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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus

Resolution der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Beschönigung des Nazismus, Verwendung problematischer Formulierungen im Resolutionstext, Angehörige der baltischen Staaten, deutsche Veranstaltungen im In- und Ausland zum 75. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen sowie zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus, Finanzmittel, Gedenken am 27. Januar für die Opfer des Nationalsozialismus, Singularität der NS-Diktatur beim Umgang mit sowjetischen Kriegsgefangenen, Entschädigungen<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.01.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/363419.12.2014

Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3634 18. Wahlperiode 19.12.2014Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Gesine Lötzsch, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Azize Tank, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/3519 gab die Bundesregierung an, „jede Verherrlichung des Nationalsozialismus kompromisslos“ abzulehnen. Trotzdem konnte sich sie sich nicht, wie 115 UN-Mitgliedstaaten (UN – United Nations), dazu durchringen, der von Ländern wie Bolivien, Brasilien, Namibia, Venezuela und auch Russland eingebrachten Resolution „Combating glorification of Nazism, neo-Nazism and other practices that contribute to fuelling contemporary forms of racism, racial discriminiation, xenophobia and relatet intolerance“ zuzustimmen. Mit 54 weiteren Staaten (darunter alle Staaten der Europäischen Union – EU) enthielt sich die Bundesrepublik Deutschland der Stimme; drei Staaten (USA, Kanada und Ukraine) stimmten dagegen (www. un.org/en/ga/third/69/docs/voting_sheets/L56.Rev1.pdf). Damit verweigerte die Bundesregierung erneut, wie auf der 60. Plenarsitzung der UN am 20. Dezember 2012 bei der Abstimmung zu Resolution 67/154, die Zustimmung zu einer Resolution zur „Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, Neonazismus und anderer Praktiken, die zu zeitgenössischen Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz beitragen“. Die Begründung der Bundesregierung lautete in der Antwort auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 „Deutschland hat sich wie in den Vorjahren gemeinsam mit seinen Partnern in der Europäischen Union (EU) der Abstimmung enthalten. Dafür war vor allem ausschlaggebend, dass der Entwurf Personen, die sich in den 1940er-Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbrechen unterstellt. […] Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere problematische Formulierungen in Bezug auf das Recht auf Meinungsfreiheit, die Integrität der Vertragsorgane und des Universal Periodic Review-Verfahrens sowie in Bezug auf die Unabhängigkeit des VN-Sonderberichterstatters über zeitgenössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz.“ In 48 Punkten bekennen sich die unterzeichnenden Staaten unter anderem vorbehaltlos, die Leugnung des Holocausts zu verurteilen, und sie drücken ihre tiefe Besorgnis über die Verherrlichung des Nazismus aus. Dazu gehören auch die Verherrlichung ehemaliger Mitglieder der Waffen-SS, einschließlich der Errichtung von Denkmälern und Gedenkstätten, sowie das Abhalten öffentlicher Demonstrationen zu Ehren dieser. Und man stellt sich gegen Praktiken, die das Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzen, insbesondere der Opfer der Drucksache 18/3634 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVerbrechen, die von der SS und denjenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, begangen wurden, und Kinder und Jugendliche negativ beeinflussen, und dass dagegen Staaten, die nicht wirksam gegen diese Praktiken vorgehen, gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der UN nach deren Charta und gegen die Ziele und Grundsätze der Organisation verstoßen (www.daccess-dds-ny.un.org/doc/ UNDOC/GEN/N14/634/66/PDF/N1463466.pdf?OpenElement). In den letzten Jahren und gerade auch vor dem Hintergrund des Ukraine- Konflikts und der Konfrontation mit Russland haben nach Auffassung der Fragesteller die Versuche sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch der EU zugenommen, den Beitrag der damaligen Sowjetunion, der Roten Armee sowie der Partisaninnen und Partisanen zur Befreiung vom verbrecherischsten System – dem deutschen Faschismus – zu negieren und zu relativierten. Vor diesen Hintergrund ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach Veranstaltungen und Aktivitäten im Jahr 2015 anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung von der und des Sieges über die Nazidiktatur zu sehen. Darin antwortet die Bundesregierung: „Staatliche Sonderbudgets, etwa vergleichbar zum Gedenken an den Ersten Weltkrieg in Großbritannien, Frankreich oder Belgien, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Anlass des Sieges über den Nationalsozialismus und des 70. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges in keinem Staat eingerichtet bzw. es liegen keine Informationen dazu vor.“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 20 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/3519). Versuche, den Anteil der Sowjetunion am Sieg über den deutschen Faschismus zu negieren und zu relativieren, werden auch darin deutlich, indem von einem Übergang „von einer braunen Diktatur in eine rote Diktatur mit Gefängnissen und Internierungslagern wie Bautzen, Buchenwald und Hohenschönhausen“ (www.ingowellenreuther.de/im_bundestag.php?article=51) eine faktische Gleichsetzung der Befreierinnen und Befreier mit Nazideutschland vorgenommen wird, weil „weder die Sowjets noch die Nationalsozialisten verteidigt werden [müssen]; denn keins war schlimmer als das andere!“ (www.kas.de/lettland/de/ publications/34890/). Eine entsprechende Gleichstellung erfolgt auch bei dem immer wieder insbesondere von den baltischen Staaten geforderten Verbot sowjetischer Symbole (www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/ digiartikel/?ressort=au&dig=2008/06/19/a0121&cHash=a765037ddf). Eine ähnliche Gleichsetzung vollzog der UN-Botschafter der Ukraine, indem er vor der Abstimmung das „Nein“ der Ukraine zur Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1 erklärte, dass der Stalinismus viele Menschen im Gulag getötet habe und sowohl Hitler als auch Stalin Kriminelle seien (www.un.org/press/en/2014/ gashc4124.doc.htm). Mit der Befreiung von der Nazidiktatur wurde die Welt befreit von dem verbrecherischsten System, das die Verantwortung für Millionen Tote als Opfer des Krieges, insbesondere des Vernichtungskrieges im Osten, des Mordens in den Konzentrationslagern, in Zuchthäusern und Gefängnissen und in den damals von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten trug. Die Shoa, das Menschheitsverbrechen der industriellen Vernichtung der Jüdinnen und Juden, ist deutsche Verantwortung. Befreit wurde die Welt durch die Anti-Hitler-Koalition. Die Sowjetunion hat den wesentlichen Teil zur Befreiung Europas vom Faschismus geleistet. 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Sowjetunion verloren ihr Leben zwischen Juni 1941 und Mai 1945. Politische Konflikte zwischen Deutschland und Russland sollten nicht auf dem Rücken der in der Roten Armee gegen Nazideutschland kämpfenden Veteraninnen und Veteranen ausgetragen werden. Das betrifft auch die sowjetischen Kriegsgefangenen, denen eine Entschädigung mit der Begründung versagt bleiben soll, es habe auch keine „Entschädigung deutscher Kriegsgefangener durch die Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten“ gegeben (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3634Frage 16 des Abgeordneten Volker Beck (Köln) auf Bundestagsdrucksache 18/ 1921). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie genau lautete in dem ursprünglichen Resolutionsentwurf die von Deutschland und „seinen Partnern in der EU“ inkriminierte Formulierung, in der „Personen, die sich in den 1940er-Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbrechen unterstellt“ wird, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 mitteilte? 2. Welche konkreten klarstellenden Formulierungen hatte die EU wie in den Vorjahren in den Verhandlungen zu den Nummern 4 und 14 vorgeschlagen, „die Russland als Initiator des Entwurfs allerdings nicht aufgegriffen hat“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/3519)? 3. In welcher Nummer der beschlossenen Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1 befindet sich eine Formulierung, in der „Personen, die sich in den 1940er- Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbrechen unterstellt“ wird? 4. In welchen Nummern der beschlossenen Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1 befinden sich problematische Formulierungen „in Bezug auf das Recht auf Meinungsfreiheit, die Integrität der Vertragsorgane und des Universal Periodic Review-Verfahrens sowie in Bezug auf die Unabhängigkeit des VN- Sonderberichterstatters über zeitgenössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/3519; bitte entsprechend den Kriterien detailliert auflisten)? 