[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1796
18. Wahlperiode 20.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1624 –
Unterstützung bewaffneter Konfliktparteien in Libyen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Medienberichten zufolge steht hinter den jüngsten Unruhen in Libyen der
Militärgeneral Chalifa Haftar. Chalifa Haftar wirft der amtierenden
Übergangsregierung Korruption und „Unterstützung des Terrorismus“ vor und hält diese
für nicht legitim. Tatsächlich hätte im Land längst neu gewählt werden müssen,
der Übergangsrat verlängerte seine eigene Amtszeit aber bis Dezember 2014.
Mittlerweile hat die Wahlkommission als Wahltermin den 25. Juni 2014
genannt (junge Welt, 21. Mai 2014). Dem lange in den USA lebenden Chalifa
Haftar werden gute Kontakte zur CIA nachgesagt. Im Februar 2014 hatte der
General bereits das Parlament für abgesetzt erklärt. Im Mai 2014 griff Chalifa
Haftar „radikal-islamische Brigaden“ in Benghazi an (Deutsche Welle, 19. Mai
2014). Zwei Tage später folgten Kämpfe in Tripolis. Die USA haben ihre
Botschaft mittlerweile geschlossen, Deutschland lässt sich hiermit noch Zeit
(SPIEGEL ONLINE, 22. Mai 2014). Der Parlamentspräsident Nuri Abu
Sahmain ordnete die Festnahme aller Militärs an, die sich Chalifa Haftar
angeschlossen haben. Den militärischen Auseinandersetzungen könnte ein
regionaler Machtkampf zwischen Saudi-Arabien und Katar zugrunde liegen: Katar
unterstützt Muslimbrüder und die mit diesen verbündete Kampfverbände, die
für den Angriff auf das US-Konsulat in Benghazi im Jahr 2012 verantwortlich
gemacht werden. Dieser Angriff habe eigentlich einer „CIA-Niederlassung“ in
der Botschaft gegolten, die dem Waffenschmuggel nach Syrien gedient habe.
Die USA sind im Konflikt bislang nicht sichtbar in Erscheinung getreten.
Gerüchte, wonach US-Truppen im Süden Tunesiens Stellung beziehen würden,
wurden von der tunesischen Regierung dementiert (
http://tinyurl.com/).
Chalifa Haftars Truppen werden als „Nationale Armee“ bezeichnet, es ist aber
umstritten, ob diese dem Militär angehören oder aus nicht regulären,
bewaffneten Verbänden bestehen. Unterstützung erhält Chalifa Haftar auch von
Polizeibrigaden, von Offizieren des Luftwaffenstützpunktes Tobruk und vom
„mächtigen Al-Baraassa-Stamm“ aus Ostlibyen, sogar eine Eliteeinheit der
libyschen Luftwaffe hat sich Chalifa Haftar angeschlossen (junge Welt,
21. Mai 2014). Auch der Luftwaffenchef ist übergelaufen (taz, 21. Mai 2014).
Mittlerweile gehört mit Hassan Abu-Shannaq auch der Anführer der Marine,
Hassan Boushnak, zu den rebellierenden Gruppen (Malta Today, 22. Mai Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1796 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2014). Mit dem Kulturminister Habib Lamin erfolgte die erste offizielle
Unterstützung Chalifa Haftars durch ein Mitglied der Regierung. Anscheinend
unterstützt auch Libyens Innenminister Chalifa Haftar bei seinen Angriffen auf die
amtierende Regierung. Eine entsprechende Erklärung habe Salih al-Mazig laut
„BBC“ (21. Mai 2014) auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Der aus dem
Land geflohene, frühere Ministerpräsident Ali Zeidan erklärte der „Deutschen
Welle“, auch die von der Europäischen Union (EU) unterstützten „Border
Guards“ („Grenzschutztruppen“) kämpften auf Seiten von Chalifa Haftar
(21. Mai 2014).
Mehrere Bundespolizisten machen bei der von der EU finanzierten
Ausbildungsmission mit, die unter anderem in die Verantwortung des libyschen
Innenministers fällt. In dieser „EUBAM Libyen“ soll der gesamte
Sicherheitsapparat reorganisiert werden (Bundestagsdrucksache 17/14417). An „EUBAM
Libyen“ nehmen aber auch das libysche Finanzministerium (Zoll, Maritime
Zolleinheit) und das Transportministerium (Hafenbehörde,
Telekommunikationsbehörde) teil. Justizbehörden werden nicht adressiert, obwohl kein
funktionierendes Rechtssystem existiert. Selbst die Bundesregierung weiß von
„rund 8 000 Internierte[n], größtenteils ohne Gerichtsverfahren, in
Haftanstalten, die teilweise von Milizen geführt werden“. Folter und Misshandlungen in
überwiegend „nichtstaatlichen Haftanstalten“ führten auch zum Tod. In
anderen Landesteilen seien die Polizei oder die Justizpolizei für die
„Inhaftierungspraxis“ verantwortlich. In Libyen besteht keine Möglichkeit, Asyl zu
beantragen. Inhaftierte Migranten werden laut der Bundesregierung „willkürlich aus
Libyen in Drittstaaten abgeschoben“.
Der Schutz aller anderen Land- und Seegrenzen liegt außerhalb staatlicher
Kontrolle und soll zukünftig vom Militär übernommen werden. Die See wird
schon jetzt von den rund 3 000 Angehörigen der Küstenwache überwacht, die
dem Verteidigungsministerium untersteht. Die EU-Mission hat damit kein
Problem: Libyen soll beim Aufbau eines sogenannten Integrierten
Grenzmanagements unterstützt werden (Bundestagsdrucksache 18/626). Gemeint ist die
„Zusammenführung und Unterstützung aller Einheiten und Behörden“, sofern
sie mit Aufgaben des Grenzschutzes betraut sind. Im Falle der Seegrenzen
bedeutet das etwa die Koordination der Hafenbehörde, der
Telekommunikationsbehörde und der Küstenwache, die allesamt Radarsysteme betreiben.
