[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2446
18. Wahlperiode 01.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2132 –
Zur Politik der Bundesregierung im Syrien-Konflikt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus Syrien, in dem seit über drei Jahren ein blutiger Bürgerkrieg tobt, dem
bereits weit über 150 000 Menschen zum Opfer gefallen sind und vor dem sechs
Millionen Menschen flüchten mussten, sind sehr unterschiedliche Signale zu
vernehmen. Einerseits intensiviert sich der bewaffnete Konflikt, andererseits
breitet sich die Sehnsucht nach Frieden in der gesamten syrischen Bevölkerung
aus. An vielen Orten finden Friedensgespräche statt. In der symbolträchtigen
Stadt Homs haben Regierung und bewaffnete Opposition ein für die weitere
Entwicklung des syrischen Bürgerkriegs entscheidendes Abkommen vereinbart. Es
sieht vor, dass die Aufständischen die Kämpfe in der Stadt Homs beenden und
ihnen im Gegenzug freies Geleit zugesichert wird. Dieses Abkommen markiert
möglicherweise einen militärischen Wendepunkt, der den Weg für
Verhandlungen ebnen kann. Nach drei Jahren Bürgerkrieg ist klar, dass es keine militärische
Lösung für den Syrien-Konflikt geben wird. Deshalb sind direkte
Verhandlungen zwischen Regierung und Aufständischen absolut notwendig und müssen
von der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden. Jeder Tag, den dieser
Konflikt anhält, bedeutet neuerliches Leid für die Zivilbevölkerung,
insbesondere für die Millionen von Flüchtlingen. Über neun Millionen Syrerinnen und
Syrer sind inzwischen auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Die Genf-II-Verhandlungen haben keinen Durchbruch für eine umfassende
Lösung des syrischen Bürgerkriegs erbracht. Noch ist nicht erkennbar, ob es in
absehbarer Zeit zu Folgeverhandlungen zwischen Regierung und aufständischer
Opposition kommen wird. Die syrische Regierung hat für den 3. Juni 2014
Präsidentschaftswahlen anberaumt. Die Wahlen, obwohl unter der Kriegssituation
ein geregelter Ablauf kaum vorstellbar ist, könnten ein Stimmungsbarometer
sein, inwieweit Bashar al-Assad getragen wird. Die internationale Gemeinschaft
soll alles ihr Mögliche tun, um den Dialog zwischen den Kriegsparteien zu
befördern und Chancen für eine politische Konfliktregulierung auszuloten. Nur so
kann das erklärte Ziel der Bundesregierung, eine Regierung der Nationalen
Einheit unter Beteiligung der Oppositionsparteien und -gruppen zu etablieren,
verwirklicht werden.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. August 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2446 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn Syrien gibt es durchaus auch Lichtblicke. So sind an 50 Orten
Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Regierung und Opposition vereinbart worden.
Das ist ein wichtiges Ergebnis, das der Unterstützung bedarf, weil es dazu
beiträgt, die humanitäre Lage der Menschen zu verbessern. Diese
Waffenstillstände zu gefährden und/oder zu delegitimieren, ist alles andere als zielführend.
Wo Waffenstillstandsvereinbarungen erzielt wurden, konnte die humanitäre
Versorgung der Zivilbevölkerung wieder aufgenommen werden. Die
Ankündigung der USA, die bewaffnete Opposition mit schweren panzerbrechenden
Waffen auszustatten, gefährdet allerdings diesen Prozess und verschlimmert die
humanitäre Lage der Zivilbevölkerung. Wenn die US-Administration die
Übergabe dieser Panzerabwehrsysteme an die syrischen Oppositionsgruppierungen
genehmigt haben sollte, so widerspräche dies ihren Erklärungen, an einer
politischen Lösung in Syrien festzuhalten und sich an einer Deeskalation beteiligen
zu wollen.
Eine weitere positiv hervorzuhebende Entwicklung stellt die kurdische
Selbstverwaltung in Nord-Syrien dar. Die Kurdinnen und Kurden haben eine Form der
Selbstverwaltungsdemokratie etabliert, die für das multiethnische und
multireligiöse Gesamt-Syrien beispielgebend sein könnte. Aber die kurdische
Selbstverwaltung ist gefährdet. Sie wird von der Türkei, islamistischen Gruppen und
der „Freien Syrischen Armee“ bekämpft. Von der Regierung Bashar al-Assads
werden die kurdischen Gebiete derzeit nicht angegriffen (Weltspiegel, 29.
September 2013). Über die kurdischen Gebiete Nord-Syriens wurde von der
türkischen Regierung eine Blockade verhängt, die nur sporadisch gelockert wird.
Auch die Bundesregierung setzt sich bei ihrem türkischen Partner nicht
konsequent für eine Aufhebung der Blockade ein. Dies ist aber die Voraussetzung für
eine Verbesserung der humanitären Lage der kurdischen Bevölkerung Nord-
Syriens.
Zivilgesellschaftliche Organisationen, wie das „Center for Civil Society and
Democracy in Syria“, halten die Ausbreitung lokaler Waffenstillstände für den
erfolgversprechendsten Weg, um Frieden in Syrien zu erreichen, da aufbauend
darauf eine solide nationale Übereinkunft zwischen Regierung und
Aufständischen erzielt werden könne. Dass im Westen kaum jemand Unterstützung dafür
äußert, wird ausdrücklich bedauert (
http://politicsofpoverty.oxfamamerica.org/
2014).
Der überwiegende Teil der Pro-Reform-Kräfte in Syrien, darunter
zivilgesellschaftliche Organisationen und Parteien, vertreten einen ähnlichen Ansatz. Eine
der größeren zivilgesellschaftlichen Organisationen ist das „National
Coordination Committee for Democratic Change“, das einen nationalen Dialog mit der
syrischen Regierung führt, um den syrischen Staat zu demokratisieren und zu
verändern. Am nationalen Dialog nehmen auch zahlreiche politische
Organisationen und Parteien teil, darunter der kurdische Nationalrat, syrische Sozialisten,
internationale Sozialisten, marxistische und kommunistische Parteien sowie
Friedens- und Frauenorganisationen. Die Regierung und die
zivilgesellschaftliche Opposition Syriens haben nach einem dreijährigen Dialog eine
Prinzipienerklärung verabschiedet, die besagt, dass ein zukünftiger syrischer Staat auf
pluralistischen, demokratischen und säkularen Prinzipien aufbauen soll. Das ist,
gerade vor dem Hintergrund, dass die aufständische syrische Opposition die
von den zivilgesellschaftlichen Organisationen formulierten Prinzipien in Genf
und in allen darauffolgenden Treffen zurückgewiesen hat, hervorzuheben
(
http://nscb.me/2014/01/27/syrias-so-called-opposition-reject). In jüngster Zeit
haben die syrischen Aufständischen ihren Kurs der Ablehnung einer politischen
Lösung des Konfliktes intensiviert. Statt auf Dialog setzt die bewaffnete
Opposition offensichtlich auf eine Verschärfung des Bürgerkriegs, der weiter
unzähligen Syrerinnen und Syrern das Leben kosten wird. Die mangelnde
Dialogbereitschaft der aufständischen oppositionellen Gruppierungen hat wiederum der
Regierung eine Steilvorlage geboten, ihre militärische Offensive zu
verschärfen. Diese kostet viele zivile Opfer, verursacht insbesondere durch das
barrellbombing. In jüngster Zeit zeigen sich aber auch Risse im Gefüge der
gewaltsamen Opposition auf. So fordert der ehemalige Präsident der nationalen
Koalition Mouaz Al-Khatib direkte Gespräche mit der syrischen Regierung. „Wir
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2446sollten nicht auf internationale Konferenzen warten, die den Syrern die Zeit
stehlen und das Blutvergießen verlängern“ (Al-Monitor, 3. Juni 20014).
Ein Bericht des Dänischen Instituts für Internationale Studien aus dem Jahr
2012 skizziert, dass die von der EU, den USA und der Arabischen Liga gegen
Syrien verhängten Sanktionen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für den
syrischen Staat und die Regierung mit sich gebracht haben (
www.irinnews.org/
report/97335/sanctions-hit-humanitarian-aid-to-syria). Darüber hinaus haben
Effekte zweiter Ordnung, wie die erhöhte Inflation, höhere Treibstoff- und
Lebensmittelpreise, Importschwierigkeiten, die dadurch bedingte höhere
Arbeitslosigkeit, das sinkende Lohnniveau und der Rückgang der Kaufkraft,
einschließlich des Zugangs zu Nahrungsmitteln, die sozioökonomischen Kosten
erhöht und die bereits bestehenden wirtschaftlichen und sozialen
Schwierigkeiten verschärft, die sich vor allem auf die unteren sozialen Schichten der
Bevölkerung auswirken, so der Bericht.
Syrische Fabriken haben Schwierigkeiten, Rohstoffe und Ersatzteile zu
importieren. Die Lebensmittelproduktion geht zurück. Dies alles hat dazu geführt,
dass die Sanktionspolitik sich vor allem gegen die Zivilbevölkerung wendet.
Selbstverständlich muss es zu einem Stopp aller Waffenlieferungen – sowohl
aus dem Westen und aus den Golfmonarchien als auch aus Russland – nach
Syrien kommen und sicherlich muss auch der Kontrollmechanismus für Dual-
Use-Komponenten, d. h. jene Teile, die auch militärisch verwendbar sind, in
Syrien streng angewendet und sogar deutlich verschärft werden. Aber die
allgemeine Blockade über die syrische Industrie muss aufgehoben werden.
