[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1803
18. Wahlperiode 23.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1678 –
Situation der Lebens- und Rentenversicherer und geplante Reformen der
Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD angekündigt, „Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und
Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen“. Derzeit liegt ein
Referentenentwurf für ein Lebensversicherungsreformgesetz vor. Die Bundesregierung
reagiert damit auf die wirtschaftlich schwierige Situation, die von Seiten der
Versicherungswirtschaft angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes und
neuer Eigenkapitalregeln beklagt wird. Sollte die Niedrigzinsphase länger
anhalten, sehen einige Lebensversicherungsunternehmen Schwierigkeiten,
Zinsgarantien – als Verpflichtung gegenüber den Versicherten – auch künftig
bedienen zu können (vgl. DIE ZEIT, 22. Mai 2014, „Bitte keine Kunden mehr“).
Entsprechend dem letzten Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank
(2013) stellt ein anhaltendes Rekordzinstief einige Versicherungsunternehmen
auf lange Sicht vor Probleme. Die Prognose der Deutschen Bundesbank
bezieht sich auf die nächste Dekade (bis einschließlich 2023) und setzt voraus,
dass die Versicherungsunternehmen weiter kalkulieren wie bisher.
Untersuchungen, wie von „ÖKO-TEST“, auf der Bilanzgrundlage von über 60 Lebens-
und Rentenversicherern bescheinigen hingegen der Branche solide, teilweise
sogar gestiegene Erträge und sehen sie von einer Krisensituation weit entfernt
(vgl. hierzu und zum Folgenden ÖKO-TEST 2/2014, S. 109 ff.).
Indes werden hieran ebenso wie beim System der Überschussbeteiligung
insgesamt unternehmerische Ermessensspielräume bei der Ermittlung und
Ausweisung von Gewinnen deutlich (vgl. ARD-Sendung Plusminus vom 23. April
2014 „Lebensversicherungen – Werden den Kunden Erträge vorenthalten?“).
Zum Nachteil der Versicherten ist nicht nachvollziehbar, wie die
Lebensversicherungsunternehmen tatsächlich rechnen, d. h., wie sie die entscheidenden
Erträge, einschließlich der Beteiligung der Kunden an den Überschüssen,
ermitteln und ausweisen. Gleichzeitig wirft dies die Frage auf, wie es um die
Stabilität und Ertragslage der Versicherungswirtschaft tatsächlich bestellt ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1803 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUm das Bild weiter abzurunden, erfragen die Fragesteller wichtige Eckpunkte
und Zahlenmaterial, auf deren Basis über Reformen bei den
Lebensversicherungen diskutiert werden sollte.
1. Wie viele durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) beaufsichtigte Lebensversicherungsunternehmen agieren aktuell
auf dem Markt (bitte auch einzeln aufführen)?
Derzeit gibt es 90 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) zugelassene Lebensversicherer mit Geschäftstätigkeit. Hierbei handelt
es sich um folgende Unternehmen:
AachenMünchener Lebensversicherung AG
Aioi Nissay Dowa Life Insurance of Europe Aktiengesellschaft
Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
ARAG Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Asstel Lebensversicherung Aktiengesellschaft
AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Barmenia Lebensversicherung a. G.
Basler Leben AG Direktion für Deutschland
Basler Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Bayerische Beamten Lebensversicherung a. G.
Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Concordia Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Continentale Lebensversicherung AG
COSMOS Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Credit Life AG
Credit Life International Lebensversicherung AG
Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz Koblenz am Rhein
Delta Direkt Lebensversicherung Aktiengesellschaft München
Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Deutsche Ärzteversicherung Aktiengesellschaft
Deutsche Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a. G.
Betr. Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
Dialog Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Direkte Leben Versicherung Aktiengesellschaft
ERGO Direkt Lebensversicherung Aktiengesellschaft
ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft
EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Familienfürsorge Lebensversicherung AG im Raum der Kirchen
Generali Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1803Gothaer Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Hamburger Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Hannoversche Lebensversicherung AG
HanseMerkur Lebensversicherung AG
HanseMerkur24 Lebensversicherung AG
HDI Lebensversicherung AG
Heidelberger Lebensversicherung AG
HELVETIA schweizerische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
HUK-COBURG Lebensversicherung AG
Ideal Lebensversicherung a. G.
IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe
INTER Lebensversicherung AG
InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
Itzehoer Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Karlsruher Lebensversicherung AG
Landeslebenshilfe V.V.a.G.
Lebensversicherung von 1871 auf Gegenseitigkeit München
LVM Lebensversicherungs-AG
mamax Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Mecklenburgische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
MÜNCHENER VEREIN Lebensversicherung a. G.
myLife Lebensversicherung AG
Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung Aktiengesellschaft
neue leben Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Nürnberger Beamten Lebensversicherung Aktiengesellschaft
NÜRNBERGER Lebensversicherung Aktiengesellschaft
oeco capital Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft
PB Lebensversicherung Aktiengesellschaft
PLUS Lebensversicherungs-AG
Protektor Lebensversicherungs-AG
Provinzial Lebensversicherung Hannover
Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen
PRUDENTIA-Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
R + V Lebensversicherung a. G.
R + V LEBENSVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT
RheinLand Lebensversicherung Aktiengesellschaft
SAARLAND Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Skandia Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.
Drucksache 18/1803 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Wie viele ausländische Versicherungsunternehmen betreiben hierzulande
das Niederlassungsgeschäft und bieten Lebens- oder Rentenversicherungen
im Rahmen der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge an?
Für das Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland sind 19 Unternehmen aus
dem Gebiet der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) in Form einer Niederlassung notifiziert.
3. Welche Lebensversicherungsunternehmen bieten jeweils wie viele
unterschiedliche Lebensversicherungspolicen an (bitte in kapitalbildende und
fondsgebundene Lebensversicherungspolicen aufschlüsseln und unterteilen)?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine konsolidierten Informationen
vor.