Die „EUBAM Libyen“ wurde offiziell am 22. Mai 2013 gestartet, mittlerweile
ist das Projekt um ein Jahr verlängert worden (Ratsdok. 9255/14). Die Mission
soll auch die zersplitterte Sicherheitslandschaft Libyens zusammenführen: Das
Land wird von verschiedenen Milizen kontrolliert, die teilweise dem Militär,
aber auch dem Innenministerium zugeneigt sind. Zum
Verteidigungsministerium gehört etwa die „Al-Qaqa Brigade“. Das Militär kann sich aber auch auf
die Hilfe des „Al-Zintan Revolutionariesʼ Military Council“ stützen, der im
Jahr 2011 den früheren Oberst Muammar Gaddafi nach seinem Aufspüren
festhielt und rund zwei Dutzend regionale, bewaffnete Gruppen vereinigt.
„Zintan“-Gruppen werden auch für die Angriffe auf den Übergangsrat in
Tripolis vom 18. Mai 2014 verantwortlich gemacht (
http://thinkafricapress.com/).
Die „EUBAM Libyen“ soll Angehöre der Milizen in die vom Staat neu
geschaffenen „Border Guards“ integrieren. Es handelt sich dabei um eine
Gendarmerie, die vom Militär befehligt wird, aber Aufgaben im Innern übernimmt. Sie
wird neben Armee, Luftwaffe und Marine als vierte Teilstreitkraft dem
Verteidigungsministerium unterstellt. Jedoch soll die neue Militäreinheit nicht nur
für den Grenzschutz zuständig sein: Aus einem Geheimpapier zur EUBAM-
Mission (
www.mediapart.fr/) geht hervor, dass auch „sensible Infrastruktur“
gesichert werden soll. Hierzu gehört die Energieversorgung. Die „Border Guards“
könnten dann für die Sicherung westlicher Ölanlagen eingesetzt werden.
Laut der Bundesregierung seien bereits mindestens 300 „libysche
Grenzschützer“ ausgebildet sowie „Workshops und Seminare durchgeführt“ worden. Es
wird jedoch nicht erklärt, welche Angehörige welcher Ministerien hiervon
profitierten und welcher EU-Mitgliedstaat diese durchgeführt hat. Auch die
Vereinigten Arabischen Emirate haben libysche Polizei- und Militärangehörige
mit Trainingsmaßnahmen unterstützt. Mindestens 230 libysche Offiziere sowie
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/179616 libysche Ausbilder seien geschult worden. Zur bilateralen Partnerschaft von
Katar lagen der Bundesregierung angeblich keine Erkenntnisse vor.
Ende Januar 2014 waren laut der Bundesregierung ein Bundespolizist und eine
Landespolizistin an „EUBAM Libyen“ beteiligt, ein weiterer Bundespolizist
kam kurz darauf hinzu. Zudem sei eine „zivile Expertin“ entsandt worden. In
der Bundespressekonferenz hieß es am 21. Mai 2014, die Teilnehmenden seien
noch im Land. Einen Tag zuvor sei aber „angesichts der eskalierenden Lage in
Tripolis und auch in Bengasi“ im Auswärtigen Amt ein Krisenstab
zusammengetreten. Sicherheitsmaßnahmen seien veranlasst worden. Man halte „engen
Kontakt“ zu „Vertreter[n] deutscher Unternehmen, die in der Ölindustrie im
Einsatz sind“.
Die Bundespolizei darf auf direktem Wege – anders als die meisten übrigen
EU-Ausbilder – lediglich mit dem Innenministerium kooperieren. Viele
Teilnehmer von „EUBAM Libyen“ haben laut der Bundesregierung aber einen
„militärischen Hintergrund“. Kenntnisse der Gendarmerie seien „hilfreich für
das Verständnis der libyschen Strukturen und Arbeitsprozesse der libyschen
Einheiten“. Offiziell beteiligt sich die Bundespolizei also lediglich an der
Ausbildung von Polizisten. Es ist aber unklar, mit welchen Einheiten, Abteilungen
oder Milizen kooperiert wird. Hätte die Bundespolizei mit den quasi-
militärischen Abteilungen oder irregulären Milizen zusammengearbeitet, wäre dies
eine unzulässige zivil-militärische Ausbildungshilfe. Dann müsste sich das
Bundesministerium des Innern den Vorwurf einer Unterstützung von
bewaffneten Gruppen stellen: Nach einem Bericht des „Libyan Herald“ (21. Mai
2014) kämpfen früher zum Innenministerium gehörende Einrichtungen nun
gegen „Zintan“-Milizen, die mit dem Militär sympathisieren.
Schon im letzten Halbjahresbericht hatte der federführende Auswärtige Dienst
angeregt, Teile von „EUBAM Libyen“ nach Malta zu verlagern. Als Grund galt
die prekäre Sicherheitslage, die auch für das weitgehende Scheitern der
Mission verantwortlich sein soll. Laut der Bundesregierung ist „EUBAM Libyen“
aber auch in Deutschland aktiv: Man habe „Kenntnis von US-
Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Schutz der Landgrenzen“ für nicht näher genannte
„libyschen Sicherheitskräfte“. Ein Trainingskurs habe Ende Januar 2014 im
US-Generalkonsulat in Frankfurt stattgefunden.
1. Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Legitimität
der libyschen Übergangsregierung, und wie trägt sie diese Haltung
gegenüber den dortigen Behörden oder deren Repräsentanten vor?
