[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3781
18. Wahlperiode 20.01.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3642 –
Unterstützung des Bundes für die Münchner Sicherheitskonferenz 2015
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren unterstützt die Bundesregierung mit mehreren Hunderttausend
Euro und der Bereitstellung von Bundeswehrsoldaten als Logistik-Helfer die
Münchner Sicherheitskonferenz.
In den vergangenen Jahren hat sie jeweils annähernd 1 Mio. Euro dafür
ausgegeben, teils als Personalkosten, teils als „Projektförderung“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/388).
Deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußern sich überwiegend zustimmend
zu den aktuellen NATO-Kriegen, was regelmäßig den Protest von
antimilitaristischen Gruppen und mehreren tausend Demonstrantinnen und Demonstranten
hervorruft. Auch während der bevorstehenden Konferenz, die vom 6. bis 8.
Februar 2015 stattfindet, wird es wieder Proteste geben. Im Aufruf des
Aktionsbündnisses heißt es: „Auf der sogenannten Sicherheitskonferenz (SIKO) geht
es – entgegen der Selbstdarstellung der Veranstalter – weder um Sicherheit
noch um Frieden auf dem Globus. Die SIKO ist eine Versammlung
wirtschaftlicher, politischer und militärischer Machteliten vor allem aus den NATO- und
EU-Staaten, die sich über Strategien zur Aufrechterhaltung ihrer globalen
Vorherrschaft und über gemeinsame Militärinterventionen verständigen. Vor allem
aber ist die SIKO ein medienwirksames Propaganda-Forum zur Rechtfertigung
der NATO, ihrer Milliarden-Rüstungsausgaben und ihrer auf Lügen
aufgebauten völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze, die der Bevölkerung als ,humanitäre
Interventionen‘ verkauft werden“ (
www.sicherheitskonferenz.de).
Zu den Teilnehmern der Konferenz gehören finanziell höchst potente
Rüstungsunternehmen, für die es nicht zuletzt darum geht, die Beziehungen zu
ihren Kunden weiterzuentwickeln. Die Konferenz dient mithin als Anbahnung
weiterer, Milliardenumsätze versprechender Aufträge. Für die Regierenden der
NATO-Länder und ihre Verbündeten geht es um weitere Absprachen ihrer
Krieg einschließenden Politik. Eine staatliche Subventionierung einer solchen
Veranstaltung halten die Fragesteller für unberechtigt.
Die Fragesteller kritisieren darüber hinaus das umfangreiche Engagement der
Bundeswehr, weil dieses die arbeitsmarktpolitische Neutralität verletzt.
Soldaten werden als Fahrer, Übersetzer, Techniker, Medienexperten bzw. Medien-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Januar
2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3781 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebetreuer und für andere logistische Tätigkeiten zweckentfremdet. Das ist zwar
besser, als wenn sie in den Krieg geschickt werden. Ihre kostenlose
Bereitstellung für eine im Wesentlichen von der Rüstungsindustrie gesponserte
Konferenz ist aber aus Sicht der Fragesteller weder politisch noch fiskalisch
begründbar.
1. Wie viele Bundeswehrsoldaten werden im Jahr 2015 voraussichtlich
insgesamt im Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt, und wie viele waren
es im Jahr 2014?
Die Bundeswehr unterstützt die Vorbereitung und die Durchführung der
51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
der Bundesregierung. Hierzu werden voraussichtlich ca. 240 Angehörige der
Bundeswehr eingesetzt. Im Vorjahr betrug der Unterstützungsumfang 327
Angehörige der Bundeswehr.
a) Von welchen Einheiten stammen diese?
Folgende Dienststellen werden voraussichtlich Unterstützung für die 51.
Münchner Sicherheitskonferenz leisten: Universität der Bundeswehr München,
Sanitätszentrum München, Landeskommando Bayern, Multinationales Kommando
Operative Führung, Feldjägerregiment 3, Logistikbataillon 472, Bundeswehr-
Dienstleistungszentrum München und das Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.
b) Wie viele Feldjäger werden eingesetzt, und wie viele Feldjäger waren es
im Jahr 2014?
