[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2859
18. Wahlperiode 10.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2637 –
Ausgaben der Bundesministerien für Aufgaben aus dem Aktionsplan für zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Jahr 2004 den Aktionsplan „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verabschiedet, in dem
Krisenprävention als „Querschnittsaufgabe, die in der Gestaltung der einzelnen
Politikbereiche verankert sein muss“, definiert wird. Besonders erwähnt wird,
dass neben der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik auch die
Wirtschafts-, Finanz- und Umweltpolitik gefordert seien. Im Aktionsplan wird
weiter ausgeführt: „Ziel der Einführung der Krisenprävention als
Querschnittsaufgabe ist es, Methoden, Instrumente und Verfahren zu entwickeln, die die
Berücksichtigung von Krisenprävention in allen Phasen und Sektoren der
Regierungstätigkeit sicherstellen.“
Die Fragesteller sind sich der Tatsache bewusst, dass sich die
Ministeriumszuschnitte seit der Verabschiedung des Aktionsplans verändert haben, sie bitten
die Bundesregierung, das bei der Beantwortung zu berücksichtigen.
1. Nach welchen Kriterien erhebt die Bundesregierung, welche
Haushaltsmittel sie für die Aufgaben aus dem Aktionsplan „Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgibt?
Der Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ vom 12. Mai 2004 bündelt und
koordiniert Aktivitäten der Bundesressorts und setzt strategische Ansatzpunkte in
verschiedenen Handlungsfeldern. Insgesamt werden über 160
Aktionsvorschläge formuliert, die sich über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren
erstrecken. Die Kriterien, nach denen die Bundesregierung Haushaltsmittel für die
Aufgaben aus dem Aktionsplan ausgibt, richten sich einerseits nach den
inhaltlichen Schwerpunkten der jeweiligen Ressorts in Bezug auf die
Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern und Regionen. Andererseits richten sie sich
nach dem Bedarf, der sich aufgrund aktueller Entwicklungen und krisenhafter Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2859 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZuspitzungen in den jeweiligen Ländern und Regionen ergibt. Dieser kann sich
auch kurzfristig ändern.
2. Welche Haushaltsmittel hat das Bundeskanzleramt seit der
Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 2a bis 2c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundeskanzleramt hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des
Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung“ verwendet.
3. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 3a bis 3c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat keine Haushaltsmittel
für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet.
4. Welche Haushaltsmittel hat das Auswärtige Amt seit der Implementierung
des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
Das Auswärtige Amt hat seit 2004 insgesamt Mittel in Höhe von ca. 6 733 Mio.
Euro im Rahmen des Aktionsplans ausgegeben.
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
Kap./Titel Zweckbestimmung
05 01 687 10 Beiträge Deutschlands an die Vereinten Nationen
05 01 687 14 Beiträge Deutschlands an die OSZE; Beiträge zum Europarat
05 01 687 21 Transformationspartnerschaften Nordafrika/Naher Osten
05 01 687 23 Demokratisierung- und Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte
05 01 687 27 Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitungszusammenarbeit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2859b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
Das übergeordnete Ziel deutscher Außenpolitik ist der Erhalt von Frieden und
Sicherheit. Die aus den angegebenen Haushaltstiteln finanzierten Maßnahmen
dienen der Erreichung dieses Ziels und sind damit auch als ein Beitrag zur
Verhinderung von Krisen, zur Lösung von Konflikten und zur Konsolidierung des
Friedens zu sehen. Um die Ausgaben in diesem Bereich zusammenzufassen und
künftig noch transparenter zu machen, hat das Auswärtige Amt ab dem
Haushaltsjahr 2014 ein neues Kapitel 05 01 „Sicherung von Frieden und Stabilität“
geschaffen.
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Alle Ausgaben aus den genannten Haushaltstiteln sind grundsätzlich darauf
gerichtet, einen Beitrag dazu zu leisten, die Ziele des Aktionsplans Zivile
Krisenprävention und seiner einzelnen Aktionen zu erreichen.
5. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium des Innern seit der
Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
Das Bundesministerium des Innern hat seit 2004 insgesamt Mittel in Höhe von
ca. 141 Mio. Euro im Rahmen des Aktionsplans ausgegeben.