Der Allgemeine Nationalkongress (das libysche Übergangsparlament) hat am
11. März 2014 mit einer mehr als Zweidrittelmehrheit den damaligen
Premierminister Ali Zeidan abgewählt und Verteidigungsminister Abdallah Al-Thinni
zum amtierenden Premierminister ernannt. Der Parlamentsbeschluss sah nach
einer Frist von 14 Tagen erneute Wahlen zum Premierminister im Allgemeinen
Nationalen Kongress vor. Die Bundesregierung hatte keine Veranlassung, an der
Legitimität der libyschen Übergangsregierung unter Abdallah Al-Thinni zu
zweifeln. Am 4. Mai 2014 kam es zu erneuten Premierministerwahlen im
Allgemeinen Nationalkongress. Gewählt und unmittelbar anschließend vereidigt
wurde Ahmad Maitig, wenngleich die Umstände der Wahl und der Vereidigung
umstritten waren. Der Nationalkongress billigte am 26. Mai 2014 dennoch eine
von Ahmad Maitig vorgelegte Kabinettsliste. Damit gab es zwei Regierungen.
Die Streitfrage wurde dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Der Oberste Gerichtshof entschied am 9. Juni 2014, dass die Wahl von Ahmad
Maitig fehlerhaft gewesen sei. Ahmad Maitig erklärte daraufhin seinen
Rücktritt. In Absprache mit den internationalen Partnern hat die Bundesregierung
entschieden, sich in diesem Streit neutral zu verhalten.
Drucksache 18/1796 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Inwiefern vertritt auch die Bundesregierung die Ansicht, dass die
Regierung Korruption begünstigt bzw. ungenügend verfolgt und einer
„Unterstützung des Terrorismus“ bezichtigt werden kann?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, ob die libysche Regierung
Korruption begünstigt. Es existiert in Libyen eine staatliche,
weisungsunabhängige Antikorruptionsbehörde, deren Wirkungsmöglichkeiten jedoch
begrenzt sind. Eine Unterstützung des Terrorismus durch die libysche Regierung
ist der Bundesregierung nicht bekannt.
b) Inwiefern und mit welchem Ergebnis hatte die Bundesregierung
hinsichtlich der gegenwärtigen Krise im Mai 2014 Kontakt mit
Angehörigen der Regierung, insbesondere mit dem Parlamentspräsidenten Nuri
Abu Sahmain?
Die Bundesregierung unterhält über die Deutsche Botschaft in Tripolis übliche
Kontakte zur Gastregierung und zum Nationalkongress. In den Monaten Mai
und Juni 2014 gab es Kontakte zum amtierenden Premierminister Abdallah
Al-Thinni, zum designierten Premierminister Ahmad Maitig, zum
Verkehrsminister Al Ayeb Zintani und zur stellvertretenden Außenministerin Bougaigis.
Im Mai 2014 ist es zu keinem Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung
und dem Parlamentspräsidenten Nuri Abu Sahmain gekommen.
c) Inwiefern, zu welchem Anlass und mit welchem Ergebnis haben
Bundesbehörden in der Vergangenheit Kontakt mit Chalifa Haftar gehabt?
Bundesbehörden hatten bisher keinen Kontakt mit General a. D. Chalifa Haftar.
2. Was ist der Bundesregierung zur Rolle von Saudi-Arabien und Katar im
gegenwärtigen Konflikt bekannt?
In bilateralen Gesprächen haben sowohl die katarische als auch die saudi-
arabische Regierung wiederholt ihre Sorge bezüglich einer Destabilisierung Libyens
zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu
keine eigenen Erkenntnisse vor.
a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
hinsichtlich der Rolle sowie von militärischen Aktivitäten der USA im
gegenwärtigen Konflikt?
Die Sprecherin des US-Außenministeriums rief die Akteure in Libyen am
19. Mai 2014 dazu auf, ihre Differenzen im Dialog zu lösen, nicht durch Gewalt.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
b) Was ist der Bundesregierung über Verbindungen des Generals Chalifa
Haftar zu US-Behörden bekannt?
Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse.
3. Was ist der Bundesregierung zur Urheberschaft der teils bewaffneten
Angriffe vom Mai 2014 in Benghazi und Tripolis bekannt?
Seit dem 16. Mai 2014 bekämpft General a. D. Chalifa Haftar Stützpunkte
mehrerer islamistisch-salafistischer Brigaden sowie von Ansar al-Sharia in Benghazi
und Derna. Am 18. Mai 2014 drangen zwei der Stadt Zintan zuzuordnende
Milizen (Qa’qa’ und Sa-wa’iq) nach Tripolis ein, um den Nationalkongress zu
besetzen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/17964. Welche Truppen, Milizen oder sonstigen kämpfenden Verbände waren
dabei auf Seiten der Regierung sowie auf Seiten rebellierender Gruppen nach
Kenntnis der Bundesregierung beteiligt (bitte so konkret als möglich
benennen)?
Bei den Kämpfen in Tripolis am 18. Mai 2014 stießen die aus Zintan
stammenden Qa’qa’- und Sawa’iq-Milizen auf den Widerstand mehrerer lokaler Milizen,
unter anderem der Nawazi-Brigade. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung
hat die Regierung in den Auseinandersetzungen keine Truppen eingesetzt.
An den fraglichen Auseinandersetzungen in Benghazi waren einerseits die
sogenannte Nationale Armee von General a. D. Chalifa Haftar, andererseits die
„17. Februar“-Brigade, die „Brigade 319“, die Brigade „Rafallah al-Shahati“
sowie Ansar al-Sharia beteiligt. Einige Einheiten der libyschen Armee, darunter
die Einheit Saiqa, haben sich dem Kampf von Chalifa Haftars „Nationaler
Armee“ angeschlossen.
a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
hinsichtlich der Unterstützung Chalifa Haftars durch den Luftwaffenchef
sowie den obersten Marinegeneral?
Nach Kenntnis der Bundesregierung äußerten sich der Luftwaffenchef und der
oberste Marinegeneral zustimmend zu den operativen Zielen von General a. D.
