Fakten und Positionen der Bundesregierung zur Publikation Report vom Arbeitsmarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom August 2005
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Report vom Arbeitsmarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit „Vorrang für die Anständigen – Gegen Missbrauch, ,Abzocke‘ und Selbstbedienung im Sozialstaat“ vom August 2005 sorgte in der Öffentlichkeit für viel Aufmerksamkeit und Kritik. Im Report wurden Einzelfälle angeblichen Missbrauchs von Sozialleistungen durch Arbeitslosengeld II (ALG II)-Beziehende (Grundsicherung für Arbeitsuchende) dargestellt.
Aus diesen Einzelfällen wurden im Report Maßnahmen und Vorschläge abgeleitet, die sich auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wiederfinden, so z. B. die Einrichtung von Prüfdiensten im Außendienst, um die gerechtfertigte Leistungsinanspruchnahme zu überprüfen, der Abgleich der Sozialdaten mit der aktuellen Lebenssituation der Leistungsbeziehenden durch Telefonabfragen, die verschärfte Überprüfung der Arbeitswilligkeit derjenigen, die Grundsicherungsleistungen beanspruchen. Im Report wurden Beispiele des Missbrauchs von Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt (Vermittlungsgutscheine, Eingliederungszuschüsse, zusätzliche Arbeitsgelegenheiten) durch Unternehmen aufgeführt. Im Vorwort des Reports verwiesen die Autoren weiterhin auf Subventionsbetrug und auf Steuerhinterziehung.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die in der Vorbemerkung genannte Broschüre hatte das Ziel, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Problematik des Leistungsmissbrauchs zu lenken. Die Bundesregierung begrüßt, dass dieses Ziel erreicht worden ist.
Fragen und Antworten6
Welchen konkreten Stellen entstammen die im genannten Report aufgeführten Einzelfälle von angeblichem Sozialleistungsmissbrauch durch die Grundsicherungsbeziehenden und von Eingliederungsleistungen durch Unternehmen?
Die im Report dargestellten Einzelfälle sind von unterschiedlichen örtlichen Leistungsträgern in anonymisierter Form zugeliefert worden.
Sind die im Report aufgeführten Einzelfälle des Missbrauchs sozialer Leistungen seitens der Grundsicherungsbeziehenden und von Eingliederungsleistungen seitens der Unternehmen durch objektive und repräsentative wissenschaftliche Studien belegt, und wenn ja, durch welche Studien und mit welchen Ergebnissen?
Wie bewertet die Bundesregierung den genannten Report in seiner objektiven, wissenschaftlich fundierten Aussagekraft?
Ziel des Reports war es, durch die pointierte Darstellung von ausgewählten Fällen die Öffentlichkeit auf die Problematik des Leistungsmissbrauchs aufmerksam zu machen. Eine wissenschaftliche Begleitung war zur Erreichung dieses Zieles nicht erforderlich.
Welche Größenordnungen haben die durch wissenschaftliche Studien belegten Missbräuche von Sozialleistungen durch die Grundsicherungsbeziehenden und die von Eingliederungsleistungen durch die Unternehmen jährlich (bitte getrennt aufführen)?
Der Bundesregierung sind wissenschaftliche Studien bezüglich des Missbrauchs von Sozialleistungen durch die Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder über die Höhe des Missbrauchs von Eingliederungsleistungen, die auf der Grundlage der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt wurden, durch Unternehmen nicht bekannt.
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Verhinderung des Missbrauchs von Eingliederungsleistungen durch Unternehmen ergreifen?
Die Vorschriften über die Erbringung von Eingliederungsleistungen an Unternehmen sind so ausgestaltet, dass dem Missbrauch entgegengewirkt wird. Eingliederungszuschüsse nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, die unter entsprechender Anwendung der Vorschriften dieses Buches auch bei der Einstellung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger erbracht werden können, sind beispielsweise auf Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen beschränkt. Hierdurch und durch eine Nachbeschäftigungspflicht für den Arbeitgeber nach Ablauf der Förderung bei den meisten Eingliederungszuschüssen soll Missbrauch so weit wie möglich verhindert werden.
Wie hoch sind die jährlichen Verluste an Haushalteinnahmen durch Subventionsbetrug und durch Steuerhinterziehung (bitte getrennt aufführen), und welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen diesen Angaben zugrunde?
Die Bundesregierung wirkt darauf hin, durch geeignete Maßnahmen Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung einzudämmen. Naturgemäß liegen keine verlässlichen Angaben zur Höhe der Fälle von Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung vor.