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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zur Politik der Bundesregierung im Syrien-Konflikt

Situation in den von der Opposition kontrollierten und in den kurdischen selbstverwalteten Gebieten Syriens, Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte, deutsche Position, Abweichung vom Prinzip der Nichteinmischung, &quot;Freie Syrische Armee&quot; (FSA), Krisenbewältigung, mögliche Folgekonferenz zu den Genf-II-Friedensverhandlungen, Unterbindung von Waffenlieferungen an die syrischen Konfliktparteien, lokale Waffenstillstandsvereinbarungen, humanitäre Hilfe, &quot;Syria Recovery Trust Fund&quot; (SRTF), Sanktionspolitik gegenüber Syrien, Lage syrischer Flüchtlinge, &quot;Flüchtlingskontingente&quot;<br /> (insgesamt 104 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.09.2014

Aktualisiert

27.04.2023

BT18/213204.06.2014

Zur Politik der Bundesregierung im Syrien-Konflikt

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2132 18. Wahlperiode 04.06.2014Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE. Zur Politik der Bundesregierung im Syrien-Konflikt Aus Syrien, in dem seit über drei Jahren ein blutiger Bürgerkrieg tobt, dem bereits weit über 150 000 Menschen zum Opfer gefallen sind und vor dem sechs Millionen Menschen flüchten mussten, sind sehr unterschiedliche Signale zu vernehmen. Einerseits intensiviert sich der bewaffnete Konflikt, andererseits breitet sich die Sehnsucht nach Frieden in der gesamten syrischen Bevölkerung aus. An vielen Orten finden Friedensgespräche statt. In der symbolträchtigen Stadt Homs haben Regierung und bewaffnete Opposition ein für die weitere Entwicklung des syrischen Bürgerkriegs entscheidendes Abkommen vereinbart. Es sieht vor, dass die Aufständischen die Kämpfe in der Stadt Homs beenden und ihnen im Gegenzug freies Geleit zugesichert wird. Dieses Abkommen markiert möglicherweise einen militärischen Wendepunkt, der den Weg für Verhandlungen ebnen kann. Nach drei Jahren Bürgerkrieg ist klar, dass es keine militärische Lösung für den Syrien-Konflikt geben wird. Deshalb sind direkte Verhandlungen zwischen Regierung und Aufständischen absolut notwendig und müssen von der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden. Jeder Tag, den dieser Konflikt anhält, bedeutet neuerliches Leid für die Zivilbevölkerung, insbesondere für die Millionen von Flüchtlingen. Über neun Millionen Syrerinnen und Syrer sind inzwischen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Genf-II-Verhandlungen haben keinen Durchbruch für eine umfassende Lösung des syrischen Bürgerkriegs erbracht. Noch ist nicht erkennbar, ob es in absehbarer Zeit zu Folgeverhandlungen zwischen Regierung und aufständischer Opposition kommen wird. Die syrische Regierung hat für den 3. Juni 2014 Präsidentschaftswahlen anberaumt. Die Wahlen, obwohl unter der Kriegssituation ein geregelter Ablauf kaum vorstellbar ist, könnten ein Stimmungsbarometer sein, inwieweit Bashar al-Assad getragen wird. Die internationale Gemeinschaft soll alles ihr Mögliche tun, um den Dialog zwischen den Kriegsparteien zu befördern und Chancen für eine politische Konfliktregulierung auszuloten. Nur so kann das erklärte Ziel der Bundesregierung, eine Regierung der Nationalen Einheit unter Beteiligung der Oppositionsparteien und -gruppen zu etablieren, verwirklicht werden. In Syrien gibt es durchaus auch Lichtblicke. So sind an 50 Orten Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Regierung und Opposition vereinbart worden. Das ist ein wichtiges Ergebnis, das der Unterstützung bedarf, weil es dazu beiträgt, die humanitäre Lage der Menschen zu verbessern. Diese Waffenstillstände zu gefährden und/oder zu delegitimieren, ist alles andere als zielführend. Wo Waffenstillstandsvereinbarungen erzielt wurden, konnte die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung wieder aufgenommen werden. Die Ankündigung der Drucksache 18/2132 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUSA, die bewaffnete Opposition mit schweren panzerbrechenden Waffen auszustatten, gefährdet allerdings diesen Prozess und verschlimmert die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung. Wenn die US-Administration die Übergabe dieser Panzerabwehrsysteme an die syrischen Oppositionsgruppierungen genehmigt haben sollte, so widerspräche dies ihren Erklärungen, an einer politischen Lösung in Syrien festzuhalten und sich an einer Deeskalation beteiligen zu wollen. Eine weitere positiv hervorzuhebende Entwicklung stellt die kurdische Selbstverwaltung in Nord-Syrien dar. Die Kurdinnen und Kurden haben eine Form der Selbstverwaltungsdemokratie etabliert, die für das