[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3628
18. Wahlperiode 19.12.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Nicole Maisch, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3467 –
Die Leistungsfähigkeit der Riester-Rente
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Jahr 2002 markiert einen rentenpolitischen Systemwandel. Mit der
Einführung der Riester-Rente wurde die zuvor öffentliche Aufgabe der Altersvorsorge
zu einem erheblichen Teil in die Sphäre des Kapitalmarktes verlagert und
privatisiert. Mithilfe einer effektiven staatlichen Regulierung der Riester-
Produkte und durch Förderung über Zulagen und Steuerermäßigungen sollte die
Sicherung des Lebensstandards im Alter gewährleistet werden. Die Frage nach
der Leistungsfähigkeit der Riester-Rente ist heute jedoch deutlich
pessimistischer zu beantworten als vor 13 Jahren. Die geförderte private Altersvorsorge
kann das sinkende Rentenniveau nicht ausgleichen. Im
Rentenversicherungsbericht 2014 hat die Bundesregierung ihre Annahmen zum Versorgungsniveau
vor Steuern, das die gesetzliche und die Riester-Rente einschließt, weiter nach
unten korrigiert. Es bedarf einer ehrlichen Überprüfung der geförderten
privaten Altersvorsorge.
So bleibt die Inanspruchnahme der Riester-Förderung hinter den
ursprünglichen Erwartungen zurück. Mit etwa 16 Millionen geschlossenen Verträgen
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten
Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/2529) erreicht die öffentlich
geförderte private Altersvorsorge auch im Jahr 2014 weniger als die Hälfte der
Förderberechtigten. Ein großer Teil der Verträge ist zudem beitragsfrei gestellt,
wird also nicht aktiv bespart. Den vollen Zulageanspruch schöpfen nur gut
sechs Millionen Sparerinnen und Sparer aus (Antwort auf die Mündliche
Frage 20 des Abgeordneten Markus Kurth, Plenarprotokoll 18/53, Anlage 11).
Besonders Geringverdienerinnen und Geringverdiener kompensieren ihre geringen
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung selten mithilfe privater
Vorsorge (vgl. etwa: Bode/Wilke 2014: Private Vorsorge als Illusion.
Rationalitätsprobleme des neuen deutschen Rentenmodells, Campus, S. 224). Hohe
Vertriebskosten, zuungunsten der Versicherten gestaltete Sterbetafeln sowie
Regelungen zur Überschussbeteiligung und nicht zuletzt die Herabsetzung des
Garantiezinses auf 1,25 Prozent zu Beginn des Jahres 2015 werden die
Renditen dämpfen. Die ursprüngliche Annahme einer durchschnittlichen
Kapitalrendite von 4 Prozent erscheint spätestens seit der Finanzkrise unrealistisch. Hinzu
kommen die nach wie vor erheblichen verbraucherpolitischen Probleme. Die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Dezember
2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3628 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRiester-Sparerinnen und -Sparer stehen den sehr vielfältigen Produkten oft
ratlos gegenüber, ihnen fehlen in der Regel Informationen über ihr individuelles
Vorsorgevermögen, über Kosten und Erträge. Sie können sich häufig lediglich
auf provisionsbasierte und damit interessengeleitete Beratungen und die
formale Zertifizierung der Produkte verlassen. Zudem sind von der
Versicherungswirtschaft unabhängige wissenschaftliche Evaluationen Ausnahmeerscheinungen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Am Anfang der Reformüberlegungen zur Altersvorsorge stand und steht
vielmehr die Erkenntnis, dass die demografische Entwicklung erheblichen
Anpassungsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung nach sich zieht. Der damit
verbundene Rückgang des Sicherungsniveaus macht deutlich, dass die
gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des
Erwerbslebens im Alter fortzuführen. Die Bundesregierung ist deshalb
weiterhin der Auffassung, dass der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten
Altersversorgung sinnvoll ist. Dafür kommen in erster Linie die betriebliche
Altersversorgung sowie die steuerlich geförderte Riester-Renten in Betracht. Daneben ist
auch eine nicht geförderte private Altersvorsorge möglich. Ob und wenn ja,
welche Art der Altersvorsorge der Versicherte wählt, obliegt seiner Entscheidung.
Ein Abstellen allein auf die Riester-Rente greift für die Frage nach einer
ausreichenden zusätzlichen Altersvorsorge zu kurz.
1. Welche Maßnahmen zur Reform der Riester-Rente plant die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode?
Der Gesetzgeber hat mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zum 1.
Januar 2014 bereits verschiedene Verbesserungen im Bereich der geförderten
Altersvorsorge beschlossen. Dazu gehören eine größere Flexibilisierung bei der
Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie und die Schaffung der
gesetzlichen Grundlagen für ein anbietergruppenübergreifendes
Produktinformationsblatt, mit dem die Transparenz der begünstigten Altersvorsorgeprodukte
verbessert wird. Weiter wurden im Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetz Regelungen zur Erleichterung des Wechsels zu einem anderen
Vertragsanbieter aufgenommen. Die Wechselkosten beim alten Vertragsanbieter wurden
insoweit auf maximal 150 Euro gedeckelt und der neue Anbieter darf die
Vertriebs- und Abschlusskosten nur auf Grundlage von maximal 50 Prozent des
übertragenen Altersvorsorgekapitals berechnen.
Des Weiteren wird das Bundesministerium der Finanzen zeitnah ein
Forschungsvorhaben zu „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer-
und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen
Altersversorgung“ vergeben. Bestandteil der Untersuchung ist auch die
riestergeförderte betriebliche Altersversorgung.
2. Wie viele riestergeförderte Versicherungsverträge, Banksparpläne,
Fondssparpläne sowie Wohn-Riester-Verträge wurden seit dem Jahr 2002 neu
abgeschlossen, aufgelöst und ruhend gestellt (Darstellung bitte nach
Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Bundesland und
Einkommensgruppe differenziert)?
Nach den Angaben der Anbieter von Riester-Verträgen beläuft sich deren
Vertragsbestand Ende September 2014 auf rund 16 Millionen. Die Entwicklung des
Riester-Verträgebestands seit 2002 und die Differenzierung nach Versicherungs-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3628verträgen, Banksparplänen, Fondssparplänen sowie Wohn-Riester-Verträgen
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Entwicklung der Riester-Verträge, Vertragsbestand in Tsd.
