[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2375
18. Wahlperiode 20.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth,
Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2125 –
Zur humanitären Situation und Menschenrechtsverletzungen durch staatliche
und irreguläre Akteure in der Ostukraine
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Wahl des neuen ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko am
25. Mai dieses Jahres hat die Bundesregierung ihm wiederholt ihre
Unterstützung versichert. In ihren Verlautbarungen hat sie zentral auf die ihrer Ansicht
nach vorhandene Fähigkeit Petro Poroschenkos abgehoben, die Ukraine zu
einen und eine friedliche Lösung des Konflikts mit der Bevölkerung der
Ostukraine herbeizuführen. Mehr als einen Monat nach seiner Wahl ist jedoch das
Gegenteil der Fall. Der Konflikt ist nach Auffassung der Fragesteller – auch
durch das Agieren Petro Poroschenkos – weiter eskaliert.
Dabei muss angesichts des Bürgerkriegsgeschehens daran erinnert werden,
dass die neue Administration der Ukraine auch in ihrer Behandlung der
Bevölkerung der Ostukraine den grundlegenden Normen der Menschenrechte
verpflichtet ist, von denen die Achtung des Rechts auf Leben und Gesundheit die
grundlegendsten sind. Dies ist Grundlage der Mitgliedschaft dieses Landes
z. B. im Europarat und Grundlage der Assoziierung mit der Europäischen
Union (EU). So fordert auch der am 17. Juni 2014 veröffentlichte Bericht der
UN Humanitarian Mission von Kiew‚ „internationale Normen und Standards“
gegenüber der Bevölkerung der Ostukraine einzuhalten.
Aus dem Ostteil des Landes werden fast ununterbrochen schwere Kämpfe
gemeldet. Über die Zahl der Toten und Verletzten, über die Schäden an der
Infrastruktur und die Härten für die Zivilbevölkerung erhält die deutsche
Öffentlichkeit jedoch unzureichende Informationen. Bewegte Bilder, die die Dramatik
des Kriegsgeschehens widerspiegeln könnten, sind seit dem Amtsantritt Petro
Poroschenkos in den deutschen Medien nur selten zu finden. Auch die
Bundesregierung informiert die Öffentlichkeit nach Ansicht der Fragesteller
unzureichend über ihre Erkenntnisse bzw. ihre Bewertung der Lage in der Ostukraine.
Jüngste Zahlen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR lassen das Ausmaß der
Situation im Osten der Ukraine erahnen. Demnach gibt es im Land 54 400
Binnenvertriebene, davon 42 400 im Osten des Landes und 12 000 von der
Halbinsel Krim (
www.unhcr.de vom 27. Juni 2014). 110 000 Menschen sind laut Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. August 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2375 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUNHCR nach Russland geflohen, wo sich in Rostow am Don 12 900 und in
Brjansk 6 500 Menschen in öffentlichen Gebäuden und in Zeltlagern befinden
sollen. Nach Angaben der russischen Migrationsbehörde FMS sind seit Beginn
dieses Jahres mehr als 400 000 Ukrainer für einen Daueraufenthalt in Russland
eingetroffen (
www.german.ruvr.ru vom 19. Juni 2014 „Rund 400 000
Flüchtlinge aus der Ukraine halten sich in Russland auf“).
Nachdem die vorübergehende Waffenruhe, deren Einhaltung von beiden
Konfliktparteien bestritten wurde, nicht verlängert wurde, stellt sich noch
drängender die Frage, wie sich die Bundesregierung zu diesem Krieg gegen Teile der
eigenen Bevölkerung in einem Staat Europas und zu einer möglichen
Eskalation des Konflikts mit Russland positioniert.
1. Bewertet die Bundesregierung den bewaffneten Konflikt in der Ukraine
oder in Teilen der Ukraine nach Maßgabe der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) als Niederschlagung von Aufständen
(Eskalationsstufe 1), öffentlichen Notstand (Eskalationsstufe 2) oder als Krieg
(Eskalationsstufe 3)?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Einstufung
in Bezug auf die Anwendung der EMRK-Konventionsrechte,
insbesondere des Rechts auf Leben?
b) Inwieweit und in welchen Regionen wird nach Ansicht der
Bundesregierung im aktuellen Konflikt in der Ukraine die Anwendung der EMRK
durch die Vorschriften des Humanitären Völkerrechts überlagert?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen der
EMRK-Konventionsrechte im Rahmen des Konfliktes in der Ukraine?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verletzungen
Humanitärem Völkerrechts im Rahmen des Konfliktes in der Ukraine?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Urheber und die
Opfer der Verletzungen der EMRK-Konventionsrechte bzw. des
Humanitären Völkerrechts?
Die Fragen 1a bis 1e werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Lage in der Ost-Ukraine ist unübersichtlich und sehr volatil. Das
Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) bewertet den Konflikt in der Ost-
Ukraine als nicht-internationalen bewaffneten Konflikt. Auch der Bericht der
Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR)
vom 15. Juli 2014 weist in diese Richtung. Die Bundesregierung drängt darauf,
dass die anwendbaren, dem Individualschutz dienenden Normen eingehalten
werden.