5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die in Nummer 4 der beschlossenen Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1 zum Ausdruck gebrachte tiefe Besorgnis der Unterzeichnerstaaten über die in verschiedenen Staaten bestehende Verherrlichung der nationalsozialistischen Bewegung und der ehemaligen Mitglieder der Waffen-SS, namentlich durch die Errichtung von Denk- und Ehrenmälern und die Veranstaltung öffentlicher Demonstrationen zur Verherrlichung der nationalsozialistischen Vergangenheit, der nationalsozialistischen Bewegung und des Neonazismus sowie dadurch, dass diese Mitglieder und diejenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, zu Mitwirkenden in nationalen Befreiungsbewegungen erklärt werden, oder dass versucht wird, sie dazu zu erklären? 6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die in Nummer 14 der beschlossenen Resolution A/C.3/69/L56/Rev.1 vertretene Auffassung, wonach die beschriebenen Praktiken das Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzen, insbesondere der Opfer der Verbrechen, die von der SS und denjenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, begangen wurden, und Kinder und Jugendliche negativ beeinflussen und dass Staaten, die nicht wirksam gegen diese Praktiken vorgehen, gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der UN nach deren Charta und gegen die Ziele und Grundsätze der Organisation verstoßen? 7. Inwieweit sieht die Bundesregierung in a) dem jährlich im März stattfindenden sogenannten Unabhängigkeitsmarsch der litauischen extremen Rechten anlässlich der Unabhängigkeit Litauens (11. März 1990, Bundestagsdrucksache 17/14603), Drucksache 18/3634 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) dem anlässlich der Unabhängigkeit Lettlands im Jahr 1991 jährlich im März stattfindenden so genannten Rigamarsch als traditionellem Aufmarsch der SS-Veteranen anlässlich des Gründungstages der lettischen Legion der Waffen-SS, organisiert von der Veteranenorganisation „Daugavas Vanagi“ der so genannten Legionäre des Zweiten Weltkriegs (Bundestagsdrucksache 17/14603), c) dem jährlich im Februar stattfindenden „Tag der Ehre“ in Budapest anlässlich der „Schlacht um Budapest“ am 11. Februar 1945 (Bundestagsdrucksache 17/14603), d) dem jährlich im Februar stattfindenden „Lukov Marsch“ in Sofia, einem traditionellen Trauerfackelzug zu Ehren von General Hristo Lukov, der vom „Bulgarischen Nationalbund“ (BNS) veranstaltet wird (Bundestagsdrucksache 17/14603), e) dem jährlich im Januar stattfindenden Gedenkmarsch anlässlich des Geburtstages des Antisemiten und Nazikollaborateurs Stepan Bandera und der „Organisation Ukrainischer Nationalisten“ (OUN, Bundestagsdrucksache 18/863), f) dem jährlich im November stattfindenden „Heldengedenken“ („Rudolf- Hess-Gedenkmarsch“) in Wunsiedel (www.endstation-rechts-bayern.de/ 2014/11/aus-neonazi-heldengedenken-wird-wunsiedler-spendenlauf/), g) den Denkmälern für Faschisten bzw. Nazikollaborateure wie für den ungarischen „Reichsverweser“ Miklós Horthy (www.german-foreign- policy.com/de/fulltext/59004), h) den Straßenumbenennungen wie z. B. in Kroatien nach Mile Budak, dem Chefpropagandisten der faschistischen Ustaša und zeitweiligen Außenminister Kroatiens während der Nazikollaboration (www.german-foreign- policy.com/de/fulltext/59004), i) dem Mausoleum für den faschistischen Kriegsverbrecher Rodolfo Graziani, der zunächst „Aufstandsbekämpfung“ in Libyen betrieb, in Äthiopien Geiseln erschießen und Giftgas einsetzen und noch gegen Ende des Zweiten Weltkriegs nicht kollaborationswillige Italiener exekutieren ließ (www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59004) das Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzt, insbesondere der Opfer der Verbrechen, die von der SS und denjenigen, die gegen die Anti-Hitler- Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, begangen wurden, wodurch Kinder und Jugendliche negativ beeinflusst werden, und inwieweit teilt die Bundesregierung die in Nummer 14 vertretene Auffassung, dass Staaten, die nicht wirksam gegen diese Praktiken vorgehen, gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der UN nach deren Charta und gegen die Ziele und Grundsätze der Organisation verstoßen? 8. In welcher Formulierung sieht die Bundesregierung eine pauschale Verurteilung „alle[r] [Mitglieder] baltischer Verbände“, die „unter nationalsozialistischem Kommando gegen die Rote Armee gekämpft haben“ in Punkt 14 (nicht Punkt 13 wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko – siehe Plenarprotokoll 18/75, Anlage 30, Antwort zu Frage 51 – fälschlicherweise behauptet) der beschlossenen Fassung der Resolution A/C.3/69/L.56/Rev.1? 