Bei der dargestellten Entwicklung der Riester-Verträge sind die Vertragsabgänge
bereits berücksichtigt. Die Zahlen stellen also den Nettozuwachs dar und lassen
keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der Neuabschlüsse und
Vertragsauflösungen zu. Zudem sind in der Riester-Vertragsstatistik auch die
Verträge enthalten, auf die im jeweiligen Kalenderjahr keine Beiträge eingezahlt
wurden. Anhand von Angaben der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Anteil dieser ruhend gestellten Riester-Verträge derzeit
auf knapp ein Fünftel geschätzt. Eine vertragsbezogene Differenzierung nach
Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Bundesland und Einkommensgruppe
ist nicht möglich.
3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Nachfragepotenzial
nach Riester-Verträgen (unter Nichtbeachtung derjenigen, die einen Vertrag
als mittelbar Berechtigte abschließen könnten; falls die Zahl der unmittelbar
Förderungsberechtigten nicht vorliegen sollte, bitten die Fragesteller
hilfsweise um eine Darstellung mit Beschränkung auf die Pflichtversicherten in
der gesetzlichen Rentenversicherung)?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-
Verträge in Relation zum Nachfragepotenzial nach Riester-Verträgen seit dem
Jahr 2002 entwickelt (bitte nach Jahren und Geschlecht differenziert)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über die Größe des Nachfragepotenzials oder die Gesamtheit der unmittelbar
förderberechtigten Personen liegen der Bundesregierung keine statistischen
Daten vor. Die Bundesregierung verfügt allerdings über Informationen zu den
Stand Ende
Versicherungsverträge
Banksparverträge
Investmentfondsverträge
Wohn-Riester/
Eigenheimrente
Gesamt
2001 1.400 k.A. k.A. 1.400
2002 3.047 150 174 3.371
2003 3.486 197 241 3.924
2004 3.660 213 316 4.190
2005 4.797 260 574 5.631
2006 6.468 351 1.231 8.050
2007 8.355 480 1.922 10.757
2008 9.185 554 2.386 22 12.147
2009 9.794 633 2.629 197 13.253
2010 10.380 703 2.815 460 14.359
2011 10.882 750 2.953 724 15.309
2012 10.956 781 2.989 953 15.679
2013 10.898 806 3.027 1.154 15.885
I/2014 10.872 810 3.034 1.197 15.913
II/2014 10.853 813 3.038 1.265 15.969
III/2014 10.832 811 3.051 1.313 16.007
Drucksache 18/3628 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefolgenden Personengruppen, die aus verschiedenen statistischen Quellen
stammen, und wegen methodischer Unterschiede (z. B. Erhebungsstichtag) nicht
ohne weiteres aggregierbar sind:
● Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung 30,691 Millionen
(Stand 31. Dezember 2013)
● Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis 1,891 Millionen (Stand 30. Juni 2013)
● Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte 0,241 Millionen
(Stand 31. Dezember 2012)
● Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung 1,598 Millionen (Stand 31. Dezember 2013).
Die Anzahl der Riester-Verträge in ein Verhältnis zum „Nachfragepotential“ im
Sinn der Frage 3 zu setzen, wird aus methodischen Gründen als problematisch
erachtet. Vor allem lassen die Riester-Vertragszahlen keine unmittelbaren
Rückschlüsse auf die Anzahl der Personen zu, die laufend einen Riester-Vertrag
„besparen“ und eine staatliche Förderung erhalten. Dies ist einerseits darauf
zurückzuführen, dass von den Anbietern auch die Verträge erfasst werden, auf die im
jeweiligen Kalenderjahr keine Beiträge eingezahlt wurden. Andererseits ist zu
berücksichtigen, dass eine Person mehrere Riester-Verträge abschließen und die
staatliche Förderung auf diese Verträge aufteilen kann. Zudem können Riester-
Verträge auch dauerhaft ungefördert bleiben, sofern die Förderung nicht
beantragt wird bzw. der Vertrag von einer Person abgeschlossen wird, die nicht zum
förderberechtigten Personenkreis zählt. Für die Anzahl der Riester-Verträge
bzw. der Differenzierungsmöglichkeit nach dem Geschlecht wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Anzahl der oben ausgewiesenen unmittelbar förderberechtigten Personen
hat sich – ungeachtet dessen – seit dem Jahr 2002 wie folgt entwickelt:
Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt
2002 13.473.455 17.023.331 30.496.786 126.760 214.070 340.830 779.180 901.342 1.680.522
2003 13.245.813 16.806.439 30.052.252 119.939 204.542 324.481 763.836 871.501 1.635.337
2004 13.227.452 16.715.616 29.943.068 114.540 196.023 310.563 741.846 829.698 1.571.544
2005 14.066.592 17.049.594 31.116.186 110.135 188.880 299.015 727.779 798.657 1.526.436
2006 14.312.782 17.092.828 31.405.610 106.289 183.043 289.332 710.312 769.039 1.479.351
2007 14.409.323 17.081.879 31.491.202 102.296 177.325 279.621 706.087 754.275 1.460.362
2008 14.546.961 17.083.769 31.630.730 98.560 172.205 270.765 703.571 738.155 1.441.726
2009 14.701.929 17.087.382 31.789.311 95.441 168.024 263.465 711.513 737.415 1.448.928
2010 14.914.599 17.198.405 32.113.004 92.257 164.035 256.292 726.877 744.931 1.471.808
2011 13.541.459 15.831.503 29.372.962 87.384 157.879 245.263 753.102 761.085 1.514.187
2012 13.808.158 16.007.816 29.815.974 85.555 155.005 240.560 780.390 774.693 1.555.083
2013 14.360.736 16.329.984 30.690.720 809.942 787.862 1.597.804
1 Seit 2011 sind Leistungsempfänger nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) nicht mehr pflichtversichert.
Sofern sie aus keinem anderen Versicherungsverhältnis Beiträge in die RV einzahlen,
werden sie als Anrechnungszeitversicherte ausgewiesen. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
2 Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Deutschland
Jahr
Pflichtversicherte am 31.12. in der Bezieherinnen und Bezieher einer
Rente wegen voller
Erwerbsminderung
-Rentenbestand am 31.12.-
gesetzlichen Rentenversicherung1 Alterssicherung der Landwirte2
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3628* Quelle Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 6
5. Wie leistungsfähig war nach Kenntnis der Bundesregierung die private
Riester-Rente im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung in der
Vergangenheit, und wird dieser Vergleich für die Zukunft prognostiziert?