Nach den dann einschlägigen völkerrechtlichen Vorgaben dürfen weder die
Zivilbevölkerung als solche, noch einzelne Zivilpersonen das Ziel von Angriffen
sein. Auch Angriffe auf militärische Ziele sind unzulässig, wenn damit zu
rechnen ist, dass die Verluste unter der Zivilbevölkerung oder die Schäden an zivilen
Objekten in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren
militärischen Vorteil stehen.
Aus der ukrainischen Streitkräfteführung wird kontinuierlich bestätigt, dass
Vorgabe für alle militärischen Operationen der vorrangige Schutz der
Zivilbevölkerung ist. Der Bundesregierung liegen keine gegenteiligen Erkenntnisse vor.
2. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Auflagen für Makrofinanzhilfen
vonseiten des Europäischen Rates in Bezug auf die Erfüllung „effektiver
demokratischer Mechanismen – einschließlich eines Mehrparteiensystems
und der Rechtsstaatlichkeit“ sowie die Garantie der „Achtung der Men-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2375schenrechte“ (Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen
Bundestages 18(7)063) als gegenwärtig erfüllt an?
Die Europäische Kommission ist verantwortlich für die Durchführung der
Makrofinanzhilfe an die Ukraine, einschließlich der Prüfung der
Voraussetzungen für die Auszahlung der Tranchen. Nachdem die erste Tranche in Höhe von
500 Mio. Euro am 17. Juni 2014 ausgezahlt wurde, kann die zweite Tranche von
500 Mio. Euro frühestens nach drei Monaten freigegeben werden. Im September
plant die Kommission zunächst eine Prüfungsreise in die Ukraine. Ihr Ergebnis
wird dann maßgeblich für die Freigabe der Mittel – frühestens im Oktober –
sein.
3. Inwiefern und wie informiert sich die Bundesregierung regelmäßig über die
Entwicklung der Situation in der Ostukraine, und wie regelmäßig gibt es
einen Austausch mit der ukrainischen Regierung und Kontakten, die die
Lage kompetent einschätzen können?
Die Bundesregierung verfolgt die Situation in der Ostukraine über alle ihr
verfügbaren Informationsquellen. Neben zahlreichen direkten
Regierungskontakten zwischen Berlin und Kiew steht die deutsche Botschaft Kiew vor Ort in
kontinuierlichem Austausch mit den verschiedenen ukrainischen Behörden und
Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
4. Inwieweit deckt der Beobachtungsauftrag, welcher der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erteilt wurde, die
militärischen Aktivitäten aller relevanten Akteure innerhalb der Ukraine ab, also
auch der auf Seiten der ukrainischen Nationalgarde mitkämpfenden
irregulären Verbände?
Der Ständige Rat der OSZE hat am 21. März 2014 die Entsendung einer zivilen
Beobachtermission in die Ukraine beschlossen. Ziel der Mission ist es, zum
Abbau von Spannungen und zur Förderung von Frieden, Stabilität und Sicherheit
in der Ukraine beizutragen. Das Mandat der Mission umfasst das Sammeln von
Informationen, die Berichterstattung über die allgemeine Sicherheitslage und
über Zwischenfälle, sowie die Beobachtung der Einhaltung der
Menschenrechte, Grundfreiheiten und Minderheitenrechte. Des Weiteren beinhaltet es die
Etablierung von Kontakten zu lokalen, regionalen und nationalen Stellen, zur
Zivilgesellschaft, zu verschiedenen ethnischen bzw. religiösen Gruppen sowie
die Förderung eines Dialogs vor Ort mit dem Ziel des Spannungsabbaus und der
Förderung einer Normalisierung der Lage. Im Rahmen des Mandats beobachtet
die OSZE zum Teil auch militärische Aktivitäten verschiedener Akteure,
unabhängig von deren politischer Ausrichtung, sofern es die Sicherheitslage zulässt.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die neu gebildete
Nationalgarde und über die Behauptungen, sie rekrutiere sich maßgeblich aus
nationalistischen Kräften der Maidanbewegung (
www.heise.de vom 13. Mai
2014 „Ukraine: Zeichen stehen auf Sturm“), wie beurteilt sie ihre
Ausbildung als Voraussetzung zur Einhaltung von EMRK und Humanitärem
Völkerrecht und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie
aus den den Angeworbenen versprochenen zukünftigen Anstellungen beim
Ministerium für Inneres (
www.dw.de vom 21. März 2014 „Kann die
Nationalgarde die Ukraine retten?“), auch in Bezug auf die zukünftige
Korruptionsbekämpfung in der Ukraine?
Die Aufstellung der Nationalgarde beruht auf Gesetz Nr. N876-VII, das im
ukrainischen Parlament am 13. März 2014 verabschiedet wurde, in dem unter
Drucksache 18/2375 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeanderem auch die Rechte und Pflichten des Militärpersonals behandelt werden.
Laut Aussage des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates (NSVR)
besteht die Nationalgarde derzeit aus etwa 30 000 Personen, davon ca. 27 000 aus
den bisherigen Truppen des Innenministeriums und ca. 3 000 Freiwilligen, u. a.