Der Auftrag der Feldjägerkräfte ist auf die Sicherstellung des Personen- und
Begleitschutzes für hochrangige Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und
verbündeter Streitkräfte im Rahmen der Eigensicherung begrenzt. Nach
derzeitigem Planungsstand sind wie im Vorjahr ca. 40 Feldjäger im Rahmen der
51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 vorgesehen. Der genaue
Kräfteumfang für 2015 wird in Abhängigkeit von der Anzahl der tatsächlich
teilnehmenden hochrangigen Gäste aus dem Geschäftsbereich des BMVg und der
verbündeten Streitkräfte sowie der aktuellen Gefährdungslage sein.
Sind die Feldjäger bereits in der in der Antwort zu Frage 1a genannten
Zahl enthalten?
Die für 2015 geplanten ca. 40 Feldjäger sind in der Gesamtzahl der Angehörigen
der Bundeswehr zur Unterstützung der 51. Münchner Sicherheitskonferenz
2015 enthalten.
c) Wie viele Soldaten werden zur Eigensicherung eingesetzt, und wie viele
waren es im Jahr 2014?
Der Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr zur Eigensicherung im Sinne
einer Absicherung der Veranstaltung als solche ist nicht vorgesehen. Auch im
Jahr 2014 wurden keine Angehörigen der Bundeswehr zu diesem Zweck
eingesetzt.
Sind diese Kräfte bereits in der in der Antwort zu Frage 1a genannten
Zahl enthalten?
In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3781d) Welche Einsatzorte und Einsatzzeiten sind vorgesehen (bitte detailliert
angeben)?
Das Personal wird voraussichtlich im Zeitraum von Freitag, dem 6. Februar
2015, 7:00 Uhr bis Sonntag, dem 8. Februar 2015, 14:00 Uhr in folgenden
Bereichen eingesetzt: Flughafen München und Tagungsort Hotel Bayerischer Hof.
Teile des Personals (für Leitung, Aufbau und Delegationsbetreuung) sind bereits
am Donnerstag, dem 5. Februar 2015 ab 7:00 Uhr im Einsatz.
e) Ist es beabsichtigt, Soldaten mit der Wahrnehmung des Hausrechts im
Tagungshotel bzw. an anderen Orten oder mit anderen exekutiven
Aufgaben zu beauftragen, und wenn ja, wie viele Soldaten, wo genau, und
wann wurde auf wessen Ersuchen von wem diese Entscheidung
getroffen?
Eine Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer exekutiver Aufgaben durch
Angehörige der Bundeswehr ist nicht vorgesehen.
f) Falls es signifikante Abweichungen beim personellen Einsatz der
Bundeswehr zum Jahr 2014 gibt, woraus resultieren diese?
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist eine Reduzierung des personellen
Umfangs um ca. 90 Angehörige der Bundeswehr im Rahmen der 51. Münchner
Sicherheitskonferenz 2015 vorgesehen. Diese Reduzierung ergibt sich
insbesondere aus der Reduzierung der durch die Bundeswehr bereitgestellten
Leistungen im Bereich Transportorganisation sowie der Unterstützung der Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit.
2. Welche Kosten werden für den Einsatz der Bundeswehr voraussichtlich
entstehen (bitte möglichst nach einzelnen Tätigkeitsbereichen aufgliedern)?
Für den Einsatz der Bundeswehr werden geringere Personal- und Sachkosten als
für die 50. Münchner Sicherheitskonferenz 2014 erwartet, da die
Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Vergleich zum Vorjahr reduziert wurden.
Abschließende Aussagen können jedoch erst im Nachgang zur 51. Münchner
Sicherheitskonferenz 2015 gemacht werden.
a) Wird auch im Jahr 2015 darauf verzichtet, diese Kosten dem
Veranstalter in Rechnung zu stellen, und wenn ja, warum, und wer hat diese
Entscheidung getroffen?
