[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3634
18. Wahlperiode 19.12.2014Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Gesine Lötzsch,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Azize Tank, Kathrin
Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus
In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Sevim
Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/3519 gab die Bundesregierung an,
„jede Verherrlichung des Nationalsozialismus kompromisslos“ abzulehnen.
Trotzdem konnte sich sie sich nicht, wie 115 UN-Mitgliedstaaten (UN – United
Nations), dazu durchringen, der von Ländern wie Bolivien, Brasilien, Namibia,
Venezuela und auch Russland eingebrachten Resolution „Combating
glorification of Nazism, neo-Nazism and other practices that contribute to fuelling
contemporary forms of racism, racial discriminiation, xenophobia and relatet
intolerance“ zuzustimmen. Mit 54 weiteren Staaten (darunter alle Staaten der
Europäischen Union – EU) enthielt sich die Bundesrepublik Deutschland der
Stimme; drei Staaten (USA, Kanada und Ukraine) stimmten dagegen (www.
un.org/en/ga/third/69/docs/voting_sheets/L56.Rev1.pdf). Damit verweigerte
die Bundesregierung erneut, wie auf der 60. Plenarsitzung der UN am 20.
Dezember 2012 bei der Abstimmung zu Resolution 67/154, die Zustimmung zu
einer Resolution zur „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus,
Neonazismus und anderer Praktiken, die zu zeitgenössischen Formen des Rassismus, der
Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit
zusammenhängender Intoleranz beitragen“. Die Begründung der Bundesregierung lautete in der
Antwort auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/3519
„Deutschland hat sich wie in den Vorjahren gemeinsam mit seinen Partnern in
der Europäischen Union (EU) der Abstimmung enthalten. Dafür war vor allem
ausschlaggebend, dass der Entwurf Personen, die sich in den 1940er-Jahren für
die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt
haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbrechen
unterstellt. […] Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere problematische
Formulierungen in Bezug auf das Recht auf Meinungsfreiheit, die Integrität der
Vertragsorgane und des Universal Periodic Review-Verfahrens sowie in Bezug
auf die Unabhängigkeit des VN-Sonderberichterstatters über zeitgenössische
Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit
und damit zusammenhängender Intoleranz.“
In 48 Punkten bekennen sich die unterzeichnenden Staaten unter anderem
vorbehaltlos, die Leugnung des Holocausts zu verurteilen, und sie drücken ihre tiefe
Besorgnis über die Verherrlichung des Nazismus aus. Dazu gehören auch die
Verherrlichung ehemaliger Mitglieder der Waffen-SS, einschließlich der
Errichtung von Denkmälern und Gedenkstätten, sowie das Abhalten öffentlicher
Demonstrationen zu Ehren dieser. Und man stellt sich gegen Praktiken, die das
Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzen, insbesondere der Opfer der
Drucksache 18/3634 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVerbrechen, die von der SS und denjenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition
kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten,
begangen wurden, und Kinder und Jugendliche negativ beeinflussen, und dass
dagegen Staaten, die nicht wirksam gegen diese Praktiken vorgehen, gegen die
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der UN nach deren Charta und gegen die Ziele
und Grundsätze der Organisation verstoßen (
www.daccess-dds-ny.un.org/doc/
UNDOC/GEN/N14/634/66/PDF/N1463466.pdf?OpenElement).
In den letzten Jahren und gerade auch vor dem Hintergrund des Ukraine-
Konflikts und der Konfrontation mit Russland haben nach Auffassung der
Fragesteller die Versuche sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch der EU
zugenommen, den Beitrag der damaligen Sowjetunion, der Roten Armee sowie
der Partisaninnen und Partisanen zur Befreiung vom verbrecherischsten System
– dem deutschen Faschismus – zu negieren und zu relativierten. Vor diesen
Hintergrund ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach
Veranstaltungen und Aktivitäten im Jahr 2015 anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung
von der und des Sieges über die Nazidiktatur zu sehen. Darin antwortet die
Bundesregierung: „Staatliche Sonderbudgets, etwa vergleichbar zum Gedenken an
den Ersten Weltkrieg in Großbritannien, Frankreich oder Belgien, wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung aus Anlass des Sieges über den
Nationalsozialismus und des 70. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges in keinem Staat
eingerichtet bzw. es liegen keine Informationen dazu vor.“ (Antwort auf die
Schriftliche Frage 20 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf
Bundestagsdrucksache 18/3519).