4. Wie viele Lebensversicherungsverträge gibt es aktuell in Deutschland (bitte
nach kapitalgebundenen und fondsgebundenen Verträgen aufschlüsseln)?
Der Bestand an Lebensversicherungen Ende 2012 der in der Antwort zu Frage 1
aufgeführten Unternehmen ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
Süddeutsche Lebensversicherung a.G.
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland
TARGO Lebensversicherung AG
Uelzener Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
uniVersa Lebensversicherung a. G.
VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG
VHV Lebensversicherung AG
Victoria Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Volkswohl-Bund Lebensversicherung a. G.
VORSORGE Lebensversicherung Aktiengesellschaft
VPV Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
WGV-Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Quelle:
www.bafin.de
Versicherungsarten Anzahl in Tsd.
Versicherungssumme in Mio. €
lfd. Beitrag
in Mio. €
Einzelversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung 26 787 604 157 17 700
Risikoversicherung 7 479 556 136 3 145
Rentenversicherung 13 291 337 318 12 417
Berufsunfähigkeitsversicherung 3 377 471 660 2 628
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1803Quelle: Erstversicherungsstatistik 2012 der BaFin
5. Wie viele dieser Lebens- und Rentenversicherungsverträge werden auf
welche Art steuerlich gefördert?
Für die Beantwortung der Frage ist zwischen den verschiedenen Formen einer
steuerlichen Begünstigung zu unterscheiden:
Für Beiträge zugunsten einer Rentenversicherung in Form eines zertifizierten
Altersvorsorgevertrages kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Riester-
Förderung beansprucht werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bis
zum 31. Dezember 2013 knapp 10,9 Millionen zertifizierte
Rentenversicherungen abgeschlossen. Beiträge zugunsten einer Basisrente können als
Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden. Nach Angaben des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. wurden bis zum 31.
Dezember 2013 insgesamt 1,76 Millionen Basisrenten abgeschlossen.
Die Kapitalauszahlung aus kapitalbildenden Lebens- und
Rentenversicherungen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, ist unter
bestimmten Voraussetzungen (u. a. Mindesttodesfallschutz, Laufzeit mehr als zwölf Jahre)
steuerfrei. Außerdem können die entsprechenden Beiträge in einem eng
begrenzten Umfang als Sonderausgaben angesetzt werden. Eine Statistik zur
Anzahl der entsprechenden Verträge liegt der Bundesregierung nicht vor.
Pflegerentenversicherung 111 13 604 72
übrige Einzelversicherung 59 685 21
Rentenversicherung nach § 1 AltZertG 6 215 63 404 2 809
Kollektivversicherung
Kapitalversicherung
(einschl. Risikoversicherung)
6 532 112 319 2 609
Bausparrisikoversicherung 1 746 19 621 158
Restschuldversicherung 1 495 11 834 7
übrige Kollektivversicherung
(einschl. Rentenversicherung)
5 105 162 540 4 842
Rentenversicherung nach § 1 AltZertG 164 3 093 100
Sonstige Lebensversicherung
Lebensversicherung, bei der Anlagerisiko
vom Versicherungsnehmer
getragen wird
9 937 263 143 9 171
Lebensversicherung ohne
Überschussbeteiligung
2 115 38 235 46
Tontinengeschäfte 0 0 0
Kapitalisierungsgeschäfte 187 9 590 154
Lebensversicherung nach § 1 AltZertG, bei
der Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer
getragen wird
3 723 60 002 2 047
Gesamtgeschäft 88 323 2 727 340 57 925
Versicherungsarten Anzahl in Tsd.
Versicherungssumme in Mio. €
lfd. Beitrag
in Mio. €
Drucksache 18/1803 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Auszahlung aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen, die
nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden und bei denen die Leistung
nicht Form einer lebenslangen Rente erfolgt, wird grundsätzlich mit dem so
genannten Unterschiedsbetrag steuerlich erfasst. Hierbei handelt es sich um die
Differenz zwischen der ausgezahlten Leistung und den hierfür aufgewandten
Beiträgen: Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als zwölf Jahren und erfolgt die
Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr (bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2012
abgeschlossen wurden, gilt das 60. Lebensjahr), dann wird nur der hälftige
Unterschiedsbetrag steuerlich erfasst. Eine Statistik zur Anzahl der entsprechenden
Verträge liegt der Bundesregierung nicht vor.
6. Wie hoch ist der Anteil von Lebens- und Rentenversicherungen, die im
Durchschnitt vorzeitig gekündigt werden, und nach wie vielen Jahren
durchschnittlicher Laufzeit werden diese Policen gekündigt (bitte nach
Lebens- und Rentenversicherungen aufschlüsseln)?
Die Gesamtstornoquote bezogen auf die Versicherungssumme betrug im Jahr
2012 4,3 Prozent (Quelle: Erstversicherungsstatistik der BaFin).
Eine detaillierte Aufschlüsselung nach bisheriger Vertragslaufzeit sowie Art der
Versicherung ist anhand der vorliegenden Informationen nicht möglich.
7. Wie haben sich die Erträge und Gewinne der nach Marktanteil zehn größten
Versicherungsunternehmen (Lebens- und Rentenversicherer) in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte jährlich für die einzelnen
Unternehmen nach Beitragseinnahmen und Gewinnen aus Kapitalanlagen,
Risikogewinnen und Kostengewinnen aufschlüsseln)?
Diese Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Wie entwickelte sich das Neugeschäft bei den Anbietern von Lebens- und
Rentenversicherungen in den vergangenen 20 Jahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Im Folgenden ist das gesamte Neugeschäft (Neuabschlüsse) aller deutschen
Lebensversicherer dargestellt (Quelle: Erstversicherungsstatistik der BaFin).