Die personelle und materielle Unterstützung der 51. Münchner
Sicherheitskonferenz 2015 durch die Bundeswehr erfolgt im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Darüber hinaus dient sie dem Schutz von
Angehörigen der Streitkräfte (siehe die Antwort zu Frage 1b). Da die Veranstaltung
im überwiegenden Interesse der Bundesregierung liegt, wird von einer
Inanspruchnahme des Veranstalters abgesehen.
b) Hält es die Bundesregierung für angemessen, durch die Übernahme von
Tätigkeiten, die auch die Privatwirtschaft übernehmen könnte, die
gewerbliche Wirtschaft um Einnahmen in Höhe mehrerer Hunderttausend
Euro zu bringen?
Die Unterstützung der Münchner Sicherheitskonferenz durch die Bundeswehr
mit eigenem Personal ist vor dem Hintergrund der Öffentlichkeitsarbeit und des
hervorgehobenen Interesses der Bundesregierung an der Veranstaltung an-
Drucksache 18/3781 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegemessen. Im Übrigen entspricht es dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit und
Sparsamkeit, öffentliche Aufgaben möglichst mit Eigenmitteln wahrzunehmen.
3. Welche Kosten sind für den Einsatz im Jahr 2014 angefallen (bitte nach
einzelnen Tätigkeitsbereichen aufgliedern und Sachkosten detailliert
angeben)?
Für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der 50. Münchner
Sicherheitskonferenz 2014 sind an Personalkosten bzw. -ausgaben ca. 637 000 Euro sowie an
Sachausgaben ca. 71 000 Euro angefallen.
4. Welche über den Bundeswehreinsatz hinausgehende Förderung ist für die
Konferenz im Jahr 2015 aus Bundesmitteln vorgesehen, für welche
Einzelposten werden die Mittel bereitgestellt, und aus welchen Haushaltstiteln
stammen diese (bitte Vergleichszahlen für das Jahr 2014 angeben)?
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) unterstützt die
Veranstaltung im Wege der Projektförderung mit Haushaltsmitteln, die aus
einem vom BMVg dem BPA zur Eigenbewirtschaftung bereitgestellten Etat für
sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden.
Im Haushaltsjahr 2014 wurden als Projektförderung Mittel in Höhe von bis zu
350 000 Euro zur Verfügung gestellt. Für das Haushaltsjahr 2015 sind bis zu
500 000 Euro vorgesehen.
Das BPA kann zur Höhe der tatsächlichen Projektförderung im Jahr 2015 zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Angaben machen.
5. Falls es bei den Kosten für den Bundeswehreinsatz oder bei der darüber
hinausgehenden Förderung aus Bundesmitteln signifikante Veränderungen
zum Jahr 2014 gibt, woraus resultieren diese?
Die Förderung der Veranstaltung durch das Bundespresseamt betrug seit dem
Jahr 2010 ca. 350 000 Euro pro Jahr. Im vergangenen Jahr entsprach dies rund
30 Prozent der Gesamtkosten. Für die 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015
wird der Anteil durch das BPA auf 500 000 Euro angehoben. Er beträgt damit
erneut rund 30 Prozent der Gesamtkosten (siehe die Antwort zu Frage 9). Mit
dem erhöhten Anteil werden die allgemeine Preissteigerung und der reduzierte
Beitrag der Bundeswehr kompensiert. Auch wird dadurch dem erweiterten
Konferenzangebot Rechnung getragen.
6. Welche konkreten Leistungen erbringen die Soldaten voraussichtlich im
Jahr 2015, und welche konkreten Leistungen erbrachten sie im Jahr 2014
(bitte möglichst genaue Zahlen und Tätigkeitsbeschreibungen angeben)
a) im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Eine Unterstützung des Bereiches Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen
der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 ist durch die Bundeswehr nicht
vorgesehen. Im Jahr 2014 erfolgte die Unterstützung mit ca. 20 Angehörigen der
Bundeswehr.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3781b) bei der Organisation der Konferenz,
Eine Unterstützung des Veranstalters erfolgt bei der Vorbereitung, der
Durchführung und der Nachbereitung der Konferenz mit ca. 110 Angehörigen der
Bundeswehr, dabei Delegationsbetreuung, Raumkoordination, Unterstützung
bei der Durchführung von Abendveranstaltungen sowie Auf-, Um- und
Abbauarbeiten. Im Jahr 2014 erfolgte die Unterstützung ebenfalls mit ca. 110
Angehörigen der Bundeswehr.
