[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3779
18. Wahlperiode 20.01.2015
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. Januar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen,
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3634 –
Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Sevim
Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/3519 gab die Bundesregierung an,
„jede Verherrlichung des Nationalsozialismus kompromisslos“ abzulehnen.
Trotzdem konnte sich sie sich nicht, wie 115 UN-Mitgliedstaaten (UN – United
Nations), dazu durchringen, der von Ländern wie Bolivien, Brasilien, Namibia,
Venezuela und auch Russland eingebrachten Resolution „Combating
glorification of Nazism, neo-Nazism and other practices that contribute to fuelling
contemporary forms of racism, racial discriminiation, xenophobia and relatet
intolerance“ zuzustimmen. Mit 54 weiteren Staaten (darunter alle Staaten der
Europäischen Union – EU) enthielt sich die Bundesrepublik Deutschland der
Stimme; drei Staaten (USA, Kanada und Ukraine) stimmten dagegen (www.
un.org/en/ga/third/69/docs/voting_sheets/L56.Rev1.pdf). Damit verweigerte
die Bundesregierung erneut, wie auf der 60. Plenarsitzung der UN am 20.
Dezember 2012 bei der Abstimmung zu Resolution 67/154, die Zustimmung zu
einer Resolution zur „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus,
Neonazismus und anderer Praktiken, die zu zeitgenössischen Formen des Rassismus,
der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit
zusammenhängender Intoleranz beitragen“. Die Begründung der Bundesregierung lautete
in der Antwort auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/
3519 „Deutschland hat sich wie in den Vorjahren gemeinsam mit seinen
Partnern in der Europäischen Union (EU) der Abstimmung enthalten. Dafür war
vor allem ausschlaggebend, dass der Entwurf Personen, die sich in den 1940er-
Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion
eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen
Verbrechen unterstellt. […] Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere
problematische Formulierungen in Bezug auf das Recht auf Meinungsfreiheit, die
Integrität der Vertragsorgane und des Universal Periodic Review-Verfahrens sowie
in Bezug auf die Unabhängigkeit des VN-Sonderberichterstatters über
zeitgenössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der
Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz.“
In 48 Punkten bekennen sich die unterzeichnenden Staaten unter anderem
vorbehaltlos, die Leugnung des Holocausts zu verurteilen, und sie drücken ihre
tiefe Besorgnis über die Verherrlichung des Nazismus aus. Dazu gehören auch
die Verherrlichung ehemaliger Mitglieder der Waffen-SS, einschließlich der
Errichtung von Denkmälern und Gedenkstätten, sowie das Abhalten
öffentlicher Demonstrationen zu Ehren dieser. Und man stellt sich gegen Praktiken,
die das Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzen, insbesondere der Opfer
der Verbrechen, die von der SS und denjenigen, die gegen die Anti-Hitler-
Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung
kollaborierten, begangen wurden, und Kinder und Jugendliche negativ beeinflussen, und
dass dagegen Staaten, die nicht wirksam gegen diese Praktiken vorgehen,
gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der UN nach deren Charta und
gegen die Ziele und Grundsätze der Organisation verstoßen (
www.daccess-
dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N14/634/66/PDF/N1463466.pdf?Open
Element).
In den letzten Jahren und gerade auch vor dem Hintergrund des Ukraine-
Konflikts und der Konfrontation mit Russland haben nach Auffassung der
Fragesteller die Versuche sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch der
EU zugenommen, den Beitrag der damaligen Sowjetunion, der Roten Armee
sowie der Partisaninnen und Partisanen zur Befreiung vom verbrecherischsten
System – dem deutschen Faschismus – zu negieren und zu relativierten. Vor
diesen Hintergrund ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach
Veranstaltungen und Aktivitäten im Jahr 2015 anlässlich des 70. Jahrestages
der Befreiung von der und des Sieges über die Nazidiktatur zu sehen. Darin
antwortet die Bundesregierung: „Staatliche Sonderbudgets, etwa vergleichbar
zum Gedenken an den Ersten Weltkrieg in Großbritannien, Frankreich oder
Belgien, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Anlass des Sieges
über den Nationalsozialismus und des 70. Jahrestages des Endes des Zweiten
Weltkrieges in keinem Staat eingerichtet bzw. es liegen keine Informationen
dazu vor.“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 20 der Abgeordneten Sevim
Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/3519).
Versuche, den Anteil der Sowjetunion am Sieg über den deutschen Faschismus
zu negieren und zu relativieren, werden auch darin deutlich, indem von einem
Übergang „von einer braunen Diktatur in eine rote Diktatur mit Gefängnissen
und Internierungslagern wie Bautzen, Buchenwald und Hohenschönhausen“
(
www.ingowellenreuther.de/im_bundestag.php?article=51) eine faktische
Gleichsetzung der Befreierinnen und Befreier mit Nazideutschland
vorgenommen wird, weil „weder die Sowjets noch die Nationalsozialisten verteidigt
werden [müssen]; denn keins war schlimmer als das andere!“ (
www.kas.de/
lettland/de/publications/34890/). Eine entsprechende Gleichstellung erfolgt
auch bei dem immer wieder insbesondere von den baltischen Staaten
geforderten Verbot sowjetischer Symbole (
www.taz.de/1/archiv/print-archiv/
printressorts/digi-artikel/?ressort=au&dig=2008/06/19/a0121&cHash=a7650
37ddf). Eine ähnliche Gleichsetzung vollzog der UN-Botschafter der Ukraine,
indem er vor der Abstimmung das „Nein“ der Ukraine zur Resolution A/C.3/
69/L56/Rev.1 erklärte, dass der Stalinismus viele Menschen im Gulag getötet
habe und sowohl Hitler als auch Stalin Kriminelle seien (
www.un.org/press/en/
2014/gashc4124.doc.htm).