Versuche, den Anteil der Sowjetunion am Sieg über den deutschen Faschismus
zu negieren und zu relativieren, werden auch darin deutlich, indem von einem
Übergang „von einer braunen Diktatur in eine rote Diktatur mit Gefängnissen
und Internierungslagern wie Bautzen, Buchenwald und Hohenschönhausen“
(
www.ingowellenreuther.de/im_bundestag.php?article=51) eine faktische
Gleichsetzung der Befreierinnen und Befreier mit Nazideutschland vorgenommen
wird, weil „weder die Sowjets noch die Nationalsozialisten verteidigt werden
[müssen]; denn keins war schlimmer als das andere!“ (
www.kas.de/lettland/de/
publications/34890/). Eine entsprechende Gleichstellung erfolgt auch bei dem
immer wieder insbesondere von den baltischen Staaten geforderten Verbot
sowjetischer Symbole (
www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/
digiartikel/?ressort=au&dig=2008/06/19/a0121&cHash=a765037ddf). Eine
ähnliche Gleichsetzung vollzog der UN-Botschafter der Ukraine, indem er vor der
Abstimmung das „Nein“ der Ukraine zur Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1
erklärte, dass der Stalinismus viele Menschen im Gulag getötet habe und sowohl
Hitler als auch Stalin Kriminelle seien (
www.un.org/press/en/2014/
gashc4124.doc.htm).
Mit der Befreiung von der Nazidiktatur wurde die Welt befreit von dem
verbrecherischsten System, das die Verantwortung für Millionen Tote als Opfer des
Krieges, insbesondere des Vernichtungskrieges im Osten, des Mordens in den
Konzentrationslagern, in Zuchthäusern und Gefängnissen und in den damals
von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten trug. Die Shoa, das
Menschheitsverbrechen der industriellen Vernichtung der Jüdinnen und Juden, ist
deutsche Verantwortung. Befreit wurde die Welt durch die Anti-Hitler-Koalition.
Die Sowjetunion hat den wesentlichen Teil zur Befreiung Europas vom
Faschismus geleistet. 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Sowjetunion verloren
ihr Leben zwischen Juni 1941 und Mai 1945. Politische Konflikte zwischen
Deutschland und Russland sollten nicht auf dem Rücken der in der Roten Armee
gegen Nazideutschland kämpfenden Veteraninnen und Veteranen ausgetragen
werden. Das betrifft auch die sowjetischen Kriegsgefangenen, denen eine
Entschädigung mit der Begründung versagt bleiben soll, es habe auch keine
„Entschädigung deutscher Kriegsgefangener durch die Sowjetunion oder deren
Nachfolgestaaten“ gegeben (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3634Frage 16 des Abgeordneten Volker Beck (Köln) auf Bundestagsdrucksache 18/
1921).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie genau lautete in dem ursprünglichen Resolutionsentwurf die von
Deutschland und „seinen Partnern in der EU“ inkriminierte Formulierung, in
der „Personen, die sich in den 1940er-Jahren für die Unabhängigkeit der
baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal eine
Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbrechen unterstellt“ wird, wie die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 18/3519 mitteilte?
2. Welche konkreten klarstellenden Formulierungen hatte die EU wie in den
Vorjahren in den Verhandlungen zu den Nummern 4 und 14 vorgeschlagen,
„die Russland als Initiator des Entwurfs allerdings nicht aufgegriffen hat“
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 18/3519)?