Es ist nicht eindeutig, was mit „leistungsfähig“ gemeint ist. Es wird aber darauf
hingewiesen, dass sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die
Riester-Rente ihre Aufgaben im deutschen Alterssicherungssystem erfüllen. Die
gesetzliche Rentenversicherung hat ihre Fähigkeit, ihren Aufgaben unter sich
verändernden Rahmenbedingungen nachzukommen, während ihres mittlerweile
125-jährigen Bestehens wiederholt unter Beweis gestellt. Die
Vorausberechnungen des aktuellen Rentenversicherungsberichts 2014 zeigen, dass dies auch
künftig der Fall sein wird. Beitragssatz wie auch Sicherungsniveau vor Steuern
bewegen sich im Rahmen der im Gesetz vorgesehenen Grenzen von 20 Prozent
bzw. 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und von 22 Prozent bzw. 43 Prozent bis zum
Jahr 2030.
Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht allerdings deutlich,
dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den
Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der
erworbene Lebensstandard regelmäßig nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen
Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt
werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Auch hier zeigt der
Rentenversicherungsbericht, dass das gesamte Versorgungsniveau aus
Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente auch für künftige
Rentenzugänge langfristig in einer Größenordnung zwischen knapp 50 Prozent und
knapp 51 Prozent gehalten werden kann.
Jahr
Beschäftigte im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis*
ohne Postnachfolgeunternehmen und freiwillig Wehrdienstleistende
Deutschland
Frauen Männer Gesamt
2002 648 100 1 149 400 1 797 500
2003 671 200 1 140 600 1 811 800
2004 690 500 1 129 800 1 820 300
2005 736 700 1 165 500 1 902 200
2006 752 800 1 150 600 1 903 400
2007 763 800 1 131 100 1 894 900
2008 770 100 1 110 000 1 880 100
2009 785 000 1 097 500 1 882 500
2010 806 100 1 089 600 1 895 700
2011 824 300 1 081 900 1 906 200
2012 838 700 1 065 200 1 903 900
2013 845 700 1 045 000 1 890 700
Drucksache 18/3628 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Wovon hängen nach Kenntnis der Bundesregierung die Renditen der
Riester-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils ab, und wie
werden sich diese voraussichtlich entwickeln, wenn die erzielbaren
Renditen an den Vermögensmärkten niedrig bleiben und die Lohnsumme in der
Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich steigt?
Allgemein lässt sich sagen, dass die „Rendite“ einer „Riester-Rente“ von einer
Vielzahl an Faktoren abhängt. Auch die Förderung spielt eine Rolle. Bei der
Riester-Rente können beispielsweise Personen mit geringem Einkommen
bereits ab 5 Euro Eigenbeitrag monatlich von der vollen Zulagenförderung
profitieren. Je nach Entgelt und Familiensituation sind Förderquoten von 80 Prozent
oder mehr möglich. Hierdurch können sehr hohe individuelle Renditen erzielt
werden. Bei der gesetzlichen Rente bestehen außerdem Abhängigkeiten zu den
Rentenanpassungen und damit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je
Arbeitnehmer.
Eine ausführliche Analyse der damit zusammen hängenden Fragen enthält die
vom Bundesministerium der Finanzen 2009 in Auftrag gegebene Studie
„Transparenz von privaten Riester- und Basisrentenprodukten“. Die Studie ist u. a. zu
dem Ergebnis gekommen, dass Prognosen über die Renditen von
risikobehafteten Fonds oder Versicherungsprodukten über einen längeren Zeitraum
grundsätzlich nicht möglich sind.
Berechnungen zeigen, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung
positiv ist und auch für kommende Generationen positiv bleibt. So ermittelt die
Deutsche Rentenversicherung eine langfristige Rendite zwischen + 3,0 Prozent
und + 3,4 Prozent. Und auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bestätigt, dass die Rendite der gesetzlichen
Rentenversicherung trotz des langfristig rückläufigen Sicherungsniveaus vor
Steuern in den kommenden Jahrzehnten deutlich positiv bleiben wird.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der
durchschnittlichen Gesamtkosten (Abschlusskosten, Verwaltungskosten,
Auszahlungskosten) der einzelnen Riester-Produkte (prozentual und absolut)
vor?
Zu den durchschnittlichen Gesamtkosten aller in Deutschland angebotenen
Riester-Produkte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im
Abschlussbericht des vom Bundesministerium der Finanzen 2013 in Auftrag
gegebenen Forschungsvorhabens „Kostenbegrenzung für zertifizierte
Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“ werden die Kosten solcher Verträge anhand
von repräsentativ ausgewählten Musterfällen dargestellt (insbesondere ab
Seite 145, vgl. Forschungsbericht unter
www.ita-online.info/kostenbegrenzung-
2014.html).
8. Wie viele Jahre Mindestsparzeit werden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Fall von Riester-Rentenversicherungsverträgen bei einem
Garantiezins von 1,25 Prozent (bei Neuverträgen ab dem 1. Januar 2015)
notwendig sein, um bei angenommenen Verwaltungskostenanteilen von 10, 15
oder 20 Prozent den gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhalt zu
finanzieren?
Eine generelle Aussage über die Mindestsparzeit, nach der unter
Berücksichtigung der vorgegebenen Nebenbedingungen der gesetzlich vorgeschriebene
Beitragserhalt erreicht ist, ist angesichts der Abhängigkeit von diversen weiteren
notwendigen Annahmen zur Tarif- und Vertragsgestaltung (beispielsweise
Eintrittsalter usw.) nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3628 9. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2002 über Zulagen gefördert
(bitte nach Geschlecht und Einkommensgruppen differenziert)?
Zur Beantwortung der Frage 9 sind Tabellen als Anlage beigefügt. Dabei ist zu
beachten, dass nur die für die Berechnung des Zulagenanspruchs maßgeblichen
Vorjahreseinkommen bekannt sind. Bei den Ergebnissen zu den
Beitragsjahren 2012 und 2013 handelt es sich um Zwischenergebnisse zum
Auswertungsstichtag 15. Mai 2014, da Anträge auf eine Zulage für das Beitragsjahr 2012
noch bis Ende des Jahres 2014 und für das Beitragsjahr 2013 noch bis Ende des
Jahres 2015 gestellt werden können.
10. Für wie viele Riester-Verträge wurden seit dem Jahr 2002 keine Zulage
gezahlt, wie viele waren mit Grund-, und wie viele mit Kinderzulagen
verbunden (bitte nach Geschlecht und Zahl der Kinder differenziert)?
Vertragsbezogene Zahlen, insbesondere zu ungeförderten Riester-Verträgen,
liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung liegen nur
personenbezogene Zahlen zu geförderten Riester-Verträgen vor (vgl. dazu die Antwort zu
Frage 9).
11. Wie hoch waren, unterschieden nach Sparform, seit dem Jahr 2002 die
summierten Zulagen (bitte Grund- und Kinderzulagen getrennt ausweisen
sowie Differenzierung nach Geschlecht und Bundesland)?
