Transparenz über die Verwendung geplanter Steuermehreinnahmen bis 2018
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring, Dieter Janecek, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Elisabeth Scharfenberg, Markus Tressel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die prognostizierten Steuereinnahmen des Bundes sollen von 2014 zu 2018 klar steigen. Die aktuelle Finanzplanung der Bundesregierung sieht Zuwächse von 2014 nach 2015 um 10,3 Mrd. Euro, von 2015 nach 2016 um 14,4 Mrd. Euro, von 2016 nach 2017 um 7,8 Mrd. Euro, von 2017 nach 2018 um 11,1 Mrd. Euro vor.
Insgesamt geht die Bundesregierung von steigenden Steuereinnahmen vom Haushaltsjahr 2014 zum Jahr 2018 in Höhe von 43,6 Mrd. Euro aus (311,8 Mrd. Euro im Jahr 2018 im Vergleich zu 268,2 Mrd. Euro im Jahr 2014). Mit der Summe der einzelnen Zuwächse von 2014 bis 2018 stehen nach dieser Annahme rund 111 Mrd. Euro zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung (10,3 Mrd. Euro im Jahr 2015, 24,7 Mrd. Euro im Jahr 2016, 32,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 und 43,6 Mrd. Euro im Jahr 2018).
Die Steuereinnahmen bis zum Jahr 2018 steigen jahresdurchschnittlich um 3,8 Prozent. Diese Prognose ist riskant optimistisch und basiert auf einem angenommenen realen Wirtschaftswachstum im Jahr 2014 von 1,8 Prozent, im Jahr 2015 von 2,0 Prozent und von 2016 bis 2018 von 1,4 Prozent. Steigen die Steuereinnahmen nur geringfügig weniger, zum Beispiel um einen halben Prozentpunkt, klafft im Finanzplan eine Finanzierungslücke von 14,4 Mrd. Euro. In diesem Fall ist zu befürchten, dass die Bundesregierung weiter bei wichtigen Investitionen in die Infrastruktur, bei Bildung und Betreuung, dem Klimaschutz und bei den Kommunen kürzt.
Diese offiziell, trotz der beschriebenen Risiken, dem Finanzplan bis 2018 zugrunde liegenden 111 Mrd. Euro stellen eine beträchtliche politische „Verfügungsmasse“ dar. Diese Verfügungsmasse soll ohne jegliche Anstrengung für Ausgabenkürzungen, Subventionsabbau oder strukturelle Einnahmeverbesserungen entstehen. Wofür diese Verfügungsmasse verwendet wird, ist für den Deutschen Bundestag als Haushaltsgesetzgeber im Horizont der Finanzplanung nur schwer nachvollziehbar. Klar ist nur, dass ein Teil dieser Verfügungsmasse für steigende gesetzliche Leistungen und Tarifsteigerungen der Beschäftigten verwendet wird.
Ausgabensteigerungen werden Haushaltsjahr für Haushaltsjahr fortgeschrieben und schmälern damit die politische Gestaltungsmöglichkeit, welche die 111 Mrd. Euro prinzipiell bieten. Für den Haushaltsgesetzgeber ist es interessant zu erfahren, in welche Bereiche diese Mehreinnahmen konkret fließen – sprich: wie viele Mittel für gesetzliche Leistungen und Verpflichtungen auf der einen Seite und freiwillige Ausgabensteigerungen auf der anderen Seite verausgabt werden.
Nach Abzug der gesetzlich verpflichteten Ausgabensteigerungen verbleibt ein vernebelter zweistelliger Milliardenblock von freiwilligen Ausgabensteigerungen, welcher in der politischen Haushaltsberatung den Eindruck des Versickerns ohne Prioritätensetzung erzeugt.
Grundsätzlich soll die Frage beantwortet werden, wie dieses Versickern eines zweistelligen Milliardenbetrags ohne Prioritätensetzung durch die Bundesregierung verhindert, zumindest aber gesteuert werden kann. Wie kann der Haushaltsgesetzgeber politisch das Heft des Handelns und Gestaltens zurückerlangen? Wie kann sich der Haushaltsgesetzgeber auf der Ausgabenseite Spielräume erhalten, um die nötigen Zukunftsinvestitionen zu finanzieren?
Die Ausgaben im Finanzplan des Bundes (Bundestagsdrucksache 18/2001) steigen von 296,5 Mrd. Euro (Soll 2014) auf 329,3 Mrd. Euro (Soll 2018). Die aktuelle Finanzplanung der Bundesregierung sieht Zuwächse von 2014 nach 2015 um 3,0 Mrd. Euro, von 2015 nach 2016 um 11,1 Mrd. Euro, von 2016 nach 2017 um 9,3 Mrd. Euro, von 2017 nach 2018 um 9,4 Mrd. Euro vor.
Mit der Summe der einzelnen Zuwächse von 2014 bis 2018 werden nach dieser Annahme so rund 73 Mrd. Euro zusätzliche Ausgaben getätigt (3 Mrd. Euro im Jahr 2015, 14,1 Mrd. Euro im Jahr 2016, 23,4 Mrd. Euro im Jahr 2017 und 32,8 Mrd. Euro im Jahr 2018).
Statt mit den erheblichen Mehreinnahmen im Rücken gestärkt in die Zukunft zu investieren, sinkt die Investitionsquote aber im Finanzplan von 10,1 Prozent im Jahr 2014 auf 8,3 Prozent im Jahr 2018. Die versteckte Verschuldung, die durch den Verfall der Infrastruktur aufläuft, steigt zunehmend. Dass die Investitionsquote trotz Steuermehreinnahmen und wachsenden Ausgaben sinkt, unterstreicht, dass die Prioritätensetzung der Bundesregierung gefährliche Schwachstellen hat.
Grundsätzlich sind zur Finanzierung ein systematischer Subventionsabbau, strukturelle Reformen, konsequente Ausgabenkürzungen und Einnahmeverbesserungen notwendig. Nur so gelingt es, den Haushalt zu konsolidieren und damit die Schuldenbremse konsequent einzuhalten und gleichzeitig wichtige Investitionen zu tätigen.
Diese Kleine Anfrage dient der Herstellung von mehr Transparenz in der Finanzplanung. Durch die Abfrage der geplanten Mehrausgaben innerhalb des Finanzplanungszeitraums bis zum Jahr 2018 sollen politisch verfügbare Gelder in zweistelliger Milliardenhöhe transparent werden. Über die zukunftsgerechte Verwendung dieser Gelder sollte dann im Deutschen Bundestag und im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages politisch beraten und entschieden werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Welche Ausgabensteigerungen ohne Personalkosten bei welchen gesetzlichen Leistungen liegen der Finanzplanung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2001) zugrunde (bitte nach Haushaltstitel und Kapitel, der zugrunde liegenden jeweiligen gesetzlichen Leistung aufschlüsseln und aufgeschlüsselt jeweils nach Haushaltsjahren 2015, 2016, 2017 und 2018 im Vergleich zum Soll 2014)?
Welche Ausgabensteigerung bei den Personalausgaben liegt der Finanzplanung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2001) zugrunde (bitte nach Kapitel und jeweils nach Haushaltsjahren 2015, 2016, 2017 und 2018 im Vergleich zum Soll 2018 aufschlüsseln)?