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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Tarifauseinandersetzungen bei der Deutschen Bahn AG

Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Vergütungen der Mitglieder, Einfluss von Regierungsvertretern auf die Tarifauseinandersetzung, Vorlage lösungsorientierter Vorschläge, Schlussfolgerungen aus dem Tarifkonflikt, öffentliche Meinungsbildung über die Gesetzgebung zur Tarifeinheit sowie zeitlicher Ablauf, tarifgebundene Tochtergesellschaften der DB AG im Nahverkehr und Güterverkehr, angewandte Tarifverträge, Verdienste der Lokführer in Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten, Gemeinwohlverpflichtung bei Streiks<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

17.12.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/339801.12.2014

Tarifauseinandersetzungen bei der Deutschen Bahn AG

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Karin Binder, Susanna Karawanskij, Sabine Leidig, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut „AFP“-Meldung vom 16. November 2014 verzögert sich das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Tarifeinheit weiter. Wie das Nachrichtenmagazin „FOCUS“ in der 47. Kalenderwoche berichtete, wird sich das Kabinett nun erst am 10. Dezember 2014 mit dem Gesetzentwurf befassen und nicht wie geplant am 3. Dezember 2014. Ursprünglich hatte sich das Kabinett bereits vor Monaten mit dem Thema befassen wollen, es wurde aber vor der Sommerpause von der Tagesordnung genommen.

Parallel zur Verschiebung der Gesetzgebung begann die Tarifrunde bei der Deutschen Bahn AG. In dem staatseigenen Unternehmen ist die Bundesregierung direkt im Aufsichtsrat vertreten. Die Deutsche Bahn AG sah durch den legalen Arbeitskampf die Gefahr, dass die jetzigen Tarifverhandlungen mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zum einen negative Auswirkungen auf das System der Flächentarifverträge bei der Deutschen Bahn AG haben und zum anderen angeblich die öffentliche Daseinsvorsorge im Verkehrssektor auf dem Spiel stehe.

Es stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung zur Eskalation der Streiks bei der Deutschen Bahn AG über ihre Vertretung im Aufsichtsrat beigetragen hat, da sie womöglich Interesse an einem Vorwand zur Einführung der gesetzlichen Tarifeinheit hat. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, inwieweit Arbeitnehmer bei Streiks auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge verpflichtet werden können. Das Gesetz sieht dies bisher nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG zusammen (bitte nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber inklusive der Zugehörigkeit zu einer politischen Organisation differenzieren), und welche speziellen Aufgaben haben die Vertreter der Bundesregierung?

2

Welche Tantiemen und Vergütungen bekommen nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Mitglieder im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG?

3

Welchen Einfluss haben die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG auf die aktuell laufende Tarifauseinandersetzung genommen, und welche lösungsorientierten Vorschläge haben sie während der Verhandlungen vorgelegt?

4

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn AG, und inwieweit hat die Bundesregierung Einfluss auf den Vorstand der Deutschen Bahn AG durch ihre Beratungsfunktion im Aufsichtsrat genommen?

5

Inwieweit besteht zwischen der Bundesregierung und dem Vorstand der Deutschen Bahn AG Arbeitskontakt, und wenn ja, inwieweit wurde in diesem Zusammenhang der zeitliche Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Tarifeinheit erörtert?

6

Inwieweit beeinflussen nach Ansicht der Bundesregierung die Tarifauseinandersetzungen bei der Deutschen Bahn AG die öffentliche Meinungsbildung über ein Gesetz zur Tarifeinheit?

7

Wie viele Betriebe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Deutschen Bahn AG in Deutschland, und wie viele Betriebe unterstehen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Summe der Kontrolle der Konzernzentrale?

8

Wie viele Tochtergesellschaften gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Nahverkehr und Güterverkehr, und wie viele Tochtergesellschaften sind tarifgebunden (bitte nach Gewerkschaft und Arbeitgeberverband unterscheiden)?

9

Wie viele Tarifverträge kommen bei der Deutschen Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung gleichzeitig zur Anwendung, und von welchen Gewerkschaften wurden diese Tarifverträge ausgehandelt?

10

Wie viele Tarifverträge existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Deutschen Bahn AG für dieselbe Beschäftigtengruppe?

11

Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der Verdienst bei den Lokführern der Deutschen Bahn AG (bitte nach angestellten und verbeamteten Lokführern unterscheiden), und wie hoch ist der Verdienst bei den Lokführern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

12

Wo ist in der deutschen Rechtsprechung eine Gemeinwohlverpflichtung bei Streiks für die öffentliche Daseinsvorsorge festgeschrieben?

13

Hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßiger, Lokführer zu verbeamten, um die öffentliche Daseinsvorsorge im Verkehrsbereich sicherzustellen, anstatt das Streikrecht für alle Arbeitnehmer faktisch einzuschränken?

14

Wenn die Bundesregierung das Gemeinwohlinteresse über das Interesse von streikenden Arbeitnehmern stellt, wo erhebt die Bundesregierung eine äquivalente Forderung gegenüber den Arbeitgebern und drängt auf deren Einhaltung?

Berlin, den 1. Dezember 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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