Chalifa Haftar. Dies ist nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit einer
Loyalitätserklärung an ihn.
b) Inwiefern hat sie selbst in der Vergangenheit Kontakt zu den Generälen
gehabt?
Die Bundesregierung hatte keinen Kontakt zu General a. D. Chalifa Haftar, dem
Luftwaffenchef oder dem obersten Marinegeneral.
c) Was ist der Bundesregierung über eine weitere Unterstützung Chalifa
Haftars durch Polizeibrigaden, Offiziere des Luftwaffenstützpunktes
Tobruk sowie weitere Angehörige der libyschen Luftwaffe bekannt?
Einzelne Polizeibrigaden sowie Armeeeinheiten (auch Luftwaffe) haben sich
zustimmend zu den operativen Zielen von General a. D. Chalifa Haftar geäußert.
Dies ist nicht notwendigerweise gleichzusetzen mit einer Loyalitätserklärung an
ihn. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung soll bei den Kämpfen in Benghazi
im Mai 2014 ein Kampfflugzeug des Stützpunkts Tobruk zum Einsatz
gekommen sein.
5. Was ist der Bundesregierung über die Beteiligung der von der EU
ausgebildeten „Border Guards“ („Grenzschutztruppen“) an den jüngsten Kämpfen
in Benghasi und Tripolis bekannt, wie sie vom früheren
Ministerpräsidenten Ali Zeidan berichtet wird (Deutsche Welle, 21. Mai 2014)?
a) Um welche Truppen in welcher Stärke handelt es sich dabei?
b) Welchen früheren Milizen gehörten die Kämpfer an?
c) Auf welche Weise werden derartige Vorfälle oder Berichte über Kämpfe
der von EU-Angehörigen ausgebildeten „Border Guards“ im Rahmen
der EUBAM-Mission thematisiert?
Die EU-Mission EUBAM Libyen hat in Benghazi bisher ausschließlich die
Küstenwache beraten, die an den dortigen Auseinandersetzungen, soweit
bekannt, nicht beteiligt war. Nach Auskunft von EUBAM waren an den Ausein-
Drucksache 18/1796 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeandersetzungen in Tripolis keine von EUBAM beratene oder ausgebildete
Grenzsicherungseinheiten beteiligt.
6. Welchen Abteilungen des libyschen Innenministeriums, des Grenzschutzes,
der Küstenwache und des Zolls nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung
an der Delegation teil, die im Juni 2013 die EU-Grenzagentur FRONTEX in
Warschau besuchte, und welcher Angehörige der EUBAM-Mission war
ebenfalls zugegen (Bundestagsdrucksache 18/626)?
Zur libyschen Delegation, die im Juni 2013 die EU-Grenzagentur FRONTEX in
Warschau besuchte, gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung der Leiter für
Internationale Beziehungen aus dem Stab der Grenzsicherungseinheit, der Leiter
der Abteilung Grenzübergänge aus dem Stab der Polizei, der Leiter der
Abteilung maritimer Zoll aus der Zollbehörde sowie Vertreter des
Innenministeriums aus den Abteilungen Wasserschutz, Landgrenzübergänge und illegale
Migration. Aus den Grenzssicherungseinheiten nahmen Vertreter der
Stabsabteilung und der Abteilung Flieger sowie Vertreter der Küstenwache und des
maritimen Zolls teil. Sie wurden seitens EUBAM begleitet durch den Leiter der
Abteilung integrierte Grenzsicherung und einen Polizeiberater.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/626 vom 20. Februar 2014
verwiesen.
a) Welche weiteren Zusammenarbeitsformen libyscher Behörden und
FRONTEX sind der Bundesregierung bekannt?
Vertreter libyscher Behörden nahmen auf Vermittlung von EUBAM im
November 2013 an der Africa FRONTEX Intelligence Conference in Warschau sowie
im Juni 2014 an einer internationalen maritimen Konferenz in Lissabon teil.
b) Was ist der Bundesregierung über ein geplantes Arbeitsabkommen von
FRONTEX mit Libyen bekannt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist kein Arbeitsabkommen zwischen
FRONTEX und Libyen abgeschlossen worden. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 29g der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/626 vom 20. Februar 2014 verwiesen.
7. Wann und zu welchem Anlass hatten Bundesbehörden direkten Kontakt zu
Libyens Innenminister Salih al-Mazig, Chalifa Haftar bzw. zu dessen
unmittelbaren Vertretern?
Bundesbehörden hatten keine Kontakte zu Innenminister Salih al-Mazig oder
seinen unmittelbaren Vertretern.
a) Was ist der Bundesregierung über die Haltung des Innenministers zu den
jüngsten Angriffen auf die amtierende Regierung bekannt?
Zur Haltung des Innenministers zu den Angriffen zweier aus Zintan stammender
Milizen auf das Gebäude des Nationalkongresses am 18. Mai 2014 hat die
Bundesregierung keine Kenntnisse. In Benghazi galten die Angriffe von General
a. D. Chalifa Haftar nicht der Regierung, sondern Ansar al-Sharia sowie
nominell der Libya Shield Formation des Verteidigungsministeriums zugeordneten,
de facto jedoch autonom agierenden revolutionären Brigaden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1796b) Inwiefern ist das Innenministerium nach Kenntnis der Bundesregierung
für die Durchführung von Maßnahmen der „EUBAM Libyen“ (mit-)
verantwortlich oder auf andere Weise hiermit befasst?
Das libysche Innenministerium ist, bezogen auf Maßnahmen, bei deren
Durchführung EUBAM beratend tätig wird, für Ausweiskontrollen im internationalen
Flughafen Tripolis und am libysch-tunesischen Grenzübergang Ras Ajdir sowie
für den Menschenrechtsschutz von Migranten zuständig. Das Innenministerium
wird sowohl hinsichtlich der Entwicklung von Grundsatzüberlegungen zur
Wahrnehmung der Aufgaben der Grenzpolizei im Rahmen eines integrierten
Grenzmanagementsystems als auch in die Umsetzung von Pilotprojekten
einbezogen. Zwischen EUBAM und dem Innenministerium gibt es daher
regelmäßige Kontakte. Diese Kontakte werden formalisiert in der Arbeitsgruppe
Grenzmanagement (Border Management Working Group) geführt.