Mitgliedern der Maidan-Selbstverteidigungskräfte. Die Nationalgarde ist dem
Innenministerium unterstellt. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/2327 vom 12. August 2014 verwiesen.
Weitere Angaben können aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form
gegeben werden. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste
des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen
Auftrags aus § 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst besonders
schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend
solcher Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den Nachrichtendiensten zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies
würde für die Auftragserfüllung Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die
Offenlegung entsprechender Informationen für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz
von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage beigefügt.*
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Rivalitäten
zwischen dem ukrainischen Militär, dem Grenzschutz und der neu
gebildeten Nationalgarde?
Zu möglichen Rivalitäten zwischen den angeführten Gruppen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der
Konflikt in der Ostukraine – der neu gewählte Präsident sprach Medienberichten
zufolge von einem „Krieg“ (Berliner Morgenpost, 25. Mai 2014) – auf
militärische Weise nicht gelöst werden kann bzw. mit Blick auf die
menschlichen Opfer und die Folgen für die Bevölkerung auf beiden Seiten, wie
auch die politischen Folgen, nicht militärisch gelöst werden sollte?
Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, dass der Konflikt in der Ost-Ukraine
politisch gelöst werden muss, und setzt sich weiterhin nachdrücklich für einen
beidseitigen Waffenstillstand und für die Weiterführung des Nationalen Dialogs
ein.
8. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Haltung Petro
Poroschenkos, die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation nicht zu
akzeptieren und dabei keine Kompromisse zuzulassen (
www.heute.de/
ukrainepraesidentschaftskandidat-poroschenko-will-die-krim-zurueck-32543460.
html)?
Die Bundesregierung erkennt die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch
Russland nicht an und bekräftigt mit Nachdruck die territoriale Integrität der
Ukraine.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2375 9. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko einer militärischen
Eskalation zwischen der Ukraine und Russland, sieht sie das Risiko eines
militärischen Sieges Kiews in der Ostukraine steigen, und wie würde sie sich zu
einem solchen militärischen Angriff der Ukraine gegen die Machthaber
auf der Krim positionieren?
Die Bundesregierung verfolgt die Lage vor Ort sehr aufmerksam und steht dazu
in engem Austausch mit ihren Partnern. Zuletzt ist es zu einer Zunahme der
Spannungen zwischen Russland und der Ukraine vor dem Hintergrund des
Konfliktes in der Ost-Ukraine gekommen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin
mit aller Kraft für eine rasche Beilegung des Konflikts durch eine politische
Lösung ein. Zu hypothetischen Erwägungen, wie sie im letzten Teil der Frage
aufgeworfen werden, äußert sich die Bundesregierung nicht.
10. Inwieweit hat die Bundesregierung versucht, auf die ukrainische
Regierung dahingehend Einfluss zu nehmen, dass die wiederholten
Ankündigungen eines Waffenstillstands auch tatsächlich umgesetzt werden?
a) Wann hat die Bundesregierung, angesichts der bereits am 17. April
2014 gemeldeten Zusammenstöße zwischen „pro-russischer“ oder
Kiew-kritischer Bevölkerung und Armee (
www.kyivpost.com/
multimedia/photo/ukrainian-army-gets-hostile-reception-in-donetsk-oblast-
on-april-16-343886.html), eine Einstellung der sogenannten Anti-
Terror-Operation durch die ukrainische Regierung gefordert?
b) Hat sie sich öffentlich von dem militärischen Vorgehen der
ukrainischen Regierung in den Städten der Ostukraine distanziert und
insbesondere von berichteten Angriffen auf zivile Gebäude?
c) Wenn nein, warum wurde das unterlassen?
d) Wann hat sie sich gegenüber der ukrainischen Regierung für
Verhandlungen der ukrainischen Regierung mit den Aufständischen eingesetzt,
und wie und gegenüber wem hat sie das getan?
e) Wenn nicht, warum hat sie das unterlassen?
f) Inwiefern sieht sie Oligarchen als geeignete und legitimierte Vertreter
der Ostukraine bei solchen Verhandlungen an?
g) Inwiefern hat sich die Bundesregierung als Unterstützerin bei solchen
Verhandlungen angeboten?
h) Sieht die Bundesregierung in den Rebellen im Osten der Ukraine
„Terroristen“?
Die Fragen 10a bis 10h werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor gegenüber allen Seiten für
Verhandlungen zu einem beidseitigen Waffenstillstand ein. Bei solchen
Verhandlungen spielt die trilaterale Kontaktgruppe aus hochrangigen Vertretern der
Ukraine, Russlands und der OSZE eine zentrale Rolle. Die ukrainische
Regierung hatte bereits am 20. Juni 2014 einen einseitigen zehntägigen
Waffenstillstand ausgerufen. Sie hat sich wiederholt zu Verhandlungen mit dem Ziel eines
beidseitigen dauerhaften Waffenstillstands bereit erklärt.