Wegen der zunehmenden Kritik an der Sanktionspolitik und ihren negativen
Folgen für die Zivilbevölkerung lockerte die EU im Jahr 2013 die gegen Syrien
verhängten Sanktionen. Dabei handelte es sich nach Auffassung kritischer
Stimmen aber letztlich um eine Mogelpackung. Denn die Sanktionslockerung betraf
lediglich die von der Opposition kontrollierten Gebiete. Der größte Teil der
syrischen Bevölkerung bleibt also demnach weiterhin unterversorgt. Die EU hat
nach Auffassung der Fragesteller ihre Parteilichkeit im Syrien-Konflikt damit
überdeutlich gemacht: die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte durfte Öl verkaufen und Ersatzteile für die Ölindustrie
einkaufen, damit ihre Kriegsmaschinerie mit Benzin versorgt werden kann, der
Regierungsseite blieb dies weiterhin verwehrt. Vor allem aber hat die EU mit
dieser Politik dafür gesorgt, dass Menschen, die in von der Opposition
kontrollierten Gebieten leben, versorgt werden, die anderen hingegen nicht
(
www.deutschlandradio.de/eu-lockert-embargo-syrische-opposition-darf-oel-
ausfuehren.331.de.html?dram:article_id=253178).
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des „Syria Recovery Trust Fund“
mit nicht unerheblichen Mitteln die Bemühungen der syrischen Opposition,
Verwaltungsstrukturen in den von ihr kontrollierten Gebieten aufzubauen. Alle
Hilfsgelder, die über den „Syria Recovery Trust Fund“ gewährt werden, werden
in Absprache mit der von zahlreichen westlichen Staaten etablierten
Freundesgruppe Syriens von den syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte
kanalisiert. Die Nationale Koalition ist von einigen westlichen Staaten als einzige
legitime Vertretung des syrischen Volks anerkannt worden, „um vor den Augen
der Bevölkerung in den von der bewaffneten Opposition kontrollierten Gebieten
die Bedeutung der Nationalen Koalition aufzuwerten und ihr Legitimität in der
Bevölkerung zu verschaffen“ (aus dem Protokoll des Internal Grant Committee
Meeting, 12. Juni 2013, Ministry of Foreign Affairs Denmark). Aus dem
Protokoll vom Internal Grant Committee Meeting, vom 12. Juni 2013 geht allerdings
auch hervor, dass der Westen die Maßgabe gesetzt hat, dass in diesen von der
Opposition kontrollierten Gebieten die Prinzipien der Nichtdiskriminierung
anderer religiöser Strömungen, der Multiethnizität und der Säkularität beim
Aufbau von Strukturen und der Vergabe von finanzieller Hilfe an Projekte gelten.
Diese Kriterien für die Gestaltung der Beziehung zur Nationalen Koalition der
„syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ sind demnach auch für die
Bundesregierung bindend.
Drucksache 18/2446 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im dritten Jahr nach dem ursprünglich friedlichen unbewaffneten Aufbegehren
gegen das Regime von Präsident Bashar al-Assad ist durch den eskalierenden
Gewalteinsatz des Regimes ein zerstörerischer Mehrfrontenkrieg entstanden.
Die gemäßigten Vertreter der Opposition in Syrien sind nicht allein Angriffen
von Regierungsseite, sondern auch von islamischen Extremisten ausgesetzt
(v. a. Islamischer Staat – IS). Leidtragende sind in erster Linie Zivilisten. Etwa
die Hälfte der syrischen Bevölkerung ist innerhalb oder außerhalb des Landes
auf der Flucht.
Die Konfliktherde in Syrien und im Irak stehen im Zusammenhang. IS nutzt die
strategischen Vorteile, die die Präsenz auf beiden Seiten der Grenze bringt. Nur
eine politisch inklusive Lösung wird dem radikalen Islamismus den Boden
entziehen können.
Die gemäßigte Opposition bleibt nach Auffassung der Bundesregierung die
Alternative zu staatlicher oder dschihadistischer Repression. Viele Stimmen dieses
Spektrums haben sich zur Nationalen Koalition der Syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte (NK) vereinigt. Mehr als 120 Staaten, darunter auch
Deutschland, betrachten die NK als legitime Vertretung des syrischen Volkes. Sie hat
sich mehrfach zur Vision eines demokratischen Syriens aller religiösen und
ethnischen Gruppen bekannt.
Durch die Niederschlagung der zunächst friedlichen Protestbewegung und
zahlreiche Angriffe auf die Zivilbevölkerung in den von der Opposition dominierten
Gebieten trägt die syrische Regierung maßgebliche Verantwortung für die
Radikalisierungstendenzen innerhalb der sunnitischen Bevölkerungsmehrheit und
die Destabilisierungsgefahr für die gesamte Region. Eine politische Lösung des
Konflikts, auf die die Bundesregierung und ihre Partner in der Freundesgruppe
des Syrischen Volkes seit Beginn der Auseinandersetzungen hinarbeiten, ist in
Damaskus bisher nicht auf Resonanz gestoßen. Zuletzt wurde dies bei den
Verhandlungen zwischen syrischer Regierung und Opposition unter Vermittlung
des Sondergesandten der Arabischen Liga und der Vereinten Nationen, Lakhdar
Brahimi, in Genf deutlich. Lakhdar Brahimi brach Anfang Februar 2014 unter
Verweis auf die mangelnde Gesprächsbereitschaft des Regimes die Gespräche
ab.
Mit den am 3. Juni 2014 abgehaltenen Präsidentschaftswahlen hat das Regime
erneut signalisiert, dass es an einem wahrhaft inklusiven nationalen Dialog
derzeit nicht interessiert ist. Die Bundesregierung hat zusammen mit den anderen
EU-Mitgliedstaaten die Auffassung vertreten, dass diese Wahlen aufgrund der
Sicherheitslage und der massiven Einschränkungen des Wahlrechts keine
demokratische Legitimität entfalten können. So wurde von den Wahlen
ausgeschlossen, wer das Land „illegal“ verlassen hatte oder wer über keinen gültigen
Reisepass (mehr) verfügte. Davon waren in besonderem Maße die Menschen
betroffen, die wegen ihrer kritischen Haltung in den letzten Jahren in die Flucht
gezwungen worden waren.
Auch nach den Wahlen sind keine Anzeichen zu einer größeren
Dialogbereitschaft seitens Präsident Bashar al-Assads zu erkennen. Andersdenkende und
deren Familienangehörige werden weiterhin verfolgt. In seinem fünften Bericht
zur Verfolgung der Einhaltung der VN-Sicherheitsratsresolution 2139 (2014)
kritisierte VN-Generalsekretär Ban Ki Moon Ende Juli 2014 erneut die
Verweigerung von Hilfslieferungen und die Zerstörung medizinischer Einrichtung als
Kriegstaktik, v. a. von Seiten des Regimes. Die unter diesem Druck in den
vergangenen Monaten mit lokalen Repräsentanten abgeschlossenen
Waffenstillstände kommen in der Mehrzahl der Fälle lokalen Kapitulationen gleich.
Die Bundesregierung setzt sich gerade vor dem Hintergrund des Leidens der
Menschen und der Destabilisierung der Region weiterhin mit Nachdruck für
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2446unbeschränkten humanitären Zugang zur Zivilbevölkerung und eine inklusive
politische Lösung ein. Ein besonderes Augenmerk gilt der Unterstützung der
von der Flüchtlingskrise betroffenen Nachbarstaaten. Die Bundesregierung wird
insbesondere auch die Arbeit von Staffan De Mistura als neuem VN-
Sonderbeauftragten für Syrien unterstützen.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Zustand der
„Freien Syrischen Armee“, ihrer militärischen Fähigkeiten und der
politischen Durchsetzungskraft der Nationalen Koalition der syrischen
Revolutions- und Oppositionskräfte?
Der Erfolg der extremistischen Gruppierungen im Irak und in Syrien hat die
moderaten Kräfte in eine Zweifronten-Situation gebracht. Dies spiegelt sich
politisch gleichermaßen für die NK wider. Hinsichtlich der politischen
Durchsetzungskraft der NK wird auf die Einleitung verwiesen.
Die Dachorganisation Freie Syrische Armee (FSA) ist im November 2013 in die
Islamische Front und mehrere säkulare Alternativen zerfallen. Zu den
verbleibenden Strukturen gehört vor allem der Generalstab des Supreme Military
Council (SMC) unter dem säkularen General Abdul-Ilah Al-Bashir. Dem SMC
nahe stehend sind die Front der Revolutionäre Syriens (FRS) sowie die Hazm-
Bewegung.
2. Welchen Einfluss hat nach Auffassung der Bundesregierung die Nationale
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte über die
bewaffneten Formationen der Opposition?
Die Verbindung zwischen der NK und dem SMC ist nach dem Prinzip des
Primats der Politik strukturiert. Die NK und das Verteidigungsministerium der
Interimsregierung üben die politische Kontrolle über die im SMC
zusammengeschlossenen Einheiten aus.
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem möglichen
Einflussverfall der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte über die
bewaffneten Formationen der Opposition?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Mit Blick auf die sich verhärtende
Position der Regierung in Damaskus und die Radikalisierung islamistischer und
dschihadistischer Gruppen ist es nach Ansicht der Bundesregierung für die
Zukunft eines geeinten und inklusiven Syriens auch weiterhin sinnvoll, dass die
moderaten Kräfte weiter internationale Unterstützung erhalten.