8. Auf welche Weise sind das Finanzministerium und das
Transportministerium an „EUBAM Libyen“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/626)?
Das Transportministerium ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für
Flugsicherheit (Aviation Security) auf dem Flughafen indirekt beteiligt. Das
Finanzministerium und ihm nachgeordnete Behörden beraten EUBAM Libyen bei der
Ermittlung des Ausbildungsbedarfs dieser Behörden sowie bei der Aufstellung
eines Wirtschaftsplans für die Reform der Zollbehörden. Das
Transportministerium und ihm nachgeordnete Behörden beraten EUBAM bei der Entwicklung
eines Sicherheitskonzepts für den internationalen Flughafen Tripolis sowie beim
Aufbau eines Sicherheitsnetzwerks zwischen allen libyschen Flughäfen.
In welchen Projekten oder sonstige Zuständigkeiten werden
a) der Zoll,
b) die Maritime Zolleinheit,
c) die Hafenbehörde,
d) die Telekommunikationsbehörde in „EUBAM Libyen“
adressiert?
EUBAM berät die Telekommunikationsbehörde und die Küstenwache bei der
Vermeidung von Duplizierungen ihrer jeweiligen Aktivitäten. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
e) Welche libyschen Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung an
den maritimen Kontrollzentren in Tripolis und Benghazi beteiligt, die im
Rahmen des EU-Projekts „Seahorse“ an die Grenzüberwachung von
EU-Mitgliedstaaten angebunden werden?
Am maritimen Kontrollzentrum in Tripolis sind die libysche Küstenwache und
die Marine beteiligt. Zwischen dem maritimen Kontrollzentrum in Benghazi
und „Seahorse“ gibt es keinen Kommunikationsaustausch.
9. Welche weiteren Erkenntnisse konnte die Bundesregierung zu den „rund
8 000 Internierte[n]“ gewinnen, die „größtenteils ohne Gerichtsverfahren in
Haftanstalten, die teilweise von Milizen geführt werden“ festgehalten
werden?
Das Verfahren zur Überprüfung des Status von Inhaftierten, das das libysche
Justizministerium mit Unterstützung der Unterstützungsmission der Vereinten
Nationen in Libyen (UNSMIL) durchführt, ist noch nicht abgeschlossen.
Anfang März 2014 sollen sich 6 200 Personen im Gewahrsam der Justizpolizei
Drucksache 18/1796 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebefunden haben. Nur gegen etwa 10 Prozent dieser Personen wurden
Gerichtsverfahren eingeleitet.
a) In welchen staatlichen oder „nichtstaatlichen“ Haftanstalten kamen
nach Kenntnis der Bundesregierung Todesfälle vor, und welche davon
wurden von der Polizei oder der Justizpolizei verantwortet?
Seit September 2011 wurden insgesamt mindestens 27 Todesfälle bekannt, bei
denen Folter die wahrscheinliche Todesursache war. Darunter fallen auch
Todesfälle in Haftanstalten in Zawiya, welche den Brigaden Ali Ibn Abi Taleb, al-
Fursan, Ahrar Libya und Rad al-Madalim unterstehen. Weitere Todesfälle
ereigneten sich in Haftanstalten unter Kontrolle des Obersten Sicherheitsrats Misrata.
Weiterhin sind Todesfälle in Haftanstalten und provisorischen Gefängnissen
bekannt geworden, die vom Obersten Sicherheitsrat Tripolis, dem Msallata-
Militärrat bzw. der al-Khaffash-Brigade beaufsichtigt wurden. Mindestens ein
Todesfall mit ungeklärter Ursache ereignete sich in der „al-Dafniya Korrektur-
und Rehabilitationsanstalt“, die der Justizpolizei in Misrata untersteht.
Bisher erfolgte Übergaben von Haftanstalten durch Milizen an die Justizpolizei
führten insgesamt zu einer Verbesserung der Haftbedingungen und der
Behandlung von Inhaftierten.
b) Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung diese Vorfälle
seit Januar 2014 gegenüber der Regierung Libyens angesprochen, und
welche Reaktion folgte darauf?
Im Rahmen bilateraler Gespräche und im EU-Rahmen wurden Fälle von Folter
und dem Tod Inhaftierter wiederholt angesprochen, der Mangel an staatlicher
Kontrolle in libyschen Haftanstalten beklagt sowie eine generelle Verbesserung
der Haftbedingungen angemahnt. Die libysche Seite verwies auf derzeit noch
mangelnde Kapazitäten, um sämtliche Haftanstalten in staatliche Kontrolle zu
überführen bzw. effektiv zu beaufsichtigen.
10. Was ist der Bundesregierung über Ziel, Zweck, Adressaten und Fortgang
der Projekte „Development of criminal investigations intelligence project“
(RELINC) sowie „Support of national crisis anticipation and response
capability“ bekannt (Bundestagsdrucksache 17/13462)?
Das auf 18 Monate angelegte, von der EU finanzierte und von INTERPOL
durchgeführte Projekt RELINC soll Libyens investigative Kapazitäten stärken
und zur Identifizierung und Bekämpfung von regionalen
Sicherheitsbedrohungen beitragen. Weitere Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht
vor.
11. Was ist der Bundesregierung über Planungen und Entscheidungen zum
Aufbau einer libyschen „Nationalgarde“ bekannt?
a) Inwiefern soll diese mit den in „EUBAM Libyen“ errichteten „Border
Guards“ kooperieren oder mit diesen sogar identisch sein?