Neugeschäft (Hauptversicherungen) 2012 2011 2010 2009 2008
Anzahl der Versicherungen in Tsd. Stück 5 993 6 309 6 117 6 158 6 660
Versicherungssumme des Neugeschäfts in Mio. € 242 250 237 541 219 151 203 922 196 929
Neugeschäft (Hauptversicherungen) 2007 2006 2005 2004 2003
Anzahl der Versicherungen in Tsd. Stück 7 557 8 043 7 350 11 711 8 569
Versicherungssumme des Neugeschäfts in Mio. € 206 720 210 973 199 761 308 571 231 612
Neugeschäft (Hauptversicherung) 2002 2001 2000 1999 1998
Anzahl der Versicherungen in Tsd. Stück 10 134 8 483 7 360 10 344 7 437
Versicherungssumme des Neugeschäfts in Mio. € 219 995 223 024 192 921 276 495 185 778
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/18039. Welche Versicherungsprodukte wurden in den vergangenen 20 Jahren am
stärksten beim Neuabschluss nachgefragt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Angaben entnehmen Sie bitte aus der folgenden Tabelle:
Neugeschäft (Hauptversicherung) 1997 1996 1995 1994 1993
Anzahl der Versicherungen in Tsd. Stück 7 174 7 375 6 854 7 313 7 846
Versicherungssumme des Neugeschäfts in Mio. € 166 021 163 879 150 775 161 883 162 737
Neugeschäftsanteil in % der
Versicherungssumme des Neugeschäfts
2012 2011 2010 2009 2008
Einzelkapitalversicherung 2,6 3,2 3,6 3,3 2,9
Einzelrisikoversicherung 26,0 25,0 26,2 27,4 26,1
Einzelrentenversicherung, sonstige
Einzelversicherung
41,3 41,1 38,8 36,3 31,6
Kollektivversicherung (ohne Bauspar- und
Restschuldversicherung)
10,0 11,6 10,4 8,1 8,5
Kollektiv-Bausparversicherung und Kollektiv-
Restschuldversicherung
2,7 2,9 3,4 5,0 6,0
Sonstige Lebensversicherung 17,5 16,3 17,6 19,9 25,0
Neugeschäftsanteil in % der
Versicherungssumme des Neugeschäfts
2007 2006 2005 2004 2003
Einzelkapitalversicherung 3,4 4,7 6,0 15,7 13,8
Einzelrisikoversicherung 25,9 26,7 26,8 17,1 22,3
Einzelrentenversicherung, sonstige
Einzelversicherung
33,2 34,8 34,4 33,6 33,1
Kollektivversicherung
(ohne Bauspar- und Restschuldversicherung)
8,7 9,2 10,0 8,6 12,0
Kollektiv-Bausparversicherung und Kollektiv-
Restschuldversicherung
6,1 6,0 6,0 4,2 6,8
Sonstige Lebensversicherung 22,7 18,6 16,9 20,7 12,0
Neugeschäftsanteil in % der
Versicherungssumme des Neugeschäfts
2002 2001 2000 1999 1998
Einzelkapitalversicherung 13,7 12,8 16,4 30,7 30,2
Einzelrisikoversicherung 19,9 20,0 23,1 16,4 22,3
Einzelrentenversicherung, sonstige
Einzelversicherung
33,0 34,0 24,7 25,2 20,6
Kollektivversicherung
(ohne Bauspar- und Restschuldversicherung)
11,2 9,6 10,0 9,9 11,0
Kollektiv-Bausparversicherung und Kollektiv-
Restschuldversicherung
8,1 8,0 9,2 6,2 9,1
Sonstige Lebensversicherung 14,0 15,6 16,7 11,7 6,7
Drucksache 18/1803 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(Quelle: Erstversicherungsstatistik der BaFin)
Die Angaben für die Jahre 1993 und 1994 bauen auf einer gegenüber den
Folgejahren abweichenden Definition der Kategorien auf.
10. Wie entwickelte sich die Nettoverzinsung aus Kapitalanlagen (effektive
Anlagerendite) der nach Marktanteil größten zehn
Lebensversicherungsunternehmen in den vergangenen zehn Jahren?
Welche Nettoverzinsung erreichte die Branche im Durchschnitt im
gleichen Zeitraum (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Nachfolgend ist die Entwicklung der Reinverzinsung aus Kapitalanlagen der in
2012 zehn größten Lebensversicherer dargestellt (Quelle:
Erstversicherungsstatistik der BaFin).
Neugeschäftsanteil in % der
Versicherungssumme des Neugeschäfts
1997 1996 1995 1994 1993
Einzelkapitalversicherung 35,9 40,2 42,8 46,5 50,6
Einzelrisikoversicherung 22,4 21,2 19,2 19,9 17,2
Einzelrentenversicherung, sonstige
Einzelversicherung
18,1 16,2 16,1 22,7 20,6
Kollektivversicherung
(ohne Bauspar- und Restschuldversicherung) 9,9 9,6 8,9 3,9 4,1
Kollektiv-Bausparversicherung und Kollektiv-
Restschuldversicherung
9,5
9,7 9,5 4,6 5,1
Sonstige Lebensversicherung 4,2 3,3 3,6 2,4 2,4
Reinverzinsung der 2012 zehn größten Lebensversicherer in %
Name 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003
Branche 4,3 3,9 4,0 4,0 3,4 4,5 4,7 5,0 4,8 5,0
Allianz Leben 4,9 4,5 4,2 4,5 3,6 4,8 5,1 5,6 6,0 6,5
R+V Lebensvers. AG 4,3 3,9 4,7 4,5 3,7 4,8 5,1 6,3 5,3 5,1
AachenMünchener Leben 3,2 2,3 3,2 3,5 2,3 3,7 3,8 3,9 3,6 4,4
Generali Leben AG 4,0 3,2 2,9 3,0 3,4 4,3 4,5 4,2 4,2 4,3
Zurich Deutscher Herold 3,8 3,8 3,8 3,8 3,5 3,9 4,8 4,5 4,1 4,1
DEBEKA Leben 4,8 4,8 5,1 5,1 4,2 5,4 5,5 5,7 6,2 6,1
ERGO Leben AG 4,1 4,2 4,5 4,3 3,8 4,5 4,7 5,6 3,1 5,0
Cosmos Leben 3,5 3,4 3,7 3,1 2,9 4,6 4,5 5,0 5,1 5,4
Nürnberger Leben 3,3 2,6 3,2 3,0 2,3 3,8 3,9 3,5 3,4 3,5
Bayern-Vers. 4,5 4,2 4,2 3,8 3,1 5,0 5,1 5,1 4,6 4,5
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/180311. Wie hoch waren in den vergangenen zehn Jahren die laufenden Erträge
aus Kapitalanlagen der nach Marktanteil größten zehn
Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland (bitte jeweils einzeln für die Jahre
ausweisen)?