Informationen über die Sparform liegen der Bundesregierung nicht vor,
behelfsweise kann jedoch nach Anbietertyp unterschieden werden.
Auswertungstabellen zu gewährten Grundzulagen, gewährten Grundzulagenerhöhungsbeträgen
(sog. Berufseinsteiger-Bonus) und zu beantragten Kinderzulagen sind als
Anlage beigefügt. Differenzierte Auswertungen zu Zeitreihen nach Bundesländern
liegen nicht vor. Bei den Ergebnissen zu den Beitragsjahren 2012 und 2013
handelt es sich um Zwischenergebnisse zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2014, da
Anträge auf eine Zulage für das Beitragsjahr 2012 noch bis Ende des
Jahres 2014 und für das Beitragsjahr 2013 noch bis Ende des Jahres 2015 gestellt
werden können.
12. Wie viele Personen mit Riester-Zulageförderung haben ihren
individuellen Zulageanspruch seit dem Jahr 2002 nur teilweise geltend gemacht
(bitte nach Einkommen sowie differenziert nach Jahren, Geschlecht und
Bundesland aufgeschlüsselt)?
Differenzierte Auswertungen zu Zeitreihen nach Einkommensgruppen bzw.
Bundesländern liegen nicht vor. Die als Anlage beigefügten Daten basieren auf
der nun vorliegenden aktuellen Statistik zum Auswertungsstichtag 15. Mai
2014. Bei der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 20 des
Abgeordneten Markus Kurth (Plenarprotokoll 18/53) handelte es sich um
Statistikergebnisse zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2013. Die Ergebnisse zu den
Beitragsjahren 2012 und 2013 sind Zwischenergebnisse, da Anträge auf eine
Zulage für das Beitragsjahr 2012 noch bis Ende des Jahres 2014 und für das
Beitragsjahr 2013 noch bis Ende des Jahres 2015 gestellt werden können.
Drucksache 18/3628 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, wenn 6,4 Millionen
Riester-Sparerinnen und -Sparer (Antwort der Bundesregierung auf
die Mündliche Frage 20 des Abgeordneten Markus Kurth, Plenarprotokoll
18/53, Anlage 11) und damit rund 40 Prozent aller Nutzerinnen und
Nutzer der geförderten privaten Altersvorsorge ihren individuellen
Zulageanspruch in voller Höhe geltend machen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die geringe Inanspruchnahme der vollen Förderung verantwortlich?
Aus dem Umstand, dass für das Beitragsjahr 2011 6,4 Millionen Personen eine
ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten haben (vorläufige Ergebnisse zum
Auswertungsstichtag 15. Mai 2013), kann nicht geschlossen werden, dass nur
dieser Teil der Versicherten „ausreichend“ vorsorgt. Vielmehr müssen auch
weitere Alterssicherungssysteme, insbesondere die betriebliche Altersversorgung,
berücksichtigt werden. Derzeit haben etwa 60 Prozent der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber einen Anspruch auf
Betriebsrente.
Aus einer Personenbefragung unter den sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Alter von 25 bis unter 65 Jahren, die von TNS Infratest
Sozialforschung für den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2012 durchgeführt
wurde, ist bekannt, dass zurzeit mehr als 70 Prozent der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entweder einen Anspruch auf eine Riester-Rente, eine
Betriebsrente oder beides haben.
Die nur anteilige bzw. Nichtgewährung der Altersvorsorgezulage kann im
Übrigen vielfältige Gründe haben. Es wird immer Riester-Sparer geben, die die
Zulage nicht beantragen:
● zum Beispiel, weil die Förderberechtigung fehlt oder das Riester-Sparen
bewusst allein zum Zwecke eigener Sparanstrengungen erfolgt;
● auch vermeidet das Riester-Sparen die Abgeltungsteuer in der Ansparphase;
● ferner können mehrere Riester-Verträge parallel bespart werden;
● eine ähnliche Wirkung tritt ein, wenn wegen eines Berufswechsels die
Förderberechtigung erlischt, der Vertrag aber weiter bespart wird.
Daneben gibt es weitere Fälle, in denen die Zulage nicht in der vollen möglichen
Höhe ausgezahlt wird:
● Es wurde unterlassen, den Eigenbeitrag an das geänderte bzw. gestiegene
Vorjahresbrutto anzupassen.
● Manche Riester-Verträge sind ruhend gestellt, weil andere Ausgaben
temporär im Vordergrund stehen oder andere Vorsorgewege bewusst bevorzugt
werden.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich für Riester-Sparer, die einen über die
Zulage hinausgehenden Steuervorteil erhalten, eine gekürzte Zulage wirtschaftlich
nicht auswirkt. Kommt es im Rahmen der Günstigerprüfung zum Ansatz des
Sonderausgabenabzugs wird der Anspruch auf Zulage zur ermittelten
Einkommensteuer hinzugerechnet. Der Riester-Sparer erhält auch in diesen Fällen die
sich aus der Steuerfreistellung nach § 10a des Einkommensteuergesetzes
ergebenden Vorteile.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/362814. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die volle
Ausschöpfung der Zulagen zu fördern?
Gibt es Erkenntnisse aus der Verbraucherforschung über dieses verbreitete
Verbraucherverhalten sowie wissenschaftliche Handlungsempfehlungen
an die Politik, um die volle Ausschöpfung der Zulagen zu fördern?
Die Bundesregierung ist bestrebt, die Attraktivität der Riester-Rente zu
verbessern. Hierzu wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen (vgl. die
Antwort zu Frage 1). Bereits im Jahr 2005 wurde das Antragsverfahren für die
Zulage um das sog. Dauerzulageantragsverfahren ergänzt. Der Riester-Sparer
hat damit die Möglichkeit, eine seinen individuellen Bedürfnissen
entsprechende Altersversorgung aufzubauen. Dagegen erscheint das Ziel einer
möglichst vollständigen Ausschöpfung der Altersvorsorgezulagen durch alle
potenziell Förderberechtigten nachrangig. Auf die Antwort zu Frage 13 und die dort
aufgeführten Ursachen für eine Nichtinanspruchnahme der Zulage wird
insoweit verwiesen.
15. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2002 vonseiten der Riester-Sparenden Eigenbeiträge geleistet (bitte
nach Einkommensgruppen differenziert)?
Differenzierte Auswertungen der Eigenbeiträge nach Einkommensgruppen
liegen nicht vor. Bei den Ergebnissen zu den Beitragsjahren 2012 und 2013 handelt
es sich um Zwischenergebnisse zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2014, da
Anträge auf eine Zulage für das Beitragsjahr 2012 noch bis Ende des Jahres 2014
und für das Beitragsjahr 2013 noch bis Ende des Jahres 2015 gestellt werden
können.