Mit der Befreiung von der Nazidiktatur wurde die Welt befreit von dem
verbrecherischsten System, das die Verantwortung für Millionen Tote als Opfer
des Krieges, insbesondere des Vernichtungskrieges im Osten, des Mordens in
den Konzentrationslagern, in Zuchthäusern und Gefängnissen und in den
damals von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten trug. Die Shoa, das
Menschheitsverbrechen der industriellen Vernichtung der Jüdinnen und Juden,
ist deutsche Verantwortung. Befreit wurde die Welt durch die Anti-Hitler-
Koalition. Die Sowjetunion hat den wesentlichen Teil zur Befreiung Europas
vom Faschismus geleistet. 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger der
Sowjetunion verloren ihr Leben zwischen Juni 1941 und Mai 1945. Politische
Konflikte zwischen Deutschland und Russland sollten nicht auf dem Rücken der in
der Roten Armee gegen Nazideutschland kämpfenden Veteraninnen und
Veteranen ausgetragen werden. Das betrifft auch die sowjetischen
Kriegsgefangenen, denen eine Entschädigung mit der Begründung versagt bleiben soll, es
habe auch keine „Entschädigung deutscher Kriegsgefangener durch die
Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten“ gegeben (Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Volker Beck (Köln) auf
Bundestagsdrucksache 18/1921).
1. Wie genau lautete in dem ursprünglichen Resolutionsentwurf die von
Deutschland und „seinen Partnern in der EU“ inkriminierte Formulierung,
in der „Personen, die sich in den 1940er-Jahren für die Unabhängigkeit der
baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal eine
Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbrechen unterstellt“ wird,
wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 18/3519 mitteilte?
Die problematische Formulierung findet sich in erster Linie in Ziffer 4 der
Resolution und lautet:
“Expresses deep concern about the glorification, in any form, of the Nazi
movement, neo-Nazism and former members of the Waffen SS organization,
including by erecting monuments and memorials and holding public demonstrations
in the name of the glorification of the Nazi past, the Nazi movement and neo-
Nazism, as well as by declaring or attempting to declare such members and those
who fought against the anti-Hitler coalition and collaborated with the Nazi
movement participants in national liberation movements”.
Eine entsprechende problematische Formulierung findet sich auch in Ziffer 13
und lautet:
„Stresses that the practices described above do injustice to the memory of the
countless victims of crimes against humanity committed in the Second World
War, in particular those committed by the SS organization and by those who
fought against the anti-Hitler-coalition and collaborated with the Nazi
movement (…)“
2. Welche konkreten klarstellenden Formulierungen hatte die EU wie in den
Vorjahren in den Verhandlungen zu den Nummern 4 und 14 vorgeschlagen,
„die Russland als Initiator des Entwurfs allerdings nicht aufgegriffen hat“
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 18/3519)?
Die EU schlug vor, in Ziffer 4 die Worte „(e)xpresses deep concern about the
glorification, in any form, of the Nazi movement and neo-Nazism“
beizubehalten und den Rest zu streichen. Alternativ schlug sie vor, hinter den Worten „and
collaborated with the Nazi movement“ die Worte „and were implicated in the
commission of war crimes and crimes against humanity“ einzufügen. Zu
Ziffer 13 schlug die EU vor, die Worte „in particular those committed by the SS
organization and by those who fought against the anti-Hitler-coalition and
collaborated with the Nazi movement“ zu streichen.
3. In welcher Nummer der beschlossenen Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1
befindet sich eine Formulierung, in der „Personen, die sich in den 1940er-
Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion
eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen
Verbrechen unterstellt“ wird?
Der in der Antwort zu Frage 1 wiedergegebene Entwurf wurde im Wortlaut
unverändert als VN-Generalversammlungsresolution 69/160 beschlossen, wobei
Ziffer 13 des genannten Entwurfs Ziffer 14 der Resolution entspricht. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
4. In welchen Nummern der beschlossenen Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1
befinden sich problematische Formulierungen „in Bezug auf das Recht auf
Meinungsfreiheit, die Integrität der Vertragsorgane und des Universal
Periodic Review-Verfahrens sowie in Bezug auf die Unabhängigkeit des VN-
Sonderberichterstatters über zeitgenössische Formen des Rassismus, der
Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit
zusammenhängender Intoleranz“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/3519; bitte entsprechend den
Kriterien detailliert auflisten)?
Die betreffenden Formulierungen zur Meinungsfreiheit befinden sich in
Ziffer 9, die Formulierungen zur Integrität der Vertragsorgane und des
Universalen Staatenüberprüfungsverfahrens in Ziffer 42 und die Formulierungen zur
Unabhängigkeit des VN-Sonderberichterstatters in Ziffern 41 und 43.
5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die in Nummer 4 der beschlossenen
Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1 zum Ausdruck gebrachte tiefe Besorgnis
der Unterzeichnerstaaten über die in verschiedenen Staaten bestehende
Verherrlichung der nationalsozialistischen Bewegung und der ehemaligen
Mitglieder der Waffen-SS, namentlich durch die Errichtung von Denk- und
Ehrenmälern und die Veranstaltung öffentlicher Demonstrationen zur
Verherrlichung der nationalsozialistischen Vergangenheit, der
nationalsozialistischen Bewegung und des Neonazismus sowie dadurch, dass diese
Mitglieder und diejenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit
der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, zu Mitwirkenden in
nationalen Befreiungsbewegungen erklärt werden, oder dass versucht wird,
sie dazu zu erklären?