multiethnische und multireligiöse Gesamt-Syrien beispielgebend sein könnte. Aber die kurdische Selbstverwaltung ist gefährdet. Sie wird von der Türkei, islamistischen Gruppen und der „Freien Syrischen Armee“ bekämpft. Von der Regierung Bashar al-Assads werden die kurdischen Gebiete derzeit nicht angegriffen (Weltspiegel, 29. September 2013). Über die kurdischen Gebiete Nord-Syriens wurde von der türkischen Regierung eine Blockade verhängt, die nur sporadisch gelockert wird. Auch die Bundesregierung setzt sich bei ihrem türkischen Partner nicht konsequent für eine Aufhebung der Blockade ein. Dies ist aber die Voraussetzung für eine Verbesserung der humanitären Lage der kurdischen Bevölkerung Nord-Syriens. Zivilgesellschaftliche Organisationen, wie das „Center for Civil Society and Democracy in Syria“, halten die Ausbreitung lokaler Waffenstillstände für den erfolgversprechendsten Weg, um Frieden in Syrien zu erreichen, da aufbauend darauf eine solide nationale Übereinkunft zwischen Regierung und Aufständischen erzielt werden könne. Dass im Westen kaum jemand Unterstützung dafür äußert, wird ausdrücklich bedauert (http://politicsofpoverty.oxfamamerica.org/ 2014). Der überwiegende Teil der Pro-Reform-Kräfte in Syrien, darunter zivilgesellschaftliche Organisationen und Parteien, vertreten einen ähnlichen Ansatz. Eine der größeren zivilgesellschaftlichen Organisationen ist das „National Coordination Committee for Democratic Change“, das einen nationalen Dialog mit der syrischen Regierung führt, um den syrischen Staat zu demokratisieren und zu verändern. Am nationalen Dialog nehmen auch zahlreiche politische Organisationen und Parteien teil, darunter der kurdische Nationalrat, syrische Sozialisten, internationale Sozialisten, marxistische und kommunistische Parteien sowie Friedens- und Frauenorganisationen. Die Regierung und die zivilgesellschaftliche Opposition Syriens haben nach einem dreijährigen Dialog eine Prinzipienerklärung verabschiedet, die besagt, dass ein zukünftiger syrischer Staat auf pluralistischen, demokratischen und säkularen Prinzipien aufbauen soll. Das ist, gerade vor dem Hintergrund, dass die aufständische syrische Opposition die von den zivilgesellschaftlichen Organisationen formulierten Prinzipien in Genf und in allen darauffolgenden Treffen zurückgewiesen hat, hervorzuheben (http:// nscb.me/2014/01/27/syrias-so-called-opposition-reject). In jüngster Zeit haben die syrischen Aufständischen ihren Kurs der Ablehnung einer politischen Lösung des Konfliktes intensiviert. Statt auf Dialog setzt die bewaffnete Opposition offensichtlich auf eine Verschärfung des Bürgerkriegs, der weiter unzähligen Syrerinnen und Syrern das Leben kosten wird. Die mangelnde Dialogbereitschaft der aufständischen oppositionellen Gruppierungen hat wiederum der Regierung eine Steilvorlage geboten, ihre militärische Offensive zu verschärfen. Diese kostet viele zivile Opfer, verursacht insbesondere durch das barrellbombing. In jüngster Zeit zeigen sich aber auch Risse im Gefüge der gewaltsamen Opposition auf. So fordert der ehemalige Präsident der nationalen Koalition Mouaz Al-Khatib direkte Gespräche mit der syrischen Regierung. „Wir sollten nicht auf internationale Konferenzen warten, die den Syrern die Zeit stehlen und das Blutvergießen verlängern“ (Al-Monitor, 3. Juni 20014). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2132Ein Bericht des Dänischen Instituts für Internationale Studien aus dem Jahr 2012 skizziert, dass die von der EU, den USA und der Arabischen Liga gegen Syrien verhängten Sanktionen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für den syrischen Staat und die Regierung mit sich gebracht haben (www.irinnews.org/ report/97335/sanctions-hit-humanitarian-aid-to-syria). Darüber hinaus haben Effekte zweiter Ordnung, wie die erhöhte Inflation, höhere Treibstoff- und Lebensmittelpreise, Importschwierigkeiten, die dadurch bedingte höhere Arbeitslosigkeit, das sinkende Lohnniveau und der Rückgang der Kaufkraft, einschließlich des Zugangs zu Nahrungsmitteln, die sozioökonomischen Kosten erhöht und die bereits bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten verschärft, die sich vor allem auf die unteren sozialen Schichten der Bevölkerung auswirken, so der Bericht. Syrische Fabriken haben Schwierigkeiten, Rohstoffe und Ersatzteile zu importieren. Die Lebensmittelproduktion geht zurück. Dies alles hat dazu geführt, dass die Sanktionspolitik sich vor allem gegen die Zivilbevölkerung wendet. Selbstverständlich muss es zu einem Stopp aller Waffenlieferungen – sowohl aus dem Westen und aus den Golfmonarchien als auch aus Russland – nach Syrien kommen und sicherlich muss auch der Kontrollmechanismus