Eigenbeiträge und
Tilgungsleistungen
Nur Fälle mit Zulagen
Eigenbeiträge und Tilgungsleistungen
2013 7 250 182 521 €
2012 7 349 735 941 €
2011 6 943 971 611 €
2010 6 452 098 266 €
2009 5 811 116 980 €
2008 5 231 110 129 €
2007 3 454 936 669 €
2006 2 500 832 330 €
2005 1 247 789 709 €
2004 908 273 850 €
2003 479 482 734 €
2002 383 333 897 €
Drucksache 18/3628 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Wie hoch war, differenziert nach Einkommensgruppen und Geschlecht
(ggf. individuelle und gemeinsame Veranlagung), seit dem Jahr 2002 die
steuerliche Förderung pro Person über den Sonderausgabenabzug nach
§ 10a des Einkommensteuergesetzes?
17. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2002 über den
Sonderausgabenabzug gefördert (bitte nach Geschlecht – ggf. individuelle und
gemeinsame Veranlagung und Einkommensgruppen – ggf. Gesamtbetrag der
Einkünfte – getrennt ausweisen)?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Entsprechende Tabellen sind als Anlage beigefügt. Sie beruhen auf einer
Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes. Auf Folgendes ist zum besseren
Verständnis der Tabellen hinzuweisen:
Anleger, bei denen die Altersvorsorgezulage höher ist als die sich aus einem
Sonderausgabenabzug ergebenden Vorteile, sind in den Tabellen nicht enthalten.
Im Rahmen der Riester-Rente können aber auch Bezieher kleiner Einkommen
und kinderreiche Familien eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen,
auch wenn sie keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlen und sich ein
zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag bei ihnen nicht auswirken würde. Die
Förderung erfolgt hier maßgeblich durch die Zulage. Sie erhöht die für diesen
Vertrag getätigten Aufwendungen. Der Anleger erhält durch sie einen größeren
Vorteil als durch die steuerliche Freistellung der geleisteten Beiträge erreichbar
wäre.
18. Inwiefern erachtet die Bundesregierung, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die Stiftung Finanztest (10/2012) bei einem erheblichen Teil
der Riester-Produkte Transparenzschwächen und geringe
Renditeaussichte festgestellt hat, die jährliche Förderung der Riester-Verträge in
Höhe von insgesamt deutlich mehr als 3 Mrd. Euro (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abeordneten Markus Kurth
auf Bundestagsdrucksache 18/2529) als wirksam und zielgenau?
Wie die Tabellen zu Frage 9 darlegen, erreicht die Riester-Rente wichtige
Zielgruppen. So hatten zuletzt fast die Hälfte der Zulagenempfänger ein
Jahreseinkommen unterhalb von 20 000 Euro. Circa 57 Prozent der Zulagenempfänger
waren Frauen. Laut der Stiftung Finanztest „lohnt sich die Riester-Rente trotz
Schwächen für viele, besonders für Familien“ (Finanztest 12/2013, S. 22 ff.).
19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich der Abschluss eines
Riester-Vertrages für alle Versicherten in gleicher Weise lohnt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche relevanten Unterschiede sieht die Bundesregierung
bezogen auf Geschlecht, Einkommensgruppen und Bildungsstand, und
warum?
Die Bedeutung eines Riester-Vertrags für die eigene Altersvorsorge hängt
maßgeblich von den individuellen Gegebenheiten und Planungen des Anlegers ab.
Die Riester-Förderung ist ungeachtet dessen grundsätzlich geeignet, die mit ihr
intendierte Wirkung zu erreichen. So stellt die hohe Kinderzulage sicher, dass
insbesondere Familien von der Förderung profitieren. Daneben garantiert das
Zulagensystem besonders bei Geringverdienern hohe Förderquoten. Die
Stiftung Finanztest fasst dies in dem Satz zusammen „Oft nervt die Riester-Rente,
doch die Förderung ist unschlagbar“ (Ausgabe 12/2013, S. 20).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/362820. Welche Informationen über das Angebot und die Verbreitung von eigens
auf Geringverdienerinnen und Geringverdiener zugeschnittenen Riester-
Verträgen liegen der Bundesregierung vor?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
21. Inwieweit strebt die Bundesregierung eine „Stärkung der
Ressortforschung“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18.
Legislaturperiode, S. 27) auch im Bereich der Altersvorsorge an, um zukünftig
insbesondere von der Versicherungswirtschaft unabhängige Analysen der
Riester-Rente zu ermöglichen?
22. Welche Forschungsvorhaben zur geförderten privaten Altersvorsorge sind
im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit in
Bearbeitung und Planung (Darstellung bitte mit Projektträger,
Projektbezeichnung, Gesamtkosten sowie Beginn- und Abschlusstermin des
jeweiligen Forschungsprojektes)?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Ressortforschung bezieht
sich auf die Ressortforschungseinrichtungen. Diese sollen von den Vorteilen des
Wissenschaftsfreiheitsgesetzes profitieren können. Für den Bereich
Altersvorsorge erfolgt die erforderliche Forschung in der Regel über die Vergabe von
Forschungsaufträgen an unabhängige Forschungseinrichtungen. Ein explizites
Forschungsvorhaben zur geförderten privaten Altersvorsorge wird derzeit im
Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht durchgeführt
oder geplant.
Zum Forschungsvorhaben des Bundesministeriums der Finanzen
„Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“ wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Außerdem werden im Hinblick auf die Riester-Förderung die bei der Zentralen
Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und dem Statistischen Bundesamt
vorhandenen Daten umfangreich statistisch ausgewertet und die Ergebnisse
regelmäßig veröffentlicht.
Wie in allen Politikfeldern verfolgt die Bundesregierung auch im Bereich der
Altersvorsorge sämtliche relevanten wissenschaftlichen Aktivitäten von
Forschungseinrichtungen und setzt sich mit deren Erkenntnissen auseinander.
23. Inwieweit hält die Bundesregierung die Datenlage hinsichtlich der
Verbreitung und der Renditeprognosen von Riester-Verträgen für
ausreichend?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Informationsdefiziten
entgegenzuwirken?
Der Abschlussbericht des vom Bundesministerium der Finanzen 2013 in
Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens „Kostenbegrenzung für zertifizierte
Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“ enthält Handlungsempfehlungen, wie
eine Begrenzung der Kosten staatlich geförderter Altersvorsorgeverträge
erreicht werden kann. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung
der Transparenz. Die Bundesregierung prüft diese Empfehlungen. Derartige
Maßnahmen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Berücksichtigt werden
müssen auch entsprechende Aktivitäten auf europäischer Ebene.