6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die in Nummer 14 der beschlossenen
Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1 vertretene Auffassung, wonach die
beschriebenen Praktiken das Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten
Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzen,
insbesondere der Opfer der Verbrechen, die von der SS und denjenigen, die
gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der
nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, begangen wurden, und Kinder und
Jugendliche negativ beeinflussen und dass Staaten, die nicht wirksam gegen
diese Praktiken vorgehen, gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
der UN nach deren Charta und gegen die Ziele und Grundsätze der
Organisation verstoßen?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Mit den in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 zum Ausdruck gebrachten
Vorbehalten teilt die Bundesregierung diese Auffassung.
7. Inwieweit sieht die Bundesregierung in
a) dem jährlich im März stattfindenden sogenannten
Unabhängigkeitsmarsch der litauischen extremen Rechten anlässlich der Unabhängigkeit
Litauens (11. März 1990, Bundestagsdrucksache 17/14603),
b) dem anlässlich der Unabhängigkeit Lettlands im Jahr 1991 jährlich im
März stattfindenden so genannten Rigamarsch als traditionellem
Aufmarsch der SS-Veteranen anlässlich des Gründungstages der lettischen
Legion der Waffen-SS, organisiert von der Veteranenorganisation
„Daugavas Vanagi“ der so genannten Legionäre des Zweiten Weltkriegs
(Bundestagsdrucksache 17/14603),
c) dem jährlich im Februar stattfindenden „Tag der Ehre“ in Budapest
anlässlich der „Schlacht um Budapest“ am 11. Februar 1945
(Bundestagsdrucksache 17/14603),
d) dem jährlich im Februar stattfindenden „Lukov Marsch“ in Sofia, einem
traditionellen Trauerfackelzug zu Ehren von General Hristo Lukov, der
vom „Bulgarischen Nationalbund“ (BNS) veranstaltet wird
(Bundestagsdrucksache 17/14603),
e) dem jährlich im Januar stattfindenden Gedenkmarsch anlässlich des
Geburtstages des Antisemiten und Nazikollaborateurs Stepan Bandera und
der „Organisation Ukrainischer Nationalisten“ (OUN,
Bundestagsdrucksache 18/863),
f) dem jährlich im November stattfindenden „Heldengedenken“ („Rudolf-
Hess-Gedenkmarsch“) in Wunsiedel (
www.endstation-rechts-bayern.
de/2014/11/aus-neonazi-heldengedenken-wird-wunsiedler-spendenlauf/),
g) den Denkmälern für Faschisten bzw. Nazikollaborateure wie für den
ungarischen „Reichsverweser“ Miklós Horthy (
www.german-foreign-
policy.com/de/fulltext/59004),
h) den Straßenumbenennungen wie z. B. in Kroatien nach Mile Budak,
dem Chefpropagandisten der faschistischen Ustaša und zeitweiligen
Außenminister Kroatiens während der Nazikollaboration (
www.german-
foreign-policy.com/de/fulltext/59004),
i) dem Mausoleum für den faschistischen Kriegsverbrecher Rodolfo
Graziani, der zunächst „Aufstandsbekämpfung“ in Libyen betrieb, in
Äthiopien Geiseln erschießen und Giftgas einsetzen und noch gegen
Ende des Zweiten Weltkriegs nicht kollaborationswillige Italiener
exekutieren ließ (
www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59004)
das Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzt, insbesondere der Opfer
der Verbrechen, die von der SS und denjenigen, die gegen die Anti-Hitler-
Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung
kollaborierten, begangen wurden, wodurch Kinder und Jugendliche negativ
beeinflusst werden, und inwieweit teilt die Bundesregierung die in Nummer 14
vertretene Auffassung, dass Staaten, die nicht wirksam gegen diese
Praktiken vorgehen, gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der UN nach
deren Charta und gegen die Ziele und Grundsätze der Organisation
verstoßen?
Die Fragen 7a bis 7i werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung tritt jeder Beschmutzung des Andenkens der Opfer der im
Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
entschieden entgegen. Zur Problematik des in der Frage wiedergegebenen Wortlauts der
Ziffer 14 der VN-Generalversammlungsresolution 69/160 wird auf die
Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
8. In welcher Formulierung sieht die Bundesregierung eine pauschale
Verurteilung „alle[r] [Mitglieder] baltischer Verbände“, die „unter
nationalsozialistischem Kommando gegen die Rote Armee gekämpft haben“ in Punkt 14
(nicht Punkt 13 wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko – siehe Plenarprotokoll 18/75,
Anlage 30, Antwort zu Frage 51 – fälschlicherweise behauptet) der
beschlossenen Fassung der Resolution A/C.3/69/L.56/Rev.1?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
9. Inwieweit teilt die Bundesregierung bezugnehmend auf § 4 der
beschlossenen Resolution A/C.3/69/L.56/Rev.1 die Auffassung, dass mit dem
Versuch, Mitglieder und diejenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition
kämpften und mit der Nazibewegung kollaborierten, zu Mitwirkenden in
nationalen Unabhängigkeitsbewegungen zu erklären, einer Politik der
Relativierung und einer Verharmlosung der Politik jener Kräfte Vorschub
geleistet wird, die bereit waren, die Interessen der Nazis denen der Anti-
Hitler-Koalition vorzuziehen und die ihre nationalen Eigeninteressen mit
der Unterordnung unter dieHerrschaft der Nazis verbanden, was oftmals
mit antisemitischen Pogromen und Mordaktionen einherging?
