[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2208
18. Wahlperiode 22.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann,
Christian Kühn (Tübingen), Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2045 –
Räumliche Verteilung des Mittelabflusses von Förderprodukten
der KfW Bankengruppe und der Städtebauförderung für Kommunen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach wie vor erlaubt es die Finanzlage vieler Städten und Gemeinden nicht,
notwendige Investitionen in den Erhalt ihrer Infrastruktur und öffentlichen
Gebäude zu tätigen. Betroffen sind insbesondere finanzschwache Kommunen in
strukturschwachen Regionen, deren Investitionen nicht ausreichen, um die
Abschreibungen zu kompensieren. Dies bedeutet vielerorts einen schleichenden
Substanzverlust, der nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Form maroder
öffentlicher Bauten und Straßen beeinträchtigt, sondern auch zulasten der
regionalen Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Kommunen und der örtlichen
Unternehmen geht.
Das KfW-Kommunalpanel 2014 schätzt den Investitionsrückstand der
deutschen Kommunen für das Jahr 2013 auf rund 118 Mrd. Euro. Nach einem
deutlichen Einbruch im Jahr 2012 legten die Investitionen im vergangenen Jahr
zwar leicht zu. Diese wurden jedoch vorwiegend von den finanzstarken
Kommunen getätigt. Bei vielen finanzschwachen Kommunen verdränge der
Konsolidierungsbedarf die Investitionsentscheidung. Schwerpunkte des kommunalen
Investitionsstaus identifiziert die KfW Bankengruppe in den Bereichen:
– Straßen und Verkehr: 31 Mrd. Euro,
– Schulen: 24 Mrd. Euro,
– Sportstätten, Bäder: 12 Mrd. Euro,
– Öffentliche Verwaltungsgebäude: 11 Mrd. Euro.
Betrachtet man den kommunalen Anteil an den gesamten staatlichen
Investitionen, so ist dieser in der Zeit von 1991 bis 2012 von 63,6 auf 47,9 Prozent
deutlich gesunken (IMK-Report 94, 6/2014, S. 5). Wobei in den Kommunen
der finanzstarken Länder, wie Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg, pro
Einwohner deutlicher mehr investiert wird, als in finanzschwachen Ländern
(ebd., S. 10). Im Bereich der kommunalen Infrastruktur fördert der Bund über
die KfW Bankengruppe selbst eine Vielzahl von Investitionsprojekten. Der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. Juli 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2208 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAbfluss der KfW-Fördermittel sollte die regionalen Disparitäten nicht noch
verstärken und idealerweise gezielt finanzschwachen Kommunen zur
Verfügung gestellt werden. Auch das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2050
einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, kann nur erreicht werden,
wenn die Mittel zielgerichtet auch in strukturschwache Regionen fließen.
Für die Städtebauförderung stellt sich das Problem der räumlichen Verteilung
des Mittelabflusses in gleicher Weise. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2013 soll sich die Städtebauförderung auf städtische und
ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten konzentrieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Einige Antworten auf die vorgelegten Fragen lassen sich dem Förderreport
der KfW Bankengruppe entnehmen. Diesen stellt die KfW im Internet (www.
kfw.de/KfW-Konzern/Über-die-KfW/Zahlen-und-Fakten/KfW-auf-einen-Blick/
Förderreport/) zur Verfügung. Insoweit wird auf die entsprechenden Seiten des
Förderreports verwiesen.
Zu KfW-Programmen:
1. Wie groß war die Nachfrage nach den einzelnen Förderprogrammen der
KfW Bankengruppe für Kommunen im Zeitraum von 2010 bis 2013 (bitte
aufgeschlüsselt nach einzelnen Förderprogrammen bzw. Kreditlinien,
Anzahl der Anträge und Zusagen differenziert nach Bundesländern angeben)?
2. Welche Mittel sind in den einzelnen Förderprogrammen der KfW
Bankengruppe für Kommunen im Zeitraum von 2010 bis 2013 abgerufen worden
(bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Förderprogrammen bzw. Kreditlinien,
Anzahl der Anträge und Zusagen differenziert nach Bundesländern
angeben)?
