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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Afrikanische Schweinepest

Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Osteuropa, Behördenzusammenarbeit, mit ASP beschäftigte Bundes- sowie internationale Forschungseinrichtungen, deutsche Beteiligung an internationalen Forschungsprojekten und Initiativen, internationale Vernetzung und Kooperation, Impfstoffentwicklung, Verhinderung der Ausbreitung sowie jagdliche Anforderungen in einem ASP-positiven Gebiet, Folgen eines Ausbruchs in Deutschland, Tierkörperbeseitigung nach Keulung, Einbeziehung praktizierender Tierärzte in die Seuchenbekämpfung, Notfallplan<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

02.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/250208.09.2014

Afrikanische Schweinepest

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende, virale Erkrankung von Wild- und Hausschweinen. Sie verläuft seuchenhaft und fordert große Verluste in den betroffenen Tierbeständen. Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr. Der Erreger stammt ursprünglich aus Afrika und wird dort von der Gattung der Lederzecken auf afrikanische Warzenschweine übertragen. Wie bei Naturherdinfektionen charakteristisch, zeigen Warzenschweine keine klinischen Symptome. Der Erreger gilt als besonders stabil und wird über direkten Tierkontakt, infizierte Nahrungsmittel oder infiziertes Material (beispielsweise Transportfahrzeuge) übertragen. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Im Jahr 1957 kam es in Portugal erstmalig zu einem Ausbruch außerhalb Afrikas. Seit dem Jahr 2007 treten Fälle in Russland und Weißrussland auf. Mittlerweile breitet sich das Virus nicht nur, wie zunächst vermutet, in nordwestlicher Richtung, sondern auch in südlicher Richtung aus. So wurde der Erreger in Wildschweinen im Iran nachgewiesen. In den osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Lettland, Litauen und Polen wurden seit Jahresanfang 80 Fälle von Afrikanischer Schweinepest festgestellt, meldete das Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) Anfang August 2014. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit soll 350 km/Jahr betragen (www.topagrar.com, 24. März 2014).

Der in Russland nachgewiesene Virusstamm verursacht schwerste Allgemeinerkrankungen mit zum Teil unspezifischen Symptomen, wie Fieber und Apathie. Die Sterblichkeit ist hoch. Innerhalb kürzester Zeit (ca. zehn Tage) können ganze Bestände versterben. Nach Einschätzung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) stellt die Afrikanische Schweinepest mittlerweile ein globales Problem dar.

Bis heute kommt es zu immer neuen Ausbrüchen, wobei die Schwere des Krankheitsverlaufes weiter zunimmt. Primäre Ausbrüche der Seuche konnten häufig mit der Verfütterung von Speiseabfällen in Verbindung gebracht werden. Der Erreger kann über mehrere hundert Tage in tierischen Produkten, z. B. Schinken, infektiös bleiben.

Vor allem über Handels- und Personenverkehr mit direktem oder indirektem Kontakt zu infizierten Beständen einschließlich mitgebrachter Lebensmittel kann der Erreger nach Deutschland gelangen. Wanderndes Schwarzwild aus den betroffenen Regionen Nordosteuropas stellen ein zusätzliches Einschleppungsrisiko dar, insbesondere angesichts der historisch hohen Schwarzwildbestände in vielen Regionen Deutschlands.

Erregerhaltige Lebensmittelreste, die von Reisenden auf Rastplätzen oder unterwegs auf den stark frequentierten Einfallstraßen aus dem osteuropäischem Gebiet (vor allem auf der A2) entsorgt werden, bedeuten ein besonderes Risiko, wenn Wildschweine z. B. nachts die Abfallkörbe als Nahrungsquelle nutzen. Mehrsprachige Warnschilder, die auf diese Gefahr hinweisen, fehlen in der Regel.

Derzeit besteht laut dem FLI für Deutschland ein moderates Risiko für die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest. Sollte die Tierseuche jedoch in Deutschland auftreten, könnte dies verheerende Auswirkungen auf die deutsche Schweinewirtschaft haben. Unter anderem aufgrund des fehlenden Impfstoffes würden die volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden vermutlich wesentlich höher sein, als bei der Europäischen Schweinepest.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die territoriale Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Osteuropa in den vergangenen 20 Jahren?

2

Wie arbeitet die Bundesregierung oder arbeiten die Bundesbehörden auf politischer, administrativer und wissenschaftlicher Ebene mit den für die ASP zuständigen Partnern in Polen und anderen osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten zusammen?

3

Gibt es eine Zusammenarbeit mit der Republik Österreich in dieser Frage? Wie wird das Risiko einer Einschleppung an Flughäfen minimiert?

4

Welche Bundesforschungseinrichtungen beschäftigen sich in welchem finanziellen und personellen Umfang bzw. mit welchen inhaltlichen Zielstellungen mit der ASP?

5

Welche weiteren Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen sich in welchem Umfang nach Kenntnis der Bundesregierung mit der ASP?

6

Welche internationalen Forschungseinrichtungen beschäftigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der ASP, und wie wird deren Forschung finanziert?