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen
von Jürgen Todenhöfer, ehemaliger entwicklungs- und rüstungspolitischer
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, der in einem
Gastbeitrag in der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 11. April
2014 schrieb, dass „die vom Westen finanzierte Freie Syrische Armee nur
noch in der westlichen Propaganda eine Rolle spiele, und auch die Stiftung
Wissenschaft und Politik spricht in ihrer jüngsten Syrien-Studie vom
18. April 2014 von einem extremen Bedeutungsverlust der „Freien
Syrischen Armee“ und der Nationalen Koalition?
Die Bundesregierung kommentiert keine Äußerungen Dritter.
Drucksache 18/2446 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Welche Gebiete in Syrien kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung
die „Freie Syrische Armee“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die verbleibenden Strukturen
kontrollieren kein zusammenhängendes Gebiet in Syrien. Es gibt Gebiete, in
denen das syrische Regime nicht mehr mit Streit- und Sicherheitskräften präsent
ist und in denen sich die bewaffneten Oppositionsgruppen relativ frei bewegen
können. Allerdings verfügt die syrische Regierung weiterhin über die Lufthoheit
über ganz Syrien.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der Menschen, die in den
von der Opposition kontrollierten Gebieten leben?
Aufgrund der hohen Zahl an Binnenflüchtlingen und syrischen Flüchtlingen im
Ausland und aufgrund der sich ständig verschiebenden Frontlinien kann eine
dauerhafte Aussage hierüber durch die Bundesregierung nicht getroffen werden.
7. Wie viel Prozent sind dies von der syrischen Gesamtbevölkerung?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Größe der
Gesamtheit der bewaffneten Kräfte der syrischen Opposition („Freie Syrische
Armee“, Salafisten, Islamisten und der Al-Qaida) vor (bitte jede Gruppe
einzeln auflisten und ihre jeweilige Größe angeben)?
Aus Sicht der Bundesregierung sollte unterschieden werden zwischen der
Opposition und dschihadistischen Terrorgruppen, deren Aktivitäten sich bislang
besonders gegen die Opposition gerichtet haben.
Insgesamt dürfte die Stärke der bewaffneten Kämpfer gegen das syrische
Regime mindestens 50 000 Mann betragen. Nach hiesiger Einschätzung bewegt
sich die Personalstärke der zum SMC gehörenden Gruppen und auch der FRS
jeweils im mittleren vierstelligen Bereich. Der Islamischen Front (IF) gehören
nach Schätzung der Bundesregierung Kämpfer im niedrigen fünfstelligen
Bereich an.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der harte Kern an Kämpfern der
Terrorgruppierung IS in Syrien und Irak aus ca. 15 000 Personen besteht und bei der
Terrorgruppierung Jabhat al-Nusra (JaN) im mittleren vierstelligen Bereich
liegt. Bei den Angaben zu beiden Terrorgruppierungen handelt es sich lediglich
um Schätzungen, da die Fluktuation durch Neurekrutierungen, Tötungen und
Gefangennahmen hoch ist. Zudem kann nicht trennscharf zwischen
Angehörigen und Unterstützern der Gruppierungen unterschieden werden. Neben der JaN
und IS sind in Syrien weitere dschihadistische Kleinstgruppen aktiv.
9. Wie groß ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil der „Freien
Syrischen Armee“ unter dieser Gesamtzahl der bewaffneten syrischen
Opposition?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 8 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/244610. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am 7. April
2014 in „SPIEGEL ONLINE“ erschienenen Bericht, dass der prominente
syrische säkulare Vertreter Michael Kilo und der bisherige Sprecher Luai
Safi nach Genf II zugunsten islamistischer Vertreter aus dem
Führungsgremium der in der Türkei ansässigen Nationalen Koalition der syrischen
Revolutions- und Oppositionskräfte abgewählt worden seien?
Auf die Einleitung wird verwiesen. Die NK bleibt eine wichtige politische
Plattform, in der Vertreter verschiedener ideologischer Richtungen und
unterschiedlicher religiöser und ethnischer Herkunft vertreten sind. Die Besetzung der
Führungsgremien wechselt im Einklang mit satzungsgemäßen Bestimmungen.
Im ersten Halbjahr 2014 hat es dabei zahlreiche personelle Veränderungen
gegeben. Auch säkulare Persönlichkeiten sind bei diesen Umbildungen neu in
die Führungsgremien gewählt worden.
11. Welchen Einfluss hat dieser Vorgang nach Einschätzung der
Bundesregierung auf eine mögliche Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen
zwischen der syrischen Regierung und der aufständischen Opposition?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
Die NK hat sich auf ihrer Generalversammlung vom Januar 2014 für politische
Verhandlungen und den Genf-II-Prozess ausgesprochen. An dieser Position hat
sich bis heute nichts geändert.
12. Hat die Bundesregierung die Ausgrenzung säkularer Kräfte aus den
Reihen der Nationalen Koalition mit Vertretern der Nationalen Koalition
thematisiert und dazu Kritik geäußert?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich in
allen Kontakten mit Oppositionsvertretern für politischen, ethnischen und
konfessionellen Pluralismus ein.
13. Sofern dies nicht geschehen ist, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts der
zunehmenden islamistischen Dominanz in den Reihen der Nationalen
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte, hinsichtlich der
Zusammenarbeit, welche die Gruppe der Freunde Syriens mit der Nationalen
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte vereinbart hat,
und inwiefern kann diese Zusammenarbeit nach Einschätzung der
Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitergeführt werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 12 wird verwiesen.
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Privilegierung der Nationalen
Koalition durch die Gruppe der Freunde Syriens, insbesondere im Rahmen
des „Syria Recovery Trust Fund“, durch den Projekte finanziert werden,
die exklusiv der Nationalen Koalition zugutekommen, beizubehalten?
Der Syria Recovery Trust Fund (SRTF) finanziert momentan Projekte in Syrien,
die den Menschen in Gebieten unter Kontrolle der Opposition zugute kommen.
Damit sollen die zivilgesellschaftlichen Strukturen und die Versorgung der Be-
Drucksache 18/2446 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodevölkerung in den Gebieten gefördert werden, die in besonderem Maße unter den
Angriffen des Regimes auf Wohngebiete und zivilgesellschaftliche Institutionen
leiden.
16. Kann die Bundesregierung die Authentizität der Aussagen im Protokoll des
Internal Grant Commitee Meeting vom 12. Juni 2013, herausgegeben vom
Ministry of Foreign Affairs Denmark bestätigen, in dem festgehalten ist,
dass die Gewährung erheblicher Finanzmittel an die syrische Opposition
damit begründet wird, dass es die erklärte Absicht der Freundesgruppe
Syriens war, das Ansehen der Nationalen Koalition in den von der
aufständischen Opposition kontrollierten Gebieten zu stärken, um deren
politische Führung sicherzustellen?
Die „Summary Conclusions from Internal Grant Committee Meeting on 12 June
2013“ enthalten im Wortlaut folgende Passage, die den Nutzen des SRTF für die
syrische Bevölkerung in den Oppositionsgebieten unterstreicht:
„After more than two years of conflict, there is an imminent and mounting need
for not only humanitarian assistance, but also recovery and development
assistance in Syria. Moreover, there is a critical need to strengthen the moderate parts
of the opposition, not least the Syrian Opposition Coalition (SOC), which
Denmark recognizes as the legitimate representative of the Syrian people. To further
this objective, establishing a multi-donor trust fund is deemed a suitable
instrument. The overall objective of the Syrian Recovery Trust Fund (SRTF) is to
serve as an effective mechanism to meet the priority needs of the Syrian people
in a transparent and accountable manner. To ensure a demand-driven and
relevant support, SOC will be centrally located in the governance structures of the
Trust Fund and as such play a central role in the allocation of the funds.“
17. Wenn die Privilegierung der syrischen Nationalen Koalition wie bisher
fortgeführt werden soll, wie ist dies mit den im Rahmen des „Syria
Recovery Trust Fund“ (SRTF) aufgestellten Kriterien vereinbar, die besagen,
dass in den von der Opposition kontrollierten Gebieten die Prinzipien der
Nichtdiskriminierung anderer religiöser Strömungen, der Multiethnizität
und der Säkularität für den Aufbau von Strukturen und für die Vergabe von
finanzieller Hilfe gelten müssen?
Auf die Antworten zu den Fragen 10, 12 und 15 wird verwiesen.
18. Welche Kontrollmöglichkeiten hat die Bundesregierung, um zu
verifizieren, dass die vom „Syria Recovery Trust Fund“ an die Nationale Koalition
übergebenen Gelder tatsächlich Projekten zugutekommen, die den
genannten Kriterien entsprechen?
Der SRTF übergibt keine Gelder an die NK, sondern finanziert bewilligte
Projektanträge.
19. Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass Gelder aus dem
„Syria Recovery Trust Fund“ nicht für die Anschaffung von Waffen
verwendet werden?
Die allgemeinen Investitionskriterien des SRTF verbieten die Finanzierung von
Waffen sowie die Finanzierung von Waren, Dienstleistungen oder anderer
Unterstützung für den militärischen Gebrauch. Die Bundesregierung besitzt in
den Steuerungsgremien des SRTF ein Vetorecht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/244620. Welche Gebiete in Syrien stehen nach Kenntnis der Bundesregierung unter
der Verwaltung der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte (bitte Größe und Bevölkerungszahl angeben)?
Die NK verwaltet selbst keine Gebiete in Syrien. In den Gebieten, die nicht mehr
vom Regime kontrolliert werden, geschieht dies durch unterschiedliche lokale
Selbstverwaltungsstrukturen.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage in den von der Nationalen
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte verwalteten
Gebieten hinsichtlich der zur Finanzierung durch den SRTF
einzuhaltenden Kriterien von Multiethnizität, Säkularität und Gender-Demokratie?
Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 20 wird verwiesen.