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
Aus diesen Titeln finanzierte Maßnahmen unterstützen den Bereich der zivilen
Krisenprävention durch (grenz-)polizeiliche Zusammenarbeit in Form von
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe, z. B. im Rahmen der Sicherheitssektorreform
(Kapitel 06 10 Titel 687 28) und durch Durchführung von Polizeimissionen (Ka-
05 01 687 28 Leistungen im Rahmen des Stabilitätspaktes Afghanistan
05 01 687 34
Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention,
Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung
05 01 687 40 Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit
05 01 687 43 Energie- und Klimaaußenpolitik
05 01 687 48 Afrika-Initiative im Rahmen des deutschen G8-Vorsitzes (2007)
05 02 685 22 Zuwendungen an das Berliner Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF)
Kap./Titel Zweckbestimmung
06 10 687 07
06 24 687 01
Bilaterale Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
06 25 532 04 Verwendung, Einsätze und Maßnahme der Bundespolizei außerhalb des Bundesgebiets
06 28 532 04 Vorbereitung und Durchführung der länderübergreifenden Krisenmanagementübung LÜKEX
Kap./Titel Zweckbestimmung
Drucksache 18/2859 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodepitel 06 25 Titel 532 04). Desweiteren geschieht dies durch den Einsatz von
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes und der Länder in
Krisenregionen, wie z. B. in Afghanistan zur Unterstützung der dortigen Regierung
und zum Aufbau der jeweiligen Sicherheitsbehörden (Kapitel 06 25 Titel 532 04)
sowie durch die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der
ressort- und länderübergreifenden Krisenmanagementübungen.
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Alle Ausgaben aus den genannten Haushaltstiteln sind grundsätzlich darauf
gerichtet, einen Beitrag dazu zu leisten, die Ziele des Aktionsplans Zivile
Krisenprävention und seiner einzelnen Aktionen zu erreichen.
6. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 6a bis 6c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat keine
Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet.
7. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium der Finanzen seit der
Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 7a bis 7c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium der Finanzen hat keine Haushaltsmittel für die
Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung“ verwendet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2859 8. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 8a bis 8c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat keine Haushaltsmittel für
die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet.
9. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“
ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 9a bis 9c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat keine
Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet.
10. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium der Verteidigung seit
der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
Militärische Instrumente der Krisenprävention sind nicht vordergründig
Gegenstand des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung“. Gleichwohl unterstützt und fördert das Bundesministerium der
Verteidigung Maßnahmen, die helfen sollen, Krisen vorzubeugen sowie
Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu fördern. Dabei handelt es sich in der Regel um
Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lage in Krisen- und Konfliktgebieten
soweit zu stabilisieren bzw. zu sichern, dass zivile Kräfte ihre Arbeit aufnehmen
können oder diese zumindest erleichtert wird. Ein umfassender Ansatz erfordert
auch die Berücksichtigung dieser Schnittstellen ziviler und militärischer
Krisenprävention.
Im Einzelplan 14 sind derzeit keine Titel ausgebracht, die sich explizit auf die
Bereiche zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung
beziehen. Gleichwohl werden bzw. wurden die Beiträge des
Bundesministeriums der Verteidigung zur zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung vornehmlich aus den unten dargestellten Titeln finanziert.
Die dargestellten Ausgaben können jedoch überwiegend nur als mittelbar für
den Bereich der zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsoli-
Drucksache 18/2859 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedierung angesehen werden. Insgesamt hat das Bundesministerium der
Verteidigung bisher rund 654 Mio. Euro in Bezug auf den Aktionsplan verwendet.
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
Erläuterung zu 14 01/529 01 (Bilaterale Jahresprogramme): Die Bundeswehr
pflegt mit dem Instrument der bilateralen Jahresprogramme Kontakte zu den
Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, den südosteuropäischen
Nicht-NATO-Staaten sowie zu sonstigen Staaten mit besonderer sicherheits-
und militärpolitischer Bedeutung. Mit den Ausgaben wird ein Meinungs- und
Informationsaustausch zwischen der Bundeswehr und Kooperationspartnern
außerhalb von Ausbildungsvorhaben ermöglicht. Die Kontakte im Rahmen der
bilateralen Jahresprogramme dienen der Förderung von Stabilität und der
Krisenvorsorge.
Erläuterung zu 14 02/533 01 (Ausbildung von Angehörigen ausländischer
Streitkräfte): Mit den Ausgaben wird die unentgeltliche Ausbildung von
Angehörigen ausländischer Streitkräfte – unter anderem aus den Staaten der
ehemaligen Sowjetunion sowie den südosteuropäischen Ländern – an
Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr ermöglicht. Damit soll das Verständnis für
demokratisches und menschenrechtsrelevantes Verhalten in den Streitkräften
gefördert werden.