7

Wie beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an diesen Forschungsprojekten?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die internationale Vernetzung und Kooperation in der Forschung und Entwicklung hinsichtlich eines grenzübergreifenden Vorgehens zur Eindämmung der Ausbreitung der ASP ein, welche Defizite sieht sie, und welche Initiativen will sie wann dazu ergreifen?

9

Welchen Beitrag leistet die Bundesrepublik Deutschland in der Global African Swine Fever Research Alliance (GARA)?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Impfstoffentwicklungen bzw. -forschungen gegen das ASP-Virus? Welche deutschen Einrichtungen sind damit mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen befasst?

11

Ist mittelfristig mit einem praxisreifen, breit einsetzbaren Impfstoff gegen das ASP-Virus zu rechnen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

12

Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung bei der Verbreitung von ASP a) Wildschweine, b) Hausschweine, c) der Mensch?

13

Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung am effektivsten, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern bzw. zu erschweren? Wie arbeitet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit den osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten zusammen?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Positionen und Aktivitäten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, beispielsweise die Niederlande, Dänemark oder Frankreich, zu Frage 11?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Zusammenhangs der Schwarzwilddichte und der Ausbreitungsdynamik der ASP, und welche konkreten Studien hat sie selbst zu dieser Problematik initiiert (bitte Zielstellung sowie finanzielle und personelle Aufwendungen angeben)?

16

Welche jagdlichen Anforderungen oder Einschränkungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in einem ASP-positiven Gebiet notwendig (beispielsweise Jagdruhe oder stärkere Bejagung von Schwarzwild), und welche wurden von wem bereits veranlasst? Wenn keine veranlasst wurden, warum nicht?

17

Wie schätzt die Bundesregierung das Einschleppungsrisiko der ASP durch Jägerinnen und Jäger sowie Wildbret aus Osteuropa ein, und welche konkreten Maßnahmen sollten dagegen ergriffen werden bzw. wurden ergriffen?

18

Wie schätzt die Bundesregierung das Einschleppungsrisiko der ASP über Lebensmittelreste, die aus Osteuropa stammen und in Deutschland von Reisenden (beispielsweise Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeitern, Geschäftsreisenden, Touristinnen und Touristen) entsorgt werden, ein, und welche Maßnahmen sollten dagegen ergriffen werden bzw. wurden ergriffen?

19

Wie schätzt die Bundesregierung das Einschleppungsrisiko der ASP über Grünfutterimporte aus Osteuropa ein, und welche Maßnahmen sollten dagegen ergriffen werden bzw. wurden ergriffen?

20

Wie schätzt die Bundesregierung das Einschleppungsrisiko der ASP durch Tiertransportfahrzeuge ein (beispielsweise durch Schweinetransportfahrzeuge aus den betroffenen Ländern, die in Deutschland Schweine haltende Betriebe anfahren, um Tiere abzuholen), und welche Maßnahmen sollten dagegen ergriffen werden bzw. wurden ergriffen? Wie wird eine wirksame Kontrolle und Desinfektion sichergestellt, und wie wird verhindert, dass nicht allein durch den mitgeführten und entsorgten Reiseproviant das ASP-Virus in deutsche Schweinehaltungen und deutsche Wildschweinpopulationen verbracht wird?

21

Welche Folgen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein Ausbruch der ASP in der Bundesrepublik Deutschland, speziell bei besonders hohen regionalen Schweinedichten (Cloppenburg, Vechta etc.) oder besonders großen Schweinebeständen (z. B. in Tellin, Mecklenburg-Vorpommern)?

22

Welche konkreten Maßnahmen müssten nach Kenntnis der Bundesregierung durch wen bei einem ASP-Verdachtsfall a) in einem Hausschweinebestand und b) in einem Wildschweinebestand ergriffen werden?

23

Wie könnten landwirtschaftliche Betriebe, die in solchen Sperrgebieten liegen und damit direkt oder indirekt betroffen sind, durch die Bundesregierung unterstützt werden?

24

Inwieweit ist die Entsorgung bzw. unschädliche Beseitigung von Tierkörpern nach der Keulung in einem ASP-positiven Gebiet gesichert, ohne das Risiko einer Verschleppung durch Transportfahrzeuge einzugehen?

25

Reichen nach Einschätzung der Bundesregierung die dafür notwendigen Kapazitäten der Tierkörperbeseitigungsanlagen aus, und sind die Keulungstrupps sowie Tierärztinnen und Tierärzte darauf entsprechend vorbereitet (finanzielle, fachliche und rechtliche Situation)?

26

Wie ist grundsätzlich die rechtliche Stellung der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte, die zur Seuchenbekämpfung verpflichtet werden? Wurden hier die entsprechenden Vorarbeiten geleistet (wie es nach dem letzten KSP-Geschehen angekündigt wurde)? Ist der praktizierende Tierarzt rechtlich wie ein Amtstierarzt abgesichert, wenn er in einem amtlichen Aufrag tätig ist, oder muss sich der praktizierende Tierarzt selbst absichern? Wer kommt für die dadurch entstehenden Kosten auf?

27

Gibt es einen Notfallplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der ASP, welche Vorgespräche haben dazu mit den Bundesländern stattgefunden, und wurden bereits konkrete Vereinbarungen getroffen?

Berlin, den 8. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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