für Dual- Use-Komponenten, d. h. jene Teile, die auch militärisch verwendbar sind, in Syrien streng angewendet und sogar deutlich verschärft werden. Aber die allgemeine Blockade über die syrische Industrie muss aufgehoben werden. Wegen der zunehmenden Kritik an der Sanktionspolitik und ihren negativen Folgen für die Zivilbevölkerung lockerte die EU im Jahr 2013 die gegen Syrien verhängten Sanktionen. Dabei handelte es sich nach Auffassung kritischer Stimmen aber letztlich um eine Mogelpackung. Denn die Sanktionslockerung betraf lediglich die von der Opposition kontrollierten Gebiete. Der größte Teil der syrischen Bevölkerung bleibt also demnach weiterhin unterversorgt. Die EU hat nach Auffassung der Fragesteller ihre Parteilichkeit im Syrien-Konflikt damit überdeutlich gemacht: die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte durfte Öl verkaufen und Ersatzteile für die Ölindustrie einkaufen, damit ihre Kriegsmaschinerie mit Benzin versorgt werden kann, der Regierungsseite blieb dies weiterhin verwehrt. Vor allem aber hat die EU mit dieser Politik dafür gesorgt, dass Menschen, die in von der Opposition kontrollierten Gebieten leben, versorgt werden, die anderen hingegen nicht (www.deutschlandradio.de/eu-lockert-embargo-syrische-opposition-darf- oelausfuehren. 331.de.html?dram:article_id=253178). Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des „Syria Recovery Trust Fund“ mit nicht unerheblichen Mitteln die Bemühungen der syrischen Opposition, Verwaltungsstrukturen in den von ihr kontrollierten Gebieten aufzubauen. Alle Hilfsgelder, die über den „Syria Recovery Trust Fund“ gewährt werden, werden in Absprache mit der von zahlreichen westlichen Staaten etablierten Freundesgruppe Syriens von den syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte kanalisiert. Die Nationale Koalition ist von einigen westlichen Staaten als einzige legitime Vertretung des syrischen Volks anerkannt worden, „um vor den Augen der Bevölkerung in den von der bewaffneten Opposition kontrollierten Gebieten die Bedeutung der Nationalen Koalition aufzuwerten und ihr Legitimität in der Bevölkerung zu verschaffen“ (aus dem Protokoll des Internal Grant Committee Meeting, 12. Juni 2013, Ministry of Foreign Affairs Denmark). Aus dem Protokoll vom Internal Grant Committee Meeting, vom 12. Juni 2013 geht allerdings auch hervor, dass der Westen die Maßgabe gesetzt hat, dass in diesen von der Opposition kontrollierten Gebieten die Prinzipien der Nichtdiskriminierung anderer religiöser Strömungen, der Multiethnizität und der Säkularität beim Aufbau von Strukturen und der Vergabe von finanzieller Hilfe an Projekte gelten. Diese Kriterien für die Gestaltung der Beziehung zur Nationalen Koalition der „syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ sind demnach auch für die Bundesregierung bindend. Drucksache 18/2132 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Zustand der „Freien Syrischen Armee“, ihrer militärischen Fähigkeiten und der politischen Durchsetzungskraft der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte? 2. Welchen Einfluss hat nach Auffassung der Bundesregierung die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte über die bewaffneten Formationen der Opposition? 3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem möglichen Einflussverfall der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte über die bewaffneten Formationen der Opposition? 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen von Jürgen Todenhöfer, ehemaliger entwicklungs- und rüstungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, der in einem Gastbeitrag in der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 11. April 2014 schrieb, dass „die vom Westen finanzierte Freie Syrische Armee nur noch in der westlichen Propaganda eine Rolle spiele, und auch die Stiftung Wissenschaft und Politik spricht in ihrer jüngsten Syrien-Studie vom 18. April 2014 von einem extremen Bedeutungsverlust der „Freien Syrischen Armee“ und der Nationalen Koalition? 5. Welche Gebiete in Syrien kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung die „Freie Syrische Armee“? 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der Menschen, die in den von der Opposition kontrollierten Gebieten leben? 7. Wie viel Prozent sind dies von der syrischen Gesamtbevölkerung? 8. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Größe der Gesamtheit der bewaffneten Kräfte der syrischen Opposition („Freie Syrische Armee“, Salafisten, Islamisten und der Al-Qaida) vor (bitte jede Gruppe einzeln auflisten und ihre jeweilige Größe angeben)? 9. Wie groß ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil der „Freien Syrischen Armee“ unter dieser Gesamtzahl der bewaffneten syrischen Opposition? 