4. Wie verteilen sich im genannten Zeitraum die antragstellenden Kommunen
und kommunalen Institutionen und deren Fördermittelabfluss auf die
einzelnen Bundesländer (bitte differenziert auch in Relation zur
Einwohnerzahl – Bevölkerungsstärke – des jeweiligen Bundeslandes angeben)?
Die Fragen 1, 2 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Zahlen für die Jahre 2010 bis einschließlich 2013 können den jährlichen
KfW-Förderreporten unter
www.kfw.de/KfW-Konzern/Über-die-KfW/
Zahlenund-Fakten/KfW-auf-einen-Blick/Förderreport/ (siehe insbes.
Förderschwerpunkte auf Programmebene nach Bundesländern – Infrastruktur) entnommen
werden.
Die Angaben umfassen die Förderprogramme für Kommunen (kommunale
Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Eigenbetriebe und
Gemeindeverbände), die Programme für soziale Einrichtungen (inkl. Kirchen
und gemeinnützig anerkannte Vereine) und für kommunale Unternehmen.
Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Programme in den Bundesländern in
Relation zur Einwohnerzahl liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Welche Kommunen und kommunalen Institutionen haben die Förderung
aus diesen Programmen im Zeitraum von 2010 bis 2013 abgerufen?
Die Kreditmittel wurden von Kommunen, sozialen Einrichtungen sowie
kommunalen Unternehmen in Anspruch genommen (vgl. auch Antwort zu den Fra-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2208gen 1, 2 und 4). Die jeweiligen Anteile können den jährlichen KfW-
Förderreporten entnommen werden. Die Benennung der einzelnen Antragsteller ist nicht
möglich, da hierbei die auf dem Bankengeheimnis bzw. Geschäftsgeheimnis
gründenden Rechte der Antragsteller verletzt würden.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Kommunen
in einer Haushaltssicherung oder Haushaltsnotlage, die Förderprogramme
der KfW Bankengruppe in Anspruch genommen haben (bitte differenziert
nach Programmen bzw. Kreditlinie und Bundesländern angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich gilt,
dass die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Kommunen in
Haushaltssicherung oder Haushaltsnotlage (KfW-)Kredite aufnehmen, von der jeweiligen
kommunalen Aufsichtsbehörde getroffen wird. Die KfW differenziert bei der
Vergabe der Förderkredite an Kommunen hinsichtlich der Konditionen oder des
Finanzierungsumfangs nicht danach, ob sich die Kommune in einer
Haushaltssicherung bzw. Haushaltsnotlage befindet oder nicht. Voraussetzung für die
Aufnahme eines KfW-Kredits ist, dass der Kommune eine hinreichende
Kreditgenehmigung der Kommunalaufsicht vorliegt.
6. Gibt es Hinweise, dass Kommunen in einer Haushaltssicherung bzw.
Haushaltsnotlage Schwierigkeiten bei der Ko-Finanzierung haben oder ihnen die
Kreditaufnahme verwehrt ist und sie entsprechend weniger Mittel abrufen,
und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Welche Unterstützung erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung
Kommunen in einer Haushaltssicherung bzw. Haushaltsnotlagen, um in die Lage
versetzt zu werden, Investitionszuschüsse und Kredite der KfW
Bankengruppe abzurufen (bitte differenziert nach Bundesländern auch in Relation
zur Einwohnerzahl des jeweiligen Bundeslandes angeben)?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit auch gezielt von
finanzschwachen Kommunen Förderprogramme der KfW Bankengruppe,
aber auch Förderprogramme der Länder, des Bundes und der Europäischen
Union (EU) abgerufen werden können?
9. Erwägt die Bundesregierung angesichts der Schwierigkeit von Kommunen
in Haushaltsnotlagen, Kredite aufzunehmen, die Investitionsförderung für
Kommunen durch die KfW Bankengruppe von zinsverbilligten Krediten
hin zu direkten Investitionszuschüssen zu verlagern?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 9 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach dem Grundgesetz sind die Länder dafür verantwortlich, dass die
Kommunen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben über eine angemessene
Finanzausstattung verfügen. Kommunen unterliegen zudem der Kommunalaufsicht des
Landes, insbesondere Kommunen in Haushaltssicherung bzw. Haushaltsnotlage.
