[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1751
18. Wahlperiode 13.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Dr. Julia Verlinden, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1527 –
Auswertung der geförderten Maßnahmen in den KfW-
Gebäudesanierungsprogrammen hinsichtlich Klimaschutz-, Energieeinspar- und
Kostenwirksamkeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein zielgerichteter Einsatz von öffentlichen Fördermittel ist im Interesse des
Bundes und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es besteht ein hohes
öffentliches Interesse, sowohl die Vergabe als auch die Verwendung von
Fördergeldern transparent zu gestalten; hierzu gehört auch eine ausreichende
Kontrolle der Verwendung der Mittel.
Die Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zur Reduzierung des
Wärmebedarfs in Gebäuden (Dämmung der Gebäudehülle, Modernisierung des
Heizungssystems) gelten als eine der volkswirtschaftlich kosteneffizientesten
Möglichkeiten, CO2 einzusparen („niedrige CO2-Vermeidungskosten“) –
sofern sie korrekt durchgeführt werden.
Seit dem Jahr 1990 finanziert der Bund Förderprogramme der KfW
Bankengruppe für die Energieeinsparung und CO2-Reduktion im Gebäudebereich. Die
CO2-Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe sind ein
essentieller Faktor in Bezug auf das Ziel der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß bis
zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken. Seit dem Jahr 2001 sind die
Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe Bestandteil des Nationalen
Klimaschutzprogramms. Neben der CO2-Reduktion ist ein weiteres Ziel der
Förderung, Energie einzusparen und so den steigenden Energiekosten
entgegenzutreten. Seit 2007 gibt es alternativ zu den zinsgünstigen Darlehen auch
direkte Zuschüsse. Durch die Gebäudesanierungsprogramme der KfW
Bankengruppe werden der energieeffiziente Neubau, aber auch die Renovierung
von Wohngebäuden hin zu verschiedenen Effizienzhausstandards sowie
Einzelmaßnahmen bezuschusst.
Im Jahr 2009 folgten den gut 2 Mrd. Euro an staatlichen Darlehen und
Investitionszuschüssen private Investitionen von 18,4 Mrd. Euro und 290 000
geschaffene bzw. gesicherte Arbeitsplätze (Bundestagsdrucksache 17/2610).
Um sicherzugehen, dass die geförderten Standards eingehalten werden, wird
bei der Antragstellung durch eine Sachverständige oder einen Sachverstän-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
6. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1751 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedigen eine umfassende Beschreibung der geplanten Maßnahmen erstellt. Die in
der Onlinebestätigung zum Antrag einzugebenden Daten werden automatisiert
auf Plausibilität geprüft. Darüber hinaus bestätigt eine Sachverständige oder
ein Sachverständiger auch die Durchführung der Maßnahmen gemäß
Antragstellung. Allerdings erfolgt nach Information der Fragestellung eine
zusätzliche Überprüfung des durch die Maßnahme erreichten Effizienzstandards
durch die KfW Bankengruppe nach Baufertigstellung nur stichprobenhaft. Um
die Zielerreichung, Kosteneffizienz und sinnvolle Verwendung öffentlicher
Gelder in den Programmen der KfW Bankengruppe mit hoher Aussagekraft
auszuwerten, ist eine möglichst gute Datenbasis über erfolgte Sanierungen und
Neubauten erforderlich.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat mit der KfW ein Bündel von Maßnahmen zur
Qualitätssicherung im Rahmen der Programme zum energieeffizienten Bauen und
Sanieren vereinbart. Dazu gehören die Sicherung der Qualifikation und der
Arbeitsqualität der in die Programme einbezogenen Sachverständigen (vgl. dazu
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Energieeffizienz-Expertenliste für KfW-
Programme“ – Bundestagsdrucksache 18/1598), die oben beschriebenen
Maßnahmen der Antragskontrolle und Plausibilisierung, die stichprobenhafte
Überprüfung von Berechnungsunterlagen sowie stichprobenhafte Vor-Ort-
Kontrollen. Letztendlich gehört dazu auch die detaillierte Überprüfung der Rechnungen
und Verwendungsnachweise im Rahmen der sog. Bankenprüfung der KfW.