22. In welchen von der Opposition kontrollierten Gebieten herrschen nach
Kenntnis der Bundesregierung die Prinzipien der Nichtdiskriminierung
von Minderheiten, der Multiethnizität, der Gender-Demokratie und der
Säkularität vor?
Auf die Einleitung wird verwiesen. Zahlreiche Menschen haben in von
Oppositionsgremien verwalteten Gebieten Schutz gesucht vor militärischen Angriffen
und Menschenrechtsverletzungen durch das Assad-Regime und
radikalislamische Gruppen wie IS.
23. Wie viele Mittel sind bisher durch die Geberländer in den „Syria Recovery
Trust Fund“ einbezahlt worden (bitte nach Geberland und jeweiliger Höhe
der Mittel auflisten)?
Bisher wurden rund 85 Mio. Euro in den SRTF eingezahlt: Deutschland
18,6 Mio. Euro; Vereinigte Arabische Emirate 10 Mio. Euro; USA 11 Mio.
Euro; Dänemark 3,3 Mio. Euro; Finnland 3 Mio. Euro; Schweden 4,6 Mio. Euro;
Japan 10 Mio. Euro; Vereinigtes Königreich 3,6 Mio. Euro; Kuwait 11 Mio.
Euro; Frankreich 10 Mio. Euro; Italien 2,5 Mio. Euro.
24. Wie hoch ist der Anteil der Bundesrepublik Deutschland an den in den
SRTF eingezahlten Summen?
Gegenwärtig beträgt der Anteil Deutschlands an der in den SRTF eingezahlten
Summe rund ein Fünftel.
25. Welche konkreten Projekte sind in welchen Regionen bislang aus Mitteln
des SRTF gefördert worden?
In Aleppo Stadt wurde aus Mitteln des SRTF die Beschaffung von 15 voll
ausgestatteten Krankenwagen finanziert.
Zurzeit werden sechs weitere Projekte in den Provinzen Aleppo, Idlib und
Dara’a umgesetzt. Die Projekte reichen von der Ausstattung von
Krankenhäusern mit Medikamenten, Verbrauchsgütern und Abfüllanlagen für
medizinischen Sauerstoff über die Instandsetzung der Wasser- und Stromversorgung bis
hin zur Beschaffung von mobilen Mühlen zur Verarbeitung der Weizenernte.
Drucksache 18/2446 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. In welcher Höhe sind Mittel bereits in diese Projekte investiert worden?
Die Beschaffung von Krankenwagen für Aleppo Stadt wurde mit 596 000 Euro
gefördert.
Die sich aktuell in Umsetzung befindenden Projekte haben einen Umfang von
ca. 10 Mio. Euro.
27. Werden humanitäre zivilgesellschaftliche Projekte in den von den syrischen
Kurden selbstverwalteten Gebieten finanziert?
Der SRTF ist kein Instrument der humanitären Hilfe.
Der SRTF ist für die Finanzierung von Projekten in ganz Syrien ausgelegt,
einschließlich der kurdischen Siedlungsgebiete.
Im Bereich der humanitären Hilfe unterstützt die Bundesregierung seit Anfang
des Jahres 2012 die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
welche in allen Gouvernoraten des Landes aktiv ist. Zudem leistet die
Bundesregierung in ganz Syrien humanitäre Hilfe über die Vereinten Nationen,
insbesondere über das Welternährungsprogramm (WFP) und das
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR).
28. Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung, dass keine
Projektförderung in den kurdischen selbstverwalteten Regionen stattfindet, obwohl
sich die humanitäre Lage in den kurdischen Regionen Nord-Syriens
dramatisch zugespitzt hat (
www.medico.de/hilfe-fuer-rojawa)?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Situation in
den kurdischen selbstverwalteten Gebieten Nord-Syriens hinsichtlich der
Wahrung der Menschenrechte, der Entwicklung von Demokratie,
Multiethnizität, Multireligiosität, Säkularität und der Ausgestaltung von Gender-
Demokratie?
Die Bundesregierung steht der Politik und dem Verhalten der „Partei der
demokratischen Union“ (PYD), welche die stärkste Kraft in diesen Gebieten darstellt,
und den von ihr organisierten oder dominierten Strukturen, wie dem
sogenannten Volksrat von Westkurdistan, mit kritischer Distanz gegenüber. Hintergrund
sind ernstzunehmende Berichte aus unterschiedlichen Quellen, u. a. der
Untersuchungskommission des VN-Menschenrechtsrates über die
Menschenrechtslage in Syrien, über autoritäre Machtausübung der PYD in ihren
Einflussgebieten und Gewalttaten der mit ihr verbundenen bewaffneten Organisationen YPG
und Asayiş gegen Personen, die anderer politischer Auffassung sind oder
unabhängige zivilgesellschaftliche Strukturen aufzubauen versuchen.
30. Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage bzw. auf Grundlage welcher
Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beruht die
Anerkennung der Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte als legitime Vertreterin des syrischen Volkes durch die EU und die
Bundesregierung (Erklärung des Auswärtigen Amts vom 11. Juli 2013
„Deutschland unterstützt die Syrische Opposition“)?
Völkerrechtlich erkennt die Bundesregierung nur Staaten, nicht aber
Regierungen, ausdrücklich an. Dies steht nicht im Widerspruch zu den Darlegungen zur
NK in der Einleitung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/244631. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die sich Bundesregierung
im Falle Syriens dazu entschlossen hat, vom in der Charta der Vereinten
Nationen verankerten Prinzip der Nichteinmischung in die
Souveränitätsrechte einer Nation abzuweichen (das zwischenstaatlich geltende
Interventionsverbot wurde in einer Reihe von UN-Resolutionen festgehalten,
Essential of Peace-Resolution, GV-Res. 290 vom 1. Dezember 1949,
Peaceful-and-neighborly-relations-among-States-Resolution, GV-Res. 1236 vom
14. Dezember 1957, Declaration on the Inadmissibility of Intervention in
the Domestic Affairs of States and the Protection of Their Independence
and Sovereignty, GV-Res. 2131 vom 19. Dezember 1965)?
Im Syrien-Konflikt leistet die Bundesregierung humanitäre Hilfe und
konzentriert sich auf Maßnahmen zur Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen, zum
Schutz der Bevölkerung und der Menschenrechte. Darüber hinaus führt die
Bundesregierung einen Dialog mit allen Kräften, die bereit sind, zu einer politischen
Lösung des Konfliktes beizutragen. Das Gespräch mit allen Seiten des Konflikts
ist legitimer Teil moderner Diplomatie.
32. Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung von
dem völkerrechtlichen Prinzip abgewichen ist, dass Gegenregierungen,
die sich im Verlauf eines innerstaatlichen Konfliktes herausbilden, ebenso
wie die Bewaffnung und finanzielle Unterstützung einer Partei in einem
Bürgerkrieg unzulässig sind?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
33. Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, entgegen
völkerrechtlicher Bestimmungen die Nationale Koalition der syrischen
Revolutions- und Oppositionskräfte, die auch nur einen Teil der breiten syrischen
Opposition darstellt, als die legitime Vertretung des syrischen Volkes
anzuerkennen?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
34. Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, in Syrien eine
Bürgerkriegspartei zu unterstützen, während nach Auffassung der
Fragesteller z. B. im Falle Bahrains, wo die schiitische Bevölkerungsmehrheit
vom sunnitischen Herrscherhaus unterdrückt wird, das Regime
sanktionslos bleibt und man es gewähren lässt?
Vor dem Hintergrund, dass sich nach Auffassung der Fragesteller gegen
Syrien eine Gruppe westlicher Staaten mit den despotischen Regimen der
Golf-Staaten verbunden hat, wie erklärt die Bundesregierung dieses
widersprüchliche Verhalten?
Die Bundesregierung führt mit der bahrainischen Regierung einen kritischen
Dialog. Sie hat die Menschenrechtslage in Bahrain regelmäßig sowohl bilateral
als auch im EU-Rahmen thematisiert und die Notwendigkeit
vertrauensbildender Maßnahmen und ein Ende der Gewalt eingefordert.
35. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Aussage der Stiftung Wissenschaft und Politik, dass
„finanzielle und logistische Hilfeleistungen“ fremder Staaten an eine
Bürgerkriegspartei „gegen das Interventionsverbot“ verstoßen?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
Drucksache 18/2446 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Völkerrechtsanalyse der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), die zu dem
Urteil kommt, dass es „Staaten […] grundsätzlich verboten sei,
Oppositionsgruppen im bewaffneten Kampf gegen eine amtierende Regierung zu
unterstützen“ (Christian Schaller: Der Bürgerkrieg in Syrien, der Giftgas-Einsatz
und das Völkerrecht, SWP-Aktuell 54, September 2013, und es weiter heißt
„Bereits finanzielle und logistische Hilfeleistungen verstoßen gegen das
Interventionsverbot“)?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
37. Wie legitimiert die Bundesregierung die Gewährung finanzieller und
wenn auch soweit bekannt nur „softer“, aber dennoch militärischer
Unterstützung an die syrische bewaffnete Opposition, die nach Auffassung der
Fragesteller unter Verletzung des Gewaltverbots nach Artikel 2 Nummer 4
der UN-Charta, die eine innere Einmischung in einen innerstaatlichen
Konflikt verbietet, stattfindet?
Ziel deutscher Hilfslieferungen an die gemäßigten Kräfte der Opposition ist es,
den Aufbau von Strukturen zu unterstützen, welche in den nicht vom Regime
kontrollierten Gebieten Syriens für die Bevölkerung grundlegende öffentliche
Dienstleistungen und Schutz anbieten.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Präsidentschaftswahlen in Syrien unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zum
ersten Mal alternierende Kandidaturen zugelassen waren?
39. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Präsidentschaftswahlen in Syrien im Hinblick auf künftige Friedensgespräche mit
der Opposition?
40. Inwieweit wäre die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Erfolg von
Bashar al-Assad bei einer nicht manipulierten Wahl eine Aufgabe der
starren Haltung der Nationalen Koalition, die immer wieder als
Vorbedingung für eine politische Lösung des Syrien-Konflikts den Abgang von
Präsident Bashar al-Assad nennt, zur Folge haben müsste?
41. Inwieweit begreift die Bundesregierung eine Wiederwahl von Bashar al-
Assad, die ihm mehr Legitimität verschaffen würde, als neue Chance, eine
Regierung der Nationalen Einheit unter Teilnahme der Opposition zu
schaffen?
Die Fragen 38 bis 41 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
42. Welche syrische Vertretung in Deutschland betrachtet die Bundesregierung
als offizielle Vertretung Syriens vor dem Hintergrund, dass die Nationale
Koalition in Berlin ein Büro unterhält, dem quasi der Status einer
diplomatischen Vertretung zugestanden wird, zugleich aber die offizielle syrische
Botschaft in Berlin weiter existiert?
Die diplomatische Vertretung Syriens in Deutschland ist die Botschaft der
Syrischen Arabischen Republik.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/244643. Falls die syrische Botschaft weiterhin als Interessensvertretung des
syrischen Staates in Deutschland gilt, mit welcher Begründung wurde der
Botschaft in Berlin untersagt, die Durchführung von Wahlen auf dem
Territorium der Bundesrepublik Deutschland (in der Botschaft) vorzunehmen?
Die Durchführung von Wahlen in einem fremden Land ist ein hoheitlicher Akt,
dessen Genehmigung in das Ermessen des Gastlands gestellt ist. Die
Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Wahlen in Syrien keine Legitimität entfalten
konnten. Daher hat das Auswärtige Amt der syrischen Botschaft nicht die
Genehmigung erteilt, Wahlen in Deutschland durchzuführen.
44. Wie bewertet die Bundesregierung nach dem ergebnislosen Ende der
Friedenskonferenz Genf II die Möglichkeiten zu einer Wiederaufnahme der
Friedensgespräche zwischen der syrischen Regierung und der
aufständischen Opposition in Syrien?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist der politische Dialog letztlich ohne
Alternative. Die Bundesregierung wird sich daher trotz der gegenwärtigen
schwierigen Situation, die wesentlich durch die Blockadehaltung der syrischen
Regierung hervorgerufen wurde, weiterhin für eine Verhandlungslösung
einsetzen.
Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
45. Welche Initiativen hat die Bundesregierung gegenüber der Nationalen
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte zur
Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen ergriffen?
Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 44 wird verwiesen.
46. Inwieweit bestehen diplomatische Kanäle der Bundesregierung zur
syrischen Regierung?
Wenn nein, wie will dann die Bundesregierung Einfluss zwecks
Wiederaufnahme des Friedensprozesses auf die syrische Regierung ausüben?
Die Bundesregierung besitzt sowohl zu Unterstützern als auch Gegnern der
syrischen Regierung Kontakte.
47. Inwieweit bestehen Kontakte zwischen deutschen und syrischen
Geheimdiensten (ZEIT ONLINE, 27. Mai 2013)?
Die offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der Antwort zu
dieser Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten besonders
schutzbedürftig sind. Der Bundesnachrichtendienst (BND) unterhält Kontakte,
um seine Aufgaben nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den
Bundesnachrichtendienst zu erfüllen und sich darüber hinaus in humanitären Angelegenheiten
für Leib und Leben deutscher Staatsangehöriger einzusetzen. Eine öffentliche
Bekanntgabe von Informationen zu Verbindungen des BND zu ausländischen
Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch
Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle
Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes
Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich
zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen
für den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfül-
Drucksache 18/2446 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern
könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden
zufügen. Deshalb ist die Antwort zu Frage 47 als Verschlusssache gemäß der
VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort
wird daher in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.*
48. Welche Möglichkeit, im syrischen Bürgerkrieg deeskalierend einzuwirken,
sieht die Bundesregierung für sich vor dem Hintergrund, dass Deutschland
gute Beziehungen zur aufständischen Opposition in Syrien unterhält und
zugleich im Gegensatz z. B. zu Frankreich, Großbritannien oder den USA
nach wie vor ein hohes Ansehen bei der syrischen Regierung genießt
(
www.faz.net, 5. Oktober 2013)?
Die Bundesregierung hat sich von Anfang an für eine politische Lösung des
Konflikts eingesetzt und unterstreicht dies kontinuierlich in ihren politischen
Gesprächen. Dazu zählt auch die Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen
unter Vermittlung der VN.
49. Welche diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen und/
oder plant sie zu ergreifen, um die syrische Regierung und die bewaffnete
Opposition zur Wiederaufnahme von Friedensgesprächen zu bewegen?
Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen.
50. Welche Initiativen hat die Bundesregierung in der Gruppe der Freunde
Syriens ergriffen, damit die Wiederaufnahme von Verhandlungen zwischen
Regierung und Opposition möglich wird, und welche Initiativen plant sie
noch zu ergreifen?
Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen.
51. Was waren nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für das
Scheiterns von Genf II?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
52. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Einflussmöglichkeiten der Nationalen Koalition auf die militärische Führung der
Aufständischen innerhalb der Freien Syrischen Armee vor?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/244653. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Einflussmöglichkeiten der Nationalen Koalition auf die militärische Führung der
islamistischen Gruppierungen innerhalb der syrischen bewaffneten Opposition
vor?
Islamistische, al-Qaida nahestehende Gruppierungen sind nicht Bestandteil der
syrischen Opposition. Die NK hat keinen Einfluss auf die militärische Führung
dieser Gruppierungen.
54. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen
der syrischen Regierung, die Nationale Koalition sei als
Verhandlungspartner untauglich gewesen, da sie weder Einfluss auf die bewaffneten Kräfte
noch auf die gewaltfreie zivilgesellschaftliche Opposition habe (Erklärung
des syrischen Außenministers Walid al-Mouallem, veröffentlicht in The
Syria Times am 31. Januar 2014)?
Der Vermittler der Arabischen Liga und der VN, Lakhdar Brahimi, hatte die
syrische Regierung und die syrische Opposition als Verhandlungspartner zu den
Genf-II-Gesprächen Ende Januar 2014 nach Genf geladen.
55. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Genf II auch
deshalb erfolglos blieb, weil die Nationale Koalition der syrischen
Revolutions- und Oppositionskräfte in den großen Agglomerationszentren in
Syrien, in denen die Mehrzahl der syrischen Bevölkerung lebt und die
unter Kontrolle der Regierung stehen, wenig Einfluss hat?
Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen.
56. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass bedeutende
Teile der syrischen nicht gewaltsamen Opposition von den Verhandlungen
in Genf ausgeschlossen blieben?
Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen.
57. Wird die Bundesregierung künftig Initiativen ergreifen, damit auf einer
möglichen Folgekonferenz von Genf II die zivilgesellschaftlichen
Oppositions- und Reformgruppen, die nicht den gewaltsamen Weg beschritten
haben, vertreten sein werden?
Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen.
58. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der mehrfach
in deutschen Medien geäußerte Ansicht, dass es ohne Einbeziehung des
Irans keinen Frieden in Syrien geben wird (
www.sueddeutsche.de, vom
21. Januar 2014)?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ohne ein konstruktives
Mitwirken der Staaten in der Region kein dauerhafter Frieden in Syrien möglich
sein wird. Das gilt auch für den Iran als bedeutender Unterstützer des syrischen
Regimes.
Drucksache 18/2446 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode59. Hat die Bundesregierung den Vorgang, dass auf Druck der USA der Iran
kurzfristig von der Teilnahme an der Konferenz Genf II ausgeladen wurde,
kritisiert?
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat die von ihm ausgesprochene
Einladung an Iran zurückgenommen, nachdem Iran sich nicht, wie die anderen
internationalen Teilnehmer, bereit erklärte, die Verhandlungsgrundlagen für
Genf II öffentlich anzuerkennen.
60. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Verhinderung
einer weiteren blutigen Zuspitzung des syrischen Bürgerkrieges und der
daraus folgenden humanitären Katastrophe jedwede weitere Lieferungen
von Waffen an alle Konfliktparteien in Syrien unterbunden werden
müssen?
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte eine umfassende politische
Lösung des Syrien-Konflikts ein Ende der Waffenlieferungen an die Kriegsparteien
und eine Ausweisung der nicht-syrischen Kämpfer mit einschließen.
61. Stimmt die Bundesregierung der Forderung von UN-Generalsekretär Ban
Ki Moon zu, der dazu auffordert, alle Waffenexporte nach Syrien
einzustellen?
Auf die Antwort zu Frage 60 wird verwiesen.
62. Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, im Rahmen der EU im Mai
2013 die Entscheidung mitzutragen, dass das EU-Waffenembargo gegen
Syrien nicht verlängert wird (
www.zeit.de, vom 28. Mai 2013)?
Das EU-Waffenembargo ist als Teil des EU-Sanktionsregimes gegen Syrien am
31. Mai 2013 regulär ausgelaufen. Sanktionsbeschlüsse setzen Einstimmigkeit
aller EU-Mitgliedstaaten voraus. Im Vorfeld hatten einige Mitgliedstaaten,
insbesondere Großbritannien und Frankreich, erklärt, dass sie einer weiteren
Verlängerung des Embargos nicht mehr zustimmen würden. Die Bundesregierung
hat sich in dieser Situation dafür eingesetzt, den EU-Konsens über die weiteren
Sanktionen aufrechtzuerhalten.