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am 7. April 2014 in „SPIEGEL ONLINE“ erschienenen Bericht, dass der prominente syrische säkulare Vertreter Michael Kilo und der bisherige Sprecher Luai Safi nach Genf II zugunsten islamistischer Vertreter aus dem Führungsgremium der in der Türkei ansässigen Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte abgewählt worden seien? 11. Welchen Einfluss hat dieser Vorgang nach Einschätzung der Bundesregierung auf eine mögliche Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen zwischen der syrischen Regierung und der aufständischen Opposition? 12. Hat die Bundesregierung die Ausgrenzung säkularer Kräfte aus den Reihen der Nationalen Koalition mit Vertretern der Nationalen Koalition thematisiert und dazu Kritik geäußert? 13. Sofern dies nicht geschehen ist, warum nicht? 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts der zunehmenden islamistischen Dominanz in den Reihen der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte, hinsichtlich der Zusammenarbeit, welche die Gruppe der Freunde Syriens mit der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte vereinbart hat, und inwiefern kann diese Zusammenarbeit nach Einschätzung der Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitergeführt werden? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/213215. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Privilegierung der Nationalen Koalition durch die Gruppe der Freunde Syriens, insbesondere im Rahmen des „Syria Recovery Trust Fund“, durch den Projekte finanziert werden, die exklusiv der Nationalen Koalition zugutekommen, beizubehalten? 16. Kann die Bundesregierung die Authentizität der Aussagen im Protokoll des Internal Grant Commitee Meeting vom 12. Juni 2013, herausgegeben vom Ministry of Foreign Affairs Denmark bestätigen, in dem festgehalten ist, dass die Gewährung erheblicher Finanzmittel an die syrische Opposition damit begründet wird, dass es die erklärte Absicht der Freundesgruppe Syriens war, das Ansehen der Nationalen Koalition in den von der aufständischen Opposition kontrollierten Gebieten zu stärken, um deren politische Führung sicherzustellen? 17. Wenn die Privilegierung der syrischen Nationalen Koalition wie bisher fortgeführt werden soll, wie ist dies mit den im Rahmen des „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF) aufgestellten Kriterien vereinbar, die besagen, dass in den von der Opposition kontrollierten Gebieten die Prinzipien der Nichtdiskriminierung anderer religiöser Strömungen, der Multiethnizität und der Säkularität für den Aufbau von Strukturen und für die Vergabe von finanzieller Hilfe gelten müssen? 18. Welche Kontrollmöglichkeiten hat die Bundesregierung, um zu verifizieren, dass die vom „Syria Recovery Trust Fund“ an die Nationale Koalition übergebenen Gelder tatsächlich Projekten zugutekommen, die den genannten Kriterien entsprechen? 19. Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass Gelder aus dem „Syria Recovery Trust Fund“ nicht für die Anschaffung von Waffen verwendet werden? 20. Welche Gebiete in Syrien stehen nach Kenntnis der Bundesregierung unter der Verwaltung der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (bitte Größe und Bevölkerungszahl angeben)? 21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage in den von der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte verwalteten Gebieten hinsichtlich der zur Finanzierung durch den SRTF einzuhaltenden Kriterien von Multiethnizität, Säkularität und Gender-Demokratie? 22. In welchen von der Opposition kontrollierten Gebieten herrschen nach Kenntnis der Bundesregierung die Prinzipien der Nichtdiskriminierung von Minderheiten, der Multiethnizität, der Gender-Demokratie und der Säkularität vor? 23. Wie viele Mittel sind bisher durch die Geberländer in den „Syria Recovery Trust Fund“ einbezahlt worden (bitte nach Geberland und jeweiliger Höhe der Mittel auflisten)? 24. Wie hoch ist der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an den in den SRTF eingezahlten Summen? 25. Welche konkreten Projekte sind in welchen Regionen bislang aus Mitteln des SRTF gefördert worden? 26. In welcher Höhe sind Mittel bereits in diese Projekte investiert worden? 27. Werden humanitäre zivilgesellschaftliche Projekte in den von den syrischen Kurden selbstverwalteten Gebieten finanziert? 28. Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung, dass keine Projektförderung in den kurdischen selbstverwalteten Regionen stattfindet, obwohl sich die humanitäre Lage in den kurdischen Regionen Nord-Syriens dramatisch zugespitzt hat (www.medico.de/hilfe-fuer-rojawa)? Drucksache 18/2132 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Situation in den kurdischen selbstverwalteten Gebieten Nord-Syriens hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte, der Entwicklung von Demokratie, Multiethnizität, Multireligiosität, Säkularität und der Ausgestaltung von Gender- Demokratie? 30. Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage bzw. auf Grundlage welcher Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beruht die Anerkennung der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte als legitime Vertreterin des syrischen Volkes durch die EU und die Bundesregierung (Erklärung des Auswärtigen Amts vom 11. Juli 2013 „Deutschland unterstützt die Syrische Opposition“)? 31. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die sich Bundesregierung im Falle Syriens dazu entschlossen hat, vom in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Prinzip der Nichteinmischung in die Souveränitätsrechte einer Nation abzuweichen (das zwischenstaatlich geltende Interventionsverbot wurde in einer Reihe von UN-Resolutionen festgehalten, Essential of Peace-Resolution, GV-Res. 290 vom 1. Dezember 1949, Peaceful-and-neighborly-relations-among-States-Resolution, GV-Res. 1236 vom 14. Dezember 1957, Declaration on the Inadmissibility of Intervention in the Domestic Affairs of States and the Protection of Their Independence and Sovereignty, GV-Res. 2131 vom 19. Dezember 1965)? 32. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung von dem völkerrechtlichen Prinzip abgewichen ist, dass Gegenregierungen, die sich im Verlauf eines innerstaatlichen Konfliktes herausbilden, ebenso wie die Bewaffnung und finanzielle Unterstützung einer Partei in einem Bürgerkrieg unzulässig sind? 33. Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, entgegen völkerrechtlicher Bestimmungen die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte, die auch nur einen Teil der breiten syrischen Opposition darstellt, als die legitime Vertretung des syrischen Volkes anzuerkennen? 34. Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, in Syrien eine Bürgerkriegspartei zu unterstützen, während nach Auffassung der Fragesteller z. B. im Falle Bahrains, wo die schiitische Bevölkerungsmehrheit vom sunnitischen Herrscherhaus unterdrückt wird, das Regime sanktionslos bleibt und man es gewähren lässt? Vor dem Hintergrund, dass sich nach Auffassung der Fragesteller gegen Syrien eine Gruppe westlicher Staaten mit den despotischen Regimen der Golf-Staaten verbunden hat, wie erklärt die Bundesregierung dieses widersprüchliche Verhalten? 35. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der Stiftung Wissenschaft und Politik, dass „finanzielle und logistische Hilfeleistungen“ fremder Staaten an eine Bürgerkriegspartei „gegen das Interventionsverbot“ verstoßen? 36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Völkerrechtsanalyse der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), die zu dem Urteil kommt, dass es „Staaten […] grundsätzlich verboten sei, Oppositionsgruppen im bewaffneten Kampf gegen eine amtierende Regierung zu unterstützen“ (Christian Schaller: Der Bürgerkrieg in Syrien, der Giftgas-Einsatz und das Völkerrecht, SWP-Aktuell 54, September 2013, und es weiter heißt „Bereits finanzielle und logistische Hilfeleistungen verstoßen gegen das Interventionsverbot“)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/213237. Wie legitimiert die Bundesregierung die Gewährung finanzieller und wenn auch soweit bekannt nur „softer“, aber dennoch militärischer Unterstützung an die syrische bewaffnete Opposition, die nach Auffassung der Fragesteller unter Verletzung des Gewaltverbots nach Artikel 2 Nummer 4 der UN- Charta, die eine innere Einmischung in einen innerstaatlichen Konflikt verbietet, stattfindet? 38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Präsidentschaftswahlen in Syrien unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zum ersten Mal alternierende Kandidaturen zugelassen waren? 39. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Präsidentschaftswahlen in Syrien im Hinblick auf künftige Friedensgespräche mit der Opposition? 40. Inwieweit wäre die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Erfolg von Bashar al-Assad bei einer nicht manipulierten Wahl eine Aufgabe der starren Haltung der Nationalen Koalition, die immer wieder als Vorbedingung für eine politische Lösung des Syrien-Konflikts den Abgang von Präsident Bashar al-Assad nennt, zur Folge haben müsste? 41. Inwieweit begreift die Bundesregierung eine Wiederwahl von Bashar al- Assad, die ihm mehr Legitimität verschaffen würde, als neue Chance, eine Regierung der Nationalen Einheit unter Teilnahme der Opposition zu schaffen? 