Die libysche Regierung erklärte am 10. Juli 2013, dass sie Planungen zur
Schaffung einer libyschen Nationalgarde nicht weiterverfolgt.
b) Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich
der Zuständigkeit der „Border Guards“ auch für „sensible
Infrastruktur“, und inwiefern könnte es sich dabei nach ihrer Einschätzung auch
um die Sicherung westlicher Ölanlagen handeln?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8b der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/626 vom 20. Februar 2014
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1796wird verwiesen. Die Bundesregierung hat hinsichtlich der Zuständigkeit der
Grenzsicherungseinheiten für „sensible Infrastruktur“ keine darüber
hinausgehenden Erkenntnisse.
c) Was ist der Bundesregierung über Fortschritte hinsichtlich der
staatlichen Kontrolle der Luft-, Land- und Seegrenzen Libyens bekannt?
Fortschritte gab es insbesondere bei der libyschen Fähigkeit, Flüchtlinge auf See
aufzufinden und zu retten. Zudem können Fortschritte bei der maritimen
Zollkontrolle sowie bei der Ausweiskontrolle im internationalen Flughafen Tripolis
und am libysch-tunesischen Grenzübergang Ras Ajdir verzeichnet werden.
12. Mit welchen Milizen arbeiten das libysche Militär oder das
Innenministerium nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung arbeitet das libysche
Innenministerium mit Milizen des Supreme Security Committee, das
Verteidigungsministerium mit Milizen der Libya Shield Force zusammen.
a) Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit der „Al-Qaqa
Brigade“ mit dem Militär oder dem Innenministerium bekannt?
Die Qa’qa’-Miliz ist eine aus Zintan stammende Miliz und ist als
„Grenzschutzbrigade 411“ eingesetzt. Über ein Unterstellungsverhältnis oder eine
Zusammenarbeit mit dem Militär oder dem Innenministerium liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit der „Misrata
Briagdes“ mit dem Militär oder dem Innenministerium bekannt, und
wie viele Kämpfer umfasst diese in etwa?
Die Misrata-Miliz ist Teil der Libya Shield Force. Eine Zusammenarbeit mit
dem Verteidigungsministerium ist naheliegend, kann aber nicht durch eigene
Erkenntnisse der Bundesregierung belegt werden. Die Stärke dieser Miliz wird
auf 10 000 bis 20 000 Kämpfer geschätzt.
c) Was ist der Bundesregierung über die Zusammenarbeit des „Al-Zintan
Revolutionariesʼ Military Council“ mit dem Militär oder dem
Innenministerium bekannt, und wie viele Kämpfer umfasst dieser in etwa?
Beim „Militärrat von Zintan“ handelt es sich um das militärische
Führungsgremium der Stadt Zintan. Die Zintan-Miliz nimmt teilweise Aufgaben der
Militärpolizei und der Petroleum Facility Guards wahr. In beiden Aufgaben ist
sie dem Verteidigungsministerium unterstellt. Die Stärke wird auf etwa 4 000
Personen geschätzt.
d) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur
Beteiligung von „Zintan“-Gruppen an den gegenwärtigen Kämpfen?
Zwei der Stadt Zintan zugeordnete Milizen (Qa’qa’ und Sawa’iq) sind am
18. Mai 2014 nach Tripolis eingedrungen, um den Nationalkongress zu
besetzen.
Drucksache 18/1796 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Inwiefern wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen von Ausbildungs- oder sonstigen Unterstützungsprojekten mit
„EUBAM Libyen“ libysche Milizen adressiert?
a) Um welche handelt es sich dabei konkret?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/626 vom 20. Februar
2014 verwiesen.
b) Wie viele Angehörige von Milizen sollten ursprünglich in militärische
oder polizeiliche staatliche Strukturen integriert werden?
Nach Stand vom März 2013 sollten etwa 70 000 Angehörige von Milizen in
militärische oder polizeiliche staatliche Strukturen integriert werden. Auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 vom 14. Mai 2013 wird
verwiesen. Insgesamt hat die libysche Kommission für die Angelegenheiten der
Ex-Kombattanten etwa 165 000 ehemalige Kämpfer erfasst, die jedoch
vermutlich überwiegend nicht die Übernahme in staatliche Sicherheitsorgane, sondern
die Teilhabe an anderen Integrationsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen
(Berufs-)Ausbildung, Studium und Existenzgründung, anstreben.
c) Wie viele sind bislang tatsächlich integriert worden, und welchen
Abteilungen welcher Behörden gehören diese nun jeweils an?
Nach Aussage des Leiters der libyschen Kommission für die Angelegenheiten
der Ex-Kombattanten sind bis März 2014 etwa 24 000 ehemalige Kämpfer in
staatliche Sicherheitsorgane integriert worden. Seitdem dürfte die Zahl weiter
gestiegen sein. Eine genauere Aufschlüsselung ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
d) Sofern die Bundesregierung zu den „Zahlen des laufenden
Integrationsprozesses“ weiterhin keine verlässliche Auskunft geben kann, in
welcher Größenordnung bewegen sich diese (Bundestagsdrucksache
18/626)?
Auf die Antwort zu den Fragen 13b und 13c wird verwiesen.
e) Welche Milizen bzw. Behörden wurden dabei nach Kenntnis der
Bundesregierung von welchem EU-Mitgliedstaat ausgebildet oder
unterstützt?