Der Umgang mit der eigenen Geschichte ist vor allem Aufgabe der betroffenen
Gesellschaften und Regierungen. Zur Problematik des Wortlauts der Ziffer 4 der
VN-Generalversammlungsresolution 69/160 wird auf die Antworten zu den
Fragen 1 und 2 verwiesen.
10. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es um den
75. Jahrestag des Kriegsausbruchs 1939 relativ still war, weil
„möglicherweise der Erste Weltkrieg in seiner Erinnerung plötzlich den Zweiten
Weltkrieg überlagert. Und das verbindet sich in unseren
geschichtskulturellen Überlegungen ja auch immer gleich mit der Frage von Schuld und
Entlastung: Könnte es vielleicht sein, dass der Run der Besinnung auf den
Ersten Weltkrieg damit zu tun hat, dass er uns von der Schuld am Zweiten
Weltkrieg stärker entlastet?“ (
www.deutschlandradiokultur.de/deutsche-
geschichte-der-bewaeltigungsweltmeister.976.de.html?dram:article_id=
296214)?
Die Bundesregierung ist sich ihrer immerwährenden Verantwortung bewusst, an
die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes zu erinnern und seiner
Opfer zu gedenken, und fördert daher insbesondere dauerhaft Gedenkstätten, die
sich der Aufarbeitung dieser Verbrechen und dem Gedenken an die Opfer
widmen.
Das große Interesse für den Ersten Weltkrieg im Jahr 2014 steht dazu in keinem
Kontrast, sondern ist vielmehr ein Zeichen eines allgemein wachsenden
Geschichtsverständnisses und damit positiv zu bewerten. Im Jahr 2014, hundert
Jahre nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs, stießen in Deutschland die
diesbezüglichen zahlreichen, sehr vielfältigen Veranstaltungen der freien Träger,
Kommunen, Länder und des Bundes auf große Resonanz. Das gesteigerte
öffentliche Interesse ist nach hiesiger Auffassung unter anderem damit zu
erklären, dass das Wissen um die Brutalität des Ersten Weltkriegs sowie das
Gedenken an die Millionen Opfer der industrialisierten Materialschlachten und
Hungersnöte bislang in der deutschen Gesellschaft vergleichsweise wenig
präsent waren. Aus diesem gesteigerten Interesse den Schluss zu ziehen, dass damit
eine Entlastung von der Schuld Deutschlands an Angriffskriegen, Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Kriegsverbrechen während
des NS-Regimes verbunden sei, ist abwegig.
Im Gedenkjahr 2015, in dem das Ende des Zweiten Weltkrieges wie auch die
Befreiung der meisten Konzentrationslager sich zum 70. Mal jähren, wird die
Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg sicherlich auch in den Medien und in der
Öffentlichkeit wieder stärker in den Fokus treten.
11. Welche Veranstaltungen zum 75. Jahrestag des deutschen Überfalls auf
Polen am 1. September 1939 hat die Bundesregierung im Inland im Jahr
2014 in Eigenregie durchgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach
Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen
die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
a) An welchen Veranstaltungen hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel teilgenommen?
b) Welche Bundesminister haben an den entsprechenden
Gedenkveranstaltungen teilgenommen?
c) An welchen Veranstaltungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bundespräsident Joachim Gauck teilgenommen?
12. Welche Veranstaltungen zum 75. Jahrestag des deutschen Überfalls auf
Polen am 1. September 1939 hat die Bundesregierung im Ausland im Jahr
2014 in Eigenregie durchgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach
Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen
die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
a) An welchen Veranstaltungen hat die Bundeskanzlerin teilgenommen?
b) Welche Bundesminister haben an den entsprechenden
Gedenkveranstaltungen teilgenommen?
c) An welchen Veranstaltungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bundespräsident teilgenommen?
13. In welcher Höhe hat die Bundesregierung finanzielle Mittel für eigene
Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens anlässlich des 75. Jahrestages
des deutschen Überfalls auf Polen am 1. September 1939 zur Verfügung
gestellt (bitte entsprechend nach In- und Ausland und nach Jahren getrennt
angeben)?
Die Fragen 11 bis 13 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Ungeachtet der Tatsache, dass der Überfall auf Polen und der Ausbruch des
Zweiten Weltkriegs im Umfeld des 1. September 2014 bei zahlreichen bi- und
multilateralen Begegnungen thematisiert wurden, entspricht es dem Verständnis
der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, dass die Bundesregierung die
Aufarbeitung von Geschichte sowie entsprechende Gedenkveranstaltungen nicht in
Eigenregie durchführt, sondern deren Konzeption und Durchführung den
fachkundigen (insbesondere bundesunmittelbaren) Einrichtungen der politischen,
historischen und kulturellen Bildung überlässt. Dies garantiert, dass kein
staatlich verordnetes Geschichtsbild, sondern ein wissenschaftlich fundiertes und
gesellschaftlich verankertes Erinnerungswesen gefördert wird.
14. Wieso hat die Bundesregierung anlässlich des 70. Jahrestages kein
staatliches Sonderbudget, vergleichbar zum Gedenken an den Ersten
Weltkrieg, eingerichtet (s. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/3519)?