42. Welche syrische Vertretung in Deutschland betrachtet die Bundesregierung als offizielle Vertretung Syriens vor dem Hintergrund, dass die Nationale Koalition in Berlin ein Büro unterhält, dem quasi der Status einer diplomatischen Vertretung zugestanden wird, zugleich aber die offizielle syrische Botschaft in Berlin weiter existiert? 43. Falls die syrische Botschaft weiterhin als Interessensvertretung des syrischen Staates in Deutschland gilt, mit welcher Begründung wurde der Botschaft in Berlin untersagt, die Durchführung von Wahlen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland (in der Botschaft) vorzunehmen? 44. Wie bewertet die Bundesregierung nach dem ergebnislosen Ende der Friedenskonferenz Genf II die Möglichkeiten zu einer Wiederaufnahme der Friedensgespräche zwischen der syrischen Regierung und der aufständischen Opposition in Syrien? 45. Welche Initiativen hat die Bundesregierung gegenüber der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte zur Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen ergriffen? 46. Inwieweit bestehen diplomatische Kanäle der Bundesregierung zur syrischen Regierung? Wenn nein, wie will dann die Bundesregierung Einfluss zwecks Wiederaufnahme des Friedensprozesses auf die syrische Regierung ausüben? 47. Inwieweit bestehen Kontakte zwischen deutschen und syrischen Geheimdiensten (ZEIT ONLINE, 27. Mai 2013)? 48. Welche Möglichkeit, im syrischen Bürgerkrieg deeskalierend einzuwirken, sieht die Bundesregierung für sich vor dem Hintergrund, dass Deutschland gute Beziehungen zur aufständischen Opposition in Syrien unterhält und zugleich im Gegensatz z. B. zu Frankreich, Großbritannien oder den USA nach wie vor ein hohes Ansehen bei der syrischen Regierung genießt (www.faz.net, 5. Oktober 2013)? Drucksache 18/2132 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode49. Welche diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen und/ oder plant sie zu ergreifen, um die syrische Regierung und die bewaffnete Opposition zur Wiederaufnahme von Friedensgesprächen zu bewegen? 50. Welche Initiativen hat die Bundesregierung in der Gruppe der Freunde Syriens ergriffen, damit die Wiederaufnahme von Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition möglich wird, und welche Initiativen plant sie noch zu ergreifen? 51. Was waren nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für das Scheiterns von Genf II? 52. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Einflussmöglichkeiten der Nationalen Koalition auf die militärische Führung der Aufständischen innerhalb der Freien Syrischen Armee vor? 53. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Einflussmöglichkeiten der Nationalen Koalition auf die militärische Führung der islamistischen Gruppierungen innerhalb der syrischen bewaffneten Opposition vor? 54. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der syrischen Regierung, die Nationale Koalition sei als Verhandlungspartner untauglich gewesen, da sie weder Einfluss auf die bewaffneten Kräfte noch auf die gewaltfreie zivilgesellschaftliche Opposition habe (Erklärung des syrischen Außenministers Walid al-Mouallem, veröffentlicht in The Syria Times am 31. Januar 2014)? 55. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Genf II auch deshalb erfolglos blieb, weil die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte in den großen Agglomerationszentren in Syrien, in denen die Mehrzahl der syrischen Bevölkerung lebt und die unter Kontrolle der Regierung stehen, wenig Einfluss hat? 56. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass bedeutende Teile der syrischen nicht gewaltsamen Opposition von den Verhandlungen in Genf ausgeschlossen blieben? 57. Wird die Bundesregierung künftig Initiativen ergreifen, damit auf einer möglichen Folgekonferenz von Genf II die zivilgesellschaftlichen Oppositions- und Reformgruppen, die nicht den gewaltsamen Weg beschritten haben, vertreten sein werden? 58. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der mehrfach in deutschen Medien geäußerte Ansicht, dass es ohne Einbeziehung des Irans keinen Frieden in Syrien geben wird (www.sueddeutsche.de, vom 21. Januar 2014)? 59. Hat die Bundesregierung den Vorgang, dass auf Druck der USA der Iran kurzfristig von der Teilnahme an der Konferenz Genf II ausgeladen wurde, kritisiert? 60. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Verhinderung einer weiteren blutigen Zuspitzung des syrischen Bürgerkrieges und der daraus folgenden humanitären Katastrophe jedwede weitere Lieferungen von Waffen an alle Konfliktparteien in Syrien unterbunden werden müssen? 