Diese Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Wie haben sich die Ausschüttungen an Investoren und Aktionäre der nach
Marktanteil größten zehn Lebensversicherungsunternehmen in
Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils in absoluten
Beträgen und anteilig, in Prozent zur Abbildung von Veränderungen zum
Vorjahr angeben)?
Nachfolgend ist die Entwicklung der in 2012 zehn größten Lebensversicherer in
absoluten Zahlen sowie in prozentualer Veränderung dargestellt.
Zehn größte Lebensversicherer in Tsd. €
Name 2012 2011 2010 2009 2008
Allianz Leben
Veränderung in %
487 000 454 000 462 000 462 000 357 000
7,27 –1,73 0,00 29,41 0,00
R+V Lebensvers. AG – – – – –
AachenMünchener Leben – – – – –
Generali Leben AG – – – – –
Zurich Deutscher Herold
Veränderung in %
1 920 1 920 1 920 1 920 25 194
0,0 0,0 0,0 –92,4 –19,6
DEBEKA Leben – – – – –
ERGO Leben AG
Veränderung in %
1 145 325 267 489 651
252,3 21,7 –45,4 –24,9 –44,5
Cosmos Leben – – – – –
Nürnberger Leben
Veränderung in %
– – 40 000 40 000 34 000
– – 0,00 17,65 0,00
Bayern-Vers.
Veränderung in %
13 000 13 000 12 000 12 000 10 000
0,00 8,33 0,00 20,00 –32,07
Zehn größte Lebensversicherer in Tsd. €
Name 2007 2006 2005 2004 2003
Allianz Leben
Veränderung in %
357 000 315 000 315 000 241 500 210 000
13,33 0,00 30,43 15,00
R+V Lebensvers. AG – – – – –
AachenMünchener Leben – – – – –
Generali Leben AG – – – – –
Zurich Deutscher Herold
Veränderung in %
31 355 43 677 – – –
–28,2 – – –
Drucksache 18/1803 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Hat die Bundesregierung vor der ministeriums- und kabinettinternen
Diskussion über eine Reform der Lebensversicherungen eine eigene
Bilanzanalyse der Versicherungsunternehmen in Deutschland durchgeführt oder
extern in Auftrag gegeben (bitte nach Auftragnehmer, Umfang,
Untersuchungszeitraum und Fertigstellung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung leitet die Notwendigkeit einer Reform insbesondere aus
Erkenntnissen der Deutschen Bundesbank und der BaFin ab.
14. Falls ja, zu welchen Ergebnissen und konkreten Zahlen ist die
Bundesregierung gekommen, und sind diese Zahlen auch veröffentlichungsfähig
(bitte begründen)?
Falls nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Welche gesetzlichen Änderungen hat es seit dem Jahr 1990 gegeben, um
das Verhältnis zwischen Lebensversicherungsunternehmen und
Versicherten neu zu ordnen, und welche Veränderungen waren jeweils verbunden
mit der Verteilung der Ausschüttung von Überschüssen bzw. der
Überschussbeteiligung (bitte jeweils einzeln mit Namen bzw. Gesetzestitel,
Jahreszahl, Inhalt und Fundstelle im Bundesgesetzblatt auflisten)?
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurde seit dem 25. Juni 1990
insgesamt 90 mal geändert. Keine dieser Änderungen hatte das Ziel, das Verhältnis
zwischen Lebensversicherungsunternehmen und Versicherten neu zu ordnen.
§ 56a VAG, der die Überschussbeteiligung der Versicherten regelt, wurde seit
1990 fünfmal geändert:
DEBEKA Leben – – – – –
ERGO Leben AG
Veränderung in %
1 172 – – – –
– – – –
Cosmos Leben – – – – –
Nürnberger Leben
Veränderung in %
34 000 24 200 17 900 15 000 10 400
40,50 35,20 19,33 44,23
Bayern-Vers.