1. Wie hoch ist die ermittelte CO2-Einsparung durch die CO2-
Sanierungsprogramme der KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 (bitte getrennt für die
Programme der KfW Bankengruppe 430, 151, 152, 153 und jährlich
ausweisen, unter Angabe der jeweiligen Quelle und Höhe der eingesetzten
Bundeshaushaltsmittel)?
In der folgenden Tabelle werden die Werte für die CO2-Einsparung der o. g.
KfW-Förderprogramme und die eingesetzten Bundesmittel angegeben.
Jährliche CO2-Einsparung durch KfW-Programme, per 31.12., Tonnen CO2
* vorläufige Schätzung
** Eine Unterteilung nach einzelnen Sanierungsprogrammen ist nicht möglich
*** CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Wohnraum Modernisieren, Ökologisch Bauen
Quelle: jährliche Evaluationen durch IWU/IFAM, siehe
www.kfw.de/KfW-Konzern/KfW-Research/Economic-Research/Evaluationen/
Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren/
Energieeffizient
Sanieren**
(430, 151, 152)
Energieeffizient
Bauen (153)
Vorgängerprogramme***
Mittelbelegung
(in T€)
2007 559 000 850
2008 820 000 1 400
2009 1 069 000 103 000 2 050
2010 906 000 93 100 1 400
2011 457 100 85 000 950
2012 575 700 103 000 1 420
2013* 689 800 132 300 1 405
per
30.04.2014* 203 700 36 800
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/17512. Wie hoch ist der Förderanteil des Bundes an den Sanierungsprogrammen
der KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 (bitte nach Investitionen und
Zuschüssen getrennt und jährlich ausweisen)?
Der Förderanteil des Bundes beträgt grundsätzlich 100 Prozent der Zuschüsse
und der Zinsverbilligung.
3. Wie viele Bauvorhaben mit dem Ziel der CO2- bzw. Energieeinsparung hat
die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 mit Bundeshaushaltsmitteln
finanziell unterstützt (bitte getrennt nach Investitionen und Zuschüssen und
jährlich ausweisen)?
Zahlen für die wohnwirtschaftlichen Bundesprogramme
1 inkl. Vorgängerprogramme
2 ohne Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (bis 2011 Sonderförderung)
3 Wohneinheiten i. R. v. Globaldarlehen wurden mitgezählt, soweit die Darlehen belegt sind
4. Wie viele Stichprobenkontrollen und Vor-Ort-Besuche hat die KfW
Bankengruppe seit dem Jahr 2007 bei den entsprechenden Bauvorhaben
vorgenommen oder zur Prüfung durch Dritte veranlasst (bitte getrennt nach Art
und Zielrichtung der Stichprobenkontrollen, Vor-Ort-Besuche und jährlich
ausweisen und durchführende Stelle benennen)?
5. Wie hoch ist vor dem Hintergrund dieser Zahlen die Auswertungsquote,
also die Anzahl der Überprüfungen je Anzahl der geförderten Fälle nach
den unterschiedlichen Überprüfungsarten seit dem Jahr 2007 (bitte getrennt
und jeweils jährlich ausweisen)?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Vergangenheit wurden im Rahmen zufälliger Stichprobenkontrollen
sowohl energetische Berechnungsunterlagen als auch die umgesetzten
energetischen Maßnahmen vor Ort überprüft. Neben den Zufallsstichproben wurden
auch Verdachtsfälle kontrolliert, bei denen z. B. nicht plausible Daten im Antrag
oder den eingereichten Rechnungen nach Maßnahmenumsetzung aufgefallen
waren.
Energieeffizient Sanieren –
Effizienzhaus und
Einzelmaßnahmen1, 3
Energieeffizient Sanieren –
Investitionszuschuss1, 2 Energieeffizient Bauen1, 3
Anzahl WE Anzahl WE Anzahl WE
2007 46 798 147 938 2 791 5 245 5 540 17 158
2008 71 930 213 776 7 664 12 241 10 477 26 400
2009 88 123 285 515 55 887 112 043 34 459 69 744
2010 57 990 240 360 49 670 103 218 42 751 84 245
2011 36 692 132 733 23 062 47 942 45 296 81 244
2012 53 888 184 927 32 599 57 385 66 183 116 055
2013 48 997 168 497 57 938 107 134 75 440 128 829
per
30.04.2014 12 464 51 244 14 907 26 157 21 398 34 285
Drucksache 18/1751 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Zufallsstichprobenprüfungen erfolgten in der Vergangenheit häufig zeitlich
und regional begrenzt und hatten unterschiedliche Prüfschwerpunkte, wie z. B.