3. In welcher Nummer der beschlossenen Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1
befindet sich eine Formulierung, in der „Personen, die sich in den 1940er-
Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion
eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen
Verbrechen unterstellt“ wird?
4. In welchen Nummern der beschlossenen Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1
befinden sich problematische Formulierungen „in Bezug auf das Recht auf
Meinungsfreiheit, die Integrität der Vertragsorgane und des Universal
Periodic Review-Verfahrens sowie in Bezug auf die Unabhängigkeit des VN-
Sonderberichterstatters über zeitgenössische Formen des Rassismus, der
Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender
Intoleranz“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18
auf Bundestagsdrucksache 18/3519; bitte entsprechend den Kriterien
detailliert auflisten)?
5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die in Nummer 4 der beschlossenen
Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1 zum Ausdruck gebrachte tiefe Besorgnis der
Unterzeichnerstaaten über die in verschiedenen Staaten bestehende
Verherrlichung der nationalsozialistischen Bewegung und der ehemaligen Mitglieder
der Waffen-SS, namentlich durch die Errichtung von Denk- und Ehrenmälern
und die Veranstaltung öffentlicher Demonstrationen zur Verherrlichung der
nationalsozialistischen Vergangenheit, der nationalsozialistischen Bewegung
und des Neonazismus sowie dadurch, dass diese Mitglieder und diejenigen,
die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der
nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, zu Mitwirkenden in nationalen
Befreiungsbewegungen erklärt werden, oder dass versucht wird, sie dazu zu erklären?
6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die in Nummer 14 der beschlossenen
Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1 vertretene Auffassung, wonach die
beschriebenen Praktiken das Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten Weltkrieg
begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzen,
insbesondere der Opfer der Verbrechen, die von der SS und denjenigen, die gegen die
Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen
Bewegung kollaborierten, begangen wurden, und Kinder und Jugendliche negativ
beeinflussen und dass Staaten, die nicht wirksam gegen diese Praktiken
vorgehen, gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der UN nach deren
Charta und gegen die Ziele und Grundsätze der Organisation verstoßen?
7. Inwieweit sieht die Bundesregierung in
a) dem jährlich im März stattfindenden sogenannten
Unabhängigkeitsmarsch der litauischen extremen Rechten anlässlich der Unabhängigkeit
Litauens (11. März 1990, Bundestagsdrucksache 17/14603),
Drucksache 18/3634 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) dem anlässlich der Unabhängigkeit Lettlands im Jahr 1991 jährlich im
März stattfindenden so genannten Rigamarsch als traditionellem
Aufmarsch der SS-Veteranen anlässlich des Gründungstages der lettischen
Legion der Waffen-SS, organisiert von der Veteranenorganisation
„Daugavas Vanagi“ der so genannten Legionäre des Zweiten Weltkriegs
(Bundestagsdrucksache 17/14603),
c) dem jährlich im Februar stattfindenden „Tag der Ehre“ in Budapest
anlässlich der „Schlacht um Budapest“ am 11. Februar 1945
(Bundestagsdrucksache 17/14603),
d) dem jährlich im Februar stattfindenden „Lukov Marsch“ in Sofia, einem
traditionellen Trauerfackelzug zu Ehren von General Hristo Lukov, der
vom „Bulgarischen Nationalbund“ (BNS) veranstaltet wird
(Bundestagsdrucksache 17/14603),
e) dem jährlich im Januar stattfindenden Gedenkmarsch anlässlich des
Geburtstages des Antisemiten und Nazikollaborateurs Stepan Bandera und
der „Organisation Ukrainischer Nationalisten“ (OUN,
Bundestagsdrucksache 18/863),
f) dem jährlich im November stattfindenden „Heldengedenken“ („Rudolf-
Hess-Gedenkmarsch“) in Wunsiedel (