Die Italienische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte
Königreich Großbritannien und Nordirland, die Republik Türkei und das
Haschemitische Königreich Jordanien haben begonnen, libysches Militär und die libysche
Polizei auszubilden. Die Bundesregierung hat mit der Vorbereitung eines
Ausbildungsprogramms für 200 Angehörige der libyschen Diplomatenpolizei
begonnen.
f) Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu
Ziel, Zweck und Adressaten von bilateralen Maßnahmen der
Vereinigten Arabischen Emirate, von Katar und von Saudi-Arabien?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 47c der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/626 vom 20. Februar
2014 verwiesen. Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine
neueren Erkenntnisse zu den bilateralen Maßnahmen der genannten Länder.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/179614. Welche weiteren, an „EUBAM Libyen“ teilnehmenden Einheiten haben
nach Kenntnis der Bundesregierung außer der maltesischen Küstenwache
und der italienischen Carabinieri einen „militärischen Hintergrund“?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
15. Worum handelt es sich beim auf YouTube für den 22. Mai 2014
angekündigten finalen Training von Einheiten der Küstenwache, und wer nahm
in welchem Umfang daran teil (
www.youtube.com/)?
Es handelt sich um eine von EUBAM Libyen in Zusammenarbeit mit den
maltesischen Streitkräften (die in Malta Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen)
organisierte, zweiwöchige Ausbildungsmaßnahme für zwölf Angehörige der
libyschen Küstenwache. Ausbildungsinhalte waren u. a. das sogenannte
Boarding sowie ein Modul zum Schutz der Menschenrechte.
16. Welche Änderungen haben sich zur Zahl und zum Aufgabenbereich von
deutschen Beteiligten bei „EUBAM Libyen“ gegenüber Januar 2014
ergeben?
Deutschland beteiligt sich derzeit mit einer Polizistin und zwei Polizisten an
EUBAM Libyen. Der zivile Experte (Bauingenieur), der am Bau der neuen
Missionsinfrastruktur beteiligt war, hat die Mission am 4. Juni 2014 verlassen.
a) Mit welchen Aufgaben sind der Bundespolizist, die Landespolizistin,
ein weiterer Bundespolizist sowie eine „zivile Expertin“ betraut, und
mit welchen Abteilungen welcher libyscher oder auch anderer
Behörden arbeiten diese konkret zusammen?
Ein Bundespolizist ist mit Grundsatzfragen des integrierten Grenzmanagements
befasst. Eine Landespolizistin ist mit der Beratung im Rahmen des integrierten
Grenzmanagements beauftragt. Ein weiterer Bundespolizist ist mit der Beratung
der libyschen Grenzpolizei betraut. Die Zusammenarbeit findet sowohl auf
Ebene des libyschen Innenministeriums mit der Abteilung für Internationale
Zusammenarbeit und der Abteilung für Grenzpolizei als auch auf lokaler Ebene
an den Grenzübergängen statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16
verwiesen.
b) Inwiefern sind die deutschen „Missionsangehörigen“ mittlerweile in
„sicherheitsrelevante Zwischenfälle“ involviert gewesen?
Deutsche Missionsangehörige sind in keine „sicherheitsrelevanten
Zwischenfälle“ involviert gewesen.
c) Inwiefern und mit welchem Ausgang wurde erwogen, die deutschen
„Missionsangehörigen“ außer Landes zu bringen, und welche
Erwägungen sprachen womöglich dagegen?
Teile der Mission wurden aus Sicherheitsgründen am 20. März 2014 nach Malta
verlegt. Derzeit befinden sich dort insgesamt 27 Missionsangehörige. Die
deutschen Polizisten waren davon nicht betroffen.
Drucksache 18/1796 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Wann und mit welchen Beteiligten ist seit Mai 2014 im Auswärtigen Amt
ein Krisenstab zusammengetreten, wer nahm daran teil, und welche
Absprachen wurden getroffen?
Der Krisenstab zu Libyen hat am 20. Mai 2014 im Auswärtigen Amt beraten. An
der Beratung waren die Institutionen der Bundesregierung beteiligt, die
üblicherweise dem Krisenstab angehören, insbesondere auch die
Sicherheitsbehörden. In der Krisenstabssitzung wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
für das Personal der Deutschen Botschaft in Tripolis beschlossen.
18. Wie kam das Dokument „Joint Statement on Libya“ (
http://linkis.com/
1.usa.gov/t1m9o) zustande, wer hatte die Initiative hierfür ergriffen, und
über welche Kanäle wurde es beraten und schließlich auch von der
Bundesregierung verabschiedet?
Das Joint Statement on Libya wurde zwischen den Außenministerien
Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, der Vereinigten Staaten von Amerika und
dem Europäischen Auswärtigen Dienst beraten und am 22. Mai 2014 als lokale
Erklärung in Tripolis publiziert.
19. Mit welchen „Unternehmen, die in der Ölindustrie im Einsatz sind“ hält
die Bundesregierung „engen Kontakt“, und welche neueren
Verabredungen wurden im Zuge der jüngsten Krise getroffen?
Die Bundesregierung ist über die Deutsche Botschaft in Tripolis im Rahmen
ihres konsularischen Auftrags mit den in Libyen ansässigen deutschen
Staatsangehörigen sowie den dort tätigen deutschen Unternehmen in Kontakt.
20. Welchen Fortschritt zeitigte ein Projekt, um Nuklearmaterial eines
Forschungsreaktors „vor missbräuchlichen Zugriffen und Entwendungen zu
schützen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/626)?
Im Auftrag des Auswärtigen Amts führt die Gesellschaft für Reaktorsicherheit
(GRS) in Zusammenarbeit mit der libyschen Atombehörde ein Projekt zur
Sicherung des staatlichen libyschen Forschungsreaktor in Tadschura durch, um
dort vorhandenes Nuklearmaterial vor missbräuchlichen Zugriffen und
Entwendungen besser zu schützen. Neben der Modernisierung der Einrichtung
gehören Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der verantwortlichen libyschen Behörden zu den Unterstützungsmaßnahmen.
Das Projekt hat die Phase der Bedarfs- und Schwachstellenanalyse hinsichtlich
des physischen Schutzes des Forschungsreaktors Tadschura abgeschlossen. Die
GRS erarbeitet derzeit gemeinsam mit den libyschen Behörden einen Plan zur
konkreten Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des physischen
Schutzes der Anlage.
a) Wie wird der deutsche Beitrag zu einer „Modernisierung der
Einrichtung“ sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen konkret umgesetzt?