Um finanzschwachen Kommunen den Zugang zu Fördermitteln der KfW zu
ermöglichen, sind die Länder gefordert. Im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsgesetzes z. B. wurde in zahlreichen Ländern der erforderliche Eigenanteil der
Kommunen teilweise vom Land, von einem extra geschaffenen „Ausgleichs-
Drucksache 18/2208 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodestock“ oder einem Fonds übernommen. Diese Erleichterungen haben den
finanzschwachen Kommunen häufig die Möglichkeit eröffnet, Investitionen in
Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur vorzunehmen.
Das zeigt jedoch auch, dass eine Verlagerung der KfW-Förderung von
zinsverbilligten Krediten zu reinen Investitionszuschüssen am Problem finanzschwacher
Kommunen nichts ändern würde, da der verbleibende Betrag, als kommunaler
Eigenanteil an einer Investition, weiterhin (kredit)finanziert werden müsste.
Im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Möglichkeiten hat der Bund maßgeblich
dazu beigetragen, dass sich die kommunale Finanzsituation in den letzten Jahren
deutlich verbessert hat. Zur Entlastung der Kommunen durch den Bund seien
beispielhaft genannt: U3-Kinderbetreuung, Kosten der Unterkunft und Heizung
(Grundsicherung für Arbeitsuchende), schrittweise Anhebung der
Bundesbeteiligung und die nunmehr vollständige Erstattung der laufenden Nettoausgaben
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Von den Entlastungen
profitieren insbesondere finanzschwache Kommunen. Zudem können im
Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) auch finanzschwache Kommunen in
strukturschwachen Regionen von der Infrastrukturförderung und einer möglichen,
zukünftigen Weiterentwicklung profitieren.
Der Bund wird auch in Zukunft seinen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung
der Kommunalfinanzen leisten. Grundlage und Leitlinie für das
Regierungshandeln ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.
Seit dem Jahr 2012 erzielen die Kommunen insgesamt – auch aufgrund der
Maßnahmen des Bundes – wieder Finanzierungsüberschüsse. Diese positive
Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Dies unterstützt die
Kommunen bei der Stärkung ihrer Investitionsfähigkeit.
10. Erwägt die Bundesregierung angesichts der Schwierigkeit von
Kommunen in Haushaltsnotlagen, Kredite aufzunehmen, Investitionsprogramme
in Form einer Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Kommunen
analog des „Investitionspaktes zur energetischen Sanierung von Schulen,
Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur in den
Kommunen 2008/2009“ aufzulegen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Auflegung eines solchen Investitionsprogrammes ist nicht vorgesehen. Den
Städten und Gemeinden stehen jedoch im Rahmen der Städtebauförderung
650 Mio. Euro für städtebauliche Investitionen zur Verfügung; die Finanzierung
erfolgt in der Regel zu je einem Drittel. Zudem unterstützt der Bund mit dem mit
50 Mio. Euro ausgestatteten Bundesprogramm „Nationale Projekte des
Städtebaus“ bedeutsame städtebauliche Investitionen vor Ort.
11. Erwägt die Bundesregierung die Einrichtung eines „Eigenanteilfonds“
ggf. gemeinsam mit den Ländern, um es Kommunen in einer
Haushaltssicherung zu ermöglichen, an Investitions- und Förderprogrammen des
Bundes, der KfW Bankengruppe oder der EU teilzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Einrichtung eines Eigenanteilfonds ist nicht vorgesehen. Nach der
Verfassung sind grundsätzlich die Länder für eine angemessene Finanzausstattung der
Kommunen verantwortlich (vgl. auch Antwort zu den Fragen 7 bis 9).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2208Zur Städtebauförderung:
12. Wie viele Anträge wurden im Jahr 2013 in absoluten und prozentualen
Zahlen bei den Programmen der Städtebauförderung, aufgeschlüsselt nach
den Programmen Stadtumbau Ost, Stadtumbau West, Denkmalschutz Ost,
Denkmalschutz West, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
sowie Kleinere Städte und Gemeinden gestellt (bitte jeweils
aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Großstädten, Mittelstädten, Kleinstädten und
Landgemeinden angeben)?