Die Bundesregierung erkennt das legitime Interesse der ukrainischen Regierung
an, gegen illegale und separatistische, bewaffnete Formationen in der Ostukraine
vorzugehen. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang in ihren
Kontakten mit der ukrainischen Regierung jedoch die Einhaltung des Prinzips der
Verhältnismäßigkeit angemahnt. Aus der ukrainischen Streitkräfteführung wird
kontinuierlich bestätigt, dass Vorgabe für alle militärischen Operationen der vor-
Drucksache 18/2375 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderangige Schutz der Zivilbevölkerung ist. Der Bundesregierung liegen keine
gegenteiligen Erkenntnisse vor.
Neben den notwendigen Waffenstillstandsverhandlungen setzt sich die
Bundesregierung gegenüber der ukrainischen Seite auch für die Wiederaufnahme des
Nationalen Dialogs mit legitimierten Vertretern aller Regionen ein. Es liegt nicht
in der Zuständigkeit der Bundesregierung, über die Teilnehmer am Nationalen
Dialog zu entscheiden. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich bei den
aufständischen Gruppen in der Ost-Ukraine um illegale bewaffnete
Formationen.
11. Wie und wem gegenüber hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt,
die am 18. Juni 2014 erklärte und am 27. Juni 2014 beendete Waffenruhe
zu verlängern?
Hat sich die Bundesregierung insbesondere dafür eingesetzt, dass Petro
Poroschenko etwaige Verhandlungen beginnt, ohne Vorbedingungen zu
stellen, wie die Abgabe der Waffen nur durch eine Seite des Konflikts?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Hat die Bundesregierung in irgendeiner Form Kontakt zu Vertreterinnen
und Vertretern der Aufständischen bzw. der deklarierten „Volksrepubliken“
gehabt oder eine Dialogaufnahme versucht?
Nein.
13. Wie viele Menschen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im
Moment auf der Flucht aus der Ostukraine?
a) Wie viele Menschen schätzt die Bundesregierung derzeit als
Binnenflüchtlinge ein?
Das VN-Flüchtlingswerk (UNHCR) geht von ca. 118 000 Binnenflüchtlingen
aus (Stand: 5. August 2014).
b) Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung ins
Ausland geflohen (bitte nach Zielländern aufschlüsseln)?
Laut Angaben des UNHCR auf Basis von Informationen der russischen
Behörden haben sich seit Januar 2014 ca. 170 000 Ukrainer in Russland beim
russischen Migrationsdienst registriert, davon haben ca. 60 000 Flüchtlingsstatus
beantragt (Stand: 5. August 2014).
Nach Aufstellung des Büros der Vereinten Nationen zur Koordinierung von
Humanitärer Hilfe (OCHA) vom 4. August 2014 haben 1 338 Ukrainer in
weiteren Nachbarländern Antrag auf Asyl gestellt: 1 067 in Polen, 199 in
Weißrussland, 23 in Rumänien, 23 in Ungarn, 22 in der Republik Moldau, 4 in der
Slowakei.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/237514. Ist die Bundesregierung bereit, Flüchtlinge aus der Ukraine in
Deutschland aufzunehmen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie viele, und inwieweit ist sie bereits tätig geworden, um die
Flüchtlinge zu unterstützen?
Die Fragen 14a und 14b werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Deutschland nimmt im Rahmen des Asylverfahrens Flüchtlinge und anderweitig
Schutzberechtigte aus der Ukraine auf. Im ersten Halbjahr 2014 haben in
Deutschland 387 Ukrainerinnen und Ukrainer einen Asylantrag gestellt. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im gleichen Zeitraum über
93 Asylfälle entschieden. Sechs Personen wurde die Flüchtlingseigenschaft
nach § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) zuerkannt, sechs
weitere erhielten subsidiären Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylVfG. Derzeit gibt es
keine Pläne, humanitäre Aufnahmeprogramme für Menschen aus der Ukraine zu
schaffen.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die tatsächliche
Einrichtung eines „Fluchtkorridors“, wie er vom ukrainischen Präsidenten Mitte
Juni dieses Jahres angekündigt wurde (
www.zeit.de/politik/ausland/2014-
06/poroschenko-fluchtkorridor-ukraine-kaempfe-separatisten)?
a) Hat sich die Bundesregierung gegenüber der ukrainischen Regierung
oder in internationalen Institutionen für die Einrichtung eines solchen
„Fluchtkorridors“ für die Zivilisten eingesetzt, die die Kampfgebiete in
Richtung anderer Teile der Ukraine, Russland oder anderer Länder
verlassen wollen?
b) Welche anderen Schritte hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Flucht der Zivilbevölkerung aus den umkämpften Gebieten
unternommen, und wann wurde über diese Schritte entschieden?
c) Wenn keine Schritte unternommen wurden, warum wurde dies
unterlassen?
Die Fragen 15a bis 15c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Schutz der Zivilbevölkerung ist der Bundesregierung ein besonderes
Anliegen, welches Vertreter der Bundesregierung regelmäßig auf allen Ebenen bei
ihren Gesprächen gegenüber ukrainischen Regierungsvertretern ansprechen.