63. Welche politische Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, dass die EU und die NATO-Partner Frankreich und Großbritannien
die syrischen Rebellen mit schwerem militärischem Gerät bereits
unterstützen oder unterstützen wollen (The Wall Street Journal, 13. Juni 2013)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über britische oder französische
Waffenlieferungen nach Syrien vor.
64. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Waffenlieferungen
der USA an die bewaffnete Opposition in Syrien vor (Washington Post
vom 27. Januar 2014, Haaretz, Onlineausgabe vom 16. April 2014)?
Ende Juni 2014 hat US-Präsident Barack Obama öffentlich über seine Absicht
informiert, die amerikanische Unterstützung für die moderate syrische
Opposition auszuweiten. Das Weiße Haus hat den amerikanischen Kongress in diesem
Zusammenhang um die Freigabe von 500 Mio. US-Dollar für Training und
Ausstattung für Elemente der bewaffneten syrischen Opposition gebeten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2446Die weitere Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil die
eingestuften Informationen im Zuge der Kooperation mit anderen
Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste
gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit als Geschäftsgrundlage. Dieser soll vor
allem auch den Schutz von Informationen zu Fähigkeiten anderer
Nachrichtendienste ausreichend gewährleisten. So können Angaben zu Art und Umfang,
sowie Inhalten des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten
nicht nur Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der
Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde außerdem die Gefahr,
dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den
Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus
diesen Gründen wäre eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich. Daher ist die weitere Beantwortung
der Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort wird in der Geheimschutzstelle des
Bundestages hinterlegt.*
65. Um welche Art von Waffen handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den von den USA an die aufständische Opposition gelieferten
Waffen?
Auf die Antwort zu Frage 64 wird verwiesen.
66. Welche Auswirkungen werden diese Waffenlieferungen nach Ansicht der
Bundesregierung auf die angestrebte Wiederaufnahme von
Friedensverhandlungen haben?
Entscheidend für die Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen ist nach
Auffassung der Bundesregierung der politische Wille auf beiden Seiten. Die
Nationale Koalition hat ihre Bereitschaft dazu auf der Grundlage des Genfer
Kommuniqués erklärt.
67. Inwieweit widerspricht die Genehmigung der USA,
Panzerabwehrkomplexe an die bewaffneten syrischen Regierungsgegner zu liefern, sofern
die tatsächlich erteilt wurde, den Erklärungen Washingtons, an einer
politischen Regelung in Syrien festhalten zu wollen?
Die Bundesregierung kann nur ihre eigene Politik vertreten. Die Frage richtet
sich an die Regierung der USA.
68. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um ihre
NATO-Partner USA, Frankreich und Großbritannien von
Waffenlieferungen an die syrische Opposition abzubringen?
Auf die Antworten zu den Fragen 63 und 64 wird verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/2446 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode69. Wird die Bundesregierung sich künftig im Rahmen der NATO gegen
weitere Waffenlieferungen der USA oder anderer NATO-Staaten an die
Rebellen aussprechen?
Auf die Antworten zu den Fragen 63 und 64 wird verwiesen.
70. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, dass nach Auffassung der Fragesteller die autokratischen
Staaten Saudi-Arabien und Katar mithilfe von Waffen und durch die
Entsendung und Unterstützung djihadistischer Kämpfer im syrischen
Bürgerkrieg eingreifen?
Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen.
Der Einsatz für eine politische Lösung des Konflikts durch die Bundesregierung
gilt auch und gerade in der Kerngruppe der Freunde des Syrischen Volkes. Die
Regierung von Saudi-Arabien hat Anfang des Jahres 2014 die Beteiligung an
bewaffneten Kämpfen in Syrien und Irak durch saudische Staatsbürger
ausdrücklich unter Strafe gestellt.
71. Inwieweit, und wenn ja, wann hat die Bundesregierung im Rahmen der
Gruppe der Freunde Syriens von den Regierungen Katars und Saudi-
Arabiens die Einstellung sämtlicher destabilisierender Handlungen wie
Waffenlieferungen und der Rekrutierung von Djihadisten gefordert?
Die Bundesregierung hat von Beginn an konsistent die Auffassung vertreten,
dass der Konflikt langfristig nur politisch gelöst werden kann. Sie tut dies im
Dialog mit den genannten Regierungen ebenso wie gegenüber der Regierung der
Russischen Föderation und der Regierung der Islamischen Republik Iran, die in
großem Umfang Waffen, Munition und andere kriegswichtige Güter an das
syrische Regime geliefert haben und weiter liefern.
72. Wenn nicht, welches ist das Motiv der Bundesregierung, sich nicht für den
Stopp von Waffenlieferungen durch Katar und Saudi-Arabien einzusetzen?
Auf die Antwort zu Frage 71 wird verwiesen.
73. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftig im Rahmen der
Gruppe der Freunde Syriens für eine Einstellung aller Waffenlieferungen
an Syrien initiativ zu werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 60 und 71 wird verwiesen.
74. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den lokalen
Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen der Regierung der Arabischen
Syrischen Republik und örtlichen aufständischen Gruppierungen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/244675. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass sich die
humanitäre Lage der Zivilbevölkerung infolge solcher Vereinbarungen
verbessert hat?
Das Aushandeln und Umsetzen von lokal begrenzten Waffenstillständen führte,
soweit sich das aus der Ferne beurteilen lässt, wohl zu örtlich stark begrenzten
Verbesserungen der Versorgungslage der Bevölkerung in den vormals
umkämpften Gebieten. Es gibt allerdings zugleich zahlreiche Berichte darüber, dass
auch nach solchen Vereinbarungen Menschenrechtsverletzungen begangen und
Zivilisten durch das Regime verhaftet wurden. Gleichzeitig wird eine
humanitäre Versorgung weiter Bevölkerungsteile allgemein durch Blockaden der
Kriegsparteien, insbesondere durch die syrische Regierung, nach wie vor
verhindert. Das hat VN-Generalsekretär Ban Ki Moon in seinen Folgeberichten zur
VN-Sicherheitsratsresolution 2139 (2014) mehrfach unterstrichen.
76. Inwieweit und in welcher Form ist die Bundesregierung bereit, in diesen
befriedeten Gebieten humanitäre Hilfe zu leisten und sich am
Wiederaufbau der zivilen Infrastruktur zu beteiligen, so dass die erzielten
Friedensvereinbarungen stabilisiert werden?
Die Bundesregierung folgt mit ihrer humanitären Hilfe den humanitären
Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.
Für die Syrienkrise bedeutet dies, dass die Hilfe unabhängig davon erfolgt, ob
sich Betroffene in Gebieten befinden, in denen ein lokaler Waffenstillstand gilt,
oder in Gebieten unter Kontrolle des Regimes oder der Oppositionskräfte.
Zudem besagt das humanitäre Prinzip der Unparteilichkeit, dass humanitäre Hilfe
ausschließlich aufgrund der Bedürftigkeit geleistet wird, ohne Unterscheidung
zwischen den einzelnen betroffenen Bevölkerungsgruppen.
77. Wohin geht die humanitäre Hilfe, die die Bundesregierung in Syrien leistet
(bitte genau nach Gebieten und Ortschaften auflisten und angeben, unter
wessen Kontrolle die jeweiligen Gebiete und Ortschaften stehen)?
Die Bundesregierung leistet unabhängig von der Frage, unter wessen Kontrolle
ein Gebiet steht, über ihre Partner landesweit in allen Provinzen humanitäre
Hilfe. Dies geschieht bedarfsgerecht durch die Finanzierung der
Hilfsprogramme der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, der
Vereinten Nationen (inkl. Beiträgen zum VN-Nothilfefonds) sowie deutscher und
internationaler Nichtregierungsorganisationen. Die volatile Lage in Syrien mit
beschränkten bzw. nicht vorhandenen humanitären Zugängen und insbesondere
die Abhängigkeit von lokalen Partnern und deren Zugangsmöglichkeiten bei der
Durchführung von Hilfsmaßnahmen erfordern von den humanitären
Organisationen ein hohes Maß an Reaktionsfähigkeit bei der Auswahl von Zielregionen
und Begünstigten. Die Bundesregierung berücksichtigt dies in ihren
Förderentscheidungen. Bei den Projektregionen handelt es sich häufig um umkämpfte
Gebiete, daher ist es mitunter schwierig zu beurteilen, unter wessen Kontrolle
einzelne Ortschaften faktisch stehen.
78. Inwiefern leistet die Bundesregierung auch in den von der Regierung
kontrollierten Gebieten Syriens humanitäre Hilfe, und inwieweit ist sie bereit,
diese in der Zukunft zu leisten?
Auf die Antworten zu den Fragen 76 und 77 wird verwiesen.
Drucksache 18/2446 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode79. Inwieweit, und wenn ja, in welcher Form, ist die Bundesregierung bisher
insbesondere bei ihrem NATO-Partner Türkei für die Aufhebung der
Blockade der kurdischen Gebiete Syriens initiativ geworden?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 44 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1087 vom 7. April 2014)
wird verwiesen.
80. Hat die Bundesregierung ihre bisherige Sanktionspolitik gegenüber Syrien
evaluiert, und mit welchen Konsequenzen?
Die Sanktionspolitik gegenüber Syrien wird kontinuierlich evaluiert und den
politischen Erfordernissen angepasst.
81. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Sanktionen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf die ärmsten
Schichten der syrischen Bevölkerung, bisher gehabt?