c) bei der Transportorganisation,
Die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Rahmen der
Transportorganisation umfassen den Transport eigener Kräfte, den Bus-Shuttle-Service
zwischen den Hotels sowie die Bereitstellung von Omnibussen für eine
mögliche Evakuierung mit ca. 57 Angehörigen der Bundeswehr. Im Jahr 2014
erfolgte die Unterstützung mit ca. 130 Angehörigen der Bundeswehr.
d) in weiteren Bereichen?
Die Bundeswehr unterstützt ferner im Bereich der sanitätsdienstlichen
Versorgung durch eine Zusammenarbeit mit dem zivilen Rettungsdienst mit
voraussichtlich 22 Angehörigen der Bundeswehr. Im Jahr 2014 unterstützten in
diesem Bereich 18 Angehörige der Bundeswehr.
Die Dolmetschleistungen bei der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015
werden federführend durch den Dolmetscherdienst des BMVg mit Zivilpersonal
erbracht.
Im Jahr 2014 wurden bei der Konferenz zwölf Dolmetscher auf Kosten des
Bundes eingesetzt. Darüber hinaus wurden auf Kosten der Münchner
Sicherheitskonferenz vier freiberufliche Dolmetscher verpflichtet.
Nach aktuellem Stand werden bei der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015
erneut zwölf Dolmetscher auf Kosten des Bundes und darüber hinaus zwei von
der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 zu finanzierende freiberufliche
Dolmetscher eingesetzt.
Falls es signifikante Abweichungen bei den erbrachten Leistungen zum
Vorjahr gibt, wie begründen sich diese?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1f verwiesen.
7. Wann hat der Veranstalter der Konferenz die Unterstützungsanfrage
gestellt, und welche Dienststellen der Bundeswehr haben über diese zu
welchem Zeitpunkt entschieden?
Der Veranstalter hat nach Ende der 50. Münchner Sicherheitskonferenz 2014
seine Anträge auf Unterstützung für das Jahr 2015 gestellt. Das BMVg hat diese
im Oktober 2014 gegenüber dem Veranstalter mit gewissen Modifizierungen im
Vergleich zu den Vorjahren insbesondere im Bereich Transport zugesagt.
Drucksache 18/3781 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen die vorgesehenen
Unterstützungsleistungen?
Die Bundeswehr unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der 51.
Münchner Sicherheitskonferenz 2015 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung. Dies geschieht ohne Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und
Eingriffsbefugnisse gegenüber Dritten. Davon unberührt bleiben Maßnahmen,
die Angehörige der Bundeswehr im Rahmen des Eigenschutzes für Personal und
Material wahrnehmen.
9. Mit welchen Gesamtkosten für die Konferenz kalkuliert der Veranstalter
nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Gesamtkosten für die 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 werden von
der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz gGmbH mit insgesamt 1,721 Mio.
Euro angegeben.
10. Worin genau besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Gewinn,
den die Bevölkerung aus dem öffentlichen Sponsoring der Konferenz in
den Vorjahren gezogen hat?
Die Konferenz zeichnet sich durch einen stark öffentlichkeitswirksamen
Charakter aus. Sie ist seit Jahrzehnten ein zentraler Ort des transatlantischen
Meinungsaustausches und eine der bedeutendsten sicherheitspolitischen
Konferenzen weltweit.
Die Vereinten Nationen, die NATO und die Europäische Union sind der
internationale Rahmen, in dem sich Deutschlands Sicherheits- und
Verteidigungspolitik vollzieht. Gestaltende Mitwirkung in den internationalen und
supranationalen Organisationen ist von entscheidender Bedeutung für unsere
nationale Sicherheit und auch für unseren Wohlstand. Dies setzt einen regen
Austausch und enge Abstimmung mit allen Akteuren und besonders unseren
Partnern voraus.
Zur Zielgruppe des Veranstalters der 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015
zählen somit bedeutende Entscheidungsträger anderer Staaten und Regionen.