Die Durchführung der Städtebauförderung als Bundesfinanzhilfe gemäß
Artikel 104b des Grundgesetzes obliegt den Ländern. Die Auswahl und Bearbeitung
der Förderanträge der Kommunen sowie die nachfolgende Verwaltung bis zur
Meldung der Landesförderprogramme an den Bund erfolgen daher durch die
Länder.
13. Wie hoch waren die Anzahl und das Volumen der Bewilligungen bei den
in Frage 12 aufgeführten Einzelprogrammen im Jahr 2013 (bitte nach
Bundesländern – differenziert auch in Relation zur Einwohnerzahl bzw.
Bevölkerungsstärke – des jeweiligen Bundeslandes, Großstädten,
Mittelstädten, Kleinstädten und Landgemeinden aufschlüsseln)?
Die im Jahr 2013 bewilligten Fördermaßnahmen gemäß den Bundesprogrammen
Städtebauförderung 2013 differenzieren sich wie folgt:
Tabelle 1 (Programm, Bundesland, Anzahl Gesamtmaßnahmen, Höhe
Bundesfinanzhilfen, Bevölkerung, Städtebaufördermittel im Verhältnis zur
Bevölkerung)
Programm Bundesland Anzahl
Gesamtmaßnahmen
Bundesfinanzhilfen 2013
(in TEuro)
Bevölkerung
2012
Bundesfinanzhilfen 2013
(in Euro)
je 1 000 Einwohner
Soziale Stadt Baden-Württemberg 10 4 936,000 10 569 111 467,0
Bayern 59 5 571,000 12 519 571 445,0
Berlin 29 2 078,000 3 375 222 615,7
Brandenburg 12 1 290,000 2 449 511 526,6
Bremen 10 311,000 654 774 475,0
Hamburg 7 932,000 1 734 272 537,4
Hessen 24 2 916,000 6 016 481 484,7
Mecklenburg-
Vorpommern 7 869,000 1 600 327 543,0
Niedersachsen 22 3 750,000 7 778 995 482,1
Nordrhein-Westfalen 23 9 137,000 17 554 329 520,5
Rheinland-Pfalz 14 1 828,000 3 990 278 458,1
Saarland 6 489,000 994 287 491,8
Sachsen 22 2 113,000 4 050 204 521,7
Sachsen-Anhalt 8 1 220,000 2 259 393 540,0
Schleswig-Holstein 2 1 228,000 2 806 531 437,6
Thüringen 17 1 081,000 2 170 460 498,1
Gesamt 272 39 749,000 80 523 746 493,6
Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren
Baden-Württemberg 42 14 302,000 10 569 111 1 353,2
Bayern 103 12 770,000 12 519 571 1 020,0
Berlin 5 4 566,000 3 375 222 1 352,8
Drucksache 18/2208 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAktive Stadt- und
Ortsteilzentren
Brandenburg 11 3 301,000 2 449 511 1 347,6
Bremen 3 810,000 654 774 1 237,1
Hamburg 11 4 319,000 1 734 272 2 490,4
Hessen 20 5 402,000 6 016 481 897,9
Mecklenburg-
Vorpommern 8 2 429,000 1 600 327 1 517,8
Niedersachsen 20 9 434,000 7 778 995 1 212,8
Nordrhein-Westfalen 48 20 849,000 17 554 329 1 187,7
Rheinland-Pfalz 20 4 926,000 3 990 278 1 234,5
Saarland 6 1 277,000 994 287 1 284,3
Sachsen 21 5 026,000 4 050 204 1 240,9
Sachsen-Anhalt 12 3 730,000 2 259 393 1 650,9
Schleswig-Holstein 6 2 452,000 2 806 531 873,7
Thüringen 14 3 282,000 2 170 460 1 512,1
Gesamt 350 98 875,000 80 523 746 1 227,9
Denkmalschutz
Ost
Berlin* 3 5 121,000 3 375 222 1 517,2
Brandenburg 31 11 592,000 2 449 511 4 732,4
Mecklenburg-
Vorpommern 32 8 427,000 1 600 327 5 265,8