www.endstation-rechts-bayern.de/
2014/11/aus-neonazi-heldengedenken-wird-wunsiedler-spendenlauf/),
g) den Denkmälern für Faschisten bzw. Nazikollaborateure wie für den
ungarischen „Reichsverweser“ Miklós Horthy (
www.german-foreign-
policy.com/de/fulltext/59004),
h) den Straßenumbenennungen wie z. B. in Kroatien nach Mile Budak, dem
Chefpropagandisten der faschistischen Ustaša und zeitweiligen
Außenminister Kroatiens während der Nazikollaboration (
www.german-foreign-
policy.com/de/fulltext/59004),
i) dem Mausoleum für den faschistischen Kriegsverbrecher Rodolfo
Graziani, der zunächst „Aufstandsbekämpfung“ in Libyen betrieb, in
Äthiopien Geiseln erschießen und Giftgas einsetzen und noch gegen Ende
des Zweiten Weltkriegs nicht kollaborationswillige Italiener exekutieren
ließ (
www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59004)
das Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzt, insbesondere der Opfer
der Verbrechen, die von der SS und denjenigen, die gegen die Anti-Hitler-
Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung
kollaborierten, begangen wurden, wodurch Kinder und Jugendliche negativ
beeinflusst werden, und inwieweit teilt die Bundesregierung die in Nummer 14
vertretene Auffassung, dass Staaten, die nicht wirksam gegen diese Praktiken
vorgehen, gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der UN nach deren
Charta und gegen die Ziele und Grundsätze der Organisation verstoßen?
8. In welcher Formulierung sieht die Bundesregierung eine pauschale
Verurteilung „alle[r] [Mitglieder] baltischer Verbände“, die „unter
nationalsozialistischem Kommando gegen die Rote Armee gekämpft haben“ in Punkt 14
(nicht Punkt 13 wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko – siehe Plenarprotokoll 18/75,
Anlage 30, Antwort zu Frage 51 – fälschlicherweise behauptet) der
beschlossenen Fassung der Resolution A/C.3/69/L.56/Rev.1?
9. Inwieweit teilt die Bundesregierung bezugnehmend auf § 4 der
beschlossenen Resolution A/C.3/69/L.56/Rev.1 die Auffassung, dass mit dem Versuch,
Mitglieder und diejenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und
mit der Nazibewegung kollaborierten, zu Mitwirkenden in nationalen
Unabhängigkeitsbewegungen zu erklären, einer Politik der Relativierung und einer
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3634Verharmlosung der Politik jener Kräfte Vorschub geleistet wird, die bereit
waren, die Interessen der Nazis denen der Anti-Hitler-Koalition
vorzuziehen und die ihre nationalen Eigeninteressen mit der Unterordnung unter die-
Herrschaft der Nazis verbanden, was oftmals mit antisemitischen Pogromen
und Mordaktionen einherging?
10. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es um den 75.
Jahrestag des Kriegsausbruchs 1939 relativ still war, weil „möglicherweise der
Erste Weltkrieg in seiner Erinnerung plötzlich den Zweiten Weltkrieg
überlagert. Und das verbindet sich in unseren geschichtskulturellen
Überlegungen ja auch immer gleich mit der Frage von Schuld und Entlastung: Könnte
es vielleicht sein, dass der Run der Besinnung auf den Ersten Weltkrieg
damit zu tun hat, dass er uns von der Schuld am Zweiten Weltkrieg stärker
entlastet?“ (
www.deutschlandradiokultur.de/deutsche-geschichte-der-
bewaeltigungsweltmeister.976.de.html?dram:article_id=296214)?
11. Welche Veranstaltungen zum 75. Jahrestag des deutschen Überfalls auf
Polen am 1. September 1939 hat die Bundesregierung im Inland im Jahr
2014 in Eigenregie durchgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach
Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen
die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
a) An welchen Veranstaltungen hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
teilgenommen?
b) Welche Bundesminister haben an den entsprechenden
Gedenkveranstaltungen teilgenommen?
c) An welchen Veranstaltungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bundespräsident Joachim Gauck teilgenommen?