Die Sanktionspolitik der Europäischen Union richtet sich ausschließlich gegen
das syrische Regime und ist darauf gerichtet, die dem Regime für seine
repressiven Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel zu verringern. Dieses Prinzip
ist auch in den Beweggründen des Beschlusses des Europäischen Rates
festgeschrieben (2011/273/GASP): „In Anbetracht der ernsten Lage sollten restriktive
Maßnahmen gegen Syrien und gegen die Personen, die für die gewaltsame
Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich sind, verhängt
werden.“ Die Lage der Zivilbevölkerung hat sich vor allem aufgrund des
eskalierenden Gewalteinsatzes des Regimes in den vergangenen drei Jahren
verschlechtert. Auch das Wirtschaftsleben wurde wegen der schlechten
Sicherheitslage stark beeinträchtigt.
82. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage des zurückgetretenen
UN-Sonderbeauftragten Lakhdar Brahimi, der mehrfach die Lockerung
der Sanktionspolitik gegen Syrien gefordert hat, weil sich diese
Sanktionspolitik vor allem gegen die Zivilbevölkerung richte (DIE WELT, 19. April
2013)?
Auf die Antwort zu Frage 81 wird verwiesen.
83. Welche Produkte werden von Seiten der westlichen Staaten sanktioniert
(bitte genau auflisten)?
Es wird auf den Text des konsolidierten Rechtsaktes zum EU-Sanktionsregime
gegen Syrien verwiesen. Dieser ist zu finden unter:
http://eur-lex.europa.eu/
legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:02012R0036-20140212&rid=1.
84. Inwieweit stehen auf der Sanktionsliste auch Ausrüstungsgegenstände für
die Konsum- und pharmazeutische Industrie Syriens (bitte genau
auflisten)?
Die Konsum- und die pharmazeutische Industrie sind ausweislich der in
Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Ausfuhr- und
Einfuhrbeschränkungen nicht Ziel der von der EU angesichts der Lage in Syrien
verhängten restriktiven Maßnahmen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/2446An einigen Stellen der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 werden zudem
Verbrauchsgüter privilegiert. So heißt es in der Eingangsformel von Anhang IX der
Verordnung:
„Die Liste in diesem Anhang erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte
Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen
Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind, mit
Ausnahme von Isopropanol.“ (vgl. auch Anmerkung 3 zu Ziffer I.B.IC350 in
Anhang Ia).
In der Anmerkung zu Nummer I.B.IC351 des Anhangs Ia der o. g. Verordnung
heißt es:
„Unternummer 1C351.d. erfasst nicht Botulinumtoxine oder Conotoxine in
Fertigprodukten mit allen folgenden Eigenschaften:
1. pharmazeutische Zubereitungen, entwickelt für die Behandlung von
Menschen mit entsprechender Indikation,
2. abgepackt in einer für medizinische Produkte handelsüblichen Form
(Fertigarzneimittel) und
3. mit staatlicher Zulassung als medizinisches Produkt.“
Zum Inhalt der einzelnen Güteranhänge vgl. im Übrigen die Verordnung (EU)
Nr. 36/2012. Eine nichtamtliche konsolidierte Fassung (Stand: 12. Februar
2014) ist zu finden unter:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=
1406300337249&uri=CELEX:02012R0036-20140212.
85. Wie wird im Kontext der Sanktionen zwischen Dual-Use-
Ausrüstungsgegenständen und jenen, die für die zivile Produktion notwendig sind,
unterschieden?
Dual-Use-Güter im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
sind die in den Anhängen Ia und IX der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gelisteten
Güter.
86. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein rascher Wiederaufbau der
syrischen Pharma-Industrie ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung
der zusammengebrochenen Gesundheitsfürsorge in Syrien?
Ein Aufbau der medizinischen Infrastruktur gehört zu den dringendsten
Maßnahmen eines Wiederaufbaus in Syrien. Solange allerdings das syrische Regime
seinen Krieg gegen die eigene Zivilbevölkerung fortsetzt und medizinische
Einrichtungen gezielt zerstört, medizinisches Personal foltert oder tötet, ist an ein
Wiederaufbauprogramm im jetzigen Stadium nicht zu denken.
87. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, sich rasch am
Wiederaufbau der pharmazeutischen Industrie Syriens zu beteiligen?
Auf die Antwort zu Frage 86 wird verwiesen.
88. Wenn nein, mit welcher Begründung?
Auf die Antwort zu Frage 86 wird verwiesen.
Drucksache 18/2446 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode89. Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung der EU, die
Sanktionen gegen Syrien insbesondere in Bezug auf den Export von Öl zu lockern,
mit dem erklärten Ziel, die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung zu
lindern, wobei diese Sanktionslockerungen lediglich diejenigen Regionen
betrifft, die von der Opposition kontrolliert werden?
Verfolgen die Bundesregierung und die EU damit das Ziel, die Opposition
zu stärken?
Oppositionsgebiete werden von humanitären Hilfslieferungen und staatlichen
Dienstleistungen häufig gezielt abgeschnitten und bombardiert. In den vom
Regime kontrollierten Gebieten gewährt die Regierung ungehinderten Zugang
von Hilfslieferungen, die durch humanitäre Organisationen und durch
verbündete Staaten Syriens geleistet wird.
Die Anpassung des Sanktionsregimes verfolgt das Ziel, den Wiederaufbau in
den von der Opposition kontrollierten Gebieten zu ermöglichen. Die durch die
Verordnung (EU) Nr. 697/2013 vom 22. Juli 2013 zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 36/2012 in Artikel 6a geschaffene Ausnahmeregelung zum Ölembargo
gegen Syrien zu Gunsten der Nationalen Koalition ist insbesondere durch
Artikel 6a Absatz 1 an die Verwendung der Erlöse für die Bedürfnisse der
Zivilbevölkerung gebunden.
90. Wie kann die Bundesregierung rechtfertigen, dass lediglich den Menschen
in von der Opposition kontrollierten Gebieten diese Lockerungen der
Sanktionen zugute kommen sollen, obwohl auch die Menschen in von der
Regierung kontrollierten Gebieten dringend humanitärer Hilfe bedürfen?
Mit dem Wegfall der Kontrolle der sanktionierten Regierung über bestimmte
Gebiete entfiel auch der Sanktionsgrund. Ziel von Sanktionen sind die Träger
der politischen Repression, nicht das syrische Volk.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 76 und 77 verwiesen.
Änderungen bestehender Sanktionsregime haben auf die Prinzipien der humanitären
Hilfe keinen Einfluss.
91. Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Einnahmen
des Ölexportes aus von der Opposition kontrollierten Gebieten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es bislang keine Ölexporte oder
sonstige Transaktionen gegeben, die auf die Ausnahmeregelungen im EU-
Sanktionsregime zugunsten der Nationalen Koalition zurückzuführen wären.
92. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im
britischen „The Guardian“ vom 19. Mai 2013 veröffentlichten Informationen,
dass die Lockerung der Ölverkaufssanktionen durch die EU vor allem der
Al-Qaida und der Al-Nusra-Front zugutekommen, da sich die wichtigsten
Ölquellen in von den Djihadisten kontrollierten Gebieten Syriens befinden?
Auf die Antwort zu Frage 91 wird verwiesen.
Die genannten radikal-islamistischen Gruppierungen können von der
Ausnahmeklausel innerhalb des EU-Sanktionsregimes nicht profitieren, da die
Inanspruchnahme dieser Ausnahmeklausel einer Überprüfung durch die EU-
Mitgliedstaaten unterliegt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/244693. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der ebenfalls im
„The Guardian“ vom 19. Mai 2013 veröffentlichten Information, dass mit
den Öleinnahmen vornehmlich Waffenhandel betrieben werde?
Auf die Antwort zu Frage 91 wird verwiesen.
94. Wie gedenkt die Bundesregierung diesen möglichen Missbrauch der
Erdöleinnahmen für den Kauf und Verkauf von Waffen durch die
aufständische Opposition zu verhindern?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um einer so
hervorgerufenen Verschärfung des Krieges und der humanitären Katastrophe
vorzubeugen?
Auf die Antwort zu Frage 91 wird verwiesen.
95. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zur
katastrophalen Lage in den syrischen Flüchtlingslagern im Libanon, der Türkei
und in Jordanien – insbesondere zu Kriminalität, illegalem Organhandel,
Zwangsprostitution etc. – vor?
Wie bewertet die Bundesregierung dahingehende Berichte u. a. vom
Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)?
Syriens Nachbarländer verzeichnen infolge der humanitären Katastrophe in
Syrien seit mehreren Jahren einen drastischen Anstieg an Flüchtlingen. Die von
den Regierungen der Nachbarländer Syriens unternommenen Anstrengungen
zur Versorgung und zum Schutz syrischer Flüchtlinge werden u. a. vom UNHCR
regelmäßig positiv gewürdigt.
Anders als in der Türkei oder Jordanien gibt es im Libanon keine offiziellen
Flüchtlingslager für syrische Flüchtlinge. In der Türkei halten sich gegenwärtig
rund 75 Prozent der Flüchtlinge außerhalb der Camps auf. Die Unterbringung in
Flüchtlingslagern wird kontinuierlich ausgebaut. Die Lage der syrischen
Flüchtlinge in Jordanien ist zwar generell schwierig, hat sich jedoch nach Eröffnung
des neuen Lagers Azraq nach Einschätzung des UNHCR entspannt. Dies ist
auch im Flüchtlingslager Zaatari der Fall.
Die vom UNHCR und anderen Organisationen eruierte erhöhte
Schutzbedürftigkeit syrischer Flüchtlinge vor geschlechtsspezifischer Gewalt findet in der
Unterstützung der Bundesregierung zum Schutz von Flüchtlingen
Berücksichtigung.