Erläuterung zu 14 02/687 02 (Strukturelle Krisenvorsorge): Im Einzelplan 14
wurden für das Vorhaben des Ressortkreises „Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ einmalig Mittel von bis zu 10 Mio. Euro für
den Zeitraum der Jahre 2006 bis 2008 vorgehalten. Dabei wurde im Einzelplan
14 bei Kapitel 14 02 ein Titel mit der Zweckbestimmung „Strukturelle
Krisenvorsorge“ eingerichtet. Daraus wurden rund 5 Mio. Euro für Projekte in den
afghanischen Provinzen Kunduz, Takhar und Badakshan verwendet. Für das Jahr
2009 wurden weitere zwei Projekte aus diesem Titel mit 1,5 Mio. Euro
finanziert. Zum Bundeshaushalt 2010 ist ein Ansatz mit dieser
Titelzweckbestimmung entfallen. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden für die Beteiligung am
Provinzentwicklungsfonds jeweils rund 1 Mio. Euro aus dem Titel „Nicht
aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben“ (Kapitel 14 03, Titelgruppe 08)
verausgabt. Die übrigen Mittel verteilten sich auf eine Vielzahl von Projekten, u. a. im
Kaukasus, Mali und Kambodscha. Über die Ausgaben im Rahmen der
strukturellen Krisenvorsorge wurde der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages entsprechend informiert.
Erläuterung zu 14 03 Titelgruppe 08 (Maßnahmen der Bundeswehr im
Zusammenhang mit internationalen Einsätzen): Aus Kapitel 14 03 Titelgruppe 08
werden einsatzbedingte Zusatzausgaben für die Teilnahme der Bundeswehr an
internationalen Einsätzen geleistet. Militärische Mittel als Instrument von Krisen-
Kap./Titel Zweckbestimmung
14 01 529 01 Bilaterale Jahresprogramme
14 02 533 01 Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte
14 02 687 02 Strukturelle Krisenvorsorge (nur bis einschließlich 2009)
14 03 Titelgr. 08 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internat. Einsätzen
Zu Lasten 14 07
132 01
HH-Vermerke Nr. 12 und Nr. 14 zu den Einnahmen im Kapitel 14 07 – unentgeltliche
Materialabgaben von überschüssigem Gerät (insbesondere Liegenschafts- und Sanitätsmaterial)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2859prävention und -management können notwendig sein, um die gewaltsame
Austragung von Konflikten zu beenden bzw. zu verhindern oder um erst die
Bedingungen zu schaffen, unter denen den Konfliktursachen mit zivilen Mitteln
begegnet werden kann. Durch ihre Teilnahme an friedenserhaltenden und
stabilisierenden Einsätzen trägt die Bundeswehr zum umfassenden Ansatz der
Bundesregierung zur Krisenprävention bei. Die hier geleisteten Ausgaben wurden
aufgrund ihres nur mittelbaren Charakters jedoch nicht vollumfänglich
berücksichtigt.
Erläuterung zu Lasten 14 07/132 01 (HH-Vermerke Nr. 12 und Nr. 14 zu den
Einnahmen im Kapitel 14 07 – unentgeltliche Materialabgaben von
überschüssigem Gerät (insbesondere Liegenschafts- und Sanitätsmaterial)): Die Abgabe
von überschüssigem Gerät, insbesondere an staatliche Institutionen wie z. B. die
afghanischen Sicherheitskräfte, erhöht deren Durchhaltefähigkeit und trägt
damit indirekt zur Festigung der Stabilität im Einsatzgebiet bei.
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
14 01 529 01: Aktionen 79, 80, 93
14 02 533 01: Aktionen 91, 93
14 02 687 02: Aktionen 103, 135-139, 145
14 03 Titelgruppe 08: Aktionen 4, 50, 63, 64, 72, 78, 80, 145
Zu Lasten 14 07 132 01: keine.
11. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“
ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 11a bis 11c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat keine
Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet.
12. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Gesundheit seit
der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 12a bis 12c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Drucksache 18/2859 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas Bundesministerium für Gesundheit hat keine Haushaltsmittel für die
Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung“ verwendet.
13. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“
ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 13a bis 13c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat keine
Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet.
14. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit seit der Implementierung des
Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 14a bis 14c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet.
15. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Bildung und
Forschung seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 15a bis 15c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat keine Haushaltsmittel
für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention,
Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/285916. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung seit der Implementierung des
Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung“ ausgegeben?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
hat seit dem Jahr 2005 Mittel in Höhe von 4 616 Mio. Euro im Rahmen des
Aktionsplans ausgegeben.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
beteiligt sich am Europäischen Entwicklungsfonds und dem Weltbank-Fonds
IDA (International Development Association). Diese Beiträge werden nicht
nach Krisenrelevanz verschlüsselt und können daher hier nicht aufgeführt
werden.
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
Kapitel Titel Zweckbestimmung
23 02 866 01/896 01 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit/Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen
ab 2014:
23 01
ab 2014:
866 11/
896 11/ 896 01
Die Ausgaben sind bestimmt für entwicklungspolitisch wichtige Vorhaben im
Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Kooperationsländern einschließlich
ihrer regionalen Zusammenschlüsse.