Die Bundesregierung hat zuletzt am 7. Juni 2014 die Förderung für humanitäre
Hilfsmaßnahmen auf insgesamt 3,5 Mio. Euro erhöht. Die seitens der
ukrainischen Regierung beabsichtigte Einrichtung eines allgemeinen „Fluchtkorridors“
setzt ein gesichertes Umfeld und somit die Herstellung eines vorherigen
Einvernehmens mit den Separatisten über eine Einstellung der Kampfhandlungen
voraus. Der Bundesregierung sind Meldungen über lokale Vereinbarungen über
zeitlich begrenzte humanitäre Korridore aus den Städten Donezk, Luhansk und
Horliwka bekannt. Es kommt jedoch aufgrund von Kampfhandlungen immer
wieder zu Behinderungen der Evakuierung von Zivilbevölkerung über diese
humanitären Korridore.
Drucksache 18/2375 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Wie viele Menschen sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung
seit dem Beginn der Kämpfe am 14. April 2014 ums Leben gekommen?
a) Wie viele wurden durch Waffeneinwirkung insgesamt getötet und
verletzt?
b) Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Urheber
der Tötungen?
c) Wie viele der Getöteten und Verletzten waren nach den Erkenntnissen
der Bundesregierung Zivilisten?
d) Welche Information hat die Bundesregierung über die Zahl der in
Slowjansk Getöteten und Verwundeten durch den Artilleriebeschuss
seit Beginn des Beschusses durch ukrainische Einheiten?
e) Inwiefern versucht die Bundesregierung, eigene Erkenntnisse und
Positionen zu den rechtlichen Verhältnissen bei Tötungen in der Ukraine
zu erlangen, um ggf. auf Verletzungen der EMRK und des darin
enthaltenen Verhältnismäßigkeitsgebots bzw. auf Verletzungen des
Humanitären Völkerrechts reagieren zu können?
Die Fragen 16a bis 16e werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Schätzungen des Büros des VN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR)
und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen von mehr als 1 300 Toten
und über 4 000 Verletzten seit Mitte April aus. Gesicherte Angaben über exakte
Todesursachen (z. B. durch Waffeneinwirkung), zu den Urhebern und zur
Anzahl der Zivilisten, sowie separate Zahlen zu den Opfern in Slowjansk, liegen
nicht vor.
17. Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Einsatz von
Phosphorbomben sowie von Kassettenbomben gegen zivile Ziele durch
Regierungstruppen (
www.heise.de/tp/artikel/42/42005/1.html)?
a) Hat sich die Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser
mutmaßlichen Verletzungen des Kriegsvölkerrechts mit der Kiewer Regierung
in Verbindung gesetzt, um die sofortige Einstellung der
Bombardierungen zu fordern?
b) Wenn ja, wann erfolgte das?
c) Wenn nein, warum erfolgte das nicht?
d) Gibt es zu den mutmaßlichen Einsätzen schwerer Waffen in
Wohngebieten eine öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 17a bis 17d werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einem Einsatz von
Phosphorbomben sowie Kassettenbomben gegen zivile Ziele durch ukrainische
Regierungstruppen vor.
18. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Versorgung der
Bevölkerung in den umkämpften Gebieten der Ostukraine mit
lebenswichtigen Medikamenten, besonders über die Versorgung mit Insulin?
a) Seit wann ist die Bundesregierung von den Zuständen informiert?
b) Hat sich die Bundesregierung dazu an die Kiewer Regierung gewandt,
und hat sie eine freie Belieferung der belagerten Städte mit
lebenswichtigen Medikamenten gefordert?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2375c) Wenn ja, wann ist das geschehen?
d) Wenn nein, warum ist dies nicht geschehen?
e) Welche konkreten Maßnahmen Humanitärer Hilfe hat die
Bundesregierung für die betroffenen Gebiete in Betracht gezogen bzw. in die
Wege geleitet?
Die Fragen 18a bis 18e werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Lage der Zivilbevölkerung in der Ostukraine ist der Bundesregierung ein
wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung informiert sich fortlaufend über die
Versorgungslage in den betroffenen Regionen. Sie arbeitet eng mit
internationalen und deutschen Partnerorganisationen wie den Vereinten Nationen, dem
IKRK oder dem Deutschen Roten Kreuz zusammen. Die Bedarfsanalyse wird
im Rahmen dieser Zusammenarbeit durchgeführt.
Bei der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Medikamenten
kommt es in den umkämpften Gebieten immer wieder zu Schwierigkeiten und
vorübergehenden Engpässen. Die ukrainische Regierung versucht in
Abstimmung mit den lokalen Behörden und Hilfsorganisationen, wie z. B. dem
Ukrainischen Roten Kreuz, hier nach besten Kräften Abhilfe zu schaffen. Aufgrund
der Sicherheitslage gibt es jedoch zum Teil große Probleme, Medikamente in die
Kampfzonen zu liefern. Ähnliches gilt für Ortschaften, die sich unter der
Kontrolle der separatistischen bewaffneten Gruppen befinden.