9. Inwieweit teilt die Bundesregierung bezugnehmend auf § 4 der beschlossenen Resolution A/C.3/69/L.56/Rev.1 die Auffassung, dass mit dem Versuch, Mitglieder und diejenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der Nazibewegung kollaborierten, zu Mitwirkenden in nationalen Unabhängigkeitsbewegungen zu erklären, einer Politik der Relativierung und einer Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3634Verharmlosung der Politik jener Kräfte Vorschub geleistet wird, die bereit waren, die Interessen der Nazis denen der Anti-Hitler-Koalition vorzuziehen und die ihre nationalen Eigeninteressen mit der Unterordnung unter die- Herrschaft der Nazis verbanden, was oftmals mit antisemitischen Pogromen und Mordaktionen einherging? 10. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es um den 75. Jahrestag des Kriegsausbruchs 1939 relativ still war, weil „möglicherweise der Erste Weltkrieg in seiner Erinnerung plötzlich den Zweiten Weltkrieg überlagert. Und das verbindet sich in unseren geschichtskulturellen Überlegungen ja auch immer gleich mit der Frage von Schuld und Entlastung: Könnte es vielleicht sein, dass der Run der Besinnung auf den Ersten Weltkrieg damit zu tun hat, dass er uns von der Schuld am Zweiten Weltkrieg stärker entlastet?“ (www.deutschlandradiokultur.de/deutsche-geschichte-der- bewaeltigungsweltmeister.976.de.html?dram:article_id=296214)? 11. Welche Veranstaltungen zum 75. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen am 1. September 1939 hat die Bundesregierung im Inland im Jahr 2014 in Eigenregie durchgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)? a) An welchen Veranstaltungen hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel teilgenommen? b) Welche Bundesminister haben an den entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilgenommen? c) An welchen Veranstaltungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident Joachim Gauck teilgenommen? 12. Welche Veranstaltungen zum 75. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen am 1. September 1939 hat die Bundesregierung im Ausland im Jahr 2014 in Eigenregie durchgeführt (bitte entsprechend den Jahren nach Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)? a) An welchen Veranstaltungen hat die Bundeskanzlerin teilgenommen? b) Welche Bundesminister haben an den entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilgenommen? c) An welchen Veranstaltungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident teilgenommen? 13. In welcher Höhe hat die Bundesregierung finanzielle Mittel für eigene Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens anlässlich des 75. Jahrestages des deutschen Überfalls auf Polen am 1. September 1939 zur Verfügung gestellt (bitte entsprechend nach In- und Ausland und nach Jahren getrennt angeben)? 14. Wieso hat die Bundesregierung anlässlich des 70. Jahrestages kein staatliches Sonderbudget, vergleichbar zum Gedenken an den Ersten Weltkrieg, eingerichtet (s. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/3519)? 15. Inwieweit plant die Bundesregierung, analog zu „100 Jahre Erster Weltkrieg“ (www.ersterweltkrieg.bundesarchiv.de/), ein entsprechendes Internetportal zu „70 Jahre Befreiung von der Nazidiktatur“, oder inwieweit unterstützt und fördert sie ein solches Portal wie das des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zu „100 Jahre Erster Weltkrieg“ (www.100- jahre-erster-weltkrieg.eu/index.php?id=4624) anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung? Wenn die Bundesregierung keine derartigen Planungen hat, warum nicht? Drucksache 18/3634 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Welche Veranstaltungen zum 70. Jahrestag der Befreiung vom und des Sieges über den deutschen Faschismus führt die Bundesregierung im Inland im Jahr 2015 über die in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 angeführten Aktivitäten und Veranstaltungen Dritter hinaus in Eigenregie durch (bitte entsprechend den Jahren nach Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten? a) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen? b) Welche Bundesminister werden an den entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilnehmen? c) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident teilnehmen? 