Veränderung in %
14 720 10 680 9 800 9 800 8 800
37,83 8,98 0,00 11,36
Name Inkrafttreten Fundstelle Inhalt
Drittes Gesetz zur
Durchführung
versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates
der Europäischen
Gemeinschaften
29.07.1994 BGBl I 1994,
1630
Anpassung an den europarechtlich bedingten
Wegfall der vorherigen Genehmigung der
Allgemeinen Versicherungsbedingungen/
Technischen Geschäftspläne
Zehn größte Lebensversicherer in Tsd. €
Name 2007 2006 2005 2004 2003
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1803§ 56b VAG, der die Rückstellung für Beitragsrückerstattung regelt, wurde seit
1990 zweimal geändert:
Gesetz zur Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes, insbesondere zur
Durchführung der EG-Richtlinie
98/78/EG vom 27. Oktober
1998 über die zusätzliche
Beaufsichtigung der einer
Versicherungsgruppe
angehörenden
Versicherungsunternehmen sowie zur
Umstellung von Vorschriften auf
Euro
28.12.2000 BGBl I 2000,
1857
Einfügung einer Überschrift
Neuntes Gesetz zur
Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes
01.01.2008 BGBl I 2007,
3248
Anpassung an die VVG-Reform 2008,
Erweiterung der Tatbestände, die eine Entnahme aus der
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
rechtfertigen (vgl. BT-Drs. 16/7152 S. 9)
Gesetz zur Stärkung der
Finanzmarkt- und der
Versicherungsaufsicht
01.08.2009 BGBl I 2009,
2305
Einschluss der Unfallversicherung mit
Prämienrückgewähr
Gesetz zur Begleitung der
Verordnung (EU) Nr. 260/
2012 zur Festlegung der
technischen Vorschriften und
der Geschäftsanforderungen
für Überweisungen und
Lastschriften in Euro und zur
Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 924/2009 (SEPA-
Begleitgesetz)
09.04.2013 BGBl I 2013,
610
Folgeänderung aufgrund der Änderung von
§ 56b VAG
Name Inkrafttreten Fundstelle Inhalt
Gesetz zur Durchführung der
Richtlinie des Rates der
Europäischen Gemeinschaften
über den Jahresabschluß und
den konsolidierten Abschluß
von
Versicherungsunternehmen
(Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz)
01.07.1994 BGBl I 1994,
1377
Aufhebung – § 56b VAG regelte bis dahin die
Aufstellung des Konzernabschlusses
Gesetz zur Begleitung der
Verordnung (EU) Nr. 260/
2012 zur Festlegung der
technischen Vorschriften und
der Geschäftsanforderungen
für Überweisungen und
Lastschriften in Euro und zur
Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 924/2009 (SEPA-
Begleitgesetz)
09.04.2013 BGBl I 2013,
610
Redaktionelle Änderung durch Aufteilung des
§ 56a VAG; Zulassung der sog.
Teilkollektivierung der RfB, s. BT-Drs. 17/11395 S. 18 f.
Name Inkrafttreten Fundstelle Inhalt
Drucksache 18/1803 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde seit 1990 31 mal geändert. Die
Kriterien der Frage erfüllt davon lediglich das Gesetz zur Reform des
Versicherungsvertragsrechts vom 23. November 2007 (BGBl I 2007, 2631). Mit dem
Gesetz wurde auch das Recht der Lebensversicherung modernisiert. Das Gesetz
berücksichtigt insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschussbeteiligung in der
Lebensversicherung, und des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 u. a. zur
Berechnung von Mindestrückkaufswerten. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung
wurde im Gesetz als Regelfall verankert. Erstmals erhielt der
Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die
Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern wurden erweitert
(Aushändigung einer Modellrechnung, jährliche Information über die tatsächliche
Entwicklung, Angabe der Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten).
Unmittelbar verbunden mit der Ausschüttung von Überschüssen bzw. der
Überschussbeteiligung waren die Änderung des § 56a VAG vom 29. Juli 1994 wegen
der gesetzlichen Regelung der sog. Direktgutschrift, die Änderung der §§ 56a,
56b VAG vom 9. April 2013 wegen der Einführung der sog. Teilkollektivierung
und die Änderung des § 153 VVG vom 23. November 2007 wegen der
erstmaligen gesetzlichen Regelung des Anspruchs auf Überschussbeteiligung. Die
Gesetzesänderungen, die mittelbar die Überschussbeteiligung der Versicherten
beeinflusst haben, lassen sich nicht bestimmen, da die Überschussbeteiligung
direkt an den Unternehmenserfolg eines Lebensversicherers geknüpft ist, der
von einer nicht eingrenzbaren Zahl äußerer Faktoren abhängt.
16. Wie hoch sind die Renditeverluste bzw. Einbußen, die
Versicherungsnehmer infolge der aufgeführten Reformen bei der Ausschüttung von
Gewinnen bzw. Überschüssen in Kauf nehmen mussten (bitte kumuliert pro
Reform aufschlüsseln)?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist es durch die aufgeführte
Gesetzesänderungen nicht zu Renditeverlusten bzw. Einbußen bei der Ausschüttung von
Gewinnen bzw. Überschüssen gekommen.
17. Auf welche Summe belaufen sich die seit dem Jahr 2008 an die
Versicherten halbanteilig ausgeschütteten Bewertungsreserven (bitte jeweils
einzeln für die Jahre bis einschließlich des Jahres 2013 und für den gleichen
Zeitraum für die nach Marktanteil zehn größten
Versicherungsunternehmen angeben)?
Für Einzelunternehmen liegen diese Angaben der Bundesregierung nicht vor.
Die von den Lebensversicherern insgesamt geleisteten Auszahlungsbeträge für
die Beteiligung an den Bewertungsreserven sind in der folgenden Tabelle
angegeben (Quelle: Erstversicherungsstatistik der BaFin, statistische Erfassung ab
Berichtsjahr 2010).
2010 2011 2012
Ausschüttungen an die
Versicherungsnehmer in Mio. € 1 870 1 900 2 900
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/180318. Wie hoch sind aktuell die Bewertungsreserven der zehn größten Lebens-
und Rentenversicherer in Deutschland, und wie haben sich diese über
einen Zeitraum von fünf, zehn und 20 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Für Einzelunternehmen liegen diese Angaben der Bundesregierung nicht vor.
Die Entwicklung der Bewertungsreserven aller Lebensversicherer ist der
folgenden Übersicht zu entnehmen (statistische Erfassung seit dem zweiten Quartal
2003).