Seit März 2014 hat die Bundesregierung Humanitäre Hilfe für die Ukraine in
Höhe von insgesamt 3,5 Mio. Euro zugesagt. Diese Gelder sollen vor allem den
Menschen in besonders betroffenen Gebieten in der Ostukraine, unter anderem
in Slowjansk und Kramatorsk, sowie den Binnenflüchtlingen zu Gute kommen.
Das Auswärtige Amt arbeitet dabei mit dem Deutschen Roten Kreuz und seiner
Partnerorganisation, dem Ukrainischen Roten Kreuz, sowie dem UNHCR und
dem OCHA zusammen.
19. Welche Information hat die Bundesregierung über die Versorgungslage
der Bevölkerung in den ostukrainischen Städten mit Lebensmitteln,
Trinkwasser und Strom?
Die Grundversorgung mit Lebensmitteln ist derzeit prinzipiell noch gegeben. In
umkämpften Gebieten kommt es jedoch immer wieder zu vorübergehenden
Versorgungsengpässen. Aufgrund der andauernden Kampfhandlungen kommt es
auch sporadisch und lokal zu Unterbrechungen bei der Strom- und
Wasserversorgung. Die örtlichen Versorgungsunternehmen arbeiten mit Hochdruck an der
Wiederherstellung der Versorgung, soweit dies aufgrund der Sicherheitslage
möglich ist.
Aus den unter Kontrolle der ukrainischen Regierung befindlichen
ostukrainischen Städten sind keine Probleme bei der Versorgung der Bevölkerung mit
Lebensmitteln, Trinkwasser und Strom bekannt. Nach der Rückeroberung von
besetzten Städten, wie z. B. Slowjansk, sind die ukrainischen Behörden und
Hilfsorganisationen intensiv darum bemüht, die Versorgungslage der
Bevölkerung möglichst rasch wieder zu normalisieren.
Drucksache 18/2375 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Gegenüber welchen Staaten bestehen weitgehendere EU-
Handelssanktionen als gegenüber der Krim, und inwiefern und ggf. warum befürwortete
die Bundesregierung schärfere Handelssanktionen als gegenüber dem Iran
und Syrien?
Der Europäische Rat hat am 20./21. März 2014 und erneut am 16. Juli 2014 die
völkerrechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische
Föderation verurteilt, und im Einklang mit der aktiven
Nichtanerkennungspolitik der EU gegenüber dieser Annexion die Europäische Kommission beauftragt,
rasch umzusetzende restriktive Maßnahmen wirtschaftlicher, handelsbezogener
und finanzieller Art in Bezug auf die Krim vorzuschlagen. Ferner hat der
Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 16. Juli 2014 seine Erwartung
geäußert, dass die internationalen Finanzierungsinstitutionen von der
Finanzierung sämtlicher Projekte absehen, die explizit oder implizit die rechtswidrige
Annexion der Krim und von Sewastopol anerkennen. Die restriktiven
Maßnahmen der EU sind folglich Teil eines umfassenderen Pakets an Maßnahmen mit
dem Ziel der Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit und des Erhalts
der Souveränität der Ukraine.
Vonseiten der Europäischen Union bestehen derzeit umfangreiche
sektorspezifische Handelssanktionen gegenüber dem Iran und Syrien. Ferner hat die EU
umfassende Sanktionen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea
verhängt.
Die Sanktionen zielen, gepaart mit Verhandlungsbereitschaft, darauf ab, auf den
Weg zu einer politischen Lösung zurückzufinden. Sie sind daher
länderspezifisch.
21. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die humanitären
Konsequenzen des Artillerieangriffs der ukrainischen Armee auf zwei
Pumpstationen des Trinkwasser führenden Seversky-Donezk-Donbass-
Kanals, bei dem zwei Arbeiter der Wasserwirtschaft getötet wurden (www.
faz.net/aktuell/politik/ausland/kaempfe-in-der-ostukraine-hunderttausende-
menschen-ohne-wasser-12974108.html)?
a) Ist die Trinkwasserversorgung für die Einwohner im Oblast Donezk
nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert?
b) Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko der Entwicklung von
Epidemien (wie bereits vor zwei Jahren geschehen) durch die
flächendeckende Kontamination von Trinkwasser ein?
c) Wie ist der Stand der Reparaturen, die die ukrainische Regierung am
10. Juni 2014 zusagte?
d) Für wie vertrauenswürdig hält die Bundesregierung diese Zusage,
wenn die ukrainische Seite es ablehnt, Verhandlungen mit den
Rebellen aufzunehmen, die den Ort Semenowka besetzt halten, in dem die
Pumpstationen liegen?
Die Fragen 21a bis 21d werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse, dass die
ukrainische Armee einen Artillerieangriff auf zwei Pumpstationen des Trinkwasser
führenden Seversky-Donezk-Donbass-Kanals geführt hat, bei dem zwei
Arbeiter der Wasserwirtschaft getötet wurden.