Die aktive Einbindung von Frauen in allen Phasen der Konfliktprävention und
Konfliktbewältigung, sowie der Schutz von Frauen und Mädchen vor sexueller
Gewalt und Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten sind zudem Ziele von
Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrats. Die Bundesrepublik
Deutschland trägt zur Umsetzung der Resolution bei. Am 19. Dezember 2012
verabschiedete die Bundesregierung dazu einen nationalen Aktionsplan. Zudem hat
die Bundesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die bei
ihren regelmäßigen Sitzungen die Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution
1325 koordiniert. Seit dem Jahr 2004 berichtet die Bundesregierung dem
Bundestag über die Umsetzung der Resolution. Der vierte diesbezügliche Bericht
wurde im Mai 2014 dem Deutschen Bundestag übermittelt.
Drucksache 18/2446 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu illegalem Organhandel im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise liegen
der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden
Informationen vor.
96. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Informationen zahlreicher Organisationen, insbesondere des UNHCR, dass die
Flüchtlingslager als Rekrutierungsfeld zur Anwerbung von
Kindersoldaten u. a. durch Islamisten missbraucht werden, die in den Kampf nach
Syrien geschickt werden?
Die Bundesregierung verurteilt die Rekrutierung und den Einsatz von
Kindersoldaten und hat dies auch im syrischen Kontext mehrfach deutlich gemacht. Sie
unterstützt die Arbeit der VN-Sondergesandten für Kinder und bewaffnete
Konflikte. So stellte die Bundesregierung ihrem Büro unter anderem eine
Sachverständige zur Verfügung und begleitet aktiv eine Kampagne der Vereinten
Nationen zur Beendigung der staatlichen Rekrutierung von Kindersoldaten bis zum
Jahr 2016. Zudem finanziert die Bundesregierung zivilgesellschaftliche
Organisationen, die sich auf politischer und technischer Ebene für Kinder in
bewaffneten Konflikten einsetzen.
97. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gegen die
Rekrutierung von Kindersoldaten durch Gruppen der syrischen
Opposition ergriffen?
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der Sondergesandten des VN-
Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung Trainingsmaßnahmen für UNICEF-Mitarbeiter zur Stärkung des
Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus der Vereinten Nationen zu
schweren Verletzungen der Rechte von Kindern und Jugendlichen im syrischen
Konflikt finanziell gefördert. Mit Hilfe deutscher Unterstützung konnte so die
Rekrutierung von Kindersoldaten beobachtet und dokumentiert werden. Die
Ergebnisse sind in den Bericht des VN-Generalsekretärs von 2014 zu Kindern und
bewaffneten Konflikten zu Syrien eingeflossen. Darüber hinaus fördert die
Bundesregierung Projekte internationaler Nicht-Regierungsorganisationen, die der
Bekämpfung der Rekrutierung von Kindersoldaten in Syrien dienen.
98. Welchen Einfluss übt die Bundesregierung aus, um diese Entwicklung
zusammen mit internationalen Partnern zu unterbinden?
Auf die Antwort zu Frage 97 wird verwiesen.
99. Welche Art von effektivem Schutz für die Flüchtlinge ist nach Ansicht der
Bundesregierung nötig, um Zwangsprostitution, illegalen Organhandel,
andere kriminelle Machenschaften zum Nachteil der Flüchtlinge und die
Rekrutierung von Kindersoldaten zu verhindern?
Auf die Antwort zu Frage 95 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/2446100. Wie hoch sind die bislang von der Bundesregierung getätigten Ausgaben
für humanitäre Hilfe in den Flüchtlingslagern in den Nachbarstaaten
Syriens?
Die Bundesregierung hat aus Mitteln des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit dem
Jahr 2012 für die Bewältigung der Syrienkrise insgesamt ein Hilfsvolumen von
rund 556 Mio. Euro aufgebracht. Damit gehört Deutschland zu den größten
Gebern weltweit. Der Anteil an humanitärer Hilfe beläuft sich dabei auf 317 Mio.
Euro. Davon flossen 193 Mio. Euro in die Nachbarländer Syriens zur Linderung
der Flüchtlingskrise (55,5 Mio. Euro für Jordanien; 45,76 Mio. Euro für den
Libanon; 27,85 Mio. Euro für die Türkei; 21,52 Mio. Euro für Irak; 1,5 Mio.
Euro für Ägypten, sowie 40,54 Mio. Euro für regionale Hilfsmaßnahmen). Die
Bundesregierung förderte u. a. das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen
(UNHCR) mit 69 Mio. Euro. Zudem wurde die humanitäre Arbeit des
Technischen Hilfswerks (THW) in den Flüchtlingslagern in Jordanien und Irak bisher
mit über 16 Mio. Euro unterstützt. Da etwa 85 Prozent der syrischen Flüchtlinge
in städtischen oder ländlichen Gemeinden und nicht in Flüchtlingslagern leben,
umfassen die von der Bundesregierung geförderten Projekte vor allem
Maßnahmen für diese Zielgruppe.
101. Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die EU bislang
ergriffen, um insbesondere die besonders betroffenen Staaten, wie
Jordanien, Libanon, Irak und Türkei, bei der Bewältigung der
Herausforderungen, vor die sie die Aufnahme großer Flüchtlingskontingente stellt, zu
unterstützen?
Auf die Antwort zu Frage 100 wird verwiesen. Die Bundesregierung leistet
humanitäre Hilfe nicht direkt an Regierungen betroffener Staaten, sondern über
ihre Partner (Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, Vereinte
Nationen und Nichtregierungsorganisationen). Durch diese Finanzierung trägt
die Bundesregierung dazu bei, besonders betroffene Staaten bei der Bewältigung
der Probleme zu unterstützen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung syrische Flüchtlinge in den
betroffenen Nachbarländern sowie die aufnehmenden Gemeinden seit dem Jahr
2012 mit insgesamt 163,85 Mio. Euro im Rahmen von Sondermaßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungsfördernden,
strukturbildenden Übergangshilfe. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Menschen in
den Flüchtlingslagern und in den aufnehmenden Gemeinden ein
menschenwürdiges Leben zu sichern und für alle (auch für die aufnehmende Bevölkerung)
eine Zukunftsperspektive zu erhalten.
Zudem unterstützt die Bundesregierung Vorhaben zur Konfliktbewältigung und
Versöhnung in Syrien, sowie Projekte zum friedlichen Zusammenleben sowohl
der syrischen Flüchtlinge untereinander, als auch mit der lokalen Bevölkerung
der Nachbarländer. Dies geschieht seit dem Jahr 2013 durch Maßnahmen auf
den Gebieten der Krisenprävention, des Friedenserhalts und der
Konfliktbewältigung. Schwerpunkt ist dabei die Unterstützung von Versöhnungs- und
Mediationsprojekten durch Nichtregierungsorganisationen.
Über die humanitäre Hilfe hinaus leistet die Bundesregierung seit Mitte 2013
durch die Aufnahme von Flüchtlingen einen wichtigen Beitrag zur Linderung
des sozialen Drucks auf die Nachbarländer. In aktuell drei
Bundesaufnahmeprogrammen werden 20 000 Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Die
Bundesländer haben weitere 7 000 Plätze in eigenen Programmen aufgelegt. Seit
dem Jahr 2013 zählte der UNHCR weltweit einschließlich des deutschen
Engagements 33 272 Aufnahmezusagen für Syrien (Stand: Ende Juni 2014 ).
Drucksache 18/2446 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode102. Wie hoch ist die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die in der EU Schutz
gefunden haben?
In den Jahren 2011 bis 2013 haben nach Angaben von EUROSTAT (Quelle:
EUROSTAT-Datenbank, Stand 24. Juli 2014,
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/
portal/page/portal/statistics/search_database) über 82 000 syrische
Staatsangehörige in den Staaten der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt, davon
gut 24 000 in Deutschland.
Angaben zum ersten Halbjahr 2014 liegen in der EUROSTAT-Datenbank noch
nicht vollständig vor. Nach bisher vorliegenden Daten haben in diesem Zeitraum
etwa 36 000 Syrer einen Asylantrag in Staaten der Europäischen Union gestellt,
davon mehr als 12 000 in Deutschland. Die Bundesregierung bemüht sich auf
europäischer Ebene, die Bereitschaft der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zu fördern.
103. Wie hoch ist die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die Schutz in
Deutschland gefunden haben?
Auf die Antworten zu den Fragen 100 und 102 wird verwiesen.
Über die Asylantragstellerzahlen hinaus sind im Rahmen der
Landesaufnahmeprogramme bisher rund 7 000 und im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme
rund 6 500 Schutzbedürftige nach Deutschland eingereist. Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge hat im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme
bereits rund 10 000 Aufnahmebescheide erteilt. Insgesamt – unter
Berücksichtigung von Asylverfahren – haben seit dem Jahr 2011 über 56 000 Flüchtlinge aus
Syrien in Deutschland Schutz gefunden.
104. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Deutschland sein
„Flüchtlingskontingent“ bereits ausgeschöpft hat, und plant die
Bundesregierung, angesichts der weiter dramatischen Lage in Syrien weitere
Flüchtlinge aufzunehmen?
Die Aufnahme von insgesamt 20 000 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen
aus Syrien durch den Bund wird derzeit weiter umgesetzt. Das dritte humanitäre
Bundesaufnahmeprogramm, das 10 000 Plätze umfasst, ist bereits angelaufen.
Eine mögliches weiteres Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge wird zum
jetzigen Zeitpunkt weder diskutiert noch ausgeschlossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]