Sachsen 48 20 009,000 4 050 204 4 940,2
Sachsen-Anhalt 30 10 996,000 2 259 393 4 866,8
Thüringen 26 10 849,000 2 170 460 4 998,5
Gesamt 170 66 994,000 15 905 117 4 212,1
Denkmalschutz
West
Baden-Württemberg 15 4 739,000 10 569 111 448,4
Bayern 85 9 158,000 12 519 571 731,5
Berlin* 3 1 363,000 3 375 222 403,8
Bremen 2 346,000 654 774 528,4
Hamburg 1 580,000 1 734 272 334,4
Hessen 12 1 999,000 6 016 481 332,3
Niedersachsen 16 4 045,000 7 778 995 520,0
Nordrhein-Westfalen 23 8 933,000 17 554 329 508,9
Rheinland-Pfalz 12 2 498,000 3 990 278 626,0
Saarland 4 282,000 994 287 283,6
Schleswig-Holstein 1 2 000,000 2 806 531 712,6
Gesamt 174 35 943,000 67 993 851 528,6
Kleinere Städte
und Gemeinden
Baden-Württemberg 36 6 734,000 10 569 111 637,1
Bayern 69 5 810,123 12 519 571 464,1
Brandenburg 9 2 365,000 2 449 511 965,5
Mecklenburg-
Vorpommern 6 3 146,000 1 600 327 1 965,8
Niedersachsen 23 3 929,000 7 778 995 505,1
Nordrhein-Westfalen 30 11 708,000 17 554 329 667,0
Rheinland-Pfalz 13 1 961,000 3 990 278 491,4
Saarland 4 596,000 994 287 599,4
Programm Bundesland Anzahl
Gesamtmaßnahmen
Bundesfinanzhilfen 2013
(in TEuro)
Bevölkerung
2012
Bundesfinanzhilfen 2013
(in Euro)
je 1 000 Einwohner
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2208Kleinere Städte
und Gemeinden
Sachsen 10 3 267,000 4 050 204 806,6
Sachsen-Anhalt 13 2 709,877 2 259 393 1 199,4
Schleswig-Holstein 6 1 691,000 2 806 531 602,5
Thüringen 13 1 720,000 2 170 460 792,5
Gesamt 232 45 637,000 68 742 997 663,9
Stadtumbau Ost Berlin* 8 7 033,000 3 375 222 2 083,7
Brandenburg 23 14 152,000 2 449 511 5 777,5
Mecklenburg-
Vorpommern 44 8 590,000 1 600 327 5 367,7
Sachsen 92 26 698,000 4 050 204 6 591,8
Sachsen-Anhalt 68 15 959,000 2 259 393 7 063,4
Thüringen 85 13 724,000 2 170 460 6 323,1
Gesamt 320 86 156,000 15 905 117 5 416,9
Stadtumbau West Baden-Württemberg 36 9 238,000 10 569 111 874,1
Bayern 107 13 185,000 12 519 571 1 053,2
Berlin* 6 4 666,000 3 375 222 1 382,4
Bremen 3 1 916,000 654 774 2 926,2
Hamburg 7 1 868,000 1 734 272 1 077,1
Hessen 39 5 760,000 6 016 481 957,4
Niedersachsen 32 10 193,000 7 778 995 1 310,3
Nordrhein-Westfalen 34 24 519,000 17 554 329 1 396,7
Rheinland-Pfalz 13 4 348,000 3 990 278 1 089,6
Saarland 8 1 732,000 994 287 1 742,0
Schleswig-Holstein 5 3 309,000 2 806 531 1 179,0
Gesamt 290 80 734,000 67 993 851 1 187,4
Gesamt Baden-Württemberg 139 39 949,000 10 569 111 3 779,8
Bayern 423 46 494,123 12 519 571 3 713,7
Berlin 54 24 827,000 3 375 222 7 355,7
Brandenburg 86 32 700,000 2 449 511 13 349,6
Bremen 18 3 383,000 654 774 5 166,7
Hamburg 26 7 699,000 1 734 272 4 439,3
Hessen 95 16 077,000 6 016 481 2 672,2
Mecklenburg-
Vorpommern 97 23 461,000 1 600 327 14 660,1
Niedersachsen 113 31 351,000 7 778 995 4 030,2
Nordrhein-Westfalen 158 75 146,000 17 554 329 4 280,8
Rheinland-Pfalz 72 15 561,000 3 990 278 3 899,7