Die Bundesregierung stellt im Jahr 2015 aus dem Bundeshaushalt für
Veranstaltungen anlässlich des 70. Jahrestages der KZ-Befreiung in den
bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten zusätzliche Projektfördermittel in angemessenem
Umfang bereit. Zudem unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten der
institutionell durch den Bund geförderten Einrichtungen zum 70. Jahrestag der KZ-
Befreiung über die diesen Einrichtungen jährlich aus dem Bundeshaushalt
gewährten Zuwendungen.
15. Inwieweit plant die Bundesregierung, analog zu „100 Jahre Erster
Weltkrieg“ (
www.ersterweltkrieg.bundesarchiv.de/), ein entsprechendes
Internetportal zu „70 Jahre Befreiung von der Nazidiktatur“, oder inwieweit
unterstützt und fördert sie ein solches Portal wie das des Volksbundes
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zu „100 Jahre Erster Weltkrieg“
(
www.100-jahre-erster-weltkrieg.eu/index.php?id=4624) anlässlich des
70. Jahrestages der Befreiung?
Wenn die Bundesregierung keine derartigen Planungen hat, warum nicht?
Auf dem zentralen Online-Portal der Bundesregierung ist seit Januar 2014 die
Themenseite „Erinnern und Gedenken“ (
www.bundesregierung.de/gedenken)
freigeschaltet. Sie bündelt Informationen über das Erinnern an beide Weltkriege
und an Gewaltherrschaft und enthält
– Berichte über Gedenkveranstaltungen mit Beteiligung von Mitgliedern der
Bundesregierung und anderer Verfassungsorgane;
– Artikel über vom Bund (BKM) geförderte Orte des Erinnerns;
– Reden und historische Dokumente.
Darüber hinaus informieren Links zu einschlägigen Einrichtungen wie dem
Deutschen Historischen Museum, der Bundeszentrale für politische Bildung
oder den KZ-Gedenkstätten und Mahnmalen über das NS-Unrecht. Außerdem
gibt es auf dieser Seite Hinweise auf Veranstaltungen und Ausstellungen, die aus
Anlass von Jahrestagen stattfinden.
16. Welche Veranstaltungen zum 70. Jahrestag der Befreiung vom und des
Sieges über den deutschen Faschismus führt die Bundesregierung im
Inland im Jahr 2015 über die in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 20
auf Bundestagsdrucksache 18/3519 angeführten Aktivitäten und
Veranstaltungen Dritter hinaus in Eigenregie durch (bitte entsprechend den
Jahren nach Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der
Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen?
b) Welche Bundesminister werden an den entsprechenden
Gedenkveranstaltungen teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bundespräsident teilnehmen?
17. Welche Veranstaltungen zum 70. Jahrestag der Befreiung vom und des
Sieges über den deutschen Faschismus führt die Bundesregierung im
Ausland im Jahr 2015 über die in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 20
auf Bundestagsdrucksache 18/3519 angeführten Aktivitäten und
Veranstaltungen Dritter in Eigenregie durch (bitte entsprechend den Jahren nach
Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus
denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)?
a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen?
b) Welche Bundesminister werden an den entsprechenden
Gedenkveranstaltungen teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bundespräsident teilnehmen?
18. In welcher Höhe stellt die Bundesregierung insgesamt finanzielle Mittel
für eigene Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens für
Veranstaltungen speziell zum 70. Jahrestag im Jahr 2015 zur Verfügung (bitte
entsprechend nach In- und Ausland und nach Jahren getrennt angeben)?
Die Fragen 16 bis 18 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 13 verwiesen.
19. Welche Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, staatliche
Institutionen, Museen etc.) fördert die Bundesregierung bezüglich welcher
Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln, die sich speziell mit dem
Gedenken an den 70. Jahrestag der Befreiung vom und des Sieges über den
deutschen Faschismus befassen (bitte entsprechend den Jahren nach Datum,
Organisation und finanziellen Mitteln auflisten)?
Zahlreiche von der Bundesregierung geförderte Einrichtungen der historischen,
politischen und kulturellen Bildung führen Veranstaltungen und Ausstellungen
zum Ende des Zweiten Weltkrieges durch. Zu nennen sind hier insbesondere die
umfangreichen Veranstaltungen der acht bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten,
die anlässlich der Befreiung der Konzentrationslager im April/Anfang Mai 2015
stattfinden werden. Exemplarisch seien hier auch die Ausstellung der Stiftung
Deutsches Historisches Museum „1945 – Niederlage. Befreiung. Neuanfang.
Zwölf Länder Europas nach dem Zweiten Weltkrieg“, die von Ende April bis
Ende Oktober 2015 gezeigt wird, genannt sowie die Ausstellung der Stiftung
Topographie des Terrors „Kriegsende 1945 in Deutschland – Zwischen
Zerstörung und Terror“, die von Dezember 2014 bis November 2015 in Berlin
präsentiert wird. Die für die Veranstaltungen der bundesgeförderten Einrichtungen
verwandten Mittel sind hier nicht im Einzelnen bekannt, da diese grundsätzlich
aus dem laufenden Haushalt der Einrichtungen bestritten werden. Anders
verhält es sich in Bezug auf die Feierlichkeiten der bundesgeförderten KZ-
Gedenkstätten, für die zusätzliche Fördermittel in angemessenem Umfang bereitgestellt
werden.