61. Stimmt die Bundesregierung der Forderung von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon zu, der dazu auffordert, alle Waffenexporte nach Syrien einzustellen? 62. Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, im Rahmen der EU im Mai 2013 die Entscheidung mitzutragen, dass das EU-Waffenembargo gegen Syrien nicht verlängert wird (www.zeit.de, vom 28. Mai 2013)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/213263. Welche politische Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die EU und die NATO-Partner Frankreich und Großbritannien die syrischen Rebellen mit schwerem militärischem Gerät bereits unterstützen oder unterstützen wollen (The Wall Street Journal, 13. Juni 2013)? 64. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Waffenlieferungen der USA an die bewaffnete Opposition in Syrien vor (Washington Post vom 27. Januar 2014, Haaretz, Onlineausgabe vom 16. April 2014)? 65. Um welche Art von Waffen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den von den USA an die aufständische Opposition gelieferten Waffen? 66. Welche Auswirkungen werden diese Waffenlieferungen nach Ansicht der Bundesregierung auf die angestrebte Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen haben? 67. Inwieweit widerspricht die Genehmigung der USA, Panzerabwehrkomplexe an die bewaffneten syrischen Regierungsgegner zu liefern, sofern die tatsächlich erteilt wurde, den Erklärungen Washingtons, an einer politischen Regelung in Syrien festhalten zu wollen? 68. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um ihre NATO-Partner USA, Frankreich und Großbritannien von Waffenlieferungen an die syrische Opposition abzubringen? 69. Wird die Bundesregierung sich künftig im Rahmen der NATO gegen weitere Waffenlieferungen der USA oder anderer NATO-Staaten an die Rebellen aussprechen? 70. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach Auffassung der Fragesteller die autokratischen Staaten Saudi-Arabien und Katar mithilfe von Waffen und durch die Entsendung und Unterstützung djihadistischer Kämpfer im syrischen Bürgerkrieg eingreifen? 71. Inwieweit, und wenn ja, wann hat die Bundesregierung im Rahmen der Gruppe der Freunde Syriens von den Regierungen Katars und Saudi- Arabiens die Einstellung sämtlicher destabilisierender Handlungen wie Waffenlieferungen und der Rekrutierung von Djihadisten gefordert? 72. Wenn nicht, welches ist das Motiv der Bundesregierung, sich nicht für den Stopp von Waffenlieferungen durch Katar und Saudi-Arabien einzusetzen? 73. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftig im Rahmen der Gruppe der Freunde Syriens für eine Einstellung aller Waffenlieferungen an Syrien initiativ zu werden? 74. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den lokalen Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen der Regierung der Arabischen Syrischen Republik und örtlichen aufständischen Gruppierungen? 75. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass sich die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung infolge solcher Vereinbarungen verbessert hat? 76. Inwieweit und in welcher Form ist die Bundesregierung bereit, in diesen befriedeten Gebieten humanitäre Hilfe zu leisten und sich am Wiederaufbau der zivilen Infrastruktur zu beteiligen, so dass die erzielten Friedensvereinbarungen stabilisiert werden? 77. Wohin geht die humanitäre Hilfe, die die Bundesregierung in Syrien leistet (bitte genau nach Gebieten und Ortschaften auflisten und angeben, unter wessen Kontrolle die jeweiligen Gebiete und Ortschaften stehen)? Drucksache 18/2132 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode78. Inwiefern leistet die Bundesregierung auch in den von der Regierung kontrollierten Gebieten Syriens humanitäre Hilfe, und inwieweit ist sie bereit, diese in der Zukunft zu leisten? 79. Inwieweit, und wenn ja, in welcher Form, ist die Bundesregierung bisher insbesondere bei ihrem NATO-Partner Türkei für die Aufhebung der Blockade der kurdischen Gebiete Syriens initiativ geworden? 80. Hat die Bundesregierung ihre bisherige Sanktionspolitik gegenüber Syrien evaluiert, und mit welchen Konsequenzen? 81. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanktionen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf die ärmsten Schichten der syrischen Bevölkerung, bisher gehabt? 82. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage des zurückgetretenen UN-Sonderbeauftragten Lakhdar Brahimi, der mehrfach die Lockerung der Sanktionspolitik gegen Syrien gefordert hat, weil sich diese Sanktionspolitik vor allem gegen die Zivilbevölkerung richte (DIE WELT, 19. April 2013)? 83. Welche Produkte werden von Seiten der westlichen Staaten sanktioniert (bitte genau auflisten)? 