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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Revision des Euratom-Vertrages

Vereinbarkeit des Vertragsziels der "Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie" mit der Energiewende und den heutigen Erfordernissen nachhaltiger EU-Energiepolitik, aktuelle Arbeitsschwerpunkte, Evaluierung und mögliche Schritte auf EU-Ebene zur Überarbeitung, Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für erneuerbare Energien, EU-Mittel zur Energieforschung zu einzelnen Energieträgern, Zusammenarbeit von EU-Mitgliedstaaten<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/334725.11.2014

Revision des Euratom-Vertrages

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom wurde am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet und besteht seitdem nahezu unverändert. So beinhaltet er immer noch die Zielsetzung, „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt“. Die Hoffnungen auf eine saubere und vor allem sichere Energieversorgung durch Atomenergie haben sich jedoch nicht erfüllt. Das haben vor allem die Reaktorkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima auf leidvolle Weise deutlich gemacht.

Der politische und gesellschaftliche Wandel bei der Akzeptanz der Atomenergie, der mittlerweile stattgefunden hat und seinen Ausdruck im fraktionsübergreifend beschlossenen deutschen Atomausstieg gefunden hat, wurde im Euratom-Vertragstext bisher nicht nachvollzogen. Das steht in eklatantem Widerspruch zu den Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (EU) insgesamt, eine sichere und nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare Energien zu verwirklichen.

Mit der Erklärung zur Schlussakte von Lissabon vom 13. Dezember 2007 hat die Bundesregierung ihre Unterstützung für eine zeitgemäße Anpassung des Euratom-Vertrages zum Ausdruck gebracht. Auch die Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages – europaweiten Atomausstieg voranbringen“ aus dem Jahr 2011 (Bundesratsdrucksache 276/11) fordert die Bundesregierung auf, sich für die schnelle Einberufung einer Regierungskonferenz zur grundlegenden Überarbeitung des Euratom-Vertrages einzusetzen.

In seiner jetzigen Fassung steht der Euratom-Vertrag im Widerspruch zur Energiepolitik seiner Mitgliedstaaten. Für die drängenden energiepolitischen Fragen des 21. Jahrhunderts bietet er keine Lösungen. Deshalb bedarf es aus Sicht der Fragesteller der Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für erneuerbare Energien.

Drucksache 18/3347 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die dem Euratom-Vertrag zugrunde liegende Zielsetzung, „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen“, nicht mit den heutigen Zielsetzungen und Erfordernissen einer nachhaltigen Energiepolitik der EU vereinbar ist und der Entwicklung eines zukunftsfähigen Energiekonzeptes entgegensteht (bitte mit Begründung)?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe für den Beibehalt des Euratom-Vertrages als eigenständiger Vertrag der Mitgliedstaaten anstelle seiner Integration in die neue gemeinschaftliche Architektur der EU im Zuge des Lissabon-Vertrages?

3

Welche Aufgaben, Projekte und Tätigkeiten stehen aktuell im Zentrum der Arbeit von Euratom (bitte detailliert aufschlüsseln)?

4

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um auf EU-Ebene die Einberufung einer Regierungskonferenz zur grundlegenden Überarbeitung des Euratom-Vertrages voranzubringen (bitte detailliert aufschlüsseln)?

5

Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Hinblick auf den Beginn der neuen Amtszeit der Europäischen Kommission und das neu gewählte Europaparlament konkrete Schritte zur Revision des Euratom-Vertrages einzuleiten?

Wird sie diese umsetzen?

Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschätzung weiterer Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezüglich einer Revision von Euratom (speziell im Zusammenhang mit der Frage der Nutzung der Atomenergie in Zeiten der Energiewende)?

7

Teilt die Bundesregierung die Forderung der Fragesteller nach der Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für erneuerbare Energien, und gibt es derzeit Bestrebungen in diese Richtung?

Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?

Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Höhe der EU-Fördermittel, die zur Erforschung unterschiedlicher Energieformen in der neuen Förderperiode zur Verfügung stehen (bitte nach den Energieträgern Atomkraft, fossile Energieträger, erneuerbare Energien aus Wasser, Windkraft, Sonne und Biogas aufschlüsseln)?

9

Gibt es in den anderen Energiebereichen (außer im Bereich Atomkraft) eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, z. B. im Bereich der erneuerbaren Energien (bitte detailliert aufschlüsseln)?

Welche Initiativen hierzu wurden vonseiten der Bundesregierung ergriffen?

10

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um die Forderung des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 276/11) nach einer Evaluierung „der Bestimmungen des Euratom-Vertrages vor dem Hintergrund der energiepolitischen Zielsetzungen der EU, des Bundes und der Länder sowie der vorliegenden Resultate der Stresstests der Kernkraftwerke in den Mit-gliedstaaten“ umzusetzen, und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?

Inwiefern steht sie dabei in Kontakt mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

11

Wenn bisher keine Maßnahmen diesbezüglich ergriffen wurden, wird die Bundesregierung dies noch nachholen, und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. November 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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