20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Veranstaltungen, die
die Bundesländer anlässlich des 70. Jahrestages organisieren bzw.
durchführen, und in welcher Höhe werden finanzielle Mittel für die
Veranstaltungen zur Verfügung gestellt (bitte entsprechend den Bundesländern nach
Jahren auflisten)?
Die Bundesregierung verfügt diesbezüglich über keine Kenntnisse.
21. Inwiefern ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in die
Erinnerungsarbeit zum Gedenken an 70 Jahre Befreiung vom und Sieg über
den deutschen Faschismus sowie 70 Jahre bedingungslose Kapitulation
der faschistischen Wehrmacht eingebunden?
Die Bundeswehr steht nicht in der Tradition der Wehrmacht des Zweiten
Weltkrieges. Sie nimmt nicht an Veranstaltungen teil, die den Eindruck erwecken
könnten, eine entsprechende Tradionspflege zu betreiben. In der Ausbildung
von Offizier- und Unteroffizieranwärtern sowie angehenden Stabsoffizieren/
Generalstabsoffizieren ist die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte des
„Dritten Reiches“, der Wehrmacht und des Zweiten Weltkrieges regelmäßiges
Thema in den Lehrplänen.
22. Inwieweit wird es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Gedenkens anlässlich 70 Jahre Befreiung vom und Sieg über den deutschen
Faschismus spezielle Veranstaltungen zu diesem Thema in Liegenschaften
der und durch die Bundeswehr geben (bitte mit Kurzangabe des Themas,
ggf. die Veranstalter, die Art der Veranstaltung, den Ort und Zeitpunkt, die
Art der Unterstützung sowie die bereitgestellten finanziellen Mittel
aufführen)?
Spezielle Veranstaltungen zum Jahrestag sind nach jetzigem Stand weder im
Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr noch
im Militärhistorischen Museum in Dresden geplant. Informationen über darüber
hinausgehende Aktivitäten in weiteren Liegenschaften der Bundeswehr liegen
der Bundesregierung nicht vor.
23. Welche Publikationen planen Dienststellen des BMVg speziell anlässlich
des Gedenkens an 70 Jahre Befreiung vom und Sieg über den deutschen
Faschismus sowie 70 Jahre bedingungslose Kapitulation der
faschistischen Wehrmacht?
Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
(ZMSBw) als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums der
Verteidigung plant keine aktuelle Publikation zu diesem Thema. Unabhängig von
Jahrestagen leistet diese Dienststelle eine intensive Forschungsarbeit zum Zweiten
Weltkrieg.
24. Inwiefern ist das Auswärtige Amt in die Erinnerungsarbeit zum Gedenken
an die Befreiung vom und Sieg über den deutschen Faschismus
eingebunden?
Das Auswärtige Amt ist immer dann eingebunden, wenn die Gestaltung der
internationalen Beziehungen im Mittelpunkt steht bzw. in wesentlichen
Teilaspekten berührt wird. Dies gilt auch für die Erinnerung an den 70. Jahrestag des
Endes des Zweiten Weltkriegs und der Befreiung vom Nationalsozialismus.
25. In welcher Höhe sind Mittel der Bundeszentrale für politische Bildung für
das Jubiläumsjahr anlässlich des 70. Jahrestages eingeplant?
Die Bundeszentrale für politische Bildung setzt für neue Angebote und für die
Aktualisierungen bestehender Angebote aus Anlass des 70. Jahrestages des
Endes des Zweiten Weltkrieges rund 1,34 Mio. Euro ein. Diese neuen Angebote
und Aktualisierungen ergänzen ein umfangreiches, bestehendes Spektrum an
Büchern, didaktischen Materialien, Online-Dossiers und Multimediaangeboten
zu den Themenfeldern Nationalsozialismus, NS-Diktatur, Holocaust, Zweiter
Weltkrieg und Erinnerungskultur sowie -politik.
26. Welche Veranstaltungen sind seitens der Bundeszentrale für politische
Bildung für das Jahr 2015 bezüglich des 70. Jahrestages geplant, und
welche friedenspolitischen und antimilitaristischen Organisationen
werden an den Veranstaltungen beteiligt?
Folgende Veranstaltungen sind für das Jahr 2015 geplant:
– 5. Internationale Konferenz zur Holocaust-Forschung: „Danach. Der
Holocaust als Erfahrungsgeschichte 1945 – 1949“, 5. bis 27. Januar 2015, Berlin
Kooperationspartner: Universität Flensburg, Humboldt Universität zu Berlin
– Fachtagung „Katastrophe, Katyn, Katharsis – Polen zwischen Deutschland
und Russland 1939-1941“, 9. Mai 2015, Berlin
Kooperationspartner: Willy Brandt Zentrum für Deutschland- und
Europastudien der Universität Breslau
– Konferenz „Aufarbeitung der Vergangenheit – Ein Projekt am Ende?
Gedenkstättenarbeit und historisches Lernen im 21. Jahrhundert“, 10. bis
12. September 2015
Kooperationspartner: Beauftragte für Kultur und Medien, Stiftung
Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
– 59. bundesweites Gedenkstättenseminar 2014: „70 Jahre nach der Befreiung
– Was können Gedenkstätte leisten“, 18. bis 20. Juni 2015, Dachau
Kooperationspartner: Stiftung Topographie des Terrors, Stiftung und
Gedenkstätte Dachau, Max Mannheimer Zentrum
– Fachtagung „Holocaust ein Thema für Kinder“ (Datum steht noch nicht fest)
Kooperationspartner: Humboldt Universität zu Berlin, Anne Frank Zentrum
Berlin
– Fachtagung „,Opa war in Ordnung‘. Erinnerungspolitiken der extremen
Rechten“, 7. bis 8. Mai 2015, Köln
Kooperationspartner: NS- Dokumentationszentrum der Stadt Köln.
27. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Tag der
Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar als Tag des Gedenkens „der
Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes erinnert
und der Millionen Menschen“ gedenkt, „die durch das
nationalsozialistische Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden“, wofür
symbolhaft „das Konzentrationslager Auschwitz, das am 27. Januar 1945
befreit wurde und in dem vor allem solche Menschen litten, die der
Nationalsozialismus planmäßig ermordete oder noch vernichten wollte“ steht
(
www.archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1996/19960017.1.HTML)?
28. Inwieweit wird am 27. Januar nach Auffassung der Bundesregierung
somit „aller Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes [gedacht]: Juden,
Christen, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuellen,
politisch Andersdenkenden sowie Männern und Frauen des Widerstandes,
Wissenschaftlern, Künstlern, Journalisten, Kriegsgefangenen und
Deserteuren, Greisen und Kindern an der Front, Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeitern und der Millionen Menschen, die unter der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet
wurden. Wir erinnern damit an unvorstellbares Menschheitsverbrechen,
an Völkermord und systematisch betriebenen Massenmord. Und wir
bekennen zugleich unsere besondere Verantwortung im Kampf gegen
Antisemitismus, Rassismus und Intoleranz.“ (
www.bundesregierung.de/
nn_1514/Content/DE/Bulletin/2008/01/10-1-btpr-gedenkstunde.html)?
29. Inwieweit steht der 27. Januar vordergründig nicht für das Gedenken an all
diejenigen, die in den Streitkräften der Anti-Hitler-Koalition kämpften,
Partisaninnen und Partisanen sowie Widerstandskämpferinnen und
Widerstandskämpfer in allen okkupierten Gebieten, die Millionen von
KZ-Häftlingen (KZ = Konzentrationslager), Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeitern, Sinti und Roma, politischen Gegnern und sonstigen
„Feinden“ befreiten?
Die Fragen 27 bis 29 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ergibt sich aus der
Proklamation des Bundespräsidenten vom 3. Januar 1996 (BGBl. I S. 17).
Danach dient dieser Tag dem Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen
Rassenwahns und Völkermords und an die Millionen Menschen, die durch das
nationalsozialistische Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet
wurden. Symbolhaft für diesen Terror steht das Konzentrationslager Auschwitz, das
am 27. Januar 1945 befreit wurde.
30. Inwieweit plant die Bundesregierung, den 8. Mai zu einem nationalen
Gedenktag an die Befreierinnen und Befreier vom deutschen Faschismus zu
erklären?
Entsprechende Planungen bestehen nicht.
31. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, zusätzlich zum
Weltflüchtlingstag einen nationalen Gedenktag für Opfer von Flucht und
Vertreibung einzuführen?
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. August 2014 beschlossen, ab
dem Jahr 2015 jährlich am 20. Juni den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und
Vertreibung“ zu begehen (vgl. BGBl. I 2014, S. 1599). Flucht und Vertreibung
sind auch Teil der europäischen Geschichte im 20. Jahrhundert. Millionen
Menschen mussten im Kontext des von Deutschland ausgegangenen Zweiten
Weltkrieges ihre Heimat verlassen. Am „Gedenktag für die Opfer von Flucht und
Vertreibung“ wird künftig der weltweiten Opfer von Flucht und Vertreibung,
ebenso wie den deutschen Vertriebenen gedacht. Hierdurch wird deutlich
gemacht, dass der Wille und die Kraft zu Versöhnung und Neuanfang, der
gemeinsame Aufbau und Zusammenhalt in der Gesellschaft das Fundament bilden, auf
dem Deutschland heute Menschen aus 190 Nationen eine Heimat bietet.
32. Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung auch jene Personen
„Opfer des Nationalsozialismus“, die Betroffene der im Sinne der
Verfügung der in Kapitel XIII der Potsdamer Beschlüsse von 1945
durchgeführten „Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile
derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn
zurückgeblieben, nach Deutschland“ sind?
Der Zweite Weltkrieg und die nationalsozialistische Vernichtungs- und
Expansionspolitik führte u. a. zu der als „Potsdamer Abkommen“ bekannten
Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin vom 2. August 1945, die unter
Punkt XIII eine „Ordnungsmäßige Überführung deutscher Bevölkerungsteile“
vorsah. Tatsächlich kam es in Umsetzung dieser Vereinbarung zu Vertreibungen
von Millionen Deutschen aus den früheren preußischen Ostprovinzen und den
Siedlungsgebieten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa.
Die Bundesregierung ist sich des schweren Schicksals und der zahlreichen
Entbehrungen der vertriebenen Deutschen bewusst. Die Bundeskanzlerin,
Dr. Angela Merkel, hat daher in ihrer Rede anlässlich des Tages der Heimat am
30. August 2014 angekündigt, das Thema Flucht und Vertreibung auch in
Zukunft und auch für kommende Generationen lebendig halten zu wollen. Eine
Zuordnung von einzelnen Kriegsfolgeschicksalen zu bestimmten Opfergruppen
ist dafür allerdings nicht geboten.
33. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach dem
21. Juni 1941 neben den Zivilisten sowjetische „Kriegsgefangene Opfer
eines Vernichtungskrieges [waren], der im Zeichen mörderischer
Unterdrückung und brutaler wirtschaftlicher Ausbeutung stand“ (
www.btg-
bestellservice.de/pdf/20099800.pdf), wie er gegenüber anderen
Kriegsgefangenen nicht existierte, weil z. B. der „Treibstoff für die
Tötungsmaschinerie in Auschwitz, das Giftgas Zyklon B […] vorab an sowjetischen
Kriegsgefangenen – man muss es so sagen – getestet worden“ war und
„[m]ehr als die Hälfte aller sowjetischen Kriegsgefangenen, über 3
Millionen Menschen […] in deutschem Gewahrsam elendig zugrunde
gegangen“ sind (
www.bundestag.de/bundestag/praesidium/reden/2014/001/
261296)?
34. Inwieweit besteht nach Auffassung der Bundesregierung auch eine
Singularität der Naziherrschaft durch deren Umgang mit den sowjetischen
Kriegsgefangen, wie er sich unter anderem in dem Befehl vom 8.
September 1941 von Generalleutnant Hermann Reinecke, nach dem „der
bolschewistische Soldat jeden Anspruch auf Behandlung als ehrenhafter Soldat
nach dem Genfer Abkommen verloren“ hat (
www.1000dokumente.de/
index.html?c=dokument_de&dokument=0090_gef&object=facsimile&st
=&l=de), ausdrückt?
35. Inwieweit stellt die Bundesregierung die Singularität der Nazidiktatur
zumindest bezüglich der Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen in
Frage, wenn sie die Ableistung einer Entschädigung für die sowjetischen
Kriegsgefangen ablehnt, weil: „[e]ine Entschädigung sowjetischer
Kriegsgefangener durch die Bundesrepublik Deutschland hat es in diesem
Rahmen allerdings ebenso wenig gegeben wie eine Entschädigung deutscher
Kriegsgefangener durch die Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten.“
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) auf Bundestagsdrucksache 18/1921)?
36. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine
Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener angesichts der Annexion der Krim
durch Russland nicht in Betracht kommt, da Wladimir Putin sich „ins
Fäustchen lachen“ würde (
www.focus.de/politik/deutschland/
unionempoert-ueber-gruene-kriegsgefangene-entschaedigen_id_4147903.html),
und inwieweit besteht für die Bundesregierung ein Zusammenhang
zwischen der Anerkennung der an den ehemaligen sowjetischen
Kriegsgefangenen begangenen Verbrechen als NS-Unrecht (inklusive
Gewährung eines symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrages für diese
Opfergruppe) und dem derzeitigen politischen Verhältnis zwischen
Deutschland und Russland?
37. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es gerade in der
aktuellen Situation „ein gutes Signal an die Völker der ehemaligen
Sowjetunion [wäre], dass wir ihnen dankbar sind, dass sie uns vom
Hitlerfaschismus und von den Nationalsozialisten befreit haben und dass Konflikte, die
wir außenpolitisch an anderer Stelle haben, nichts damit zu tun haben, dass
wir ihnen diesen Dank auch in Zukunft schulden“ (
www.gedenkort-
lebensraumpolitik.de/bundesregierung-lehnt-entschaedigung-
sowjetischerkriegsgefangener-ab/), wenn 70 Jahre nach der Befreiung vom und dem
Sieg über den deutschen Faschismus auch die sowjetischen
Kriegsgefangenen endlich entschädigt werden?
Die Fragen 33 bis 37 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass im Zweiten Weltkrieg von
Deutschen furchtbares Unrecht begangen worden ist. Dies betraf nicht zuletzt die
damaligen sowjetischen Kriegsgefangenen. Dem Austausch hierzu mit Russland
sowie anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird von der Bundesregierung
große Bedeutung beigemessen. Dieser Austausch wird nicht durch aktuelle
politische Entwicklungen infrage gestellt.
Rechtlich ist das Los von Kriegsgefangenen Teil der Kriegs- und
Kriegsfolgeschäden, die nach internationaler Gepflogenheit bei den zwischenstaatlichen
Reparationszahlungen berücksichtigt werden. Die Siegermächte entnahmen
nach dem Zweiten Weltkrieg auf der Basis der Beschlüsse der Potsdamer
Konferenz vom August 1945 Vermögenswerte aus ihren jeweiligen
Besatzungszonen und verwerteten das während des Krieges beschlagnahmte deutsche
Auslandsvermögen. Im Moskauer Protokoll vom 22. August 1953 hat die
Sowjetunion mit Wirkung für Gesamtdeutschland auf weitere Reparationsleistungen
verzichtet. Eine abschließende Regelung mit Bezug auf Deutschland, und damit
auch für Reparationsforderungen ehemaliger Kriegsgegner, brachte überdies der
„2+4-Vertrag“ vom 12. September 1990. Für eine weitere Zahlung besteht daher
keine rechtliche Grundlage.
Eine von den Fragenstellern behauptete Singularität der Behandlung
sowjetischer Kriegsgefangener (im Vergleich zu Kriegsgefangenen anderer Nationen)
lässt sich aus der in Frage 35 zitierten Passage, die auf die Deutschen in
sowjetischer Kriegsgefangenschaft rekurriert, nicht herleiten. § 11 Absatz 3 des
Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“,
der Kriegsgefangenschaft als Rechtsgrundlage für Leistungen der Stiftung
ausschließt, gilt unterschiedslos für Kriegsgefangene jeglicher Nationalität.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]