Drucksache 18/3628 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMit dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt
Kroatiens zur Europäischen Union und zur Änderung weiterer steuerlicher
Vorschriften hat der Gesetzgeber beschlossen, dass ab dem Jahr 2017 von den
Riester-Anbietern Daten geliefert werden, die es ermöglichen, u. a. die Höhe der
sich aus gefördertem Altersvorsorgevermögen ergebenden Leistungen
auszuwerten.
24. Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung der
Verbraucherzentrale Bundesverband überein, dass mit der Einführung des
Produktinformationsblattes in seiner bisherigen Form weiterhin eine
hinreichende Laientransparenz der Riester-Produkte nicht gewährleistet ist
(Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband zum
Produktinformationsblatt vom 14. August 2014)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Einführung des
Produktinformationsblattes eine hinreichende Laientransparenz geschaffen wird. Teil des
vom Bundesministerium der Finanzen vergebenen Forschungsauftrags zur
optischen Ausgestaltung des Produktinformationsblatts war deshalb die
Evaluierung der Ergebnisse des Gutachtens mit „Laien“.
25. Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung der
Verbraucherzentrale Bundesverband überein, dass eine Kostendarstellung über die
Kennzahl Reduction in Yield für die Verbraucherinnen und Verbraucher
aufgrund ihrer Komplexität in der Regel nicht nachvollziehbar und
überdies nicht aussagekräftig ist, sobald der geplante Beitragszeitraum und die
tatsächliche Vertragslaufzeit nicht übereinstimmen (Stellungnahme der
Verbraucherzentrale Bundesverband zum Produktinformationsblatt vom
14. August 2014)?
In die Arbeiten über die Verbesserung der Kostendarstellung waren auch
Verbraucher einbezogen (vgl. dazu jeweils die Angaben in den Abschlussberichten
der Forschungsvorhaben „Transparenz von privaten Riester- und
Basisrentenprodukten“ [2010] und „Ausgestaltung eines Produktinformationsblatts für
zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“ [2012]). Die
Bundesregierung geht daher davon aus, dass eine Kostendarstellung über die Kennzahl
Reduction in Yield für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel
nachvollziehbar sein wird.
26. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundes der
Versicherten e. V. (Stellungnahme zum Entwurf der Altersvorsorge-
Produktinformationsblätter-Verordnung vom 19. August 2014), dass die
Umsetzung des Verordnungsentwurfs zum Produktinformationsblatt
insbesondere aufgrund der finanzmathematischen Eigenheiten der sog.
Effektivkostenquote – durch die sich regelmäßig negative Kostenquoten ergeben
würden – sowie aufgrund von zu unbestimmten Begrifflichkeiten
teilweise erheblich transparenzmindernd wirken würde?
Der Entwurf der AltvPIBV wurde den Verbänden im Rahmen einer Anhörung
zugesandt. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und im Verordnungstext
berücksichtigt. Zu negativen Kostenquoten oder anderen
transparenzmindernden Effekten sollte es insoweit nicht kommen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/362827. Plant die Bundesregierung, sich verstärkt für „Gute
Verbraucherinformationen“ bei Informationsblättern von Riester-Produkten einzusetzen im
Sinne einer Standardisierung von Informationsblättern?
Wenn nein, warum nicht?
Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wurden die Grundlagen für ein
anbietergruppenübergreifendes standardisiertes Produktinformationsblatt
bereits geschaffen. Im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ist
vorgesehen, dass die Inhalte und die optische Ausgestaltung dieses
Produktinformationsblatts für geförderte Altersvorsorgeverträge im Detail u. a. in einer
Verordnung vorgegeben werden.
28. Inwieweit teilt die Bundesregierung die von Verbraucherschützerinnen
und Verbraucherschützern vertretene Auffassung, dass die bisherige
formale Zertifizierung keine solide Entscheidungsgrundlage für die an einem
riestergeförderten Vertrag Interessierten darstellt (vgl. Hagen, Kornelia/
Kleinlein, Axel 2011: Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern,
in: DIW Wochenbericht Nr. 47)?
Die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern prüft anhand der
von den Anbietern vorgelegten Vertragsmuster, ob die steuerlichen
Mindeststandards für eine Altersvorsorge (z. B. lebenslange Leistungen im Alter) erfüllt
sind. Die Zertifizierung beinhaltet hingegen keine (zusätzliche) Aufsicht über
die mit dem Vertrag angebotene Finanzdienstleistung. Dies wird dadurch
erkennbar, dass jeder Anbieter von Altersvorsorgeverträgen einen deutlich
hervorgehobenen Hinweis folgenden Inhalts in einen jeden zertifizierten Vertrag
aufnehmen muss: „Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im
Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig.
Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag
wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die
Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.“
29. Liegen der Bundesregierung Zahlen über die Verbreitung von Riester-
Produkten, die ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung
der eingezahlten Beiträge berücksichtigen, vor?
Entsprechende Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor.
30. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie häufig sich Anbieter
von Riester-Produkten von der Berichtspflicht nach § 7 Absatz 4 des
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes befreien haben lassen,
nachdem sie einen Hinweis veröffentlicht haben, dass ihre Produkte keine
ökologischen, sozialen oder ethischen Dimensionen enthalten?
Eine Möglichkeit, sich von dieser Berichtspflicht befreien zu lassen, gibt es
nicht.
31. Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Negativkriterien, durch die
eine Zertifizierung als Riester-Produkt von vornherein – etwa bei
Investitionen in Unternehmen, die völkerrechtswidrige Waffen herstellen –
ausgeschlossen wird?
Bei der Zertifizierung wird nicht geprüft, wie der Anbieter die Beiträge anlegen
will. Die Bundesregierung plant auch nicht, die konkrete Anlagepolitik des An-
Drucksache 18/3628 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebieters zum Gegenstand der Zertifizierung zu machen. Dies wäre auch nur
eingeschränkt möglich, da die Vermögensanlage in der Zukunft erfolgt und von der
Zertifizierungsstelle nur ein Vertragsmuster beurteilt wird.
Es ist Unternehmen in Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der
Bundesrepublik Deutschland nach den §§ 18 und 18a des
Kriegswaffenkontrollgesetzes verboten, völkerrechtswidrige Waffen wie biologische oder chemische
Waffen, Antipersonenminen sowie Streumunition herzustellen. Ein generelles
Verbot von Investitionen in Unternehmen der Rüstungsindustrie besteht im
Völkerrecht nicht.
32. Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Positivkriterien
hinsichtlich ökologisch-sozialer Dimensionen und/oder eine Erweiterung der
Pflicht zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten?
