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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Tischlerinnen in Deutschland - Hürden in Ausbildung und Beruf

Zahl der Auszubildenden im Tischlerhandwerk, Abbrüche und Abschlüsse, Frauenanteile, Benotungen, Anzahl Berufstätiger, Angestellter und Selbständiger, Mutterschutzregelungen und Beschäftigungsverbote, finanzielle Absicherungsmöglichkeiten und Krankengeld-Tarife für Selbständige<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/279808.10.2014

Tischlerinnen in Deutschland – Hürden in Ausbildung und Beruf

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Dr. Thomas Gambke, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Fachkräftemangel hat das Handwerk längst erreicht und so klagen die Betriebe verstärkt über Probleme bei der Besetzung offener Stellen. Trotzdem wird das Potenzial, das Frauen für diese Berufe mitbringen, noch zu selten genutzt. Das Ergebnis: Der Frauenanteil im Handwerk beträgt nur etwa 25 Prozent. Besonders im Tischlerhandwerk sind Frauen mit einem Anteil von etwa 3 Prozent (vgl. Berufe im Spiegel der Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, www.bisds.infosys.iab.de/bisds/result?beruf=BO501) immer noch selten. Die wenigen Frauen, die als Tischlerinnen tätig sind oder sein wollen, haben nach wie vor häufig mit Vorbehalten zu kämpfen. Aus diesem Grund tauschen sich Tischlerinnen aus ganz Deutschland jährlich beim selbst organisierten bundesweiten Tischlerinnentreffen aus und setzen sich dafür ein, bestehende Hürden am Arbeitsmarkt abzubauen.

Ein Thema, das dabei immer wieder problematisiert wird, sind die Regelungen zum Mutterschutz in der Holzverarbeitungsbranche. Aufgrund der hohen Belastungen für die werdende Mutter (Staub, Lärm, schweres Heben etc.), gilt meist ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot.

Während Arbeitnehmerinnen für diese Zeit Ausgleichszahlungen von ihrem Arbeitgeber erhalten, gelten die Mutterschutzregelungen für Selbständige nicht. Sie müssen sich auf andere Weise für berufliche Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft absichern. Dies stellt auch deshalb ein besonderes Problem dar, weil sich verhältnismäßig viele Tischlerinnen für die Selbständigkeit entscheiden, um überhaupt den erlernten Beruf ausüben zu können. Denn eine Beschäftigung zu finden, ist für Frauen in diesem Bereich nach wie vor schwierig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Personen beginnen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich eine Ausbildung als Tischlerin oder Tischler (bitte Jahreszahlen ab 2003 angeben und für Frauen und Männer getrennt ausweisen)?

2

Wie viele Auszubildende im Tischlerhandwerk haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 ihre Ausbildung innerhalb

a) des ersten Jahres,

b) innerhalb des zweiten Jahres oder

c) innerhalb des dritten Jahres abgebrochen?

3

Wie viele der Personen aus den Fragen 2a bis 2c waren nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen (bitte jeweils in absoluten Zahlen und anteilig an allen Frauen in dem jeweiligen Ausbildungsjahrgang angeben)?

4

Wie viele Auszubildende haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit 2003 ihre Ausbildung im Tischlerhandwerk und anderen holzverarbeitenden Berufen mit der Gesellen- bzw. Gesellinnenprüfung abgeschlossen, und wie viele von ihnen waren Frauen?

5

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Noten der angehenden Tischlerinnen während ihrer Ausbildung und bei der Gesellen- bzw. Gesellinnenprüfung im Vergleich zu den männlichen Auszubildenden?

6

Wie viele Tischlerinnen und Tischler arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte Zahlen getrennt für Frauen und Männer angeben)?

7

Wie lange arbeiten Tischlerinnen und Tischler nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in diesem Beruf (bitte Zahlen getrennt für Männer und Frauen angeben)?

8

Wie viele Frauen und wie viele Männer absolvieren nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich ihre Meister- bzw. Meisterinnenprüfung im Tischlerhandwerk (bitte Jahreszahlen ab 2003 angeben und für Frauen und Männer getrennt ausweisen), und wie haben sich diese Zahlen seit der Abschaffung der Pflichtgesellenjahre zur Meisterprüfung entwickelt (bitte getrennt für Frauen und Männer angeben)?

9

Wie viele Tischlereien in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Frauen geführt, und wie hat sich diese Zahl seit 2003 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual an allen Tischlereien in Deutschland angeben)?

10

Wie viele Tischlereien sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den jetzigen Inhaberinnen und Inhabern von deren Eltern übernommen worden (bitte Zahlen für von Frauen und Männern geführten Betrieben getrennt ausweisen)?

11

Wie werden partnerschaftlich geführte Betriebe erfasst?

12

Wie viele Betriebsneugründungen von Tischlereien gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 jährlich, und wie viele dieser Neugründungen wurden von Frauen getätigt?

13

Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Tischlereien im Durchschnitt angestellt?

14

Wie viele selbständige Tischlerinnen und Tischler gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie hat sich ihre Zahl seit 2003 entwickelt (bitte Zahlen für Frauen und Männer getrennt ausweisen)?

15

Wie viele Tischlerinnen und Tischler sind nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Solo-Selbständige, und wie hat sich ihre Zahl seit 2003 entwickelt (bitte Zahlen für Frauen und Männer getrennt angeben)?

16

Wie viele werdende Mütter mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 jährlich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes teilweise oder völlig mit der Arbeit als Tischlerin aussetzen, und wie viele von ihnen haben infolge dessen den Tischlerinnenberuf vollständig aufgegeben?

17

In wie vielen Fällen wurden seit 2003 jährlich Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse der werdenden Mutter beantragt?

18

Inwieweit hält die Bundesregierung die Regelungen zum Mutterschutz in der Holzverarbeitungsbranche für sinnvoll?

19

Welche Mutterschutzregelungen gelten für die Unternehmerin eines Handwerksbetriebes?

20

Welche Möglichkeiten bestehen für Selbständige in der Holzverarbeitung, sich für den Fall beruflicher Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft finanziell abzusichern?

21

Wie viele gesetzliche Krankenkassen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung einen Krankengeld-Wahltarif für Selbständige an, der Mutterschaftsgeld einschließt, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Krankengeldabsicherungen?

22

Sind der Bundesregierung Initiativen der Handwerkskammern bekannt, um Selbständige in der Holzverarbeitung für den Fall beruflicher Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft finanziell abzusichern, und wenn ja, welche sind dies?

23

Wie werden Selbständige nach Kenntnis der Bundesregierung über diese Möglichkeiten informiert?

24

Sieht die Bundesregierung Lücken bei den derzeitigen Möglichkeiten zur Absicherung beruflicher Unterbrechung durch Schwangerschaft für Selbständige?

Wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Lücken zu schließen?

Berlin, den 8. Oktober 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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