23 02 896 03/896 06 Bilaterale Technische Zusammenarbeit/Internationale Zusammenarbeit mit
Regionen
ab 2014:
23 01
Die Ausgaben sind bestimmt für entwicklungspolitisch wichtige Vorhaben im
Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit mit Kooperationsländern
einschließlich ihrer regionalen Zusammenschlüsse.
2302 687 02 Ziviler Friedensdienst
ab 2012:
687 72
Die Ausgaben dienen der Förderung von ZFD-Maßnahmen der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und den anerkannten
Entwicklungsdiensten (Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH), Brot für die
Welt/Evangelischer Entwicklungsdienst (EED), EIRENE, Weltfriedensdienst e. V.
(WFD) und Forum Ziviler Friedensdienst e. V. (forumZFD). Diese entsenden
Friedensfachkräfte auf der Grundlage des Entwicklungshelfergesetzes.
23 02 687 20 Entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe/ab 2013: Entwicklungsfördernde
und strukturbildende Übergangshilfe
ab 2014:
23 01
ab 2014:
687 06
Die Ausgaben dienen der Förderung von Maßnahmen im Kontext von Krisen,
Konflikten und Katastrophen.
23 02 687 04 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen
Die Ausgaben dienen der Finanzierung von Maßnahmen wie
gesellschaftspolitische Beraterprogramme, Demokratieförderung, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung
der Zivilgesellschaft.
23 02 896 04 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen
Die Ausgaben dienen der Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen
in Kooperationsländern einschl. der regionalen Zusammenschlüsse.
23 02 687 08 Gesellschaftliche Krisenreaktions- und Stabilisierungshilfe (Titel besteht seit 2012)
Die Ausgaben dienen der Finanzierung gesellschaftlicher Krisenreaktion und
Stabilisierung von systemischen Reformprozessen.
Drucksache 18/2859 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
In der vorgenannten Gesamtsumme sind Ausgaben für Vorhaben der zivilen
Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung aus den
aufgeführten Haushaltstiteln erfasst. Die Erfassung erfolgte im Wesentlichen auf Basis der
Kennungen KR 1 (Krisenprävention, Konfliktbearbeitung oder
Friedensförderung sind wichtigstes Neben-, Unterziel bzw. Ergebnis, aber nicht
ausschlaggebend für die Durchführung des Vorhabens) und KR 2 (Krisenprävention,
Konfliktbearbeitung oder Friedensförderung sind ein Hauptziel des Vorhabens, d. h.
entscheidend für seine Durchführung).
Die Kennungen KR 1 und KR 2 wurden infolge des Aktionsplans „Zivile
Krisenprävention“ im Jahr 2005 im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung eingeführt.
Die Kennungen KR 1 und KR 2 wurden im August 2013 ersetzt durch die
Kennungen FS 1 (Frieden und Sicherheit sind ein wichtiges untergeordnetes Ziel,
z. B. Teilaspekt des Programm- oder Modulziels, Output, aber nicht einer der
wesentlichen Gründe für die Durchführung des Vorhabens) und FS 2 (Frieden
und Sicherheit sind Ziel (erwartete langfristige Wirkung, Programm- und/oder
Modulebene), d. h. entscheidend für die Durchführung des Vorhabens).
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
23 02 866 01/896 01: Aktionen 72, 81, 110, 116, 128, 129
23 02 896 03/896 06: Aktionen 72, 77, 81, 82, 83, 84, 89, 90, 110, 114, 124, 127,
128, 134
23 02 687 02: Aktionen 81, 82, 100, 101, 153
23 02 687 20: Aktionen 112, 114, 115
23 02 687 04: Aktionen 81, 82, 83, 84, 87, 100, 101
23 02 896 04: Aktionen 81, 82, 83, 100,101
23 02 687 08: Aktion 113
23 02 687 01: Aktionen 1, 2, 3, 5, 7, 10, 11, 12, 13, 14.
23 02 687 01 Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere
internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen
ab 2014:
23 03
Fonds und Programme der Vereinten Nationen sowie weitere internationale
Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen, die die
Bundesrepublik Deutschland freiwillig leistet, um sich an der strategischen Ausrichtung dieser
Organisationen zu beteiligen und deutsche entwicklungspolitische Akzente in deren
Arbeit einzubringen.
Kapitel Titel Zweckbestimmung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/285917. Sind seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ eventuell weitere
Haushaltsmittel ausgegeben worden?
a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen?
b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen
(bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)?
c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen
sich diesen Ausgaben zuordnen?
Die Fragen 17a bis 17c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 16 verwiesen. Seit der
Implementierung des Aktionsplans sind darüber hinaus keine weiteren Haushaltsmittel mit
der spezifischen Zielsetzung seiner Umsetzung ausgegeben worden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]