Jahr 2003 2004
Quartal 2 3 4 1 2 3 4
Gesamte
Bewertungsreserven Mio. €
23 160 19 520 21 959 33 555 24 417 32 198 41 167
Bewertungsreserven
in % des Buchwerts
der Kapitalanlage
3,8 3,2 3,6 5,5 4,0 5,3 6,6
Jahr 2005 2006
Quartal 1 2 3 4 1 2 3 4
Gesamte
Bewertungsreserven Mio. €
43 506 61 789 64 663 53 414 40 947 25 300 41 496 35 239
Bewertungsreserven
in % des Buchwerts
der Kapitalanlage
7,0 9,7 10,1 8,2 6,2 3,8 6,2 5,3
Jahr 2007 2008
Quartal 1 2 3 4 1 2 3 4
Gesamte
Bewertungsreserven Mio. €
30 924 17 830 19 221 13 591 7 603 –14 204 –13 420 10 426
Bewertungsreserven
in % des Buchwerts
der Kapitalanlage
4,6 2,6 2,8 2,0 1,1 –2,0 –1,9 1,5
Jahr 2009 2010
Quartal 1 2 3 4 1 2 3 4
Gesamte
Bewertungsreserven Mio. €
4 300 5 702 28 584 25 384 40 159 49 289 63 756 30 598
Bewertungsreserven
in % des Buchwerts
der Kapitalanlage
0,6 0,8 4,0 3,6 5,6 6,7 8,7 4,2
Drucksache 18/1803 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Welche Bewertungsreservequote haben die zehn größten (Kapital-)
Lebens- und Rentenversicherer aktuell, und wie hat sich diese seit dem Jahr
2008 entwickelt (bitte für die Jahre einzeln aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung, bei Inkrafttreten eines möglichen
Gesetzentwurfs den Tag der Verabschiedung des Referentenentwurfs im Kabinett
zum Stichtag für gesetzliche Änderungen, z. B. bei den
Bewertungsreserven, zu machen?
Nein.
21. Welche vertragsrechtlichen und finanziellen Konsequenzen hätte eine
solche Regelung für die Ausschüttung der Beteiligung an den
Bewertungsreserven an die Versicherten (bitte eine Prognose in Euro ausweisen)?
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass sie sich auf die in der vorherigen
Frage angesprochene Stichtagsregelung bezieht. Auf die Antwort zu Frage 20
wird daher Bezug genommen.
22. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ein solches
Verfahren?
Welche sprechen dagegen?
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass sie sich auf die in der vorherigen
Frage angesprochene Stichtagsregelung bezieht. Auf die Antwort zu Frage 20
wird daher Bezug genommen.
Jahr 2011 2012
Quartal 1 2 3 4 1 2 3 4
Gesamte
Bewertungsreserven Mio. €
13 448 19 223 41 595 42 721 57 893 67 299 89 693 102 986
Bewertungsreserven
in % des Buchwerts
der Kapitalanlage
1,8 2,6 5,5 5,7 7,7 8,9 11,7 13,4
Jahr 2013
Quartal 1 2 3 4
Gesamte
Bewertungsreserven Mio. €
97 351 77 475 75 743 72 373
Bewertungsreserven
in % des Buchwerts
der Kapitalanlage
12,5 9,8 9,6 9,1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/180323. Plant die Bundesregierung als Ausgleich für den Wegfall an der
halbanteiligen Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven diese
künftig stärker an den Risikogewinnen der Versicherungsunternehmen zu
beteiligen?
Wenn ja, wie hoch soll prozentual eine solche Beteiligung ausfallen?
Die Bundesregierung schlägt keinen Wegfall der Beteiligung der Versicherten
an den Bewertungsreserven gemäß § 153 VVG vor.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
Lebensversicherungsreformgesetz sieht vor, dass die Überschussbeteiligung der Versicherten in der
Lebensversicherung an das gegenwärtige Niedrigzinsumfeld angepasst wird,
insbesondere sollen die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent (statt wie bislang
75 Prozent) an den Risikoüberschüssen beteiligt werden.
24. Welche andere Kompensation der möglichen Kürzung oder Streichung der
Bewertungsreserven (aus festverzinslichen Wertpapieren) werden in den
beteiligten Bundesministerien und im Bundeskabinett diskutiert, und
welche erscheinen generell denkbar, angemessen und erforderlich?
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein
Lebensversicherungsreformgesetz vorgelegt. Weitere Maßnahmen über die in diesem Gesetzentwurf
enthaltenen hinaus sind nicht vorgesehen.
25. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass Teile des
Schlussüberschussanteilsfonds in eine so genannte Sockelbeteiligung
umgeschrieben werden könnten, aus der die Kunden dann an den
Bewertungsreserven beteiligt werden sollten?
Die Bundesregierung hält das Instrument der Sockelbeteiligung grundsätzlich
für sinnvoll, soweit dadurch die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung an den
Bewertungsreserven sichergestellt wird.
26. Welche jährlichen Einbußen hätte ein solches Verfahren für die
Versicherten, und um wie viel wären die gesamten Überschussauskehrungen höher,
wenn die Bewertungsreserven tatsächlich zusätzlich ausgeschüttet
würden?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
27. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Versicherte jederzeit die Höhe
der ihnen zustehenden Bewertungsreserven und Überschussbeteiligungen
(gebundene Rückstellungen für Lebensversicherungen – RfB –,
Schlussüberschussanteilsfonds etc.) überprüfen können?
Durch welche weiteren Regelungen soll die Transparenz für Verbraucher
verbessert werden?