Sie erlaubt es der Bundesregierung, einem großen Kreis ihre Position zu
ausgewählten Einzelthemen darzustellen. Die öffentliche Wahrnehmung der
Themen, die während der Konferenz in den Fokus geraten, wird durch eine starke
Medienresonanz im In- und Ausland und eine nachhaltige öffentliche
Diskussion deutlich. Deshalb liegt die Durchführung der Münchner
Sicherheitskonferenz im besonderen Interesse der Bundesregierung.
11. Sind im Zusammenhang mit der Konferenz weitere Unterstützungsanträge
Dritter oder Amtshilfeanträge seitens Behörden gestellt worden, und wenn
ja, von wem, was wird konkret beantragt, wie ist der Stand der
Bearbeitung dieser Anträge, wie viele Soldaten sollen dabei eingesetzt werden,
welche Kosten entstehen dabei, und wer kommt für diese auf?
Mit Schreiben vom 2. Januar 2015 wurde durch das Bayerische
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr um technische Amtshilfe für die
Überwachung des eingerichteten Flugbeschränkungsgebietes während der
51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 gebeten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3781Im Einzelnen wurde um die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes für einen
Beamten der Polizeihubschrauberstaffel Bayern im Nationalen Lage- und
Führungszentrum „Sicherheit im Luftraum“ in Uedem sowie um die Unterstützung
durch Personal des Einsatzführungsdienstes der Luftwaffe bei der Auswertung
des Luftlagebildes und bei der Heranführung der eingesetzten
Polizeihubschrauber an langsam fliegende Luftfahrzeuge, die in das Flugbeschränkungsgebiet
einfliegen, ersucht.
Das Amtshilfeersuchen wird derzeit durch das BMVg bearbeitet.
Die Kostenübernahme wurde durch die anfordernde Behörde zugesagt.
Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach Abschluss der Veranstaltung
möglich.
Das Polizeipräsidium München beantragte im Rahmen der Amtshilfe
Unterkunft für 600 Einsatzkräfte der Polizei sowie Abstellflächen für bis zu
200 Kraftfahrzeuge der Polizei im Raum München. Das Amtshilfeersuchen
wurde durch die Bundeswehr genehmigt und wird im Rahmen verfügbarer
Kapazitäten erfüllt. Soldatinnen oder Soldaten werden nicht eingesetzt.
Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach Abschluss der Veranstaltung
möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde die Kostenübernahme
zugesagt.
12. Soll anlässlich der Konferenz ein militärischer Sicherheitsbereich
eingerichtet werden, und wenn ja, wo, für welchen Zeitraum, und mit welcher
Begründung?
Es ist nicht vorgesehen, einen militärischen Sicherheitsbereich einzurichten.
13. Wie viele Bundespolizisten waren im Vorjahr im Zusammenhang mit der
Konferenz eingesetzt, und welche Kosten sind dabei entstanden?
Im Zusammenhang mit der 50. Münchener Sicherheitskonferenz 2014 hatte
die Bundespolizei nach § 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) am 1. Februar
2014 200 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt. Die Kosten, die
durch den Einsatz der Bundespolizei im originären Aufgabenbereich nach § 3
BPolG entstanden sind, trägt der Bund. Die für diese Aufgabenerfüllung
erforderlichen Ausgaben sind in Kapitel 0625 der Bundespolizei eingestellt und
werden nicht gesondert erfasst. Eine bundespolizeiliche Unterstützung des
Freistaates Bayern nach § 11 BPolG erfolgte nicht.
14. Werden der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst
oder das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zusammenhang mit der
Konferenz aktiv oder sind sie bereits aktiv geworden, und welcher Art ist
ggf. diese Aktivität?
Die genannten Nachrichtendienste des Bundes werden im Rahmen ihres
jeweiligen gesetzlichen Auftrags tätig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) sammelt und wertet anlässlich der 51. Münchner Sicherheitskonferenz
2015 im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages Erkenntnisse hinsichtlich
möglicher geplanter Protestaktionen von gewaltorientierten Extremisten aus.
