamt?
Wie viele Polizisten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bund und Ländern jeweils, die für solche Aufgaben im Ausland generell in Betracht kämen, weil sie die dazu nötigen Qualifikationen haben?
Hält die Bundesregierung die aktuelle Anzahl der insoweit einsetzbaren Polizisten für ausreichend, und wenn, nein, welche Möglichkeiten gäbe es nach Meinung der Bundesregierung, die Anzahl der für entsprechende Auslandseinsätze geeigneten Polizisten zu vergrößern?
Trifft es zu, daß eine Zuweisung von Bundes- oder Landespolizeibeamten zu entsprechenden Ausbildungseinsätzen im Ausland nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz nur mit Zustimmung der Beamten möglich ist?
Plant die Bundesregierung eine Dienstpflicht für Bundespolizeibeamte zur Teilnahme an Auslandseinsätzen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft von Bundes- und Landespolizeibeamten zur Teilnahme an entsprechenden Einsätzen im Ausland ein, gibt es insbesondere Möglichkeiten, entsprechende Bereitschaft zum Auslandseinsatz über den Auslandsverwendungszuschlag hinaus mit finanziellen oder sonstigen Anreizen zu honorieren?
Plant die Bundesregierung eine Harmonisierung der Bezahlungsvorschriften und sonstiger Regelungen für Bundesbedienstete im Auslandseinsatz?
Wenn nein, gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen, z. B. im Rahmen der anstehenden Dienstrechtsreform?
Sind Bundes- und Landespolizeien nach Auffassung der Bundesregierung von ihrer jeweiligen Ausrüstung her in der Lage, entsprechende Auslandseinsätze zu erfüllen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen, dies zu ändern?
Welche Möglichkeiten und Grenzen sieht die Bundesregierung bei der Ausrüstungshilfe im Rahmen entsprechender Ausbildungseinsätze?