17. Welche Veranstaltungen zum 70. Jahrestag der Befreiung vom und des Sieges über den deutschen Faschismus führt die Bundesregierung im Ausland im Jahr 2015 über die in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 angeführten Aktivitäten und Veranstaltungen Dritter in Eigenregie durch (bitte entsprechend den Jahren nach Ressort, Veranstaltung, Ort und Kosten einschl. der Haushaltstitel, aus denen die Kosten gedeckt werden, auflisten)? d) An welchen Veranstaltungen wird die Bundeskanzlerin teilnehmen? e) Welche Bundesminister werden an den entsprechenden Gedenkveranstaltungen teilnehmen? f) An welchen Veranstaltungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident teilnehmen? 18. In welcher Höhe stellt die Bundesregierung insgesamt finanzielle Mittel für eigene Veranstaltungen im Rahmen des Gedenkens für Veranstaltungen speziell zum 70. Jahrestag im Jahr 2015 zur Verfügung (bitte entsprechend nach In- und Ausland und nach Jahren getrennt angeben)? 19. Welche Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, staatliche Institutionen, Museen etc.) fördert die Bundesregierung bezüglich welcher Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln, die sich speziell mit dem Gedenken an den 70. Jahrestag der Befreiung vom und des Sieges über den deutschen Faschismus befassen (bitte entsprechend den Jahren nach Datum, Organisation und finanziellen Mitteln auflisten)? 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Veranstaltungen, die die Bundesländer anlässlich des 70. Jahrestages organisieren bzw. durchführen, und in welcher Höhe werden finanzielle Mittel für die Veranstaltungen zur Verfügung gestellt (bitte entsprechend den Bundesländern nach Jahren auflisten)? 21. Inwiefern ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in die Erinnerungsarbeit zum Gedenken an 70 Jahre Befreiung vom und Sieg über den deutschen Faschismus sowie 70 Jahre bedingungslose Kapitulation der faschistischen Wehrmacht eingebunden? 22. Inwieweit wird es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Gedenkens anlässlich 70 Jahre Befreiung vom und Sieg über den deutschen Faschismus spezielle Veranstaltungen zu diesem Thema in Liegenschaften der und durch die Bundeswehr geben (bitte mit Kurzangabe des Themas, ggf. die Veranstalter, die Art der Veranstaltung, den Ort und Zeitpunkt, die Art der Unterstützung sowie die bereitgestellten finanziellen Mittel aufführen)? 23. Welche Publikationen planen Dienststellen des BMVg speziell anlässlich des Gedenkens an 70 Jahre Befreiung vom und Sieg über den deutschen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3634Faschismus sowie 70 Jahre bedingungslose Kapitulation der faschistischen Wehrmacht? 24. Inwiefern ist das Auswärtige Amt in die Erinnerungsarbeit zum Gedenken an die Befreiung vom und Sieg über den deutschen Faschismus eingebunden? 25. In welcher Höhe sind Mittel der Bundeszentrale für politische Bildung für das Jubiläumsjahr anlässlich des 70. Jahrestages eingeplant? 26. Welche Veranstaltungen sind seitens der Bundeszentrale für politische Bildung für das Jahr 2015 bezüglich des 70. Jahrestages geplant, und welche friedenspolitischen und antimilitaristischen Organisationen werden an den Veranstaltungen beteiligt? 27. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Tag der Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar als Tag des Gedenkens „der Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes erinnert und der Millionen Menschen“ gedenkt, „die durch das nationalsozialistische Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden“, wofür symbolhaft „das Konzentrationslager Auschwitz, das am 27. Januar 1945 befreit wurde und in dem vor allem solche Menschen litten, die der Nationalsozialismus planmäßig ermordete oder noch vernichten wollte“ steht (www.archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1996/19960017.1.HTML)? 28. Inwieweit wird am 27. Januar nach Auffassung der Bundesregierung somit „aller Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes [gedacht]: Juden, Christen, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuellen, politisch Andersdenkenden sowie Männern und Frauen des Widerstandes, Wissenschaftlern, Künstlern, Journalisten, Kriegsgefangenen und Deserteuren, Greisen und Kindern an der Front, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern und der Millionen Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden. Wir erinnern damit an unvorstellbares Menschheitsverbrechen, an Völkermord und systematisch betriebenen Massenmord. Und wir bekennen zugleich unsere besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus und Intoleranz.“ (www.bundesregierung.de/nn_1514/Content/DE/Bulletin/ 2008/01/10-1-btpr-gedenkstunde.html)? 