§ 155 VVG sieht eine jährliche Unterrichtung des Versicherungsnehmers in
Textform über die Entwicklung seiner Ansprüche vor, unter Einbeziehung der
Überschussbeteiligung. Hat der Versicherer bezifferte Angaben zur möglichen
zukünftigen Entwicklung der Überschussbeteiligung gemacht, ist der
Versicherungsnehmer auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den
anfänglichen Angaben hinzuweisen. Die Information der Versicherten richtet sich
außerdem nach der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV); nach
§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 VVG-InfoV sind insbesondere Angaben über die
Drucksache 18/1803 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefür die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden
Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe zu machen. Außerdem haben die Versicherten
Anspruch auf Übersendung des Geschäftsberichts ihres Versicherers (§ 55
Absatz 3 VAG). Im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
Lebensversicherungsreformgesetz wird zudem vorgeschlagen, die
Lebensversicherungsunternehmen zu verpflichten, die wesentlichen Grundlagen der
Mindestüberschussbeteiligung zu veröffentlichen.
28. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass
Versicherungsunternehmen Geld für eine zukünftige Überschussbeteiligung in den so
genannten freien RfB zurückhalten, die in vollem Umfang den Kunden zustehen,
und diese freien RfB, wenn überhaupt, nur zu einem geringen Anteil an die
Kunden weitergereicht werden?
Die in der so genannten freien RfB eingestellten Beträge werden ausschließlich
für die Überschussbeteiligung der Versicherten verwendet, sofern nicht einer der
in § 56b Absatz 1 Satz 2 VAG geregelten Ausnahmefälle vorliegt, in denen sie
mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die dort genannten Zwecke
verwendet werden.
29. Wie hoch ist aktuell die Zinszusatzreserve aller Verträge jeweils in den
nach Marktanteil zehn größten Versicherungsunternehmen (Lebens- und
Rentenversicherer, bitte für die Unternehmen einzeln aufschlüsseln)?
Für Einzelunternehmen liegen diese Angaben der Bundesregierung nicht vor.
Die Entwicklung der Zinszusatzreserve aller Lebensversicherer ist der
folgenden Übersicht zu entnehmen (Quelle: Jahresbericht der BaFin, Wert für 2013 ist
vorläufig).
30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, wonach
Lebensversicherungsunternehmen vor der Ermittlung des so genannten
Rohgewinns Teile aus Zinsgewinnen, die in den Rohgewinn einfließen und an
denen die Versicherten zu 90 Prozent zu beteiligen sind, für die
Zinszusatzreserve, die Versicherungsunternehmen seit dem Jahr 2011 als
„Vorsorgemaßnahme“ bilden müssen, umwidmen?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Rohgewinn definitionsgemäß
der Saldo aus sämtlichen Erträgen und Aufwendungen ist. Insbesondere sind die
Aufwendungen für die Zinszusatzreserve bei der Ermittlung des Rohgewinns
berücksichtigt.
31. Steht eine solche Handhabe seitens der Lebensversicherungsunternehmen
im Einklang mit der so genannten Deckungsrückstellungsverordnung?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
Zinszusatzreserve 2011 2012 2013
Referenzzins 3,92 % 3,64 % 3,41 %
Zinszusatzreserve (total) in Mrd. € 1,5 7,2 13,3
Aufwand in Mrd. € 1,5 5,7 6,1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/180332. Wenn nein, wie ist die Aufsichtsbehörde BaFin gegenüber den
entsprechenden sowie für die nach Marktanteil zehn größten
Versicherungsunternehmen verfahren, die einen Teil ihrer Kapitalerträge nicht als Gewinne
ausweisen und der Gewinnermittlung somit nicht zuführen, sondern
vorenthalten und damit zu Lasten der Kunden agieren?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
33. Auf welche Summe beziffert die Bundesregierung jenen Anteil der
Gewinnausschüttung, den die Versicherungsnehmer bisher zur Finanzierung
der Zinszusatzreserve pro Jahr (an Ertragsrendite) eingebüßt haben?
Die Fragestellung unterstellt, dass den Versicherungsnehmern durch den Aufbau
der Zinszusatzreserve Erträge vorenthalten werden. Diese Annahme ist
unzutreffend. Aus der späteren Auflösung der Zinszusatzreserve entstehen Erträge,
die in vollem Umfang den Versicherten zugute kommen. Dies geschieht
entweder in Form von Überschussbeteiligung oder aber – wenn das Niedrigzinsumfeld
andauert – durch die Erfüllung der garantierten Verzinsung der Verträge.
34. Wie realistisch ist es, dass die von der Gewinnermittlung abgezweigten
Gewinne später wieder der Berechnung des Rohgewinns zugeführt
werden, wenn die für die Zinszusatzreserve genutzten Mittel von
Versicherungsunternehmen nicht im Geschäftsbericht ausgewiesen werden?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. Erträge, die aus der Auflösung der
Zinszusatzreserve entstehen, sind im Rohgewinn berücksichtigt.
35. Um wie viele Prozentpunkte würde sich offiziell der ausgewiesene
Rohgewinn der Versicherungsbranche für das Jahr 2013 erhöhen, würden alle
erwirtschafteten Gewinne berücksichtigt, inklusive der Zinszusatzreserve
(bitte dies auch separat für die nach Marktanteil zehn größten
Versicherungsunternehmen – Lebens- und Rentenversicherer – in Deutschland
aufführen)?
Für Einzelunternehmen liegen diese Angaben der Bundesregierung nicht vor.
Bezogen auf die Branche liegen für das Geschäftsjahr 2013 noch keine Zahlen
vor.
36. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die aus Kundengeldern
aufgebaute Zinszusatzreserve über die Vertragslaufzeit bei
Nichtinanspruchnahme wieder vollumfänglich den Versicherten zukommt?
Dies ist durch die geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung und zur
Ermittlung der Mindestbeteiligung der Versicherten am Überschuss bereits
gewährleistet.