die Planungsqualität beim Austausch von Fenstern oder die Planungsqualität im
Standard KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Dabei variierte die Stichproben- und
Prüfsystematik. Die Kontrollen wurden dezentral durchgeführt; eine zentrale
Erfassung der geprüften Vorhaben erfolgte in diesem Rahmen nicht. Diese
Kontrollen dienten auch der Vorbereitung der vertieften stichprobenhaften Vor-Ort-
Kontrollen, die Ende des Jahres 2013 bundesweit stattfanden.
6. Wer nimmt für die KfW Bankengruppe die Vor-Ort-Kontrollen bzw.
Effizienzprüfungen vor?
Die Vor-Ort-Kontrollen werden von der Deutschen Energie-Agentur GmbH
(dena) koordiniert und dokumentiert. Hierfür hat die den im Jahr 2013 im
Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag erhalten.
Durchgeführt werden die Kontrollen von qualifizierten Fachprüfern der
regionalen Partner der dena, wie dem energie- & umweltzentrum allgäu gGmbH, dem
GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e. V., dem
Öko-Zentrum NRW GmbH und der ZEBAU GmbH. Andere
Qualitätskontrollen (Plausibilisierung der Anträge, Unterlagenprüfung, Rechnungskontrolle)
erfolgen durch die KfW.
7. Wie verhielten sich die tatsächlich vor Ort ermittelten Energie- und CO2-
Einsparungen zu den vorab im Antragsverfahren angegebenen
Einsparpotenzialen?
8. In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe diese Daten vor Ort
ermittelt?
9. In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe dabei Abweichungen
festgestellt?
10. Welche Ursachen für Abweichungen zwischen gemeldeter
Energieeinsparung und festgestellter tatsächlicher Energieeinsparung wurden bei der
Überprüfung festgestellt (z. B. welche Formen von Baumängeln), lassen
sich besonders häufige Ursachen feststellen, und gibt es einen über die
Jahre festzustellenden Trend?
11. Welche Maßnahmen können nach Ansicht der Bundesregierung dazu
führen, die Abweichungen zu reduzieren?
Die Fragen 7 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor-Ort-Kontrollen finden zeitnah zur Umsetzung der geförderten Maßnahme
statt, um direkt zu prüfen, ob der beantragte bzw. zugesagte Förderstandard
erreicht wurde und somit die ausgereichten Fördermittel zweckentsprechend
eingesetzt wurden. Die KfW-Förderung basiert nicht auf einer festgelegten oder
im Antrag angegebenen CO2- bzw. Energieeinsparung. Eine Erfassung von
konkreten Energieverbrauchswerten und damit Verbrauchsreduzierung ist zum
Zeitpunkt der Kontrollen noch nicht möglich, da in der Regel noch keine Werte/
Abrechnungen „nach Sanierung“ vorliegen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/175112. In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 die
von ihr geförderten energetischen Bauvorhaben beanstandet (bitte
getrennt nach Vorabbeanstandung und Beanstandung der fertigen
Maßnahme sowie Beanstandungsgrund und jeweils jährlich ausweisen)?
13. In wie vielen Fällen hat die KfW Bankengruppe seit dem Jahr 2007 nach
entsprechenden Kontrollen gewährte Fördermittel ganz oder anteilig
zurückgefordert oder entsprechende Verfahren eingeleitet (bitte getrennt und
jeweils jährlich ausweisen)?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird hinsichtlich der Stichproben und
Vor-Ort-Kontrollen hingewiesen. Bei festgestellten Abweichungen von den
Förderanforderungen hat die KfW die Fördermittel je nach Sachverhalt und
Umfang der Abweichung zum Teil oder vollständig zurückgefordert. Die
Kontrolle von Antragsunterlagen führt bei Nichteinhaltung der
Förderbestimmungen je nach Art und Umfang zur Nichtzusage oder es werden Zusagen mit
Auflagen erteilt. Diese Informationen werden nicht zentral erfasst, so dass eine
zahlenmäßige Beantwortung der Frage nicht möglich ist.