29. Inwieweit steht der 27. Januar vordergründig nicht für das Gedenken an all diejenigen, die in den Streitkräften der Anti-Hitler-Koalition kämpften, Partisaninnen und Partisanen sowie Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer in allen okkupierten Gebieten, die Millionen von KZ- Häftlingen (KZ = Konzentrationslager), Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, Sinti und Roma, politischen Gegnern und sonstigen „Feinden“ befreiten? 30. Inwieweit plant die Bundesregierung, den 8. Mai zu einem nationalen Gedenktag an die Befreierinnen und Befreier vom deutschen Faschismus zu erklären? 31. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, zusätzlich zum Weltflüchtlingstag einen nationalen Gedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung einzuführen? 32. Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung auch jene Personen „Opfer des Nationalsozialismus“, die Betroffene der im Sinne der Verfügung der in Kapitel XIII der Potsdamer Beschlüsse von 1945 durchgeführten „Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben, nach Deutschland“ sind? Drucksache 18/3634 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode33. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach dem 21. Juni 1941 neben den Zivilisten sowjetische „Kriegsgefangene Opfer eines Vernichtungskrieges [waren], der im Zeichen mörderischer Unterdrückung und brutaler wirtschaftlicher Ausbeutung stand“ (www.btg-bestellservice.de/ pdf/20099800.pdf), wie er gegenüber anderen Kriegsgefangenen nicht existierte, weil z. B. der „Treibstoff für die Tötungsmaschinerie in Auschwitz, das Giftgas Zyklon B […] vorab an sowjetischen Kriegsgefangenen – man muss es so sagen – getestet worden“ war und „[m]ehr als die Hälfte aller sowjetischen Kriegsgefangenen, über 3 Millionen Menschen […] in deutschem Gewahrsam elendig zugrunde gegangen“ sind (www.bundestag.de/ bundestag/praesidium/reden/2014/001/261296)? 34. Inwieweit besteht nach Auffassung der Bundesregierung auch eine Singularität der Naziherrschaft durch deren Umgang mit den sowjetischen Kriegsgefangen, wie er sich unter anderem in dem Befehl vom 8. September 1941 von Generalleutnant Hermann Reinecke, nach dem „der bolschewistische Soldat jeden Anspruch auf Behandlung als ehrenhafter Soldat nach dem Genfer Abkommen verloren“ hat (www.1000dokumente.de/index.html? c=dokument_de&dokument=0090_gef&object=facsimile&st=&l=de), ausdrückt? 35. Inwieweit stellt die Bundesregierung die Singularität der Nazidiktatur zumindest bezüglich der Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen in Frage, wenn sie die Ableistung einer Entschädigung für die sowjetischen Kriegsgefangen ablehnt, weil: „[e]ine Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener durch die Bundesrepublik Deutschland hat es in diesem Rahmen allerdings ebenso wenig gegeben wie eine Entschädigung deutscher Kriegsgefangener durch die Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten.“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Volker Beck (Köln) auf Bundestagsdrucksache 18/1921)? 36. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Entschädigung sowjetischer Kriegsgefangener angesichts der Annexion der Krim durch Russland nicht in Betracht kommt, da Wladimir Putin sich „ins Fäustchen lachen“ würde (www.focus.de/politik/deutschland/union- empoertueber-gruene-kriegsgefangene-entschaedigen_id_4147903.html), und inwieweit besteht für die Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen der Anerkennung der an den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen begangenen Verbrechen als NS-Unrecht (inklusive Gewährung eines symbolischen finanziellen Anerkennungsbetrages für diese Opfergruppe) und dem derzeitigen politischen Verhältnis zwischen Deutschland und Russland? 37. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es gerade in der aktuellen Situation „ein gutes Signal an die Völker der ehemaligen Sowjetunion [wäre], dass wir ihnen dankbar sind, dass sie uns vom Hitlerfaschismus und von den Nationalsozialisten befreit haben und dass Konflikte, die wir außenpolitisch an anderer Stelle haben, nichts damit zu tun haben, dass wir ihnen diesen Dank auch in Zukunft schulden“ (www.gedenkort- lebensraumpolitik.de/bundesregierung-lehnt-entschaedigung- sowjetischerkriegsgefangener-ab/), wenn 70 Jahre nach der Befreiung vom und dem Sieg über den deutschen Faschismus auch die sowjetischen Kriegsgefangenen endlich entschädigt werden? Berlin, den 18. Dezember 2014 Dr. Gregor Gysi und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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