Saarland 28 4 376,000 994 287 4 401,1
Sachsen 193 57 113,000 4 050 204 14 101,3
Sachsen-Anhalt 131 34 614,877 2 259 393 15 320,4
Schleswig-Holstein 20 10 680,000 2 806 531 3 805,4
Thüringen 155 30 656,000 2 170 460 14 124,2
Gesamt 1 808 454 088,000 80 523 746 5 639,2
* Die Bundesfinanzhilfen 2013 (in Euro) je 1 000 Einwohner beziehen sich auf die Gesamtbevölkerung Berlins
Programm Bundesland Anzahl
Gesamtmaßnahmen
Bundesfinanzhilfen 2013
(in TEuro)
Bevölkerung
2012
Bundesfinanzhilfen 2013
(in Euro)
je 1 000 Einwohner
Drucksache 18/2208 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 2 (Programm, Stadt- bzw. Gemeindetyp, Anzahl Gesamtmaßnahmen,
Höhe Bundesfinanzhilfen, Bevölkerung, Städtebaufördermittel im Verhältnis
zur Bevölkerung)
Programm Stadt-/Gemeindetyp Anzahl
Gesamtmaßnahmen
Bundesfinanzhilfen 2013
(in TEuro)
Bevölkerung
2012
Bundesfinanzhilfen 2013
(in Euro)
je 1 000 Einwohner
Soziale Stadt Großstadt 112 19 023,740 25 129 379 757,0
Mittelstadt 101 15 239,460 22 390 434 680,6
Kleinstadt 57 5 341,800 27 079 688 197,3
Landgemeinde 2 144,000 5 924 245 24,3
Gesamt 272 39 749,000 80 523 746 493,6
Denkmalschutz
Ost
Großstadt 12 10 306,750 25 129 379 410,1
Mittelstadt 45 22 861,850 22 390 434 1 021,1
Kleinstadt 102 31 034,400 27 079 688 1 146,0
Landgemeinde 11 2 791,000 5 924 245 471,1
Gesamt 170 66 994,000 80 523 746 832,0
Denkmalschutz
West
Großstadt 13 6 044,300 25 129 379 240,5
Mittelstadt 45 13 098,103 22 390 434 585,0
Kleinstadt 100 15 386,597 27 079 688 568,2
Landgemeinde 16 1 414,000 5 924 245 238,7
Gesamt 174 35 943,000 80 523 746 446,4
Stadtumbau Ost Großstadt 40 26 407,470 25 129 379 1 050,9
Mittelstadt 130 31 612,451 22 390 434 1 411,9
Kleinstadt 146 27 705,079 27 079 688 1 023,1
Landgemeinde 4 431,000 5 924 245 72,8
Gesamt 320 86 156,000 80 523 746 1 069,9
Stadtumbau West Großstadt 63 34 751,407 25 129 379 1 382,9
Mittelstadt 85 26 321,642 22 390 434 1 175,6
Kleinstadt 128 18 862,951 27 079 688 696,6
Landgemeinde 14 798,000 5 924 245 134,7
Gesamt 290 80 734,000 80 523 746 1 002,6
Zentrenprogramm
Großstadt 54 25 058,273 25 129 379 997,2
Mittelstadt 123 39 924,311 22 390 434 1 783,1
Kleinstadt 163 32 715,638 27 079 688 1 208,1
Landgemeinde 10 1 176,778 5 924 245 198,6
Gesamt 350 98 875,000 80 523 746 1 227,9
Kleinere Städte
und Gemeinden
Großstadt 0 0,000 25 129 379 0,0
Mittelstadt 31 10 963,981 22 390 434 489,7
Kleinstadt 165 29 753,594 27 079 688 1 098,7
Landgemeinde 36 4 919,425 5 924 245 830,4
Gesamt 232 45 637,000 80 523 746 566,8
Gesamt Großstadt 294 121 591,940 25 129 379 4 838,6
Mittelstadt 560 160 021,798 22 390 434 7 146,9
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/220814. Gibt es Fälle, in denen ein Förderantrag abgelehnt wurde, weil die
Kommune nicht in der Lage war, den notwendigen Eigenanteil zu finanzieren?