37. Auf welche Summe beliefen sich im Jahr 2013 die Mittel für die
Zinszusatzreserve der Branche insgesamt, und wie hat sich die
Zinszusatzreserve seit ihrer Einführung im Jahr 2011 entwickelt (bitte jährlich
ausweisen)?
Für Einzelunternehmen liegen diese Angaben der Bundesregierung nicht vor.
Bezogen auf die Branche liegen für das Geschäftsjahr 2013 noch keine Zahlen
vor.
Drucksache 18/1803 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode38. Inwieweit und warum zählt die Zinszusatzreserve nicht zum
steuerpflichtigen Gewinn eines Versicherungsunternehmens?
Die sog. Zinszusatzreserve wirkt sich auf die Bewertung von
Deckungsrückstellungen im Sinne von § 341f des Handelsgesetzbuchs aus. Steuerlich sind
insoweit die aufsichtsrechtlichen Vorgaben maßgebend (vgl. § 21a des
Körperschaftsteuergesetzes). Erhöhen sich durch den Einbezug der Zinszusatzreserve
die Deckungsrückstellungen, mindert sich damit auch der steuerliche Gewinn
des Versicherungsunternehmens.
39. Wie lässt sich eine realitätsnahe Bewertung der Ertragslage der Branche
ermitteln, wenn die Versicherungsunternehmen die Gelder für die
Zinszusatzreserve nicht in der Bilanz als Gewinnreserve für die Zukunft
ausweisen müssen?
Welche Probleme liegen generell in diesem Verfahren zur korrekten
Bewertung der Ertragslage und finanziellen Solidität der Lebensversicherer?
Die Zinszusatzreserve gemäß § 5 Absatz 3 der
Deckungsrückstellungsverordnung setzt die in § 341f Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene
Neuberechnung der Deckungsrückstellung präzise und nachprüfbar um. Es geht
darum, bei der Bildung der Deckungsrückstellung auch die gegenüber den
Versicherten eingegangenen Zinssatzverpflichtungen zu berücksichtigen, sofern die
zu erwartenden Erträge der Vermögenswerte des Unternehmens für die Deckung
dieser Verpflichtungen nicht ausreichen. Ziel ist also eine realitätsnahe
Bewertung des Spannungsverhältnisses von Ertragslage und Verpflichtungen.
40. Wird die Bundesregierung den „Garantiezins“ von derzeit 1,75 Prozent
auf 1,25 Prozent zu Beginn des kommenden Jahres senken, wie von
Versicherungsmathematikern der Branche bzw. der Deutschen
Aktuarvereinigung e. V. empfohlen (vgl. „Zinszusatzreserve. Lebensversicherer
bunkern immer mehr Geld“, manager-magazin vom 27. Januar 2014)?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
Lebensversicherungsreformgesetz sieht vor, dass der Höchstzinssatz für die Berechnung der
Deckungsrückstellungen für Neuverträge zum 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent herabgesetzt
wird.
41. An welchen Referenzsatz sollte der „Garantiezins“ aus Sicht der
Bundesregierung sinnvollerweise gekoppelt sein, oder wie ist ein
marktorientierter, aber auch verbraucherfreundlicher „Garantiezins“ zu ermitteln?
Auf welche Daten greift die Bundesregierung dafür zurück?
Für den Referenzsatz ist Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2002/83/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über
Lebensversicherungen (ABl. L 345 vom 19.12.2002, S. 1) einschlägig, der in § 65
Absatz 1 VAG in deutsches Recht umgesetzt worden ist.
42. Inwieweit sind der Bundesregierung Beschwerden von Bürgern bekannt,
dass ihnen vom Versicherer die Kündigung ihres
Lebensversicherungsvertrags nahelegt worden sei, um eine Kürzung ihres Anspruchs auf
Beteiligung an den Bewertungsreserven zu vermeiden (bitte aufschlüsseln), und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1803welches sind die Ergebnisse der BaFin bei Überprüfung dieser
Beschwerden und Vorgänge?
Der Bundesregierung sind derartige Beschwerden nicht bekannt.
43. Hat die BaFin in den vergangenen zehn Jahren an
Versicherungsunternehmen (Lebens- und Rentenversicherer, Verbände und sonstige
Vereinigungen der Versicherungswirtschaft) Beratungsmandate vergeben (sofern
zutreffend, an welche, in welchem Umfang, und in welchem Kontext)?
Es wurden keine derartigen Beratungsmandate vergeben.
44. An welchen Entscheidungen der BaFin waren beratende
Versicherungsunternehmen (Lebens- und Rentenversicherer, Verbände und sonstige
Vereinigungen der Versicherungswirtschaft) in den vergangenen zehn Jahren
vorbereitend tätig, und auf welche Weise (bitte aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.
45. Erkennt die Bundesregierung einen zeitlichen Zusammenhang zwischen
Spenden und Zuwendungen der Versicherungsunternehmen und
beispielsweise Wahlterminen oder der Verabschiedung bestimmter
Gesetzesvorlagen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
46. Welche Hochschulen (Lehrstuhl, Institut) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in welchem Umfang
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden, Werbung oder Schenkungen von
Versicherungsunternehmen, -verbänden oder sonstigen Vereinigungen der
Versicherungswirtschaft erhalten (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen –
Lehrstuhl, Institut – und Höhe des Geldbetrages, Name des Förderers und
Verwendung angeben)?
Die beiden Universitäten der Bundeswehr und die Fachhochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung haben keine Einnahmen aus Sponsoring, Spenden,
Werbung oder Schenkungen von Versicherungsunternehmen, -verbänden oder
sonstigen Vereinigungen der Versicherungswirtschaft erhalten haben. Zu
anderen Einrichtungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]