Seit dem 6. Juni 2014 bricht im Norden des Oblast Donezk aufgrund der
Kampfhandlungen die Wasser- und Stromversorgung in mehreren Städten periodisch
zusammen. Aufgrund der stark angespannten Sicherheitslage können die
benötigten Reparaturarbeiten nur stark eingeschränkt durchgeführt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2375Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
22. Hat sich die Bundesrepublik Deutschland sofort nach Bekanntwerden des
Angriffs auf die Pumpstationen an die Kiewer Regierung gewandt und
deutlich gemacht, dass mögliche Angriffe auf die Trinkwasserversorgung
der Bevölkerung eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung
darstellen und in einem bewaffneten Konflikt das Kriegsvölkerrecht
verletzen?
a) Wenn ja, wann ist das geschehen?
b) Wenn nein, warum ist das unterblieben?
Es wird auf die Antwort auf Frage 21 verwiesen.
23. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Frage der
Authentizität einer mutmaßlichen Verfassung der selbsterklärten
„Volksrepublik Donezk“ (
https://linksunten.indymedia.org/de/node/114522), die
auch als False-flag-Aktion bewertet wird?
Die Bundesregierung erkennt die selbsterklärte „Volksrepublik Donezk“ nicht
an und sieht keinen Anlass, die Authentizität von im Internet veröffentlichten
mutmaßlichen „Verfassungen“ zu überprüfen.
24. Welche Erkenntnisse hat sie über klerikale, homophobe oder
großrussische Kräfte in den selbsterklärten „Volksrepubliken“ und ihre politischen
Kräfteverhältnisse?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
25. An welchen Tagen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bewaffnete
Auseinandersetzungen in Mariupol, welche Information hat die
Bundesregierung zu Toten und Verletzten dieser Kämpfe, und wie viele Zivilisten
starben bzw. wurden dabei verletzt?
Seit Beginn der Kampfhandlungen im April 2014 fanden in Mariupol wiederholt
bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Zwischen dem 9. und 13. Mai 2014
kam es zu größeren Kämpfen, als ukrainische Sicherheitskräfte gegen
bewaffnete Regierungsgegner vorgingen. Offiziellen ukrainischen Angaben zufolge
wurden 21 Menschen getötet. Weitergehende gesicherte Angaben zu den Toten
und Todesumständen liegen der Bundesregierung nicht vor.
26. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Zahl von Toten
und Verletzten durch einen Luftangriff auf ein Gebäude der
Gebietsverwaltung Lugansk am 2. Juni 2014 (
http://de.ria.ru/security_and_military/
20140603/268670298.html, bitte aufschlüsseln, ob es sich bei den Opfern
um Zivilisten handelt)?
Die OSZE-Beobachtermission in der Ukraine (OSZE-SMM) qualifiziert den
Vorfall als Luftangriff, im Gegensatz zu Darstellungen der ukrainischen
Regierung, die von falscher Handhabung einer Ein-Mann-Boden-Luftrakete durch
separatistische Kräfte ausgeht. Zu Toten bzw. Verletzten gibt es widersprüchliche,
nicht überprüfbare Angaben.
Drucksache 18/2375 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Welche weiteren militärischen Angriffe auf zivile Gebäude (bspw.
Wohngebiete) bzw. zivile Infrastruktur in Lugansk sind der Bundesregierung
bekannt?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von verschiedenen Meldungen zu
militärischen Angriffen auf zivile Gebäude und Infrastruktur. Zu den Verantwortlichen
liegen jedoch keine eindeutigen Informationen vor.
28. Welche Informationen hat die Bundesregierung über „Filtrationspunkte“,
wie sie der Verteidigungsminister der Ukraine, Mychajlo Kowal,
gegenüber Medien ankündigte (
www.youtube.com/watch?v=9IZLotoo5mA)?
a) Welche Funktion haben diese „Filtrationspunkte“ nach Kenntnis der
Bundesregierung?
b) Nach welchen Kriterien sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
Menschen an diesen Punkten „gefiltert“ werden, und was soll mit den
„gefilterten“ Personen passieren?
c) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der zu
erwartenden „ausgefilterten“ Personen und darüber, wo diese ggf. in
Gewahrsam genommen werden sollen, beziehungsweise inwiefern hat sie
versucht, darüber Informationen der ukrainischen Regierung zu
erhalten?
Die Fragen 28a bis 28c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der ukrainischen Behörden sollen die sogenannten
Filtrationspunkte der Zivilbevölkerung das Verlassen der Ost-Ukraine ermöglichen und
gleichzeitig das Einsickern von Separatisten in das Landesinnere erschweren.
Bei den „Filtrationspunkten“ handelt es sich um Kontrollposten, die durch
ukrainische Sicherheitskräfte betrieben werden. An diesen Punkten werden
Personalien sowie mitgeführtes Gepäck kontrolliert.
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz privater
Söldnerarmeen durch einzelne, ökonomisch mächtige Personen in der
Ukraine, wie es beispielsweise über den Gouverneur von Dnipropetrovsk,
Igor Kolomoisky, berichtet wurde (
www.heise.de/tp/artikel/42/42062/1.
html)?
a) Unterliegen derartige Strukturen nach Ansicht der Bundesregierung
dem Abrüstungsgebot des Genfer Friedensfahrplans vom 17. April
2014?
b) Wenn ja, wurde die Kiewer Regierung von der Bundesregierung zur
Auflösung dieser Strukturen gemäß der Beschlusslage des Genfer
Agreements aufgefordert?