Die Bundesregierung hält die Berichtspflicht des Anbieters, ob und wie
ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten
Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden, für ausreichend.
33. Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, ein verlässliches
Gütesiegel für nachhaltige Geldanlagen zu entwickeln?
Wenn nein, warum nicht?
Mit Interesse beobachtet die Bundesregierung die private Initiative für ein
Gütesiegel für nachhaltige Geldanlagen. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V.
(FNG) hat ein Qualitätssiegel für nachhaltige Publikumsfonds entwickelt und
möchte dieses im kommenden Jahr einführen. Darüber hinaus fördert das für
den Verbraucherschutz zuständige Bundesministerium seit dem
Haushaltsjahr 2013 die Stiftung Warentest für die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben,
u. a. für Untersuchungen über ethische Geldanlagen, mit zusätzlichen Mitteln.
Die Bundesregierung möchte die Erfahrungen mit diesen Initiativen abwarten.
Die Bundesregierung ist zudem im Sinne von Nachhaltigkeit bestrebt, Aufsicht
und Regulierung der Finanzmärkte zu verbessern und den Verbraucherschutz
durch mehr Transparenz, Informations- und Beratungspflichten zu stärken.
34. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwendung der Sterbetafel
DAV 2004 R bei Riester-Verträgen nach wie vor die Regel, und ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass die dort kalkulierten
Lebenserwartungen gerechtfertigterweise die Lebenserwartungswerte des Statistischen
Bundesamtes um mehrere Jahre übertreffen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die bei Riester-Tarifen verwendeten Sterbetafeln basieren nach wie vor im
Regelfall auf der Sterbetafel DAV 2004 R. Im Unterschied zu den beobachteten
Sterblichkeiten des Statistischen Bundesamtes beinhaltet die Sterbetafel
DAV 2004 R Sicherheitsmargen. Ausreichende Sicherheitsmargen sind für die
Kalkulation von Rentenversicherungstarifen gerechtfertigt und gesetzlich
vorgeschrieben.
In der Vergangenheit war auf Grund der steigenden Lebenserwartung bei den
seinerzeit für Versicherungen mit Erlebensfallcharakter verwendeten
Sterbetafeln (z. B. DAV 1994 R) eine überproportionale Abnahme der
Sicherheitsmargen zu beobachten mit der Gefahr von Risikoverlusten aus dem Sterblichkeits-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3628ergebnis. Es war insofern erforderlich, die Sicherheitsmargen in den bei
Rentenversicherungen verwendeten Sterbetafeln zu erhöhen. Dies führte zur
Entwicklung der Sterbetafel DAV 2004 R.
Mit Bezug auf die erforderlichen Sicherheitsmargen sah sich die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht dazu veranlasst, mit ihrem Rundschreiben
R 9/2004 (VA) anzuordnen, dass bei den nach dem 31. Dezember 2004
abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen die für den einzelnen Vertrag zu
bildende Deckungsrückstellung grundsätzlich jederzeit mindestens so hoch sein
muss, wie sie sich bei Verwendung der Sterbetafel DAV 2004 R und des gemäß
der Rechtsverordnung zu § 65 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
jeweils zulässigen Höchstzinssatzes unter Berücksichtigung der dort zugelassenen
sonstigen versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen ergeben würde.
35. Würde nach Kenntnis der Bundesregierung die Rendite für die erste
Generation der Riester-Sparenden höher ausfallen, wenn die
Versicherungswirtschaft die durch das Statistische Bundesamt ermittelte
Lebenserwartung ihren Kalkulationen zugrunde legen würde?
Um wieviel höher würde die Rendite durchschnittlich ausfallen?
Wie in der Antwort zu Frage 34 ausgeführt, sind die vom Statistischen
Bundesamt ermittelten Zahlen für die Verwendung durch private
Versicherungsunternehmen nicht geeignet. Eine Abschätzung ob und wenn ja, um wie viel höher die
Rendite bei fiktiver Anwendung der durch das Statistische Bundesamt
ermittelten Lebenserwartung durchschnittlich ausfallen würde, ist nicht durchführbar.
36. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den von der Versicherungswirtschaft bei den Riester-Verträgen
verwendeten Sterbetafeln vor dem Hintergrund, dass die erste Generation
der Riester-Sparerinnen und -Sparer nach Auffassung der Fragesteller von
dem Ausgleich bei einer geringeren tatsächlichen Lebensdauer der
Riester-Sparerinnen und -Sparer nicht profitieren werden?
Ausreichende Sicherheitsmargen in den kalkulatorisch verwendeten
Sterbetafeln führen im Regelfall zu Risikogewinnen. An den Risikogewinnen sind die
Versicherungsnehmer gemäß Mindestzuführungsverordnung mindestens zu
90 Prozent zu beteiligen. Ein Ausgleich für eine tatsächliche geringere
Lebenserwartung – im Vergleich zur rechnungsmäßig angesetzten – bietet insofern die
Überschussbeteiligung.
37. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung die
individuelle oder gruppenbezogene Lebenserwartung bezüglich der zu
erwartenden Rendite aus einem Riester-Vertrag?
Unter der Annahme, dass sich die tatsächlich in der Auszahlungsphase
realisierte Rendite proportional zur Summe der geleisteten Rentenzahlungen verhält,
lassen sich folgende Aussagen treffen: Die gruppenbezogene Lebenserwartung
wird durch die angesetzte Sterbetafel in der Tarifkalkulation berücksichtigt. Sie
beeinflusst daher insbesondere durch den Verrentungsmechanismus im
Rentenbezug die zu erwartende Rendite eines Riester-Vertrages. Das heißt, eine höhere
gruppenbezogene Lebenserwartung führt tendenziell zu einer niedrigeren
erwarteten Rendite.
Die individuelle Lebenserwartung wirkt unmittelbar auf die Dauer des
Rentenbezugs. Das heißt, je länger eine versicherte Person den Rentenbezug erlebt,
desto höher ist die erwartete Rendite. Da der Einzelne vorab jedoch nicht weiß,
Drucksache 18/3628 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewie alt er wird, lässt sich auch nicht sagen, ob die individuelle Rendite verringert
oder verbessert wird.
38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die tatsächliche in der
Auszahlungsphase realisierte Rendite aus einem Riester-Vertrag in hohem
Maße von der individuellen Lebensdauer abhängig ist?