84. Inwieweit stehen auf der Sanktionsliste auch Ausrüstungsgegenstände für die Konsum- und pharmazeutische Industrie Syriens (bitte genau auflisten)? 85. Wie wird im Kontext der Sanktionen zwischen Dual-Use- Ausrüstungsgegenständen und jenen, die für die zivile Produktion notwendig sind, unterschieden? 86. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein rascher Wiederaufbau der syrischen Pharma-Industrie ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der zusammengebrochenen Gesundheitsfürsorge in Syrien? 87. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, sich rasch am Wiederaufbau der pharmazeutischen Industrie Syriens zu beteiligen? 88. Wenn nein, mit welcher Begründung? 89. Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung der EU, die Sanktionen gegen Syrien insbesondere in Bezug auf den Export von Öl zu lockern, mit dem erklärten Ziel, die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung zu lindern, wobei diese Sanktionslockerungen lediglich diejenigen Regionen betrifft, die von der Opposition kontrolliert werden? Verfolgen die Bundesregierung und die EU damit das Ziel, die Opposition zu stärken? 90. Wie kann die Bundesregierung rechtfertigen, dass lediglich den Menschen in von der Opposition kontrollierten Gebieten diese Lockerungen der Sanktionen zugute kommen sollen, obwohl auch die Menschen in von der Regierung kontrollierten Gebieten dringend humanitärer Hilfe bedürfen? 91. Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Einnahmen des Ölexportes aus von der Opposition kontrollierten Gebieten? 92. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im britischen „The Guardian“ vom 19. Mai 2013 veröffentlichten Informationen, dass die Lockerung der Ölverkaufssanktionen durch die EU vor allem der Al-Qaida und der Al-Nusra-Front zugutekommen, da sich die wichtigsten Ölquellen in von den Djihadisten kontrollierten Gebieten Syriens befinden? 93. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der ebenfalls im „The Guardian“ vom 19. Mai 2013 veröffentlichten Information, dass mit den Öleinnahmen vornehmlich Waffenhandel betrieben werde? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2132 94. Wie gedenkt die Bundesregierung diesen möglichen Missbrauch der Erdöleinnahmen für den Kauf und Verkauf von Waffen durch die aufständische Opposition zu verhindern? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um einer so hervorgerufenen Verschärfung des Krieges und der humanitären Katastrophe vorzubeugen? 95. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zur katastrophalen Lage in den syrischen Flüchtlingslagern im Libanon, der Türkei und in Jordanien – insbesondere zu Kriminalität, illegalem Organhandel, Zwangsprostitution etc. – vor? Wie bewertet die Bundesregierung dahingehende Berichte u. a. vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)? 96. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Informationen zahlreicher Organisationen, insbesondere des UNHCR, dass die Flüchtlingslager als Rekrutierungsfeld zur Anwerbung von Kindersoldaten u. a. durch Islamisten missbraucht werden, die in den Kampf nach Syrien geschickt werden? 97. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten durch Gruppen der syrischen Opposition ergriffen? 98. Welchen Einfluss übt die Bundesregierung aus, um diese Entwicklung zusammen mit internationalen Partnern zu unterbinden? 99. Welche Art von effektivem Schutz für die Flüchtlinge ist nach Ansicht der Bundesregierung nötig, um Zwangsprostitution, illegalen Organhandel, andere kriminelle Machenschaften zum Nachteil der Flüchtlinge und die Rekrutierung von Kindersoldaten zu verhindern? 100. Wie hoch sind die bislang von der Bundesregierung getätigten Ausgaben für humanitäre Hilfe in den Flüchtlingslagern in den Nachbarstaaten Syriens? 101. Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die EU bislang ergriffen, um insbesondere die besonders betroffenen Staaten, wie Jordanien, Libanon, Irak und Türkei, bei der Bewältigung der Herausforderungen, vor die sie die Aufnahme großer Flüchtlingskontingente stellt, zu unterstützen? 102. Wie hoch ist die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die in der EU Schutz gefunden haben? 103. Wie hoch ist die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die Schutz in Deutschland gefunden haben? 104. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Deutschland sein „Flüchtlingskontingent“ bereits ausgeschöpft hat, und plant die Bundesregierung, angesichts der weiter dramatischen Lage in Syrien weitere Flüchtlinge aufzunehmen? Berlin, den 3. Juni 2014 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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