Wenn ja, wann geschah das?
c) Wenn nein, warum wurde dies nicht gefordert?
Die Fragen 29a bis 29c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Angaben zu diesem Punkt können aus Gründen des Staatswohls nicht in offener
Form gemacht werden. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags aus § 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betref-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2375fend solcher Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den
Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung Nachteile zur Folge haben.
Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem
VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage
beigefügt.*
30. Stehen die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung weiterhin zu ihrer
Forderung, dass betreffend die Todesschüsse auf dem Maidan vom 19./
20. Februar dieses Jahres „eine umfassende und transparente, unter
Einbeziehung internationaler Institutionen erfolgende, Aufklärung“ erfolgen
muss (Staatsminister Michael Roth in seiner Antwort auf die Schriftliche
Frage 32 der Abgeordneten Dr. Sahra Wagenknecht auf
Bundestagsdrucksache 18/815), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht
sie aus den bisherigen Ermittlungen und der daran geäußerten Kritik (vgl.
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2014/0410/maidan.php5), auch im
Verhältnis zu den ukrainischen Verpflichtungen aus der EMRK?
Die Bundesregierung steht nach wie vor zu ihrer Forderung nach einer
umfassenden und transparenten, unter Einbeziehung internationaler Institutionen
erfolgenden Aufklärung und setzt sich dafür entsprechend mit Nachdruck bei ihren
ukrainischen Gesprächspartnern ein.
31. Hat die Bundesregierung inzwischen Informationen über die mutmaßliche
Urheberschaft des Massakers im Gewerkschaftshaus in Odessa am 2. Mai
2014?
Die Untersuchungen zu den Ereignissen am 2. Mai 2014 in Odessa dauern noch
an. Zur mutmaßlichen Urheberschaft kann die Bundesregierung sich noch kein
Urteil bilden.
32. Haben die ukrainischen Behörden nach Informationen der
Bundesregierung Ermittlungen eingeleitet, um das Massaker vom 2. Mai 2014 in
Odessa aufzuklären?
a) Wie ist der Stand dieses Verfahrens?
b) Wie viel Vertrauen setzt die Bundesregierung in die ermittelnden
Behörden?
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den
bisherigen Ermittlungen, auch im Verhältnis zu den ukrainischen
Verpflichtungen aus der EMRK?
Die Fragen 32a bis 32c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die ukrainischen Behörden haben umgehend Ermittlungen eingeleitet, um die
Todesfälle in Odessa aufzuklären, zuständig ist eine gemeinsame
Untersuchungsgruppe des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes SBU und des Innen-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 18/2375 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeministeriums, welche ca. 200 Mitarbeiter umfasst. Die israelische Botschaft
wurde gebeten, israelische Experten für die Ermittlungen zur Verfügung zu
stellen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Am 13. Mai 2014 wurde
eine parlamentarische Ad-hoc-Kommission unter der Leitung des ehemaligen
Abgeordneten der Partei der Regionen (PdR) Kisse (jetzt fraktionslos)
gegründet. Sie hat noch keine Ergebnisse vorgelegt.
Die Bundesregierung beobachtet das Ermittlungsverfahren aufmerksam. Es
besteht derzeit kein Anlass, den Wunsch der Behörden nach Aufklärung der
Ereignisse in Zweifel zu ziehen.
33. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung das Massaker an etwa
50 Zivilisten am 2. Mai 2014 in Odessa und die dafür Verantwortlichen
verurteilt, und wann und in welcher Form verurteilte die Bundesregierung
die Verantwortlichen für den Abschuss eines ukrainischen
Militärflugzeuges Mitte Juni 2014, bei dem 49 Soldaten ums Leben kamen?
Aus welchem Grund wurde der für die Opfer von Odessa vorgesehene
Kranz des Bundesministers des Auswärtigen bei dessen Odessa-Besuch am
13. Mai 2014 nicht niedergelegt (
www.spiegel.de/politik/ausland/
ukrainesteinmeier-trifft-jazenjuk-und-legt-kranz-in-odessa-nieder-a-969101.html)?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, verurteilte
in einer Pressemitteilung am 3. Mai 2014 die Gewalt in Odessa und auch in
anderen Städten im Osten und Süden der Ukraine auf das schärfste. Um der Opfer
zu gedenken, ist der Bundesminister des Auswärtigen am 13. Mai 2014 nach
Odessa gereist. Die Vorfälle waren dort zentrales Thema seiner Gespräche,
wenn auch die konkrete Sicherheitslage am Gewerkschaftshaus in Odessa zum
Zeitpunkt der geplanten Kranzniederlegung diese dann nicht ermöglichte.
Der Bundesminister des Auswärtigen äußerte am 14. Juni 2014 in einer
Presseerklärung seine Bestürzung über den Absturz des Militärflugzeugs bei Luhansk
und forderte, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
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