Unter der Annahme, dass sich die in der Auszahlungsphase realisierte Rendite
proportional zur Summe der geleisteten Rentenzahlungen verhält, besteht
naturgemäß eine starke Abhängigkeit von der individuellen Lebensdauer der
versicherten Person. Je länger eine versicherte Person den Rentenbezug erlebt, desto
höher wird die realisierte Rendite. Die tatsächlich in der Auszahlungsphase
realisierte Rendite hängt aber von einer Vielzahl weiterer Faktoren ab, die über
einen längeren Zeitraum nicht vorhersehbar sind (vgl. die Antwort zu Frage 6).
39. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Einschätzung der vorhergehenden Frage vor dem
Hintergrund, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen (von Gaudecker/
Scholz 2007: Differential Mortality by Lifetime Earnings in Germany, in:
Demographic Research 17:4, S. 83 ff.) Personen mit einem geringen
Einkommen eine geringere Lebenserwartung haben als Personen mit einem
hohen Einkommen?
40. Und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass eine Studie
des Max-Planck-Instituts für Demographische Forschung (Kibele/
Jasilionis/Shkolnikov 2013: Widening Socioeconomic Differences in
Mortality Among Men Aged 65 and Older in Germany, in: Journal of
Epidemiology and Community Health 67:5, S. 453 ff.) zu dem Ergebnis
kommt, dass in Deutschland die Lebenserwartung zwischen Personen mit
geringerem Einkommen und Personen mit höherem Einkommen immer
weiter auseinander geht?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass
Personen mit höheren Einkommen statistisch eine höhere Lebenserwartung haben.
Zudem weisen andere Studien eine Korrelation zwischen Lebenserwartung und
Bildungsniveau nach. Bei diesen Korrelationen handelt es sich jedoch nicht um
kausale Beziehungen. Die Lebenserwartung hängt vielmehr von einer Vielzahl
von Faktoren ab, wie zum Beispiel Geschlecht, Lebenswandel,
Gesundheitszustand oder genetischer Disposition. Trotzdem weiß der Einzelne
selbstverständlich nicht, wie alt er werden wird. Es ist deshalb das Wesen von
Alterssicherungssystemen, dieser Unsicherheit durch Risikoausgleich zu begegnen.
Ungeachtet dessen kann die Riester-Rente aufgrund der Ausgestaltung der
Zulagenförderung gerade für Geringverdiener besonders attraktiv sein (siehe auch
Antwort zu Frage 6).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/362841. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Berücksichtigung der individuellen oder der gruppenbezogenen Lebenserwartung bei
der Beratung über einen Riester-Vertrag?
Und welche Rolle sollte diese nach Auffassung der Bundesregierung
spielen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
42. Plant die Bundesregierung, die Versicherten stärker als bisher an
Kostenüberschüssen der Lebensversicherungen anbietenden
Versicherungsunternehmen zu beteiligen, indem sie die zurzeit geltenden Regelungen
korrigiert, von denen nach Auffassung der Fragesteller die
Versicherungswirtschaft aufgrund von zu vorsichtigen Kostenkalkulationen profitiert?
Wenn ja, bis wann ist mit welchen Maßnahmen zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Nach Auffassung der
Bundesregierung wäre es unzweckmäßig, vorher weitere Regulierungen im Bereich der
Lebensversicherung vorzunehmen.
43. Wie erklärt sich, dass die Bundesregierung die durchschnittliche
Gesamtstornoquote für kapitalbildende Lebensversicherungen für das Jahr 2013
mit 2,30 Prozent (nach Versicherungssumme) bzw. 2,08 Prozent (nach
Stückzahl) beziffert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/
2992), während der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V. davon ausgeht, dass im gleichen Zeitraum 18,5 Prozent der
Lebensversicherungsverträge vorzeitig beendet wurden („vorzeitige
Leistungen“, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.,
2014, Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2014, S. 43)?
Die genannten Quoten sind nicht miteinander vergleichbar. In der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2992) sind Gesamtstornoquoten für
die kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung aufgeführt. Die
angesprochene vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
ausgewiesene Quote beziffert lediglich den Anteil vorzeitiger Leistungen an den
gesamten an die Versicherungsnehmer ausgezahlten Leistungen des Jahres 2013
und ist damit kein sinnvolles Stornomaß.
44. Welcher Prozentteil dieser vorzeitigen Leistungen in der
Lebensversicherung entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2013 und
2012 auf das Storno von Verträgen innerhalb der ersten fünf Jahre?
45. Wie viel Prozent der Lebensversicherungsverträge wurden in den Jahren
2009 bis 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der ersten
fünf Jahre storniert?
Die Fragen 44 und 45 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt zwar die Stornoquoten für
Lebensversicherungsverträge, differenziert nach Früh- und Spätstorno. Diese Zahlen
erlauben jedoch keinen sicheren Rückschluss auf die jeweilige Vertragsdauer.
Drucksache 18/3628 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode46. Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Begründung, mit
der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im
Februar 2008 die aufsichtsrechtliche Deckelung der Abschlusskosten für
Lebensversicherungen aufgehoben hat (aufgrund gestiegener Transparenz
und Vergleichbarkeit sowie der veränderten Wettbewerbssituation sei die
Begrenzung nicht mehr notwendig, vgl.
www.bafin.de vom 22. Februar
2008 „Begrenzung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung“)?
Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen des privaten
Versicherungswesens, insbesondere der sog. Deregulierung und der Schaffung eines
europäischen Binnenmarktes für Versicherungsprodukte sind Begrenzungen der
Abschlusskosten über Anordnungen der Aufsichtsbehörde kein geeignetes Mittel,
um ungerechtfertigte Belastungen der Versicherten mit Kosten zu verhindern.
47. Wie haben sich seitdem die durchschnittlichen Abschlusskosten für
Lebensversicherungen nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung
entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der
Aufhebung der Beschränkung der Abschlusskosten aus dem Jahr 2008 auf
diese Entwicklung?
Die „Abschlusskosten“ haben sich bei den von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten
Lebensversicherungsunternehmen, ausgedrückt in Prozent der verdienten Brutto-Beiträge, wie folgt
entwickelt:
Jahr Prozent
2008 10,6
2009 9,2
2010 9,0
2011 10,1
2012 9,1
2013 8,5.
Aus diesen Zahlen lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung erkennen,
dass es nach der Aufhebung des BaFin-Rundschreibens R 9/2004 nicht zu einer
spürbaren Steigerung der Abschlussaufwendungen gekommen ist.
48. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die damalige
Aufhebung der Kostenbegrenzung, und plant die Bundesregierung eine
Wiedereinführung einer solchen Begrenzung?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt zunächst zu evaluieren, inwieweit die mit
dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz eingeführten Transparenzregeln im
Bereich der geförderten Altersvorsorge Wirkung zeigen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 47 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]