Wenn ja, wie viele?
Zu den negativen Ergebnissen des Auswahlverfahrens der Länder liegen dem
Bund keine Informationen vor, siehe Antwort zu Frage 12. Dies betrifft auch die
Gründe von Ablehnungen.
15. In wie vielen Fällen (bitte nach absoluter Anzahl, prozentualem Anteil und
Finanzvolumen aufschlüsseln) wurde von Artikel 2 Satz 3 der
Städtebauvereinbarung 2013 Gebrauch gemacht, wonach Mittel von Dritten als
Eigenanteil der Kommune gewertet werden können?
16. Wie hoch waren die Anzahl und das Volumen der Bewilligungen im
Rahmen der Städtebauförderung, bei denen Kommunen maximal einen
Eigenanteil von 10 Prozent finanziert haben?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Anwendung der Option nach Artikel 2 Satz 3 der Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2013 sowie zur konkreten Höhe des kommunalen
Eigenanteils der Förderung liegen dem Bund keine Informationen vor.
17. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass sich die Mittelverwendung
der Städtebauförderung tatsächlich auf städtische und ländliche Räume
mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten konzentriert?
18. Wie definiert die Bundesregierung „erhöhte strukturelle
Schwierigkeiten“?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verpflichtung des Einsatzes der Städtebaufördermittel in städtischen und
ländlichen Räumen mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten ist in der
Präambel zur Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung bekräftigt. Die operative
Beachtung obliegt den Ländern im Wege des Auswahlverfahrens der
Fördermaßnahmen, womit gewährleistet ist, dass die Förderung die jeweiligen
besonderen Bedingungen der Regionen und vor Ort berücksichtigt. Aufgrund der
regelmäßig auch gleich hohen finanziellen Beteiligung von Ländern und
Kommunen (Drittelfinanzierung) kann von einem zielgerichteten Mitteleinsatz
ausgegangen werden. Eine bundesseits eigenständige Definition von „erhöhten
strukturellen Schwierigkeiten“ im Rahmen der Städtebauförderung wäre weder
notwendig noch sinnvoll und erfolgt daher nicht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
überprüft die Städtebauförderung jedoch regelmäßig auf ihre Wirksamkeit.
Gesamt Kleinstadt 861 160 800,059 27 079 688 5 938,0
Landgemeinde 93 11 674,203 5 924 245 1 970,6
Gesamt 1 808 454 088,000 80 523 746 5 639,2
Programm Stadt-/Gemeindetyp Anzahl
Gesamtmaßnahmen
Bundesfinanzhilfen 2013
(in TEuro)
Bevölkerung
2012
Bundesfinanzhilfen 2013
(in Euro)
je 1 000 Einwohner
Drucksache 18/2208 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDazu zählen neben zum Beispiel Programmevaluierungen, Programmanalysen
anhand von städtebaulichen Begleitinformationen bzw. Monitoringdaten auch
räumliche Auswertungen durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR). Im Falle von ermittelten Zielabweichungen der Förderung
besteht die Möglichkeit, über die jährlich abzuschließende
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung Korrekturen vorzunehmen.
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ISSN 0722-8333]