14. Hat die KfW Bankengruppe in den vergangenen Jahren ihr Kontroll- bzw.
Überprüfungsverfahren geändert?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Falls ja, was hat die KfW Bankengruppe diesbezüglich geändert, und
warum?
Im letzten Jahr wurde das Qualitätssicherungssystem vor dem Hintergrund der
neuen automatisierten Kredit- und Zuschussbearbeitungsprozesse der KfW
überprüft und überarbeitet. Das neue System besteht aus eng verzahnten
Elementen, die für jedes Einzelprojekt während des gesamten Planungs- und
Bauprozesses die Umsetzung der beantragten und zugesagten Förderstandards
gewährleisten sollen.
Solche Elemente sind z. B. die verbindliche Einbindung eines Sachverständigen
aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
(
www.energie-effizienz-experten.de) ab 1. Juni 2014 sowie die konkretisierte
Beschreibung der Sachverständigenleistungen in der Anlage zum
Programmmerkblatt (Technische Mindestanforderungen).
Ein wichtiger Bestandteil sind drei klar voneinander abgegrenzte
Qualitätskontrollen, die eine standardisierte und schnelle Prüfung ermöglichen und zu
einem transparenten Ergebnis führen. Zu diesen Kontrollen zählen die im Jahr
2013 gestarteten Vor-Ort-Kontrollen durch die dena (vgl. dazu die Antwort zu
Frage 6) sowie die Prüfung energetischer Berechnungsunterlagen vor Zusage
sowie energetischer Nachweise und Rechnungen. Die beiden letztgenannten
Unterlagenprüfungen werden derzeit im Rahmen einer Pilotphase getestet.
Drucksache 18/1751 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Welche Kriterien legen die Bundesregierung und/oder die KfW
Bankengruppe an die Evaluationen der CO2-Gebäudesanierungsprogramme an
(bitte mit Angabe der Quellen)?
Im Auftrag der Bundesregierung vergibt die KfW die jährliche Evaluierung der
KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ an
unabhängige Forschungsinstitute. Das letzte aktuell verfügbare Gutachten
„Monitoring der KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und
„Energieeffizient Bauen“ 2012“ wurde von der Arbeitsgemeinschaft IWU und
Fraunhofer IFAM erstellt. Die auf der Homepage der KfW veröffentlichten
Monitoringberichte liefern u. a. folgende Informationen:
● Art und Umfang der durchgeführten Energieeinsparmaßnahmen bei
Wärmeschutz und Wärmeversorgung,
● Energieeinsparungen (End- und Primärenergie),
● Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen,
● Heizkosteneinsparungen,
● Beschäftigungseffekte und Multiplikatorwirkung.
16. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die CO2-
Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe deutlich zu vereinfachen,
wie im Koalitionsvertrag angegeben?
Mit dem Qualitätssicherungskonzept (vgl. Antwort zu Frage 14) und der
digitalen Förderplattform zur Automatisierung des Zusageprozesses (BDO 2.0)
vereinfacht die KfW die Antragstellung und beschleunigt die Antragsbearbeitung
unter Beibehaltung einer sehr hohen Förderqualität.
17. Inwiefern erwägt die Bundesregierung, Änderungen an der Ausgestaltung
der Gebäudesanierungsprogramme der KfW Bankengruppe
vorzunehmen, um „durch Beratung Fehlinvestitionen“ zu verhindern und
Kosteneffizienz sicher zu stellen (vgl. Koalitionsvertrag)?
Die Bundesregierung hat mit der Einführung der Energieeffizienz-Expertenliste,
die zum 1. Juni 2014 verbindlich wird, die Qualität bei geförderten
Energieberatungen sowie hocheffizienten Sanierungen und Neubauten im Bereich
Wohngebäude sichergestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten
der Bundesregierung zu den Fragen 7, 8, 9 und 11 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Energieeffizienz-Expertenliste für
KfW-Programme“ (Bundestagsdrucksache 18/1598) verwiesen.
18. Wie ist der für die Maßnahmen in den beiden vorhergehenden Fragen
vorgesehene Zeitplan?
Die Energieeffizienz-Expertenliste wird ab dem 1. Juni 2014 verbindlich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]