Drucksache 18/3781 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Wie viele Teilnehmer der Konferenz sind nach Auffassung der
Bundesregierung verantwortlich für völkerrechtswidrige Angriffskriege, Folter
oder extralegale Hinrichtungen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Anhaltspunkte vor.
16. Inwieweit sind Polizeien des Bundes oder der Verfassungsschutz und
andere Behörden in die Vorbereitungen zur Sicherheitskonferenz
eingebunden?
a) Welche Behörden haben wann an welchen Lagebesprechungen oder
sonstigen Treffen zur Vorbereitung teilgenommen?
Die Bundespolizei wird im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben
nach § 3 BPolG tätig. Darüber hinaus stellt sich die Bundespolizei darauf ein,
den Freistaat Bayern mit Einsatzkräften nach § 11 BPolG zu unterstützen. Die
Bundespolizei hat bislang nicht an Lagebesprechungen oder sonstigen Treffen
zur Vorbereitung der Konferenz teilgenommen.
Das Bundeskriminalamt ist ausschließlich im Rahmen seiner gesetzlichen
Zuständigkeit zu Aspekten des Personenschutzes der Abteilung Sicherungsgruppe
in die polizeilichen Vorbereitungen zur Konferenz eingebunden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nicht in die polizeilichen
Vorbereitungen zur Konferenz eingebunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen.
b) Wie viele (vorbereitende) Aktivitäten zum Protest gegen die
Sicherheitskonferenz wurden vom Verfassungsschutz beobachtet bzw.
festgestellt?
Wie viele von anderen Behörden oder Einrichtungen des Bundes, wie
viele, nach Kenntnis der Bundesregierung, vom bayerischen
Landeskriminalamt oder Landesamt für Verfassungsschutz?
c) Mit welchen Landesämtern für Verfassungsschutz hat das Bundesamt
für Verfassungsschutz dabei zusammengearbeitet?
Seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz besteht kein fachliches
Erfordernis, derartige Aktivitäten im Einzelnen zu beobachten bzw. zu erfassen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz tauscht relevante Informationen
hinsichtlich geplanter Protestaktionen von (gewaltorientierten) Extremisten gegen die
Sicherheitskonferenz innerhalb des Verfassungsschutzverbundes aus. In diesem
Fall ist insbesondere der Informationsaustausch mit der Bayerischen
Landesbehörde für Verfassungsschutz wichtig. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 14, 16 und 16a verwiesen.
d) Inwiefern befasst sich das Gemeinsame Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum mit den Protesten gegen die Konferenz?
Die 51. Münchner Sicherheitskonferenz 2015 und damit in Zusammenhang
stehende Proteste wurden bislang nicht im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum thematisiert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/378117. Mit welchen ausländischen Behörden haben oder hatten Polizeien des
Bundes sowie der Verfassungsschutz oder andere deutsche Behörden zur
Vorbereitung des Polizeieinsatzes oder geheimdienstlicher Aufklärung
von Gegenaktivitäten im Zusammenhang mit der Konferenz Kontakt?
a) Welche Treffen haben hierzu mit welchen ausländischen Behörden
stattgefunden?
b) Welche weiteren Vereinbarungen wurden für die Vorbereitung des
Polizeieinsatzes mit ausländischen Behörden getroffen, und inwieweit
sind Bundesbehörden davon betroffen?
Die Polizeien des Bundes und das Bundesamt für Verfassungsschutz hatten im
Zusammenhang mit der Konferenz keinen Kontakt zu ausländischen Behörden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
18. Inwiefern werden im Vorfeld der Konferenz und der erwarteten
Gegendemonstration Personendaten von ausländischen Polizeibehörden
angefordert, insbesondere zu (potenziellen) Demonstrationsteilnehmerinnen
und Demonstrationsteilnehmern, bzw. inwiefern ist dies bereits
geschehen?
a) Zu wie vielen Personen sind Daten übermittelt worden?
b) Aus welchen Staaten stammen diese Personen bzw. Daten?
c) Wer hat die Daten auf deutscher Seite empfangen und an welche
Stellen weitergeleitet bzw. welche Stellen darüber informiert?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]