12. Welche Veranstaltungen zum 75. Jahrestag des deutschen Überfalls auf
Polen am 1. September 1939 hat die Bundesregierung im Ausland im Jahr
2014 in Eigenregie durchgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach
Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen
die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
a) An welchen Veranstaltungen hat die Bundeskanzlerin teilgenommen?
b) Welche Bundesminister haben an den entsprechenden
Gedenkveranstaltungen teilgenommen?
c) An welchen Veranstaltungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
Bundespräsident teilgenommen?
13. In welcher Höhe hat die Bundesregierung finanzielle Mittel für eigene
Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens anlässlich des 75. Jahrestages des
deutschen Überfalls auf Polen am 1. September 1939 zur Verfügung gestellt
(bitte entsprechend nach In- und Ausland und nach Jahren getrennt
angeben)?
14. Wieso hat die Bundesregierung anlässlich des 70. Jahrestages kein
staatliches Sonderbudget, vergleichbar zum Gedenken an den Ersten Weltkrieg,
eingerichtet (s. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20
auf Bundestagsdrucksache 18/3519)?
15. Inwieweit plant die Bundesregierung, analog zu „100 Jahre Erster
Weltkrieg“ (
www.ersterweltkrieg.bundesarchiv.de/), ein entsprechendes
Internetportal zu „70 Jahre Befreiung von der Nazidiktatur“, oder inwieweit
unterstützt und fördert sie ein solches Portal wie das des Volksbundes
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zu „100 Jahre Erster Weltkrieg“ (
www.100-
jahre-erster-weltkrieg.eu/index.php?id=4624) anlässlich des 70. Jahrestages
der Befreiung?
Wenn die Bundesregierung keine derartigen Planungen hat, warum nicht?
Drucksache 18/3634 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Welche Veranstaltungen zum 70. Jahrestag der Befreiung vom und des
Sieges über den deutschen Faschismus führt die Bundesregierung im Inland im
Jahr 2015 über die in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 18/3519 angeführten Aktivitäten und Veranstaltungen
Dritter hinaus in Eigenregie durch (bitte entsprechend den Jahren nach
Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen
die Kosten gedeckt werden, auflisten?
a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen?
b) Welche Bundesminister werden an den entsprechenden
Gedenkveranstaltungen teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bundespräsident teilnehmen?
17. Welche Veranstaltungen zum 70. Jahrestag der Befreiung vom und des
Sieges über den deutschen Faschismus führt die Bundesregierung im Ausland
im Jahr 2015 über die in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 18/3519 angeführten Aktivitäten und
Veranstaltungen Dritter in Eigenregie durch (bitte entsprechend den Jahren nach Ressort,
Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen die
Kosten gedeckt werden, auflisten)?
d) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen?
e) Welche Bundesminister werden an den entsprechenden
Gedenkveranstaltungen teilnehmen?
f) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bundespräsident teilnehmen?
18. In welcher Höhe stellt die Bundesregierung insgesamt finanzielle Mittel für
eigene Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens für Veranstaltungen
speziell zum 70. Jahrestag im Jahr 2015 zur Verfügung (bitte entsprechend nach
In- und Ausland und nach Jahren getrennt angeben)?
19. Welche Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, staatliche
Institutionen, Museen etc.) fördert die Bundesregierung bezüglich welcher
Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln, die sich speziell mit dem Gedenken an
den 70. Jahrestag der Befreiung vom und des Sieges über den deutschen
Faschismus befassen (bitte entsprechend den Jahren nach Datum,
Organisation und finanziellen Mitteln auflisten)?
20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Veranstaltungen, die
die Bundesländer anlässlich des 70. Jahrestages organisieren bzw.
durchführen, und in welcher Höhe werden finanzielle Mittel für die Veranstaltungen
zur Verfügung gestellt (bitte entsprechend den Bundesländern nach Jahren
auflisten)?