In den Jahren 2013 und 2014 hat die GRS in verschiedenen, mehrtägigen
Workshops in Deutschland und Libyen Trainingsmaßnahmen für Fachleute und
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der libyschen Atombehörde
sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterer libyscher Institutionen, die
mit Fragen der nuklearen Sicherung befasst sind, durchgeführt. Gegenstand der
Workshops sind die Umsetzung internationaler Regelwerke für nukleare
Sicherung sowie die Analyse und Umsetzung von physischen Schutzmaßnahmen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1796für den Forschungsreaktor Tadschura. Experten der GRS inspizierten den
Forschungsreaktor im Rahmen der Schwachstellen- und Bedarfsanalyse und
dokumentierten die Ergebnisse. Im weiteren Verlauf des Projekts und vorbehaltlich
der zur Verfügung stehenden Mittel soll die Anlage technisch und baulich so
aufgerüstet werden, dass dort vorhandenes Nuklearmaterial effektiv vor
missbräuchlichen Zugriffen und Entwendungen geschützt werden kann.
b) Welche weiteren Einzelheiten kann die Bundesregierung zur
Einrichtung eines „Lagers für radioaktive Stoffe“ mitteilen?
Derzeit erarbeiten die GRS und die verantwortlichen libyschen Behörden mit
der Unterstützung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) eine
umfassende Bestandsaufnahme über Menge, Lagerorte und Eigenschaften der
im Land befindlichen radioaktiven Stoffe. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser
Bestandsaufnahme werden weitere Planungen entwickelt und im Anschluss
über die Dimension sowie den Ort der Lagerstätte entschieden. Am bisherigen
Planungsprozess ist die libysche Atombehörde – in enger Zusammenarbeit mit
der GRS und in Abstimmung mit der IAEO – hauptverantwortlich beteiligt.
c) Wo soll dieses entstehen, und welche Firmen oder Institute sind daran
beteiligt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20b verwiesen.
d) Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung ein Vorhaben der
Internationalen Atomenergie-Organisation zur „Nuklearsicherung an
Grenzübergängen“?
Für den Zeitraum 2012/2013 hat die Bundesregierung der IAEO 550 000 Euro
für den Aufbau eines Grenzkontrollsystems zur Überwachung der Ein- und
Ausfuhr radioaktiver Stoffe zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Programms
hat die IAEO die Kapazitäten der verantwortlichen libyschen Behörden gestärkt
und ausgebaut, damit diese die internationalen Regelwerke und Standards für
effektive Grenzkontrollen zur Prävention illegaler Ausfuhren radioaktiver
Materialien umsetzen können.
21. Mit welchen Abteilungen des libyschen Innenministeriums haben die
deutschen „Missionsangehörigen“ konkret zusammengearbeitet, und
welche Projekte sind dabei umgesetzt worden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7b verwiesen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
wurden noch keine Projekte abschließend umgesetzt.
22. Inwiefern und mit welchem (Zwischen-)Ergebnis hat die Bundesregierung
auch mit der „Anti-Crime Unit“, dem „National Security Directorate“, der
„Special Deterrence Force“ sowie dem „Libya Revolutionaries Operations
Room“ kooperiert (bitte jeweils einzeln darstellen)?
Eine Kooperation besteht mit keiner der genannten Organisationen.
23. Aus welchen Milizen oder sonstigen irregulären, kämpfenden Verbänden
wurde das „National Security Directorate“ nach Kenntnis der
Bundesregierung gebildet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/1796 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass das Kommando über
den „Libya Revolutionaries Operations Room“ mittlerweile an den
Generalstabschef des Militärs übergegangen ist?
Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse.
a) Inwiefern hat dies die Kooperation der deutschen
„Missionsangehörigen“ mit dem „Libya Revolutionaries Operations Room“ tangiert?
b) Was ist der Bundesregierung über die Nähe des „Libya Revolutionaries
Operations Room“ und der „Special Deterrence Force“ zu
„radikalislamische Brigaden“ bekannt?
c) Zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund wurde eine etwaige
Kooperation mit der „Anti-Crime Unit“, der „Special Deterrence
Force“ sowie dem „Libya Revolutionaries Operations Room“ beendet?
Eine Kooperation mit den genannten Organisationen wurde nie begonnen. Auf
die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
25. Inwiefern und mit welcher Begründung hält die Bundesregierung „EUBAM
Libyen“ für erfolgreich, und unter welcher Maßgabe hat sie einer
Verlängerung zugestimmt?
Die Verhandlungen über eine Verlängerung von EUBAM Libyen laufen. Die
Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verhandlungen.
26. Inwiefern wird auch weiterhin erwogen, Teile von „EUBAM Libyen“
nach Malta oder in andere Länder zu verlagern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. In welchem Umfang ist dies bereits geschehen, und um welche
Angehörigen welcher Behörden welcher Mitgliedstaaten handelt es sich dabei?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16c verwiesen. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
28. Über welche weitere „Kenntnis von US-Ausbildungsmaßnahmen“
hinsichtlich von Angehörigen libyscher Behörden oder Milizen verfügt die
Bundesregierung mittlerweile (vgl. Bundestagsdrucksache 18/626)?
a) Welche „libyschen Sicherheitskräfte“ sind Ende Januar 2014 in das
US-Generalkonsulat Frankfurt eingeladen worden?
Nach US-Angaben setzte sich die Ausbildungsgruppe aus Bediensteten des
libyschen Innenministeriums, des Verteidigungsministeriums und der
Zollbehörde zusammen.
b) Worin hat der „Trainingskurs“ nach Kenntnis der Bundesregierung
bestanden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Grundfertigkeiten und -kenntnisse
des Grenzschutzes sowie Grundlagen in den Bereichen Organisation und
Planung sowie der Risikoanalyse vermittelt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]