21. Inwiefern ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in die
Erinnerungsarbeit zum Gedenken an 70 Jahre Befreiung vom und Sieg über den
deutschen Faschismus sowie 70 Jahre bedingungslose Kapitulation der
faschistischen Wehrmacht eingebunden?
22. Inwieweit wird es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Gedenkens anlässlich 70 Jahre Befreiung vom und Sieg über den deutschen
Faschismus spezielle Veranstaltungen zu diesem Thema in Liegenschaften der
und durch die Bundeswehr geben (bitte mit Kurzangabe des Themas, ggf.
die Veranstalter, die Art der Veranstaltung, den Ort und Zeitpunkt, die Art
der Unterstützung sowie die bereitgestellten finanziellen Mittel aufführen)?
23. Welche Publikationen planen Dienststellen des BMVg speziell anlässlich
des Gedenkens an 70 Jahre Befreiung vom und Sieg über den deutschen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3634Faschismus sowie 70 Jahre bedingungslose Kapitulation der faschistischen
Wehrmacht?
24. Inwiefern ist das Auswärtige Amt in die Erinnerungsarbeit zum Gedenken
an die Befreiung vom und Sieg über den deutschen Faschismus
eingebunden?
25. In welcher Höhe sind Mittel der Bundeszentrale für politische Bildung für
das Jubiläumsjahr anlässlich des 70. Jahrestages eingeplant?
26. Welche Veranstaltungen sind seitens der Bundeszentrale für politische
Bildung für das Jahr 2015 bezüglich des 70. Jahrestages geplant, und welche
friedenspolitischen und antimilitaristischen Organisationen werden an den
Veranstaltungen beteiligt?
27. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Tag der Opfer
des Nationalsozialismus am 27. Januar als Tag des Gedenkens „der Opfer
des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes erinnert und
der Millionen Menschen“ gedenkt, „die durch das nationalsozialistische
Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden“, wofür
symbolhaft „das Konzentrationslager Auschwitz, das am 27. Januar 1945 befreit
wurde und in dem vor allem solche Menschen litten, die der
Nationalsozialismus planmäßig ermordete oder noch vernichten wollte“ steht
(
www.archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1996/19960017.1.HTML)?
28. Inwieweit wird am 27. Januar nach Auffassung der Bundesregierung somit
„aller Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes [gedacht]: Juden,
Christen, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuellen,
politisch Andersdenkenden sowie Männern und Frauen des Widerstandes,
Wissenschaftlern, Künstlern, Journalisten, Kriegsgefangenen und
Deserteuren, Greisen und Kindern an der Front, Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeitern und der Millionen Menschen, die unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden. Wir
erinnern damit an unvorstellbares Menschheitsverbrechen, an Völkermord
und systematisch betriebenen Massenmord. Und wir bekennen zugleich
unsere besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus
und Intoleranz.“ (
www.bundesregierung.de/nn_1514/Content/DE/Bulletin/
2008/01/10-1-btpr-gedenkstunde.html)?
29. Inwieweit steht der 27. Januar vordergründig nicht für das Gedenken an all
diejenigen, die in den Streitkräften der Anti-Hitler-Koalition kämpften,
Partisaninnen und Partisanen sowie Widerstandskämpferinnen und
Widerstandskämpfer in allen okkupierten Gebieten, die Millionen von KZ-
Häftlingen (KZ = Konzentrationslager), Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeitern, Sinti und Roma, politischen Gegnern und sonstigen „Feinden“
befreiten?
30. Inwieweit plant die Bundesregierung, den 8. Mai zu einem nationalen
Gedenktag an die Befreierinnen und Befreier vom deutschen Faschismus zu
erklären?
31. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, zusätzlich zum
Weltflüchtlingstag einen nationalen Gedenktag für Opfer von Flucht und
Vertreibung einzuführen?
32. Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung auch jene Personen
„Opfer des Nationalsozialismus“, die Betroffene der im Sinne der
Verfügung der in Kapitel XIII der Potsdamer Beschlüsse von 1945
durchgeführten „Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben,
die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben, nach
Deutschland“ sind?
Drucksache 18/3634 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode33. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach dem 21. Juni
1941 neben den Zivilisten sowjetische „Kriegsgefangene Opfer eines
Vernichtungskrieges [waren], der im Zeichen mörderischer Unterdrückung und
brutaler wirtschaftlicher Ausbeutung stand“ (
www.btg-bestellservice.de/
pdf/20099800.pdf), wie er gegenüber anderen Kriegsgefangenen nicht
existierte, weil z. B. der „Treibstoff für die Tötungsmaschinerie in Auschwitz,
das Giftgas Zyklon B […] vorab an sowjetischen Kriegsgefangenen – man
muss es so sagen – getestet worden“ war und „[m]ehr als die Hälfte aller
sowjetischen Kriegsgefangenen, über 3 Millionen Menschen […] in
deutschem Gewahrsam elendig zugrunde gegangen“ sind (
www.bundestag.de/
bundestag/praesidium/reden/2014/001/261296)?
34. Inwieweit besteht nach Auffassung der Bundesregierung auch eine
Singularität der Naziherrschaft durch deren Umgang mit den sowjetischen
Kriegsgefangen, wie er sich unter anderem in dem Befehl vom 8. September 1941
von Generalleutnant Hermann Reinecke, nach dem „der bolschewistische
Soldat jeden Anspruch auf Behandlung als ehrenhafter Soldat nach dem
Genfer Abkommen verloren“ hat (
www.1000dokumente.de/index.html?
c=dokument_de&dokument=0090_gef&object=facsimile&st=&l=de),
ausdrückt?
35. Inwieweit stellt die Bundesregierung die Singularität der Nazidiktatur
zumindest bezüglich der Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen in
Frage, wenn sie die Ableistung einer Entschädigung für die sowjetischen
Kriegsgefangen ablehnt, weil: „[e]ine Entschädigung sowjetischer
Kriegsgefangener durch die Bundesrepublik Deutschland hat es in diesem Rahmen
allerdings ebenso wenig gegeben wie eine Entschädigung deutscher
Kriegsgefangener durch die Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten.“ (Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Volker
Beck (Köln) auf Bundestagsdrucksache 18/1921)?
36. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine
Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener angesichts der Annexion der Krim
durch Russland nicht in Betracht kommt, da Wladimir Putin sich „ins
Fäustchen lachen“ würde (
www.focus.de/politik/deutschland/union-
empoertueber-gruene-kriegsgefangene-entschaedigen_id_4147903.html), und
inwieweit besteht für die Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen der
Anerkennung der an den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen
begangenen Verbrechen als NS-Unrecht (inklusive Gewährung eines
symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrages für diese Opfergruppe) und dem
derzeitigen politischen Verhältnis zwischen Deutschland und Russland?
37. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es gerade in der
aktuellen Situation „ein gutes Signal an die Völker der ehemaligen
Sowjetunion [wäre], dass wir ihnen dankbar sind, dass sie uns vom
Hitlerfaschismus und von den Nationalsozialisten befreit haben und dass Konflikte, die
wir außenpolitisch an anderer Stelle haben, nichts damit zu tun haben, dass
wir ihnen diesen Dank auch in Zukunft schulden“ (
www.gedenkort-
lebensraumpolitik.de/bundesregierung-lehnt-entschaedigung-
sowjetischerkriegsgefangener-ab/), wenn 70 Jahre nach der Befreiung vom und dem
Sieg über den deutschen Faschismus auch die sowjetischen
Kriegsgefangenen endlich entschädigt werden?
Berlin, den 18. Dezember 2014
Dr. Gregor Gysi und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]